VERGABE IN RUSSLAND: GESETZGEBUNG UND PRAXIS Ekaterina Evdokimova, LL.M. (UC Berkeley)...

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VERGABE IN RUSSLAND:GESETZGEBUNG UND PRAXIS

Ekaterina Evdokimova, LL.M. (UC Berkeley)Rechtsanwältin (D), Juristin (RF)Partner Büro Moskau Leiterin Russia Desk in München

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Anwendungsbereiche

Lieferung von Waren Werk- und Dienstleistungen Vermietung / Verpachtung von Immobilien

‒ Grundstücke‒ Gebäude und Anlagen

Konzessionen Entwicklung der bebauten Gebiete

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Teilnehmer

Öffentliche Hand (3 Ebenen):‒ Behörden‒ Unternehmen‒ Institutionen und Anstalten

Investoren:‒ grds. keine Einschränkungen für Ausländer

Ausnahmen: ‒ landwirtschaftliche Grundstücke‒ Grundstücke in Grenzgebieten‒ Verteidigungsaufträge / Militärprodukte‒ Einschränkungen zwecks des Schutzes einheimischer Produkte

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Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen

Ab 01.01.2014 – neues Vergabegesetz! Finanzierung aus Haushaltsmitteln:

‒ Bund‒ Länder‒ Gemeinden

Besonderheiten für:‒ Unternehmen mit Staatsbeteiligung‒ Bestimmte Warenkategorien ausländischer Herkunft

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Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen – Überblick des neuen Vergabegesetzes Auftragspläne und -begründungen Bürgerbeteiligung beim Anfangspreis über 1 Mrd. Rubel Erhöhte Anforderungen an Bewerber Kalkulationsmethoden des Anfangspreises Änderung der Bewertungskriterien Verkürzte Fristen Einheitliches Informationssystem

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Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen – Ablauf (1)

1) Veröffentlichung der Anzeige■ 20 Tage im Voraus

2) Anmeldung / Zulassung■ Prüfung Anforderungen an Bewerber■ Sicherheitsleistung

3) Antragsbewertung■ nach Preis■ zusätzliches Kriterium nach Wahl (außer Auktionen)

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Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen – Ablauf (2)

3) Abschlussprotokoll

4) Vertragsunterzeichnung■ Anti-Dumping Maßnahmen■ Schadenersatz beim Verzicht des Auftragnehmers■ Einzelantrag: Vertragsschluss ohne Ausschreibung nur mit Zustimmung der

Behörde

Verfahrensfehler ist ein Anfechtungsgrund!

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Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen – Arten der Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung Elektronische Auktion Preisanfragen Geschlossenes Vergabeverfahren Beauftragung des Einzellieferanten bzw. Auftragnehmers Ausschreibung mit beschränkter Teilnehmerzahl Zweistufige Ausschreibung Angebotsanfragen

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Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen – Neue Arten der Vergabeverfahren Ausschreibung mit beschränkter Teilnehmerzahl

‒ Gegenstand aus dem Regierungsverzeichnis, oder‒ Restaurierungsarbeiten

Zweistufige Ausschreibung‒ 1. Stufe – Anträge ohne Preis‒ 2. Stufe – präzisierte Kenndaten

Angebotsanfragen‒ abschließendes Verzeichnis (z.B. bei Auswahl der Stromversorger,

Kündigung eines bestehenden Vertrags usw.)‒ min. 2 Kriterien

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Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen – Wesentliche Vertragsbedingungen Vertragsgegenstand und –preis ggf. Zeitplan Abnahmeverfahren / Begutachtung Sicherheitsleistung: Kaution oder Bankgarantie Pflicht zur Bekanntgabe von Kontrollpersonen Haftung und Vertragsstrafen Eingeschränkte Änderungsmöglichkeit

behördliche Vertragsmuster

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Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen – Einheitliches Informationssystem Vergabepläne Informationen über laufende Ausschreibungen Typisierte Vertragsbedingungen und Vertragsmuster Verschiedene Vergaberegister Berichte zur Vertragserfüllung

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Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen – Besonderheiten Auftraggeber – Unternehmen mit > 50% Staatsbeteiligung oder ihre Tochter-

bzw. Enkelgesellschaften‒ Vergabe in Ausschreibungen und Auktionen‒ interne Vergaberegelungen oder Vergabegesetz

Verteidigungsaufträge / Militärprodukte‒ strengere Vorgaben‒ keine direkte Beteiligung von Ausländern

Abwicklung über Rosoboronexport Schutz bestimmter einheimischer Produkte

‒ Sonderbedingungen im Vergabeverfahren‒ Ausschluss ausländischer Erzeugnisse

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Grundstücksvergabe

2 Verfahrensarten:‒ Ausschreibung / Auktion‒ sog. „Genehmigung der Objektplatzierung“

Vertragsübernahme ohne Zustimmung des Verpächters (bei Verträgen ab 5 Jahren)

Vorkaufsrecht Kaufoption nach Bauabschluss Besonderheiten für Wald-, Wassergrundstücke, Grundstücke in den

Sonderwirtschaftszonen Evtl. Umlaufbeschränkungen

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Grundstücksvergabe – Ausschreibung / Auktion

Pacht- oder Eigentumsrecht Umgelegte und im Kataster erfasste Grundstücke Kriterium – bester Pachtzins Vertrag für den weiteren Zeitraum ohne Ausschreibung möglich Zuständigkeiten beachten!

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Grundstücksvergabe – Genehmigung der Objektplatzierung Auf Antrag des Investors Zuständig grundsätzlich die Gemeinde Verfahrensdauer bis zu 1 Jahr:

‒ Abstimmung mit den zuständigen Behörden‒ Festlegung und Katastererfassung der Grenzen‒ Verordnung des Bürgermeisters‒ Vertragsschluss

Pachtzins gesetzlich festgelegt

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Vermietung von Gebäuden und Anlagen

Im Wege der Ausschreibung / Auktion

Ausnahme: Einzelantrag Bei Staatsunternehmen: Zustimmung des Eigentümers Nutzungszweck im Vertrag Neuer Vertrag ohne Ausschreibung möglich Präferenzen für KMU:

‒ Ermäßigte Mietzinsen‒ Vorkaufsrechte

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Besondere Vergabearten

Konzessionen‒ Gegenstand: Objekte der Infrastruktur, Gesundheitswesens, Sport, Bildung ‒ Umbau / Modernisierung‒ langfristiges Nutzungsrecht‒ Dienstleistungen an Verbraucher

Entwicklung der bebauten Gebiete‒ Gebiete mit renovierungsbedürftiger Wohnbebauung‒ aufgrund des Gemeindebeschlusses

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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Ekaterina Evdokimova, LL.M. (UC Berkeley)Rechtsanwältin (D), Juristin (RF)Partner MoskauLeiterin Russia Desk

ekaterina.evdokimova@noerr.com

München Tel. +49-(0)89-28628 308Mobil +49-(0) 175 2040051

MoskauTel. +7-(495)799 5696Mobil +7-(909) 9219570

Ekaterina Evdokimova ist Leiterin des Russia Desks in Noerr München und Lokal Partner in den Corporate und Real Estate Abteilungen von Noerr Moskau.

Sie hat langjährige Erfahrung bei der Bearbeitung von Mandaten im Bereich Immobilien und Private Equity Investments auf dem russischen Immobilienmarkt.

Sie berät westliche Mandanten bei ihren Investitionsvorhaben in Russland (Greenfield und Brownfield) sowie russische Unternehmen in Deutschland.

The Legal500 EMEA 2013 empfiehlt Ekaterina Evdokimova für Immobilienrecht in Russland

Eine der ‚Leading Lawyers for Business’ für Corporate/M&A in Russland // Chambers Global 2013

Unter der besten Anwälten für Immobilienrecht in Russland // Chambers Europe 2012

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