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SICHERHEITSDATENBLATT (EC 1907/2006) Natriumpercarbonat Q 30
Material-Nr Spezifikation 100392
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Version 13.12 / REG_EU Überarbeitet am 11.12.2012 Druckdatum 12.12.2012 Seite 1 / 27
EU-GHS(P04/003) / 11.12.2012 14:23
1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DES GEMISCHES UND DES UNTERNEHMENS
Produktinformation Handelsname Natriumpercarbonat Q 30 Firma Evonik Treibacher Persalze GmbH
Chemicals Management (660-112) Postfach 1345 D-63403 Hanau, Germany
Telefon +49 (0)6181 59-3086 Telefax +49 (0)6181 59-2083 Email Adresse sds-info@evonik.com Notrufnummer +49 (0)2365 49-2232 Notrufnummer(Telefax) +49 (0)2365 49-4423 Plant fire brigade, Infracor GmbH Verwendung des Stoffes / der Zubereitung
Rohstoff zur industriellen Verwendung Die ausführlichen Expositionsszenarien sind als Anhang beigefügt.
Funktion Reinigungs-/Waschmittel und Zusatzstoffe
REACH-Registrier-Nr.: falls vorhanden im Kap. 3 aufgeführt
2. MÖGLICHE GEFAHREN
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].
EU-CLP gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Oxidierende Feststoffe Kategorie 3 H272 Akute Toxizität Kategorie 4 H302 Schwere Augenschädigung/Augenreizung Kategorie 1 H318
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EG oder Richtlinie 1999/45/EG
O, Brandfördernd R 8: Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. Xn, Gesundheitsschädlich R22: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Xi, Reizend R41: Gefahr ernster Augenschäden.
GHS-Kennzeichnung
Gesetzliche Grundlage EU-CLP gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenbestimmende Komponente(n) (GHS)
• Natriumcarbonat-Peroxohydrat Symbol(e)
Signalwort Gefahr
Gefahrenhinweis H272 - Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.
H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
SICHERHEITSDATENBLATT (EC 1907/2006) Natriumpercarbonat Q 30
Material-Nr Spezifikation 100392
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Sicherheitshinweis: Prävention P210 - Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht
rauchen. P220 - Von Kleidung/entzündlich/brennbaren Materialien fernhalten/entfernt aufbewahren. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Sicherheitshinweis: Reaktion P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P370 + P378 - Bei Brand: Wasser zum Löschen verwenden.
Sicherheitshinweis: Lagerung P401 - Trocken lagern bei Temperaturen nicht über 40 °C / 104 °F
Ergänzende Gefahrenmerkmale / Kennzeichnungselemente (EU):
Sonstige Gefahren
Einatmen von Produktstaub kann Reizung der Atmungsorgane verursachen.
Gemäß den Kriterien der REACH-Verordnung kein PBT-, vPvB-Stoff.
3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Chemische Charakterisierung Spezifische Konzentrationsgrenzen für dieses Produkt, basierend auf seiner Zusammensetzung: gemäß EU-CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 >= 25 % Acute Tox. 4 oral H302 Eye Dam. 1 H318 10 - < 25 % Eye Irrit. 2 H319 . Spezifische Konzentrationsgrenzen für dieses Produkt, basierend auf seiner Zusammensetzung: (nach EG-Richtlinie 67/548/EWG) >= 25 % Xn, R22 Xi, R41 10 - < 25 % Xi, R36
Angaben zu Bestandteilen / Gefährliche Inhaltsstoffe gemäß EU-CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
• Natriumcarbonat-Peroxohydrat >= 85% - <= 90%
CAS-Nr. 15630-89-4 EG-Nr. 239-707-6 REACH-Nr. 01-2119457268-30-0012 Oxidierende Feststoffe Kategorie 3 H272 Akute Toxizität Kategorie 4 H302 Schwere Augenschädigung/Augenreizung Kategorie 1 H318 Bemerkungen Gemäß den Kriterien der REACH-Verordnung kein PBT-, vPvB-Stoff.
SICHERHEITSDATENBLATT (EC 1907/2006) Natriumpercarbonat Q 30
Material-Nr Spezifikation 100392
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Version 13.12 / REG_EU Überarbeitet am 11.12.2012 Druckdatum 12.12.2012 Seite 3 / 27
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• Natriumcarbonat <= 7%
CAS-Nr. 497-19-8 EG-Nr. 207-838-8 Augenreizung Kategorie 2 H319
• Natriumsulfat Ø 6%
CAS-Nr. 7757-82-6 EG-Nr. 231-820-9 Bemerkungen Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 kein gefährlicher Stoff.
Angaben zu Bestandteilen / Gefährliche Inhaltsstoffe gemäß Richtlinie 67/548/EG oder Richtlinie 1999/45/EG
• Natriumcarbonat-Peroxohydrat >= 85% - <= 90% CAS-Nr. 15630-89-4 EG-Nr. 239-707-6 REACH-Nr. 01-2119457268-30-0012 O; R 8 Xn; R22 Xi; R41
• Natriumcarbonat <= 7% CAS-Nr. 497-19-8 EG-Nr. 207-838-8 Xi; R36
• Natriumsulfat Ø 6% CAS-Nr. 7757-82-6 EG-Nr. 231-820-9
Dieser Stoff ist gemäss Richtlinie 67/548/EWG nicht als gefährlich eingestuft.
Texte der H-Sätze siehe Kapitel 16 Texte der R-Sätze siehe Kapitel 16
4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Auf Selbstschutz achten. Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Beschmutzte oder durchtränkte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen. Warm halten, ruhig lagern und zudecken. Betroffene nicht unbeaufsichtigt lassen. Bei Bewusstlosigkeit: Stabile Seitenlagerung.
Einatmen
Bei Bildung von Stäuben oder Rauchen ist eine Inhalation möglich. Betroffene an die frische Luft bringen. Bei Atemnot: Sauerstoffgabe. Arzt hinzuziehen. Bei Atemstillstand: Atemspende, sofort Notarzt alarmieren.
Hautkontakt Sofort betroffene Stelle mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten abwaschen. Bei anhaltenden Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Augenkontakt Bei geöffnetem Lidspalt sofort mindestens 10 Minuten gründlich mit viel Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden umgehend beim Augenarzt vorstellen. Bei ätzenden Stoffen umgehend Notarzt alarmieren (Stichwort: Augenverätzung).
Verschlucken
Mund ausspülen. Sofort reichlich Wasser trinken lassen. Arzt aufsuchen. Bei ätzenden Stoffen umgehend Notarzt alarmieren.
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Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Im Vordergrund steht zunächst nur die lokale Wirkung, charakterisiert durch eine mögliche, fortschreitende Gewebereizung, bei ätzenden Stoffen entsteht eine rasch in die Tiefe fortschreitende Gewebeschädigung. Am Auge verursachen ätzende Stäube oder Rauche in Abhängigkeit von der Einwirkungsintensität starke Reizungen, Zerstörung und Ablösung von Binde- und Hornhautepithel, Hornhauttrübung, Ödeme und Geschwürbildungen. Es besteht Erblindungsgefahr! An der Haut werden oberflächliche Reizungen und Schädigungen bis zu Geschwürbildung und Vernarbung hervorgerufen. Nach einer unfallbedingten Aufnahme in den Körper sind die Symptomatik und das klinische Bild abhängig von der Kinetik des Stoffes (Menge des aufgenommenen Stoffes, der Resorptionszeit und der Wirksamkeit der Früheliminationsmaßnahmen (Erste Hilfe)/ Ausscheidung - Metabolismus). Eine spezifische Stoffwirkung ist nicht bekannt.
5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Geeignete Löschmittel Wasser, Schaum, Löschpulver, Kohlendioxid (CO2), Produkt selbst brennt nicht; Löschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen.
Ungeeignete Löschmittel Keinen Wasservollstrahl verwenden, um eine Zerstreuung und Ausbreitung des Feuers zu unterdrücken.
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Produkt ist eine oxidierend wirkende, anorganische Persauerstoffverbindung. Produkt ist brandfördernd. Kontakt mit brennbaren Stoffen verhindern
Bei Umgebungsbränden Zersetzungsgefahr mit Freisetzung von Sauerstoff.
Gefahr der Überdruckbildung und Berstgefahr bei Zersetzung in abgeschlossenen Behältern und Rohrleitungen.
Im Brandfall gefährdete Behälter separieren und an einen sicheren Ort bringen, wenn gefahrlos möglich.
Vor Hitze schützen. Vor Nässe schützen. Das trockene Produkt nicht mit Wasser begießen, außer im Brandfall. Nässe bewirkt exotherme Zersetzung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Vollschutzanzug
Hinweise für die Brandbekämpfung Kontaminiertes Löschwasser muss unter Beachtung der Abfallvorschriften einer geeigneten Entsorgungsanlage zugeführt werden. Für ausreichende Löschwasserrückhaltemöglichkeiten sorgen. Löschwasser darf nicht in die Kanalisation, Untergrund oder Gewässer gelangen. Kontaminiertes Löschwasser muss entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden. Im Brandfall gefährdete Behälter separieren und an einen sicheren Ort bringen, wenn gefahrlos möglich. Brandrückstände sind vorschriftsmäßig zu entsorgen. Ungeschützte Personen fernhalten.
6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung tragen; siehe Abschnitt 8. Unbefugte Personen fernhalten. Ungeschützte Personen fernhalten.
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Umweltschutzmaßnahmen Gewässerschutz beachten (sammeln, eindeichen, abdecken). Produkt nicht in folgende Kompartimente gelangen lassen: Oberflächenwasser Gewässer Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mechanisch aufnehmen. Staubbildung vermeiden. In saubere trockene Kunststoffbehälter einfüllen. Behälter nicht luftdicht verschließen. Zur Aufnahme des verschütteten Stoffes ist vorrangig ein zugelassener Industriestaubsauger zu empfehlen. Von unverträglichen Stoffen fernhalten. siehe Abschnitt 10. Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig beseitigen. siehe Abschnitt 13. Reste mit viel Wasser wegspülen. Abfall wie reinen Stoff verpacken und kennzeichnen. Kennzeichnungsetikett auf Liefergebinden bis zur Entsorgung nicht entfernen.
Zusätzliche Hinweise Defekte Gebinde sofort absondern, wenn gefahrlos möglich. Vor Hitze schützen. Vor Nässe schützen. Verschüttetes Produkt nie in den Originalbehälter zwecks Wiederverwendung geben (Zersetzungsgefahr). Das Saugfahrzeug muß sauber und trocken sein, nicht luftdicht verschließen.
7. HANDHABUNG UND LAGERUNG Handhabung
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Persönliche Schutzausrüstung tragen. Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8. Erstellung von Sicherheits- und Betriebsanweisungen. Produktreste auf / an den Behältern vermeiden.
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.
Staubbildung vermeiden. Beim Auftreten von Staub: Staubmaske und Schutzbrille tragen. Kontakt vermeiden mit Verunreinigungen, Zersetzungskatalysatoren, unverträglichen Stoffen. Installation von Notbrause und Augendusche vorsehen.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Beschmutzte oder getränkte Kleidung ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. vorbeugender Hautschutz
Verschüttetes oder verunreinigtes Produkt nicht wiederverwenden.
Verschüttetes Produkt nie in den Originalbehälter zwecks Wiederverwendung geben (Zersetzungsgefahr).
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Vor Sonneneinstrahlung, Wärme, Hitzeeinwirkung schützen.
Von entzündlichen Stoffen fernhalten.
Das Produkt selbst brennt nicht. Für ausreichende Löschwasser-Rückhaltemöglichkeiten sorgen.
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Material-Nr Spezifikation 100392
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Version 13.12 / REG_EU Überarbeitet am 11.12.2012 Druckdatum 12.12.2012 Seite 6 / 27
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siehe Abschnitt 5.
Lagerung
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten kühl, trocken, sauber. Für Transport, Lagerung, Handhabung und Tankanlagen nur geeignete Materialien verwenden. Behälter nach Produktentnahme immer gut verschließen. Behälter nicht hermetisch verschließen. Kühl und trocken lagern. Vor Wärmequellen und Hitze schützen! Geeignete Materialien Polyethylen Geeignete Materialien Polypropylen Geeignete Materialien Polyvinylchlorid (PVC), Geeignete Materialien Papiersäcke mit Polyethyleneinlage Geeignete Materialien VA-Stahl: 1.4571, passiviert Geeignete Materialien Aluminium, passiviert Geeignete Materialien Glas Geeignete Materialien Keramik. Geeignete Materialien Beton, z. B. Silolagerung.
Weitere Angaben Eine ordnungsgemäße Beförderung ist sicherzustellen durch die Beachtung der Stapelhöhe, Sicherung der Behälter gegen Herabfallen und ihre vorschriftsmäßige Kennzeichnung.
Zusammenlagerungshinweise Nicht zusammen lagern mit: Säuren, Alkalien, Reduktionsmitteln, Metallsalze. (Zersetzungsgefahr).
Nicht zusammen lagern mit:
entzündlichen Stoffen (Brandgefahr).
Lagerklasse (LGK) 5.1B - Oxidierende Gefahrstoffe
Bestimmte Verwendung(en) Ausführlichere Angaben siehe Anhang Expositionsbeschreibung.
8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Zu überwachende Parameter
DNEL/DMEL-Werte
Anwendungsbereich Arbeiter Expositionswege Dermal Mögliche
Gesundheitsschäden Akut - lokale Effekte
Wert 12,8 mg/cm2 Anwendungsbereich Arbeiter Expositionswege Einatmen Mögliche
Gesundheitsschäden Langzeit - lokale Effekte Kann Reizungen der Atemwege hervorrufen
Wert 5 mg/m3 Anwendungsbereich Verbraucher Expositionswege Dermal
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Material-Nr Spezifikation 100392
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Version 13.12 / REG_EU Überarbeitet am 11.12.2012 Druckdatum 12.12.2012 Seite 7 / 27
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Mögliche Gesundheitsschäden
Akut - lokale Effekte
Wert 6,4 mg/cm2
PNEC-Werte
Süßwasser Wert 0,035 mg/l Abwasseraufbereitungsanlage Wert 16,24 mg/l
Technische Schutzmaßnahmen Für geeignete Absaugung/Entlüftung am Arbeitsplatz oder an den Arbeitsmaschinen sorgen. Staubbildung vermeiden. Installation von Notbrause und Augendusche vorsehen. siehe auch Abschnitt 7.
Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz Beim Auftreten von Stäuben geeignetes Atemschutzgerät tragen. Bei kurzzeitigem Umgang: Halbmaske mit Partikelfilter P2 (DIN EN 143). Beim Auftreten von Stäuben Staubmaske tragen. Bei längerem Umgang: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Tragezeitbegrenzung für Atemschutz beachten.
Handschutz
Bei kurzzeitigem Umgang oder Umgang mit kleinen Mengen
Handschuhmaterial Nitril, zum Beispiel: Dermatril 740, Kächele-Cama Latex GmbH (KCL), Deutschland
Materialstärke 0,11 mm Methode DIN EN 374 Bei längerem Umgang oder Umgang mit großen Mengen
Handschuhmaterial Nitril/Chloropren, zum Beispiel, Nitopren 717, Kächele-Cama Latex GmbH (KCL), Deutschland
Materialstärke 0,65 mm Methode DIN EN 374
Augenschutz Schutzbrille mit Seitenschutz gemäss EN166 oder Bei Umgang mit größeren Mengen: Korbbrille
Haut- und Körperschutz Übliche Laborschutzkleidung oder Bei Umgang mit größeren Mengen: Chemikalienschutzanzug, Einweg-Schutzanzug Verschmutzung der Kleider durch Produkt vermeiden.
Hygienemaßnahmen Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und/oder Gesicht waschen. Vorbeugender Hautschutz empfohlen. Verschmutzung der Kleider durch Produkt vermeiden. Beschmutzte oder getränkte Kleidung ausziehen. Beschmutzte oder getränkte Kleidung sofort mit Wasser auswaschen.
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Material-Nr Spezifikation 100392
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Version 13.12 / REG_EU Überarbeitet am 11.12.2012 Druckdatum 12.12.2012 Seite 8 / 27
EU-GHS(P04/003) / 11.12.2012 14:23
Schutzmaßnahmen Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. Die verwendete persönliche Schutzausrüstung muss den Anforderungen der Richtlinie 89/686/EWG und Änderungen entsprechen (CE-Kennzeichnung). Sie ist auf den Arbeitsplatz bezogen im Rahmen einer Gefährdungsanalyse gemäß der Richtlinie 89/686/EWG und Änderungen festzulegen.
9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Erscheinungsbild
Form Salz, kristallin, freifließend Farbe weiß Geruch geruchlos
Geruchsschwelle: Keine Daten vorhanden
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
pH-Wert ca. 10,6 (10 g/l) (25 °C) Medium: Wasser
Schmelzpunkt/Schmelzbereich nicht anwendbar
> 65 °C Zersetzung
Siedepunkt/Siedebereich nicht anwendbar
Flammpunkt nicht anwendbar Feststoff
Verdampfungsgeschwindigkeit Keine Daten vorhanden
Entzündlichkeit (fest, gasförmig) nicht entzündlich (Literaturwert)
Zündtemperatur nicht entzündbar
Selbstentzündlichkeit nicht anwendbar
Thermische Zersetzung 75 °C Adiabatische Warmlagerung. SADT 50 kg Packstück
65 °C Adiabatische Warmlagerung. SADT 1000 kg Behälter
Brandfördernde Eigenschaften brandfördernd Methode: EEC-Methode 96/69/EWG, A 17
Explosivität nicht explosiv (Literaturwert)
Untere Explosionsgrenze Keine Daten vorhanden
Obere Explosionsgrenze Keine Daten vorhanden
SICHERHEITSDATENBLATT (EC 1907/2006) Natriumpercarbonat Q 30
Material-Nr Spezifikation 100392
VA-Nr
Version 13.12 / REG_EU Überarbeitet am 11.12.2012 Druckdatum 12.12.2012 Seite 9 / 27
EU-GHS(P04/003) / 11.12.2012 14:23
Dampfdruck nicht anwendbar
Relative Dichte 2,09 (20 °C)
Methode: Richtlinie 92/69/EWG A.3 (Literaturwert)
Schüttdichte ca. 1100 kg/m3
Metallkorrosion ca. 0,05 - 0,06 mm/a Methode: NACE standard TM 0169-95 AlZnMgCu 1.5; W.-Nr. 3.4365
Wasserlöslichkeit ca. 140 g/l (20 °C)
Verteilungskoeffizient (n-Oktanol/Wasser)
nicht anwendbar
Viskosität, dynamisch nicht anwendbar Feststoff
Dampfdichte Keine Daten vorhanden
Molekulargewicht 157,0 g/Mol
Aktivsauerstoffgehalt 13,5 %
10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Möglichkeit gefährlicher Reaktion Produkt ist brandfördernd. Kontakt mit folgenden Stoffen kann zur Entzündung führen: entzündliche Stoffe. Das Produkt selbst brennt nicht.
Zu vermeidende Bedingungen Direkte Hitzeeinwirkung. Feuchtigkeit.
Unverträgliche Materialien Verunreinigungen, Zersetzungskatalysatoren, Metalle, Metallsalze, Säuren, Alkalien, Reduktionsmittel, (Zersetzungsgefahr).
entzündliche Materialien
Gefährliche Zersetzungsprodukte Zersetzungsprodukte bei thermischer Zersetzung: Wasserdampf, Sauerstoff
11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Akute Toxizität bei oraler Aufnahme
LD50 Ratte(männlich/weiblich): 1034 mg/kg Literatur
Akute Toxizität bei Inhalation Keine Daten vorhanden
Akute Toxizität bei Aufnahme über die Haut
LD50 Kaninchen(männlich/weiblich): > 2000 mg/kg Methode: OECD TG 402 (Limit-Test) Literatur
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Version 13.12 / REG_EU Überarbeitet am 11.12.2012 Druckdatum 12.12.2012 Seite 10 / 27
EU-GHS(P04/003) / 11.12.2012 14:23
Hautreizung Kaninchen
nicht reizend Literatur
Augenreizung Kaninchen Gefahr ernster Augenschäden. Methode: US-EPA-Methode
Kaninchen: 10 mg ätzend Methode: OECD TG 405 Literatur
Sensibilisierung Buehler Test Meerschweinchen: nicht sensibilisierend an der Haut Literatur
Beurteilung STOT-Einmalige Exposition
Keine Daten vorhanden
Beurteilung STOT-Wiederholte Exposition
Keine Daten vorhanden
Gefahr der Aspirationstoxizität Keine Daten vorhanden
Gentoxizität in vitro Keine Daten vorhanden
Cancerogenität Keine Daten vorhanden
Reproduktionstoxizität Keine Daten vorhanden
Erfahrung am Menschen Reizt die Augen und die Haut. Durch Staubaufwirbelung sind leichte Augen- und Schleimhautreizungen möglich.
Weitere Angaben Einatmen von Staub verursacht Reizung der Atemwege Maus männlich 700 mg/m³ RD50
Beurteilung Toxikologie
Akute Wirkungen Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Verursacht schwere Augenschäden. Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien für alle weiteren toxikologischen Endpunkte nicht erfüllt.
Sensibilisierung Wird der verfügbare Datenbestand zugrunde gelegt, sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
12. UMWELTBEZOGENE ANGABEN
Angaben zur Elimination (Persistenz und Abbaubarkeit)
Physikalisch - chemische Eliminierbarkeit
Das Produkt kann durch abiotische, z.B. chemische oder photolytische Prozesse abgebaut werden.
Weitere Angaben Unter Umweltbedingungen erfolgt schnelle Hydrolyse, Reduktion oder Zersetzung. Wasserstoffperoxid zerfällt sehr schnell in Sauerstoff und Wasser.
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Material-Nr Spezifikation 100392
VA-Nr
Version 13.12 / REG_EU Überarbeitet am 11.12.2012 Druckdatum 12.12.2012 Seite 11 / 27
EU-GHS(P04/003) / 11.12.2012 14:23
Verhalten in Umweltkompartimenten
Bioakkumulation Kein(e,er).
Ökotoxische Wirkungen
Toxizität gegenüber Fischen LC50 semistatischer Test Pimephales promelas: 70,7 mg/l / 96 h Literatur
Toxizität gegenüber aquatische Invertebraten
EC50 semistatischer Test Daphnia pulex: 4,9 mg/l / 48 h Literatur
NOEC semistatischer Test Daphnia pulex: 2 mg/l / 48 h Literatur
Toxizität gegenüber Bakterien EC50 Belebtschlamm: 466 mg/l / 30 min Testsubstanz: Wasserstoffperoxid Methode: OECD TG 209 Literatur
Weitere Angaben zur Ökologie
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)
nicht anwendbar (anorganisches Produkt).
Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB)
nicht anwendbar
AOX Das Produkt enthält kein organisch gebundenes Halogen.
Weitere Angaben Enthält keine Schwermetalle und Verbindungen gemäß EG-Richtlinie Nr. 76/464
Beurteilung Ökotoxizität Akute aquatische Toxizität Wird der verfügbare Datenbestand zugrunde gelegt, sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften
Gemäß den Kriterien der REACH-Verordnung kein PBT-, vPvB-Stoff.
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Produkt Abfall wie reinen Stoff verpacken und kennzeichnen. Kennzeichnungsetikett auf Liefergebinden bis zur Entsorgung nicht entfernen. Restmengen und nicht wiederverwertbare Lösungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zuführen. Entsorgung gemäß den örtlichen behördlichen Vorschriften. Gegebenenfalls zuständige Behörde ansprechen. Gegebenenfalls: Informationen zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen.
Ungereinigte Verpackungen Leere Behälter nicht wiederverwenden und nach den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgen. Gereinigte Verpackungsmaterialien den örtlichen Wertstoffkreisläufen zuführen.
Abfallschlüssel Nr. Für dieses Produkt kann keine Abfallschlüsselnummer gemäß europäischem Abfallverzeichnis festgelegt werden, da erst der Verwendungszweck durch den Verbraucher eine Zuordnung erlaubt.
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Version 13.12 / REG_EU Überarbeitet am 11.12.2012 Druckdatum 12.12.2012 Seite 12 / 27
EU-GHS(P04/003) / 11.12.2012 14:23
Die Abfallschlüsselnummer ist gemäß europäischem Abfallverzeichnis (EU-Entscheidung über Abfallverzeichnis 2000/532/EG) in Absprache mit dem Entsorger / Hersteller / der Behörde festzulegen.
14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
Landtransport ADR/RID/GGVSEB Klasse 5.1 Gefahrzettel 5.1 UN-Nr. 3378 Verpackungsgruppe III Warntafel 50 / 3378 Tunnelbeschränkungscode (ADR) (E)
Bezeichnung des Gutes (Technischer Name) NATRIUMCARBONATPEROXYHYDRAT
Seeschiffstransport IMDG-Code/GGVSee
Klasse 5.1 UN-Nr. 3378 Verpackungsgruppe III EmS F-A, S-Q
Richtiger technischer Name (Korrekte Bezeichnung des Gutes) SODIUM CARBONATE PEROXYHYDRATE
Lufttransport ICAO-TI/IATA-DGR
Klasse 5.1 UN-Nr. 3378 Verpackungsgruppe III
Richtiger technischer Name (Korrekte Bezeichnung des Gutes) Sodium carbonate peroxyhydrate
Binnenschiffstransport ADN/GGVSEB
Klasse 5.1 Gefahrzettel 5.1 UN-Nr. / Stoffnummer 3378 Verpackungsgruppe III
Bezeichnung des Gutes (Technischer Name) NATRIUMCARBONATPEROXYHYDRAT
Verladehinweise/Bemerkungen IATA_C ERG-Code 5L IATA_P ERG-Code 5L IMDG Mindestabstand zu Brennstofftanks und Hauptmasch.-Schotten: 1 Ctr.-
Stellplatz. Nicht Temp. > 55 C > 30 Tagen aussetzen. IMDG "Getrennt von" Permanganaten. Transport/weitere Angaben Schutz vor Hitze. So kühl wie möglich. So trocken wie möglich transportieren.
15. RECHTSVORSCHRIFTEN
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EU-GHS(P04/003) / 11.12.2012 14:23
Stoffsicherheitsbeurteilung : Für dieses Produkt wurde eine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
Zulassung Europa (EINECS/ELINCS) gelistet/registriert Europa (REACH) gelistet/registriert Kanada (DSL) gelistet/registriert Australien (AICS) gelistet/registriert Japan (MITI) gelistet/registriert Philippinen (PICCS) gelistet/registriert China gelistet/registriert Korea (TCCL) gelistet/registriert Schweiz gelistet/registriert USA (TSCA) gelistet/registriert
Nationale Vorschriften
Störfallverordnung Das Produkt unterliegt der EG-Richtlinie 96/82/EG und Änderungen (siehe Störfallverordnung).
Arbeitsschutzvorschriften: Es ist zu prüfen, ob gemäß den jeweils geltenden nationalen Rechtsgrundlagen stoffspezifische arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen in regelmäßigen Abständen anzubieten bzw. zu veranlassen sind.
Beschäftigungsbeschränkung Bitte EU Richtlinie 92/85/EWG (Mutterschutzrichtlinie) sowie deren
Änderungen beachten. Bitte EU Richtlinie 94/33/EWG (Richtlinie zum Jugendarbeitsschutz) sowie deren Änderungen beachten.
Sonstige Vorschriften Bitte Anhang XVII der EU Verordnung 1907/2006 (Beschränkungen der
Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse) sowie deren Änderungen beachten.
Nationale Regelungen beachten.
16. SONSTIGE ANGABEN
Texte der R-Sätze
• Natriumcarbonat-Peroxohydrat R 8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R41 Gefahr ernster Augenschäden.
• Natriumcarbonat R36 Reizt die Augen.
Texte der H-Sätze
• Natriumcarbonat-Peroxohydrat H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
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Material-Nr Spezifikation 100392
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H318 Verursacht schwere Augenschäden. • Natriumcarbonat
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Weitere Information
Weitere Information Daten zur Erstellung des Sicherheitsdatenblattes aus vorliegenden Studien und der Literatur.
Weitere Informationen über Eigenschaften des Produktes können dem Produkt-Merkblatt oder der Produkt-Broschüre entnommen werden.
Abänderungen gegenüber der letzten Ausgabe werden am Rand hervorgehoben. Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
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Legende
ADR European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road
ADN European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Inland Waterways
ADNR European agreement concerning the international carriage of dangerous goods by inland waterways (ADN)
ASTM American Society for Testing and Materials
ATP Adaptation to Technical Progress
BCF Bioconcentration Factor
BetrSichV German Ordinance on Industrial Safety and Health
c. c. closed cup
CAS Chemical Abstract Services
CESIO European Committee of Organic Surfactants and their Intermediates
ChemG German Chemicals Act
CMR Carcinogenic-Mutagenic-toxic for Reproduction
DIN German Institute for Standardization
DNEL Derived No Effect Level
EINECS European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
GefStoffV German Ordinance on Hazardous Substances
GGVSEB German ordinance for road, rail and inland waterway transportation of dangerous goods
GGVSee German ordinance for sea transportation of dangerous goods
GLP Good Laboratory Practice.
GMO Genetic Modified Organism
IATA DGR International Air Transport Association – Dangerous Goods Regulations
ICAO-TI International Civil Aviation Organisation - Technical Instructions
IMDG Code International Maritime Dangerous Goods Code
ISO International Organization For Standardization
LOAEL Lowest Observed Adverse Effect Level
LOEL Lowest Observed Effect Level
NOAEL No Observed Adverse Effect Level
NOEC No Observed Effect Concentration
NOEL No Observed Effect Level
o. c. open cup
OECD Organisation for Economic Cooperation and Development
OEL Occupational Exposure Limit
PBT Persistent, Bioaccumulative, Toxic
PEC Predicted Environmental Concentration
PNEC Predicted No Effect Concentration
RID Regulations concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Rail
TA Technical Instructions (German Ordinance)
TPR Third Party Representative (Art. 4)
TRGS Technical Rules for Hazardous Substances (German Regulations)
VCI German "Verband der Chemischen Industrie e. V."
vPvB Very Persistent, Very Bioaccumulative
VOC Volatile Organic Compounds
VwVwS German Administrative Regulation on the Classification of Substances Hazardous to Waters into Water Hazard Classes
WGK German Water Hazard Class
WHO World Health Organization
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ANHANG
Expositionsszenarium ES1: Verwendung bei der Formulierung von Mischungen ES2: Industrielle und gewerbliche Verwendung ES3: Verwendung durch Verbraucher
1. Kurztitel des Expositionsszenariums
ES1: Verwendung bei der Formulierung von Mischungen
2. Beschreibung der im Expositionsszenarium behandelten Tätigkeiten/Prozesse
Verwendungssektor SU3 Industrielle Verwendungen: Verwendungen von Stoffen als solche oder in Zubereitungen an Industriestandorten
SU10 Formulierung [Mischen] von Zubereitungen und/oder Umverpackung (außer Legierungen)
Produktkategorie PC8 Biozidprodukte (z. B. Desinfektionsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel)
PC14 Produkte zur Behandlung von Metalloberflächen, einschließlich Galvanik- und Galvanisierprodukte
PC15 Produkte zur Behandlung von Nichtmetalloberflächen PC20 Produkte wie ph-Regulatoren, Flockungsmittel,
Fällungsmittel, Neutralisationsmittel PC25 Metallbearbeitungsöle PC34 Textilfarben, -appreturen und -imprägniermittel;
einschließlich Bleichmittel und sonstige Verarbeitungshilfsstoffe
PC35 Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf Lösungsmittelbasis)
PC36 Wasserenthärter PC37 Wasserbehandlungschemikalien PC39 Kosmetika, Pflegeprodukte Prozesskategorie PROC1 Verwendung in geschlossenem Verfahren, keine
Expositionswahrscheinlichkeit PROC2 Verwendung in geschlossenem, kontinuierlichem
Verfahren mit gelegentlicher kontrollierter Exposition PROC3 Verwendung in geschlossenem Chargenverfahren
(Synthese oder Formulierung) PROC4 Verwendung in Chargen- und anderen Verfahren
(Synthese), bei denen die Möglichkeit einer Exposition besteht
PROC5 Mischen oder Vermengen in Chargenverfahren zur Formulierung von Zubereitungen* und Erzeugnissen (mehrfacher und/oder erheblicher Kontakt)
PROC8a Transfer des Stoffes oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/große Behälter in nicht speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen.
PROC8b Transfer des Stoffes oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/große Behälter in speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen.
PROC9 Transfer des Stoffes oder der Zubereitung in kleine Behälter (spezielle Abfüllanlage, einschließlich Wägung)
PROC14 Produktion von Zubereitungen oder Erzeugnissen durch Tablettieren, Pressen, Extrudieren, Pelettieren
Kat. Freisetzung in Umwelt ERC2 Formulierung von Zubereitungen ERC6b Industrielle Verwendung von reaktiven
Verarbeitungshilfsstoffen ERC7 Industrielle Verwendung von Stoffen in geschlossenen
Systemen
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3. Anwendungsbedingungen
3.1 Dauer und Häufigkeit
Arbeiter
Dauer der ExpositionKurzzeitwert 8 Stunden/Tag
Häufigkeit der ExpositionLangzeitwert 220 Tage/Jahr
4.1 Physikalische Form
fest
4.2 Konzentration Substanz in Zubereitung/Erzeugnis
4.3 Verwendete Menge pro Zeit oder Tätigkeit
Wert 45000 Tonnen/Jahr je Anlage Bemerkungen 300 Tage / Jahr
5. Weitere Einsatzbedingungen
Kompartiment Abwasser Emissions-/Freisetzungsfaktor 2 %
Volumenstrom 0,023 m3/s Kompartiment Kläranlage
6. RISIKOMANAGEMENTMAßNAHMEN 6.1.1 Arbeitsplatzbezogene Maßnahmen
Expositionswege Dermal, Inhalation, auch in Kombination Organisatorische Schutzmaßnahmen
Technologien für den Ablauf und/oder die Überwachung sind erforderlich, um die Emissionen und die resultierende Exposition während des Reinigens und Wartens oder im Falle des Überschreitens eines berufsbedingten Expositionsgrenzwerts zu minimieren. Siehe Abschnitt 7 des Sicherheitsdatenblattes.
Technische Schutzmaßnahmen Falls Stäube auftreten: Lokale Absaugung ist erforderlich.
Persönliche Schutzmaßnahmen Atemschutz tragen. Siehe Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblattes.
6.1.2 Verbraucherbezogene Maßnahmen
Bemerkungen Für dieses Expositionszenario nicht relevant.
6.2 Umweltbezogene Maßnahmen
Luft Absaugung mit Staubfilter oder Gaswäscher zur Abgasreinigung.
Wasser Abwasser sollte in einer geeigneten Abwasserkläranlage behandelt werden.
Boden Versiegelung aller relevanten Bodenflächen in der Anlage. Bemerkungen siehe Kapitel 6 Umweltschutzmaßnahmen
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Wasser Entsorgung zur Kläranlage. Bemerkungen Lokaler Süßwasser Verdünnungsfaktor:
10
7. Abfallbezogene Maßnahmen
Abfallhandhabung Siehe Abschnitt 13 des Sicherheitsdatenblattes.
8. Voraussage der Exposition
Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Arbeiter, oral Bemerkungen Industrielle Hygienestandards sind einzuhalten weshalb orale Exposition
für Arbeiter nicht relevant ist. Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Arbeiter, dermal Werttyp PROC1 Wert 0,1 mg/cm2 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Arbeiter, dermal Werttyp PROC2 Wert 0,2 mg/cm2 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Arbeiter, dermal Werttyp PROC3 Wert 0,1 mg/cm2 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Arbeiter, dermal Werttyp PROC4 Wert 1 mg/cm2 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Arbeiter, dermal Werttyp PROC5 Wert 2 mg/cm2 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Arbeiter, dermal Werttyp PROC8a Wert 1 mg/cm2 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Arbeiter, dermal Werttyp PROC8b Wert 1 mg/cm2 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Arbeiter, dermal Werttyp PROC9 Wert 1 mg/cm2 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Arbeiter, dermal Werttyp PROC14 Wert 0,5 mg/cm2 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Arbeiter, inhalativ Werttyp PROC1 Wert 0,01 mg/m3 Rechenmethode ECETOC TRA
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Spezifische Bedingungen Arbeiter, inhalativ Werttyp PROC2 Wert 0,01 mg/m3 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Arbeiter, inhalativ Werttyp PROC3 Wert 0,1 mg/m3 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Arbeiter, inhalativ Werttyp PROC4 Wert 0,5 mg/m3 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Arbeiter, inhalativ Werttyp PROC5 Wert 0,5 mg/m3 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Arbeiter, inhalativ Werttyp PROC8a Wert 0,5 mg/m3 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Arbeiter, inhalativ Werttyp PROC8b Wert 0,1 mg/m3 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Arbeiter, inhalativ Werttyp PROC9 Wert 0,1 mg/m3 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Arbeiter, inhalativ Werttyp PROC14 Wert 0,1 mg/m3 Rechenmethode EUSES Spezifische Bedingungen Umwelt Werttyp Süßwasser Wert 0,0093 mg/l Bemerkungen Stoffbezug
Wasserstoffperoxid Rechenmethode EUSES Spezifische Bedingungen Umwelt Werttyp Meerwasser Wert 0,0093 mg/l Bemerkungen Stoffbezug
Wasserstoffperoxid Rechenmethode EUSES Spezifische Bedingungen Umwelt Werttyp Kläranlage Wert 3,0135 mg/l Bemerkungen Stoffbezug
Wasserstoffperoxid
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9. Leitlinien für nachgeschaltete Anwender
1. Kurztitel des Expositionsszenariums
ES2: Industrielle und gewerbliche Verwendung
2. Beschreibung der im Expositionsszenarium behandelten Tätigkeiten/Prozesse
Verwendungssektor SU1 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei SU5 Herstellung von Textilien, Leder, Pelzen SU22 Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich
(Verwaltung, Bildung, Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk)
Produktkategorie PC8 Biozidprodukte (z. B. Desinfektionsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel)
PC14 Produkte zur Behandlung von Metalloberflächen, einschließlich Galvanik- und Galvanisierprodukte
PC15 Produkte zur Behandlung von Nichtmetalloberflächen PC20 Produkte wie ph-Regulatoren, Flockungsmittel,
Fällungsmittel, Neutralisationsmittel PC25 Metallbearbeitungsöle PC34 Textilfarben, -appreturen und -imprägniermittel;
einschließlich Bleichmittel und sonstige Verarbeitungshilfsstoffe
PC35 Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf Lösungsmittelbasis)
PC36 Wasserenthärter PC37 Wasserbehandlungschemikalien PC39 Kosmetika, Pflegeprodukte Prozesskategorie PROC2 Verwendung in geschlossenem, kontinuierlichem
Verfahren mit gelegentlicher kontrollierter Exposition PROC4 Verwendung in Chargen- und anderen Verfahren
(Synthese), bei denen die Möglichkeit einer Exposition besteht
PROC8a Transfer des Stoffes oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/große Behälter in nicht speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen.
PROC8b Transfer des Stoffes oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/große Behälter in speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen.
PROC9 Transfer des Stoffes oder der Zubereitung in kleine Behälter (spezielle Abfüllanlage, einschließlich Wägung)
PROC15 Verwendung als Laborreagenz PROC10 Auftragen durch Rollen oder Streichen PROC11 Nicht-industrielles Sprühen PROC13 Behandlung von Erzeugnissen durch Tauchen und Gießen PROC19 Handmischen mit engem Kontakt und nur persönlicher
Schutzausrüstung Kat. Freisetzung in Umwelt ERC8a Breite dispersive Innenverwendung von
Verarbeitungshilfsstoffen in offenen Systemen ERC8b Breite dispersive Innenverwendung von reaktiven Stoffen
in offenen Systemen ERC8e Breite dispersive Außenverwendung von reaktiven Stoffen
in offenen Systemen
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Material-Nr Spezifikation 100392
VA-Nr
Version 13.12 / REG_EU Überarbeitet am 11.12.2012 Druckdatum 12.12.2012 Seite 21 / 27
EU-GHS(P04/003) / 11.12.2012 14:23
3. Anwendungsbedingungen
3.1 Dauer und Häufigkeit
Arbeiter
Dauer der ExpositionKurzzeitwert 8 Stunden/Tag
Häufigkeit der ExpositionLangzeitwert 220 Tage/Jahr
4.1 Physikalische Form
fest
4.2 Konzentration Substanz in Zubereitung/Erzeugnis
Bemerkungen 25% Natriumpercarbonat in Waschmittel 100% Natriumpercarbonat in Bleichmittel
4.3 Verwendete Menge pro Zeit oder Tätigkeit
Wert 400000 Tonnen/Jahr Bemerkungen 365 Tage / Jahr
5. Weitere Einsatzbedingungen
Kompartiment Abwasser Emissions-/Freisetzungsfaktor 100 %
Volumenstrom 0,023 m3/s Kompartiment Kläranlage
6. RISIKOMANAGEMENTMAßNAHMEN 6.1.1 Arbeitsplatzbezogene Maßnahmen
Expositionswege Dermal, Inhalation, auch in Kombination Organisatorische Schutzmaßnahmen
Technologien für den Ablauf und/oder die Überwachung sind erforderlich, um die Emissionen und die resultierende Exposition während des Reinigens und Wartens oder im Falle des Überschreitens eines berufsbedingten Expositionsgrenzwerts zu minimieren. Siehe Abschnitt 7 des Sicherheitsdatenblattes.
Technische Schutzmaßnahmen Falls Stäube auftreten: Lokale Absaugung ist erforderlich.
Persönliche Schutzmaßnahmen Atemschutz tragen. Persönliche Schutzausrüstung tragen; siehe Abschnitt 8.
6.1.2 Verbraucherbezogene Maßnahmen
Bemerkungen Für dieses Expositionszenario nicht relevant.
6.2 Umweltbezogene Maßnahmen
Luft Abluft Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Wasser Abwasser sollte in einer geeigneten Abwasserkläranlage behandelt werden.
Boden Versiegelung aller relevanten Bodenflächen in der Anlage. Bemerkungen siehe Kapitel 6 Umweltschutzmaßnahmen Wasser Entsorgung zur Kläranlage. Bemerkungen Lokaler Süßwasser Verdünnungsfaktor:
10
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Material-Nr Spezifikation 100392
VA-Nr
Version 13.12 / REG_EU Überarbeitet am 11.12.2012 Druckdatum 12.12.2012 Seite 22 / 27
EU-GHS(P04/003) / 11.12.2012 14:23
7. Abfallbezogene Maßnahmen
Abfallhandhabung Leere Behälter nicht wiederverwenden und nach den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgen.
8. Voraussage der Exposition
Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Arbeiter, dermal Werttyp PROC2 Wert 0,2 mg/cm2 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Arbeiter, dermal Werttyp PROC4 Wert 1 mg/cm2 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Arbeiter, dermal Werttyp PROC8a Wert 1 mg/cm2 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Arbeiter, dermal Werttyp PROC8b Wert 1 mg/cm2 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Arbeiter, oral Bemerkungen Industrielle Hygienestandards sind einzuhalten weshalb orale Exposition
für Arbeiter nicht relevant ist. Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Arbeiter, dermal Werttyp PROC15 Wert 0,1 mg/cm2 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Arbeiter, dermal Werttyp PROC19 Wert 5 mg/cm2 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Fachleute, dermal Werttyp PROC8a Wert 1 mg/cm2 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Fachleute, dermal Werttyp PROC8b Wert 1 mg/cm2 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Fachleute, dermal Werttyp PROC9 Wert 1 mg/cm2 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Fachleute, dermal Werttyp PROC19 Wert 5 mg/cm2 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Fachleute, dermal Werttyp PROC10 Wert 2 mg/cm2
SICHERHEITSDATENBLATT (EC 1907/2006) Natriumpercarbonat Q 30
Material-Nr Spezifikation 100392
VA-Nr
Version 13.12 / REG_EU Überarbeitet am 11.12.2012 Druckdatum 12.12.2012 Seite 23 / 27
EU-GHS(P04/003) / 11.12.2012 14:23
Bemerkungen Stoffbezug Wasserstoffperoxid, wässerige Lösung
Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Fachleute, dermal Werttyp PROC11 Wert 5 mg/cm2 Bemerkungen Stoffbezug
Wasserstoffperoxid, wässerige Lösung Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Fachleute, dermal Werttyp PROC13 Wert 2 mg/cm2 Bemerkungen Stoffbezug
Wasserstoffperoxid, wässerige Lösung Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Fachleute, dermal Werttyp PROC19 Wert 5 mg/cm2 Bemerkungen Stoffbezug
Wasserstoffperoxid, wässerige Lösung Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Arbeiter, inhalativ Werttyp PROC2 Wert 0,01 mg/m3 Bemerkungen mit lokaler Absaugung und Atemschutz (90% effektiv) Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Arbeiter, inhalativ Werttyp PROC4 Wert 0,5 mg/m3 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Arbeiter, inhalativ Werttyp PROC8a Wert 0,5 mg/m3 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Arbeiter, inhalativ Werttyp PROC8b Wert 0,1 mg/m3 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Arbeiter, inhalativ Werttyp PROC19 Wert 0,1 mg/m3 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Fachleute, inhalativ Werttyp PROC8a Wert 0,5 mg/m3 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Fachleute, inhalativ Werttyp PROC8b Wert 0,5 mg/m3 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Fachleute, inhalativ Werttyp PROC9 Wert 0,5 mg/m3 Rechenmethode ECETOC TRA
SICHERHEITSDATENBLATT (EC 1907/2006) Natriumpercarbonat Q 30
Material-Nr Spezifikation 100392
VA-Nr
Version 13.12 / REG_EU Überarbeitet am 11.12.2012 Druckdatum 12.12.2012 Seite 24 / 27
EU-GHS(P04/003) / 11.12.2012 14:23
Spezifische Bedingungen Fachleute, inhalativ Werttyp PROC19 Wert 0,5 mg/m3 Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Fachleute, inhalativ Werttyp PROC10 Wert 1,24 mg/m3 Bemerkungen Stoffbezug
Wasserstoffperoxid, wässerige Lösung Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Fachleute, inhalativ Werttyp PROC11 Wert 1,35 mg/m3 Bemerkungen Stoffbezug
Wasserstoffperoxid, wässerige Lösung Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Fachleute, inhalativ Werttyp PROC13 Wert 1,34 mg/m3 Bemerkungen Stoffbezug
Wasserstoffperoxid, wässerige Lösung Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Fachleute, inhalativ Werttyp PROC19 Wert 1,24 mg/m3 Bemerkungen Stoffbezug
Wasserstoffperoxid, wässerige Lösung Rechenmethode EUSES Spezifische Bedingungen Umwelt Werttyp Süßwasser Wert 0,00068 mg/l Bemerkungen Stoffbezug
Wasserstoffperoxid Rechenmethode EUSES Spezifische Bedingungen Umwelt Werttyp Meerwasser Wert 0,00068 mg/l Bemerkungen Stoffbezug
Wasserstoffperoxid Rechenmethode EUSES Spezifische Bedingungen Umwelt Werttyp Kläranlage Wert 0,0068 mg/l Bemerkungen Stoffbezug
Wasserstoffperoxid
9. Leitlinien für nachgeschaltete Anwender
1. Kurztitel des Expositionsszenariums
ES3: Verwendung durch Verbraucher
2. Beschreibung der im Expositionsszenarium behandelten Tätigkeiten/Prozesse
SICHERHEITSDATENBLATT (EC 1907/2006) Natriumpercarbonat Q 30
Material-Nr Spezifikation 100392
VA-Nr
Version 13.12 / REG_EU Überarbeitet am 11.12.2012 Druckdatum 12.12.2012 Seite 25 / 27
EU-GHS(P04/003) / 11.12.2012 14:23
Verwendungssektor SU21 Verbraucherverwendungen: Private Haushalte (= Allgemeinheit = Verbraucher)
Produktkategorie PC8 Biozidprodukte (z. B. Desinfektionsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel)
PC35 Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf Lösungsmittelbasis)
PC36 Wasserenthärter PC37 Wasserbehandlungschemikalien PC39 Kosmetika, Pflegeprodukte Kat. Freisetzung in Umwelt ERC8a Breite dispersive Innenverwendung von
Verarbeitungshilfsstoffen in offenen Systemen ERC8b Breite dispersive Innenverwendung von reaktiven Stoffen
in offenen Systemen
3. Anwendungsbedingungen
3.1 Dauer und Häufigkeit
Verbraucher
Dauer der ExpositionKurzzeitwert 1 Minuten/Transfer Bemerkungen(Kurzzeitwert) Waschmittel
Waschmaschine
Langzeitwert 20 Minuten/Nutzungsphase Bemerkungen(Langzeitwert) Waschmittel
Handwäsche
Langzeitwert 10 Minuten/Nutzungsphase Bemerkungen(Langzeitwert) Bleichmittel
Handwäsche
Häufigkeit der ExpositionKurzzeitwert 3 /Tag Bemerkungen(Kurzzeitwert) Waschmittel
Kurzzeitwert 1 /Tag Bemerkungen(Kurzzeitwert) Bleichmittel
4.1 Physikalische Form
fest
4.2 Konzentration Substanz in Zubereitung/Erzeugnis
Bemerkungen 25% Natriumpercarbonat in Waschmittel 100% Natriumpercarbonat in Bleichmittel
4.3 Verwendete Menge pro Zeit oder Tätigkeit
Wert 290 g/Ereignis Bemerkungen Waschmittel
360 Tage / Jahr Wert 70 g/Ereignis Bemerkungen Bleichmittel
360 Tage / Jahr Wert 400000 Tonnen/Jahr Bemerkungen 365 Tage / Jahr
SICHERHEITSDATENBLATT (EC 1907/2006) Natriumpercarbonat Q 30
Material-Nr Spezifikation 100392
VA-Nr
Version 13.12 / REG_EU Überarbeitet am 11.12.2012 Druckdatum 12.12.2012 Seite 26 / 27
EU-GHS(P04/003) / 11.12.2012 14:23
5. Weitere Einsatzbedingungen
Kompartiment Abwasser Emissions-/Freisetzungsfaktor 100 %
Volumenstrom 0,023 m3/s Kompartiment Kläranlage
6. RISIKOMANAGEMENTMAßNAHMEN 6.1.1 Arbeitsplatzbezogene Maßnahmen
Bemerkungen Für dieses Expositionszenario nicht relevant.
6.1.2 Verbraucherbezogene Maßnahmen
Verbraucher Verbrauchermaßnahmen Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Kontakt der Augen mit dem unverdünnten Produkt vermeiden. Bei der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
6.2 Umweltbezogene Maßnahmen
Wasser Abwasser sollte in einer geeigneten Abwasserkläranlage behandelt werden.
Bemerkungen . Wasser Entsorgung zur Kläranlage. Bemerkungen Lokaler Süßwasser Verdünnungsfaktor:
10
7. Abfallbezogene Maßnahmen
Abfallhandhabung Leere Behälter nicht wiederverwenden und nach den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgen.
8. Voraussage der Exposition
Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Verbraucher - dermal Wert 0,19 mg/cm2 Bemerkungen Transfer
Waschmittel Waschmaschine
Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Verbraucher - dermal Wert 0,75 mg/cm2 Bemerkungen Transfer
Bleichmittel Waschmaschine
Rechenmethode ECETOC TRA Spezifische Bedingungen Verbraucher - dermal Wert 0,08 mg/cm2 Bemerkungen Handwäsche Rechenmethode EUSES Spezifische Bedingungen Umwelt Werttyp Süßwasser Wert 0,00068 mg/l Bemerkungen Stoffbezug
Wasserstoffperoxid Rechenmethode EUSES
SICHERHEITSDATENBLATT (EC 1907/2006) Natriumpercarbonat Q 30
Material-Nr Spezifikation 100392
VA-Nr
Version 13.12 / REG_EU Überarbeitet am 11.12.2012 Druckdatum 12.12.2012 Seite 27 / 27
EU-GHS(P04/003) / 11.12.2012 14:23
Spezifische Bedingungen Umwelt Werttyp Meerwasser Wert 0,00068 mg/l Bemerkungen Stoffbezug
Wasserstoffperoxid Rechenmethode EUSES Spezifische Bedingungen Umwelt Werttyp Kläranlage Wert 0,00683 mg/l Bemerkungen Stoffbezug
Wasserstoffperoxid
9. Leitlinien für nachgeschaltete Anwender