Visuelle Medien / Design Medienrecht Visuelle Medien / Design SS 2007 Dr. M. Jackel Medienrecht von...

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Visuelle Medien / Design Visuelle Medien / Design SS 2007

Dr. M. Jackel

MedienrechtMedienrechtvon

Sara Nisius & Steffen Viete

Inhalt:Inhalt:

Medienrechtgenerell

EinführungEinführung

NationalesRecht

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

Einführung

Medienrecht generell

Nationales Recht

Internationales Recht

Exkurs ins Vertragsrecht

Medienrecht im DetailMedienrecht

im Detail

MedienrechtMedienrecht

EinführungEinführung

Medienrechtgenerell

EinführungEinführung

NationalesRecht

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

Medienrecht im Detail

MedienrechtMedienrecht

Bestimmte Strukturen, Grundfunktionen, rechte und Pflichten der Medien und Medienschaffenden festzulegen

Kann nicht eindeutig juristisch umschrieben werden

Medienrecht ist eine “Querschnittsmaterie”

EinführungEinführung

Medienrechtgenerell

EinführungEinführung

NationalesRecht

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

Medienrecht im Detail

MedienrechtMedienrecht

Presse

Rundfunk (Hörfunk & Fernsehen)

Multimediadienste

„„Klassisches“ MedienrechtKlassisches“ Medienrecht

Medienrechtgenerell

EinführungEinführung

NationalesRecht

InternationalesRecht

Beginn: Erste Zeitung „Relation“ erscheint in Straßburg 1605

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts vor allem Film und Hörfunk

später Fernsehen

Umfasst insbesondere Presse und RundfunkExkurs ins

Vertragsrecht

Medienrecht im Detail

MedienrechtMedienrecht

KommunikationsgrundrechteKommunikationsgrundrechte

Medienrechtgenerell

EinführungEinführung

NationalesRecht

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

Medienrecht im Detail

MedienrechtMedienrecht

Kommunikationsfreiheit

Meinungsfreiheit InformationsfreiheitMedienfreiheit

Pressefreiheit Filmfreiheit

Rundfunkfreiheit

„ „Neues“ MedienrechtNeues“ Medienrecht

EinführungEinführung

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

Neue Verbreitungstechniken

Die Entwicklung des neuen Medienrechts ist maßgeblich bestimmt durch 3 Faktoren

1) Digitalisierung

2) Privatisierung

3) KonvergenzMedienrecht

im Detail

MedienrechtMedienrecht

NationalesRecht

Medienrechtgenerell

Onlinerecht – Internetrecht (1/2)Onlinerecht – Internetrecht (1/2)

EinführungEinführung

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

Befasst sich mit:- Online Auktionen- Online Geschäften- Online Voting- Online Rundfunk- Online Telefonie- ect

Medienrecht im Detail

MedienrechtMedienrecht

NationalesRecht

Medienrechtgenerell

Onlinerecht – Internetrecht (2/2)Onlinerecht – Internetrecht (2/2)

EinführungEinführung

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

Medienrecht im Detail

MedienrechtMedienrecht

Im engeren Sinne:

Landespressegesetz Rundfunkgesetz Rundfunkstaatsvert

räge Staatsvertrag über

Mediendienste

Im weiteren Sinne:

(angrenzende Rechtsgebiete)

Wettbewerbsrecht Urheber- und

Verlagsrecht Titelschutz

Ursprung in den 60er JahrenUrsprung in den 60er Jahren

NationalesRecht

Medienrechtgenerell

Geschichte des Internets (1/2)Geschichte des Internets (1/2)

EinführungEinführung

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

Medienrecht im Detail

MedienrechtMedienrecht

NationalesRecht

Medienrechtgenerell

1958: Gründung der amerikanischen Forschungsbehörde ARPA

Ziel: Im Falle eines Nuklearkrieges die Kommunikation aufrecht erhalten

Entwicklung eines gemeinsamen Kommunikationsstandards, um bestehende Netzwerke miteinander zu verbinden

70er: Entwicklung des TTransition CControl PProtocol Ende der 70er Jahre: Überarbeitung und Ergänzung

durch das IInternet PProtocol

Geschichte des Internets (2/2)Geschichte des Internets (2/2)

EinführungEinführung

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

Medienrecht im Detail

MedienrechtMedienrecht

NationalesRecht

Medienrechtgenerell

Medienrecht ist heute ohne Berücksichtigung internationaler Einflüsse nicht mehr zu verstehen

Beispiel Internet

Nationales RechtNationales Recht

Medienrechtgenerell

EinführungEinführung

NationalesRecht

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

Medienrelevant vor allem Art. 5 Abs. 1 GG:““Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift

und Bild frei zu äußern und zu verbreiten…”und Bild frei zu äußern und zu verbreiten…”

Beinhaltet SchrankenSchranken (Art. 5 Abs. 2 GG)““Die Rechte finden ihre Schranken in den Die Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den

gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.”und in dem Recht der persönlichen Ehre.”

Medienrecht im Detail

MedienrechtMedienrecht

Nationales Recht - PresserechtNationales Recht - Presserecht

Medienrechtgenerell

EinführungEinführung

NationalesRecht

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

Presse = allgemein jedes Druckerzeugnis

Redaktionsgeheimnis Schutz der Presse “-Macher”

Zeugnisverweigerungsrecht Schutz der täglichen Recherchearbeit

Medienrecht im Detail

MedienrechtMedienrecht

Nationales Recht - RundfunkrechtNationales Recht - Rundfunkrecht

Medienrechtgenerell

EinführungEinführung

NationalesRecht

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

Private sowie öffentlich rechtliche Rundfunkveranstalter

Programmfreiheit Auswahl, Inhalt und Ausgestaltung der Programme

SchrankenSchranken (Art. 5 Abs. 1 GG)

Medienrecht im Detail

MedienrechtMedienrecht

EuroparechtEuroparecht

Medienrechtgenerell

EinführungEinführung

NationalesRecht

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

Viele nationale Gesetze beruhen

auf Vorschriften der EU!

Beispiele:

Multimediarichtlinien zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte (RL 2001/29/EG)

Datenschutzrichtlinien über die Verbreitung personenbezogener Daten und dem Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (2001/58/EG)

Medienrecht im Detail

MedienrechtMedienrecht

Medienrelevantes Internationales RechtMedienrelevantes Internationales Recht

Medienrechtgenerell

EinführungEinführung

NationalesRecht

Internationales Recht

Exkurs insVertragsrecht

Grundsätzlich:Grundsätzlich:

Staaten vereinbaren untereinander Verträge, die sodann in Nationales Recht umgegossen werden

OrganisationenOrganisationen die den internationalen Wirtschaftsverkehr von Waren, Dienstleistungen und geistigen Eigentum im Medienbereich behandeln

Medienrechtim Detail

MedienrechtMedienrecht

Medienrechtgenerell

EinführungEinführung

NationalesRecht

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

= World Trade Organisation

Gegründet: 1994 Setzt internationale Abkommen durch

WTOWTO

Medienrechtim Detail

MedienrechtMedienrecht

Medienrechtgenerell

EinführungEinführung

NationalesRecht

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

= T= Trade RRelated AAspects of IIntellectual ntellectual PProperty RRights

geistige Schöpfung

Regelt Gebiete wie: Urheberrecht, Markenrecht, Patent Die Bekämpfung wettbewerbswidriger

Praktiken in vertraglichen Lizenzen

Mindeststandards z. B. für: Urheberrecht Computerprogramme

Medienrechtim Detail

MedienrechtMedienrecht

TRIPSTRIPS

Medienrechtgenerell

EinführungEinführung

NationalesRecht

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

= W= World IIntellectual PProperty OOrganisation

Gegründet: 1970

Widmet sich dem Schutz geistiger Eigentumsrechte

Mitgliedsstaaten verpflichten sich Mindeststandards zum Schutz geistigen Eigentums im nationalen Recht zu verankern

Medienrechtim Detail

MedienrechtMedienrecht

WIPOWIPO

Medienrechtgenerell

EinführungEinführung

NationalesRecht

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

= I= Internet CCorporation for AAssigned NNames and NNumbers

Gegründet: Oktober 1998

Privatrechtliche Non-Profit Organisationen US-amerikanischen Rechts

Verantwortlich für die Vergabe von IP- Adressen und Domain- Namen

Medienrechtim Detail

MedienrechtMedienrecht

ICANNICANN

Exkurs ins VertragsrechtExkurs ins Vertragsrecht

Medienrechtgenerell

EinführungEinführung

NationalesRecht

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

Was sind die AGB‘s?

§ 305 - § 310 BGB: Enthält eine Vielzahl von (feststehenden)

vorformulierten Vertragsbedingung,vorformulierten Vertragsbedingung, welche sich die betreffenden Parteien bei einem Abschluss gegenseitig stellen

Es muss ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht werden

Dem Käufer muss eine zumutbare Form der Kenntnisnahme gewährleistet werdenMedienrecht

Im Detail

MedienrechtMedienrecht

Exkurs ins VertragsrechtExkurs ins Vertragsrecht

Medienrechtgenerell

EinführungEinführung

NationalesRecht

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

Wie kommt ein Vertrag zustand?§ 145 BGB:Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, welches

aus einer 2-seitigen Willenserklärung besteht

Was ist eine Willenserklärung?§ 116 BGB / § 126 BGB: Käufer äußert den Kaufwunsch Verkäufer äußert seine Preisvorstellung

MedienrechtIm Detail

MedienrechtMedienrecht

Exkurs ins VertragsrechtExkurs ins Vertragsrecht

Medienrechtgenerell

EinführungEinführung

NationalesRecht

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

Welche Pflichten müssen bei einem Vertrags von jeder Seite erfüllt werden?

§ 433 BGB:

Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer Eigentum an der erworbene Sache zu verschaffen (frei von Sach- oder Rechtmängeln). Der Käufer ist verpflichtet den vereinbarten Kaufpreis zu entrichten und die Ware abzunehmen.

MedienrechtIm Detail

MedienrechtMedienrecht

Exkurs ins VertragsrechtExkurs ins Vertragsrecht

Medienrechtgenerell

EinführungEinführung

NationalesRecht

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

Was bedeutet Widerrufs- bzw. Rückgaberecht?§ 355 BGB:§ 355 BGB: Entbindet den Käufer von seiner

Willenserklärung, sofern gesetzte Fristen (2 Wochen) eingehalten werden

Greift bei Verbraucherverträgen

§ 312 BGB§ 312 BGB

MedienrechtIm Detail

MedienrechtMedienrecht

Exkurs ins VertragsrechtExkurs ins Vertragsrecht

Medienrechtgenerell

EinführungEinführung

NationalesRecht

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

Welche Möglichkeiten zum Schadenersatz gibt es?

§ 249 BGB:

Art und Umfang des Schadenersatz-Anspruchs

§ 280 BGB:

Schadenersatz begründet auf Pflichtverletzung

§ 439 BGB:

Recht auf Minderung, Wandlung, Schadenersatz oder Nacherfüllung bei TerminverletzungMedienrecht

Im Detail

MedienrechtMedienrecht

DomainrechtDomainrecht

Medienrechtgenerell

EinführungEinführung

NationalesRecht

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

Geregelt im Namensrecht § 12 BGBNamensrecht § 12 BGB

Existiert nicht explizit in geschriebener Form

Case Law

Verletzungsmöglichkeiten beim Namens- & Markenrecht

Zur Abfrage nach freien Domain-Namen- DENIC- Homepage (.de)- NSI- Homepage (.com)

Medienrechtim Detail

MedienrechtMedienrecht

UrheberrechtUrheberrecht

Medienrechtgenerell

EinführungEinführung

NationalesRecht

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

Geregelt im Urheberrechtsgesetz (UhrG)

Schützt künstlerische und wissenschaftlich-technische Leistungen

Besteht unabhängig von einer Regierung, eines Copyright-Vermerks oder anderer Formalitäten

Schutz endet 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers

Medienrechtim Detail

MedienrechtMedienrecht

PatentrechtPatentrecht

Medienrechtgenerell

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NationalesRecht

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

Geregelt im Patentgesetz (PatG) von 1877 (derzeitig aktuellste Fassung vom 1. Januar 1981)

Dient dem Schutz innovativer Erfindungen

Beschränkt auf technische Erfindungen

Anmeldung beim Patentamt (D / EU)

erforderlich

Schutz besteht nur 20 Jahre ab AnmeldungMedienrechtim Detail

MedienrechtMedienrecht

Digitale SignaturDigitale Signatur

Medienrechtgenerell

EinführungEinführung

NationalesRecht

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

§ 126 BGB:

Offizielle Dokument müssen vom Aussteller eigenhändig oder durch einen (notariell beglaubigten) Vertreter unterzeichnet werden

Aktuelles Signaturgesetz (SigG) vom Februar 2001

Fortgeschrittene digitale- vs. elektronische Signatur

Aktuelles SigG regelt nur die Anforderungen and eine qualifizierte (fortgeschrittene) digitale Signatur

Medienrechtim Detail

MedienrechtMedienrecht

Vertragsabschluss im InternetVertragsabschluss im Internet

Medienrechtgenerell

EinführungEinführung

NationalesRecht

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

Es gilt: „invitatio ad offerendum“„invitatio ad offerendum“

Automatisch generierte Willenserklärungen sind im Sinne des BGB

Status-eMails sind keinekeine Willenserklärung (mit Ausnahme der „ausgeführt“ -Nachricht)

lt. Art. 6 Abs. 1 Fernabsatzrichtlinien hat Kunde das Recht auf Widerruf binnen 7 Werktagen bzw. binnen 7 Monaten bei fehlender BelehrungMedienrecht

im Detail

MedienrechtMedienrecht

Vertragsabschluss bei Online-AuktionenVertragsabschluss bei Online-Auktionen

Medienrechtgenerell

EinführungEinführung

NationalesRecht

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

Zum Zeitpunkt der Angebots-Freischaltung akzeptiert des Versteigerer die AGB‘s des Anbieters

Vertrag entsteht unter Angabe des Höchstgebotes

Verkäufer hat keinkein Anrecht auf Wiederholung bei einem Zuschlag unterhalb des „Wunschpreises“

Anbieter der Website liefert nur die PlattformMedienrechtim Detail

MedienrechtMedienrecht

Zahlungsmittel im elektronischen VerkehrZahlungsmittel im elektronischen Verkehr

Medienrechtgenerell

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NationalesRecht

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

In D Bezahlung via Kreditkarte, Lastschrift und per Rechnung

Kreditkartenzahlung auch international möglich

unabhängig von Kunden-Bonität

Stornos für Käufer sind einfacher

Zur Absicherung von Transaktionen wurden SET (SSecure EElectronic TTransaction) entwickelt

weltweiter StandardMedienrechtim Detail

MedienrechtMedienrecht

Verbraucherschutz im InternetVerbraucherschutz im Internet

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NationalesRecht

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

§ 312f BGB:§ 312f BGB: Abweichung von Vorschriften nie zum Nachteil

des Kunden

Widerrufs- & Rückgaberecht

Datenschutz

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MedienrechtMedienrecht

FernabsatzrechtFernabsatzrecht

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Exkurs insVertragsrecht

Geplante Richtlinie vom Europäischen Gerichtshof wurde am 9. Juni 200 verabschiedet und trat am 1. Juli 20011. Juli 2001 als Fernabsatzgesetz (FernAbsG) in Kraft

Gilt auch für Telefongeschäfte & Teleshopping

Findet sich unter § 312 b-d BGB§ 312 b-d BGB wieder

Betrifft traditionellen Vertrieb (Katalog- & Versandhandel), als auch eMail-Verkauf, Internetvertrieb, Teleshopping u.v.m.Medienrecht

im Detail

MedienrechtMedienrecht

Widerrufsrecht im FernabsatzgesetzWiderrufsrecht im Fernabsatzgesetz

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NationalesRecht

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Exkurs insVertragsrecht

§ 312d Abs. 1 BGB:

Der Verbraucher hat eine Widerrufsrecht binnen 2 Wochen ohne Angabe von Gründen & ohne Strafzahlung

§ 355 – § 357 BGB:

Regelt formale Anforderungen an den Widerruf

Widerruf in Textform

Rücksendung der Ware binnen 2 Wochen

keine Kosten für den Kunden (außer Porto)Medienrechtim Detail

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Rückgaberecht im FernabsatzgesetzRückgaberecht im Fernabsatzgesetz

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NationalesRecht

InternationalesRecht

Exkurs insVertragsrecht

Geregelt im § 312d Abs. 1 BGB§ 312d Abs. 1 BGB

Im Gegensatz zum Widerrufsrecht muss die Ware sofort zurückzugeben werden

Regelungen für Widerrufsrecht gelten nicht zwangsläufig für Rückgaberecht

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MedienrechtMedienrecht

DatenschutzDatenschutz

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Exkurs insVertragsrecht

Basiert auf Art. 2 Abs. 1 GGArt. 2 Abs. 1 GG

Aktuellste Fassung vom 23. Mai 2001

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Das Recht am eigenen Bild ist im § 22 § 22 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG)Kunsturheberrechtsgesetz (KUG)

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MedienrechtMedienrecht

Haftung von Online-DienstenHaftung von Online-Diensten

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Exkurs insVertragsrecht

Zentral geregelt im Teledienstgesetz (TDG)

Aktuellste Fassung vom 21. Dezember 2001

§ 5 Abs. 1-3 TKG§ 5 Abs. 1-3 TKG regelt die Verantwortlichkeit Verantwortlichkeit des Providers für Inhalte seiner Seite

Verantwortlichkeit = Einstehen für eigenes Verschulden

§ 8 - 11 TDG § 8 - 11 TDG regelt die Haftung im Falle einer Verletzung der Verantwortlichkeit

Medienrechtim Detail

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http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/material/Skript/skript_Juni2006.pdfLast Access: 04.07.2007

https://www.uni-koblenz.de/~iww/wiwi/PAGES/MeRe2007.htmLast Access: 04.07.2007

Steffen‘s Buch?????Steffen‘s Buch?????

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Exkurs insVertragsrecht

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QuellenangabenQuellenangaben

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Vielen Dank für Eure

Aufmerksamkeit!!!

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