Vorstellung des ESF-Netzwerks BLEIB in Mittelhessen und Informationen zur Klientengruppe...

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Flüchtlinge mit SGBII-Bezug

Vorstellung des ESF-Netzwerks BLEIB in Mittelhessen und Informationen zur Klientengruppe Flüchtlinge

Vortrag von Olaf Löhmer (Hessischer Flüchtlingsrat)

Warum sind wir hier? - Projektvorstellung Zielgruppe Flüchtlinge Aufenthaltstitel Wege der Kooperation

Gliederung der Präsentation

Gliederung

ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit mindestens nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt◦ Leitung Bundesministerium für Arbeit und

Soziales◦ Bundesweit 43 lokale und regionale Netzwerke◦ Laufzeit bis September 2010

Der ESF-Projektrahmen

Projektvorstellung

Koordination, Beratung, Netzwerkfragen◦ Mittelhessischer Bildungsverband

Vermittlung◦ Praxis GmbH (Marburg-Biedenkopf und Gießen)◦ GWAB (Lahn-Dill-Kreis)◦ Arbeit und Bildung (Schwalm-Eder)

Fachstelle für Flüchtlingsfragen◦ Hessischer Flüchtlingsrat

Regionales ESF-Projekt „BLEIB in Mittelhessen“

Projektvorstellung

Gemeinsame Zielgruppe: Flüchtlinge im SGB II-Bezug

Nutzung von Synergien in der Beratung◦ Vermittlung bei Problemen durch aufsuchende

Beratung◦ Entlastung der öffentlichen Kassen durch

besseren Vermittlungserfolg

Projektvorstellung

Wie arbeitet BLEIB in Mittelhessen?

Beratung und Profiling◦ z.T. aufsuchend◦ den familiären und fluchtspezifischen Hintergrund

erfassend

Projektvorstellung

Die Teilnahme am Projekt erfolgt ohne Zwang, die Beratung erfolgt parteiisch

Unterstützung bei Arbeitsmarktintegration◦ Stellenvermittlung◦ Bewerbung◦ Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen

Unterstützung bei Behördenkontakt◦ Orientierung◦ Begleitung◦ Vermittlungsrolle

Qualifizierung◦ Finanzierung ergänzender Maßnahmen◦ z.T. bei den eigenen Netzwerkpartnern (AGL, Kurse, Trainings,

Praktika)

Projektvorstellung

Der Dschungel des Aufenthaltsrechts – Auswahl relevanter Aufenthaltstitel

Aufenthaltstitel

Aufenthaltstitel

Visum Aufenthalts-erlaubnis

Niederlassungs-

erlaubnis

Duldung (Ausreisepfli

cht)

Immer befristet/ zweckgebunden Arbeitsmarktzugang spätestens nach drei Jahren Aufenthalt

Immer unbefristet voller Arbeitsmarktzugang

Durch Bleiberechtsregelung Wechsel in die Aufenthaltserlaubnis

migrationssensible Beratung◦ Interkulturelle Kommunikation◦ Kulturell geprägte Bildungsbiographien

„Integrationsprobleme“◦ Bleibeberechtigte waren jahrelang „geduldet“◦ Orientierungsprobleme ◦ Traumatisierung◦ Bisherige Erfahrungen mit Behörden

Vermittlungsvorteile:◦ Im Sinne des Diversity Management

Zielgruppe Flüchtlinge

Beziehung Arbeitsmarkt und Aufenthalt◦ SGB II-Bezug kann Familiennachzug und

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verhindern◦ SGB II- Bezug zeugt von Aufenthaltsperspektive

Spezielle Bedürfnisse der Zielgruppe◦ Deutschkenntnisse◦ Zeugnisanerkennung, Zertifizierung/Qualifizierung◦ Aufenthaltsperspektive

Zielgruppe Flüchtlinge

Der Dschungel des Aufenthaltsrechts – Auswahl relevanter Aufenthaltstitel

Aufenthaltstitel

Aufenthaltstitel

Visum Aufenthalts-erlaubnis

Niederlassungs-

erlaubnis

Duldung (Ausreisepfli

cht)

Immer befristet/ zweckgebunden Arbeitsmarktzugang spätestens nach drei Jahren Aufenthalt

Immer unbefristet voller Arbeitsmarktzugang

Durch Bleiberechtsregelung Wechsel in die Aufenthaltserlaubnis

Aufenthaltstitel

in den jeweiligen Pass oder Passersatz oder Reiseausweis für Ausländer eingeklebt

Niederlassungserlaubnis

• Immer unbefristet, ohne Nebenbestimmungen• Nach 3 bis 7 Jahren Aufenthaltserlaubnis• Lebensunterhaltssicherung• 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge• Deutschkenntnisse/Kenntnis der Gesellschaftsordnung

(Integrationskurs)

Aufenthaltstitel

§ 18a: Zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung

• Bildungsabschluss in Deutschland oder• Bildungsabschluss Ausland und zwei Jahre entsprechende

Beschäftigung in Deutschland oder• Drei Jahre Fachkraft

Aufenthaltstitel

§23.1: Aufenthaltsregelung durch Landesbehörden (IMK)

• Bleiberechtsregelung 2006 (Anschlussregelung 2009)

§23a: Härtefallkommission

• Rein humanitärer Aufenthalt• in Hessen an Lebensunterhaltssicherung geknüpft

Aufenthaltstitel

§25.1: Asylberechtigt nach Grundgesetz

• Nach drei Jahren Widerruf oder NE• Arbeitserlaubnis

§25.2: Asylberechtigt nach Genfer Flüchtlingskonvention

• Nach drei Jahren Widerruf oder NE• Arbeitserlaubnis

§25.3 ergänzender Schutz

• Gefahr für Leib und Leben• Arbeitserlaubnis nach spät. 3 Jahren Aufenthalt

Aufenthaltstitel

• abhängig von Lebensunterhaltssicherung• Arbeitsmarktzugang, wenn hier lebender

Verwandter Arbeitserlaubnis hat

§29/30/31 FN zu Ausländern

Aufenthaltstitel

Geduldete◦ Bezug nach Asylbewerberleistungsgesetz◦ Können sich arbeitssuchend melden (Agenturen)◦ Keinen Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung

in Arbeit nach SGB II (SGB III: Ermessen) ◦ Mehr als 35% unter Hartz-IV-Sätzen◦ Erst seit 1.1.2009 erleichterter Zugang zum

Arbeitsmarkt◦ Oft nur dreimonatige Duldungserteilung◦ „Dequalifizierung“

Aufenthaltstitel

Sonderfall Bleiberecht:Aufenthaltserlaubnis für langjährig Geduldete

Grundsätzliche Anforderungen Bleiberecht◦ Gute Integrationsprognose und Aussicht auf

eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (plus weitere Bedingungen)

Wer seinen Lebensunterhalt nicht selbständig sichern kann, bekommt eine „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ (neu: Arbeitserlaubnis, SGB-II-Anspruch)

Aufenthaltstitel

Problematik der Bleiberechtsregelung◦ „Dequalifizierung“: Jahrelanger Ausschluss vom

Arbeitsmarkt, von Qualifizierung und Deutschkursen

◦ Ausschlusskriterien◦ Verständnisprobleme◦ Anforderung der Lebensunterhaltssicherung

Viele haben Ziel nicht erreicht Bereits wieder mehr 60.000 Geduldete mit mehr

als sechs Jahren Aufenthalt

Aufenthaltstitel

Folgeregelung◦ Lebensunterhaltsanforderung erfüllt: §23.1◦ Ausbildung/Schulabschluss: §23.1◦ Halbtagsbeschäftigung: §23.1 ◦ Bemühung um Lebensunterhaltssicherung: §23.1

„auf Probe“ (Verlängerungskriterien ungeklärt)

Grundsatz: Verlängerung bei Erfüllung der Erteilungsvoraussetzungen

Grundlegende Qualifizierung sichern

Aufenthaltstitel

Fallbeispiel 1

Im Ausweispapier von Klient B. steht „Aufenthaltserlaubnis nach §23 Abs.1 AufenthG. Gültig bis 31.12.2011“.

Welche Konsequenzen ergeben sich für die individuelle Beratung?

Fallbeispiele

Fallbeispiel 2

Klient M. möchte gerne einen Schweißerschein machen. Seine Deutschkenntnisse sind in Ordnung, aber es ist nicht sicher, ob sie für die Prüfung ausreichen.

BLEIB in Mittelhessen finanziert eine Deutschnachhilfe zum Lernen der Fachtermini

Fallbeispiele

Zusammenfassung Bedürfnisse◦ Besonderer Zusammenhang von Arbeit und

Aufenthalt (Niederlassungserlaubnis, Familiennachzug)

◦ Erlernen der Sprache (auch durch praktischen Einsatz)

◦ Anerkennung früherer Abschlüsse/Qualifikationen◦ Qualifizierung◦ Kommunikation

Zusammenfassung

Möglichkeiten der Zusammenarbeit◦ BLEIB kann Probleme bei der Beratung durch

intensive Begleitung lösen◦ BLEIB kann Erfolg von Maßnahmen durch weitere

Unterstützung verbessern

Konkrete Schritte◦ Bei entsprechenden Klienten Verweis auf BLEIB

(Checkliste Aufenthalt)◦ Kontaktpersonen für Klienten mit

Flüchtlingshintergrund◦ Angebot weiterer Fortbildungen

Wege der Kooperation

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Für spätere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung: Olaf Löhmer Hessischer Flüchtlingsrat Leipziger Str. 17, 60487 Frankfurt/Main

Tel.: 069/976 987 09

Mail: ol@fr-hessen.de

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