Übernahme von Sportanlagen Beispiel: Sporthalle Bauschheim.

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Übernahme von Sportanlagen

Beispiel:Sporthalle Bauschheim

Übernahme von SportanlagenÜbergabe aus kommunaler Sicht

1. Warum Übergabe an einen Verein?2. Warum Sporthalle Bauschheim?3. Verhandlungsprozess4. Nutzungsvertrag5. Erfahrungen

Übernahme von SportanlagenÜbergabe aus kommunaler Sicht

1. Warum Übergabe einer Sportanlage an einen Verein?

• Konsolidierungsprogramm „Maßnahme zur Zukunftssicherung

• Suche nach Einsparpotentialen in der kommunalen Sportverwaltung

• Einsparungen bei Personal- und Sachkosten

Übernahme von SportanlagenÜbergabe aus kommunaler Sicht

2. Warum Sporthalle Bauschheim?

• Annahme: kooperationswilliger Verein

• Ein Hauptnutzer• Kaum Nutzung durch Schule und andere

Vereine• Guter Gebäudezustand

Übernahme von SportanlagenÜbergabe aus kommunaler Sicht

3. Verhandlungsprozess

• Erstgespräch Mai 2002• Kontinuierliche Gesprächsteilnehmer

- Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes- Sportamt und Fachbereich Gebäudewirtschaft- Sportbund Rüsselsheim- Moderation des Verhandlungsverlaufs durch LsbH

• Einschaltung weiterer Berater bei Bedarf• Vertragsabschluss: 19.11.2004• Vertragsbeginn: 01.01.2005

Übernahme von SportanlagenÜbergabe aus kommunaler Sicht

4. Eckpunkte des Nutzungsvertrages4.1 Eigentum, Unterhaltung und Kosten

• Stadt bleibt Eigentümer• Unterhaltung in Dach und Fach ist Sache der Stadt• Kleinere Reparaturen und Schönheitsreparaturen sind

Sache des Vereins• Verein übernimmt sämtliche Betriebskosten• Jährliche Abrechnung; bei Verlust – Übernahme der

Hälfte durch die Stadt; bei Überschuss – Zahlung der Hälfte an die Stadt

Übernahme von SportanlagenÜbergabe aus kommunaler Sicht

4. Eckpunkte des Nutzungsvertrages4.2 Belegung, Nutzungsentgelte und Laufzeit

• Belegungsrecht hat der Verein; Nutzung durch städt. Schulen, Kitas und Vereine bleibt garantiert

• Für die Nutzung durch Schulen, Kitas und Vereine wird ein Nutzungsentgelt erstattet (Pauschale und Nutzungsentgelt pro Stunde)

• Verein darf darüber hinaus bei Fremdvergabe Nutzungsentgelt erheben

• Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit; Kündigungsfrist 12 Monate

Übernahme von SportanlagenÜbergabe aus kommunaler Sicht

5. Erfahrungen nach 18 Monate Übergabe

• Stärkere Identifikation des Vereins mit der

Sportstätte erkennbar• Verstärktes Kostenbewusstsein• Kooperation der nutzenden Vereine• Angestrebte Einsparung wurde

annähernd erzielt