Spezielle Kapitel der Schulinformatik. Inhalt 1. Grundlagen der Kustodentätigkeit 1. 2. SCHOG,...

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Spezielle Kapitel der Spezielle Kapitel der SchulinformatikSchulinformatik

InhaltInhalt

1.1. Grundlagen der KustodentätigkeitGrundlagen der Kustodentätigkeit1.1. www.bmbwk.gv.atwww.bmbwk.gv.at

2.2. SCHOG, SCHUGSCHOG, SCHUG

2.2. www.schule.atwww.schule.at1.1. CommunityCommunity

3.3. LernsteuerungsoftwareLernsteuerungsoftware1.1. NetOp -SchoolNetOp -School

SCHUGSCHUG

§ 52.§ 52. Der Schulleiter hat, soweit es die Der Schulleiter hat, soweit es die Gegebenheiten der betreffenden Schule Gegebenheiten der betreffenden Schule erfordern, Lehrer mit der Vorsorge für erfordern, Lehrer mit der Vorsorge für einen den pädagogischen Grundsätzen einen den pädagogischen Grundsätzen entsprechenden Einsatz der entsprechenden Einsatz der Unterrichtsmittel und sonstigen Unterrichtsmittel und sonstigen Schuleinrichtungen zu betrauen Schuleinrichtungen zu betrauen (Kustoden). (Kustoden).

Aufgabe des Aufgabe des IT-KustosIT-Kustos

Aufgabe des Aufgabe des IT-KustosIT-Kustos ist ist (seit BGBL. II Nr. 29/1999) (seit BGBL. II Nr. 29/1999) die pädagogische und fachliche Betreuung die pädagogische und fachliche Betreuung von IT-Arbeitsplätzen. von IT-Arbeitsplätzen.

Diese Betreuung umfasst im Diese Betreuung umfasst im pädagogischen-fachlichen Bereich pädagogischen-fachlichen Bereich insbesondere:insbesondere:

   a)    a)    anwendungsnaheanwendungsnahe Hard- Hard-

und Softwareunterstützung und Softwareunterstützung b)    unterrichtsorganisatorische Arbeitenb)    unterrichtsorganisatorische Arbeiten c)    Betreuung der Lehrer und c)    Betreuung der Lehrer und

Schüler im IT-Betrieb Schüler im IT-Betrieb d)    Mitwirkung im IT-Beschaffungswesend)    Mitwirkung im IT-Beschaffungswesen e)    Führung einer Fachbibliotheke)    Führung einer Fachbibliothek f)     Erstellung und Evidenthaltungf)     Erstellung und Evidenthaltung

elektronischer IT-Publikationen elektronischer IT-Publikationen

IT-SystembetreuungIT-Systembetreuung

Die rein technische Leistung der Die rein technische Leistung der Hardware- und Netzwerk- und Hardware- und Netzwerk- und Systembetreuung ist Systembetreuung ist separatseparat geregelt geregelt BGBL…., und einen weiteren Erlass des BGBL…., und einen weiteren Erlass des

BMBWK GZ 4.173/2-II/D/99 sowie BMBWK GZ 4.173/2-II/D/99 sowie NEU GZ 682/5-III/6/03 vom 14. Mai 2004NEU GZ 682/5-III/6/03 vom 14. Mai 2004

IT-SystembetreuungIT-Systembetreuung

Wird den Schulen finanziell gesondert abgegolten.Wird den Schulen finanziell gesondert abgegolten. Die Abgeltung dieser Tätigkeit wird jährlich aus dem Die Abgeltung dieser Tätigkeit wird jährlich aus dem

Sachaufwandstopf der Schulen bedeckt Sachaufwandstopf der Schulen bedeckt und anhand einer Staffelung nach Arbeitsplätzen und anhand einer Staffelung nach Arbeitsplätzen und Schülerzahlen dotiert. und Schülerzahlen dotiert.

Sachaufwandsmittel Sachaufwandsmittel ausschließlichausschließlich für die Abgeltung für die Abgeltung dieser Leistungen zu verwenden sind dieser Leistungen zu verwenden sind

und diese (NEU!) den Schulen ab 2004 wieder und diese (NEU!) den Schulen ab 2004 wieder gesondert zusätzlich zur Verfügung gestellt werden! gesondert zusätzlich zur Verfügung gestellt werden!

IT-SystembetreuungIT-Systembetreuung

Aufrechterhaltung der technischen und logistischen Aufrechterhaltung der technischen und logistischen Betriebsfähigkeiten (Aufbau, Installation, Maintainance Betriebsfähigkeiten (Aufbau, Installation, Maintainance und laufendes Service von Hardware-, und laufendes Service von Hardware-, Betriebssystemsoftware- und Netzwerkkomponenten) Betriebssystemsoftware- und Netzwerkkomponenten)

Mitwirkung bei der Neukonzeption und Realisierung von Mitwirkung bei der Neukonzeption und Realisierung von IT/EDV-Anlagen IT/EDV-Anlagen

Netzwerkinstallation von Betriebs- und Netzwerkinstallation von Betriebs- und Anwendersoftware Anwendersoftware

Sicherheit, sowie Daten- und Virenschutz Sicherheit, sowie Daten- und Virenschutz Aufsetzen von Domain-, Mail-, Proxy- und Webserver als Aufsetzen von Domain-, Mail-, Proxy- und Webserver als

Anbindung an elektronische Netzwerke Anbindung an elektronische Netzwerke

Zuständigkeitsmatrix KustodenZuständigkeitsmatrix Kustoden

Zuständigkeitsmatrix KustodenZuständigkeitsmatrix Kustoden

Zuständigkeitsmatrix KustodenZuständigkeitsmatrix Kustoden

Zuständigkeitsmatrix KustodenZuständigkeitsmatrix Kustoden

Zuständigkeitsmatrix KustodenZuständigkeitsmatrix Kustoden

Schule.atSchule.at

InformationInformation EduthekEduthek GegemständeGegemstände

KommunikationKommunikation WebmailWebmail

KooperationKooperation CommunitiesCommunities

ServiceService

LernsteuerungssoftwareLernsteuerungssoftware

NetOp-SchoolNetOp-School Ersetzt BeamerErsetzt Beamer Netzwerk ist notwendigNetzwerk ist notwendig ZusatzfunktionenZusatzfunktionen KostenersparnissKostenersparniss

Nächstes mal DetailsNächstes mal Details

Gesetzliche Grundlagen der Gesetzliche Grundlagen der KustodentätigkeitKustodentätigkeit

Schule.atSchule.at NetOpNetOp Neu: VNCNeu: VNC