Technologieförderung in Sachsen; Christoph Zimmer‐Conrad, Referatsleiter im Sächsischen...

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Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und ArbeitReferat 34 „Technologiepolitik und Technologieförderung“

Technologieförderung in Sachsen

3. Innovationsforum „Software Saxony“

am 24. April 2009

Ministerialrat Christoph Zimmer-Conrad

1

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und ArbeitReferat 34 „Technologiepolitik und Technologieförderung“

Gli dGliederung1. Phasen im Innovationsprozess

2. Ziele und Umfang der Technologieförderung

3. Wirkung der Förderung

FuE-Einzel- und Verbundprojekte T h l i t f

4. Förderprogramme

TechnologietransferInnovationsassistentenIndustriepromotionenIndustriepromotionenUnternehmensgründungen (Seed-Stipendium und Coaching)E-BusinessEuropäische Technologiekooperation

5. Ansprechpartner

2

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Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und ArbeitReferat 34 „Technologiepolitik und Technologieförderung“

Technologieförderung im Innovationsprozess

Bildung

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G

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und ArbeitReferat 34 „Technologiepolitik und Technologieförderung“

T h l i fö d i ä Zi lTechnologieförderung – primäre Ziele

a) FuE-Projekte möglich machen, die sonst nicht verwirklicht würdena) FuE Projekte möglich machen, die sonst nicht verwirklicht würden

b) Technologische Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen stärken insbesondere KMUstärken, insbesondere KMU

c) Das (weltweit) beste Know-how in sächsische KMU bringen

d) Sä h i h U t h d F h i i ht itd) Sächsische Unternehmen und Forschungseinrichtungen so weit wie möglich an europäischer Technologiekooperation beteiligen

) ö f ü fe) Wertschöpfungsketten unternehmensintern und -übergreifend mittels IT optimieren

f) Unternehmen Anreiz geben, mehr junge Wissenschaftler mit zusätzlichen FuE-Aufgaben zu betrauen

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Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und ArbeitReferat 34 „Technologiepolitik und Technologieförderung“

T h l i fö d k dä Zi lTechnologieförderung – sekundäre Ziele

g) Steigerung der Attraktivität des High Tech Standortes Sachsen fürg) Steigerung der Attraktivität des High-Tech-Standortes Sachsen für nationale und internationale Investoren und Forscher

h) Stä k t h l i i ti t N t k d Cl th) Stärkung technologieorientierter Netzwerke und Cluster

i) Beitrag zu stabilem Wirtschaftswachstum) g

j) Steigerung der Effektivität und Effizienz von Produkten und Verfahren (z B zur Verbesserung der Lebensqualität oder zurVerfahren (z. B. zur Verbesserung der Lebensqualität oder zur Ressourcenschonung)

k) Sicherung vorhandener und Schaffung qualifizierter, zukunftsfähiger Arbeitsplätze

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Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und ArbeitReferat 34 „Technologiepolitik und Technologieförderung“

Umfang der Technologieförderung450

350

400

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250

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200

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02000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008

FuE-Einzelprojekte FuE-Verbundprojekte

6

p j p jInnovationsassistenten Technologietransfer

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und ArbeitReferat 34 „Technologiepolitik und Technologieförderung“

Umfang der Technologieförderung

120.000

140.000

TEU

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80.000

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40.000

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2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008

FuE-Einzelprojekte FuE-Verbundprojekte

7

Innovationsassistenten Technologietransfer

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und ArbeitReferat 34 „Technologiepolitik und Technologieförderung“

Fördermittel nach Herkunft

25%

EU

NationaleNationaleKofinanzierung

75%

8

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FuE-Einzel- und VerbundprojekteFördergegenstand:

Unterstützung von FuE-Projekten• von Einzelunternehmen oder• von mehreren Unternehmen bzw. Unternehmen und

Forschungseinrichtungen auf zukunftsorientierten Technologiefeldern zur Entwicklung neuerauf zukunftsorientierten Technologiefeldern zur Entwicklung neuerProdukte und Verfahren

Zuwendungsempfänger:Zuwendungsempfänger:

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder desi t h ft h Di tl i t kt i V b d hwirtschaftsnahen Dienstleistungssektors, im Verbund auch

Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten

9

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und ArbeitReferat 34 „Technologiepolitik und Technologieförderung“

FuE-Einzel- und Verbundprojekte

Förderfähige Kosten:

PersonalkostenSachkosten (Material, Mieten, Verbrauchsmaterial)FremdleistungenAbschreibungen auf vorhabensspezifische AusrüstungenAbschreibungen auf vorhabensspezifische AusrüstungenPatentierungsausgaben (für KMU)

Förderkonditionen:

Nicht rückzahlbarer oder bedingt rückzahlbarer Zuschuss g(Anteilsfinanzierung)

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Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und ArbeitReferat 34 „Technologiepolitik und Technologieförderung“

Beispiele zukunftsorientierter Technologiefelder

Forschung und Entwicklung Anwendungsbereiche• Chemische und Physikalische

Technologien• Maschinen- und Anlagenbau• Mikrosystemtechnikg

• Biologische und medizinische Technologien

• Software- und

y• Mess-, Prüf- und Regeltechnik• Fahrzeugbau• Luft- und Raumfahrt

Informationstechnologien• Werkstofftechnologien• Energietechnologien

• Informations-, Kommunikations- und Medientechnik

• Fertigungstechnologien • Life Sciences• Geo- und Umwelttechnik• Energie

L i tik

Es erfolgt grundsätzlich keine Budgetierung der Mittel.

• Logistik

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KMU Nicht-KMU Gemeinnützige Forschungseinrichtungen

Maximale Förderquoten in der Einzel- und Verbundprojektförderung

Forschungseinrichtungen

IndustrielleForschung

Experim. Entwicklung

Industrielle Forschung

Experim. Entwicklung

Industrielle Forschung

Experim. Entwicklung

Verbund mit

öffentlicher 75 50 60 35

FE1 Innerhalb des Verbunds bis zu 100%Verbund

ohne 70 45 55 30öffentliche FE 2

70 45 55 30

Einzel-j kt

KU65

MU60

KU40

MU35 45 20 / /

1 Forschungseinrichtung muss Recht zur Veröffentlichung ihrer Ergebnisse haben und mind. 10% der förderfähigen Verbundkosten tragen.2 Verbundprojekte erfordern die Kooperation von mindestens zwei eigenständigen Partnern, davon mindestens ein KMU. Der förderfähige Projektkostenanteil eines Verbundpartners darf 70% nicht überschreiten.

projekt 65 60 40 35

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Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen 1 oder 2: Experimentelle Entwicklung: 25%; Industrielle Forschung: 50% (zzgl. eventueller KMU-Zuschläge: 10% MU, 20% KU)

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Indirekter und direkter Technologietransfer

TechnologiegeberTechnologiegeber(Hochschulen, Forschungseinrichtungen, FuE-orientierte Unternehmen)

nsfe

r

forschungsnahe TechnologiemittlerHochschultransfer

eigenständige TechnologiemittlerTransfernetzwerke

wirtschaftsnahe TechnologiemittlerKammern an

sfer

kter

Tra

n - Hochschultransfer-stellen

- Transferstellen an außeruniversitären/ wirtschaftsnahen FE

- Transfernetzwerke- Transferagenturen- Technologie- und GründerzentrenTechnologietransfer

- Kammern- Verbände- industrielle Forschungs-vereinigungenBeratungsunternehmen ek

ter T

ra

Dire

k wirtschaftsnahen FE - Technologietransfer-zentren

- Beratungsunternehmen

Dire

Technologienehmer

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Strategie der Technologietransferförderung

1992-2000 Unterstützung bei Aufbau und Betrieb von TZ (GA-Infra + Betriebskosten)

2000-2006 Unterstützung von Technologietransferprojekten sowie (degressiv, Einzelfälle) B t i b k t fö d b i TZBetriebskostenförderung bei TZ

2007-2013 Unterstützung konkreter Technologietransfer-projekte bei technologienutzenden KMU (Technologienehmer)• angepasste Richtlinie vom Januar 2009 angepasste Richtlinie vom Januar 2009

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f fTechnologietransferförderung

Zweck: Das (weltweit) beste Know-how in sächs KMUZweck: Das (weltweit) beste Know-how in sächs. KMU bringen und deren Innovations- und Wirtschaftskraft stärken

Technologiegeber: Hochschulen, außeruniversitäre undaußeruniversitäre wirtschaftsnahe F h i i ht i U t hForschungseinrichtungen sowie Unternehmen

Technologiemittler: Technologieagenturen, Technologiezentren,Technologiegründerzentren, Transferstellen von universitären und außeruniversitären Einrichtungen, Beratungsunternehmeng , g

Technologienehmer: KMU

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Förderung

• Nicht rückzahlbare Projektförderung als Anteilfinanzierung• Förderquote:

► für Investitionen (immaterielle und materielle)► für Investitionen (immaterielle und materielle) - in mittleren Unternehmen bis zu 40 %- in kleinen Unternehmen bis zu 50 %- dabei Förderung von beihilfefähigen Kosten (keine

Beschränkung auf Abschreibungen) ► für Berat ngsleist ngen bis 75 %► für Beratungsleistungen bis zu 75 %

• Förderhöchstgrenze in Summe für beide Einzelkomponenten:Förderhöchstgrenze in Summe für beide Einzelkomponenten: 500.000 € pro Jahr und Antragsteller (KMU)

• materielle Investitionen < 50 % der Projektgesamtkosten!

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Projektbeispiel Technologienehmer:g

Hersteller hochwertiger Möbel & Innenraumausstattung mit

Technologiebedarf im Elektronikbereich(spezielle Beleuchtungstechnik)

SAB-Förderung fürTechnologieerwerb und Inanspruchnahme der B t l i t

( p g )

• Beratung

Beratungsleistungen

• Kontaktaufnahme und Auftragsvergabe zur Technologievermittlung

• Organisation des Technologietransfers

Beratung• Vermittlung des ent-

sprechenden Know-how-Anbieters

• Vorbereitung und Begleitung des Tech-

l i t f

Technologiemittler:ü

Technologiegeber:FuE-Unternehmen mit Kompetenz in der Spezialbeleuchtungstechnik

nologietransfers• ggf. Schulungsmaß-

nahmen

Ingenieurbüro, BeratungsunternehmenSuche/Vermittlung eines Technologiegebers mit

entsprechender Kompetenz

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Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und ArbeitReferat 34 „Technologiepolitik und Technologieförderung“

InnovationsassistentenFördergegenstand: Unterstützung der Beschäftigung von hoch qualifizierten Absolventenund Wissenschaftlern zur Bearbeitung von FuE- Projekten; Förderung von bis zu zwei Innovationsassistenten für jeweils bis zu g j24 Monate

Zuwendungsempfänger: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 500 Beschäftigten

Förderfähige Kosten: Personalausgaben, bis zu 50% des Bruttomonatsgehalts

Förderkonditionen:Förderkonditionen: Nicht rückzahlbarer oder bedingt rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung); Laufzeit zwölf bis 24 Monate

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Laufzeit zwölf bis 24 Monate

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Industriepromotionen

Fördergegenstand: Forschungsarbeiten i. R. einer Promotion, insb. in naturwissenschaftlichen und technischen Forschungsfeldern, die ein gemeinsames Interessefür sächsische Unternehmen und Hochschulen aufweisenaufweisen

Antragsberechtigt: Sächsische HochschulenEndbegünstigter: Promovend g gFörderquote: bis zu 50% des Arbeitgeberbrutto + ReisekostenFörderdauer: bis zur Promotion, i. d. R. zwei, max. drei JahreRichtlinie: ESF-Richtlinie des SMWK

„Hochschule und Forschung“

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Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und ArbeitReferat 34 „Technologiepolitik und Technologieförderung“

Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft

Erhöhung der Gründungsneigung Studierender, Graduierter und wissenschaftlicher Mitarbeiter an sächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch Sensibilisierung, Motivation und g g gBetreuung

Schaffung nachhaltiger unternehmerischer Strukturen undSchaffung nachhaltiger unternehmerischer Strukturen und dauerhafter neuer Arbeitsplätze

Spezielles Angebot für technologieorientierte Gründervorhaben ausSpezielles Angebot für technologieorientierte Gründervorhaben aus Hochschul- und Forschungseinrichtungen: Seed-Stipendium und Seed-Coaching

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Gründerinitiativen

Fördergegenstand: Projekte der Hochschulen sowie außeruniversitärerForschungseinrichtungen zur Förderung der GründerkulturGründerkultur

Antragsberechtigt: Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

E db ü ti t St di d Ab l t d i h ftli hEndbegünstigter: Studierende, Absolventen und wissenschaftliche Mitarbeiter

Förderquote: grundsätzlich 90%Förderdauer: bis zu drei JahrenRichtlinie: SMWA-Richtlinie Unternehmensgründungen aus

der Wissenschaft

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Seed-Stipendium

Fördergegenstand: Hilfe zum Lebensunterhalt für Gründer innovativerUnternehmen in der Gründungsphase

Antragsberechtigt: Gründer/GründerteamsFörderdauer: maximal ein JahrFörderhöhe: Studierende: 800 EUR/Monatö de ö e Stud e e de 800 U / o at

Absolventinnen/Absolventen mit Hochschulabschluss: 2000 EUR/Monatpromovierte Gründer: 2500 EUR/Monatpromovierte Gründer: 2500 EUR/Monat

Richtlinie: SMWA-Richtlinie Unternehmensgründungenaus der Wissenschaft

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Seed-CoachingFördergegenstand: spezielle Coachingmaßnahmen für innovative

Gründer durch ausgewiesene Gründungsberaterauf dem Sektor der technologieorientierten undauf dem Sektor der technologieorientierten und innovativen Unternehmensgründung

Antragsberechtigt: Gründer/Gründerteams junger innovativer UnternehmenUnternehmen

Förderhöhe: Zuschuss von bis zu 600 EUR je Tagwerk,maximal 75% des vereinbarten Tageshonorars

d i l 40 T kund maximal 40 TagwerkeHöchstförderung: 25.000 EuroRichtlinie: SMWA-Richtlinie Unternehmensgründungen

aus der Wissenschaft

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Fördergegenstand:

E-Business

- Entwicklung, Einführung und Integration von IT-Prozessen in KMU- IT-gestützte Optimierung betrieblicher und überbetrieblicher Prozesse

Förderfähig sind:- Planung und Vorbereitung von E-Business-Projekten- technische Realisierung einschl Beschaffung spezifischer Softwaretechnische Realisierung einschl. Beschaffung spezifischer Software- Projekteinführung in die betriebliche Praxis (einschl. Nutzerschulung)- Projektkoordination bei Verbundprojekten

Antragsteller:- KMU mit mind. sieben MA oder Verbünde mit zusammen > 25 MA

Förderquoten:- bis zu 40% für ein einzeln antragstellendes Unternehmen

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- bis zu 50% für Antragsteller in Unternehmensverbünden

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Europäische Technologiekooperation

► EEN 2008 bis 2010: Netzwerk der Europäischen Kommission ► in Europa ca. 500 Netzwerkpartner► P t i SN AGIL L i i BTI D d TAC ETB N i IHK HWK► Partner in SN: AGIL Leipzig, BTI Dresden, TAC, ETB Neisse, IHK, HWK

• Information von Unternehmen über Förderprogramme, Netzwerke,Information von Unternehmen über Förderprogramme, Netzwerke, Dienstleistungen und Ausschreibungen

• Gemeinsam mit Unternehmen: Ermittlung des Technologieangebots und -bedarfs; Suche nach Technologien Dienstleistungen und Geschäftspartnernbedarfs; Suche nach Technologien, Dienstleistungen und Geschäftspartnern

• Unterstützung von Unternehmen bei Kontaktanbahnung, Verhandlung, Vertragsabschluss, Innovationsverwertung, bei der Beteiligung an europ. Forschungsprogrammen insb am 7 FRPForschungsprogrammen, insb. am 7. FRP

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Bewertungskriterien für die Einschätzung von Förderanträgen

Formale Voraussetzungen nach Förderrichtlinie

von Förderanträgen

Formale Voraussetzungen nach FörderrichtlinieInnovationsgrad im Vergleich zum Stand der Technik Technisches Risiko Qualität der ProjektplanungTechnische und finanzielle Durchführbarkeit des Vorhabens Verwertungspotenzial der EntwicklungVerwertungspotenzial der Entwicklung Finanzielle und wirtschaftliche Stabilität des Antragstellers In der Vergangenheit realisiertes Unternehmenswachstumg g

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Ansprechpartner und weitere Informationen:

www.sab.sachsen.de

www.sab.sachsen.de/technologietransfer

www.sab.sachsen.de/innovationsassistent

www.sab.sachsen.de/e-business

www irc sachsen dewww.irc-sachsen.de

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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