Post on 25-Oct-2015
Die soziale Marktwirtschaft
Gliederung
1. Definition2. Grundprinzipien2.1 Merkmale2.2 magisches Viereck2.3 magisches Sechseck3. Gesetzliche Verankerung4. Wirtschaftswunder – Ja oder Nein? 5. Quellen
1. Definition
•Wirtschaftsordnung•‚sozial‘ = soziale Gerechtigkeit, Sicherheit•Marktwirtschaft = Wirtschaftssystem•baut auf Elemente der freien
Marktwirtschaft auf•praktisch umgesetzt von Ludwig Erhard
2. Grundprinzipien
•Wettbewerbsprinzip•Sozialprinzip•Konjunkturpolitisches Prinzip•Marktkonformitätprinzip
2.1 Merkmale
•das Recht auf Eigentum an Produktionsmitteln
• freie Preisbildung•Eigenverantwortung der Unternehmen•Gewerbefreiheit•Betriebliche Mitbestimmung•Sozialer Ausgleich•Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
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beeinflusst Angebot & Nachfrage
beeinflussen den Preis
2.2 magisches Viereck
Das Stabilitätsgesetz
StWG §1 ‚[Erfordernisse der Wirtschaftspolitik] Bund und Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Die Maßnahmen sind so zu treffen, dass sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen. ‘
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Stabilität des PreisniveausFehlende Preisniveaustabilität negativ
für :
die Wirtschaftsakteure Private Haushalte
Kindergeld, Sozialhilfe etc. Unternehmen
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Außenwirtschaftliches Gleichgewicht•Grund: hohe Importe von Gütern und
Dienstleistungen•Finanzierungen der Defizite werden durch
Kredite geleistet wirtschaftlicher Aufschwung wird gebremst
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Hoher Beschäftigungsgrad
•Hohe Arbeitslosenquote individuelle Belastung
•Gesamtwirtschaftliche Kosten
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Stetiges Wirtschaftswachstum• Wohlstandvermehrung• Beschäftigungswachstum• Bessere Einkommenslagen• Strukturwandel der Wirtschaft
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2.3 magisches Sechseck
gerechte Einkommens-
teilung
Umweltschutz
Hoher Beschäftig-ungsgrad
Außenwirt-schaftliches
Gleichgewicht
Preisstabilität
Stetiges Wirtschafts-wachstum
3. Gesetzliche Verankerung
Allgemeine (wirtschaftliche) Handlungsfreiheit (Art.2 Abs.1 GG)
‚Jeder hat das Recht auf die freie
Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. ‘
Gleichheitsgrundsatz (Willkürverbot)(Art.3 Abs. 1 GG) ‚Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
‘
Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art.9 GG) ‚(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und
Gesellschaften zu bilden.(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren
Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.[…]
Freizügigkeit (Art.11 GG)
‚(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen
Bundesgebiet.(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund
eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.‘
Berufs- und Gewerbefreiheit (Art.12 GG)
‚ (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig. ‘
Eigentum, Sozialbindung und Enteignung (Art. 14 GG) ‚ 1) Das Eigentum und das Erbrecht werden
gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen. ‘
Sozialisierung (Art.15 GG)
‚Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend. ‘
Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz
‚Die Bundesrepublik Deutschland ist ein
demokratischer und sozialer Bundesstaat. ‘
4. Wirtschaftswunder – Ja oder Nein? Ja, weil:
•Maximierung des Sozialproduktes•Preise sind nicht zu hoch•Große Auswahl an Güter•Unterstützung der sozial schwachen
Menschen•Arbeitslosigkeit ist gesunken•Mehr ‚Luxus‘
Nein, weil:
•Eingriff und Steuerung des Staates•Teuer
5.Quellen• www.beltinger.de/vwl_barv/vwr_foli/r1-3-wirtschaftssysteme.ppt• http://www.wissenswertes.at/index.php?id=vwl-soziale-marktwirtschaft• http://de.wikipedia.org/wiki/Soziale_Marktwirtschaft• http://www.schreiben10.com/referate/Wirtschaft/4/Projekt-Wirtschaft-DIE-SOZIALE-
MARKTWIRTSCHAFT-reon.php• http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/18224/soziale-marktwirtschaft• http://www.iwk-svk-dresden.de/Demo/BwLex/html/M/Marktwirtschaft-soziale.htm• http://www.dw.de/image/0,,4280164_4,00.jpg
Quiz
3
2
5
4
17
6
Frage 1:Wer war Ludwig Erhard?
Lösung
Lösung
•Hat die soziale Marktwirtschaft eingeführt•Bundeskanzler von 1963 bis 1966
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Frage 2: Erläutern Sie den Grundgedanken der
sozialenMarktwirtschaft.
Lösung
Lösung
Grundgedanke der sozialen Marktwirtschaft ist der Liberalismus. Dieser besagt, dass es einer Nation gut geht, wenn die wirtschaftlichen Kräfte frei walten können. Um aber Absprachen zu verhindern, bedarf es einer gewissen Einmischung des Staates, damit der Wettbewerb funktioniert.
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Frage 3:Auf welchen Grundaussagen unserer
Verfassung beruht unsere Wirtschaftsordnung? Nenne drei.
Lösung
Lösung
•Gleichheitsgrundsatz•Freizügigkeit•Gewerbefreiheit•Koalitionsfreiheit•Sozialisierung•Eigentum, Sozialbildung und Enteignung•Wirt. Handlungsfreiheit
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Frage 4:Nennen sie vier Merkmale der sozialen
Marktwirtschaft.
Lösung
Frage 5:Welches Verhalten der Unternehmer soll
mit der Karikatur kritisiert werden?
Lösung
LösungDie Unternehmer fordern in wirtschaftlich gutenZeiten den Staat auf, die Wirtschaft nichteinzuschränken, in schlechten Zeiten laden sie
dieVerantwortung aber wieder auf den Staat ab undfordern Hilfe.
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Frage 6:Warum wird das magische Sechseck als
Magisch bezeichnet?
Lösung
LösungDie einzelnen Ziele stehen in einem
Spannungsverhältnis. D.h. man benötigt magische Kräfte, um sie in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Wenn ein Eck in etwa erfüllt ist, gerät eine anderes Eck ins Schwanken.
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Frage 7:Wie heißen die vier Ziele des magischen
Vierecks?
Lösung