Spezialisierung auf Gäste mit Behinderung! Hindernisfreie Ferienhäuser / Hotels

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Spezialisierung auf Gäste mit Behinderung! Hindernisfreie Ferienhäuser / Hotels (von der Beratung bis zur Fertigstellung) Felix Schärer dipl. Architekt FH Schweizer Paraplegiker-Vereinigung 25. Mai 2011. ZHB Muhen / Wer sind wir ? Was machen wir? - PowerPoint PPT Presentation

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Spezialisierung auf Gäste mit Behinderung!

HindernisfreieFerienhäuser / Hotels(von der Beratung bis zur Fertigstellung)

Felix Schärer dipl. Architekt FH

Schweizer Paraplegiker-Vereinigung

25. Mai 2011

I n h a l t :

ZHB Muhen / Wer sind wir ? Was machen wir?

Hindernisfreie Umwelt: Einführung

Gesetzliche Grundlagen

Behindertengerechte Gestaltung von Hotels, Restaurants und Ferienwohnungen

Access for all – das Prinzip

Labels / Klassifizierung

Kosten - Nutzen / Finanzierung

Zentrum für hindernisfreies Bauen, Muhen (ZHB)

BeratenBeraten

AusführenAusführenSchweizer

Paraplegiker-VereinigungSuhrgasse 20

5037 MuhenTelefon 062 737 40 00Telefax 062 737 40 10

E-mail: zhb@spv.ch

PlanenPlanen

Zentrum für hindernisfreies Bauen, Muhen (ZHB)

• Spezialisiertes Architekturbüro

• Was machen wir ?

• Standort Muhen• Ganze Schweiz• Ausgebildete Architekten• Anerkennung BSV

• Kostenlose Bauberatung• Beratung an Architekten/Bauherren• Planen• Realisieren

Hauptziel ZHB: Wir wollen Menschen mit Behinderungen ein unabhängiges Leben zu Hause, am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Raum ermöglichen.

Behinderungsbegriffallgemeines Defizit der gebauten Umwelt

CH:ca. 350‘000 Gehbehinderte / 5%davon ca. 35‘000 Rollstuhlfahrer

ca. 80‘000 Sehbehindertedavon ca. 6‘000 Blinde

ca. 700‘000 hören nicht gut davon ca. 8‘000 Gehörlose

Quelle: www.hindernisfrei-bauen.ch

Behinderte = keine Randgruppe

Architektur:„form follows function“

Rollstuhlgängigkeit = Grundanforderung

Sehbehinderte:visuelle, akustische, taktile Massnahmen

Hörbehinderte: technische Einrichtungen wie induktive Höranlagen

so viel Bewegungsfreiheit wie es nur möglich ist

Mobilität und Selbständigkeit in allen Lebensphasen

=

Hindernis:frei!

Das Recht auf Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen:

betrifft alle und überall auch in der Ferienwohnung / im Hotel

Teilnahme am gesellschaftlichen Leben

Für Menschen mit Behinderungen ist es besonders nötig, ein Recht auf Gleichstellung zu haben (in der CH verankert Bundesverfassung).

Umweltfaktoren (z.B. Hindernisse) können die Funktionsfähigkeit beeinflussen:• positiv (als Förderfaktor)• negativ (als Barriere)

Gesetz

BehiG (Behindertengleichstellungsgesetz)• seit 01.01.2004 in Kraft• Geltungsbereich:

- bei öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen- bei öffentlich zugänglichen Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs und bei Fahrzeugen, - bei Wohngebäuden mit mehr als acht Wohneinheiten - bei Gebäuden mit mehr als 50 Arbeitsplätzen

und zwar dann, wenn eine Bewilligung für den Bau oder für die Erneuerung erteilt wird. • Zweck: Menschen mit einer Behinderung den Zugang zu einer Baute,

einer Anlage oder einer Wohnung ohne bauliche Hindernisse zu ermöglichen.

«Zugang» kann auch die Benützung eines Objekts bedeuten.

Bei öffentlich zugänglichen Gebäuden bedeutet «Zugang» auch die Möglichkeit, die öffentlich zugänglichen Gebäude oder Anlagen und deren dazugehörende Einrichtungen (Toiletten, Lifte usw.) zu benützen.

Es gilt also beispielsweise für Geschäfte, Banken, Restaurants, Hotels , Veranstaltungsräume, Museen, Bibliotheken, Parkhäuser, Parkanlagen, Hallen- und Strandbäder sowie Sportstadien.

Gültige Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten, das heisst - für Neubau Hotel, Ferienhaus zwingend SIA 500 einhalten- für bestehendes Hotel, Ferienhaus nur wenn Umbau/Sanierung geplant

Richtlinien

Rollstuhlgerechte Gestaltung von Hotels, Restaurants und Ferienwohnungen

Rollstuhlgerecht:Keine Stufen / Schwelle < 3 cmRampensteigungen < 6%Korridorbreiten 120 cmGrosszügige BewegungsflächenTür-/Durchgangsbreiten > 80 cmHöhe Bedienelemente 85-100 cmBehindertenparkplatz eben 3.5 mKeine FeuerschutztürAufzüge 0.80 x 1.40 mPlatz neben Toilette 95 x 70 cmLavabo unterfahrbarbodenebene Dusche/Duschsitz, GriffBetthöhe 45-55 cm

Bedingt Rollstuhlgerecht:1 Stufe / Schwelle < 3 cmRampensteigungen < 12%Korridorbreiten 100 cmMinimale BewegungsflächenTür-/Durchgangsbreiten > 70 cmHöhe Bedienelemente 85-120 cmBehindertenparkplatz uneben 3.5 mKeine FeuerschutztürAufzüge 0.70 x 1.20 mPlatz neben Toilette 80 x 60 cmLavabo unterfahrbarbodenebene DuscheBetthöhe 46-55 cm

„Access for All“ – das Prinzip

Allen Menschen soll eine selbstständige und gleichberechtigte Nutzung der gestalteten Umwelt ermöglicht werden, und zwar unab-hängig von deren geistigen und körperlichen Fähigkeiten.

Bevölkerungsstatistik - Zukunft

DurchschnittlicheLebenserwartung 1876:

DurchschnittlicheLebenserwartung heute:

Immer mehr Menschen wohnen immer länger zu Hause, zumeist allein oder zu zweit!

Für Architekten, Studierende, Planer, Bauherren, Behörden, Investoren, Hotelbesitzer muss klar werden, …

39.5 Jahre

84.4 (Frau) / 79.8 (Mann) Jahre

Das „Access for All“ – Prinzip muss selbstverständlich werden, wie zum Beispiel „Brandschutz“!

… dass eine gute architektonische Lösung für Menschen mit Behinderungen immer auch die beste Lösung für Menschen ohne Behinderungen sein wird.

bietet Ihnen als Hotelbetreiber kostenlosen Eintrag.

Klassifizierung:Hotel mit mehreren speziell adaptierten Rollstuhlzimmern und  anderen für Rollstuhlfahrer geeigneten Zimmern

Hotel mit einem oder zwei speziell eingerichteten Rollstuhlzimmern Hotel mit geeigneten Zimmern

Klassifizierung Rollstuhlgängigkeit: Hauseinträge und die Detailsuche auch unter www.groups.ch oder www.seminar.haeuser.ch

Haustyp "Rollstuhlgerecht„: alle Unterkünfte aufgelistet, welche rollstuhlgerechte Betten anbieten, u.a. die durch rollihotel.ch klassifizierten Unterkünfte

Kosten-Nutzen / Finanzierung

Gütesiegel / PR (national, lokal):• www.rollihotel.ch• Mobility International Schweiz (MIS) Reisefachstelle für Menschen mit Behinderung• Projekt Ferien für alle (Toggenburg)• www.davos-klosters-fuer-alle.ch • . . . .

Menschen im Alter und Menschen mit Behinderungen nicht ausgrenzen!

Direktfinanzierung:• Grundsätzlich keine (Projekte in einzelnen Kantonen)

Hindernisfreie Investitionen werden sich langfristig lohnen! (Demographische Entwicklung)

Unterstützung / Informationen

Wir bieten:

-Telefonische Beratungen- Planbesprechungen- Professionelle Bauherrenberatung- Umfangreiches Dokumaterial

Bsp. Flyer ZHB zum mitnehmen