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TRGS 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ Dipl.-Ing. Andrea Bonner Neustadt, 1. Juli 2009

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  • TRGS 519 „Asbest –Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“

    Dipl.-Ing. Andrea Bonner

    Neustadt, 1. Juli 2009

  • 27.07.2009 Seite 2

    Gefährdungen durch Asbest bei Baumaßnahmen

    Gefährdung

    der Beschäftigtenfehlende Schutz-

    maßnahmen

    zerstörende Arbeits-

    verfahren führen zu

    hohen Belastungen

    asbesthaltige

    Baustoffe werden

    nicht erkannt

  • 27.07.2009 Seite 3

    � Fest gebundene Asbestprodukte / Asbestzement

    � hoher Anteil an mineralischen Bindemitteln, Asbestanteil 10-15 %, Raumgewicht > 1.400 kg/m3

    � schwach gebundener Asbest

    � geringer Anteil an Bindemitteln, Asbestanteil > 60 %, Raumgewicht < 1.000 kg/m3

    � Asbest nicht ausreichend fest gebunden. Durch äußere Einflüsse, z.B. durch Erschütterungen oder Alterung der Produkte, ist eine Freisetzung möglich.

    Asbestprodukte

  • 27.07.2009 Seite 4

    Asbestprodukte im Baubereich

    Fest gebundene Asbestprodukte / Asbestzement

    � Dacheindeckungen

    � Fassadenverkleidungen

    � Wasser- , Abwasserrohre

    � Lüftungsrohre

    � Fensterbänke

    � Fußbodenbeläge (Flexplatten)

    � asbesthaltige Magnesiaestriche

    � …..

  • 27.07.2009 Seite 5

    Schwach gebundene Asbestprodukte

    � Spritzasbest und asbesthaltiger Spritzputz, z.B. als Hitzeschutz bei Bauwerken in Stahlskelettbauweise

    � asbesthaltige Leichtbauplatten

    � asbesthaltige Fußbodenbeläge (PVC-Beläge mit asbesthaltiger Trägerschicht = Cushioned Vinyl (CV)-Bodenbeläge)

    � Asbestpappen, Asbestmatten

    � Brandschutzklappen und Füllungen in Brandschutztüren

    � Dichtungsschnüre

    � Nachtstromspeichergeräte

    Asbestprodukte im Baubereich

  • 27.07.2009 Seite 6

    Asbestprodukte im Baubereich

    Schwach gebundene Asbestprodukte

    PVC-Beläge mit asbesthaltiger Trägerschicht = Cushioned Vinyl

    (CV)-Bodenbeläge

    1. Schicht aus Kunststoff2. Federschicht aus PVC3. Trägerschicht aus

    Asbestkarton

  • 27.07.2009 Seite 7

    …eher unbekannte Anwendungen

    Asbest als Füllstoff in

    � Farben

    � Klebern

    � Mörtel / Putz

    � Spachtelmassen

    � Isolierungen

    � Korrosionsschutzanstrichenim Wasserbau

    Asbestprodukte im Baubereich

  • 27.07.2009 Seite 8

    Asbesthaltige Floorflex-Fliesen mit schwarzem Kleber, meist bitumenhaltig, z. T. asbesthaltig

    (Foto: Bayerisches Landesamt für Umwelt)

    Vorsicht Asbest!

  • 27.07.2009 Seite 9

    Verwendungsverbote für asbesthaltige Produkte

    1979 Verwendung von Spritzasbest

    1981 Herstellung und Verwendung von asbesthaltigen Bodenbelägen

    1984 Asbest in Nachtspeicheröfen

    1993 Herstellen und Inverkehrbringen von Asbest

  • 27.07.2009 Seite 10

    Voraussetzungen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen

    � Gefährdungen ermitteln und beurteilen

    � Schutzmaßnahmen festlegen

    � Betriebsanweisung erstellen und Beschäftigte unterweisen

    � Arbeitsmedizinische Vorsorge gewährleisten

    � Kontrolle der Maßnahmen

    Pflichten des Unternehmers nach der Gefahrstoffverordnung

  • 27.07.2009 Seite 11

    TRGS 519 „Asbest“

    � konkretisiert die allgemeinen Anforderungen nach der Gefahrstoffverordnung

    � „Stufenkonzept“

    � Arbeiten mit geringer Exposition

    � Arbeiten geringen Umfangs � 2 Beschäftigte, max. 4 Stunden

    Faserkonzentration < 100.000 Fasern / m3

    � Entfernen von AZ-Platten im Außenbereich < 100 m2

    � Umfangreiche Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten

  • 27.07.2009 Seite 12

    Verwendungsverbote

    � Überdeckungsarbeiten an Asbestzementdächern

    � Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an unbeschichteten Asbestzementdächern

    � Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche führen (Abschleifen, Druckreinigen, Abbürsten).

    Ausnahme emissionsarme Verfahren, die behördlich / berufsgenossenschaftlich anerkannt sind

    � Anbringen von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen auf Asbestzementdächern

    Die Verwendungsverbote gelten auch für den privaten Verbraucher!

  • 27.07.2009 Seite 13

    ● sachkundige Person / zugelassener Betrieb

    ● Koordinator, wenn Mitarbeiter mehrerer Firmen betroffen sein können

    ● Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan

    ● Mitteilung an die zuständige Behörde

    ● Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

    ● Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

    ● Beschäftigungsbeschränkungen beachten!

    Organisatorische, vorbereitende Maßnahmen

  • 27.07.2009 Seite 14

    erforderliche Angaben

    � Art des asbesthaltigen Materials

    � Beschreibung der Tätigkeiten

    � Ausmaß und Dauer der inhalativen Exposition (Faserfreisetzung)

    � Beschreibung der erforderlichen Schutzmaßnahmen und Angaben über persönliche Schutzausrüstungen

    Gefährdungsbeurteilung und Ablaufplan

  • 27.07.2009 Seite 15

    Betriebsanweisung

    � Arbeitsbereich / Tätigkeit

    � Gefahrstoff

    � Gefahren für Mensch und Umwelt

    � Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

    � Verhalten im Gefahrenfall

    � Erste Hilfe

    � Sachgerechte Entsorgung

  • 27.07.2009 Seite 16

    Unterweisung

  • 27.07.2009 Seite 17

    Arbeitsmedizinische Vorsorge

    � Pflichtuntersuchungen bei einer Asbestfaserkonzentration am Arbeitsplatz > 15.000 F/m³

    � Die Untersuchungen erfolgen als

    � Erstuntersuchungen vor Aufnahme der Tätigkeit

    � Nachuntersuchungen in regelmäßigen Abständen während der Tätigkeit

    � Nachuntersuchungen bei Beendigung der Tätigkeit

  • 27.07.2009 Seite 18

    Hygienemaßnahmen

    � Im Arbeitsbereich nicht essen, trinken oder rauchen.

    � Waschgelegenheit muss zur Verfügung stehen.

    � Vor den Pausen und nach Arbeitsende Hände, Unterarme und Gesicht gründlich reinigen.

    � Straßenkleidung getrennt von Arbeits- und Schutzkleidung aufbewahren.

    � Pausen- oder Sanitärräume nicht mit persönlichen Schutzausrüstungen betreten.

  • 27.07.2009 Seite 19

    „Schwarz-Weiß“-Einrichtung

    � Möglichkeit zur getrennten Aufbewahrung von Straßen- und Schutzkleidung

    � Waschgelegenheit

    � Einrichtung von Aufenthalts- und Pausenräumen,indenen keine Gefährdung durch Gefahrstoffe besteht

    Abb.: LAGetSi Berlin

  • 27.07.2009 Seite 20

    Allgemeine sicherheitstechnische Maßnahmen

    � Arbeitsbereiche absperren und kennzeichnen

    � Arbeitsverfahren anwenden, mit denen eine Faserfreisetzung und –ausbreitung weitgehend verhindert wird

    � Abgesaugte Luft darf nicht in den Arbeitsbereich zurückgeführt werden

    Ausnahme Einsatz bauartgeprüfter Geräte der Staubklasse H bei Arbeiten geringen Umfangs oder geringer Exposition

  • 27.07.2009 Seite 21

    Spezielle Regelungen…

    � für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten

    � Anforderungen für umgangreiche Arbeiten

    � Regelungen für Arbeiten geringen Umfangs und bei Verfahren mit geringer Exposition

    � für Abbrucharbeiten an Asbestzementprodukten

    � Arbeiten im Freien / in Innenräumen

    � für Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten

  • 27.07.2009 Seite 22

    � für den Ausbau von Vinyl-Asbestbodenplatten (BT 11)

    � für den Ausbau von CV-Bodenbelägen (BT 15)

    � zum Anbohren von AZ-Wasserrohrleitungen (BT 1)

    � zum Trennen von AZ-Rohren (BT 2, BT 3)

    � zum Bohren von Gerüstverankerungen (BT 12)

    � zum Abschleifen asbesthaltiger Bitumenkleber (BT 17)

    � zum Entfernen asbesthaltiger Magnesiaestriche (BT 18)

    � für die Reinigung und Beschichtung von AZ-Fassadenplatten (BT 19)

    � für die Reinigung und Beschichtung von AZ-Lüftungsrohren (BT 22)

    BGI 664 - Geprüfte Verfahren geringer Exposition