Post on 05-Apr-2015
Studieren – lässt sich das bezahlen?
Veranstaltung für Eltern und Schüler im Don Bosco Gymnasium am 21.01.2013
Ingrid Hackner, Berufsberaterin für Abiturienten
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Inhalt
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1. Was kostet ein Studium?
2. Welche Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium gibt es?
2.1 BAföG
2.2 Stipendien
2.3 Studienkredite
2.4 Eltern
2.5 Jobben
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1. Was kostet ein Studium?
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Monatliche Ausgaben eines Studierenden
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Wohnungskosten(Miete und NK)
Fahrkosten(ÖPNV/Auto) 35/116€
Ernährung 140 – 163€ Kleidung 43 – 54€
Kommunikation (Telefon, Internet,
GEZ, Post)
35€
210 – 348 €
Lernmittel 28-86€
Quelle: 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes (Stand 2009)
Krankenversicherung, Arztkosten,
Medikamente0 – 120€
Freizeit, Kultur, Sport 63€
semesterweise anfallende Kosten
(z.B. auch Semestergebühren)
8-100€
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Monatliche Ausgaben eines Studierenden
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562,- € – 1085,- €Monatliche Mindestkosten insgesamt:
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2. Kapitel: Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium
2.1 BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)
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Unter welchen Bedingungen kann BAföG bezogen werden und wie viel muss am Ende zurückgezahlt werden?
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BAföG
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50 % Zuschuss
= vom Staat geschenktes Geld
50 % Darlehen
= zinsloser zurückzuzahlender Anteil
Antragstellung erforderlich
Zahlung ab Beginn des Monats der Studienaufnahme, frühestens jedoch ab Antragstellung
Anspruch und Höhe abhängig vom Einkommen der Eltern/des Ehegatten und vom Einkommen und Vermögen des Studierenden sowie von seinem Bedarf
Hinzuverdienst des Studierenden bis zu 4800,- €/Jahr möglich
keine Anrechnung des Kindergeldes
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Höhe der BAföG-Förderung
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Monatlicher Grundbedarf:
Studierender wohnt bei den Eltern Studierender wohnt nicht bei den Eltern
422 Euro 597 Euro
maximaler Krankenversicherungszuschlag 62,- Euro
Zuschlag zur Pflegeversicherung 11,- Euro
(wenn der Studierende selbst versichert ist)
Förderungshöchstbetrag: 670,- Euro
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BAföG-Förderung
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Was ist zu beachten(I):
Je nach Einkommen der Eltern und den eigenen Einkommensverhältnissen besteht die Möglichkeit einer gestaffelten Förderung von 10,- Euro bis zum Höchstbetrag von 670,- Euro/Monat.
Nach dem 4. Semester müssen Sie die erforderlichen Leistungsnachweise Ihres Studienganges erbringen, sonst wird die BAföG-Zahlung eingestellt.
Ist die Förderhöchstdauer Ihres Studienganges erreicht, stoppt die BAföG-Zahlung.
Eine Förderung ist grundsätzlich auch für ein Studium im Ausland möglich.
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BAföG-Förderung
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Was ist zu beachten(II):
Ein Fachrichtungswechsel ist bis zum Ende des dritten Semesters aus wichtigem Grund möglich. Für einen späteren Wechsel muss ein sogenannter „unabweisbarer Grund“ vorliegen.
Als wichtiger Grund in diesem Sinne gilt ein Eignungsmangel oder Neigungswandel.
Als unabweisbarer Grund gilt z.B. eine nach Aufnahme des Studium eingetretene Behinderung oder eine Allergie, die die Fortsetzung des Studiums unmöglich macht.
Der erste Wechsel des Studiums aus wichtigem Grund und der Wechsel aus unabweisbaren Grund haben keine Auswirkung auf die Förderungsart. Weitere Wechsel aus wichtigem Grund können dazu führen, dass das Studium nicht mehr vollständig durch BAföG gefördert wird.
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BAföG-Förderung
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Rückzahlung des zinsfreien Darlehnsanteils:
Die Rückzahlungsverpflichtung beginnt 5 Jahre nach dem Ende der Förderhöchstdauer.
Die monatliche Rückzahlungsmindestrate beträgt z. Zt. 105,- Euro.
Das Darlehen ist innerhalb von höchstens 20 Jahren in gleich bleibenden Raten zurückzuzahlen.
Wer nach Beginn der Rückzahlungspflicht wenig verdient, braucht keine Rückzahlung zu leisten.
Der maximale Rückzahlungsbetrag ist bei 10.000,- Euro gedeckelt.
Bei vorzeitiger Rückzahlung der Darlehnsschuld wird auf Antrag ein prozentualer Nachlass gewährt (bis zu 50%).
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BAföG-Förderung
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Weitere Informationen:
Bundesministerium für Bildung und Forschung: Infobroschüre „Das neue BAföG“http://www.bafoeg.bmbf.de/
Studis Online: http://www.bafoeg-rechner.de/
Studentenwerk Essen-Duisburg, Amt für Ausbildungsförderung, Reckhammerweg 1, 45141 Essen
Persönliche Beratungszeiten: Montag & Donnerstag 10.00 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag 13.00 Uhr - 15.30 Uhr
Telefonische Auskünfte: Dienstag & Freitag 09.00 Uhr – 12.00 UhrTel. 0201/820100
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2. Kapitel: Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium
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2.2 Stipendien
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Stipendien nicht nur für Hochbegabte!
z.B. auch gesellschaftliches Engagement kann eine Rolle spielen
Stipendiengeber sind oft Kirchen, Parteien, Gewerkschaften oder Unternehmen
-> insgesamt gibt es mehr als 1750 Förderinstitutionen
BEWERBEN LOHNT SICH ALSO!
lt. einer Studie von 2009 hat ein Drittel aller Stipendienanträge Erfolg
insgesamt werden nur 2-3% der Studierenden gefördert
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Beispiele für Stipendien12 Begabtenförderungswerke (-> www.stipendiumplus.de)
(1% der Studierenden wird darüber gefördert)
-> z.B. Studienstiftung des Deutschen Volkes e.V.
-> die Förderung ist in der Regel einkommensabhängig; Büchergeld z.B. ist aber einkommens-
unabhängig oder auch z.B. die Teilnahme an Workshops etc.
Deutschlandstipendium (-> www.deutschlandstipendium.de)
-> seit 2011
-> die teilnehmenden Hochschulen (auch die Uni Duisburg-Essen) fördern eine bestimmte
Anzahl begabter Studierender mit 300,- Euro monatlich
-> Interessierte bewerben sich direkt bei den anbietenden Hochschulen; die Unis bestimmen
die Auswahlkriterien
-> mittelfristig sollen 8% der Studierenden davon profitieren
-> an der Uni Duisburg-Essen auch für Erstsemester möglich
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Wie komme ich an ein Stipendium?
Unterschiedliche Auswahlkriterien bzw. unterschiedliche Zielgruppen der verschiedenen
Stiftungen, z.B.
Mädchen
Konfession
Sportler
Technikstudierende
Ortsbezogenheit -> z.B. NRW-Stipendienprogramm
Die meisten erwarten gute Noten und soziales Engagement!
interaktive Stipendienlotsen www.stipendienlotse.de
www.mystipendium.de/
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2. Kapitel: Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium
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2.3 Studienkredite
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Studienkredite
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Studienkredite
Bildungskredite Bildungsfonds Studienkredite von Banken
-> zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten
„ Ein Studienkredit sollte immer die letzte Option sein“
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Bildungskredit und Bildungsfonds
Bildungskredit:
- wird über die staatliche KfW-Bankengruppe angeboten in Zusammenarbeit mit dem
Bundesverwaltungsamt
- für Studierende kurz vor dem Abschluss gedacht
- wird höchstens für 24 Monate gewährt
www.bildungskredit.de
Bildungsfonds:
- nicht über Banken
-> private Anleger, Institutionen oder auch Unternehmen sind die Geldgeber
- zwischen 30.000 und 40.000 Euro (max. 1000,- Euro monatlich)
- nach Studienabschluss wird ein vorher definierter Prozentsatz des Einkommens an den Fonds
zurückgezahlt
www.bildungsfonds.de
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Studienkredite
Angebote von diversen Banken und Sparkassen sowie der staatlichen KfW- Bankengruppe:
- zur Finanzierung des Lebensunterhalts etc.
- empfohlen in erster Linie für Studierende, die kein Bafög bekommen oder keinen Nebenjob ausüben können
sowie
- für zeitlich begrenzte, aber besonders aufwändige Studienphasen, z.B. kurz vor dem Abschluss
- in der Regel unabhängig von Einkommen und Vermögen und ohne Sicherheiten
- zwischen 100,- und 650 Euro monatlich
- Angebote genau prüfen, um eine zu hohe Verschuldung zu vermeiden
- Stiftung Warentest untersucht in unregelmäßigen Abständen die Angebote verschiedener Institute (zuletzt im Aug. 2011)
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Beispiele für Studienkredite
KfW-Studienkredit:
-> Kreditantrag läuft über die Hausbank oder das Studentenwerk
-> dafür wird eine einmalige Provisionsgebühr von 238,- Euro fällig
-> ab dem ersten Semester möglich (bis max. 14 Semester)
www.kfw.de
Studiendarlehen der Daka-Bank (= Darlehenskasse der Studentenwerke im Land NRW):
-> zinsloses Darlehen vor Studienabschluss
-> Förderung beginnt bis zu 3 Semester vor Ende des Studiums
-> das Studium muss an einer staatl. Hochschule in NRW erfolgen
-> Finanzhilfe muss benötigt werden
www.daka-nrw.de
Härtefonds des Studentenwerks der Uni Duisburg-Essen
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2. Kapitel: Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium
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2.4 Eltern
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Der Elternunterhalt
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Der Unterhaltsanspruch gilt grundsätzlich nur während der Zeit der Ausbildung.
Über die Wahl der Ausbildung entscheiden volljährige Kinder allein.
Maßstab für die Dauer der Unterhaltsberechtigung ist die Regelstudienzeit.
Die Eltern entscheiden über das WIE der Unterhaltsgewährung.
Bei Einkommen eines Elternteils unter 1200,- Euro hat dieser keine Unterhaltspflicht.
Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung des Studierenden nebenbei zu jobben.
Eigenes Einkommen des Studierenden kann auf den Bedarf angerechnet werden.
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2. Kapitel: Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium
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2.4 Jobben
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Erwerbstätigkeit/Jobben
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Grundsätzliche Überlegung:
Sind die hohen Anforderungen im Studium mit meinem Job vereinbar?
Was muss ich beim Jobben beachten?
Beim BAföG abzugsfreie Hinzuverdienstgrenze innerhalb eines Bewilligungszeitraumes (12 Monate)´ 4800,- Euro/brutto
Ab 01.01.2012 Wegfall der Einkommensgrenzen beim Kindergeldbezug
Bei dauerhafter Beschäftigung über 450,- Euro/Monat Zahlung anteiliger Rentenversicherungsbeiträge
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Erwerbstätigkeit/Jobben
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Bei mehr als geringfügiger Beschäftigung „Werkstudentenprivileg“:
Keine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung (als Student bereits über Eltern oder studentische Pflichtversicherung abgedeckt), Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Bei Steuerpflicht ggf. (teilweise) Rückerstattung über Steuerklärung (Grundfreibetrag 8004,- Euro + 1000,- Euro Werbungskostenpauschale/Kalenderjahr)
20-Stunden-Regel für Jobs in der Vorlesungszeit (in der vorlesungsfreien Zeit auch mehr)
26-Wochen-Regel für darüberhinausgehende Beschäftigungen
Geringfügige Jobs (Minijobs):
Max. 450,- Euro/Monat (alternativ max. 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr)Keine Steuern und Abgaben zur Sozialversicherung für den Studierenden(Hinzuverdienstgrenze BAföG beachten!)
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Wichtige Internetadressen
Stipendium:
www.stipendiumplus.de (Begabtenförderungswerke)
www.deutschlandstipendium.de
www.arbeiterkind.de
Suchmaschinen:
www.stipendienlotse.de
www.mystipendium.de
www.e-fellows.net
www.stiftungen.org
Studienkredite
www.bildungskredite.de
www.bildungsfonds.de
www.kfw.de
http://daka.akafoe.de
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Wichtige Internetadressen
BAföG:
www.das-neue-bafoeg.de
www.bafoeg-rechner.de
zur Studienfinanzierung allgemein:
www.studis-online.de
www.studentenwerke.de
www.arbeiterkind.de
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!