Vorstellung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand
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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand - ZIM
www.zim-bmwi.de
Vorstellung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM)
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Z I M
Modul 1
ZIM-KOOP
FuE-Kooperationen zwischen Unternehmen und mit Forschungs-einrichtungen
Modul 2
ZIM-NEMO
Netzwerkprojekte innovativer KMU
Modul 3
ZIM-SOLO
Einzelbetriebliche FuE-Projekte
Projektträger: AiF Berlin
Projektträger: VDI/VDE-IT
Projektträger: EuroNorm in Kooperation mitVDI/VDE-IT
Antragsberechtigte Unternehmen
KMU aller Rechtsformen mit Geschäftsbetrieb in
Deutschland, wenn
sie weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und
der Jahresumsatz höchstens 50 Mio. € oder
die Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. € beträgt.
Ist das Unternehmen in eine Gruppe eingebunden, gelten die
kumulierten Zahlen der Gruppe (www.zim-bmwi.de/kmu.pdf).
Unternehmen bis 1000 Beschäftigte aller Rechtsformen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland
ZIM-SOLO
ZIM-KOOP
Differenzierung zwischen kleinen und mittleren Unternehmen
kleine Unternehmen
Beschäftigte unter 50
Jahresumsatz bis 10 Mio. Euro
oder Jahresbilanzsumme bis 10 Mio. Euro
mittlere Unternehmen
Beschäftigte unter 250
Jahresumsatz bis 50 Mio. Euro
oder Jahresbilanzsumme bis 43 Mio. Euro
ZIM-KOOPZIM-SOLO
ZIM-KOOP
Antragsberechtigte Forschungseinrichtungen
Forschungseinrichtungen in Deutschland, wenn sie
Kooperationspartner von antragstellenden Unternehmen
sind und deren Teilprojekt gefördert wird
öffentliche Forschungseinrichtungen
private nicht-gewinnorientierte Forschungseinrichtungen
Achtung: Trennung der Einnahmen aus wirtschaftlicher und
nichtwirtschaftlicher Tätigkeit nach Transparenz-RL-Gesetz
ZIM-KOOP
Förderfähige Kostenarten in allen ZIM-Modulen
Personaleinzelkosten
Basis: Bruttogehälter und produktive Jahresarbeitsstunden,
max. 80.000 € pro Person und Jahr
Aufträge an Dritte
bis zu 25 % der Personaleinzelkosten
übrige Kosten
pauschalierte Berechnung auf die Personaleinzelkosten
- bei Unternehmen bis 100 %
(transnational: bis 120%; bis 10 Beschäftigte: 90%)
- bei Forschungseinrichtungen 75 %
Projektgröße und Förderobergrenzen
Förderfähige Größe (zuwendungsfähige Kosten):
max. 350.000 € je Teilprojekt (Vorhaben) eines Antragstellers
Keine unternehmensbezogene Förderbegrenzung
in der Programmlaufzeit
Damit sind mehrere Projekte eines Antragstellers möglich
(auch aufeinander aufbauende)
Zusätzlich ergänzend:
Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen
maximal 50.000 €
ZIM-SOLO
ZIM-KOOP
Fördersätze für Unternehmen
Unternehmensgröße und Standort Einzelprojekte
Kleine Unternehmen in ABL 40 %
Kleine Unternehmen in NBL 45%
Mittlere Unternehmen in ABL 35 %
Mittlere Unternehmen in NBL 35 % (+ 10%)
Größere Unternehmen bis 1000 in ABL 25 %
Größere Unternehmen bis 1000 in NBL 25 % (+ 5%)
ZIM-SOLO
Kooperationsprojektzwischen Unternehmen
KU
Kooperationsprojekteines Unternehmens mit einem FuE-Auftrag
KA
Innovationsunterstützende Dienstleistungen
und Innovationsberatungsdienste
DL
Formen von Kooperationsprojekten
Kooperationsprojekt zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtung (en)
KF
ZIM-KOOP
Fördersätze für Unternehmen
Unternehmensgröße und Standort
KA-Projekte KU- und KF-Projekte
Kleine Unternehmen in ABL 40 % 45 %
Kleine Unternehmen in NBL 45 % 50 %
Mittlere Unternehmen in ABL 35 % 40 %
Mittlere Unternehmen in NBL 35 % (+ 10%) 45 %
Größere Unternehmen bis 1000 in ABL
25 % 30 %
Größere Unternehmen bis 1000 in NBL
25 % (+ 5%) 30 % (+ 5%)
ZIM-KOOP
Anforderungen an das Projekt
zielt auf neue Produkte, Verfahren oder technische
Dienstleistungen, die
die bisherige Parameter deutlich übertreffen und
sich am internationalen Stand orientieren,
Einstieg in neues Technologiefeld oder neue Kombination
moderner Technologien,
ohne Förderung nicht oder nur mit Zeitverzug durchführbar,
weisen erhebliches technisches Risiko auf,
eröffnen neue Marktchancen und schaffen neue Arbeitsplätze.
ZIM-SOLO
ZIM-KOOP
4.4.2 Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
e) es sich um Projekte handelt, die Studiencharakter besitzen
oder deren Ziel die Erarbeitung von Informationssystemen wie
Kataloge, Handbücher, Datenbanken u. Ä. ist oder wenn es um die
Entwicklung von Management-Systemen geht, deren
Lösungsansätzen betriebswirtschaftliche und keine
technologischen Konzepte zu Grunde liegen,
f) die Projekte wiederkehrende und routinemäßige Änderungen an
bestehenden Produkten und Verfahren beinhalten, einschließlich
der Entwicklung und Herstellung von Applikationssoftware
sowie Änderungen und Anpassungen an Standard- und
Systemsoftware, die den Stand der Technik nicht übertreffen.
Software, Förderung der Entwicklung
Förderfähig sind FuE-Vorhaben zur Entwicklung von
Softwaretools
technischer Anwendungssoftware
Vorhaben zur Entwicklung und Kopplung von
Elementen einer rechnerintegrierten Fertigung
Einschränkung: Dabei muss die Lösung auf die
Anwendung über ein einzelnes Unternehmen
hinaus gerichtet sein und als Produkt
Vermarktungschancen aufweisen.
Software, Förderung der Entwicklung
Nicht förderfähig sind Vorhaben zur Entwicklung von
Software für ausschließlich betriebswirtschaftliche, kaufmännische oder organisatorische Zwecke.
technische Anwendungssoftware, die sich von am Markt verfügbarer gleicher oder ähnlicher Software anderer Anbieter nicht wesentlich abhebt.
Organisatorische Innovation und Information
Förderfähig sind:
Lösungen zur Technik/Technologie, Organisation und Information (Kommunikation). Dabei muss der Anteil technisch/technologischer Entwicklungen bzw. Weiterentwicklungen an dem Gesamtvorhaben wesentlich sein.
Innovative organisatorische und informationstechnische Lösungen, die für eine mehrfache Vermarktung vorgesehen sind.
Nicht förderfähig sind Organisations- bzw. Informations- oder Kommunikations-Lösungen, die auf eine bestehende Technik/Technologielösung „draufentwickelt“ werden.
Anforderungen an die Unternehmen
Gründung abgeschlossen,
genügend qualifiziertes wissenschaftlich-technisches Personal
oder Neueinstellungen oder zeitweilige Personalaufnahmen aus
Forschungseinrichtungen,
finanziellen Eigenanteil aufbringen,
genügende Personalkapazität für übrigen Geschäftsgang,
bei Bund-, Land- oder EU-Förderungen ordnungsgemäßen
Verwendungsnachweis erbracht und Verwertungspflicht
nachgekommen,
bisherige öffentliche Förderungen führten zu positiven Effekten.
ZIM-SOLO
ZIM-KOOP
sachgerechte Qualifikation und ausbildungsgerechte
Beschäftigung,
alle Förderungen zusammen dürfen nicht die Arbeitszeit nach
Arbeitsvertrag überschreiten,
keine Finanzierung durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen,
Festanstellung im Unternehmen, keine Honorarkräfte,
kein grundfinanziertes Personal bei FuE-Einrichtungen.
Anforderungen an das Personal ZIM-SOLO
ZIM-KOOP
Informationsmöglichkeiten zum ZIM
Programm-Homepagewww.zim-bmwi.de
Infobroschüre
Projektträger
ZIM-KOOP AiF - Telefon 030 48163-451
ZIM-SOLOEuroNorm GmbH - Telefon 030 97003-043
ZIM-NEMOVDI/VDE-IT - Telefon 030 310078-380