Vorstellung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand

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AK-Finanzierung: 14.10.2009Autor: Dr. Olaf Bechstein,

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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand - ZIM

www.zim-bmwi.de

Vorstellung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM)

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Z I M

Modul 1

ZIM-KOOP

FuE-Kooperationen zwischen Unternehmen und mit Forschungs-einrichtungen

Modul 2

ZIM-NEMO

Netzwerkprojekte innovativer KMU

Modul 3

ZIM-SOLO

Einzelbetriebliche FuE-Projekte

Projektträger: AiF Berlin

Projektträger: VDI/VDE-IT

Projektträger: EuroNorm in Kooperation mitVDI/VDE-IT

Antragsberechtigte Unternehmen

KMU aller Rechtsformen mit Geschäftsbetrieb in

Deutschland, wenn

sie weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und

der Jahresumsatz höchstens 50 Mio. € oder

die Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. € beträgt.

Ist das Unternehmen in eine Gruppe eingebunden, gelten die

kumulierten Zahlen der Gruppe (www.zim-bmwi.de/kmu.pdf).

Unternehmen bis 1000 Beschäftigte aller Rechtsformen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland

ZIM-SOLO

ZIM-KOOP

Differenzierung zwischen kleinen und mittleren Unternehmen

kleine Unternehmen

Beschäftigte unter 50

Jahresumsatz bis 10 Mio. Euro

oder Jahresbilanzsumme bis 10 Mio. Euro

mittlere Unternehmen

Beschäftigte unter 250

Jahresumsatz bis 50 Mio. Euro

oder Jahresbilanzsumme bis 43 Mio. Euro

ZIM-KOOPZIM-SOLO

ZIM-KOOP

Antragsberechtigte Forschungseinrichtungen

Forschungseinrichtungen in Deutschland, wenn sie

Kooperationspartner von antragstellenden Unternehmen

sind und deren Teilprojekt gefördert wird

öffentliche Forschungseinrichtungen

private nicht-gewinnorientierte Forschungseinrichtungen

Achtung: Trennung der Einnahmen aus wirtschaftlicher und

nichtwirtschaftlicher Tätigkeit nach Transparenz-RL-Gesetz

ZIM-KOOP

Förderfähige Kostenarten in allen ZIM-Modulen

Personaleinzelkosten

Basis: Bruttogehälter und produktive Jahresarbeitsstunden,

max. 80.000 € pro Person und Jahr

Aufträge an Dritte

bis zu 25 % der Personaleinzelkosten

übrige Kosten

pauschalierte Berechnung auf die Personaleinzelkosten

- bei Unternehmen bis 100 %

(transnational: bis 120%; bis 10 Beschäftigte: 90%)

- bei Forschungseinrichtungen 75 %

Projektgröße und Förderobergrenzen

Förderfähige Größe (zuwendungsfähige Kosten):

max. 350.000 € je Teilprojekt (Vorhaben) eines Antragstellers

Keine unternehmensbezogene Förderbegrenzung

in der Programmlaufzeit

Damit sind mehrere Projekte eines Antragstellers möglich

(auch aufeinander aufbauende)

Zusätzlich ergänzend:

Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen

maximal 50.000 €

ZIM-SOLO

ZIM-KOOP

Fördersätze für Unternehmen

Unternehmensgröße und Standort Einzelprojekte

Kleine Unternehmen in ABL 40 %

Kleine Unternehmen in NBL 45%

Mittlere Unternehmen in ABL 35 %

Mittlere Unternehmen in NBL 35 % (+ 10%)

Größere Unternehmen bis 1000 in ABL 25 %

Größere Unternehmen bis 1000 in NBL 25 % (+ 5%)

ZIM-SOLO

Kooperationsprojektzwischen Unternehmen

KU

Kooperationsprojekteines Unternehmens mit einem FuE-Auftrag

KA

Innovationsunterstützende Dienstleistungen

und Innovationsberatungsdienste

DL

Formen von Kooperationsprojekten

Kooperationsprojekt zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtung (en)

KF

ZIM-KOOP

Fördersätze für Unternehmen

Unternehmensgröße und Standort

KA-Projekte KU- und KF-Projekte

Kleine Unternehmen in ABL 40 % 45 %

Kleine Unternehmen in NBL 45 % 50 %

Mittlere Unternehmen in ABL 35 % 40 %

Mittlere Unternehmen in NBL 35 % (+ 10%) 45 %

Größere Unternehmen bis 1000 in ABL

25 % 30 %

Größere Unternehmen bis 1000 in NBL

25 % (+ 5%) 30 % (+ 5%)

ZIM-KOOP

Anforderungen an das Projekt

zielt auf neue Produkte, Verfahren oder technische

Dienstleistungen, die

die bisherige Parameter deutlich übertreffen und

sich am internationalen Stand orientieren,

Einstieg in neues Technologiefeld oder neue Kombination

moderner Technologien,

ohne Förderung nicht oder nur mit Zeitverzug durchführbar,

weisen erhebliches technisches Risiko auf,

eröffnen neue Marktchancen und schaffen neue Arbeitsplätze.

ZIM-SOLO

ZIM-KOOP

4.4.2 Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn

e) es sich um Projekte handelt, die Studiencharakter besitzen

oder deren Ziel die Erarbeitung von Informationssystemen wie

Kataloge, Handbücher, Datenbanken u. Ä. ist oder wenn es um die

Entwicklung von Management-Systemen geht, deren

Lösungsansätzen betriebswirtschaftliche und keine

technologischen Konzepte zu Grunde liegen,

f) die Projekte wiederkehrende und routinemäßige Änderungen an

bestehenden Produkten und Verfahren beinhalten, einschließlich

der Entwicklung und Herstellung von Applikationssoftware

sowie Änderungen und Anpassungen an Standard- und

Systemsoftware, die den Stand der Technik nicht übertreffen.

Software, Förderung der Entwicklung

Förderfähig sind FuE-Vorhaben zur Entwicklung von

Softwaretools

technischer Anwendungssoftware

Vorhaben zur Entwicklung und Kopplung von

Elementen einer rechnerintegrierten Fertigung

Einschränkung: Dabei muss die Lösung auf die

Anwendung über ein einzelnes Unternehmen

hinaus gerichtet sein und als Produkt

Vermarktungschancen aufweisen.

Software, Förderung der Entwicklung

Nicht förderfähig sind Vorhaben zur Entwicklung von

Software für ausschließlich betriebswirtschaftliche, kaufmännische oder organisatorische Zwecke.

technische Anwendungssoftware, die sich von am Markt verfügbarer gleicher oder ähnlicher Software anderer Anbieter nicht wesentlich abhebt.

Organisatorische Innovation und Information

Förderfähig sind:

Lösungen zur Technik/Technologie, Organisation und Information (Kommunikation). Dabei muss der Anteil technisch/technologischer Entwicklungen bzw. Weiterentwicklungen an dem Gesamtvorhaben wesentlich sein.

Innovative organisatorische und informationstechnische Lösungen, die für eine mehrfache Vermarktung vorgesehen sind.

Nicht förderfähig sind Organisations- bzw. Informations- oder Kommunikations-Lösungen, die auf eine bestehende Technik/Technologielösung „draufentwickelt“ werden.

Anforderungen an die Unternehmen

Gründung abgeschlossen,

genügend qualifiziertes wissenschaftlich-technisches Personal

oder Neueinstellungen oder zeitweilige Personalaufnahmen aus

Forschungseinrichtungen,

finanziellen Eigenanteil aufbringen,

genügende Personalkapazität für übrigen Geschäftsgang,

bei Bund-, Land- oder EU-Förderungen ordnungsgemäßen

Verwendungsnachweis erbracht und Verwertungspflicht

nachgekommen,

bisherige öffentliche Förderungen führten zu positiven Effekten.

ZIM-SOLO

ZIM-KOOP

sachgerechte Qualifikation und ausbildungsgerechte

Beschäftigung,

alle Förderungen zusammen dürfen nicht die Arbeitszeit nach

Arbeitsvertrag überschreiten,

keine Finanzierung durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen,

Festanstellung im Unternehmen, keine Honorarkräfte,

kein grundfinanziertes Personal bei FuE-Einrichtungen.

Anforderungen an das Personal ZIM-SOLO

ZIM-KOOP

Informationsmöglichkeiten zum ZIM

Programm-Homepagewww.zim-bmwi.de

Infobroschüre

Projektträger

ZIM-KOOP AiF - Telefon 030 48163-451

ZIM-SOLOEuroNorm GmbH - Telefon 030 97003-043

ZIM-NEMOVDI/VDE-IT - Telefon 030 310078-380