Herzlich willkommen im Informations- Pool Komitee «Pro Event- und Sporthalle Klosters»
Übernahme von Sportanlagen Beispiel: Sporthalle Bauschheim.
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Übernahme von Sportanlagen
Beispiel:Sporthalle Bauschheim
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Übernahme von SportanlagenÜbergabe aus kommunaler Sicht
1. Warum Übergabe an einen Verein?2. Warum Sporthalle Bauschheim?3. Verhandlungsprozess4. Nutzungsvertrag5. Erfahrungen
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Übernahme von SportanlagenÜbergabe aus kommunaler Sicht
1. Warum Übergabe einer Sportanlage an einen Verein?
• Konsolidierungsprogramm „Maßnahme zur Zukunftssicherung
• Suche nach Einsparpotentialen in der kommunalen Sportverwaltung
• Einsparungen bei Personal- und Sachkosten
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Übernahme von SportanlagenÜbergabe aus kommunaler Sicht
2. Warum Sporthalle Bauschheim?
• Annahme: kooperationswilliger Verein
• Ein Hauptnutzer• Kaum Nutzung durch Schule und andere
Vereine• Guter Gebäudezustand
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Übernahme von SportanlagenÜbergabe aus kommunaler Sicht
3. Verhandlungsprozess
• Erstgespräch Mai 2002• Kontinuierliche Gesprächsteilnehmer
- Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes- Sportamt und Fachbereich Gebäudewirtschaft- Sportbund Rüsselsheim- Moderation des Verhandlungsverlaufs durch LsbH
• Einschaltung weiterer Berater bei Bedarf• Vertragsabschluss: 19.11.2004• Vertragsbeginn: 01.01.2005
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Übernahme von SportanlagenÜbergabe aus kommunaler Sicht
4. Eckpunkte des Nutzungsvertrages4.1 Eigentum, Unterhaltung und Kosten
• Stadt bleibt Eigentümer• Unterhaltung in Dach und Fach ist Sache der Stadt• Kleinere Reparaturen und Schönheitsreparaturen sind
Sache des Vereins• Verein übernimmt sämtliche Betriebskosten• Jährliche Abrechnung; bei Verlust – Übernahme der
Hälfte durch die Stadt; bei Überschuss – Zahlung der Hälfte an die Stadt
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Übernahme von SportanlagenÜbergabe aus kommunaler Sicht
4. Eckpunkte des Nutzungsvertrages4.2 Belegung, Nutzungsentgelte und Laufzeit
• Belegungsrecht hat der Verein; Nutzung durch städt. Schulen, Kitas und Vereine bleibt garantiert
• Für die Nutzung durch Schulen, Kitas und Vereine wird ein Nutzungsentgelt erstattet (Pauschale und Nutzungsentgelt pro Stunde)
• Verein darf darüber hinaus bei Fremdvergabe Nutzungsentgelt erheben
• Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit; Kündigungsfrist 12 Monate
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Übernahme von SportanlagenÜbergabe aus kommunaler Sicht
5. Erfahrungen nach 18 Monate Übergabe
• Stärkere Identifikation des Vereins mit der
Sportstätte erkennbar• Verstärktes Kostenbewusstsein• Kooperation der nutzenden Vereine• Angestrebte Einsparung wurde
annähernd erzielt