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TRGS 519 „Asbest –Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“
Dipl.-Ing. Andrea Bonner
Neustadt, 1. Juli 2009
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27.07.2009 Seite 2
Gefährdungen durch Asbest bei Baumaßnahmen
Gefährdung
der Beschäftigtenfehlende Schutz-
maßnahmen
zerstörende Arbeits-
verfahren führen zu
hohen Belastungen
asbesthaltige
Baustoffe werden
nicht erkannt
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� Fest gebundene Asbestprodukte / Asbestzement
� hoher Anteil an mineralischen Bindemitteln, Asbestanteil 10-15 %, Raumgewicht > 1.400 kg/m3
� schwach gebundener Asbest
� geringer Anteil an Bindemitteln, Asbestanteil > 60 %, Raumgewicht < 1.000 kg/m3
� Asbest nicht ausreichend fest gebunden. Durch äußere Einflüsse, z.B. durch Erschütterungen oder Alterung der Produkte, ist eine Freisetzung möglich.
Asbestprodukte
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Asbestprodukte im Baubereich
Fest gebundene Asbestprodukte / Asbestzement
� Dacheindeckungen
� Fassadenverkleidungen
� Wasser- , Abwasserrohre
� Lüftungsrohre
� Fensterbänke
� Fußbodenbeläge (Flexplatten)
� asbesthaltige Magnesiaestriche
� …..
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Schwach gebundene Asbestprodukte
� Spritzasbest und asbesthaltiger Spritzputz, z.B. als Hitzeschutz bei Bauwerken in Stahlskelettbauweise
� asbesthaltige Leichtbauplatten
� asbesthaltige Fußbodenbeläge (PVC-Beläge mit asbesthaltiger Trägerschicht = Cushioned Vinyl (CV)-Bodenbeläge)
� Asbestpappen, Asbestmatten
� Brandschutzklappen und Füllungen in Brandschutztüren
� Dichtungsschnüre
� Nachtstromspeichergeräte
Asbestprodukte im Baubereich
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Asbestprodukte im Baubereich
Schwach gebundene Asbestprodukte
PVC-Beläge mit asbesthaltiger Trägerschicht = Cushioned Vinyl
(CV)-Bodenbeläge
1. Schicht aus Kunststoff2. Federschicht aus PVC3. Trägerschicht aus
Asbestkarton
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…eher unbekannte Anwendungen
Asbest als Füllstoff in
� Farben
� Klebern
� Mörtel / Putz
� Spachtelmassen
� Isolierungen
� Korrosionsschutzanstrichenim Wasserbau
Asbestprodukte im Baubereich
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Asbesthaltige Floorflex-Fliesen mit schwarzem Kleber, meist bitumenhaltig, z. T. asbesthaltig
(Foto: Bayerisches Landesamt für Umwelt)
Vorsicht Asbest!
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Verwendungsverbote für asbesthaltige Produkte
1979 Verwendung von Spritzasbest
1981 Herstellung und Verwendung von asbesthaltigen Bodenbelägen
1984 Asbest in Nachtspeicheröfen
1993 Herstellen und Inverkehrbringen von Asbest
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Voraussetzungen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen
� Gefährdungen ermitteln und beurteilen
� Schutzmaßnahmen festlegen
� Betriebsanweisung erstellen und Beschäftigte unterweisen
� Arbeitsmedizinische Vorsorge gewährleisten
� Kontrolle der Maßnahmen
Pflichten des Unternehmers nach der Gefahrstoffverordnung
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TRGS 519 „Asbest“
� konkretisiert die allgemeinen Anforderungen nach der Gefahrstoffverordnung
� „Stufenkonzept“
� Arbeiten mit geringer Exposition
� Arbeiten geringen Umfangs � 2 Beschäftigte, max. 4 Stunden
Faserkonzentration < 100.000 Fasern / m3
� Entfernen von AZ-Platten im Außenbereich < 100 m2
� Umfangreiche Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten
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Verwendungsverbote
� Überdeckungsarbeiten an Asbestzementdächern
� Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an unbeschichteten Asbestzementdächern
� Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche führen (Abschleifen, Druckreinigen, Abbürsten).
Ausnahme emissionsarme Verfahren, die behördlich / berufsgenossenschaftlich anerkannt sind
� Anbringen von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen auf Asbestzementdächern
Die Verwendungsverbote gelten auch für den privaten Verbraucher!
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● sachkundige Person / zugelassener Betrieb
● Koordinator, wenn Mitarbeiter mehrerer Firmen betroffen sein können
● Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan
● Mitteilung an die zuständige Behörde
● Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
● Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
● Beschäftigungsbeschränkungen beachten!
Organisatorische, vorbereitende Maßnahmen
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erforderliche Angaben
� Art des asbesthaltigen Materials
� Beschreibung der Tätigkeiten
� Ausmaß und Dauer der inhalativen Exposition (Faserfreisetzung)
� Beschreibung der erforderlichen Schutzmaßnahmen und Angaben über persönliche Schutzausrüstungen
Gefährdungsbeurteilung und Ablaufplan
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Betriebsanweisung
� Arbeitsbereich / Tätigkeit
� Gefahrstoff
� Gefahren für Mensch und Umwelt
� Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
� Verhalten im Gefahrenfall
� Erste Hilfe
� Sachgerechte Entsorgung
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Unterweisung
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Arbeitsmedizinische Vorsorge
� Pflichtuntersuchungen bei einer Asbestfaserkonzentration am Arbeitsplatz > 15.000 F/m³
� Die Untersuchungen erfolgen als
� Erstuntersuchungen vor Aufnahme der Tätigkeit
� Nachuntersuchungen in regelmäßigen Abständen während der Tätigkeit
� Nachuntersuchungen bei Beendigung der Tätigkeit
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Hygienemaßnahmen
� Im Arbeitsbereich nicht essen, trinken oder rauchen.
� Waschgelegenheit muss zur Verfügung stehen.
� Vor den Pausen und nach Arbeitsende Hände, Unterarme und Gesicht gründlich reinigen.
� Straßenkleidung getrennt von Arbeits- und Schutzkleidung aufbewahren.
� Pausen- oder Sanitärräume nicht mit persönlichen Schutzausrüstungen betreten.
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„Schwarz-Weiß“-Einrichtung
� Möglichkeit zur getrennten Aufbewahrung von Straßen- und Schutzkleidung
� Waschgelegenheit
� Einrichtung von Aufenthalts- und Pausenräumen,indenen keine Gefährdung durch Gefahrstoffe besteht
Abb.: LAGetSi Berlin
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Allgemeine sicherheitstechnische Maßnahmen
� Arbeitsbereiche absperren und kennzeichnen
� Arbeitsverfahren anwenden, mit denen eine Faserfreisetzung und –ausbreitung weitgehend verhindert wird
� Abgesaugte Luft darf nicht in den Arbeitsbereich zurückgeführt werden
Ausnahme Einsatz bauartgeprüfter Geräte der Staubklasse H bei Arbeiten geringen Umfangs oder geringer Exposition
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Spezielle Regelungen…
� für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten
� Anforderungen für umgangreiche Arbeiten
� Regelungen für Arbeiten geringen Umfangs und bei Verfahren mit geringer Exposition
� für Abbrucharbeiten an Asbestzementprodukten
� Arbeiten im Freien / in Innenräumen
� für Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten
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� für den Ausbau von Vinyl-Asbestbodenplatten (BT 11)
� für den Ausbau von CV-Bodenbelägen (BT 15)
� zum Anbohren von AZ-Wasserrohrleitungen (BT 1)
� zum Trennen von AZ-Rohren (BT 2, BT 3)
� zum Bohren von Gerüstverankerungen (BT 12)
� zum Abschleifen asbesthaltiger Bitumenkleber (BT 17)
� zum Entfernen asbesthaltiger Magnesiaestriche (BT 18)
� für die Reinigung und Beschichtung von AZ-Fassadenplatten (BT 19)
� für die Reinigung und Beschichtung von AZ-Lüftungsrohren (BT 22)
BGI 664 - Geprüfte Verfahren geringer Exposition