Soziale Sicherung 2012 Michael Bauer Schwenninger Krankenkasse Mainz.

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Soziale Sicherung Soziale Sicherung 20122012

Michael Bauer Michael Bauer

Schwenninger Krankenkasse Mainz Schwenninger Krankenkasse Mainz

1

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein ....

Grundgesetz

.... sozialer Bundesstaat

- Artikel 20 Absatz 1 GG -.

SozialstaatsprinzipSozialstaatsprinzip

Grundlage für soziale Sicherheit und Gerechtigkeit

17. Nov. 1881

15. Juni 1883

6. Juli 1884

22.Juni 1889

16.Juli 1927

26. Mai 1994

17. Nov. 1881

15. Juni 1883

6. Juli 1884

22.Juni 1889

16.Juli 1927

26. Mai 1994

Kaiserliche Botschaft

Krankenversicherung

Unfallversicherung

Rentenversicherung

Arbeitslosenvers.

Pflegeversicherung

Kaiserliche Botschaft

Krankenversicherung

Unfallversicherung

Rentenversicherung

Arbeitslosenvers.

Pflegeversicherung

KV

UV

RV

AlV

PV

KV

UV

RV

AlV

PV

2

Geschichtliche EntwicklungGeschichtliche Entwicklung

Grundprinzipien der SozialversicherungGrundprinzipien der Sozialversicherung

Prinzip der Versicherungspflicht

Prinzip der Beitragsfinanzierung

Prinzip der Solidarität

Prinzip der Selbstverwaltung

Prinzip der Äquivalenz

3

SGB

BAföG

BEEG

BKGG

GSiG

Wohngeldgesetze der Bundesländer,

BVG, OEG und entsprechende Gesetze.

Gesetze zur sozialen SicherungGesetze zur sozialen Sicherung

SGB I

Allgemeiner Teil

SGB II

Grundsicherung für Arbeit Suchende

SGB III

Arbeitsförderung

SGB IV

Gemeinsame Vorschriften

SGB V

Krankenversicherung

SGB VI

Rentenversicherung

SGB VII

Unfallversicherung

SGB VIII

Kinder- und Jugendhilfe

SGB IX

Rehabilitation & Teilhabe behinderter Menschen

SGB X

Verwaltungsverfahren usw.

SGB XI

Pflegeversicherung

SGB XII

Sozialhilfe

Das SozialgesetzbuchDas Sozialgesetzbuch

Sicherung eines menschenwürdigen Daseins

Schaffung von gleichen Voraussetzungen für die freie

Entfaltung der Persönlichkeit

Schutz und Förderung der Familie

Erwerb des Lebensunterhalts durch frei gewählte Tätigkeit

Abwendung oder Ausgleich besonderer Belastungen des

Lebens

Ziele bzw. Aufgaben des SGBZiele bzw. Aufgaben des SGB

Bildungs- und Arbeitsförderung

Sozialversicherung

Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden

Minderung des Familienaufwands

Zuschuss für eine angemessene Wohnung

Kinder- und Jugendhilfe

Sozialhilfe

Teilhabe Behinderter

Soziale RechteSoziale Rechte

KV

PV

UV

RV

RV

AlV

KV

PV

UV

RV

RV

AlV

Krankheit

Pflegebedürftigkeit

Arbeitsunfall,Berufskrankheit

Erwerbsminderung

Alter

Arbeitslosigkeit

Krankheit

Pflegebedürftigkeit

Arbeitsunfall,Berufskrankheit

Erwerbsminderung

Alter

Arbeitslosigkeit

Typische Gefährdungen

Die Kosten für Arzt und Krankenhaus können Ersparnisse schnell aufzehren

5

Euro

Vorsorge durch Sparen?Vorsorge durch Sparen?

Die Krankenkasse ist eine Solidargemeinschaft.

SolidargemeinschaftSolidargemeinschaft

Verwaltungs-rat

Verwaltungs-rat

hauptamtlicher Vorstandhauptamtlicher Vorstand

SelbstverwaltungSelbstverwaltung

Die Krankenkasse nennt die zuständige Stelle,

sie informiert und berät den Einzelnen!

8

Krankenkasse als Auskunfts- und BeratungsstelleKrankenkasse als Auskunfts- und Beratungsstelle

Versicherte PersonenVersicherte PersonenK

ran

ken

vers

ich

eru

ng

Pfl

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ersi

cher

un

g

Un

fallv

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cher

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Ren

ten

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ich

eru

ng

9

PflichtversichertePflichtversicherte

AuszubildendeAuszubildende

ArbeitsloseArbeitslose

weiterePersonenkreise z.B.

Rentner und Behinderte

weiterePersonenkreise z.B.

Rentner und Behinderte

Freiwillig VersicherteFreiwillig Versicherte

ArbeitnehmerArbeitnehmer Selbstständig Tätige

Selbstständig Tätige

andere Versicherungs-

berechtigte

andere Versicherungs-

berechtigte

Versicherte PersonenVersicherte Personen

11

Versicherungsfreie PersonenVersicherungsfreie Personen

z. B.: Beamte, Richter, Berufssoldaten, geringfügig Beschäftigte.

Für den Fall der Arbeitslosigkeit ist eine private Versicherung möglich!Für den Fall der Arbeitslosigkeit ist eine private Versicherung möglich!

möglich

folgt KV

möglich

möglich

möglich

folgt KV

möglich

möglich

Krankenversicherung

Pflegeversicherung

Rentenversicherung

Unfallversicherung

Krankenversicherung

Pflegeversicherung

Rentenversicherung

Unfallversicherung

KV

PV

RV

UV

KV

PV

RV

UV

12

Freiwillige VersicherungFreiwillige Versicherung

Unterschiede GKV-PKVUnterschiede GKV-PKV

GKV

Einkommens-abhängige Beiträge

Solidaritätsprinzip

Sachleistungsprinzip Äquivalenzprinzip

Kostenerstattungsprinzip

Prämienhöhe nachdem Versicherungs-risiko, z. B. Alter.

BeitragsfreieFamilienversicherung

PKV

PKV PKV LKKSeekasseKnappschaft

LKKSeekasseKnappschaft

Ersatz-kassenErsatz-kassen

14

Anbieter auf dem GesundheitsmarktAnbieter auf dem Gesundheitsmarkt

Jede Ersatzkasse derenZuständigkeit sich auf den

Beschäftigungs- oder Wohnorterstreckt

Ortskrankenkasse desBeschäftigungs- oder Wohnorts

Deutsche RentenversicherungKnappschaft-Bahn-See

BKK oder IKK für den jeweiligen

Betrieb oder wenn deren Satzung

dies vorsieht (d.h. sie geöffnet ist)

KK bei der zuletzt eineMitgliedschaft oder Familien-Versicherung bestanden hat

oder bei der der EhegatteVersichert ist

KrankenkassenwahlrechteKrankenkassenwahlrechte

Zusatzleistungen, Service &

kundenorientiertes Handeln Versichertennähe, betriebsbezogene

Gesundheitssicherung,

Service

Vorteile meiner KrankenkasseVorteile meiner Krankenkasse

Arbeitgeber Arbeitnehmer

Arbeitsvertrag

Anmeldungzur

Krankenkasse

17

Anmeldung zur SozialversicherungAnmeldung zur Sozialversicherung

Grundsatz: Jeder Beschäftigte erhält einen Sozialversicherungsausweis.

Grundsatz: Jeder Beschäftigte erhält einen Sozialversicherungsausweis.

Sozialversicherungsausweis

Musterfrau, Anna12171170B502

Vorlagepflicht,

Mitführungs-pflicht.

18

SozialversicherungsausweisSozialversicherungsausweis

durch .... Beiträge, sonstige Einnahmen, staatliche Zuschüsse zur Rentenversicherung.

19

Finanzierung der SozialversicherungFinanzierung der Sozialversicherung

Arbeitgeber und versicherungspflichtige Arbeitnehmer tragen grundsätzlich jeweils die Hälfte der Beiträge.

Zur KV zahlt der Versicherte seit dem 01.01.2006 noch einen Sonderbeitrag i.H.v. 0,9 %

BeitragstragungBeitragstragung

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallver-sicherung zahlt der Unternehmer allein.

50 %

50 %

Der Arbeitgeber trägt

den Beitrag allein bei

Ausbildungsvergütung

bis 325,00 € monatlich.

Gilt nur für Azubis

21

BeitragstragungBeitragstragung

100 %

EntgeltabrechnungJanuar

Brutto- Lohnsteuer

- Kirchensteuer

- Solidarzuschlag

- Krankenkasse

- Pflegekasse

- Rentenversicherung

- Arbeitsförderung

Netto

3.000,00 €3.000,00 €

? €? €

22

Abzüge vom BruttoarbeitsentgeltAbzüge vom Bruttoarbeitsentgelt

Beiträge bis zur BBG i.H.v.3.825,00 €

Beiträge bis zur BBG i.H.v.3.825,00 €

Beitragssätze 2012Beitragssätze 2012

Krankenversicherung

Rentenversicherung

Pflegeversicherung

Arbeitslosenversicherung

19,6 %

3,0 %

15,5 %

1,95 %Bzw.2,2 %

Kinderlose

Gesundheitsfonds seit 2009Gesundheitsfonds seit 2009

Der Gesundheitsfonds – zentrale Sammelstelle aller Einnahmen für GKV

Beitragszahler / -innenStaat Arbeitgeber / -innen

Gesundheitsfonds Prozentualer Beitrag(Festlegung durch Bundesregierung)

Prozentualer Beitrag (Festlegung durch Bundesregierung)

Versicherte

Gesetzliche Krankenkassen

Einheitlicher Betrag für alle Versicherten (plus Risikoausgleich nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand)

zur

Prävention, Kuration, Rehabilitation.

23

Leistungen der GKVLeistungen der GKV

Um die Leistungen der Krankenkasse erhalten zu können, legt der Versicherte seinem Arzt die KV-Karte vor.

24

VersichertenkarteVersichertenkarte

ElectronicVERSICHERTEN- KARTE

5923973 0001789005Bernd Muster

1Status

Die KV-Karte wird zukünftig von der eGk abgelöst. Es wird eine Karte sein, auf der eine ganze Reihe von Daten gespeichert werden können z.B. Notfalldaten, elektronische Patientenakte, Arztbriefe etc.

Elektronische GesundheitskarteElektronische Gesundheitskarte

Leistungen zur Früherkennung, Vorsorgeleistungen, Krankenbehandlung, Krankengeld, Leistungen zur

Familienplanung, Leistungen bei

Schwangerschaft und

Mutterschaft.

LeistungsartenLeistungsarten

Der Verwaltungsrat kann den Leistungskatalog der Krankenkasse erweitern, wenn das Gesetz dies vorsieht.

SatzungSatzung

SGB VSGB V

Möglichkeiten der SelbstverwaltungMöglichkeiten der Selbstverwaltung

Praxisgebühr, Arznei-, Verbandmittel, Heil-/Hilfsmittel, Krankenhausbehandlung, Behandlung in Vorsorge-

bzw. Rehabilitations-einrichtungen,

häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe,

Fahrkosten.

Praxisgebühr, Arznei-, Verbandmittel, Heil-/Hilfsmittel, Krankenhausbehandlung, Behandlung in Vorsorge-

bzw. Rehabilitations-einrichtungen,

häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe,

Fahrkosten.

27

Zuzahlungen grds. 10 % der Kosten – mind. 5 max. 10 € bis zur Belastungsgrenze.

Zuzahlungen grds. 10 % der Kosten – mind. 5 max. 10 € bis zur Belastungsgrenze.

EigenanteileEigenanteile

Höhe des KrankengeldesHöhe des Krankengeldes

Regelentgelt

100,00 €Kranken-

geld

70,00 €

70%70%Beispiel

28

Nettoarbeits-entgelt

82,00 €90 % = 73,80 €

Das Krankengeld wird der wirtschaftlichen Entwicklung

angepasst.

Längere ArbeitsunfähigkeitLängere Arbeitsunfähigkeit

Sind Leistungen zur Teilhabe zu erbringen?

Leistungen bei PflegebedürftigkeitLeistungen bei Pflegebedürftigkeit

Pflegesachleistungen Pflegegeld Pflegehilfsmittel Tages- und Nachtpflege Kurzzeitpflege Verhinderungspflege Kurzzeitpflege Vollstationäre Pflege

31

Soziale Absicherung der PflegepersonenSoziale Absicherung der Pflegepersonen

Unfallversicherungsschutz,

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

Leistungen nach dem Recht der Arbeitsförderung

32

arbeiten unter einem Dachzum Wohl ihrer Solidargemeinschaft.

arbeiten unter einem Dachzum Wohl ihrer Solidargemeinschaft.

Krankenkasse und PflegekasseKrankenkasse und Pflegekasse

Kranken-kasse

Kranken-kasse

KVKV

Pflege-kasse

Pflege-kasse

PVPV

Krankenkasse zahlt

Verletztengeld für den Unfallversicherungsträger,

Versorgungskrankengeld für denTräger der sozialen Entschädigung.

33

Aufgaben für andere TrägerAufgaben für andere Träger

gewerbliche Berufsgenossenschaften,

Eisenbahn-Unfallkasse,

Unfallkasse Post und Telekom,

Feuerwehr-Unfallkassen,

Unfallkassen der Länder und Gemeinden,

landwirtschaftliche Berufsgenossen-

schaften,

Unfallkasse des Bundes.

UnfallversicherungsträgerUnfallversicherungsträger

35

Arbeitsunfall

Berufskrankheit

Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung

Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung

Heilbehandlung,

Leistungen zur Teilhabe

- medizinische, berufliche,

- soziale, ergänzende, sonstige,

Entschädigung durch Geldleistungen

- Verletzten- bzw. Übergangsgeld,

- Sterbegeld, Renten, Abfindung,

Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.

36

Leistungen der gesetzlichen UnfallversicherungLeistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

RentenversicherungsträgerRentenversicherungsträger

Für die Rentenversicherung sind seit 2005 Bundesträger und Regionalträger zuständig

Bundesträger Deutsche Rentenversicherung Bund Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Regionalträger Deutsche Rentenversicherung „Regional“ z. B. Deutsche Rentenversicherung "Rheinprovinz“ Zusatz für jeweilige regionale Zuständigkeit

Seit dem1.1.2005 werden Versicherte einem Versicherungsträger anhand der Versicherungsnummer zugeordnet, die bei Eintritt in die RV vergeben wird.

38

Gesetzliche RentenversicherungGesetzliche Rentenversicherung

Teilhabe vor Rente

Leistungen zur Teilhabe

sollen die Erwerbsfähigkeit

erhalten, bessern oder

wiederherstellen!

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,

Renten wegen Alters

- Teilrente, Vollrente,

Renten wegen Todes, z. B.

- an die Witwe, an die Waisen.

RentenartenRentenarten

RentenformelRentenformel

40

persön-liche Ent-geltpunkte

xxaktuellerRenten-wert

Rentenart-faktor

xx

Zum 1. Juli eines jeden Jahres soll der aktuelle

Rentenwert an die allgemeine Einkommensentwicklung

angepasst werden.

41

Rentenanpassung?Rentenanpassung?

Berufsberatung, Arbeitsberatung,

Arbeitsvermittlung,

Förderung der beruflichen

Bildung,

Förderung der beruflichen Eingliederung

behinderter Menschen,

Leistungen an Arbeitgeber.

42

Leistungen der Bundesagentur für ArbeitLeistungen der Bundesagentur für Arbeit

Leistungsarten sind u. a.

Arbeitslosengeld,

Unterhaltsgeld,

Übergangsgeld,

Arbeitsförderungsgeld,

Ausbildungsgeld,

Winterausfallgeld,

Kurzarbeitergeld,

Insolvenzgeld.

Entgeltersatzleistungen Bundesagentur für ArbeitEntgeltersatzleistungen Bundesagentur für Arbeit

• Anspruchsberechtigt

• Erwerbsfähige Hilfebedürftige zwischen 15 und unter

65 Jahren

• Hilfebedürftig ist, wer seinen Bedarf und den Bedarf

seiner mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden

Angehörigen aus den einzusetzenden Mitteln und

Kräften nicht in vollem Umfang decken kann

Stichwort „Hartz IV“Stichwort „Hartz IV“

• Leistungen entsprechen in der Regel dem Niveau der

Sozialhilfe

• Regelleistung = 374€ (seit 01.01.2012)

• Zuzüglich weiterer Pauschalbeträge für Ehegatten und

Kinder

• Zuzüglich Leistungen für Unterkunft

Stichwort „Hartz IV“Stichwort „Hartz IV“

Mit-

wir-

kung

Angabe von Tatsachen, persönliches Erscheinen, Pflicht zur Teilnahme an

Untersuchungen, aktive Teilnahme an

Heilbehandlung und Rehabilitationon.

MitwirkungspflichtenMitwirkungspflichten

Kindergeld nach dem BKGG,

Elterngeld nach dem BEEG.

Leistungen nach Geburt eines KindesLeistungen nach Geburt eines Kindes

Opfer einer Gewalttat ?

Kriminalitätsopfer ?

Gesundheitsschaden bei Wehr- bzw. Zivildienst ?

Kriegsopfer ?

Opfer einer Gewalttat ?

Kriminalitätsopfer ?

Gesundheitsschaden bei Wehr- bzw. Zivildienst ?

Kriegsopfer ?

Soziales EntschädigungsrechtSoziales Entschädigungsrecht

Wohngeld

Weitere soziale LeistungenWeitere soziale Leistungen

Behindertenrecht

Grundsicherung

Kinder- und Jugendhilfe

Ausbildungs-förderung

Unterhalts-vorschuss

Sozialhilfe

Steigende Lebenserwartung schafft Finanzierungsprobleme. Der Anteil der Alten steigt ständig.

Soziale Sicherung in ZukunftSoziale Sicherung in Zukunft

RevisionRevision

BerufungBerufung

KlageKlage

WiderspruchWiderspruch Gericht

Rechtsbehelfe bzw. RechtsmittelRechtsbehelfe bzw. Rechtsmittel