Post on 29-Aug-2019
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Rezeptabrechnung richtig vorbereitenLeitfaden für Ergotherapie✓ Rezepte richtig prüfen
✓ Tipps für Ihre Abrechnung
✓ Absetzungen vermeiden
Ihre Verordnung: In 3 Schritten optimal vorbereitet
Alle Angaben auf der Verordnung sind nur beispielhaft.
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Dr. med MustermannMusterweg 756789 MusterstadtTel.: 0567/12345BSNR: 708046501LANR: 939862500
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Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, wie Sie Ihre Rezepte optimal für die Abrechnung vorbereiten.
Überprüfen Sie bitte auf der Rezept-Vorderseite vor Behandlungsbeginn die Eintragungen des Arztes
und nehmen Sie nach erfolgter Behandlung Ihre eigenen Eintragungen vor. Auf der Rezept-Rückseite
tragen Sie weitere Informationen zur Therapie ein und lassen sich die Behandlung vom Versicherten
bestätigen.
Vergewissern Sie sich bitte zuerst, ob das korrekte Verordnungs formular vom zuständigen
Arzt verwendet wurde: Muster 18 für Maßnahmen der Ergotherapie.
Prüfen Sie anschließend:
Ob der Patient zuzahlungspflichtig oder -befreit ist (Felder „Gebühr pflichtig“ oder
„Gebühr frei“), indem Sie sich bei von der Zuzahlung befreiten Patienten den gültigen
Befreiungsausweis für Heilmittel vorlegen lassen.
Hinweis:
Lassen Sie sich bei Patienten, die angeben, von der Zuzahlung befreit zu sein,
obwohl der Arzt den Patienten als pflichtig kennzeichnet, unbedingt den gültigen
Befreiungsausweis für Heilmittel vorlegen. Vermerken Sie in diesem Fall bitte auf
der Rückseite der Verordnung „Befreit lt. Bescheinigung vom ...“.
Die Angaben zum Versicherten. Sollten nicht alle Angaben vorliegen, genügen
entweder die komplette Anschrift oder die korrekte Versichertennummer sowie das
Geburtsdatum des Versicherten (Ersatzverfahren).
Ob die Betriebsstätten- und Arztnummer angegeben ist.
Ob das Ausstellungsdatum eingetragen ist.
Ob die Verordnungsart nach Maßgabe des Katalogs angekreuzt ist.
Hinweis:
Je Regelfall ist eine Gesamtverordnungsmenge festgelegt. Bei „Verordnungen
außerhalb des Regelfalles“ muss vom Arzt eine medizinische Begründung angegeben
werden (Feld L).
Ob ein spätester Behandlungsbeginn eingetragen ist. Die Behandlung muss
innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum der Verordnung begonnen werden.
Ausnahme: Wurde vom Arzt ein späterer oder früherer Behandlungsbeginn
eingetragen, muss dieser eingehalten werden.
Ob der Hausbesuch angekreuzt ist, sobald dieser erforderlich ist.
Ob ggf. der Therapiebericht angekreuzt ist und somit vom Arzt angefordert wird.
Tipp zu Punkt H:
Der Therapiebericht ist nur auf Anforderung des Arztes zu erstellen und
vom Leistungserbringer formlos abzufassen. Falls in der entsprechenden
Vergütungsvereinbarung vorgegeben, wird anschließend die Positionsnummer
„59701“ neben dem Feld „Belegnummer“ eingetragen.
>> Schritt 1 Die Eintragungen des Arztes prüfen
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Wichtig!
! Ausnahmen sind die Angaben zur Frequenz und wenn Sie die verordnete Gruppen- in eine
Einzeltherapie ändern. Diese Änderungen dürfen Sie selbst vornehmen. Geben Sie auf der
Rückseite eine entsprechende Begründung an.
Ob die Verordnungsmenge, die Heilmittel-Therapie nach Maßgabe des Kataloges,
sowie die Therapiefrequenz angegeben sind.
Hinweis:
• Die zulässigen Heilmittel ergeben sich aus der Diagnose und der Indikation.
Der Heilmittelkatalog sieht zur indikationsbezogenen Behandlung
der Patienten bei der Auswahl der Heilmittel eine Rangfolge vor, die
zwischen vorrangigen, optionalen und ergänzenden Heilmitteln unterscheidet.
• Bei Verordnungen „außerhalb des Regelfalles“ legt der Arzt die Verordnungsmenge
abweichend vom Regelfall fest. Es ist darauf zu achten, dass der Patient sich inner-
halb von 12 Wochen erneut beim Arzt vorstellt. Anderenfalls dürfen keine weiteren
Behandlungen durchgeführt werden, unabhängig davon, wie viele verordnet sind.
Ob der vollständige Indikationsschlüssel angegeben ist.
Ob die Diagnose, ICD-10 Code und die Leitsymptomatik angegeben sind.
Wichtig:
Es muss der ICD-10 Code oder die Diagnose im Klartext vorhanden sein.
Die Leitsymptomatik muss angegeben werden. Die Therapieziele können angegeben
werden, wenn sie sich nicht aus der Angabe der Diagnose und Leitsymptomatik ergeben.
Seit dem 1.1.2017 gibt es auf den Verordnungen ein weiteres Feld zur Angabe des
ICD-10 Codes. Dieses 2. Feld kann bei Bedarf vom Arzt befüllt werden. Es dient dazu,
„Langfristverordnungen“ und „Besondere Verordnungsbedarfe“ zu kennzeichnen.
Ob die medizinische Begründung bei „Verordnungen außerhalb des Regelfalles“
angegeben ist.
Ob der Arztstempel sowie die Arztunterschrift vorhanden sind. Diese sind zwingend
erforderlich, da anderenfalls die Verordnung ihre Gültigkeit verliert.
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Um Absetzungen durch den Kostenträger zu vermeiden, ist es notwendig, dass Sie die ärztliche
Verordnung auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen. Sollte einer der vorstehenden Sachver-
halte zu korrigieren sein, lassen Sie die Änderung oder Ergänzung bitte vom Arzt vornehmen.
Achten Sie bitte darauf, dass der Arzt seine Ergänzung mit Unterschrift und Stempel bestätigt.
>> Schritt 2: Ihre Eintragungen vornehmen Ihr Institutionskennzeichen (IK).
Bitte füllen Sie die Felder „Gesamt-Zuzahlung“ und
„Gesamt-Brutto“ aus, sofern Sie nicht Optica mit
der Taxierung beauftragt haben!
Hinweis zur Zuzahlung:
• Versicherte ab 18 Jahren bezahlen 10 % vom
Einzelpreis der Leistung‚ plus eine Verordnungs-
blattgebühr von 10 €.
• Versicherte unter 18 Jahren sind zuzahlungs-
befreit!
• Ist der Patient gemäß seiner Befreiungs-
bescheinigung von der Zuzahlung befreit,
tragen Sie bitte im Feld „Gesamt- Zuzahlung“
den Wert „0“ ein.
Sofern Sie nicht Optica beauftragt haben, tragen
Sie hier bitte die gültigen Heilmittelpositions-
nummern (vgl. Preisliste) und den dazugehörigen
Faktor (Anzahl der tatsächlich geleisteten Behand-
lungen) ein.
Hinweis:
Die Positionsnummern finden Sie in den aktuell
gültigen Preislisten, die wir Ihnen regelmäßig
zusenden.
Hinweis:
Bei einer Erstverordnung kann zusätzlich eine
Befunderhebung, bzw. Funktionsanalyse, mit
Pos. „54002“/1x eingetragen werden. Bitte auf
der Rückseite vom Patienten mit Unterschrift
und am selben Datum wie die Funktionsanalyse
bestätigen lassen.
In das Feld „Wegegeld-/Pauschale“ tragen Sie bitte
die jeweilige Positionsnummer für das Wegegeld
ein, entweder Wegegeld je Kilometer oder die
Wegegeldpauschale (je nach Rahmenvertrag).
Im Feld „Faktor“ notieren Sie bitte die Anzahl der
durchgeführten Hausbesuche. Im Feld „Kilometer“
tragen Sie bitte ein, wieviele Kilometer Sie für
einen Hausbesuch (Hin- und Rückfahrt) zurückgelegt
haben.
Bitte tragen Sie im Feld „Hausbesuch“ die Anzahl
der Hausbesuche bzw. Heimbesuche ein und lassen
Sie sich dies auf der Rezept-Rückseite vom Patienten
mit Unterschrift bestätigen.
Hinweis:
• Pos. 59933 = Hausbesuch im Privathaushalt
(als HB auf der Rückseite eintragen)
• Pos. 59934 = Hausbesuch soz. Einrichtung
(als HBH auf der Rückseite eintragen)
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Interessiert? Einfach anrufen 0711/61947-222 oder E-Mail an kundenservice@optica.de
Drei Bausteine für Ihren wirtschaftlichen Erfolg:
• Taxierung:
Sie kümmern sich um Ihre Patienten, wir
um die aktuellen Preise, Positionsnummern
und die Bruttobeträge auf Ihren Rezepten.
• Zuzahlungsinkasso:
Sie leisten das Beste für Ihre Patienten, wir sorgen
dafür, dass der Patient seinen Beitrag leistet.
• Vorab-Rezept-Prüfung:
Sie reduzieren wirksam die Beschwerden
Ihrer Patienten, wir Ihre Absetzungsquote.
Mehr Zeit für Ihre Patienten
und damit ein Beitrag zur
Wirtschaftlichkeit Ihrer Praxis.
>> Schritt 3: Die Rezept-Rückseite ausfüllen
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08.02.18 psychisch-funktionelle Behandlung
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Genehmigung der Krankenkasse
des Versicherten, sofern diese nicht auf
die Genehmigungspflicht bei „Verord-
nungen außerhalb des Regelfalles“
verzichtet hat. Falls die Genehmigung
auf einem gesonderten Blatt sein sollte,
legen Sie dieses der Verordnung bei.
Empfangsbestätigung
Bitte tragen Sie hier die Behandlungs-
daten und die abgegebenen Leistungen,
auch Hausbesuche, ein. Lassen Sie diese
anschließend vom Versicherten unter-
schreiben.
Wichtig:
Die Patientenunterschrift kann in
begründeten Einzelfällen durch einen
Vertreter (z. B. Familienangehöriger,
Pflegepersonal bei der häuslichen
Pflege) bzw. durch das Pflegepersonal
bei einem Heimbewohner geleistet
werden. Bitte geben Sie auf der
Rückseite an, wer in welcher Funktion
unterschrieben hat (z. B. „Unterschrift
erfolgte durch...“).
Hinweis:
Sofern der Arzt auf der Verordnung
keine Angabe zum spätesten Behand-
lungsbeginn gemacht hat, ist die
Behandlung innerhalb von 14 Kalender-
tagen zu beginnen. Sollte der Behand-
lungsbeginn aus bestimmten Gründen
nicht innerhalb von 14 Tagen möglich
sein, lassen Sie bitte vom Arzt einen spätesten
Behandlungsbeginn nachtragen. Der tatsächliche
Behandlungsbeginn muss dann vor oder direkt
an diesem Datum stattfinden. Zwischen zwei
Behandlungen dürfen grundsätzlich nicht mehr
als 14 Kalendertage liegen. Je nach vertraglicher
Regelung ist in begründeten Einzelfällen eine
Verlängerung der Behandlungsintervalle möglich,
z. B. bei Krankheit, Urlaub oder therapeutisch
indizierter Unterbrechung. Diese muss auf dem
Rezept zwischen den jeweiligen Behandlungen
kenntlich gemacht werden. Bitte beachten Sie die
maximalen Unterbrechungsfristen (über die 14 Tage
hinaus, bei angegebener Begründung) gemäß dem
Rahmenvertrag mit den jeweiligen Kostenträgern.
Behandlungsabbruch
Bitte tragen Sie hier ggf. Datum und Grund ein.
Änderung von Gruppen- in Einzeltherapie/
Abweichung von der Frequenz
Bitte geben Sie hier, nach Rücksprache mit dem Arzt,
gegebenenfalls die Änderung von Gruppen- in
Einzeltherapie oder die Änderung der Frequenz, mit
entsprechender Begründung an.
Bitte versehen Sie dieses Feld mit Ihrem Optica-
Kundenstempel, den Sie kostenlos nach Ihrer ersten
Rezepteinsendung erhalten. Vergessen Sie nicht als
Leistungserbringer zu unterschreiben (Unterschrift
des Zugelassenen).
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