Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische ...€¦ · ÆKreatininbestimmung zur Messung des...

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Vorbereitung auf die Vorbereitung auf die MedizinischMedizinisch--Psychologische Psychologische

Untersuchung (MPU)Untersuchung (MPU)

Dr. Dipl.Dr. Dipl.--Psych. Frank HagenowPsych. Frank HagenowBegutachtungsstellenleiter Hamburg, AVUS GmbHBegutachtungsstellenleiter Hamburg, AVUS GmbH

Kongress fKongress füür gemeindeorientierte Suchttherapier gemeindeorientierte SuchttherapieBielefeld, 17.03.2011Bielefeld, 17.03.2011

Was Sie heute erwartet…

Alkoholabhängigkeit bzw. BTM-Konsum und Kraftfahreignung

Grundlagen der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU): Untersuchungsanlässe, Kriterien und Systematik

Voraussetzungen für positive Gutachten

Anforderungen an Abstinenzbelege und –zeiträume

Informationsveranstaltungen im Hansenbarg

Alkoholabhängigkeit bzw. BTM-Konsum und Kraftfahreignung

• „Besteht eine Alkoholabhängigkeit, so ist die Fähigkeit zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen generell aufgehoben.“(...)

• „Wer Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) nimmt oder von ihnen abhängig ist, ist nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen …gerecht zu werden. Dies gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.(Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, S. 43)

Medizinisch-psychologische Untersuchungen in Deutschland: Verteilung der Untersuchungsanlässe im Jahr 2009(Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen).

Psychologische Untersuchung: So?

Psychologische Untersuchung: oder so?

Rechtliche Grundlagen der MPU

Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Anlagen zurFahrerlaubnisverordnung

Begutachtungsleitlinien zurKraftfahrereignung

Kommentar zu den Begutachtungsleitlinien zurKraftfahrereignung

Beurteilungskriterien

Beurteilungskriterien

2. Auflage

01.07.2009 !

BeurteilungskriterienUrteilsbildung in der medizinisch-psychologischenFahreignungsdiagnostik

17 Hypothesen zur Problemdiagnose und – bewältigung, z. B.

A1, A2, A3 (Alkohol)

V5, V6 (Verkehr)

D1, D1, D3 (Drogen)

76 Kriterien D1.1; D1.2; ..

736 Indikatoren

Alkoholfahrt

SYSTEMATIK DER BEGUTACHTUNG –„Problem erkannt – Gefahr gebannt?“

Vorgeschichte

AlkoholkonsumVerhaltensänderungennach Auffälligkeit

Verhaltensvorsätze für die Zukunft

Ausmaß und Hintergrund der Alkoholproblematik?

Welche Verhaltens-änderungen erforderlich?

( Problemdiagnose + erforderliche Bewältigung)

Ausreichend?

Angemessen?

Glaubwürdig?

(z.B. objektive Belege?)

( Problembewältigung?)

Verhaltensänderung:

Stabil?

Motiviert?

Gefahr von „Rückfällen“?

( Prognose)

Problembewusstsein??

„WAS FÜR EIN PROBLEMBEWUSSTSEIN? ICH HABE KEIN PROBLEM; ICH HABE NUR KEINEN FÜHRERSCHEIN!“

13

Hypothese 1

Alkoholabhängigkeit

Hypothese 2

Der Klient ist nicht dauerhaft in der Lage, mit Alkohol kontrolliert umzugehen.

Hypothese 3

Alkoholgefährdung

Hypothese 4

Kopplung von Trinken und Fahren

Abstinenz + Abstinenznachweis!

- kontrollierterAlkoholkonsum- Trennen von Trinkenund Fahren

zwingenderforderlich !!!

Alkoholhypothesen

• ETG (Ethylglucuronid)– Direkter Ethanol-Metabolit– Bei aktuellem Konsum von 10g Alkohol im Urin nachweisbar– 100% spezifisch, d. h. in 100% der Fälle nachweisbar nach aktuellem

Alkoholkonsum– Abbau innerhalb von 2 – 5 Tagen

Nachweisdauer dosisabhängig, zwischen 25 Stunden (nach 10 Grammreinem Alkohol) und > 72 Stunden nach Aufnahme von 150 GrammAlkohol

ALS ABSTINENZBELEG GEEIGNET!Voraussetzung: Einhaltung forensischer Kriterien einschließlich unvorhergesehener Einbestellung innerhalb von 24-48 Stunden

Alkoholkontrollprogramm bei Abhängigkeit

Unvorhergesehene Einbestellung innerhalb von 24 (max.48) Stunden

Identitätskontrolle und verwechslungsfreie Kennzeichnung der Urinproben

Urinabgabe unter Sicht

Forensisch gesicherte Laboranalytik mit hochsensitiver Erstbestimmung und hochspezifischer Bestätigungsreaktion bei positiven Befunden (Verwendung von Schnelltests nicht zulässig, da diese nicht über eine ausreichende Sensibilität und Sensitivität verfügen)

Kreatininbestimmung zur Messung des Verdünnungsgrades der Urinprobe(Verwertbarkeit, Ausschluss von Manipulation)

DROGENSCREENINGS -FORENSISCHE KRITERIEN UND UMFANG

16

Alkoholfahrt M

P

UUri

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Forensisch gesicherter Alkoholabstinenzcheck

VerbindlicheAlkoholabstinenzbelege

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Haaranalyse Haaranalyse Haaranalyse

3 Monate 3 Monate

Haaranalyse

NEU

17

Alkoholabstinenz:Dauer?

Früher:

Bei Alkoholabhängigkeit: - nach Abschluss stationärer Therapie mind. 1 Jahr, - nach ambulanter Therapie 6 Monate

Jetzt:

Unterscheidung verschiedener Fälle -nicht Art der Therapie entscheidend, sondern Abstinenzzeitraum

18

„Nasse“ Phase Entwöhnung 1 Jahr Abstinenz*

Alkoholabhängigkeit: - Stationäre Therapie -

19

„Nasse“ Phase Suchttherapie mindestens 6 Monate

Gesamter Zeitraum nennenswert länger als 1

Jahr

Alkoholabhängigkeit: - Abstinenz vor stat. Suchttherapie -

NEU

20

Mind. 12 Monate i. Zeitraum seit Therapiebeginn

Gesamter Zeitraum nennenswert länger

als 1 Jahr

Alkoholabhängigkeit: - ambulante Suchttherapie-

NEU

21

„Nasse“ Phase Nennenswert länger als 1 Jahr Abstinenz

Alkoholabhängigkeit: - ohne Therapie -

22

ZusammenfassungÄnderungen Alkohol

� Klare diagnostische Entscheidung: Kontrollierter Konsummöglich oder nicht (= Frage nach Abstinenzpflicht)

� Bei Abstinenzpflicht: Abstinenzbelege zwingend erforderlich

� Bei Abhängigkeit: Abstinenzdauer ausschlaggebend (wenigerZeitraum der Therapie)

� Bei Hypothese 2 (kein kontrollierter Konsum möglich) ist nachpsychologischer Maßnahme Stabilisierungsphase gefordert

Abstinenznachweise- Haaranalyse(n)- Urinkontrollen

Chemisch-Toxikologische-Untersuchungen (CTU)

24

Veränderungen CTU-Hypothese

• Bestimmungsgrenzen für Analysen von Urin und Haar festgelegt(GCMS)

• Umfang des politoxikologischen Screenings festgelegt• Erweiterungen des politoxikologischen Screenings festgelegt

(Opiate, Medikamente)• Einheitlicher Qualitätsstandard der Labore zum 01.01.2010

(Akkreditierung nach DIN ISO 17025 für forensische Zwecke)

NEU

25

CTU 1

Die im Rahmen der Begutachtung berücksichtigten toxikologischenBefunde sind fachkundig erstellt worden, aussagekräftig und forensisch verwertbar.

Hypothesen CTU 7 Toxikologie

Durchführungsbedingungen:

Einbestellung, Paketvereinbarung, Kurzfristigkeit, Unvorhersehbarkeit, Befragung bei jeder UK nach Einnahme relevanter Stoffe,

Verhaltensregeln:

attestiertes Nichterscheinen, Abbruchbestimmungen, Nahrungsempfehlungen

Sonderregelungen für Screenings bei der MPU

26

CTU 2...Gewinnung Analysematerial und Übermittlung an das Labor....

u.a.:

Abgabe unter geschulter Sicht

Rückstellprobe bei Haaranalyse,

Aufsichts- und Versandbestimmungen

Hypothesen CTU 7 Toxikologie

27

CTU 3....Labor: DIN ISO EN 17025 für forensische Zwecke akkreditiert (nachden Standards der GTFCh)

....umfasst alle relevanten Stoffgruppen.

Anerkennung forensischer Toxikologie, Ringversuche

Analyseverfahren festgelegt

polytoxikolgische Analyse incl. Methadon und Benzodiazepine

- Bei Hinweis auf früheren Opiatkonsum + Buprenorphin, Tilidin und Tramadol

- Bei Umgang mit psychoaktiven Medikamenten / Suchtverlagerung ggf: Antidepressiva, Barbiturate, moderne Hypnotika (Zolpidem, Zopiclon), Neuroleptika

Hypothesen CTU 7 Toxikologie

28

CTU 4...toxikologische Befundübermittlung an die Begutachtungsstelle .....

Zuordnung, Bericht mit Einbestellung, Analyseverfahren, Auflistung der untersuchten Substanzen, Cut-Off-Werte, Kreatinin, Paketvereinbarung, Darstellung von Unregelmäßigkeiten, Länge derHaaranalyse….

Hypothesen CTU 7 Toxikologie

29

Abstinenznachweise sollten bei einerBegutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführtwerden, um die Verwertbarkeit im Rahmen einerMPU zu gewährleisten!

Beginn kann bereits während der Therapie sinnvollsein.

Empfehlung

Infoveranstaltungen Fachkrankenhaus Hansenbarg,(alle 6-8 Wochen jeweils freitags um 16:15 Uhr)

Ziele 1. Informationen über die MPU vermitteln

2. Voraussetzungen für pos. Begutachtungen verbessern

3. Ängste und Vorurteile abbauen

4. Mobilität (Rehabilitation) fördern

Auswertung MPU-Infoveranstaltungen

Wurden Ihre Fragen beantwortet?Ja 53Nein 0zum Teil 1keine Antwort 1

War die Zeit der Veranstaltung…zu lang 2zu kurz 18genau richtig 35

Informationen anschaulich und verständlich?Ja 55Nein 0

Wie könnten wir diese Veranstaltung noch verbessern?Veranstaltung länger 3Veranstaltung öfter 1"Gerüchteküche" bzgl. Anonymität im Vorfeld ausräumen 1auf Probleme eingehen 1Fallbeispiele 1Kaffee und Kuchen (Wasser, Kekse) 2kompaktere Form 1verschiedene Anbieter (??) 1explizit o.k. 7

Rücklauf Fragebögen gesamt 55

Welche Erwartungen?Grundsätzliches über die MPU erfahren 50Verfahrensabläufe besser kennen lernen 51Fallstricke kennen lernen 26Vorurteile und Ängste vor der MPU abbauen 35SonstigesSpezielle Fragen 4Fristen 2Aktueller Stand der Sache 1Unterschied Alkohol / Drogen 1geschultes Personal 1Allgemein 1

Wurden Ihre Erwartungen…voll erfüllt 26teilweise erfüllt 22überhaupt nicht erfüllt 0

Waren die Informationen hilfreich?Ja 54Nein 0

…wenn Sie

- Interesse an einer Hospitation bei einer MPU oder

- Fragen rund um das Thema MPU oder

- Fragen zum Thema Verkehrsmedizinische Begutachtung oder

- Fragen zu einem konkreten Fall haben

….würden wir uns sehr freuen, wenn Sie mit uns unter folgender Adresse Kontakt aufnehmen:

Kontakt:

Dr. Frank Hagenow

Avus GmbHSchillerstraße 4422767 Hamburg

Tel: 040 - 38 99 01 - 0Fax: 040 - 38 99 01 - 25Mobil: 0177 – 286 39 77Email: hagenow@avus-mpu.de