Gleichstellungsverpflichtung § 3 (1) LGG Die Einrichtungen nach § 1 sind verpflichtet, aktiv auf...
-
Upload
cornelia-hausler -
Category
Documents
-
view
215 -
download
1
Transcript of Gleichstellungsverpflichtung § 3 (1) LGG Die Einrichtungen nach § 1 sind verpflichtet, aktiv auf...
Personalentwicklung in Tempelhof-Schöneberg
Richtlinien für die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Schuldienst
Berlinweiter und regionaler Frauenförderplan in Tempelhof-Schöneberg von 2015 bis 2017
Regionaler Frauenförderplan 2015-2017
Gleichstellungsverpflichtung§ 3 (1) LGG
Die Einrichtungen nach § 1 sind verpflichtet, aktiv auf die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Beschäftigung und auf die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanzen hinzuwirken. Die Erfüllung dieser Verpflichtung ist besondere Aufgabe der Beschäftigten mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen.
Regionaler Frauenförderplan 2015-2017
Frauenförderplan§ 4 (8) LGG
Die Festlegungen im Frauenförderplan sind Bestandteil der Personalentwicklungsplanung.
Regionaler Frauenförderplan 2015-2017
Top-down Prinzip
Abteilungsleiter Hr. Arnz
Referatsleiter Hr. Rubbert/Schulaufsicht
Schulleitung
Schul- und Gesamtkonferenz
Regionaler Frauenförderplan 2015-2017
Inhalte des neuen FFPL 2015-2017
• aktive Frauenförderung – beruflicher Aufstieg
• Vereinbarkeit von Beruf und Familie
• gendergerechte Sprache
Regionaler Frauenförderplan 2015-2017
Qualifizierung weiblicher Führungskräfte - Quote = Schlüssel zum Erfolg
§ 8 (2) LGG
Frauen, deren Qualifikation der dermännlichen Mitbewerber gleichwertig ist, sindgegenüber männlichen Mitbewerbern unterWahrung der Einzelfallgerechtigkeit solangebevorzugt zu befördern, bis (…) der Anteil derFrauen mindestens 50 von Hundert beträgt.
Regionaler Frauenförderplan 2015-2017
Qualifizierung weiblicher Führungskräfte
Quelle: FFPL 2015-2017
Schule Stand 28.02.2015
Ziel 28.02.2017
Gymnasium Schulleitung Stellv. Schulleitung Fachleitung
33 %37 %46 %
50 %45 %50 %
ISS Schulleitung
41 %
50 %
Regionaler Frauenförderplan 2015-2017
Aktive Frauenförderung – Beruflicher Aufstieg
• Fortsetzung der Fortbildung Netzwerk „Frauen in Leitung“ (FIL)
• Qualifizierte Frauen werden von der SL motiviert, sich zu bewerben.
• Leitungsaufgaben auch in Teilzeit; Unterstützung durch SL und SchA
• An Leitung interessierte Frauen sind als Mentee vom Unterricht freizustellen.
Familienfreundliche Arbeitsregelungen
„Wenn da steht familienfreundlich, dann kannst du dir ja denken, was da los ist. Da muss man Karussell fahren, der ganze Strand ist vollgepinkelt und jeden Abend gibt’s Milchreis.“
Regionaler Frauenförderplan 2015-2017
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
SL sowie koordinierende Erzieherinnen und Erzieher besprechen vor der Unterrichtsverteilung die Stunden bzw. Dienstgestaltung der Ziele gemäß §10 (1) LGG.
• außerunterrichtliche Veranstaltungen• Dienstbeginn und Dienstende
Glaubenssätze
Regionaler Frauenförderplan 2015-2017
Teilzeitbeschäftigung
Den Teilzeitbeschäftigten sind u.a.:
• ein oder zwei unterrichtsfreie Tage zu ermöglichen• Springstunden proportional anzurechnen• Mehrarbeitsstunden anteilig anzuordnen• an den Präsenztage anteilig anwesend
Regionaler Frauenförderplan 2015-2017
Elternzeit
• Anfrage der SL vor Beginn der EZ nach Informationswunsch (Anlage 3)
• Wiedereingliederungsgespräche mit der SL• in EZ = keine Umsetzung, keine Mehrarbeit• Unterrichtsverpflichtung auf wenige Wochentage
legen
Zum Nachdenken
• Ein Vater fuhr mit seinem Sohn im Auto.
Sie verunglückten. Der Vater starb an der Unfallstelle. Der Sohn wurde schwer verletzt ins Krankenhaus eingeliefert und musste operiert werden. Ein Arzt eilte in den OP, trat an den Operationstisch heran, auf dem der Junge lag, wurde kreidebleich und sagte:
• „Ich bin nicht im Stande zu operieren. Dies ist mein Sohn.“
Regionaler Frauenförderplan 2015-2017
Grundsätze des Führungshandelns – gendergerechte Sprache
• Alle Beschäftigten mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben haben bei der sprachlichen Gleichstellung eine besondere Vorbildfunktion.
• Räumlichkeiten („Kollegiumszimmer“), Funktionsstellen etc. geschlechtergerecht bezeichnen
• Alle Schriftstücke (Briefe, Schulprogramme etc.) sind diskriminierungsfrei zu verfassen (s. „Leitfaden für eine geschlechtergerechte Sprache in der Verwaltung“).
„Wenn ich so darüber
nachdenke, kann ich
eigentlich alles!"