Post on 06-Apr-2015
Wahleinweisung
Europawahl
Sonntag, 25. Mai 2014
8.00 – 18.00 Uhr
Anzahl der allgemeinen Wahlbezirke und der Briefwahlvorstände
Ausstattung der Wahlräume
Auszählungsraum für die Briefwahlvorstände
Übergabe der Wahlunterlagen
Beginn der Tätigkeiten des Wahlvorstands und des Briefwahlvorstands
Schnellmeldung und sonstigetelefonische Erreichbarkeit
Keine Unterbrechung der Ergebnisermittlung
Rücklieferung der Wahlunterlagen
Entschädigung der Wahlvorstandsmitglieder
Örtliche Regelungen1
Bildung durch Gemeinde Ernennung: Wahlvorsteher und Stellvertreter
Vorschlag zur Bestellung: Schriftführer und Stellvertreter (Formelle Bestellung durch Wahlvorsteher am Wahltag)
Berufung: Beisitzer
Ggf. Hilfskräfte (sind nicht Mitglieder des Wahlvorstands)
Kontaktaufnahme des Wahlvorstehers Ggf. telefonische Absprache
mit Wahlvorstandsmitgliedern zur Anwesenheit
Organisation im Wahlraum Tisch des Wahlvorstands von allen Seiten zugänglich
Stets verschlossene Urne auf oder an diesenTisch stellen
Wahlzellen überblickbar, jedoch nicht einsehbar (Nebenraum möglich)
Schreibstifte gleicher Farbe (Vollständigkeit und Schreibfähigkeit regelmäßig prüfen)
Hinweisschilder
Gesetzlich vorgeschriebene Aushänge Wahlbekanntmachung
Stimmzettel-Muster
Loch im Stimmzettel – für Blindenschablone
Wahlvorstand –Zusammensetzung und Aufgaben (1)
2
Berichtigung des Wählerverzeichnisses Verzeichnis der nachträglich ausgestellten Wahlscheine
Vermerk „W“ oder „Wahlschein“ anbringen und Abschlussbeurkundung berichtigen
Anwesenheit und Beschlussfähigkeit Von 08:00 bis 18:00 Uhr:
mindestens drei Wahlvorstandsmitglieder
Ab 18:00 Uhr:alle, mindestens jedoch fünf Wahlvorstandsmitglieder
Darunter jeweils: Wahlvorsteher und Schriftführer (oder Stellvertretungen)
Öffentliche Beschlussfassung durch Stimmenmehrheit (bei Stimmengleichheit entscheidet Wahlvorsteher)
Bei Unterschreitung der Mindestzahl: auf anwesende Wahlberechtigte zurückgreifen
Eröffnung der Wahlhandlung Hinweis auf gesetzliche Pflichten
(Unparteilichkeit und Verschwiegenheit)
Prüfen, ob Wahlurne leer ist, dann verschließen und bis 18:00 Uhr nicht mehr öffnen
Pünktlich um 08:00 Uhr: Wähler haben Zutritt zum Wahlraum
Wahlvorstand –Zusammensetzung und Aufgaben (2)
3
Öffentlichkeit der Wahl und der Ergebnisermittlung Zutritt für jedermann (auch Nichtwahlberechtigte)
Zutritt jederzeit, soweit ohne Störung möglich
Wahlrechtliche „Bannmeile“ Im Wahlraum
Im und am Gebäude
Unmittelbar vor dem Zugang zum Gebäude
Verbot jeglicher Beeinflussung der Wähler Durch Wort, Ton, Schrift oder Bild
Durch Unterschriftensammlungen
Öffentlichkeit und Wahlfreiheit –Verhalten bei Störungen (1)
4
Demoskopische Befragungen Befragung nach der Stimmabgabe außerhalb des
Wahlraums ist zulässig, soweit ohne Störung möglich
Vor 18:00 Uhr:keine Veröffentlichung der Befragungsergebnisse
Verantwortung des Wahlvorstands Einschreiten bei verbotener Wahlwerbung
Verständigung der Gemeinde und ggf. der Polizei
Regelung des Zugangs zum Wahlraumbei starkem Andrang
Sicherstellung der Einzelbenutzung der Wahlzellen (Ausnahme: Hilfsperson)
Verweis von Störern aus dem Wahlraum(vorher Gelegenheit zur Stimmabgabe geben)
Unterbindung / Unterlassung von Wahlbeeinflussungen
Beachtung des Wahlgeheimnisses
Öffentlichkeit und Wahlfreiheit –Verhalten bei Störungen (2)
5
Ausgabe des Stimmzettels Wahlbenachrichtigung auf richtigen Wahlbezirk prüfen
1 weißer Stimmzettel: Vorfalten, aber entfaltet ausgeben
Bei Fehldrucken: Stimmzettel aussondern
Kennzeichnung des Stimmzettels Nur in der Wahlzelle (Keine Ausnahme!)
Alleine, persönlich und geheim (Ausnahme bei Lese-unkundigen oder körperlich Behinderten: Hilfsperson)
(Mehrfache) Faltung, so dass Kennzeichnung verdeckt ist
Prüfung des Wahlrechts Wahlbenachrichtigung oder amtlicher Lichtbildausweis
(Ausnahme: wenn persönlich bekannt)
Wahlrecht im Wählerverzeichnis bzw. auf Wahlschein prüfen
Bei Wahlscheinwähler: Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine prüfen
Datenschutz bei Prüfung des Wahlrechts beachten
Einwurfschlitz der Urne freigeben
Nur mit Zustimmung: Wahlvorsteher wirft Stimmzettel ein
Vermerk der Stimmabgabe in entsprechender Zeile im Wählerverzeichnis bzw. auf dem Wahlschein
Wahlbenachrichtigung einbehalten
Stimmabgabe6
Wählerverzeichnis7
Wahlschein bei Urnenwahl8
Grundsatz: Bei Bedenken stets Beschluss fassen Beschlussergebnis:
„Niederschrift über besonderen Vorfall“
Vermerk in Wahlniederschrift unter Nr. 2.6 und gesonderte Anlage
Wähler hat keine Wahlbenachrichtigung dabei Keine Zurückweisung, wenn amtlicher Lichtbildausweis
dabei oder persönlich bekannt
Ansonsten: Zurückweisung durch Beschluss
Nicht im Wählerverzeichnis und kein Wahlschein Zurückweisung durch Beschluss
Richtiger Wahlbezirk?
Ggf. Rückfrage bei der Gemeinde
Ggf. auf Möglichkeit eines Wahlscheinantrags bis 15:00 Uhr hinweisen
Bei offensichtlicher Unrichtigkeit: Nachtrag nur nach ausdrücklicher Anweisung der Gemeinde (dann durch Beschluss zulassen, in Bemerkungsspalte erläutern, Abschlussbeurkundung berichtigen)
Behinderter Wahlberechtigter benötigt Hilfe Beliebige Hilfsperson in der Wahlzelle
(auch Mitglied des Wahlvorstands)
Geheimhaltung der Stimmabgabe durch Hilfsperson
Stimmzettelschablone für Blinde/Sehbehinderte möglich
Problemfällebei der Stimmabgabe (1)
9
Stimmzettel verschrieben Auf Verlangen neuen aushändigen, vorher verschrie-
benen zerreißen lassen, alten dem Wähler belassen
Bei Einwurf auf richtigen (neuen) Stimmzettel achten
Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekenn-zeichnet, gefaltet oder mit einem äußerlichen sichtbaren Kennzeichen Zurückweisung durch Beschluss
Auf Verlangen neuen aushändigen, vorher alten zerreißen lassen und diesen dem Wähler belassen
Bei Einwurf auf richtigen (neuen) Stimmzettel achten
Mehrere Stimmzettel oder nicht amtlich hergestellt Zurückweisung durch Beschluss
Auf Verlangen neuen aushändigen, vorher alte(n) zerreißen lassen und diese(n) dem Wähler belassen
Bei Einwurf auf richtigen (neuen) Stimmzettel achten
Stimmabgabevermerk bereits vorhanden Zurückweisung durch Beschluss
Stimmabgabevermerk nachweislich eindeutig falsch: Berichtigung und Erläuterung in Bemerkungsspalte, Zulassung durch Beschluss
Problemfällebei der Stimmabgabe (2)
10
Eine Person will Wahlbrief abgeben Keine Annahme
Selbst an Gemeinde überbringen oder persönlich wählen
Vermerk „W“ im Wählerverzeichnis eingetragen Wahlrecht anhand des Wahlscheins prüfen
Wahlschein für ungültig erklärt?
Vermerk der Stimmabgabe auf dem Wahlscheinund nicht im Wählerverzeichnis
Wahlschein einbehalten
Wenn kein Wahlschein vorgelegt wird: Rückfrage bei der Gemeinde wegen Richtigkeit des Vermerks „W“ und ggf. Zurückweisung durch Beschluss
Stimmzettel im falschen Wahlbezirk in die Urne geworfen Urne keinesfalls öffnen
„Niederschrift über einen besonderen Vorfall“ fertigen
Verständigung der Gemeinde und ggf. des Wahlvorstehers des zuständigen Wahlbezirks
Problemfällebei der Stimmabgabe (3)
11
Schluss der Wahlhandlung 18:00 Uhr: Ablauf der Wahlzeit bekannt geben
Anwesende Wahlberechtigte noch abstimmen lassen
Ggf. Zutritt zum Wahlraum kurz sperren
Grundsatz der Öffentlichkeit beachten
Wahlhandlung für geschlossen erklären
Entfernung und Verpackung aller unbenutzten Stimmzettel
Wahlniederschrift Vorrangige Aufgabe des Schriftführers
Vorgeschriebener Ablauf der Ergebnisermittlung im Wahlbezirk
Öffnen der Urne und Entnahme der Stimmzettel Ggf. mit Inhalt von Urnen der beweglichen
Wahlvorstände vermischen
Kontrolle, ob Urne leer
Stimmzettel entfalten
Schluss der Wahlhandlung und Vorbereitung der Ergebnisermittlung
12
Zählung der Stimmzettel und Eintrag unter Nr. 3.2 a) der Wahlniederschrift (= Wähler B)
Zählung der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis und Eintrag unter Nr. 3.2 b) der Wahlniederschrift
Zählung der eingenommenen Wahlscheine und Eintrag unter Nr. 3.2 c) der Wahlniederschrift (= B1)
Addition der Zahl der Stimmabgabevermerke Nr. 3.2 b) mit der Zahl der Wahlscheine Nr. 3.2 c) und Eintrag unter Nr. 3.2 d) der Wahlniederschrift
Zahl der Stimmzettelund der Wähler (1)
13
500
498
2
500
Kontrolle: Summe unter Nr. 3.2 d) identisch mit der Zahl der Wähler B unter Nr. 3.2 a)
Übertrag der Zahl der Wähler B und B1 nach Abschnitt 4 der Wahlniederschrift
Zahl der Stimmzettelund der Wähler (2)
14
2500
x
498
500
500
2
Übertrag der Zahl der Wahlberechtigten aus Abschlussbeurkundung im Wählerverzeichnis …
… nach Abschnitt 4 der Wahlniederschrift unter Kennbuchstaben A1, A2 und A1+A2
Zahl der Wahlberechtigten15
48
852
900
49
851
900
50
850
900
900
50
850
Zweifelsfrei gültig, geordnet nach Wahlvorschlägen
Ungekennzeichnet
Gekennzeichnet – mit Anlass zu Bedenken
Sortierung der Stimmzettel –Stapelbildung
16
x x
Prüfen der zweifelsfrei gültigen Stimmzettel in den Stapeln a)nach Reihenfolge der Wahlvorschläge Je Stapel ansagen, für welchen Wahlvorschlag die
Stimmen abgegeben worden sind
Bei Anlass zu Bedenken, Stimmzettel demStapel c) beifügen
Prüfen der ungekennzeichneten Stimmzettel des Stapels b)
Jeweils ansagen, dass Stimme ungültig ist
Zählen und Gegenzählen der mehreren Stapel a) – zweifelsfrei gültige
Stimmzettel
des Stapels b) – ungekennzeichnete Stimmzettel
Prüfen der Stimmzettel und Zählender Stimmen (1)
17
Bei Briefwahl: Stapel d)
Bei Briefwahl: Zusätzlich:„Leer“ abgegebene Stimmzettelumschläge
Bei Briefwahl: Zusätzlich:„Leer“ abgegebene Stimmzettelumschläge
Eintrag der ermittelten Stimmenzahlen in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift bei Kennbuchstaben D1, D2 usw., „Spalte ZS I“, sowie Kennbuchstabe C, „Spalte ZS I“
Summenbildungbei Kennbuchstabe D, „Spalte ZS I“
Prüfen der Stimmzettel und Zählen der Stimmen (2)
18
1
8
490
110
5
85
Beschlussfassung bei Anlass zu Bedenken – Stapel c)
Anlass zu Bedenken =weder eindeutig gültig noch leer
Beschlussfassung in jedem Einzelfall
Mündliche Bekanntgabe des Beschlusses durch Wahlvorsteher
Bei „gültigen“ Stimmzetteln jeweils ansagen, für welchen Wahlvorschlag die Stimme abgegeben worden ist
Beschlussvermerk auf Rückseite des Stimmzettels
Beschlussergebnis
Bei Gültigkeit: Welcher Wahlvorschlag?
Begründung für die „Gültigkeit“ bzw. „Ungültigkeit“
Abstimmungsverhältnis
Unterschrift Wahlvorsteher
Fortlaufende Nummerierung
Beschlussfassung (1)19
Bei Briefwahl: ggf. auf Stimmzettelumschlag
Bei Briefwahl: Stapel c) und d)
Beschlussaufkleber für Stimmzettel
Beschlussfassung (2)20
Eintrag der ermittelten Stimmenzahlen in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift bei Kennbuchstaben D1, D2 usw., „Spalte ZS II“, sowie Kennbuchstabe C, „Spalte ZS II“
Summenbildungbei Kennbuchstabe D, „Spalte ZS II“
Beschlussfassung (3)21
1
8
490
110
5
85
1
3
2
2
Eintrag der fortlaufenden Nummerierung von beschlussmäßig behandelten Stimmzetteln unter Nr. 3.5 der Wahlniederschrift
Beschlussmäßig behandelte Stimmzettel als Anlage zur Wahlniederschrift
Beschlussfassung (4)22
Bei Briefwahl:ggf. auch Stimmzettelumschläge
Bei Briefwahl:ggf. auch Stimmzettelumschläge
5 1
Addition der jeweiligen Stimmen insgesamt „Spalte ZS I“ + „Spalte ZS II“ = „Spalte insgesamt“ in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift bei Kennbuchstaben D1, D2 usw., sowie D insgesamt und C insgesamt
Summenbildungbei Kennbuchstabe D, „Spalte insgesamt“
Summenbildung23
1
8
490
110
5
85
1
3
2
2
1
9
493
112
7
85
Überprüfung der Zusammenzählung durch zwei Beisitzer
Kontrolle der Plausibilität:
Feststellung des Ergebnisses durch Wahlvorstand und Bekanntgabe durch Wahlvorsteher
Durchgabe der Schnellmeldung
Kontrolle und Schnellmeldung24
Unterschriften aller Wahlvorstandsmitglieder unter Nr. 5.6 der Wahlniederschrift
Ordnen und Verpacken der Unterlagen nach Nr. 5.8 der Wahlniederschrift
Gültige Stimmzettel, geordnet und gebündelt nach Wahlvorschlägen
Ungekennzeichnete Stimmzettel
Eingenommene Wahlscheine
Unbenutzte Stimmzettel
Abschluss und Übergabe der Unterlagen
25
Bei Briefwahl: Zusätzlich:„Leer“ abgegebene Stimmzettelumschläge
Beifügen der Anlagen zur Wahlniederschrift
Beschlussmäßig behandelte Stimmzettel
Beschlussmäßig behandelte Wahlscheine
Niederschrift über besondere Vorfälle / Vorkommnisse
Abschließende Unterschrift des Wahlvorstehers in der Wahlniederschrift
Übergabe der Unterlagen an Beauftragten gegen Unterschrift nach Nr. 5.9 der Wahlniederschrift
Abschluss und Übergabe der Unterlagen
26
Bei Briefwahl: Zusätzlich:- zurückgewiesene Wahlbriefe- beschlussmäßig behandelte Stimmzettelumschläge
Zurückweisung von Wahlbriefen durch Beschluss, wenn …
… kein oder kein gültiger Wahlschein beigefügt
… kein Stimmzettelumschlag beigefügt
… weder roter Wahlbriefumschlag noch blauer Stimmzettelumschlag verschlossen
… mehrere blaue Stimmzettelumschläge beigefügt, aber nicht die gleiche Anzahl gültiger Wahlscheine mit eidesstattlicher Versicherung
… „Versicherung an Eides statt“ nicht unter- schrieben
… kein amtlicher blauer Stimmzettelumschlag benutzt
… blauer Stimmzettelumschlag mit einer offen- sichtlich das Wahlgeheimnis gefährdenden Ab- weichung / einem deutlich fühlbaren Gegenstand
Vermerk der Zurückweisungsgründe in Nr. 2.6 der Briefwahlniederschrift
Zurückgewiesene Wahlbriefe zählen nicht als Wähler oder ungültige Stimmen
Briefwahl – Öffnen und Prüfen der Wahlbriefe
27
Beschlussfassung in jedem Einzelfall
Bei Zurückweisung:
Samt Inhalt aussondern
Zurückweisungsgrund vermerken
Wieder verschließen
Unterschrift des Briefwahlvorstehers
Fortlaufend nummerieren
Getrennt verwahren
Bei Zulassung, wenn Gegenstand der Beschlussfassung der Wahlschein:
Beschlussvermerk auf Rückseite des Wahlscheins anbringen
Anlage zur Briefwahlniederschrift
Briefwahl – Beschlussfassung über Wahlbriefe
28
Beschlussaufkleber für Wahlbriefe
Briefwahl – Beschlussfassung über Wahlbriefe
29
Briefwahl – Wahlschein30
Öffnen der Urne und Zählen der Umschläge
Eintrag in Nr. 3.2 a) der Briefwahlniederschrift (= Wähler B; zugleich B1)
Zählen der eingenommenen Wahlscheine und Eintrag unter Nr. 3.2 b) der Briefwahlniederschrift
Kontrolle: Zahl der Stimmzettelumschläge identisch mit Zahl der Wahlscheine
Übertrag der Zahl der Wähler B = B1 nach Abschnitt 4 der Briefwahlniederschrift
Öffnen der Umschläge – Entnahme der Stimmzettel
Weitere Ergebnisermittlung: Folien 16 bis 25
Briefwahl – Ermittlung der Zahl der Wähler
31
500
500
500
Stimmzettelbeispiele
Europawahl Sonntag, 25. Mai 2014
8.00 – 18.00 Uhr
Ungültig ist die Stimme, wenn der Stimmzettel …… nicht gekennzeichnet ist (ohne Beschlussfassung)
… in verschiedenen Wahlvorschlägen gekennzeichnet ist
… den Wählerwillen nicht zweifelsfrei erkennen lässt
… einen Zusatz oder Vorbehalt enthält
… mit einem besonderen Merkmal versehen ist
… nicht amtlich hergestellt ist / für ein anderes Land gilt
… völlig durchgestrichen oder durchgerissen ist
… der Stimmzettelumschlag „leer“ abgegeben wurde (ohne Beschlussfassung)
… sich mehrere gekennzeichnete Stimmzettel im Stimmzettelumschlag befinden,
die jedoch nicht gleich lauten
… nicht amtlich ist
… in einer offensichtlich das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht
… einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält
StimmzettelbeispieleErläuterungen
Zusätzlich bei Briefwahl:Ungültigkeit der Stimme, wenn …
Sofern nicht bereits eine Zurückweisung des Wahlbriefserfolgt ist, auch, wenn der Stimmzettelumschlag …
Anhang
A.1
StimmzettelbeispieleStapelbildung bei Urnenwahl
Anhang
A.2
StimmzettelbeispieleStapelbildung bei Briefwahl
Anhang
A.3
StimmzettelbeispieleBeispiel 1 – Kreuz bei einem Wahlvorschlag
Anhang
A.4
StimmzettelbeispieleBeispiel 2 – Kreuz an anderer Stelle
Anhang
A.5
StimmzettelbeispieleBeispiel 3 – Keine Kennzeichnung
Anhang
A.6
StimmzettelbeispieleBeispiel 4 – Nur Streichungen
Beschluss
Eintrag bei D1, D2, usw.,„Spalte ZS II“ gültig
Anhang
A.7
StimmzettelbeispieleBeispiel 4 – Nur Streichungen
Musterstadt
1 – Altes Schulhaus1Gabi Schuster
6
9 0
Anhang
A.8
StimmzettelbeispieleBeispiel 5 – Sonstige Kennzeichnung
ja
Beschluss
Eintrag bei D1, D2, usw.,„Spalte ZS II“ gültig
Anhang
A.9
Musterstadt
1 – Altes Schulhaus2Gabi Schuster
2
9 0
StimmzettelbeispieleBeispiel 5 – Sonstige Kennzeichnung
Anhang
A.10
StimmzettelbeispieleBeispiel 6 – Korrektur der Stimmabgabe
Kreuz soll gelten
Beschluss
Eintrag bei D1, D2, usw.,„Spalte ZS II“ gültig
Anhang
A.11
Musterstadt
1 – Altes Schulhaus3Gabi Schuster
6
9 0
StimmzettelbeispieleBeispiel 6 – Korrektur der Stimmabgabe
Anhang
A.12
Stimmzettelbeispiele Beispiel 7 – Kreuz bei mehreren Wahlvorschlägen
Beschluss
Eintrag bei C, „Spalte ZS II“ ungültig
Anhang
A.13
Musterstadt
1 – Altes Schulhaus4Gabi Schuster
9 0
Stimmzettelbeispiele Beispiel 7 – Kreuz bei mehreren Wahlvorschlägen
Anhang
A.14
StimmzettelbeispieleBeispiel 8 – Kreuz und sonstige Kennzeichnung
Beschluss
Eintrag bei C, „Spalte ZS II“ ungültig
Anhang
A.15
Musterstadt
1 – Altes Schulhaus5Gabi Schuster
9 0
StimmzettelbeispieleBeispiel 8 – Kreuz und sonstige Kennzeichnung
Anhang
A.16
StimmzettelbeispieleBeispiel 9 – Unzulässiger Zusatz
Versager !!!
Beschluss
Eintrag bei C, „Spalte ZS II“ ungültig
Anhang
A.17
Musterstadt
1 – Altes Schulhaus6Gabi Schuster
9 0
StimmzettelbeispieleBeispiel 9 – Unzulässiger Zusatz
Anhang
AAnhang
A.18
StimmzettelbeispieleBeispiel 10 – Unzulässiger Vorbehalt
Gilt nur wenn keine weiteren EU-
Beitritte mehr erfolgen
Beschluss
Eintrag bei C, „Spalte ZS II“ ungültig
Anhang
A.19
StimmzettelbeispieleBeispiel 10 – Unzulässiger Vorbehalt
Musterstadt
1 – Altes Schulhaus7Gabi Schuster
9 0
Anhang
A.20
Herzlichen Dank
für Ihre
Aufmerksamkeit
und
gutes Gelingen
am Wahltag!