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TRGS 519 „Asbest –Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“
Dipl.-Ing. Andrea Bonner
Neustadt, 1. Juli 2009
27.07.2009 Seite 2
Gefährdungen durch Asbest bei Baumaßnahmen
Gefährdung
der Beschäftigtenfehlende Schutz-
maßnahmen
zerstörende Arbeits-
verfahren führen zu
hohen Belastungen
asbesthaltige
Baustoffe werden
nicht erkannt
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� Fest gebundene Asbestprodukte / Asbestzement
� hoher Anteil an mineralischen Bindemitteln, Asbestanteil 10-15 %, Raumgewicht > 1.400 kg/m3
� schwach gebundener Asbest
� geringer Anteil an Bindemitteln, Asbestanteil > 60 %, Raumgewicht < 1.000 kg/m3
� Asbest nicht ausreichend fest gebunden. Durch äußere Einflüsse, z.B. durch Erschütterungen oder Alterung der Produkte, ist eine Freisetzung möglich.
Asbestprodukte
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Asbestprodukte im Baubereich
Fest gebundene Asbestprodukte / Asbestzement
� Dacheindeckungen
� Fassadenverkleidungen
� Wasser- , Abwasserrohre
� Lüftungsrohre
� Fensterbänke
� Fußbodenbeläge (Flexplatten)
� asbesthaltige Magnesiaestriche
� …..
27.07.2009 Seite 5
Schwach gebundene Asbestprodukte
� Spritzasbest und asbesthaltiger Spritzputz, z.B. als Hitzeschutz bei Bauwerken in Stahlskelettbauweise
� asbesthaltige Leichtbauplatten
� asbesthaltige Fußbodenbeläge (PVC-Beläge mit asbesthaltiger Trägerschicht = Cushioned Vinyl (CV)-Bodenbeläge)
� Asbestpappen, Asbestmatten
� Brandschutzklappen und Füllungen in Brandschutztüren
� Dichtungsschnüre
� Nachtstromspeichergeräte
Asbestprodukte im Baubereich
27.07.2009 Seite 6
Asbestprodukte im Baubereich
Schwach gebundene Asbestprodukte
PVC-Beläge mit asbesthaltiger Trägerschicht = Cushioned Vinyl
(CV)-Bodenbeläge
1. Schicht aus Kunststoff2. Federschicht aus PVC3. Trägerschicht aus
Asbestkarton
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…eher unbekannte Anwendungen
Asbest als Füllstoff in
� Farben
� Klebern
� Mörtel / Putz
� Spachtelmassen
� Isolierungen
� Korrosionsschutzanstrichenim Wasserbau
Asbestprodukte im Baubereich
27.07.2009 Seite 8
Asbesthaltige Floorflex-Fliesen mit schwarzem Kleber, meist bitumenhaltig, z. T. asbesthaltig
(Foto: Bayerisches Landesamt für Umwelt)
Vorsicht Asbest!
27.07.2009 Seite 9
Verwendungsverbote für asbesthaltige Produkte
1979 Verwendung von Spritzasbest
1981 Herstellung und Verwendung von asbesthaltigen Bodenbelägen
1984 Asbest in Nachtspeicheröfen
1993 Herstellen und Inverkehrbringen von Asbest
27.07.2009 Seite 10
Voraussetzungen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen
� Gefährdungen ermitteln und beurteilen
� Schutzmaßnahmen festlegen
� Betriebsanweisung erstellen und Beschäftigte unterweisen
� Arbeitsmedizinische Vorsorge gewährleisten
� Kontrolle der Maßnahmen
Pflichten des Unternehmers nach der Gefahrstoffverordnung
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TRGS 519 „Asbest“
� konkretisiert die allgemeinen Anforderungen nach der Gefahrstoffverordnung
� „Stufenkonzept“
� Arbeiten mit geringer Exposition
� Arbeiten geringen Umfangs � 2 Beschäftigte, max. 4 Stunden
Faserkonzentration < 100.000 Fasern / m3
� Entfernen von AZ-Platten im Außenbereich < 100 m2
� Umfangreiche Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten
27.07.2009 Seite 12
Verwendungsverbote
� Überdeckungsarbeiten an Asbestzementdächern
� Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an unbeschichteten Asbestzementdächern
� Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche führen (Abschleifen, Druckreinigen, Abbürsten).
Ausnahme emissionsarme Verfahren, die behördlich / berufsgenossenschaftlich anerkannt sind
� Anbringen von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen auf Asbestzementdächern
Die Verwendungsverbote gelten auch für den privaten Verbraucher!
27.07.2009 Seite 13
● sachkundige Person / zugelassener Betrieb
● Koordinator, wenn Mitarbeiter mehrerer Firmen betroffen sein können
● Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan
● Mitteilung an die zuständige Behörde
● Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
● Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
● Beschäftigungsbeschränkungen beachten!
Organisatorische, vorbereitende Maßnahmen
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erforderliche Angaben
� Art des asbesthaltigen Materials
� Beschreibung der Tätigkeiten
� Ausmaß und Dauer der inhalativen Exposition (Faserfreisetzung)
� Beschreibung der erforderlichen Schutzmaßnahmen und Angaben über persönliche Schutzausrüstungen
Gefährdungsbeurteilung und Ablaufplan
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Betriebsanweisung
� Arbeitsbereich / Tätigkeit
� Gefahrstoff
� Gefahren für Mensch und Umwelt
� Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
� Verhalten im Gefahrenfall
� Erste Hilfe
� Sachgerechte Entsorgung
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Unterweisung
27.07.2009 Seite 17
Arbeitsmedizinische Vorsorge
� Pflichtuntersuchungen bei einer Asbestfaserkonzentration am Arbeitsplatz > 15.000 F/m³
� Die Untersuchungen erfolgen als
� Erstuntersuchungen vor Aufnahme der Tätigkeit
� Nachuntersuchungen in regelmäßigen Abständen während der Tätigkeit
� Nachuntersuchungen bei Beendigung der Tätigkeit
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Hygienemaßnahmen
� Im Arbeitsbereich nicht essen, trinken oder rauchen.
� Waschgelegenheit muss zur Verfügung stehen.
� Vor den Pausen und nach Arbeitsende Hände, Unterarme und Gesicht gründlich reinigen.
� Straßenkleidung getrennt von Arbeits- und Schutzkleidung aufbewahren.
� Pausen- oder Sanitärräume nicht mit persönlichen Schutzausrüstungen betreten.
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„Schwarz-Weiß“-Einrichtung
� Möglichkeit zur getrennten Aufbewahrung von Straßen- und Schutzkleidung
� Waschgelegenheit
� Einrichtung von Aufenthalts- und Pausenräumen,indenen keine Gefährdung durch Gefahrstoffe besteht
Abb.: LAGetSi Berlin
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Allgemeine sicherheitstechnische Maßnahmen
� Arbeitsbereiche absperren und kennzeichnen
� Arbeitsverfahren anwenden, mit denen eine Faserfreisetzung und –ausbreitung weitgehend verhindert wird
� Abgesaugte Luft darf nicht in den Arbeitsbereich zurückgeführt werden
Ausnahme Einsatz bauartgeprüfter Geräte der Staubklasse H bei Arbeiten geringen Umfangs oder geringer Exposition
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Spezielle Regelungen…
� für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten
� Anforderungen für umgangreiche Arbeiten
� Regelungen für Arbeiten geringen Umfangs und bei Verfahren mit geringer Exposition
� für Abbrucharbeiten an Asbestzementprodukten
� Arbeiten im Freien / in Innenräumen
� für Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten
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� für den Ausbau von Vinyl-Asbestbodenplatten (BT 11)
� für den Ausbau von CV-Bodenbelägen (BT 15)
� zum Anbohren von AZ-Wasserrohrleitungen (BT 1)
� zum Trennen von AZ-Rohren (BT 2, BT 3)
� zum Bohren von Gerüstverankerungen (BT 12)
� zum Abschleifen asbesthaltiger Bitumenkleber (BT 17)
� zum Entfernen asbesthaltiger Magnesiaestriche (BT 18)
� für die Reinigung und Beschichtung von AZ-Fassadenplatten (BT 19)
� für die Reinigung und Beschichtung von AZ-Lüftungsrohren (BT 22)
BGI 664 - Geprüfte Verfahren geringer Exposition