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07.12 .2010 1/21 Unterrichtsmaterial zum Thema Flucht und Asyl ab 9. Jahrgang Flüchtlingsrat Schleswig-Holsten

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Unterrichtsmaterial zum Thema Flucht und Asyl

ab 9. Jahrgang

Flüchtlingsrat Schleswig-Holsten

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ThemenThemen

A) Fluchtursachen

B) Fluchtwege

C) Europäische Flüchtlingspolitik

D) Das Asylverfahren

E) Das Leben der Flüchtlinge in SH

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- unfreiwilliges Verlassen eines Landes oder eines Ortes

- Ausweichen aus einer nicht zu bewältigenden [Lebens]-Situation

Definition Flucht:Definition Flucht:

A) A) FluchtursachenFluchtursachen

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Fluchtursachen Fluchtursachen

- Dürre

- Flutkatastrophe

- Überschwemmung

- Erdbeben

- radioaktive Unfälle

- vergiftete

Gewässer

- Wirbelstürme/

Tsunami

- höhere Bildung

- besseres Leben

- gesundheitliche

Versorgung

- familiäre

Verfolgung

- Kriege

- Bürgerkriege- Menschenrechts- verletzungen

- staatliche und

vom Staat

geduldete Gewalt

- Armut

- frauenspezifische

Fluchtgründe

Umweltindividuellgesellschaftlich

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B) FluchtwegeB) Fluchtwege

Weltweit über 40 Millionen Menschen auf der Flucht

80-85 % bleiben innerhalb ihrer Heimatregion

Verschiedene Gründe verhindern Weiterreise: Geld, Krankheit, Alter, (kleine) Kinder…

Flüchtlinge aus Ruanda in Ost-Zaire

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Fluchtmittel:Fluchtmittel:Alle Transportmittel können als Fluchtmittel dienen:

Boot, Flugzeug, Fahrrad, zu Fuß, schwimmend, Karren, Auto, Bus, Bahn, kriechend, kletternd...

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März 2009, Mittelmeer:

600 Flüchtlinge auf dem

Weg nach Italien.

Mindestens ein Bootsank, 300 bis 500 Personen sind ertrunken.

(Quelle: FAZ)

Gefahren auf dem FluchtwegGefahren auf dem Fluchtweg

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Zwei Zäune (6 Meter hoch), mit Natodraht, Überwachungskameras, Mikrofonen und Infrarot-Überwachungssystem.Zwischen den Zäunen: Motorrad-Patrouillen der spanischen Polizei.

Die Grenzzäune von Ceuta und Melilla (Spanische Exklaven im Norden Marokkos)

C) Europäische FlüchtlingspolitikC) Europäische Flüchtlingspolitik

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Frontex Frontex „Europäische Agentur für die operative

Zusammenarbeit an den Außengrenzen“

Ziel: Flüchtlingsboote in inter- nationalen Gewässern verfolgen und zurückdrängen 2005: 6,2 - Millionen Euro,

2009: 90 - Millionen Euro Koordination von nationalen Grenzschützern

Foto: Noborder Network

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Die Dublin II - VerordnungDie Dublin II - Verordnung

Zuständigkeit für Asylverfahren

Gültigkeit: EU-Staaten sowie Norwegen, Schweiz und Island

Grundgedanke:Betritt ein Flüchtling den Boden eines EU-Landes,

so ist dieses Land allein für die Durchführung des

Asylantrag zuständig.

§§§§§§§§

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Übernahmeersuchen 2008 und 2009Übernahmeersuchen 2008 und 2009

von Deutschland an die Mitgliedsstaaten:

2008: 62612009: 8284

von den Mitgliedstaaten an Deutschland:

2008: 31182009: 2859

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1a) Anerkennung als Asylberechtigte/r - nach Art.16a Grundgesetz

1b) Die Anerkennung als Flüchtling - nach § 60 Abs.1 Aufenthaltsgesetz

2) Abschiebungsschutz -nach § 60 Abs. 2, 3, 5 oder 7 des

Aufenthaltsgesetzes

3) Ablehnung des Asylgesuchs

D) Das Asylverfahren – EntscheidungenD) Das Asylverfahren – Entscheidungen

§§§§§§§§

§§§§§§§§

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Verteilung auf die BundesländerVerteilung auf die Bundesländer

nach einer Quote, dem „Königsteiner Schlüssel“

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Erste (offizielle) Station für Flüchtlinge in SH:

Landesunterkunft in ehemaliger Kaserne in Neumünster

Schleswig-Holstein nimmt

ca. 3,3 % der Asylsuchenden

in Deutschland auf

E) Das Leben der Flüchtlinge E) Das Leben der Flüchtlinge in Schleswig-Holstein in Schleswig-Holstein

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ED-Behandlung, ärztliche Untersuchung

Größere Geldbeträge werden abgenommen

Anhörung BAMF Wohnverpflichtung

Was geschieht in der EAE?Was geschieht in der EAE?

Frauenflur in der Landesunterkunft

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Das Leben mit der Residenzpflicht Das Leben mit der Residenzpflicht

„Residenzpflicht“: Landkreis darf ohne behördliche Genehmigung nicht verlassen werden (z.B. von Norderstedt nach Hamburg).

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Generelles Arbeitsverbot im ersten Jahr des Aufenthalts für Flüchtlinge

Nach einem Jahr kann Arbeitserlaubnis beantragt werden, aber “nachrangiger Arbeitsmarktzugang“!

Das Leben der Flüchtlinge - ArbeitsverbotDas Leben der Flüchtlinge - Arbeitsverbot

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(Grund-)Versorgung in Form von „Sachmitteln“ 40 Euro „Taschengeld“ im Monat (Streichung

wenn Meldepflicht verletzt wird)

Das Leben in Neumünster - SachmittelDas Leben in Neumünster - Sachmittel

– Besuche von Außen: zeitliche Beschränkung, Ausweis an Pforte zeigen

– Essen in Kantine, Kochverbot in Zimmern

Kantinenküche in Neumünster

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Verteilung in die KommunenVerteilung in die Kommunen Verteilung in die Kreise und Kommunen

innerhalb Schleswig-Holsteins (“Transfer”)

Situation dort sehr unterschiedlich:

– Gemeinschaftsunterkünfte

– Wohnungen

– Container

– etc.

Unterkunft in Wahlstedt, Sommer 2009

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AbschiebungshaftAbschiebungshaft

Nach Ablehnung: Aufforderung Deutschland zu verlassen.

Abschiebungshaft:

- wer nicht freiwillig geht und abgeschoben werden kann, sowie

- Flüchtlinge an den Bundesgrenzen

Kosten tragen Flüchtlinge, wenn sie wieder einreisen wollen.

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Weitere InformationenWeitere Informationen Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. www.frsh.de

Pro Asylwww.proasyl.de

Vernetzung gegen Abschiebehaftwww.abschiebehaft.de

Infos zu den EU-Außengrenzenwww.borderline-europe.de

Material erstellt von Mamo Baran 2003Aktualisiert von Enno Schöning und Andrea Dallek 2010