PH-NÖ TGP 1-11 Pädagogische Hochschule Niederösterreich Lehramt für den technisch-gewerblichen Fachbereich an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.
Gleichstellungsverpflichtung § 3 (1) LGG Die Einrichtungen nach § 1 sind verpflichtet, aktiv auf die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Beschäftigung.