START. FALL 1 Im Rahmen einer Veranstaltung der Universität entwickeln Sie als Student/Studentin...

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START

FALL 1

Im Rahmen einer Veranstaltung der Universität entwickeln Sie

als Student/Studentin ein Gerät, auf das die Welt gewartet hat.

Ihnen ist also der ganz große Wurf gelungen –

herzlichen Glückwunsch !

Die Firmen stehen Schlange, sie wollen die Entwicklung auf den

Markt bringen.

Sie träumen nur noch von Geld, viel Geld.

Sind diese Träume berechtigt, oder steht Ihnen am Ende nichts zu,

weil die Arbeiten in einer Art Dienstverhältnis entstanden sind ?

FALL 2

Ihr Vater ist ein bekannter Maler.

Zu seinen Lebzeiten hat er Ihnen einige Bilder geschenkt.

Verfügen Sie nach dem Tode des Vaters über die Urheberrechte an den

geschenkten Bildern, obwohl Sie überhaupt nicht zeichnen oder malen

können ?

FALL 3

Für ein Referat haben Sie eine Arbeitsgemeinschaft gebildet.

Alle im Team leisten ungefähr gleiche Arbeit.

Das gemeinsame Ergebnis ist sensationell, viele Verlage fragen an,

um ihr Werk veröffentlichen zu können.

Bis auf einen sind sich alle darüber einig, dass die Sache in Ordnung

geht. Auf Befragen kann der Mitautor keine wirkliche Begründung

liefern, er möchte einfach noch warten.

Die Mitautoren setzen sich darüber hinweg und geben das gesamte

Paket zur Veröffentlichung frei.

Das führt zum Rechtsstreit.

Wie wird der Richter entscheiden ?

Er findet Hilfe.

URHEBERRECHT UrhR

URHEBERRECHT

URHEBER

SCHÖPFER DES WERKES

URHEBER

Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne dass sich Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes.

URHEBER

MITURHEBER

MITURHEBER

Jeder Miturheber hat das Recht zur gesamten Verwertung und Veröffentlichung des Werkes.

MITURHEBER

Jeder Miturheber hat das Recht zur gesamten Verwertung und Veröffentlichung des Werkes.

Nur in besonderen Fällen kann das von den Miturhebern verhindert werden.

URHEBER SIND SCHÖPFER VON WERKEN

WERKE

WERKE

Persönliche geistige Schöpfungen

WERKE

Persönliche geistige Schöpfungen,

die rechtlichen Schutz genießen.

GESCHÜTZTE WERKE

GESCHÜTZTE WERKE

Literatur

GESCHÜTZTE WERKE

Literatur

Wissenschaft

GESCHÜTZTE WERKE

Literatur

Wissenschaft

Kunst

GESCHÜTZTE WERKE

SPRACHWERKE

GESCHÜTZTE WERKE

SPRACHWERKE

Schriftwerke

GESCHÜTZTE WERKE

SPRACHWERKE

Schriftwerke

Reden

GESCHÜTZTE WERKE

SPRACHWERKE

Schriftwerke

Reden

Computerprogramme

GESCHÜTZTE WERKE

WERKE DER MUSIK

GESCHÜTZTE WERKE

PANTOMIMISCHE WERKE

GESCHÜTZTE WERKE

PANTOMIMISCHE WERKE

Tanzkunst

GESCHÜTZTE WERKE

PANTOMIMISCHE WERKE

Tanzkunst

Pantomime

GESCHÜTZTE WERKE

WERKE DER BILDENDEN KUNST

GESCHÜTZTE WERKE

WERKE DER BILDENDEN KUNST

Baukunst

GESCHÜTZTE WERKE

WERKE DER BILDENDEN KUNST

Baukunst

Angewandte Kunst

GESCHÜTZTE WERKE

WERKE DER BILDENDEN KUNST

Baukunst

Angewandte Kunst

Entwürfe

GESCHÜTZTE WERKE

LICHTBILDWERKE

GESCHÜTZTE WERKE

FILMWERKE

GESCHÜTZTE WERKE

DARSTELLUNGEN WISSENSCHAFTLICHER UND TECHNISCHER ART

GESCHÜTZTE WERKE

DARSTELLUNGEN WISSENSCHAFTLICHER UND TECHNISCHER ART

Zeichnungen

GESCHÜTZTE WERKE

DARSTELLUNGEN WISSENSCHAFTLICHER UND TECHNISCHER ART

Zeichnungen

Pläne

GESCHÜTZTE WERKE

DARSTELLUNGEN WISSENSCHAFTLICHER UND TECHNISCHER ART

Zeichnungen

Pläne

Karten

GESCHÜTZTE WERKE

DARSTELLUNGEN WISSENSCHAFTLICHER UND TECHNISCHER ART

Zeichnungen

Pläne

Karten

Skizzen

GESCHÜTZTE WERKE

DARSTELLUNGEN WISSENSCHAFTLICHER UND TECHNISCHER ART

Zeichnungen

Pläne

Karten

Skizzen

Tabellen

GESCHÜTZTE WERKE

DARSTELLUNGEN WISSENSCHAFTLICHER UND TECHNISCHER ART

Zeichnungen

Pläne

Karten

Skizzen

Tabellen

Plastische Darstellungen

GESCHÜTZTE WERKE

BEARBEITUNGEN

GESCHÜTZTE WERKE

BEARBEITUNGEN

Übersetzungen

GESCHÜTZTE WERKE

BEARBEITUNGEN

Übersetzungen

Alle persönlichen geistigen Schöpfungen des Bearbeiters an einem Werk

GESCHÜTZTE WERKE

SAMMELWERKE UND DATENBANKWERKE

GESCHÜTZTE WERKE

SAMMELWERKE UND DATENBANKWERKE

Sammlungen von Werken

GESCHÜTZTE WERKE

SAMMELWERKE UND DATENBANKWERKE

Sammlungen von Werken

Sammlungen von Daten/Datenbanken

SCHUTZ

Was wird wovor geschützt ?

SCHUTZ

VERWERTUNG

VERWERTUNG

KÖRPERLICHE FORM

VERWERTUNG

KÖRPERLICHE FORM

UNKÖRPERLICHE FORM

VERWERTUNG

KÖRPERLICHE FORM

Vervielfältigungsrecht

VERWERTUNG

KÖRPERLICHE FORM

Vervielfältigungsrecht

Verbreitungsrecht

VERWERTUNG

KÖRPERLICHE FORM

Vervielfältigungsrecht

Verbreitungsrecht

Ausstellungsrecht

VERWERTUNG

UNKÖRPERLICHE FORM

VERWERTUNG

UNKÖRPERLICHE FORM

Vortrag

VERWERTUNG

UNKÖRPERLICHE FORM

Vortrag

Aufführung

VERWERTUNG

UNKÖRPERLICHE FORM

Vortrag

Aufführung

Vorführung

VERWERTUNG

UNKÖRPERLICHE FORM

Vortrag

Aufführung

Vorführung

Sendung/Senden

VERWERTUNG

UNKÖRPERLICHE FORM

Vortrag

Aufführung

Vorführung

Sendung/Senden

Wiedergabe von Bild und Ton

VERWERTUNG

UNKÖRPERLICHE FORM

Vortrag

Aufführung

Vorführung

Sendung/Senden

Wiedergabe von Bild und Ton

Öffentlich zugänglich machen

RECHTSVERKEHR IM URHEBERRECHT

RECHTSVERKEHR IM URHEBERRECHT

RECHTSNACHFOLGE

RECHTSVERKEHR IM URHEBERRECHT

RECHTSNACHFOLGE

Das Urheberrecht ist vererblich.

RECHTSVERKEHR IM URHEBERRECHT

RECHTSNACHFOLGE

Das Urheberrecht ist vererblich.

Der Umfang der Nutzung kann durch den Erblasser eingeschränkt werden.

RECHTSVERKEHR IM URHEBERRECHT

RECHTSNACHFOLGE

Das Urheberrecht ist vererblich.

Der Umfang der Nutzung kann durch den Erblasser eingeschränkt werden.

Das UrhR setzt dabei sogar das Bürgerliche Gesetzbuch

außer Kraft.

RECHTSVERKEHR IM URHEBERRECHT

JETZT WIRD ES TEUER !

RECHTSVERKEHR IM URHEBERRECHT

JETZT WIRD ES TEUER !

RECHTSVERKEHR IM URHEBERRECHT

NUTZUNGRECHTE

NUTZUNGRECHTE

Das Recht auf Nutzung wird vom Urheber eingeräumt

NUTZUNGRECHTE

Das Recht auf Nutzung wird vom Urheber eingeräumt

und kann in den Nutzungsarten beschränkt werden:

NUTZUNGRECHTE

Das Recht auf Nutzung wird vom Urheber eingeräumt

und kann in den Nutzungsarten beschränkt werden:

räumlich

NUTZUNGRECHTE

Das Recht auf Nutzung wird vom Urheber eingeräumt

und kann in den Nutzungsarten beschränkt werden:

räumlich

zeitlich

NUTZUNGRECHTE

Das Recht auf Nutzung wird vom Urheber eingeräumt

und kann in den Nutzungsarten beschränkt werden:

räumlich

zeitlich

inhaltlich

NUTZUNGRECHTE

Die Nutzung wird angemessen vergütet, das ist Gegenstand

der vertraglichen Vereinbarung.

NUTZUNGRECHTE

Die Nutzung wird angemessen vergütet, das ist Gegenstand

der vertraglichen Vereinbarung.

Stellt sich heraus, dass diese Vereinbarung dazu führt, das die

Einnahmen des Nutzers in einem Missverhältnis zur Vergütung

des Urhebers stehen, so muss der andere auf Verlangen des

Urhebers einer Änderung des Vertrags zustimmen.

ENDE

ENDE

Im zweiten Teil – demnächst hier

ENDE

Im zweiten Teil – demnächst hier

Da ist Musike drin Urheberrecht und Musik

ENDE

Im zweiten Teil – demnächst hier

Da ist Musike drin Urheberrecht und Musik

Mach mir eine mit Kopierrechte

ENDE

Im zweiten Teil – demnächst hier

Da ist Musike drin Urheberrecht und Musik

Mach mir eine mit Kopierrechte

Nur zum Schlau machen Urheberrecht und Schule

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.