Wie ist die Feuerwehr in Bayern organisiert? Was versteht man unter „Feuerwehr“? Die Feuerwehr...

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Wie ist die Feuerwehr in Bayern organisiert?

Was versteht man unter „Feuerwehr“?

Die Feuerwehr ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung.

Die Feuerwehr ist eine öffentliche oder private Einrichtung, deren Hauptaufgabe die Bekämpfung von Bränden ist. Desweiteren hilft die Feuerwehr bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen.

Die Feuerwehr ist ein Ausrüstungs -, Ausbildungs – und Führungssystem, das durch Zusammenwirken zum sofortigen Einsatz befähigt. Gekennzeichnet ist sie durch geordnete, ruhige, überall am richtigen Ort angreifende und eingeübte Tätigkeit.

Arten der Feuerwehr

BerufsfeuerwehrBerufsfeuerwehr Freiwillige FeuerwehrFreiwillige Feuerwehr PflichtfeuerwehrPflichtfeuerwehr WerksfeuerwehrWerksfeuerwehr BetriebsfeuerwehrBetriebsfeuerwehr

BFBF FFFF PFPF WFWF BtFBtF

Welche Aufgaben haben die Gemeinden?

Laut Gesetz muss jede Gemeinde dafür sorgen, dass

der abwehrende Brandschutz der technische Hilfsdienst

sichergestellt ist.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben muss jede Gemeinde eine gemeindliche Feuerwehr

AUFSTELLEN AUSRÜSTEN UNTERHALTEN

Arten gemeindlicher Feuerwehren

Freiwillige Feuerwehr ( FF )

Einsatzkräfte werden durch den Feuerwehrverein gestellt.

Aufnahmen erfolgen durch den Kommandanten.

Der Dienst ist ehrenamtlich. Es kann hier mehrere selbständige

Ortsteilfeuerwehren geben.

Berufsfeuerwehr ( BF )

Die Aufstellung erfolgt, wenn eine FF nicht ausreicht.

Aufstellung nur in Städten über 100 000 Einwohner.

Der Feuerwehrdienst ist hauptamtlich (Beamte).

Pflichtfeuerwehr ( PF )

Die Aufstellung erfolgt, wenn trotz vorhandener Notwendigkeit keine FF zustande kommt.

Heranziehung vom 18. – 63. Lebensjahr möglich.

Rechte und Pflichten gleichen denen in der Freiwilligen Feuerwehr.

Wie ist eine Freiwillige Feuerwehr ( FF ) aufgebaut?

Kommandant

steht an der Spitze einer Feuerwehr wird alle sechs Jahre von den aktiven

Mitgliedern gewählt (wahlberechtigt ab 16) regelt den Übungs – und Dienstbetrieb in

der Feuerwehr ernennt geeignete Personen zu

Funktionsträgern in der Feuerwehr ist für die Ausbildung verantwortlich

Funktionsträger

übernehmen die vom Kommandanten übertragenen Aufgaben

Gruppenführer Zugführer Gerätewart Jugendwart Atemschutzgerätewart

Taktische Einheiten

Gliederung nach Trupp, Staffel, Gruppe, Zug

Gruppe als kleinste SELBSTÄNDIGE taktische Einheit

Gruppe besteht aus dem GF und acht Feuerwehrdienstleistenden

Wie ist die Feuerwehrführung eines Landkreises / einer

kreisfreien Stadt gegliedert?

Kreis - / Stadtbrandrat

steht an der Spitze im Landkreis / in kreisfreier Stadt

wird alle sechs Jahre von den Kommandanten des betreffenden Gebietes gewählt

unterstützt das Landratsamt, die Gemeinden und die Feuerwehren in feuerwehrtechnischen Fragen

Kreis - / Stadtbrandinspektor

Bestellung erfolgt durch Kreis - /Stadtbrandrat

leitet den vom Kreis - / Stadtbrandrat bestimmten Inspektionsbereich

unterstützt Gemeinden und Feuerwehren in feuerwehrtechnischen Fragen

Kreis - / Stadtbrandmeister

Bestellung erfolgt durch den Kreis - / Stadtbrandrat

Zuweisung von bestimmten Bereichen oder Fachgebieten

unterstützen KBR / KBI bzw. SBR / SBI

Kreisbrandrat, Kreisbrandinspektor,

Kreisbrandmeister und auch der Kommandant werden als

„besondere Führungsdienstgrade“ bezeichnet

– ihnen ist eine bestimmte übergeordnete Funktion zugeteilt.

Was bedeuten die verschiedenen Streifen am Ärmel?

Kommandant

Kreisbrandinspektor

Kreisbrandmeister

Kreisbrandrat

Mannschaftsdienstgrade

Feuerwehrmann

Oberfeuerwehrmann

Hauptfeuerwehrmann

Führungsdienstgrade

Löschmeister

Oberlöschmeister

Hauptlöschmeister

Brandmeister

Oberbrandmeister

Hauptbrandmeister

Die Ernennung von Mannschafts- und Führungsdienstgraden

erfolgt allein durch den Kommandanten!

Verschiedene Aufgabenbereiche können entsprechend

gekennzeichnet sein: z. B.

Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr ( FF )

in Feuerwehrverein und

aktive Mannschaft

Feuerwehrverein

dient zur Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr – stellen Mitglieder für aktive Mannschaft

Selbständige und eigenverantwortliche Organisation geleitet durch den Vorsitzenden

Mitgliedschaft wird in der Vereinssatzung geregelt Arten der Mitgliedschaft: aktive Mitglieder, passive

Mitglieder, fördernde Mitglieder, Ehrenmitglieder Mitgliederversammlung: Antragsrecht durch jedes

Mitglied

Aktive Mannschaft

Brandschutz und technische Hilfeleistung geleitet durch den Kommandanten Ausbildungsveranstaltungen Jugendgruppe mit gesonderten Vorgaben

bei Einsätzen Aktivität vom 16. – 63. Lebensjahr

„In der Realität verschmelzen diese beiden Bereiche der

Feuerwehr miteinander, was aber im Sinne der Zusammenarbeit auch sehr wünschenswert ist“

Jugendgruppe

Mitgliedschaft kann vom 12. – 18. Lebensjahr erfolgen

besonderer Bestandteil einer Freiwilligen Feuerwehr mit gesonderten Einschränkungen bei Einsätzen

Ziele einer Jugendfeuerwehr

Schulung von Verantwortungsbewusstsein Förderung von sozialem Engagement Begegnungen mit anderen Jugendgruppen Freizeitgestaltung Beteiligung an Sportveranstaltungen Traditionspflege

Organisation Gruppenversammlung Gruppensprecher und Stellvertreter Kassenwart

=> steter Kontakt zum Kreisjugendfeuerwehrwart

Welche Rechte und Pflichten haben Feuerwehranwärter?

Allgemeine Rechte

Versicherungsschutz bei Personenschaden Ersatz von Sachschäden Bereitstellung der Schutzkleidung Recht auf Feuerwehrausbildung

=> Ab dem 16. Lebensjahr gilt zusätzlich: aktives Wahlrecht Freistellung von der Arbeit während eines Einsatzes Lohnfortzahlung und Verdienstausfallersatz kostenlose Verpflegung bei mehr als vier Std. Einsatz

Pflichten eines Feuerwehranwärters

Teilnahme an der Feuerwehrausbildung Entschuldigung bei Dienstverhinderung (Anstandspflicht!) Beachten der Unfallverhütungsvorschriften Befolgen der Anweisungen der Vorgesetzten Tragen und Pflegen der Schutzkleidung

=> Ab dem 16. Lebensjahr gilt zusätzlich: Teilnahme an Einsätzen AUßERHALB des

Gefahrenbereichs Weisungen im EINSATZ kommentarlos befolgen Sicherheitsgerechtes Verhalten bei Einsätzen

Für Feuerwehranwärter gelten bestimmte Einsatzbeschränkungen,

welche in jedem Fall zwecks Unfallverhütung und

Versicherungsschutz eingehalten werden müssen.

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres

Nur Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen.

Keine aktive Teilnahme an Einsätzen. Keine Einsatzfahrten im

Feuerwehrfahrzeug.

Teilnahme als Zuschauer an Einsätzen erlaubt, wenn

Aufsicht durch einen erfahrenen Feuerwehrkameraden gegeben ist.

Gefahrenlage sorgfältig vorher geprüft worden ist.

Beobachtung aus einem sicheren Bereich heraus erfolgt.

Schutzkleidung getragen wird.

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres gilt:

Teilnahme an Einsätzen außerhalb des unmittelbaren Gefahrenbereichs.

=> Als Voraussetzung muss: die Feuerwehr – Grundausbildung

abgeschlossen sein. die Aufsicht durch einen erfahrenen

Feuerwehrdienstleistenden gegeben sein. vollständige persönliche Schutzausrüstung

angelegt sein.

Hinweise

Gefahrenbereich legt grundsätzlich der Einsatzleiter fest.

Bei Brandeinsätzen kann der Verteiler als grober Orientierungspunkt gelten.

Keine Teilnahme an Einsätzen bei Dunkelheit.

Keine Tätigkeiten im Einsatz, die dem Gefahrenbereich zugeordnet sind.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!