Steuerlehre Wintersemester 2013/ 2014 Hergen Kuck Moin!

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Steuerlehre

Wintersemester 2013/ 2014

Hergen Kuck

Moin!

Zur Person

Hergen Kuck– Steuerfachangestellter– Studium zum Diplom-Handelslehrer

An der WIHOGA seit 01.08.06 Büro neben dem Lehrerzimmer Erreichbarkeit:

– Email: h.kuck@wihoga.de

Intranet

www.wihoga.de

Steuerlehre

1.+2. Semester – Bildungsgangnote

Themen: 1. Semester

– Allgemeines Steuerrecht– Umsatzsteuer

2. Semester– Einkommensteuer

Allgemeines - Leistungsbewertung

25 % Test 25 % mündliche Leistung 50 % Klausur Termine:

– Test:– Klausur:

Einstieg Steuerlehre

Wer nimmt Steuern ein? Welche Steuern kennen Sie? Welche Steuer „bringt“ am meisten? Wofür werden Steuern verwendet? Welchen weiteren Zweck können Steuern noch

haben?

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Was sind Steuern?

Steuern gem. § 3 AO(1) Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine

Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.

Einteilung von Steuern

Einteilungskriterien

Man kann Steuern nach verschiedenen Kriterien einteilen:

– nach der Ertragshoheit– nach dem Gegenstand der Besteuerung– nach der Überwälzbarkeit

Informieren Sie sich im Buch (S. 13-15) über die Bedeutung der einzelnen Kriterien.

Erklären Sie die Einteilung und ordnen Sie die Karten an der Tafel ansprechend an.

Gebühren / Beiträge

Gebühren sind Geldleistungen für bestimmte tatsächlich in Anspruch genommene öffentliche Leistungen– z.B. Praxisgebühr

Beiträge sind Geldleistungen für angebotene öffentliche Leistungen, unabhängig davon, ob sie in Anspruch genommen werden oder nicht.– z.B. Sozialversicherungsbeiträge

Steuerliche Nebenleistungen

Verspätungszuschläge:– Bei verspäteter Abgabe einer Steuererklärung

Zinsen bei Steuernachforderungen oder Erstattungen

Säumniszuschläge – Bei nicht rechtzeitiger Zahlung von Steuern

Zwangsgelder – Bei Nichtabgabe einer Steuererklärung