Sicherheitsbelehrung Verhalten in Laboren Arbeiten im S1-Labor · Sicherheitsbelehrung Verhalten in...

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SicherheitsbelehrungVerhalten in LaborenArbeiten im S1-LaborInstitut für Phytopathologie der CAU

2009

Warum?

Ursachen für Unfälle:

Zur Vermeidung von Unfällen.Zur Vermeidung von Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen

Gefahren, die ausgehen von- menschlichem Verhalten,- Geräten und- Gefahrstoffen.

Was sind Gefahrstoffe?

Nach § 3a ChemG werden als Gefahrstoffe Stoffe oderZubereitungen bezeichnet, die folgende Eigenschaftenbesitzen:

• explosionsgefährlich• brandfördernd• hoch- oder leicht- oder

entzündlich• sehr giftig oder giftig oder

gesundheitsschädlich• ätzend, reizend• sensibilisierend• krebserzeugend

• fortpflanzungsgefährdend• erbgutverändernd• umweltgefährlich

• sonstige chronisch schädigen-de Eigenschaften

• obige Eigenschaften entstehenlassen oder freisetzen

Die Aufnahme dieser Stoffe in den menschlichen Körperkann• durch Einatmen über die Lunge,

• durch Resorption durch die Haut sowie

• über die Schleimhäute und

• den Verdauungstrakt

erfolgen.

Zutritt für Unbefugte verboten

ACHTUNG: Die Zutrittserlaubnis ist anden Labortüren vermerkt.

Rauchen verboten

Essen, Trinken und Schnupfen verboten

ACHTUNG: Lebensmittel dürfen nicht imLabor aufbewahrt werden.

Im Labor ist ein Laborkittel zu tragen.

Bei Arbeiten, bei denen Gefahrstoffe in die Augen gelangen können ist eine Schutzbrille zu tragen.Brillenträger müssen eine optisch korrigierte Schutz-brille oder eine zugelassene Überbrille tragen.

Im Labor darf nur festes und trittsicheres Schuhwerkgetragen werden.

Die Labortüren sind bei Abwesenheit stets abzuschließen.Nie automatischen Schließer aushängen oder Keil unterlegen!

Mäntel, Jacken, Taschen etc. sind nicht im Laboraufzubewahren.

Aus Sicherheitsgründen ist das Arbeiten im Labor nurwerktags zwischen 7.30 und 18.00 Uhr gestattet.

Notwendige Arbeiten außerhalb dieser Zeit bedürfeneiner gesonderten schriftlichen Genehmigung (Betreuerund Laborleiter/in).

Bei Arbeiten außerhalb der normalen Zeit ist dieAnwesenheit von mindestens zwei Personen erforderlich.

Auch der Einsatz von Spritzmitteln erfordert die Anwe-senheit einer zweiten Person.

1. Während der Arbeitszeit muß ein Abluft- und Zuluft-system pro Labor eingeschaltet werden und dauerhaftin Betrieb sein.

2. Die Labortüren zu den Fluren müssen außer zum Be-treten und Verlassen der Räume geschlossen bleiben,um den Unterdruck aufrecht erhalten zu können.

S1-Labor

3. Die Fenster in den Laboren müssen aus dem gleichenGrund geschlossen sein.

Das Sichtfenster dient der Sicherheit der in dem hinterder Tür liegenden Raum arbeitenden. Es darf nicht be-klebt oder die Sicht durch andere Gegenstände wie Gar-dinen oder Aufkleber beeinträchtigt werden.

Mitführen von Tieren verboten

ACHTUNG: Auch Kinder dürfen aus Sicher-heitsgründen nicht ins Labor.

"Druckgasflaschen"

Technische Regeln Druckgase TRG 280Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter.

Betreiben von Druckgasbehältern

• Nur erfahrene und geschulte Personen dürfen mit GASENumgehen.

• GASE dürfen aus den FLASCHEN nur mittels angeschlos-sener mängelfreier Druckminderventile (Lecktest) entnom-men werden.

• GASFLASCHEN dürfen nicht geworfen werden und sindgegen Umfallen oder Herabfallen zu sichern (z.B. Ketten).

• Die Ventilanschlüsse müssen sauber gehalten werden.

• GASFLASCHEN dürfen nur mit zugelassenem Ventil-schutz (Flaschenkappe) und bei ausreichender Sicherunggegen Verrutschen oder Umherrollen transportiert werden.

T+

Sehr giftig

Kurzbezeichnung desGefahrstoffsymbols

Bezeichnung desGefahrstoffsymbols

Gefahrstoffsymbolschwarze Schrift auf orangenemHintergrund

Name des Gefahrstoffes

NameGefahrstoffsymbol

R-Sätze - Hinweise auf besondere Gefahrengeregelt im Anhang III zur Richtlinie 67/548/EWG

S-Sätze - Sicherheitsratschlägegeregelt im Anhang IV zur Richtlinie 67/548/EWG

Betriebsanweisungen müssen aktualisiert werden.

• Explosionsgefährlich

Gefahr:Kann durch Schlag, Reibung, Feuer oderandere Zündquellen unter schnellerEntwicklung von Gasen reagieren.

E

• Brandfördernd

Gefahr:Entwickelt Sauerstoff, kann brennbaresMaterial entzünden, insbesondere Fetteund Öle; erhöht die Heftigkeit eines Brandes.

Vorsicht:Jeden Kontakt mit brennbaren Stoffenvermeiden. Erhitzen führt zu Druck-steigerung d.h. erhöhte Berst- und Explo-sionsgefahr.

Beispiele:organische Peroxide, flüssiger Sauerstoff,Natriumnitrat, Ammoniumnitrat

O

• Hochentzündlich

F+

Gefahr:Flüssigkeiten mit einem extrem niedrigenFlammpunkt und niedrigen Siedepunkt.

Vorsicht:Von offenen Flammen, Funken undWärmequellen fernhalten. Rauchen undoffenes Licht Verboten.

Beispiele:Dimethylamin

• Leichtentzündlich

F

Gefahr:Flüssigkeiten mit einem Flammpunktunterhalb 21°C aber hochentzündlich.Können bei gewöhnlicher Temperatur anLuft leicht entzündet werden.

Vorsicht:Von offenen Flammen, Funken undWärmequellen fernhalten. Rauchen undoffenes Licht Verboten.

Beispiele:Ethanol, Methanol, Aceton, Hexan, Butanol,Acetonitril

• Sehr giftig

T+

Gefahr:Führen nach Einatmen, Verschlucken oderAufnahme durch die Haut in sehr geringenMengen zum Tod oder zu akuten oderchronischen Gesundheitsschäden.

Vorsicht:Jeglichen Kontakt mit dem menschlichenKörper vermeiden. Bei Unwohlsein sofortzum Arzt. Auf ordnungsgemäße Sicherheits-technik (Laborabzug) oder persönlicheSchutzausrüstung achten.

Beispiele:2,2'-Bipyridyl

T

Gefahr:In geringen Mengen nach Einatmen, Ver-schlucken oder Aufnahme durch die Hautkönnen meist erhebliche Gesundheits-schäden oder gar der Tod eintreten.

Vorsicht:Jeglichen Kontakt mit dem menschlichenKörper vermeiden. Bei Unwohlsein sofortzum Arzt. Auf ordnungsgemäße Sicherheits-technik (Laborabzug) oder persönlicheSchutzausrüstung achten.

Beispiele:Acetonitril, Methanol, Phenol

• Giftig

• Gesundheitsschädlich

Xn

Gefahr:Können beim Einatmen, Verschlucken oderAufnahme über die Haut zum Tode führenoder akute oder chronische Gesundheits-schäden verursachen.

Vorsicht:Kontakt mit dem menschlichen Körper,auch Einatmen der Dämpfe vermeiden. BeiUnwohlsein zum Arzt. Körperschutz- undHygienemaßnahmen beachten.

Beispiele:Chloroform, Ammoniumchlorid, Titriplex III

• Ätzend

Gefahr:Zerstört bei Kontakt Gewebe der Haut,Augen und Atemwege. Kann verschiedeneMetalle angreifen und dabei gefährlicheReaktionen auslösen.

C

Vorsicht:Dämpfe nicht einatmen, jegliche Berührung,auch der Kleidung vermeiden.

Beispiele:Säuren und Laugen

• Reizend

Xi

Gefahr:Wirkt reizend auf die Haut, Augen undAtmungsorgane. Kann bei Kontakt mitHaut oder Schleimhaut Entzündungen ver-ursachen.

Vorsicht:Dämpfe nicht einatmen, Berührung mitHaut und Augen vermeiden.

Beispiele:Aceton, Calciumchlorid

• Umweltgefährlich

N Gefahr:Veränderungen der Beschaffenheit desNaturhaushalts, von Wasser, Boden oderLuft, Klima, Tiere, Pflanzen oder Mikro-organismen, so daß Gefahren für die Um-Welt herbeigeführt werden können.

Beispiele:Ammoniak, Cobaltchlorid

Beim Einatmen oder Aufnahme über die Haut können Über-empfindlichkeitsreaktionen hervorrufen werden, so daß beikünftiger Exposition gegenüber dem Stoff oder der Zubereitungcharakteristische Störungen auftreten können.

• Sensibilisierend

Sensibilisierung durch EinatmenXn & gesundheitsschädlich & R42

Sensibilisierung durch HautkontaktXi & reizend & R43

• Krebserzeugend

T +R45bzw.R49

Gefahr:Beim Einatmen (R49), Verschlucken oderAufnahme über die Haut (R45) kann Krebserregt werden oder die Krebshäufigkeiterhöhen werden.

Vorsicht:Jeglichen Kontakt mit dem menschlichenKörper vermeiden. Bei Unwohlsein sofortzum Arzt. Auf ordnungsgemäße Sicherheits-technik (Laborabzug) oder persönlicheSchutzausrüstung achten.

Beispiele:Benzol

Stoffe, die wegen möglicher krebserregender Wirkung beimMenschen Anlaß zur Besorgnis geben, über die jedoch genügendInformationen für eine befriedigende Beurteilung vorliegen.Aus geeigneten Tierversuchen liegen einige Anhaltspunkte vor,die jedoch nicht ausreichen, um einen Stoff in Kategorie 2(als krebserzeugend für den Menschen angesehen) einzustufen.

Xn + R40

Beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Hautkönnen nichtvererbbare Schäden der Nachkommenschaft hervor-gerufen oder deren Häufigkeit erhöht werden (fruchtschädigend)oder die männlichen oder weiblichen Fortpflanzungsfunktionenoder -fähigkeit können beeinträchtigt werden.

• Fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch)

T + R60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeitbeeinträchtigen.

T + R61 Kann das Kind im Mutterleibschädigen(z.B. Cycloheximid, Bleinitrat).

Xn + R62 Kann möglicherweise die Fortpflan-zungsfähigkeit beeinträchtigen

Xn + R63 Kann das Kind im Mutterleib mög-licherweise schädigen.

• Erbgutverändernd

Beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Hautkönnen vererbbare genetische Schäden hervorgerufen werdenoder deren Häufigkeit kann erhöhen werden.

T + R46 Kann vererbbare Schäden verur-sachen.

Xn + R40 Irreversibler Schaden möglich.

Risk and Safety Phrases

• http://de.wikipedia.org/wiki/R-_und_S-Sätze• http://en.wikipedia.org/wiki/List_of_R-phrases• http://en.wikipedia.org/wiki/List_of_S-phrases

Aufbewahrung• Gefahrstoffe sind so aufzubewahren oder zu lagern, daß

sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nichtgefährden.

• In Arbeitsräumen sind die Mengen an Gefahrstoffen aufein notwendiges Minimum zu begrenzen.

• Gefahrstoffe sind so aufzubewahren, daß ein Mißbrauchund Fehlgebrauch verhindert wird.

!!! Totenkopf-Chemikalien !!!

• Gefahrstoffe dürfen nicht in solche Behältnisse gefülltwerden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhaltmit Lebensmitteln verwechselt werden kann.

"Allgemeine Schutzpflicht"Zur Abwehr von Gefahren sind Schutzmaßnahmen zu treffen.

Technischer Schutz:

• Ersatz gefährlicher Stoffe durch weniger gefährliche

• geschlossenes System

• wirksame Absaugvorrichtungen!!! Funktionsfähigkeit überprüfen (Bindfaden etc.) !!!

• explosionsgeschützte elektrische Installationen

• Kippvorrichtungen für Ballons und Fässer

• Berstschutz/Schutzscheibe

Persönlicher Schutz:

entsprechend den Aufnahmewegen in den Körper• Augen - Schutzbrille, Schutzschirm (siehe GUV 20.13)

• Haut - Schutzhandschuhe (siehe GUV 20.17),Laborkittel, festes, geschlossenes undtrittsicheres Schuhwerk, Säureschutz-bekleidung (siehe GUV 16.17 und 20.19)

• Mund - Pipettierhilfe• Nase - Atemschutz (siehe GUV 20.14)

"Ermittlungs- und Überwachungspflicht"

• Beim Umgang mit Stoffen und Zubereitungen muß er-mittelt werden, ob• • ein Gefahrstoff vorliegt und ob

• • Ersatzstoffe oder -verfahren mit einem geringerengesundheitlichen Risiko angewandt werden können.

• Vor dem Umgang mit Gefahrstoffen sind die Gefahren,die von ihnen ausgehen zu ermitteln und zu bewertensowie Maßnahmen zum Schutz von Menschen undUmwelt zu regeln (Betriebsanweisungen an Arbeitsplätzen).

"Beschäftigungsbeschränkungen"

siehe Schreiben"Unterrichtung gebärfähiger Arbeitnehmerinnen überBeschäftigungsbeschränkungen für werdende Mütter"

GUV 19.17 - Kapitel 4.10Mutterschutzrichtlinienverordnung

"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"

• Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nurbetrieben werden, wenn diese• • sich in sicherem und einwandfreiem Zustand

befinden.

• Defekte elektrische Betriebsmittel nicht mehr benutzenbzw. aussondern.

Sicherheitstechnische Mängel sind unverzüglich zumelden und zu beseitigen.

"Flüssiger Stickstoff"

• Flüssiger Stickstoff ist im Aufzug grundsätzlich ohnePersonenbegleitung zu transportieren. Hierzu eignetsich der große Lastenaufzug, der unterwegs nicht anhaltbarist und auch nicht absackt.

• Beim Arbeiten mit flüssigem Stickstoff sind Schutzbrilleund geeignete Schutzhandschuhe zu tragen.

• Beachten! Bei Arbeiten mit flüssigem Stickstoff muß einausreichender Atemluftaustausch gegeben sein.

"§20 Betriebsanweisung"• Es ist eine Betriebsanweisung zu erstellen, die enthalten

muß:• • Gefahren für Mensch und Umwelt• • Schutzmaßnahmen• • Verhaltensregeln• • Verhalten speziell im Gefahrenfall• • sachgerechte Entsorgung• • Erste Hilfe-Maßnahmen

• Ohne Sicherheitsbelehrung darf kein Umgang mit Ge-fahrstoffen gestattet werden. Inhalt und Zeitpunkt derUnterweisung sind schriftlich festzuhalten und von denUnterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen.

Acetonitril

BETRIEBSANWEISUNG gem. §20 GefStoffV

GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG

GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT

SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN

VERHALTEN IM GEFAHRENFALL

ERSTE HILFE

SACHGERECHTE ENTSORGUNG

Was tun bei neu angeliefertenGefahrstoffen, für die (noch) keine Betriebsanweisung existiert?

Material Safety Data Sheets(MSDS) vom Hersteller oder aus www beachten.

Kombination von geometrischer Form und Sicherheits-farbe und ihre Bedeutung für Sicherheitszeichen

Verbotszeichen Gebotszeichen

Material und Ein-richtungen zurBrandbekämpfung

RettungszeichenErste Hilfe

WarnzeichenVorsicht!

ACHTUNG: Brandrauch/-gase sind giftig!Beachten Sie die Brandschutzordnung!

Alarmplan - bei Brand• Menschen retten

• Brand melden (Feuermelder betätigen; Telefon: 112)

• Brand bekämpfen

• Feuerwehr einweisen

• bei drohender Gefahr- Gefahrenbereich verlassen- keine Aufzüge benutzen- Personensammelplatz außerhalb des Gebäudes aufsuchen- Panik vermeiden

Sammelstelle

Rettungsweg

ACHTUNG: Im Gefahrenfall nie den Aufzug benutzen!

Löschschlauch Feuerlöschgerät

ACHTUNG: Informieren Sie sich über die Standorteder Feuermelder und des Gas Not-Aus.

Quelle: http://www.bgn.de/Symbole/Symbole_Verbotszeichen.html

Alarmplan - bei Problemen mit Gasflaschen•Tür schließen (nie Schließer aushängen oder Keil unterlegen)

• keine elektrischen Schalter mehr schalten

• Brandschutztüren schließen und Brandschutz-abschnitt räumen

• Meldung veranlassen

Alarmplan - bei Unfällen

• Erste Hilfe leisten

• über Notruf Hilfe anfordern (Arzt, Feuerwehr)• • Inzwischen für den Arzt alle Informationen

über das Produkt beschaffen (Etikett, Sicher-heitsdatenblatt, Betriebsanweisung)

• Vorgesetzten informieren

Erste Hilfe

Jährliche Prüfung der Verbandkästen aufFunktionsfähigkeit/Vollständigkeit

(in der Woche nach der jährlichen Sicherheitsbelehrung durch Ersthelfer)

Verbandbuch in jedem Verbandskasten führen und 5 Jahre aufbewahren.

Einbauschrank Einbauschränke

Kunststoffarbeitsplatte

Wasch-becken,Augen-dusche

Tür mitSichtfensterNotdusche

Tür

Raum 312 / 312a

Auto-klav

K u n s t s t o f f t i s c h e

PhotometerKleine Impfbank(nicht in Betrieb)

Universal-inkubator

Sicherheits-Impfbank

(DIN 12950)

Impfbank

Trockenofen

Impfbank

Kühlschrank

Erste Hilfe

Erste Hilfe Kasten

Einbauschrank Einbauschränke

Kunststoffarbeitsplatte

Wasch-becken,Augen-dusche

Tür mitSichtfensterNotdusche

Tür

Raum 312 / 312anicht-permanenter S1-Bereich

Auto-klav

K u n s t s t o f f t i s c h e

PhotometerKleine Impfbank(nicht in Betrieb)

Universal-inkubator

Sicherheits-Impfbank

(DIN 12950)

Impfbank

Trockenofen

Impfbank

Kühlschrank

Erste Hilfe

Gentechnischer Arbeitsbereich (S1)

Kein Zutritt für Unbefugte

Essen und Trinken sowie Rauchen verboten

Laborkittel ist zu tragen

Praktikum Im Zeitraum des Praktikums dürfen keine Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen in diesem Raum durchgeführt werden.

Student training course Working with genetically modified organisms during the student training course is prohibited.

Erste Hilfe - Haut und Augen

Bei Augenkontakt

• Auge mit reichlich Wasser ausspülen (Augendusche),dabei gesundes Auge schützen,

• Lidspalte beim Ausspülen geöffnet halten,

• Augenarzt aufsuchen.• Bei Hautkontakt eventuell unter laufender Dusche

ausziehen.

Notdusche Augenspüleinrichtung

Monatliche Prüfungauf

Funktionsfähigkeit

Erste Hilfe - Inhalation

Bei Einatmen von Gefahrstoffen

• an die frische Luft bringen,

• auf Eigenschutz achten,

• Atemspende, Mundhöhle ausräumen,

• Sauerstoffzufuhr,

• beengende Kleidung lockern und für

• ärztliche Versorgung sorgen.

Erste Hilfe - VerschluckenBei Aufnahme von Gefahrstoffen durch den Mund:

• Arzt

• Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisung

• keine Milch bei Lösungsmittel

• Erbrechen lassen nur bei organischen Stoffen

• zur Verdünnung Wasser in kleinen Schluckentrinken lassen

• bei Stoffen die narkotische oder ätzende Wirkunghaben (z.B. Lösemittel) unbedingt kein Erbrechen

Arbeitsmedizinischer Dienst / Betriebsarzt CAU

Meldewesen ("6 W")

Notruf-Angaben

• Wer meldet?

• Wo geschah es?

• Was geschah?

• Wie viele Verletzte?

• Wer wird verlangt?

Name und Rufnummer

Gebäude, Straße, Etage, Raumnr.

Unfall, Feuer, Verbrennung, ...

Anzahl

Notarzt, Krankenwagen, Feuer-wehr

• Warten auf eventuelle Rückfragen der Notrufzentrale!

Sicherheitsbeauftragte

InstitutTim Thurau (Strahlenschutz)Ralf-Udo Ehlers (Biologische Sicherheit)Michael Wingen (Allgemeines, Technik)

CAUSicherheitsingineurThomas Timm (Tel.: 1550)http://www.uni-kiel.de/verw/si/

Das Wichtigste als Übersicht:

• Kein Essen, Trinken, Rauchen, Schminken in Laboren: Schutz gegen Inkorporation

• Festes Schuhwerk, Kittel, ggf. Schutzbrille und Handschuhe: Schutz gegen Kontakt über Haut

• Abzugsysteme nutzen: Schutz gegen Einatmen• Nicht allein im Labor arbeiten: Schutz gegen

Schaden bei Ohnmacht• Bei Unfällen: Erste Hilfe leisten, Notruf /

Betriebsarzt: Tel.: 3731

Unterschrift in Anwesenheitsliste bitte nicht vergessen!

Sicherheitseinweisung Phytopathologie Ende