Universitäts-Seminarreihe zum 6. EU Rahmenprogramm Modul 5 Rechtliche Rahmenbedingungen im

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Universitäts-Seminarreihe zum 6. EU Rahmenprogramm Modul 5 Rechtliche Rahmenbedingungen im 6. Rahmenprogramm Christian Hopp BIT - Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation. Inhalt. Allgemeine Rechtsprobleme IPR’s Mustervertrag Vertragsmanagement. Unabhängigkeit. - PowerPoint PPT Presentation

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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 1

Universitäts-Seminarreihe zum 6. EU Rahmenprogramm

Modul 5

Rechtliche Rahmenbedingungenim

6. Rahmenprogramm

Christian Hopp

BIT - Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation

Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 2

Inhalt

Allgemeine Rechtsprobleme

IPR’s

Mustervertrag

Vertragsmanagement

Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 3

Unabhängigkeit

Verschiedene Rechtspersonen müssen von einander unabhängig sein

Kontrollverhältnis 50%Nominalefaktische Entscheidungsgewalt

AusnahmenÖffentl. BeteiligungsgesellschaftenInstitutionelle InvestorenVenture Capital Unternehmen

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Rechtsperson

Natürliche PersonenJuristische Personen

Öffentl. Körperschaften (Unis)Kapitalgesellschaften (AG, GMBH, etc)Personengesellschaften (OHG, KG, OEG, etc.)VereineKeine GesBRKeine ARGE

Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 5

Projekt mit einem einzelnen Teilnehmer

OrganisationsformIn einem MS oder AS den SitzNormale Teilnahmekriterien müssen erfüllt

sein3 Partner aus MS oder AS2 Partner zumindest aus MS oder

Kandidatenland

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Haftung

Gesamtschuldnerische Haftung

Fortsetzung des Projektes

Berechnung des fin. Verlustes

Verteilung der Rückforderung nach % Beteiligung

Max. mögliche Fördersumme

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Haftung

Ausnahmen der HaftungInt. OrganisationenÖffentliche Körperschaften Staatl. Garantien

Ausnahmen für bestimmte InstrumenteAufzeichnungspflicht des KoordinatorsWeiterleitungspflicht der AufzeichnungenHaftung bei EWIV, etc.

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Änderungen im Konsortium

Das Konsortium kann seine Zusammensetzung ändern

Meldepflicht an Kommission bei Änderung

Innerhalb von 6 Wochen kann die Kommission Einspruch erheben

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Änderungen im Konsortium

NoE‘s und IP‘s - Bestimmung wann interne Calls veröffentlicht werden müssen in den Projektdokumenten.

Diese Calls sollen speziell über das Internet, Fachpresse und das NCP-Netzwerk verbreitet werden

Evaluierung nach den Kriterien der Kommission mit unabhängigen Experten

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Information der MS und AS

Die Kommission macht alle nützlichen Informationen der Resultate von Projekten den MS und assoziierten Staaten zugänglich

Zusicherung der Vertraulichkeit, sollten die Resultate nicht öffentlich zugänglich sein

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IPR‘s

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Eigentum an den Resultaten

Direkte Aktionen (JRC)Indirekte Aktionen - Kaufverträge,

Experten Indirekten Aktionen - ProjekteGemeinsame ErfindungenGemeinsame ErfindungenAngestelltenrechte

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Eigentum an den Resultaten

Verträge für Zugangsrechte

Meldepflicht bei Zugangsrechten

Prüfung durch Vertragspartner

Einspruchsrecht der Vertragspartner

Einspruchsrecht der Kommission bei

Zugangsrechten in Drittstaaten

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Schutz von Resultaten

Pflicht zum Schutz der ErgebnisseAufgriffsrecht der KommissionBeschränkung der VeröffentlichungenEinspruchsrechte bei Veröffentlichungen30+30 Regel bei EinspruchBegründung durch Schutzrechte

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Verwertung und Verbreitung der Ergebnisse

Pflicht zur VerwertungPflicht zur VerbreitungVerbreitung durch EU wenn:

Schutz der ErgebnisseErzielung von Synergien und Vermeidung von

DoppelforschungVertraulichkeitLegitime Interessen der Teilnehmer

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Zugang zu Ergebnissen aus „Direkten Aktionen“

Lizensierung an Rechtspersonen in MS oder Associated Countries für Verwertung möglich

Lizenzgebühr ist zu fairen Bedingungen mit der Kommission auszuverhandeln

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Prinzipien der Zugangsrechte

Nur mit Schriftlichem AntragVertragserstellung dafür möglich

(Vertraulichkeit, Umfang,...)Bessere Bedingungen als im

Mustervertrag sind möglichNennung der „Affiliates“Beachtung der Wettbewerbsregeln

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Prinzipien der Zugangsrechte

Einspruchsrecht der Kommission bei Zugangsrechten von Rechtspersonen ind Drittstaaten

Zugangsrechte zu „Pre-Existing Know-How“ nur wenn man die Rechte dazu besitzt

Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 19

Prinzipien der Zugangsrechte

Möglichkeit „Pre-Existing Know-How“ von Zugangsrechten auszuschließenVertrag mit den anderen TeilnehmernMuß vor der Vertragsunterzeichnung des

jeweiligen Teilnehmers unterschrieben werdenEinspruch der anderen Partner nur bei

Undurchführbarkeit des Projektes oder bei legitimen Interesse möglich

Keine automatischen Unterlizenzen

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Zugangsrechte für die Durchführung und Verwertung

Zugangsrechte zu „Pre-ExistingKnow-How“

Zugangsrechte zuProjektergebnissen

Ja, wenn ein Partner Zugangsrechte benötigt, um seine Arbeitendurchzuführen

Für die Durchführung des Projektes Kostenlos, wenn vorVertragsabschluß nichts anderes

vereinbart wurdeKostenlos

Ja, wenn ein Partner Zugangsrechte zur Verwertung seiner Ergebnissebenötigt

Zur Verwendung Vereinbarung zu nichtdiskriminierenden fairen

Bedingungen

Kostenlos, wenn vorVertragsabschluß nichts anderes

vereinbart wurde

Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 21

Geistiges Eigentum und Nutzung

“Pre-Existing Know-How”der Vertragspartner

EU-FTE Projekt

“Knowledge”

FTE+ Kommerzialisierung

Nutzung

Verbreitung, Lizensierung

Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 22

Zugangsrechte für die Durchführung und Verwertung

Für die Verwertung können die Konditionen der Zugangsrechte für die Resultate des Projektes vor Vertragsabschluß auch anders geregelt werden.

Sollten keine legitimen Interessen der Teilnehmer dagegen sprechen, so sind die Zugangsrechte bis 2 Jahre nach Projektende zu gewähren

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Der Mustervertrag

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Struktur des Vertrages

GrundvertragANNEX I

Technischer Annex

ANNEX IIAllgemeine Bestimmungen

ANNEX IIISpezielle Bestimmungen der Instrumente

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Der Grundvertrag

VertragspartnerEntstehen und Entwicklung des KonsortiumsDauerMaximale FörderungBerichte und ZahlungsmodalitätenSpezialklauselnKontaktadressenRechtsklauseln

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ANNEX II

DefinitionenPflichten

KonsortiumVertragspartnerKoordinatorKommission

VerantwortungenHöhere Gewalt

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ANNEX II

Verlängerung und UnterbrechungVertragsänderungenBeendigungVertraulichkeitVeröffentlichungenDaten für EvaluationenUnterverträgeZession

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ANNEX II

Eigentum an den ErgebnissenSchutz der ErgebnisseVerwertung und VerbreitungZugangsrechteBerichteDie FörderungZulässige Kosten

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ANNEX II

KostenmodelleFörderratenFinanzberichte und ZertifizierungenZahlungsmodalitätenZahlungsaufschubRückzahlungenKontrollen und AuditsKompensationen und Strafen

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Kostenprobleme

Supplementary Costs - Ergänzende Kosten

Art 109 Finanzverordnung der EUKein Gewinn aus Förderungnen

Art 163 UmsetzungsverordnungGewinn = Überschuß an Einnahmen (Alle!) im

Vergleich zu den Ausgaben

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Additional costsmodel

Full costs(FC)

Full costs with a flat rate for

overheads(FCF

Additional costs with a flat rate for overheads

(ACF)

International organisation , physical person

Mandatory

Public body, JRC

Available Available Available

SME Available Available

Other contractors

Mandatory

Full costsmodels

Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 32

Maximum rate of contribution

to eligible costs

Research & technological development

/ Innvation

Demonstration TrainingManagement of the consortium

Other specific

activities

Network of excellence

Integrated project 50% 35% 100%100%

up to 7% of the contribution

Specific targeted research or innovation project

50% 35%100%

up to 7% of the contribution

Specific research project for SMEs 50%

100%up to 7% of the contribution

Integrated infrastructure initiative

50%100%

up to 7% of the contribution

100%

Coordination action 100%

100%up to 7% of the contribution

100%

Specific support action

100%up to 7% of the contribution

100% subject to

paragraph 6

100% subjecto to paragraph 5

Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 33

Vertragsmanagement

Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 34

Das Vertragsmanagement

VertraulichkeitsVertraulichkeitsabkommenabkommen

Partner-suche

Antragstellung

Letter of Intent,Letter of Intent,Letter of Letter of CommittmentCommittmentVorvertragVorvertrag

KonsortialvertragKonsortialvertrag

ProjektdauerVerwertung

LizenzverträgeLizenzverträge

Vertrags-verhandlungen

MustervertragMustervertrag

Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 35

Project ManagerC

OR

E te

am

Steering Committee

Legal advisor

EC

Scientific M.

Financial M. Administrative M.

Marketing M

RTD3 PM.RTD1 PM. RTD2 PM.

Possible management team

WP2 Leader

WP1 Leader WP1 Leader WP1 Leader

WP2 Leader WP2 Leader

RT

D te

ams

Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 36

Core teamProject Manager

Marketing ManagerScientific ManagerFinancial Manager

Administrative Managerlegal

Advisor

Steer. Comm.

Project Enviro.

Ministeries User Supplier

rel. Projects Politics Market

Society

PM 1

Sub-project 1

PM 3

Sub-project 3

PM 2

Sub-project 2

Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 37

Das Vertragsmanagement

Die VerträgeVertraulichkeitsabkommenAbsichtserklärungenVorvertragEU-VertragKonsortialvertragLizenzverträgeKooperationsverträge

Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 38

Vertraulichkeitsabkommen

Mögliche RegelungsinhalteArt der VertraulichkeitUmfangZeitspanneDefinitionenRückgabe des InfomaterialsSanktionen

Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 39

AbsichtserklärungenLetter of Intent, Committment

Zumeist keine Verpflichtung enthaltenReine Absicht unter den eingereichten

Voraussetzungen am Projekt teilzunehmenVollkommen formfreiKeine Sanktionen

Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 40

Der KonsortialvertragMöglicher Inhalt

PräambelSpezifikum des Anglo-amerikanischen

RechtesDarstellung der Intentionen und Beweggründe

DefinitionenVerweis auf die EU-DefinitionenZusätzliche DefinitionenKann Mißverständnisse ausräumen!!!!

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Technische Bestimmungen

Technische Leistung eines jeden PartnersTechnische RessourcenZeitplanTechnische Änderungen

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Interne Organisation

Entscheidungsfindunginterne AbläufeMonitoringWahlsystemEinrichtung eines ProjektbürosÄnderungen des VertragesVerantwortlichkeiten

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Der KonsortialvertragMöglicher Inhalt

Dauer Beginn und geplantes EndeAbhängigkeit von EU-Vertrag

Der KoordinatorPflichtenRechte

Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 44

Der KonsortialvertragMöglicher Inhalt

Die PartnerRechte und PflichtenVerhältnis untereinander

ZahlungsmodalitätenWer bekommt wann wieviel

VertraulichkeitDefinition, UmfangDauerVeröffentlichungen

Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 45

Der KonsortialvertragMöglicher Inhalt

HaftungUntereinanderGegenüber der KommissionGegenüber DrittenUnterlassung und SchadenersatzGesamtschuldnerische Haftung

Höhere GewaltRechtliche Definition

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Der KonsortialvertragMöglicher Inhalt

ZugangsrechteSchutz der Kenntnisse

Geheimhaltung, Patent, etc.Allgemeine Bestimmungen

FormalkriterienFolgen von Änderungen in den Unternehmen

Fusion, Konkurs, BesitzerwechselVerschiedene Formen der Ergebnisse

Software, Marke, Design, etc.Auschluß von Pre-existing Know-How

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Der KonsortialvertragMöglicher Inhalt

ZugangsrechtePräzessierung und Klärung der EU-

VertragsbestimmungenProjektdurchführung - VerwertungZahlungen

StandardisierungVeröffentlichungen

EinspruchsmöglichkeitenFormaler Ablauf

Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 48

Der KonsortialvertragMöglicher Inhalt

Beendigung des VertragesGründe für die AuflösungFormalkriterienFolgen der Auflösung

StreitbeilegungGerichtSchiedsgerichtsbarkeit

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Der KonsortialvertragMöglicher Inhalt

Juristische Klauseln

SpracheAnwendbares RechtSchriftlichkeit von ÄnderungenAnzahl der Kopien

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Spezielle Bestimmungen

TrainingAustausch von PersonalGründung einer eigenen GesellschaftKooperationsvereinbarungenOrganisation der BerichtlegungInterne CallsVerbindungsorganisation

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Mehr Informationen

http://europa.eu.int/comm/research/fp6/

working-groups/model-contract/

index_en.html

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Ihre Kontaktadresse

BIT - Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation

Donau City Strasse 1

1220 Vienna

Christian Hopp

Rechts- und Finanzfragen

Tel.: 581 16 16 - 202

Fax: 581 16 16 - 16

E-mail: hopp@bit.ac.at