So stellen Sie einen vereinfachten Kreditantrag · 2020-03-25 · Merkblatt Kreditantrag CoVid19...

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Merkblatt Kreditantrag

CoVid19Stand 25.03.2020 So stellen Sie einen vereinfachten

KreditantragAm Mittwoch, 25. März 2020, hat der Bundesrat die Verordnung zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19-Bürgschaftsverordnung) verabschiedet.

Die Abwicklung der «Corona-Kredite» läuft in der Praxis wie folgt:

Kredite bis CHF 500 000Die Geschäftsbanken erhalten die Möglichkeit, «Corona-Kredite» bis zu einem Betrag von CHF 500 000 mit einer automatischen Bürgschaft der Eidgenos-senschaft, zinsfrei zu gewähren und dies weitgehend formlos. So erhalten KMU schnell und einfach einen Kredit: – Das KMU füllt eine Kreditvereinbarung aus, druckt sie aus, und sendet sie

unterzeichnet (Scan per Mail oder per Post) an die Bank. – Die Bank prüft, ob der Antragsteller bei ihr Kunde ist und prüft die Zeichnungs-

berechtigung. Die Bank muss keine weiteren Prüfungen vornehmen. – Die Bank sendet die Kreditvereinbarung elektronisch per Mail an die zentrale

Stelle der Bürgschaftsgenossenschaften. Mit dem Versand gilt die Bürgschaft für diesen Kredit und er kann zur Auszahlung gelangen.

Kredite ab CHF 500 000Bei Krediten ab CHF 500 000 haftet der Bund für 85 Prozent des Kreditbetrages. Die restlichen 15 Prozent des Kredites unterliegen der Eigenhaftung der Bank. Aus diesem Grund ist bei diesen Anträgen ein ordentliches Kreditgesuch notwen-dig und der Zinssatz beläuft sich auf 0.5 Prozent. Der Ablauf ist wie folgt: – Phase 1 wie oben beschrieben. – Anschliessend durchläuft der Antrag ein ordentliches Kreditvergabegesuch. – Die Bank gibt die Mittel erst frei, wenn auch die Prüfung seitens der Bürg-

schaftsgenossenschaft stattgefunden hat und der Bürgschaftsvertrag unter-zeichnet ist. Auch hier ist ein elektronisches Verfahren in Arbeit.

Voraussetzungen – Anspruch haben Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Juristische

Personen (alle mit Sitz in der Schweiz) – Gründung vor dem 1. März 2020 – Im Zeitpunkt des Antrages nicht in einem Konkurs- oder Nachlassverfahren – Aufgrund der CoVid19-Pandemie hinsichtlich Umsatz wirtschaftlich erheblich

beeinträchtigt – Dauer der Bürgschaft max. 5 Jahre – Die Solidarbürgschaft dient ausschliesslich der Sicherstellung von Bank-

krediten für die laufenden Liquiditätsbedürfnisse – Keine Finanzierung von Investitionen (ausser Ersatzinvestitionen) – Keine Finanzierung von Dividenden-Ausschüttungen – Keine Refinanzierung von Privat- und Aktionärsdarlehen – Keine Amortisation von Gruppendarlehen – Entbindung von den Geheimhaltungsvorschriften / Bankgeheimnis gegenüber

allen involvierten Stellen

Bemessung der Kredithöhe – Maximal 10 Prozent vom Umsatz des Jahres 2019 aufgrund des definitiven

oder provisorischen Jahresabschlusses, bei dessen Fehlen – Maximal 10 Prozent vom Umsatz des Jahres 2018 oder – Bei Neugründungen das Dreifache einer Jahresnettolohnsumme

Frist für Kreditgesuche – Bürgschaftsgesuche können bis spätestens am 31. Juli 2020 an die kredit-

gebende Bank eingereicht werden.

Gewerbe-Treuhand AG, Eichwaldstrasse 13, 6002 Luzernwww.gewerbe-treuhand.ch

René BucheliMitglied der Geschäftsleitung, Leiter Geschäftsbereich TreuhandDipl. TreuhandexperteDipl. Steuerexperte

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