Post on 05-Apr-2015
University of Applied SciencesJahrestagung der Gesellschaft fürSozialen Fortschritt e.V.Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit
Von Sanktionsgesprächen zur BeratungSanktionsgespräche in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Prof. Dr. Rainer Göckler
University of Applied SciencesVortragsgliederung
Die Ausgangslage: Sanktionen und Unterstützung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende aus unterschiedlicher Perspektive
Aufbau und Durchführung der Studie
Ausgewählte Befragungsergebnisse
Modellmodulation und Ratingverfahren
Ratingergebnisse
Zusammenfassung
Beratung im Zwangskontext - Prof. Dr. Rainer GöcklerSeite 2
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Ausgangslage: Der Gesetzgeber„Beratung kriegt das schon hin“
„Die Zuordnung nach Möglichkeit nur eines
Ansprechpartners soll ein kompetentes Fallmanagement
sicherstellen, ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Erwerbsfähigen und dem
Mitarbeiter der Agentur für Arbeit fördern und der Effizienz
der Betreuung des Erwerbsfähigen dienen“(BTD
15/1516: 54)
„Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wird nicht nur über Anreize gefördert,
sondern auch mit Hilfe von Sanktionen gefordert. (BTD 15/1516 47)Grundsätzlich ist dem Erwerbsfähigen jede Erwerbstätigkeit zumutbar, weil er verpflichtet ist, die Belastung der
Allgemeinheit durch seine Hilfe-bedürftigkeit zu minimieren“ (BTD
15/1516: 51)
„Satz 2 stellt klar, dass im Fall wiederholter Pflichtverletzung auch weitere Bestandteile des Arbeitslosengeldes II abgesenkt werden können. Auch in diesem Fall bleibt aber der Zugang des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu sonstigen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, also auch zu Beratungs-und Betreuungsdienstleistungen, erhalten“ (15/1516: 61 auch: 47)
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Ausgangslage: Beratungswissenschaften „Beratung kriegt das nicht hin“ – oder doch?
„Grundlegend für ein solches (beraterisches, Anm.d.V.) Arbeitsbündnis ist, dass es freiwillig eingegangen wird“ (Magnin, 2005: 341).
„Beratung setzt (…) ausdrücklich auf die Freiwilligkeit des Ratsuchenden und auf die gemeinsame Aushandlung von Definitionen, Lösungsvorschlägen und Lösungswegen in Schwierigkeiten“ (Thiersch, 2002: 156)
„Freiwilligkeit ist eine Grundbedingung für gelingende Beratung, die gerade im Feld von Beruf und Erwerbstätigkeit oft unterlaufen wird. (...) Gleichermaßen kann nicht von Beratung gesprochen werden, wenn sie mit der Gewährung oder Verweigerung von Leistungen (…) verknüpft ist und diese vom Wohlverhalten der AdressatenInnen abhängt“ (Sickendiek, 2007: 81).
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Aber„Die ist ein wichtiges Ergebnis, widerspricht es doch der weit verbreiteten Annahme, dass unter den ungünstigen Voraussetzungen von Zwangs-beratungen kaum mit positiven Ergebnissen zu rechnen ist“ (Kähler, 2005: 91)„Eine konstruktivere und positivere Haltung gegenüber den Chancen und Möglichkeiten, die Druck und Zwang in der psychosozialen Arbeit auch bieten können, entwickelt sich im deutschsprachigen Raum jedoch zunehmend“ (Conen, 2007: 72)
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Ausgangslage: ForschungJa - aber
„Die jetzt gefundene Sperrzeitenregelung erweist sich als angemessene Umsetzung des fordernden Elements einer aktivierenden Arbeitsmarkt-politik, indem es erste Hinweise dafür gibt, dass sie in Agenturen, die eine konsequente und glaubwürdige Sperrzeitenpolitik betreiben, zu erhöhten Abgängen aus Arbeitslosigkeit und Übergängen in Erwerbs-tätigkeit führt“ (BMAS 2006: V)
„ARGEn erzielen während des Untersuchungszeitraumes im wichtigen Bereich der Integration in Erwerbstätigkeit in der Gesamtschau bessere Ergebnisse, weil sie konsequenter fordern“ (BTD 16/11488: 158)
Internationale ökonometrische Studien weisen zunehmend darauf hin, dass einer glaubwürdigen Kontroll- und Sperrzeitenpolitik eine arbeitsmarktintegrative Wirkung nicht abzusprechen ist. Gleichzeitig nehmen (qualitative) Studien zu, die auf nicht-intendierte „Neben-wirkungen“ dieser Politik hinweisen.
Aktuell: „Die Androhung und die Verhängung von Sanktionen tragen somit zur Aktivierung der Erwerbsarbeit bei, stehen dabei jedoch im Widerspruch zur Garantie des Existenzminimums für alle.“ (IWH, 2009)
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University of Applied SciencesDie Studie (2006/2007)Annäherung an folgende Fragen
Welches Selbstbild haben die Mitarbeiter bezogen auf ihr beraterisches Verständnis und den Sanktionsauftrag?
Wie bewerten und erleben die betroffenen Hilfebedürftigen das Sanktionsgeschehen?
Mittel: Standardisierte Befragung
Entwicklung eines theoretischen Modells, wie Sanktionsgespräche für Beratung anschlussfähig werden?
Mittel: Anforderungsanalyse, Auswertung einschlägiger Theorie-modelle, Entwicklung eines Prüfmodells
Wie bewährt sich dieses Modell im Abgleich zur Praxis und welche Schlussfolgerungen kann man daraus ziehen?
Mittel: Standardisiertes Ratingverfahren, varianzanalytische Auswertung, Interpretation
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University of Applied SciencesDie Studie (2006/2007)
Beratung im Zwangskontext - Prof. Dr. Rainer GöcklerSeite 7
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Die Studie: Ergebnisse der standardisierten Befragung (Mitarbeiter)
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∑18
,3%
∑30
,7%
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Die Studie: Ergebnisse der standardisierten Befragung (Mitarbeiter)
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Die Studie: Ergebnisse der standardisierten Befragung (Kunden)
Was stellt für Sie momentan den Haupthinderungsgrund dar, eine Stelle aufzunehmen? (Bitte nur eine Antwort ankreuzen)
Nennung % Abs.
Alter (5,1) (2)Selbstattribution derArbeitslosigkeitslo-sigkeitsursachen
73,7% (28)
Qualifikation 43,6 17
Performance (2,6) (1)
Gesundheit (10,3) (4)
Dauer der Alo 0 0
Familiäre Gründe (10,3) (4)
Wirtschaft geht es schlecht (2,6) (1) Fremdattribution derArbeitslosigkeitslo-sigkeitsursachen
26,3% (10)
Löhne zu gering 0 0
AG zu hohe Erwartungen (5,1) (2)
Betriebe stellen nicht ein 17,9 7
GS-Träger kümmern sich nicht 0 0
Keine Angabe (2,6) (1)
Summe 100 39 100 (38)Seite 10
University of Applied SciencesDie Studie: Modellmodulation
Erwartungen des Gesetzgebers und der KundenInnen
I
II
III
IV
Welche Beratungsangebote (Felder) decken diese Erwartungen ab?
Gesetz und BegründungEmpirisches Material/Befragungen
Beratungsliteratur
Zentrale beratungsrelevante Theoriean-sätze. Ausformulierung idealtypischer Beratungsinterventionen im Zwangskontext
Induktive Vorgehensweise Forschungsmaterial
17 Theorien (Operative und Objekttheorien)
Hierarchisierung und Codierung der idealtypischen Beratungsinterventionen.Erarbeitung eines standard. Fragebogens
V Durchführung der Befragung, Aufzeichnung der Gespräche, empirische Auswertung
RatinginventarFragebogen
Empirisches Material
VI Auswertung/ Diskussion und Bewertung
Seite 11 Beratung im Zwangskontext - Prof. Dr. Rainer Göckler
University of Applied SciencesErwartungen an MitarbeiterInnen
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Die Studie: Beratungsfelder
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Die Studie: Berücksichtigte Theorieansätze
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Idealtypische Beratungsinterventionen am Beispiel (Berufs-)Biografiearbeit
Beratung im Zwangskontext - Prof. Dr. Rainer Göckler
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Kriterium Beispiele
Der Berater eruiert bisher erkennbare Bewältigungsstrategien herausgehobener Lebens-ereignisse.
Wie erhielten Sie Ihre letzte berufliche Anstellung?
Welche „Vorleistungen“ waren dafür zu erbringen (Bewerbungsart, Kontaktaufnahme, Vorstellung etc.)
Auf welche Ereignisse, die Sie in Ihrem Leben erfolgreich bewältigt haben, sind Sie stolz? Wie haben Sie das damals gemacht?
Der Berater versucht, das bisherige Bildungserleben neu zu ordnen.
Schul- und Ausbildungserfahrungen werden beschrieben
Was hätte damals besser laufen sollen? Was ist gut gelaufen?
Input veränderter Arbeitsmarkt- und Kompetenzanforderungen
Eigene und externe Unterstützungsressourcen aufzeigen
Der Berater bezieht neue berufliche Aspekte auf arbeitsmarktliche Realisierungs-chancen (Planung). Regt zur intensiveren Nutzung weiterer Informationsressourcen an.
Gemeinsame Suchläufe offener Stellen unter Anforderungsaspekten
Markterschließungsstrategien aufzeigen und Realisierung prüfen
Aufzeigen von weiteren Informationsmöglichkeiten
Vorgehensweisen bei der Erarbeitung berufsbiografischer Stärken und ihr Einsatz in Bewerbungsverfahren
Weitere Qualifizierungsnotwendigkeiten
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Die Studie: Managementfunktionen und Beratungsinterventionen in Sanktionsgesprächen
Seite 16
• Kooperationsstrukturen legen• Emotionale Beteiligung• Konfliktvermeidung• Kooperationsprüfung
• Inhaltstransparenz• Rechtstransparenz• Klärungszentriertheit• Klärungshilfe
• Verständnisinformationen• Direkte Verhaltenseinwirkung• Direkte Integrationsplanung• Biografieordnung
• Stärkung Selbstreflexion• Systemeinbindung• Stärkung Eigenplanung• Resignatives Verhalten
• Aktive AM-Ressource• Aktive Sozial-Ressource• Ressourcennutzung• Ressourcenaktivierung
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Die Studie: Managementfunktionen und Beratungsinterventionen in Sanktionsgesprächen
Seite 16
• Kooperationsstrukturen legen• Emotionale Beteiligung• Konfliktvermeidung• Kooperationsprüfung
• Inhaltstransparenz• Rechtstransparenz• Klärungszentriertheit• Klärungshilfe
• Verständnisinformationen• Direkte Verhaltenseinwirkung• Direkte Integrationsplanung• Biografieordnung
• Stärkung Selbstreflexion• Systemeinbindung• Stärkung Eigenplanung• Resignatives Verhalten
• Aktive AM-Ressource• Aktive Sozial-Ressource• Ressourcennutzung• Ressourcenaktivierung
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Beispiel einer Tabelle zur Ratingeinschätzung
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