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Ein Wegweiser zur sozial verantwortlichen Beschaffung in Kommunen

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2 CIR/TDH > „Wie fair kauft meine Stadt?“

Impr

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Spendenkonto:Christliche Initiative RomeroKonto Nr. 3 11 22 00 Darlehenskasse Münster BLZ 400 602 65IBAN DE67 4006 0265 0003 1122 00BIC: GENODEM1DKM

Die Veröffentlichung wurde mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union ermöglicht. Für den Inhalt dieser Veröffentlichung sind allein die HerausgeberInnen verant-wortlich; der Inhalt kann in keiner Weise als Standpunkt der Europäischen Union angesehen werden.

in Kooperation mit Herausgeberin:

Christliche Initiative Romero (CIR)

Breul 23, 48143 Münster

Telefon 0251 / 8 95 03 | Fax 0251 / 8 25 41

E-Mail: [email protected] | www.ci-romero.de

mitherausgeber:

terre des hommes Deutschland

Ruppenkampstraße 11a, 49031 Osnabrück

Telefon 0541 / 710 10

www.tdh.de

redaktion:Christian Wimberger (V.i.s.d.R), Johanna Fincke

Teile der Publikation basieren auf dem im Jahr 2010 von FIAN und anderen Organisationen herausgegebenen Leitfaden „Öko-soziale Beschaffung jetzt!“.

Lektorat: Annette Spitzmesser

Fotos und Grafiken: siehe Bildunterschriften

Layout: Marco Fischer, Erlangen, www.grafischer.com

Druck: Hermann Kleyer, Münster

Gedruckt auf 100 % Recycling-Papier April 2015

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3CIR/TDH > „Wie fair kauft meine Stadt?“

InH

ALtEinleitung ..................................................................................................................................................................................... 4

KAPITEL 1: Gute GrünDe Für FAIrGAbe ......................................................................................... 6Argumente und Strategien für eine sozial verantwortliche Beschaffung

1.1 Argumentationshilfen für eine sozial verantwortliche Beschaffung .............................................................................7

Ethische Gründe für menschenwürdige Arbeitsbedingungen im Globalen Süden ............................................................................... 7

Internationale Normen und Pakte ............................................................................................................................................................... 9

Argumente für die Kommunalverwaltung .................................................................................................................................................10

1.2 Strategien für eine faire Stadt – so können Sie vorgehen .............................................................................................13

Anfangen ........................................................................................................................................................................................................13

Weitermachen ................................................................................................................................................................................................14

Nicht unterkriegen lassen .............................................................................................................................................................................16

KAPITEL 2: bescHAFFunG konkret ...............................................................................................18Grundlagen, Herausforderungen und gute Beispiele

2.1 Rahmenbedingungen der öffentlichen Beschaffung in den Kommunen.....................................................................19

Die neue EU-Richtlinie ...................................................................................................................................................................................19

Weitere gesetzliche Grundlagen .................................................................................................................................................................20

Beschaffungsorganisation............................................................................................................................................................................21

2.2 Ablauf eines Vergabeverfahrens und Anleitung für die Aufnahme sozialer Kriterien ............................................ 22

Der Ablauf eines Vergabeverfahrens ........................................................................................................................................................22

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur FAIRgabe ..............................................................................................................................................24

2.3 Herausforderungen der sozial gerechten Vergabe und Lösungsansätze ................................................................. 25

Herausforderungen .......................................................................................................................................................................................25

Lösungsansätze ...........................................................................................................................................................................................26

-------------------------- Herausnehmbarer Innenteil: der große FAIRNESS-Check ---------------------------------

2.4 Gute Beispiele – zur Nachahmung empfohlen ............................................................................................................. 27

Die Kommune München: Vorreiter für nachhaltige Beschaffung .........................................................................................................27

Nachhaltige Beschaffung in Mainz ............................................................................................................................................................29

Stadt Dortmund: Gute strukturelle Voraussetzungen für die faire Beschaffung ................................................................................30

KAPITEL 3: Der beDArF zum HAnDeLn ........................................................................................ 32Klassische Produkte für die FAIRgabe

3.1 Kaffee, Tee, Orangensaft und weitere Lebensmittel ................................................................................................... 33

3.2 Natursteine: mehr als Kinderarbeit ................................................................................................................................. 35

3.3 Arbeitsbekleidung schützt jene, die sie tragen, aber nicht die, die sie herstellen ..................................................... 38

3.4 Spielzeug verantwortlich einkaufen ................................................................................................................................41

3.5 Informations- und Kommunikationstechnologie: neue Ansätze für eine sozial verantwortliche öffentliche Beschaffung .................................................................................................................................................... 43

3.6 Fair Flowers – mit Blumen für Menschenrechte ........................................................................................................... 45

KAPITEL 4: bLIck über Den teLLerrAnD ..................................................................................... 47Druck auf Kommunen und Unternehmen durch Vernetzung, Öffentlichkeits- und Kampagnenarbeit

Kontakte ..................................................................................................................................................................................... 49

Bestellschein ...............................................................................................................................................................................51

Die Christliche Initiative Romero ........................................................................................................................................... 52

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Profitgier, die tötet

Dabei sind diese Katastrophen nur die Spitze des Eisbergs. Und sie betreffen auch nicht nur den Textilsektor. Demü-tigungen und Ausbeutung sind für die ArbeiterInnen in sämtlichen Exportsektoren des Südens eine katastrophale Realität, mit der sie sich täglich konfrontiert sehen. Seit ei-niger Zeit bemühen sich verschiedene Initiativen, der Miss-achtung internationaler Arbeitsrechte einen Riegel vorzu-schieben, indem sie Druck auf Unternehmen ausüben und die Verantwortung der KonsumentInnen aufzeigen.

Mit dem öffentlichen Einkauf die Welt verändern? In den letzten Jahren sind nicht nur private EinkäuferInnen sondern auch ein weiterer Konsument in den Fokus ent-wicklungspolitischer Kampagnen gerückt: die öffentliche Hand. Mit ihrer Einkaufsmacht können die kommunalen BeschafferInnen auf ein mächtiges Instrument zurückgrei-fen und ein Zeichen gegen ausbeuterische Arbeit in globa-lisierten Märkten setzen.

Der Wert der von öffentlichen Einrichtungen in Deutschland eingekauften Güter und Dienstleistungen beträgt jährlich schätzungsweise zwischen 250 und 480 Milliarden Euro. Das sind ca. 16 bis 18 Prozent des Bruttosozial produkts. Mit dieser enormen Marktmacht können Kommunen auf die Einhaltung von Arbeits- und Menschenrechten bei der Herstellung ihrer Produkte beharren und so die Einkaufspo-litik der Unternehmen nachhaltig ändern.

Dieser Einfluss zeigt sich schon jetzt: eine Unternehmens-befragung der Christlichen Initiative Romero (CIR) hat ge-

Wie fair kauft meine stadtWegweiser zur sozial verantwortlichen Beschaffung in Kommunen

EINLEITUNG

zeigt, dass viele Berufsbekleidungsunternehmen, die die öffentliche Hand beliefern, seit Kurzem über einen Verhal-tenskodex für Zulieferbetriebe verfügen oder weitergehen-de Maßnahmen in der Lieferkette umgesetzt haben. Un-ternehmen stellen sich diesen Veränderungen nicht nur aus sozialem Verantwortungsbewusstsein, sondern vor allem auch deshalb, weil die Nachfrageseite immer häufiger die Einhaltung grundlegender Arbeitsrechte fordert.

Stand der verantwortlichen öffentlichen Beschaffung Einige Kommunen haben bereits erste Erfahrungen mit der Beschaffung von Fairtrade-Produkten gemacht oder sich an komplexere Produktgruppen wie Bekleidung und Com-puter herangetastet. Daneben zwingen Vergabegesetze in einigen Bundesländern die Kommunen inzwischen, die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Ar-beitsorganisation (ILO) bei der Herstellung sog. gefährde-ter Produkte einzufordern.

Doch trotz aller Fortschritte: das Potenzial der verantwort-lichen öffentlichen Beschaffung ist noch lange nicht aus-geschöpft. Viele Kommunen bleiben beim öffentlichkeits-wirksamen Einkauf von Fairtrade-Kaffee stehen, verankern die sozialen Anforderungen nicht systematisch und prüfen die Angaben der Unternehmen nicht. In den meisten Fällen bleiben Produktgruppen wie Berufsbekleidung, Naturstei-ne und IT-Produkte, die komplizierte Lieferketten durch-laufen und zu größeren Marktanteilen eingekauft werden, außen vor.

Aber gerade diese Produkte sind wichtig, weil es bei ihrer Herstellung oft zu schwerwiegenden Menschenrechtsver-

Die verheerenden Fabrikkatastrophen in pakistan 2012 und bangladesch 2013, die insgesamt 1.382 menschen das Leben kosteten, haben sich in unser Gedächtnis gebrannt. Auf drastische Weise ha-ben sie uns vor Augen geführt, dass die profitgier der konzerne tatsächlich tödlich ist, wenn man ihr in Ländern, wo der schutz der menschenrechte vernachlässigt wird, keine Grenzen setzt.

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brechen kommt und Kommunen hier durch die Forderung glaubwürdiger Nachweise reale Veränderungen bewirken können. Eine wirklich faire Stadt zu werden, ist sicherlich nicht die leichteste Aufgabe, aber eine sehr effektive, um Ausbeutung und Armut ein Ende zu setzen.

Die Herausforderung, glaubhaft fair zu werdenDie Umstellung des kommunalen Einkaufs auf sozial und ökologisch kann nur in guter Zusammenarbeit zwischen NGOs, lokalen ehrenamtlichen Gruppen und der kommu-nalen Verwaltung umgesetzt werden.

So kann es gehen:

1. Entwicklungspolitische Organisationen machen in ihren Kampagnen den Zusammenhang zwischen Konsummustern im Norden und Ausbeutungsverhält-nissen im Süden sichtbar.

2. Lokale Gruppen wie Fairtrade-Towns Steuerungsgrup-pen, Weltläden, kirchliche Gruppen oder Mitglieder der Lokalen Agenda 21 können diese Kampagnen aufnehmen und positiven Druck auf ihre Kommu-nen ausüben, damit diese erste Beschlüsse für fairen Einkauf fassen oder weiterführende Maßnahmen ergreifen.

3. Die Verwaltungskräfte haben dann die anspruchsvolle Aufgabe, die Beschlüsse in konkreten Ausschreibun-gen für bestimmte Produktgruppen umzusetzen. Daraus ergeben sich oft komplexe Fragen nach Kontrolle und Nachweis, die für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Produktionsländern eine zentrale Rolle spielen. Auch bei diesen Fragen können NGOs und öffentliche Servicestellen helfen.

4. Um weitere Kommunen und Institutionen zu über-zeugen, ist schließlich eine gute Öffentlichkeitsarbeit erforderlich, durch die erste Erfolge bekannt gemacht und in größere Zusammenhänge gestellt werden.

Wie fair kauft meine Stadt? Der vorliegende Leitfaden ist eine wichtige Grundlage für die Kampagne „Wie fair kauft meine Stadt?“. Das Projekt soll engagierte Menschen und Gruppen motivieren nach-zufragen, inwieweit ihre Stadtverwaltungen die Verant-wortung für menschenwürdige Arbeitsbedingungen ernst nehmen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit verschiedener Ini-tiativen zu fördern und dadurch konkrete Erfolge in Städ-ten zu erzielen.

Die Publikation richtet sich an Fairtrade-Towns Steue-rungsgruppen, terre des hommes Ortsgruppen, Weltläden und andere entwicklungspolitische Vereine sowie kirchli-che Verbände, kommunale BeschafferInnen und Privat-personen, die sich für eine Beschaffung unter sozialen Gesichtspunkten engagieren wollen. Sie nähert sich dem Thema aus zwei Perspektiven. Lokalen Gruppen werden Argumentationsstrategien und Anregungen für öffent-lichkeitswirksame Aktionen vermittelt. Und kommunale BeschafferInnen erhalten nützliche Tipps für bestimmte Produktgruppen sowie gute Beispiele und Lösungsansätze für juristische Probleme beim Einkauf.

Zwischen diesen beiden Perspektiven gibt es aber keine strikte Trennung. So können Verwaltungsangestellte auch auf die Argumentationsstrategien zurückgreifen oder ehrenamtliche Gruppen die Kommunen bei Fragen zu Nachweis und Kontrolle der Angaben der Unternehmen unterstützen. Vor allem zur breiteren Sensibilisierung der Öffentlichkeit, für die Überzeugung weiterer Kommunen und für die politische Lobbyarbeit (siehe Kapitel 4) ist eine Zusammenarbeit nötig und wünschenswert.

Der Einsturz der Fabrik Rana Plaza ist auch eine Mahnung an die öffentliche Hand, sich für würdige Arbeitsbedingungen in Lieferket-ten einzusetzen. Foto: Gisela Burckhardt

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6 CIR/TDH > „Wie fair kauft meine Stadt?“Kapitel 1 argumente und Strategien

In den meisten Städten ist das Bewusstsein für die Ver-antwortung, die Einhaltung internationaler Arbeits-rechte bei der Beschaffung öffentlicher Güter sicher-

zustellen, noch nicht ausreichend verbreitet. Hier müssen deshalb sowohl die Bevölkerung als auch die Bürgermeis-terInnen, StadträtInnen und MitarbeiterInnen in Verwal-tungsabteilungen überzeugt werden. Da dies besonders dort, wo die Skepsis oder der Widerstand groß ist, keine leichte Aufgabe ist, sollten Sie eine Argumentationsstra-tegie als Grundlage für Ihre lokale Kampagne entwickeln.

Auch in Kommunen, in denen bereits einige Fairtrade-Pro-dukte auf dem Einkaufszettel stehen, sollte mit Hilfe durch-dachter Argumente die verantwortliche Beschaffung einer größeren Produktpalette gefordert werden. Eine wichtige Funktion der Argumentationsstrategie besteht nicht zu-letzt auch darin, auf die üblichen Vorurteile vieler kommu-naler BeschafferInnn vorbereitet zu sein und diesen gezielt widersprechen zu können.

Auf den folgenden Seiten finden Sie einige Sprechblasen mit gängigen Ausreden, die Sie mit den im Text genann-ten Argumenten widerlegen können. Außerdem werden in diesem Kapitel einige zentrale Argumentationsbausteine nach thematischen Feldern geordnet dargestellt. Auf die-se können nicht nur lokale Gruppen zurückgreifen, sondern auch BeschafferInnen oder Stadtratmitglieder, die „von innen“ für eine Umstellung der kommunalen Beschaffung auf fair und ökologisch werben wollen.

KAPITEL 1

Gute GrünDe Für FAIrGAbe:

Argumente und Strategien für eine sozial verantwortliche Beschaffung

Um anspruchsvolle soziale Kriterien in den öffentlichen Einkauf zu integrie-ren, ist oft eine ganze Menge Überzeugungsarbeit nötig. Denn obwohl einige Vorreiter-Kommunen bereits ihre Verantwortung im Zusammenhang mit ihren Beschaffungsaktivitäten erkannt haben, wird ethischer Konsum immer noch weitgehend mit dem Einkauf privater Haushalte in Verbindung gebracht.

Bei der Erarbeitung einer Argumentationsstrategie können Sie je nach thematischem Arbeitsfeld Ihrer lokalen Gruppe eigene Schwerpunkte setzen. Kommunale BeschafferIn-nen können zum Beispiel mit dem Ausstrahlungseffekt auf andere Städte werben. Weltläden können sich auf die Pro-duktionsbedingungen in bestimmten Ländern konzentrie-ren. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt!

Kreativität ist auch gefragt, wenn es darum geht, die Ar-gumentationsstrategie einzusetzen. Im zweiten Teil des Kapitels erhalten Sie Tipps, wie Sie Ihre Forderungen kom-munizieren und konkret mit Ihren Kommunen zusammen-arbeiten können.

Sowohl für die Erarbeitung Ihrer individu-

ellen Argumentationsstrategie als auch bei

der Planung und Umsetzung Ihrer indivi-

duellen Kampagne unterstützen Sie die

MitarbeiterInnen der Christlichen Initiative

Romero (CIR) im Rahmen der Kampagne

„Wie fair kauft meine Stadt?“

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damit die Unternehmen ihre Produktionsstandorte nicht in andere Länder verlegen.

Langfristig müssen die Industrieländer, in denen die von Bil-liglöhnen profitierenden Unternehmen ihren Hauptsitz ha-ben, der gegenseitigen Unterbietung einen Riegel vorschie-ben. Sie müssen den Unternehmen verbindliche gesetzliche Regelungen für die gesamte Zulieferkette auferlegen und sie für Vergehen, die in ihrem Markennamen begangen werden, haftbar machen. In Deutschland kann jede Person zur Verantwortung gezogen werden, ein Unternehmen jedoch nicht. Erst wenn es sich für die Unternehmen nicht mehr lohnt bzw. nicht ohne Risiko möglich ist, so billig wie möglich zu produzieren, wird sich ihr Verhalten ändern. Dies kann durch Sanktionen und KonsumentInnenverhal-ten bewirkt werden. Die Kommunen sind Großkonsumen-tinnen und können mit ihrem Einkauf ein wichtiges Zeichen gegen die Profitgier der Unternehmen setzen.

Ethische Gründe für menschen würdige Arbeitsbedingungen im Globalen SüdenIn Zeiten, in denen die Welt immer enger zusammen-wächst, fällt es schwer zu begreifen, warum transnationa-le Unternehmen in den sog. Billiglohnländern rücksichtslos Mensch und Natur ausbeuten können, ohne für ihre Ver-gehen zur Rechenschaft gezogen zu werden. Während sie hierzulande wenigstens über Recht und Gesetz dazu ange-halten sind, grundlegende Standards einzuhalten, schei-nen Unternehmen in Ländern mit niedrigen Sozial- und Umweltstandards beinahe Narrenfreiheit zu genießen – auf Kosten von Mensch und Natur. Das muss sich ändern! Mit folgenden Argumentationsbausteinen können Sie auf die ethische Verantwortung der Kommunen hinweisen.

Die Abwärtsspirale stoppen

Unternehmen versichern immer wieder, dass sie nicht für Arbeitsrechtsverletzungen im Ausland verantwortlich sind. Abwechselnd wird die Verantwortung auf die Regie-rungen oder die Zulieferbetriebe abgewälzt. Es seien die Regierungen der Produktionsländer, welche die Mindest-löhne festlegen und nicht ausreichend für die Einhaltung von grundlegenden Standards sorgen, nicht die Unterneh-men, die die Aufträge an die Zulieferbetriebe vergeben. Außerdem würden die Arbeitsrechtsverletzungen von den BesitzerInnen der Zulieferfabriken begangen. Man könne nicht jede Fabrik überwachen, um die ArbeiterInnen vor der Willkür der VorarbeiterInnen und FabrikbesitzerInnen zu schützen. So argumentieren immer wieder SprecherInnen der Unternehmen.

In Wahrheit profitieren die Unternehmen aber nicht nur von diesen Verhältnissen, sondern sind auch an deren Aufrechterhaltung oder sogar Verschlechterung beteiligt. Transnationale Unternehmen setzen die Regierungen der Länder des Globalen Südens ständig explizit oder implizit unter Druck, die Mindestlöhne sowie die Sozial- und Um-weltstandards möglichst niedrig zu halten. Das Ergebnis des ständigen Drucks ist ein internationaler Konkurrenz-kampf, in dem sich die Regierungen gegenseitig bei der Verwässerung von Arbeits- und Umweltschutzgesetzen unterbieten und sogar Sonderwirtschaftszonen mit weit-reichenden Steuervorteilen für Unternehmen einrichten,

1.1 Argumentationshilfen für eine sozial verant- wortliche Beschaffung

GänGIGe AusreDe:

„Es liegt nicht in der Verantwortung der Kommunen, die Welt zu verbessern!“

„Die Löhne wurden redu-ziert. Wir hatten 430 Euro, dann nur noch 330 Euro. Sie können sich nicht vorstellen, was für eine Katastrophe das für die Familie bedeutete.“ slowakische Arbeiterin.

Quelle: clean clothes campaign (2014): Im stich ge-lassen. Die Armutslöhne der Arbeiter innen in kleid-erfabriken in osteuropa und der türkei: http://

lohnzumleben.de/wp-content/uploads/2014/06/CCC-

GE-Report-GER-DEF-LR-spreads.pdf.

WIDERLEGT!

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Keine Menschenrechtsverbrechen mit Steuergeldern

Einkäufe in Kommunen werden mit öffentlichen Geldern getätigt, d. h. größtenteils mit Steuergeldern, die jede(r) BürgerIn zahlt. Prangern Sie in Ihrer Kampagne an, dass die Bevölkerung über die öffentliche Vergabe die Ausbeutung der ArbeiterInnen in Bangladesch, Pakistan, Vietnam oder El Salvador durch transnationale Unternehmen mitfinan-ziert. Die Kommunen müssen die öffentlichen Gelder ver-antwortungsvoll ausgeben, indem sie nicht nur öffentliche Bedürfnisse befriedigen, sondern auch auf das Wohl der Menschen achten, die unmittelbar von der Produktion der Güter betroffen sind.

Dass menschenunwürdige Arbeitsbedingungen nicht nur von Unternehmen mit Unternehmenssitz in Deutschland verschuldet, sondern auch von Einrichtungen unterstützt werden, die durch öffentliche Gelder finanziert sind, ist untragbar! Niemand würde akzeptieren, dass Kommunen Produkte beschaffen, die in Deutschland unter schlimms-ten Arbeitsrechtsverletzungen wie Gewerkschaftsverfol-gung, Demütigungen und Gewalt hergestellt werden. Für im Ausland hergestellte Produkte muss das Gleiche gelten, vor allem dann, wenn in Deutschland eingetragene Un-ternehmen Millionen Profit machen. Fordern Sie Ihre Ge-meinde- oder Stadtverwaltung auf, ihre zu einem großen Teil von Steuergeldern finanzierte Marktmacht zu nut-zen, um die Einkaufspraxis der Unternehmen zu ändern!

Extraterritoriale Pflichten des Staates

In einer globalisierten Welt, in der das Handeln lokaler Akteure verheerende globale Auswirkungen haben kann, darf sich die Politik zum Schutz der Menschenrechte und zum Erhalt der ökologischen Lebensgrundlagen nicht auf das Territorium eines Staates beschränken. Die Staaten müssen auch ihrer globalen Verantwortung gerecht wer-den. Auch wenn handfeste rechtsstaatliche Normen nicht einfach auf das Handeln von Unternehmen im Ausland übertragen werden können, haben Staaten und öffentli-che Einrichtungen die völkerrechtliche Verantwortung, von Konzernen mitverschuldete Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.

Neben außenpolitischen Maßnahmen eines Staates ist der verantwortliche öffentliche Einkauf ein weiteres Ins-trument zum Schutz der Menschenrechte, mit dem auch Kommunen ihrer menschenrechtlichen Pflicht gerecht werden können. Diese ethischen extraterritorialen Pflich-ten von staatlichen Einrichtungen und Kommunen können auch aus einer Reihe internationaler Konventionen abge-leitet werden, die im Folgenden skizziert werden.

Arbeitsrechtsorganisationen wie die vietnamesische Organisation CDI setzen sich weltweit für die Rechte der ArbeiterInnen in den Exportsektoren ein. Foto: CDI

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Internationale Normen und Pakte

Um Ihre ethischen Argumente und die staatlichen Pflichten zu untermauern, können Sie auf internationale Konventi-onen und Normen des Völkerrechts verweisen, welche die Verantwortung der Staaten und Unternehmen betonen, Menschenrechtsverbrechen im Ausland zu verhindern. Wenn Sie auf diese Normen aufmerksam machen, zeigen Sie, dass es seit langer Zeit einen globalen Konsens zum Schutz der Menschrechte gibt und dass die öffentliche Be-schaffung davon nicht ausgeschlossen ist.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Das wichtigste Dokument zum Schutz der Menschenrech-te ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Natio-nen verabschiedet wurde. Im Zusammenhang mit der Ga-rantie menschwürdiger Arbeitsbedingungen sind vor allem die Artikel 23 und 24 von zentraler Bedeutung. Im Artikel 23 werden die Rechte auf gerechte und befriedigende Ar-beitsbedingungen, auf gerechte und befriedigende Ent-lohnung sowie das Recht, Gewerkschaften zu bilden und ihnen beizutreten, festgelegt. Der Artikel 24 definiert das Recht auf Erholung und Freizeit.

Die Gewerkschaft FEASIES setzt sich in El Salvador für die Rechte von ArbeiterIn-nen in der Blumen- und Bekleidungsproduktion ein. Foto: Anne Nibbenhagen, CIR

Auch wenn die Menschenrechtserklä-rung keine verbindliche Rechtsquelle des Völkerrechts ist, so hat sie doch eine hohe politische Wirkung – das gilt auch für die extraterritoriale Dimension. Denn keine Regierung lässt sich gerne sagen, dass sie sich systematischer Menschenrechtsver-brechen schuldig macht, indem sie den im Mutterland ansässigen Unternehmen außerhalb Deutschlands freie Hand lässt.

Dagegen haben die internationalen Pak-te über Bürgerliche und Politische Rechte (Zivilpakt 1966) sowie über Wirtschaft-liche, Soziale und Kulturelle Rechte (So-zialpakt 1966) bindende Wirkung für Deutschland. Diese Menschenrechtsab-kommen binden alle staatlichen Akteure – also auch Gemeinde- und Stadtverwal-tungen! Die konsequente Einforderung und Überprüfung der Situation der Men-schenrechte in der Vergabepraxis stellt eine Möglichkeit für Gemeinden und Städte dar, ihrer menschenrechtlichen Pflicht nachzukommen. Insbesondere sind hier die Artikel des Sozialpaktes von Bedeutung, z. B. auf gerechte und güns-tige Arbeitsbedingungen (Artikel7) oder

zur Bildung von Gewerkschaften (Art. 8).

UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und MenschenrechteDer Sonderbeauftragte für Wirtschaft und Menschenrech-te John Ruggie stellte 2008 in einem Bericht fest, dass die Globalisierung mit ihren Prozessen der Deregulierung ein Klima geschaffen habe, in dem Unternehmen Menschen-rechtsverbrechen begehen können, ohne Sanktionen be-fürchten zu müssen. Die UN-Leitlinien „Protect, Respect and Remedy“ sollen diesem Missstand entgegenwirken.

Das Dokument baut auf drei thematische Säulen auf: die staatliche Pflicht, Menschenrechte gegen Übergriffe durch Dritte (z. B. Unternehmen) zu schützen, die Verantwortung der Unternehmen sowie das Thema der Entschädigung und Wiedergutmachung. Im Gegensatz zur unternehme-rischen Sorgfaltspflicht ist die Verantwortung der Staaten für den Schutz von Menschenrechten rechtlich verbindlich.

Eine wichtige Dimension der staatlichen Schutzpflicht be-steht darin, sicherzustellen, dass staatliche Einrichtungen durch ihre Wirtschaftstätigkeiten keine Menschenrechts-verbrechen begehen. Das betrifft neben der Außenhan-delsförderung und den Aktivitäten staatlicher Unterneh-men auch die Beschaffung der Kommunen, Länder und Bund. Somit kann die Verantwortung, beim öffentlichen Einkauf die Einhaltung der Menschenrechte zu garantie-ren, klar aus dem internationalen Recht hergeleitet werden.

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ILO-Kernarbeitsnormen

Von großer Bedeutung für die internationale Rechtspraxis sind die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeits-organisation (International Labour Organisation: ILO, Gründung 1919), die sich aus den Interessengruppen Ar-beiternehmerverbände, Regierungen und Gewerkschaften zusammensetzt.

Diese Sonderorganisation der UNO hat bereits 188 Kon-ventionen verabschiedet, von denen sich 8 als sog. Kernar-beitsnormen etabliert haben:

• übereinkommen 87 Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungs-rechtes, 1948

• übereinkommen 98 Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlun-gen, 1949

• übereinkommen 29 Zwangsarbeit, 1930

• übereinkommen 105 Abschaffung der Zwangsarbeit, 1957

• übereinkommen 100 Gleichheit des Entgelts, 1951

• übereinkommen 111: Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf), 1958

• übereinkommen 138 Mindestalter, 1973

• übereinkommen 182 Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseiti-gung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999

Die Kernarbeitsnormen der ILO sind derzeit vor allem für den rechtlichen Rahmen der öffentlichen Beschaffung von zentraler Bedeutung, denn viele Tariftreue- und Vergabe-gesetze der Bundesländer, darunter NRW, verpflichten die BieterInnen, einen verbindlichen Nachweis zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen bei sog. gefährdeten Pro-duktgruppen zu liefern. Das dritte Kapitel wird zeigen, dass die Herausforderung für Kommunen und Unternehmen darin liegt, glaubwürdige Nachweise zu liefern bzw. zu for-dern. Nur so hat diese rechtliche Bestimmung tatsächlich positive Auswirkungen auf die Situation der ArbeiterInnen.

Lokale Agenda 21

Ein Verweis auf die 1992 in Rio De Janeiro verabschiedete Agenda 21 kann Ihrer Kampagne eine hohe Überzeugungs-kraft verleihen, weil in dieser Absichtserklärung deutlich die Verantwortung lokaler Akteure für die Bekämpfung globaler Probleme wie Armut und Umweltzerstörung her-vorgehoben wird. Mit dem Slogan „Global denken – lokal handeln“ können Sie Ihre Forderungen im Zusammenhang mit der Umstellung des öffentlichen Beschaffungswesens in Ihrer Gemeinde auf den Punkt bringen. Verweisen Sie außerdem darauf, dass mit den Agenda-Büros bereits in-stitutionelle Strukturen in beinahe allen größeren Städten für die Idee der lokalen Verantwortung geschaffen wurden.

Nehmen Sie Kontakt mit den MitarbeiterInnen des ört-lichen Agenda-Büros auf und besprechen Sie mit Ihnen, wo Sie mit Ihren Forderungen zu sozial verantwortlicher Beschaffung an eine bereits verabschiedete lokale Agen-da oder kommunale Nachhaltigkeitsstrategie anknüpfen können. Eine Kontaktaufnahme lohnt sich auch, weil die Agenda-Büros Teil der Stadtverwaltungen sind und des-halb einen direkten Draht zum/r BürgermeisterIn oder zu den Beschaffungszentren haben.

Argumente für die Kommunalverwaltung

Weisen Sie den/ die BürgermeisterIn, den Stadtrat oder das Beschaffungszentrum darauf hin, dass die Einführung der ökosozialen Beschaffung Ihrer Kommune auch einen direkten Nutzen bringt und dass bestimmte Initiativen die Umstellung des Einkaufs erleichtern.

ILO-Kernarbeitsnormen können durch Siegel und Zertifikate glaubwürdig nachgewiesen werden

Mittlerweile gibt es für viele Produktgruppen, die die öf-fentliche Hand einkauft, Siegel und Zertifikate, mit denen die Einhaltung von Arbeitsrechten nachgewiesen werden kann. Im Gegensatz zu bloßen Eigenerklärungen stellen diese Siegel glaubwürdige Nachweise dar.

„Wir haben Rechte!“ – Arbeitsrechte sind sowohl in nationa-len als auch internationalen Gesetzen verankert. Foto: Anne

Nibbenhagen, CIR

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Oft äußern öffentliche EinkäuferInnen, dass sie die Einfor-derung der ILO-Kernarbeitsnormen zwar prinzipiell befür-worten, es aber nicht möglich sei, die Einhaltung zu kont-rollieren. Dieses Problem kann aber entweder

1. durch Siegel und Zertifikate gelöst werden, weil so die Verantwortung der Kontrolle nicht mehr bei den Kommunen, sondern bei den Trägerorganisationen der Siegel liegt,

2. durch die Einforderung von zielführenden Maßnah-men im Rahmen von Verträgen gelöst werden, die Un-ternehmen während der Vertragslaufzeit durchführen müssen oder

3. durch die Vorlage von Konzepten zur Sicherung von Arbeitsrechten im Rahmen des Auswahlverfahrens gelöst werden.

Dabei ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass Kontrolle nicht bedeutet, dass die/der BeschafferIn genau weiß, wie es auf der Plantage oder in der Fabrik konkret aussieht, sondern dass Kontrolle auch bedeuten kann, dass das Un-ternehmen bei der Herstellung des Produktes für die öf-fentliche Hand bestimmte Maßnahmen ergriffen hat, die auch von hier aus möglich und kontrollierbar sind.

Mittlerweile gibt es bei der Auswahl von Siegeln auch Ori-entierungshilfe durch NGOs und staatliche Einrichtungen. Das Argument eines undurchdringbaren Labeldschungels kann daher nicht mehr als Begründung dafür gelten, dass gar kein Siegel gefordert wird.

Nutzen auch Sie die Orientierungshilfen, denn in der Tat hält nicht jedes Siegel, was es in Bezug auf soziale und ökologische Kriterien sowie Transparenz ver-spricht.

Falls es kein glaubwürdiges Siegel gibt, nutzen sie die von NGOs wie der CIR ausgearbeiteten alternativen Maßnahmen, die von den Bietern verlangt werden können.

Orientierungshilfe bieten u.a.:

• der Kommunale Kompass von Engagement Global unter www.oeffentlichebeschaffung.kompass-nach-haltigkeit.de/kommunaler-kompass

• die Initiative Siegelklarheit des BMZ und der GIZ unter www.oeffentlichebeschaffung.kompass-nach-haltigkeit.de/kommunaler-kompass

• die Broschüre WearFair. Ein Wegweiser durch den Labeldschungel bei Textilien (siehe Bestellschein)

• die Firmenprofile der Berufsbekleidungsindustrie der CIR (www.ci-romero.de/berufsbekleidung)

Soziale und ökologische Kriterien als europäische Vergabegrundsätze Die neue EU-Vergaberichtlinie, die bis Anfang 2016 in deutsches Recht überführt werden muss, erhebt umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen zu einem all-gemeinen Vergabegrundsatz. Damit gilt nicht mehr nur die materielle Beschaffenheit eines Produktes, sondern auch der gesamte Produktionsprozess als Produkteigenschaft. Dies bedeutet, dass die Implementierung strategischer Ziele in die Beschaffung von der EU als wichtig eingestuft wird.

Zukünftig wird die Beschaffung also vermehrt als Instru-ment zur Erreichung sozialer und ökologischer sowie in-novativer Ziele angesehen. Der Druck auf die Kommunen, die Beschaffung zielgerichtet einzusetzen, wird wachsen. Wenn sie sich schon jetzt mit dem Thema verantwortliche Beschaffung auseinandersetzen, kommt nach der Um-setzung der Richtlinie weniger Arbeit auf sie zu. Darüber hinaus können sie ihren lokalen Markt fit machen für die neuen Anforderungen an Konsum und Produktion.

GänGIGe AusreDe:

„Die Unternehmen sind für die Einhaltung der Arbeitsrechte bei der Produktion verantwortlich, nicht die Kommunen.“

WIDERLEGT!

GänGIGe AusreDe:

„Kommunen kön- nen die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen bei der Produktion der Güter nicht überprüfen.“

WIDERLEGT!

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12 CIR/TDH > „Wie fair kauft meine Stadt?“Kapitel 1 argumente und Strategien

Förderung des Angebots an fairen und nachhaltigen Produkten

Durch eine verantwortliche Beschaffungspraxis können Kommunen Unternehmen fördern, die faire und nachhal-tige Produkte anbieten. Dieses Angebot kommt dauerhaft nicht nur den Kommunen, sondern auch den privaten Kon-sumentInnen zugute.

Imageverbesserung

Verantwortliche Beschaffung kann Ihrer Kommune einen deutlichen Imagegewinn einbringen. Denn immer mehr Menschen legen Wert auf verantwortungsvollen Konsum. Die Kommunen werden durch entschlossenes Handeln den Erwartungen ihrer BürgerInnen an eine verantwortungs-volle öffentliche Hand gerecht.

Effizienzsteigerung der Beschaffung Viele kommunale BeschafferInnen äußerten in Tagungen und Workshops, dass öko-soziale Beschaffung einen Bei-trag zur Effizienzsteigerung des Beschaffungswesens leis-ten kann. Denn wenn Beschlüsse zur Einhaltung von Ar-beitsrechten konsequent im Verwaltungsalltag umgesetzt werden sollen, müssen die Verwaltungsabläufe untersucht und dann effizienter gestaltet werden. Dies kann zu deut-lichen Senkungen der Ausgaben und zu einer verbesserten Arbeitsorganisation und -verteilung führen. Die Bündelung von Ausschreibungen erlaubt es, über die Anfrage einer größeren Menge Kosteneinsparungen zu erzielen. Außer-dem können Standardisierungen und Vereinheitlichungen den ursprünglichen Bieterkreis vergrößern.

Ausstrahlungseffekte des kommunalen Einkaufs

Der Einfluss öffentlicher Auftraggeber bleibt nicht bei dem enormen Auftragsvolumen von Bund, Ländern und Kom-munen stehen. Das Vorbild der öffentlichen Hand hat auch Auswirkungen auf andere Konsum- und Wirtschaftsberei-che, die langfristig zu einer Verbesserung der Arbeitsbedin-gungen bei der Produktion vieler Güter führen. Machen Sie die EntscheidungsträgerInnen auf diese Ausstrahlungsef-fekte der verantwortlichen öffentlichen Beschaffung auf-merksam.

Nähe zur Lebenswelt der BürgerInnenDie Kommunen befinden sich nahe an der Lebenswelt der BürgerInnen. Daher können Sie mit Ihrem Einkaufsverhal-ten ein wichtiges Signal an die Bevölkerung sowie an Un-ternehmen senden, die durch das Vorbild der kommunalen Beschaffung auf die unethischen Arbeitsbedingungen bei der Herstellung vieler Produkte aufmerksam werden und ihre eigenen Konsumgewohnheiten hinterfragen.

Signalwirkung auf andere Kommunen Je mehr Städte und Gemeinden Beschlüsse zur öko-sozi-alen Beschaffung fassen, desto höher wird der Druck auf andere Kommunen, sich aus Imagegründen ebenfalls mit dem Thema zu befassen. Machen Sie Ihre Stadt zu einer Vorreiter-Kommune!

Nachhaltige Veränderung der Angebotsseite Wenn die Forderung von glaubwürdigen Nachweisen zur Einhaltung von Arbeitsrechten in der Lieferkette zur Ver-waltungsgewohnheit in vielen Kommunen wird, werden viele Unternehmen ihre Einkaufspraxis ändern müssen, um die Einführung und Kontrolle von Sozial- und Umweltstan-dards sicherzustellen. Der Druck wird besonders bei den Unternehmen, die in hohem Maße von öffentlichen Auf-trägen abhängig sind, zu Veränderungen führen.

Natürlich müssen Unternehmen ihr Engagement auch aus eigener Initiative steigern. Die Anreize sind aber erst aus-reichend hoch, wenn die Nachfrageseite diese Kriterien for-dert. Um bereits fairen Unternehmen einen Absatzmarkt zu bieten, müssen öffentliche Auftraggeber bei der Verga-be ihr Engagement angemessen honorieren – alles andere wäre wettbewerbsverzerrend.

GänGIGe AusreDe:

„Faire Beschaffung ist zu teuer!“

WIDERLEGT!

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13CIR/TDH > „Wie fair kauft meine Stadt?“ Kapitel 1 argumente und Strategien

1.2 Strategien für eine faire Stadt – so können Sie vorgehen

Sie möchten sich aktiv für eine faire Stadt einsetzen und die Versendung einer Postkarte an den/ die Bürgermeiste-rIn ist Ihnen zu wenig? Sie sind schon länger als Fairtrade-Towns Steuerungsgruppe aktiv und möchten der Stadt auch im Hinblick ihrer eigenen Beschaffung auf die Füße treten? Sie ärgern sich schon lange darüber, dass seit dem Ratsbeschluss nichts weiter passiert ist in Ihrer Stadt?

Dieses Kapitel liefert Tipps und Anregungen für lokale In-itiativen, Bündnisse wie Fairtrade-Towns Steuerungsgrup-pen, terre des hommes Ortsgruppen und Weltläden, die sich bereits mit dem Thema auseinander gesetzt haben. Auch aktive Einzelpersonen finden hier nützliche Hinweise. Je nachdem wie weit Sie in Ihrer Kommune vorangeschrit-ten sind und welche Maßnahmen und Aktionen sie bereits umgesetzt haben, können Sie sich einzelne Schritte des Kampagnen-Leitfadens herausnehmen oder auch die Rei-henfolge ändern.

Anfangen: Es gibt in Ihrer Kommune noch keine Aktivi-täten oder Initiativen zu ver-antwortlicher Beschaffung?

Sprechen Sie entwicklungspolitische Vereine in Ihrer Stadt an Zunächst kann es sich lohnen, ein Bündnis aus mehreren Organisationen, Vereinen und Initiativen aufzubauen bzw. die verschiedenen AkteurInnen anzusprechen. Bei den meisten entwicklungspolitischen Organisationen und Vereinen werden Sie mit ihrem Vorhaben auf Zustimmung stoßen, vor allem wenn sich thematische Anknüpfungs-punkte zwischen sozial gerechter Beschaffung und dem Kernarbeitsbereich der angefragten Organisation finden lassen.

Weltläden können durch den Kauf fairer Produkte von Seiten der Stadt nur gewinnen. Fragen Sie örtliche NGOs, ob sie mit ihren Kommunikationsmedien (Internetseite, E-Mail-Verteiler, Newsletter) auf Ihre Initiative aufmerksam machen können. Entwicklungspolitische NGOs können auch nützliche Tipps geben, wie Sie weitere Verbündete für Ihre Kampagne gewinnen. Fragen Sie z. B. bei terre des hommes Ortsgruppen oder Weltläden an, die sich bereits

mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Sicher gibt es auch in Ihrer Nähe eine terre des hommes Ortsgruppe oder einen Weltladen. Informationen dazu finden Sie unter www.tdh.de/machen-sie-mit/was-sie-tun-koennen.html und www.weltladen.de.

Begeistern Sie neue Gruppen und schließen Sie Bündnisse Um eine breitere Basis zu schaffen, können Sie auch solche Vereine, Organisationen und Personengruppen einbinden, die sich bisher noch nicht mit sozial gerechter Beschaffung oder entwicklungspolitischen Themen beschäftigt haben. Wenn Sie verschiedene Gruppen einbeziehen, zeigen Sie, dass sozial verantwortliche Beschaffung kein abgehobe-nes Expertenthema ist, sondern jeden etwas angeht.

Fragen Sie bei kirchlichen Gemeinden, Pfadfinder-gruppen, Sportvereinen oder Gewerkschaften an, ob Interesse an einer Beteiligung besteht.

Sprechen Sie Berufsgruppen an, die direkt mit den von der Stadtverwaltung eingekauften Produkten arbeiten. Überzeugen Sie z. B. die Freiwillige Feuer-wehr oder die StadtgärtnerInnen, faire Arbeitsbeklei-dung zu fordern. Einige Angestellte der Kommunen sind vielleicht bereit, sich an Ihrer Kampagne zu beteiligen, wenn sie erfahren, unter welch unwürdigen Bedingungen ihre Kleidung produziert wird.

Wichtige Kooperationspartner sind auch faire Unternehmen in Ihrer Region oder solche, die es werden wollen. In Ihrer Kampagne können Sie von der öffentlichen Hand fordern, das Engagement von Unternehmen für soziale Standards in der Lieferkette zu würdigen und ihnen einen Absatzmarkt zu bieten.

Veranstalten Sie ein Bündnistreffen und laden Sie für den fachkundigen Input eine/n ExpertIn ein. Die PromotorInnen der Eine Welt Landesnetzwerke, der benachbarten Fairtrade-Towns Steuerungsgruppen oder ein(e) ReferentIn der CIR stehen dafür gern zur Verfügung.

Vereinen Sie die verschiedenen Initiativen und Grup-pen unter einem Dach, indem Sie z. B. eine Fairtrade-Towns Steuerungsgruppe gründen. Die Erfahrung zeigt, dass sich Stadtverwaltungen und zivilgesell-schaftliche Organisationen durch diese Kampagne sehr gut zusammenbringen lassen

Ob allein oder als Gruppe: es lohnt sich immer, erst einmal den Ist-Zustand der Beschaffung in Ihrer

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Kommune festzustellen. Dafür eignet sich der große FAIRNESS-Check, der dem Leitfaden beiliegt. Sie kön-nen ihn an die Verwaltung schicken oder über den Rat eine Anfrage an die Verwaltung stellen (siehe unten).

Sie können außerdem die Protestpostkarte mit dem kleinen FAIRNESS-Check und die Aktionszeitung kostenfrei und in größeren Mengen bei der CIR bestel-len und diese in ihrer Stadt verteilen, um Druck auf Verwaltung und Politik auszuüben (siehe Abbildung rechts).

Weitermachen: Sie haben mit Ihrer lokalen Gruppe schon Aktionen für eine faire Stadt durchgeführt.

Ermitteln Sie den Ist-Zustand in Ihrer Kommune Um in Ihrer Kommune konkrete Forderungen formulieren zu können, müssen Sie zunächst wissen, inwieweit soziale Kriterien bereits in die Beschaffungspraxis Ihrer Stadt inte-griert wurden. Dazu eignet sich gut der große FAIRNESS-Check, den Sie als Fairtrade-Town Steuerungsgruppe, terre des hommes Ortsgruppe, Weltladen o. ä. bei Ihrer Stadt-verwaltung einreichen können (siehe Abbildung unten).

Der große FAIRNESS-Check ermittelt den aktuellen Stand der FAIRgabe in Ihrer Stadt, auf den Sie gemeinsam mit der Stadtverwaltung aufbauen können. Den 4-seiti-gen Vordruck finden Sie in der Mitte dieses Leitfadens zum Herausnehmen. Sie können ihn auch als Printpub-likation bestellen (siehe Bestellschein Seite 51) oder auf der Webseite der CIR als interaktive PDF herunterladen (www.ci-romero.de/cora).

DIESE UND WEITERE FRAGEN STELLT DER FAIRNESS-CHECK:

• Wie ist die Vergabe in unserer Stadt organisiert?

• Hat sich die Stadtverwaltung überhaupt schon mit dem Thema beschäftigt?

• Gibt es in unserer Kommune bereits einen Beschluss für faire Beschaffung?

• Wie wurde der Beschluss umgesetzt?

• Mit welchen Problemen und Herausforderungen sieht sich die Stadtverwaltung im Zusammenhang mit verantwortlicher Beschaffung konfrontiert?

Postkarte mit verschiedenen Kampagnenmotiven und dem kleinen FAIRNESS-Check (siehe Bestellschein). Fotomontage: Fundus GmbH

Den großen FAIRNESS-Check gibt es es als Vordruck in Papierform zum Heraus- nehmen in der Mitte dieses Leitfadens und zum Bestellen (siehe Bestellschein Seite 51) oder online als interaktives PDF-Formular zum Herunterladen (www.ci-romero.de/cora).

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SO ÜBERGEBEN SIE DEN FAIRNESS-CHECK:

Falls Sie und/ oder Ihre Gruppe einen guten Kontakt zur Verwaltung haben, können Sie den FAIRNESS-Check der Stadtverwaltung einfach übergeben oder schicken. Ist dies nicht der Fall und befürchten Sie, dass die Verwaltung nicht reagiert, können Sie die Übergabe öffentlichkeitswirksam inszenieren, um Druck auf Stadtverwaltung und Bürger-meisterIn auszuüben.

• Versuchen Sie, einen Termin mit dem/ der Bürger-meisterIn zu vereinbaren.

• Informieren Sie die Presse über die Übergabe des FAIRNESS-Checks und die Ziele Ihres Projekts.

• Gestalten Sie Transparente oder Flyer, auf denen Sie die Forderungen und Ziele Ihrer Kampagne darstellen.

• Vereinbaren Sie mit dem/ der BürgermeisterIn oder anderen Verantwortlichen Personen der Stadtre-gierung und -verwaltung einen Zeitrahmen für die Bearbeitung des Fragebogens.

Falls Sie befürchten, dass die Verwaltung die vielen Fragen des großen FAIRNESS-Checks nicht ausfüllt und Sie die Bevölkerung sensibilisieren möchten, verteilen Sie die Protestpostkarten der CIR mit dem kleinen FAIRNESS-Check (siehe Bestellschein und Abb. links oben) sowie die Aktionszeitung mit Hin-tergrundinfos an Ihren UnterstützerInnen-Kreis und BürgerInnen zur Verschickung an den/die Bürger-meisterIn. Die Protestpostkarten fordern den/die BürgermeisterIn auf, sich in der Stadtverwaltung für verantwortliche öffentliche Beschaffung einzuset-zen und die Fragen des kleinen FAIRNESS-Checks auf der Website der Stadt zu beantworten.

Wie ist das Stimmungsbild unter den EntscheidungsträgerInnen? Wenn Sie den bearbeiteten FAIRNESS-Check zurück be-kommen, erfahren Sie, welche Produkte in Ihrer Stadt fair oder noch unter Missachtung sozialer Standards beschafft

werden. Außerdem erhalten Sie erste Informationen, in-nerhalb welcher Strukturen eingekauft wird. Gibt es eine zentrale Beschaffungsstelle oder ist der Einkauf dezentral

geregelt, so dass einzelne Produktgruppen von verschiede-nen Einrichtungen beschafft werden? Das sind wichtige Fragen, um zu erfahren, mit welchen Personen und Stellen Sie in Verbindung treten müssen.

Der ausgefüllte FAIRNESS-Check wird Ihnen zwar ein Pan-oramabild der Beschaffungslandschaft Ihrer Stadtverwal-tung liefern. Für die Beantwortung einiger Fragen müssen Sie aber wahrscheinlich noch weitere Nachforschungen anstellen. Zum Beispiel ist es wichtig, ein allgemeines Stimmungsbild im Zusammenhang mit der Einführung der verantwortlichen Beschaffung zu ermitteln. Wer ist in

der Stadtregierung und der Verwaltung bereit, sich für eine Umstellung des Einkaufs zu engagieren? Wen müssen Sie noch überzeugen? Sprechen Sie mit Mitgliedern des Stadt-rates, dem/ der BürgermeisterIn und mit MitarbeiterInnen der Beschaffungsabteilungen.

Werden Sie konkret

Sobald Sie mit ausreichend Informationen ausgestattet sind, kann die heiße Phase beginnen. Überlegen Sie auf der Grundlage der Ergebnisse des FAIRNESS-Checks, welche Forderung Sie an die Verwaltung oder an die Kommunal-regierung stellen wollen bzw. welche konkreten Maßnah-men Sie gemeinsam mit verantwortlichen Personen in der Stadtregierung ergreifen wollen. Je nachdem in welcher Situation sich Ihre Kommune in Bezug auf verantwortli-che öffentliche Beschaffung befindet, gibt es verschiedene Möglichkeiten, Fortschritte zu erzielen.

SITUATION 1

In Ihrer Stadt gibt es einen Beschluss zum fairen Einkauf. Sie merken durch den Fragebogen jedoch, dass sich am konkreten Einkauf seitdem nicht wirklich etwas getan hat. => Vereinbaren Sie mit der Verwaltung konkrete Schritte, die auch tatsächliche Auswirkungen auf die Einkaufspra-xis haben.

Falls in Ihrer Gemeinde noch gar keine Produkte fair eingekauft werden, können Sie mit Fairtrade-Pro-dukten im Nahrungsmittelbereich beginnen. Fordern Sie, dass der konventionelle Kaffee, Orangensaft und andere Produkte in der Kantine und bei öffentlichen Veranstaltungen durch Fairtrade-Produkte ersetzt werden. Die Fairtrade-Towns Kampagne der Orga-nisation Transfair unterstützt Sie gerne bei solchen Projekten.

Langfristig ist es wichtig, dass Sie sich auch mit Produktgruppen beschäftigen, bei denen es aufgrund komplexer Zulieferketten schwieriger ist, glaubwür-dige Nachweise zu identifizieren und zu fordern. Zum Beispiel bei Textilien, Natursteinen, IT und Büroma-terial kann die Einkaufspraxis der öffentlichen Hand maßgeblich dazu beitragen, die Situation der Arbei-terInnen im Globalen Süden zu verbessern.

Sie können gemeinsam mit der Verwaltung Pro-duktgruppen identifizieren, die sich für ein erstes Pilotprojekt eignen und vereinbaren, diese unter Einhaltung hoher Standards auszuschreiben.

Die CIR unterstützt Sie und die Verwaltung gerne bei der Entwicklung und Durchführung von Pilot-projekten und kommt auch in Ihre Stadt. Beispiele für gelungene Pilotprojekte finden Sie unter www.ci-romero.de/cora. Außerdem finden Sie in diesem Leitfaden in Kapitel 3 Informationen über verschiedene Produkte, die in Kommunen eingekauft werden.

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Ein lokaler Einkaufsratgeber/ Einkaufskatalog kann gemeinsam mit der Verwaltung erstellt werden. Hier werden Marken und Händler für sozial verantwortli-che Produkte aufgelistet.

SITUATION 2

Die Verwaltung ist trotz Beschluss nicht sonderlich an einer Veränderung der Einkaufspraxis interessiert oder hat keine Kapazitäten oder Ressourcen, ihn umzusetzen. => Nehmen Sie die Politik in die Verantwortung und stel-len Sie Forderungen an den Rat.

Schaffung finanzieller Anreize für eine nachhaltige Beschaffung in der Stadt, z. B. durch Bewilligung eines gesonderten Budgets dafür.

Monitoring des Beschlusses, z. B. durch regelmäßige Berichtspflichten und Indikatorenerhebung.

Bereitstellung zusätzlicher personeller Ressourcen zur Umstellung des Einkaufs.

Verabschiedung eines Beschlusses, der die Verwaltung zur Zusammenarbeit mit NGOs auffordert.

SITUATION 3

In Ihrer Stadt gibt es (noch) keine Beschlussgrundlage für einen sozial verantwortlichen Einkauf. => Schaffen Sie eine politische Grundlage in Form eines Beschlusses, der eine regelmäßige Berichterstattung zum Stand der Umset-zung umfasst und klare Ziele formuliert. Musterbeschlüs-se finden Sie unter www.ci-romero.de/cora.

Nutzen Sie die Fairtrade-Towns Kampagne als Türöff-ner in Richtung Verwaltung und Politik, um die sozial verantwortliche öffentliche Beschaffung in die Wege zu leiten. Informationen dazu finden Sie unter www.fairtrade-towns.de.

Nicht unterkriegen lassen!

Wenn Sie nach einiger Zeit merken, dass sich in Ihrer Kom-mune trotz Ihrer Anstrengungen nichts oder zu wenig be-wegt, können Sie verstärkt auf Kampagnen-Aktivitäten setzen.

Unterschriften sammeln

Starten Sie eine Unterschriftenaktion, z.B. mit einem Stand auf dem Marktplatz oder bei öffentlichen Festen und Ver-anstaltungen. Legen Sie Flyer und Informationsmaterialien aus, in denen Sie Ihre Argumente für einen fairen öffent-lichen Einkauf darstellen. Sprechen Sie die BürgerInnen direkt an und erklären Sie ihnen Ihr Anliegen. Sie können dabei die Protestpostkarten mit dem kleinen FAIRNESS-Check zum Verschicken an den/ die BürgermeisterIn an die BürgerInnen verteilen. Mit solchen Aktionen stärken Sie das allgemeine Bewusstsein über Ausbeutung und Arbeits-rechtsverletzungen bei der Produktion von Konsumgütern im Süden.

Stimmen über Einwohnerantrag zusammentragenSie können Unterschriften auch in informellen Aktionen oder im Rahmen sog. Einwohneranträge sammeln. Das ist ein Mechanismus der direkten Demokratie auf kommu-naler Ebene, der in allen Bundesländern vorgesehen, aller-dings unterschiedlich geregelt ist. Mit einem Bürgerantrag können Sie den Stadtrat dazu verpflichten, sich mit einem Thema auseinanderzusetzen oder in manchen Bundes-ländern sogar eine Sachentscheidung herbeizuführen. Je nach Bundesland muss dafür zwischen einem und zehn Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung den Antrag un-terschreiben.

Social Media nutzen

Zusätzlich zu Unterschriftenaktionen können Sie Social Media wie Facebook und Twitter für Ihre Aktion nutzen. Erstellen Sie einen Account für das Projekt, berichten Sie regelmäßig über neue Entwicklungen in Ihrer Kampagne und beantworten Sie die Kommentare interessierter Men-schen.

Vorträge und Events mit Gästen aus dem Süden planen Kampagnenorganisationen wie die CIR oder terre des hommes führen regelmäßig Vortragsrundreisen mit Gäs-ten aus Ländern des Globalen Südens durch. Hier berichten Augenzeugen über ausbeuterische Arbeitsbedingungen und zeigen die Verantwortung von Unternehmen und Ver-braucherInnen auf. Mit einer Abendveranstaltung in Ihrer Stadt können Sie deutlich machen, dass verantwortlicher

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öffentlicher Einkauf keine reine Verwaltungsangelegen-heit ist, sondern sich auf reale Situationen der ArbeiterIn-nen im Süden bezieht und diese verbessern kann. Fragen Sie bei den Organisationen an und überlegen Sie gemein-sam mit ihnen, wie Sie eine Brücke zwischen dem Inhalt eines Vortrags und Ihren Forderungen zum Einkauf in Ihrer Kommune schlagen können.

Mit der Kommune zusammenarbeiten

Eine wichtige Herausforderung besteht darin, den Mittel-weg zwischen dem Aufbau positiven Drucks und der Zu-sammenarbeit mit Ihrer Gemeinde zu finden, die immer-hin mit vielen Herausforderungen konfrontiert ist. Suchen Sie neben Ihrer Kampagne gemeinsam mit der Stadtre-gierung und der Kommunalverwaltung Wege, konkrete Pilotprojekte umzusetzen. Zeigen Sie bei der Zusammen-

arbeit stets auch Verständnis für interne Herausforderun-gen in der Verwaltung und versuchen Sie, diese gemein-sam anzugehen. Um nicht das Interesse der Bevölkerung zu verlieren, lohnt es sich, auch während der Umsetzung Abendveranstaltungen durchzuführen oder Broschüren zu verteilen. Und heben Sie Fortschritte bei der sozial gerech-ten Beschaffung Ihrer Kommune stets lobend hervor.

Aktion für verantwortliche Beschaffung in Berlin. Foto: CIR

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KAPITEL 2

bescHAFFunG konkret:

Grundlagen, Herausforderungen und gute Beispiele

Die öffentliche Beschaffung befin-det sich in einem Spannungsfeld zwischen juristischen, praktischen, politischen und organisationsspe-zifischen Anforderungen, die an sie gestellt werden und die sich gegen-seitig beeinflussen. Im folgenden Kapitel werden einzelne Aspekte wie der rechtliche und organisatori-sche Rahmen sowie der Ablauf eines klassischen Vergabeverfahrens kurz beleuchtet. Hierbei geht es nicht darum, jede/n Einzelne/n zum Ver-gaberechtsexperten zu machen oder in dieser Hinsicht zu belehren. Ziel ist es vielmehr, die Rahmenbedingungen zu skizzieren, damit lokale Engagier-te und PraktikerInnen in den Gesprä-chen und Fragen zum Thema sozial gerechte Beschaffung die gleiche Sprache sprechen und gegenseitiges Verständnis für die (Heraus-) Forde-rungen der täglichen Beschaffungs-praxis aufbringen.

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19CIR/TDH > „Wie fair kauft meine Stadt?“ Kapitel 2 Beschaffung konkret

Die neue EU-Richtlinie

Das im Februar 2014 verabschiedete und im März 2014 in Kraft getretene Gesetzespaket der EU zum Vergaberecht umfasst insgesamt drei Richtlinien: Die Modernisierung der Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (sog. „klassische“ Vergaberichtlinie) und der Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe durch Marktteilnehmer in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Post (sog. Sekto-renrichtlinie) sowie die neue Richtlinie über die Vergabe eben solcher Konzessionen.

Die Umsetzung dieses Gesetzespakets in nationales Recht muss nach der Bekanntgabe im März 2014 innerhalb von 24 Monaten erfolgen. Die Bundesregierung muss nun also bis spätestens März 2016 das Vergaberecht in Deutsch-land reformieren. Für die sozial verantwortliche und faire Beschaffung von Gütern im Rahmen der kommunalen, Landes- und Bundesbeschaffung spielt vor allem die klas-sische Vergaberichtlinie der EU eine Rolle.

EU will Nachhaltigkeitspotenziale des Einkaufs in Europa stärken Öffentliche Aufträge haben in der Europäischen Union ein jährliches Volumen von ca. 18 Prozent des Bruttoinlandpro-duktes. Das sind 2,41 Billiarden Euro. Daraus wird ersicht-lich, dass die öffentliche Hand in Europa maßgeblich zur Förderung von sozialen Standards, Nachhaltigkeit und In-novation auf dem Markt beitragen könnte. Dafür muss das Geld aber strategisch eingesetzt werden. Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung Europas sollten nur besonders umweltfreundlich agierende und sozial verantwortliche Unternehmen den Zuschlag erhalten dürfen, die öffentli-che Hand mit Dienstleistungen und Gütern zu beliefern.

Obwohl das eingängig und logisch klingt, sieht die tägliche Beschaffungspraxis der EU ganz anders aus. Einer Studie zufolge wird in Europa überwiegend das billigste Angebot eingekauft – egal welche langfristig negativen Folgen und Mehrkosten es verursacht. Und trotz einiger Unterschiede zwischen den Ländern und einiger positiver Vorreiter: das Potenzial wird verspielt. Überall.

So kommt es, dass die öffentliche Hand mit ihrem Konsum-verhalten noch immer entscheidend zu Ausbeutung und Umweltschäden in der ganzen Welt beiträgt und bei ethi-schen Privat-KonsumentInnen dringend Nachsitzen sollte.

2.1 Rahmenbedingungen der öffentlichen Beschaffung in den Kommunen

Soziale, umweltfreundliche und innovative Beschaffung sind jetzt Vergabegrundsätze

Den Mangel an strategischen Zielen bei der öffentlichen Beschaffung hat nun auch die EU erkannt: mit der neuen allgemeinen Vergaberichtlinie hat sie die strategische Be-schaffung, sprich die Einbeziehung sozialer, ökologischer und innovativer Kriterien zur Förderung von Nachhaltigkeit und Innovation extrem gestärkt.

Laut Richtlinie sind soziale, ökologische und innovative Kri-terien nun Grundsätze der Vergabe und gleichbedeutend mit Transparenz, Gleichbehandlung und Nicht-Diskrimi-nierung. Das heißt im Klartext, dass die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten nun genauso wichtig ist, wie die Gleichbehandlung von Unternehmen im Vergabeprozess. Die EU stellt damit klar, dass die sozial gerechte Beschaf-fung nicht nur ein nettes „Add-on“ in der Beschaffung ist, das von der ein oder anderen Menschenrechtsorganisation gefordert wird, sondern elementarer Bestandteil der euro-päischen Vergabepraxis werden soll.

Mitgliedsstaaten müssen die Anwendung dieser Grundsätze mit Maßnahmen fördern Darüber hinaus fordert die EU die Mitgliedsstaaten auf, ge-eignete Maßnahmen zu verabschieden, die eine Einbezie-hung strategischer Ziele in die öffentliche Auftragsvergabe für die BeschafferInnen einfacher machen bzw. verbindlich vorgeben. Der Bund ist nun also angehalten, in dem Gesetz und ggf. mit begleitenden Maßnahmen dafür Sorge zu tra-gen, dass die nachhaltige Beschaffung in Deutschland flä-chendeckend umgesetzt wird.

Herstellungsbedingungen sind jetzt eine ProdukteigenschaftDer rechtliche Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe gibt vor, dass die von öffentlichen AuftraggeberInnen ge-forderten Kriterien auf die Beschaffenheit eines Produkts abzielen müssen. Bisher war es juristisch aber stets um-stritten, ob denn Sozialstandards im Herstellungsprozess diesem Produktbezug entsprechen, da Ausbeutung und andere Arbeitsrechtsverletzungen in der Produktion im strengen Sinne die materielle Beschaffenheit eines Pro-dukts nicht verändern. Bei ökologischen Kriterien war dies immer einfacher, da man Rückstände von Pestiziden z. B. leichter am Produkt nachweisen kann.

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Während wir als NGOs schon immer den Standpunkt vertreten haben, dass auch der Produktionsprozess ein Produktmerkmal darstellt und damit auch ausreichend Produktbezug besitzt, folgt dieser Einschätzung nun end-lich auch die EU mit ihrer neuen Richtlinie. Ein Bezug zum Auftragsgegenstand ist nach der neuen Richtlinie nun im-mer dann gegeben, wenn sich die Kriterien „in irgendeiner Hinsicht und in irgendeinem Lebenszyklus-Stadium [auf die zu erbringende Leistung oder Lieferung] beziehen, einschließlich der Faktoren, die zusammenhängen mit a) dem spezifischen Prozess der Herstellung oder der Bereitstellung solcher Bauleis-tungen, Lieferungen oder Dienstleistungen oder des Handels damit oder einem spezifischen Prozess in Bezug auf ein anderes Lebenszyklus-Stadium, auch wenn derartige Faktoren sich nicht auf die materiellen Eigenschaften des Auftragsgegenstandes auswirken.“ (Artikel 67 (3))

Endlich dürfen auch bestimmte Labels verlangt werden Auch bricht die EU in ihrer neuen Richtlinie mit einer „hei-ligen“ Regel, die es BeschafferInnen lange Zeit schwer gemacht hat, einfach faire oder besonders umweltfreund-liche Produkte zu verlangen. Bisher durfte man bei einer öffentlichen Ausschreibung nicht Blauer Engel-Papier oder Fairtrade-Kaffee verlangen, sondern musste die einzelnen Kriterien, die man haben wollte und die hinter den Labeln stehen, auflisten und jedes andere Zertifikat, so lange es denn gleichwertig war, ebenso akzeptieren. In der Praxis ist es aber für BeschafferInnen oft schwer, genau zu wissen, welche Kriterien hinter den Labeln stehen und was Gleich-wertigkeit bedeutet.

Die neue Richtlinie dagegen erlaubt den BeschafferInnen jetzt, einfach nur ein bestimmtes Gütezeichen zu verlan-gen und dreht die Beweispflicht um. Nun müssen Auf-tragnehmerInnen, also BieterInnen dem/ der BeschafferIn nachweisen, dass ihr Label gleichwertig ist. Wer das nicht kann und das entsprechende, von der öffentlichen Hand verlangte Label nicht vorlegt, wird aus dem Wettbewerb ausgeschlossen.

Kriterien an Labeln noch unklar

Um einer gewissen Willkür und dem Greenwashing von Unternehmen vorzubeugen, hat die EU in der Richtlinie nun auch Kriterien verabschiedet, denen die von der öf-fentlichen Hand verlangten Labels entsprechen müssen. Einige der Kriterien sind sehr wichtig und richtig wie z. B. Unabhängigkeit, Partizipation aller betroffenen und inte-ressierten AkteurInnen, Transparenz der Entwicklung etc..

Andere von der EU vorgesehenen Kriterien sind wenig ziel-führend wie z.B. die Voraussetzung, dass ein Label keine Anforderungen an das Unternehmen, sondern immer nur an das Produkt stellen darf. Im Bereich Bekleidung zeigt sich nämlich immer wieder, dass es nur dann zu einer Ver-besserung der Arbeitsbedingungen kommen kann, wenn das Unternehmen seine Einkaufspolitik umstellt.

Daher haben fast alle „guten“ Labels solche Kriterien mit Unternehmensbezug. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch unklar, wie die Anforderungen an die Labels im deutschen Vergaberecht formuliert werden. Klar ist bisher nur, dass Gütezeichen, die auch Anforderungen an die Unterneh-men stellen, nicht per se verboten sind, es kann aber sein, dass man in diesem Fall besser nicht das eine Label oder den Nachweis verlangt, sondern weiterhin auf die Kriterien verweist, so wie bisher auch.

Internationales Arbeitsrecht in fast allen Phasen des Vergabeverfahrens erlaubt War die Einbeziehung der ILO-Kernarbeitsnormen früher nur im Rahmen der zusätzlichen Auftragsausführungsbe-stimmungen rechtlich wirklich sicher, hat sich auch dies in den letzten Jahren durch das sog. Nord-Holland Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und die neue Richtli-nie stark verändert. Unter Berücksichtigung verschiedener rechtlicher Voraussetzungen wie Transparenz, Gleichbe-handlung, Nicht-Diskriminierung und Bezug zum Auf-tragsgegenstand können Kriterien des fairen Handels und die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen nach neuem EU-Recht nun in folgenden Phasen der Auftragsvergabe verlangt werden:

• In den technischen Spezifikationen.

• Im Rahmen der Zuschlagskriterien.

• In den zusätzlichen Auftragsausführungs-bestimmungen.

Rechtlich derzeit noch sehr umstritten ist die Frage, ob die ILO-Kernarbeitsnormen nicht auch als Ausschlusskriterien im Rahmen der Bietereignung angewandt werden können. Diese Eignungsprüfung wird sehr restriktiv gehandhabt. Hier wird die Zukunft zeigen, wie sich ILO-Kernarbeitsnor-men auch dort verankern lassen oder nicht.

Weitere gesetzliche Grundlagen

Die Beschaffung in Deutschland ist nicht nur durch die EU geregelt, deren Richtlinie ins deutsche Recht durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) über-nommen wird, da diese Vorgaben erst ab einem bestimm-ten Schwellenwert gelten. Beim Einkauf von Sachleistun-gen gilt EU-Recht z.B. bei Summen ab 207.000 Euro.

In Höhe dieser Summe müssen zwingend die Vorgaben der §§97 des GWB, die Vergabeverordnung (VgV) und die Ver-gabe- und Vertragsordnungen für Leistung (VOL/A), Bau (VOB/A) und freiberufliche Leistungen (VOF) eingehalten werden sowie die landesspezifischen Bestimmungen.

Bei Summen, die darunter liegen, gelten von Land zu Land und Kommune und Kommune unterschiedliche Bestim-

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mungen und Schwellenwerte. Teilweise verweisen diese spezifischen Verordnungen aber auch bei Beschaffungen unterhalb EU-Schwellenwert wiederum auf dieselben Grundsätze wie oberhalb der Schwellenwerte, so dass die-se auch unter dem Schwellenwert einzuhalten sind. Grund-lage der kommunalen Beschaffung bilden darüber hinaus die jeweiligen haushaltsrechtlichen Vorschriften (z.B. die Gemeindehaushaltsordnung), spezifische Landesvor-schriften wie z.B. Landesvergabegesetze und ihre Rechts-verordnungen, weitere Vergabegrundsätze für Gemeinden, das Korruptionsbekämpfungsgesetz und auch die VOB/A oder VOL/A. Keine dieser Vorgaben, die es unterhalb der Schwellenwerte gibt, verbietet es den Kommunen fair und sozial gerecht einzukaufen. Fairer Einkauf ist immer so-wohl oberhalb als auch unterhalb der EU-Schwellenwerte.

Beschaffungsorganisation

Neben den rechtlichen Vorgaben hat auch die Organisa-tion des öffentlichen Einkaufs in den Städten entschei-denden Einfluss darauf, inwiefern strategische Ziele in die öffentliche Beschaffung integriert und tatsächlich ange-wandt werden können. Diese Beschaffungsorganisation kann von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Um geeignete Anknüpfungspunkte für eine sozial verantwort-liche Beschaffung zu identifizieren und auch die Herausfor-derungen der BeschafferInnen zu verstehen, ist es wichtig, den Aufbau der Beschaffungsorganisation der jeweiligen Stadt in Erfahrung zu bringen.

In den Städten und Gemeinden findet man haupt-sächlich drei unterschiedliche Arten der Beschaf-fungsorganisation: die zentrale, die dezentrale und die gemischte Beschaffungsorganisation.

Zentraler Einkauf bedeutet, dass der gesamte Einkauf der Kommune über ein zentrales, eigens für den Einkauf ge-schaffenes Amt getätigt wird. Die jeweiligen Ämter mel-den ihren Bedarf an ein zentrales Beschaffungsamt. Dieses Amt ist dann für die Deckung des jeweiligen Bedarfs der Ämter verantwortlich.

Dezentral bedeutet, dass die jeweiligen Fachbereiche selbst für die Deckung ihres Bedarfs sorgen. Das Grünflächenamt kauft z. B. für die Gärtner Bekleidung ein, das Ordnungs-amt beschafft die Ausrüstung der „blauen Sheriffs“, das Amt des/der BürgermeisterIn sorgt für Blumendekoration und das Tiefbauamt vergibt Aufträge an Straßenbauun-ternehmen.

Eine gemischte Beschaffungsorganisation beinhaltet bei-de Elemente. Meist gibt es eine für zentrale Fragen der Be-schaffung zuständige Abteilung, die gleichzeitig auch den Bedarf einiger Abteilungen zentral abdeckt, jedoch nicht für alle. Die Deckung eines bestimmten, fachspezifischen Bedarfs verbleibt weiterhin in den Händen bestimmter Ämter und Fachbereiche. Bei der gemischten Beschaf-

fungsorganisation ist der teilweise zentralisierte Einkauf nicht in einem eigens dafür geschaffenen Amt organisiert, sondern einem Amt angeschlossen, das unabhängig vom Einkauf schon besteht und auch für den eigenen Bedarf einkauft (wie z. B. das Hauptamt/ Zentrale Dienste oder das Bauamt).

Beispiele aus NRW: Die Stadt Dortmund ist eine Stadt mit zentraler Einkaufsstruktur. Die Stadt Bonn hat eine dezentrale Einkaufsstruktur und die Stadt Münster hat eine gemischte Einkaufsstruktur.

RollenverständnisDie Studie „Kommunale Beschaffung im Umbruch“ des In-stituts für den öffentlichen Sektor1 kommt zu dem Schluss, dass das Selbstverständnis vieler Beschaffungsstellen in den Kommunen Deutschlands – immer auch definiert über die (Rats-)Politik – noch sehr von der bloßen Erfül-lung einer internen Dienstleistung geprägt ist. Sie kaufen exakt das ein, was der Bedarfsträger, also das Amt, das ein bestimmtes Produkt benötigt, vorgibt. Die Beschaffungs-stelle sorgt lediglich dafür, dass die Ausschreibung formal-juristisch korrekt und zeitlich im Plan vollzogen wird und die Lieferung dem entspricht, was verlangt wurde. Damit liegen der Fokus und das Selbstverständnis vor allem auf der Abwicklung von Einkäufen.

Auch wenn dieses Selbstverständnis oft anzutreffen ist, gibt es schon jetzt andere Beispiele: Während die Wahr-nehmung als Dienstleister sozusagen die unterste Stufe des Reifegrads einer Beschaffungsstelle ist, gibt es noch drei andere vom Institut identifizierte Rollenbilder. In der Stufe des Koordinators und taktischen Partners sieht sich die Beschaffungsstelle als Steuerungsinstanz, die Einkäu-fe bündelt und ihre Expertise gezielt einbringt. Die höchste Stufe ist ein Rollenverständnis als strategischer Manager und damit Partner auf Augenhöhe, der auch Einfluss auf die Produktdefinition, Qualität, Zeitpunkt und Ausgestal-tung der Ausschreibung nimmt und als Innovationstreiber und Nachhaltigkeitsmotor eigene Indikatoren und Ziele hat, die politisch vorgegeben und anhand von Indikatoren auch gemessen werden.

Nur in den wenigsten Fällen nehmen sich Beschaffungs-stellen bisher als strategische Manager wahr, obwohl dies zur Erreichung einer systematisch sozial gerechten und nachhaltigen Beschaffung die zielführendste Einstellung wäre. Denn sowohl die unterschiedliche Organisation der Beschaffung in den Kommunen in Deutschland als auch die unterschiedliche Wahrnehmung ihrer Rolle wirken sich auf die Anwendung und Umsetzung von sozial verant-wortlicher öffentlicher Beschaffung aus.

1 Vgl. Kommunale Beschaffung im Umbruch, Hrsg. Institut für den öffentlichen Sektor, S.13, 2013

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22 CIR/TDH > „Wie fair kauft meine Stadt?“Kapitel 2 Beschaffung konkret

Fazit: Ist die Beschaffung stark dezentral organisiert, wird es schwierig, mit Standardisierungen und Mustererklärun-gen zur sozial verantwortlichen Beschaffung zu arbeiten. Auch müssen nicht nur ein oder zwei Personen geschult werden, sondern viele unterschiedliche mit dem Einkauf betraute Personen. Darüber hinaus ist es für Personen, die den Einkauf der jeweiligen Fachabteilung „nebenbei“ als einen Teil der Arbeit mitmachen und eigentlich auch noch mit anderen Aufgaben betraut sind, schwierig(er), sich in Märkte, Lieferketten, Kriterien, Zertifikate und Gütezei-chen einzuarbeiten, als für solche Mitarbeiter, die zu einem maßgeblichen Teil ihrer Stelle mit einem Einkauf betraut sind, der auch strategischen Ansprüchen genügen muss.

Auch die Durchsetzung bestimmter Regeln und Kriterien „von oben“ sind bei einem dezentral oder gemischt organi-sierten Einkauf schwieriger, weil die Volumina pro Einkauf in der Regel kleiner sind. Im dezentralen Einkauf, der sich nur als Dienstleister ansieht, wird seltener gebündelt oder in Rahmenverträgen eingekauft, in kleinen Kommunen oft auch ad hoc. Damit entfallen zwar aufwändige Ausschrei-bungen und man kann das faire Produkt einfach direkt kau-

Der Ablauf eines Vergabeverfahrens

Ein Vergabeverfahren beinhaltet verschiedene Schritte und Phasen, die nacheinander abgearbeitet werden.

1. Als erstes wird der Bedarf an Waren und Dienst-leistungen festgestellt. Auf dieser Grundlage wird entschieden, wie ausgeschrieben wird und welche gesetzlichen Anforderungen sich daraus ergeben. Je nach Auftragswert und spezifischen Umständen kann ein Produkt oder eine Leistung

• frei vergeben werden, sprich ohne öffentliche Ausschreibung direkt gekauft oder an ein Unter-nehmen vergeben werden (bei geringen Kosten).

• beschränkt ausgeschrieben werden (z. B. wenn es nur wenige Unternehmen gibt, die in Frage kom-men und/oder bei einem niedrigen Auftragswert).

• öffentlich ausgeschrieben werden (dies ist der Regelfall und per Gesetz grundsätzlich gewollt und verlangt).

fen. Aber die vom Rat oder Land gefällten Regelungen zum fairen Einkauf z.B. entfallen ebenfalls, da sie oft erst ab ei-ner Mindestsumme gelten. Der dezentrale und gemischt organisierte Einkauf hat aber auch Vorteile. Denn als en-gagierte Einzelperson kann man in dieser Struktur viel er-reichen, ohne lange auf die Erlaubnis „von oben“ warten zu müssen.

Grundsätzlich ist es wichtig, den Aufbau der Beschaffungs-organisation in der Kommune, in der der Einkauf umge-stellt werden soll, zuerst zu eruieren und dann passend für die jeweilige Struktur Vorschläge und Ratsbeschlüsse zu erarbeiten, die auch zur Verwaltung passen.

Mehr über die Organisationsstruktur des öffent-lichen Einkaufs in Ihrer Kommune sowie die spe-zifischen Herausforderungen in der Verwaltung erfahren Sie durch den großen FAIRNESS-Check, den Sie aus der Mitte dieses Heftes heraustrennen und an die Verwaltung schicken können.

2.2 Ablauf eines Vergabeverfahrens und Anleitung für die Integration sozialer Kriterien

Bei einer öffentlichen Ausschreibung läuft das Vergabe-verfahren in der Regel folgendermaßen ab:

2. Die Leistung wird öffentlich ausgeschrieben (bei elek-tronischen Vergabemarktplätzen, in Zeitungen etc.). In der Ausschreibung muss die Leistung kurz beschrie-ben werden.

3. Unternehmen (Bieter) fordern die vollständige Leistungsbeschreibung an (Verdingungsunterlagen). Darin müssen die Leistung exakt beschrieben und die Anforderungen an das Produkt genau definiert sein. Auch geforderte Zertifikate müssen angegeben werden, ganz gleich, ob sie von Beginn an oder erst am Ende der Vertragsausführung zum Tragen kom-men. Die Unternehmen sichten die Beschreibung und reichen ihre Angebote ein.

4. Vor Ablauf der Bewerbungsfrist und vor Einreichen der Bewerbung dürfen Unternehmen Nachfragen stellen. Vor allem wenn innovative oder besonders faire Produkte gefordert werden, ist dies eine wichtige Möglichkeit, die Unternehmen wahrnehmen sollten. Denn sie selbst dürfen an den Unterlagen nichts ver-ändern. Sollten sie bestimmte Anforderungen zu den

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23CIR/TDH > „Wie fair kauft meine Stadt?“ Kapitel 2 Beschaffung konkret

genannten Konditionen nicht erfüllen können, müssen sie beim Auftraggeber Nachfragen stellen. Dies gilt auch dann, wenn sie nicht genau wissen, ob ihr Zertifikat oder ihr Nachweis den in der Ausschreibung benannten Anforderungen entspricht.

5. Der Auftraggeber darf die Angebote erst öffnen, wenn die Frist vorbei ist. Beim Sichten prüft er

• ob die Angebote vollständig und fristgerecht eingegangen sind.

• ob die Bieter geeignet sind.

• ob die Angebote nicht ungewöhnlich niedrig sind (spielt weniger bei Beschaffung von Gütern als vielmehr beim Einkauf von Dienstleistungen eine Rolle).

• welches das wirtschaftlichste (nicht das billigste!) Angebot ist, ggf. auch unter Einbeziehung der Lebenszykluskosten und der Zuschlagskriterien (Qualität, Umwelteigenschaften, Sozialstan-dards).

6. Der Auftraggeber schließt einen Vertrag mit dem Bie-ter ab, der das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat. Darin sind die Bedingungen für die Auftragsaus-führung festgeschrieben (die bereits in der Leistungs-beschreibung kommuniziert wurden).

Dieser Aufbau des klassischen Vergabeverfahrens erlaubt es, soziale Kriterien wie die sozial verantwortliche Herstel-lung eines Produktes oder den fairen Handel in verschiede-ne Phasen des Vergabeverfahrens zu integrieren.

Zur Verfügung stehen:

• die Leistungsbeschreibung: definiert die Leistung.

• die Eignungsprüfung: prüft die Zuverlässigkeit des Bieters in fachlicher, finanzieller, technischer und rechtlicher Hinsicht.

• die Zuschlagskriterien: der Auftraggeber kann verschiedene Anforderungen wie Qualität, Um-welteigenschaften, Tragekomfort etc. als Kriterien aufnehmen und unterschiedlich gewichten. Mit Hilfe einer transparent gemachten Matrix werden dann für die Erfüllung der unterschiedlichen Kriterien Punkte vergeben.

• die Bedingungen für die Auftragsausführung: Bedin-gungen, die an die Ausführung des Auftrags geknüpft werden. Sie sind dem Auswahlprozess aber nach-gelagert und treten erst in Kraft, wenn der Vertrag geschlossen wurde.

Mit Ausnahme der Eignungsprüfung muss in allen Phasen der Produktbezug gewahrt sein, d. h. es dürfen keine Anforderungen an das Unternehmen gestellt werden, sondern die Kriterien wie z. B. die Einhaltung

der ILO-Kernarbeitsnormen müssen sich stets auf das Produkt beziehen. Das bedeutet im Klartext: Man kann ein Unternehmen nicht verpflichten, bestimmte ILO-Normen einzuhalten. Stattdessen ist darauf zu verweisen, dass das Produkt, welches das Unterneh-men liefert, unter Einhaltung der ILO-Normen herge-stellt sein muss.

An die verschiedenen o. g. Phasen knüpfen auch verschie-dene juristische Anforderungen an. So dürfen bisher bei der Eignungsprüfung des Unternehmens nur bestimmte und abschließend geregelte Dinge abgeprüft werden wie z. B. die Gesetzestreue eines Unternehmens. Die Bedingungen für die Vertragsausführung, sprich die zusätzlichen Ver-tragsbedingungen, bieten dagegen mehr Spielraum, auch andere Kriterien wie Frauenförderung oder den fairen Han-del einzubeziehen.

In der Praxis wird in Deutschland die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen bisher in der Regel in den zusätzlichen Auftragsausführungsbestimmungen verlangt, weil dies sowohl das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) als auch verschiedene Landesgesetze vorschreiben/empfehlen. Dies war auch nach dem alten EU-Recht oft die sicherste Variante. Doch nach einem wegweisenden Urteil vom EuGH im Mai 2012, dem sog. Nord-Holland-Urteil, wurde klargestellt, dass Kriterien wie der faire Handel oder soziale Anforderungen an die Herstellungsbedingungen auch in den Zuschlagskriterien verankert werden dürfen.

Mit der neuen Richtlinie hat die EU klargestellt, dass die Einhaltung von Sozialstandards im Herstellungsprozess nun auch in die Zuschlagskriterien, die technischen Spezi-fikationen und in die zusätzlichen Auftragsausführungsbe-stimmungen integriert werden dürfen. In die Leistungsbe-schreibung gehören sie ohnehin – sowohl nach der neuen als auch der alten Richtlinie.

Dies und die o. g. Aspekte der neuen Richtlinie eröffnen vie-le Spielräume zur effektiven Verankerung sozialer Kriterien in der Vergabe, die alle genutzt werden können und sollten.

ILo-normen Fairer Handel

Leistungs- beschreibung Ja Ja

eignungsprüfung

Unsicher, nur bei Verurteilung des Bieters z. B. bei Kinder- und Zwangsarbeit

Nein

technische spezifikationen Ja Ja

zuschlags- kriterien Ja Ja

Vertrags- bedingungen Ja Ja

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24 CIR/TDH > „Wie fair kauft meine Stadt?“Kapitel 2 Beschaffung konkret

Schritt-für-Schritt- Anleitung zur FAIRgabe

Entscheidet sich eine Kommune, ein Produkt sozial gerecht einzukaufen, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

Vor dem Einkauf Fragen klären

• Welche gefährdeten Produkte werden eingekauft/ kommen in Frage?

• Welche Ausschreibung steht bald wieder an, ist plan-bar und hat keinen zeitlichen Druck?

• Welche Ausschreibung ist durch ihr Volumen so at-traktiv, dass sich Unternehmen auch dann bewerben, wenn sie mehr tun müssen als „business as usual“?

Kommunikation der neuen Standards

Bevor die Ausschreibung gemacht wird, sollten die Bieter, die Bedarfsträger und bestenfalls auch die Öffentlichkeit über die (neuen) sozialen Anforderungen informiert wer-den. Dies kann über eine Rundmail an Unternehmen und/oder ihre Interessenverbände geschehen.

Ausgestaltung der Ausschreibung

• Kritische Prüfung der Anforderungen an die Pro-dukte: Können Form, Farbe, Gewicht, Aussehen offener gestaltet werden? Kann es sein, dass die technischen Anforderungen so formuliert sind, dass nur wenige Bieter sie erfüllen können? Wie sind die sog. Lose gestaltet? Könnte es sich lohnen, mehrere kleine Lose zu bilden, damit mehr Unternehmen ein Angebot abgeben können.

• Marktrecherche: Können ausreichend Unternehmen die Produkte mit den gewünschten Anforderungen liefern?

• Ausgestaltung der Ausschreibung und der Vertrags-bedingungen: Welche Arbeitsrechtsverletzungen sind besonders häufig? Welche Kriterien sollten daher verlangt werden? Welche Schritte empfehlen NGOs und Produktkampagnen, die sich mit dem Produkt und internationalen Zulieferketten auskennen? Wie sollen die Kriterien verankert werden?

MonitoringPrüfung der Angaben und Forderungen von den Unterneh-men im Zeitverlauf. Eine qualifizierte externe Unterstüt-zung ist bei der Ausarbeitung der Ausschreibung und der Vertragsbedingungen von unschätzbarem Wert. Es lohnt sich daher, die Expertise von NGOs in den jeweiligen Pro-duktbereichen in die Überlegungen mit einzubeziehen oder Ausschreibungsunterlagen erfolgreich durchgeführter Ausschreibungen anderer Kommunen zu kopieren.2

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Wenn eine faire Ausschreibung erfolgreich ist, sollte dies kommuniziert werden.

Die Christliche Initiative Romero beglei-tet Kommunen bei der Durchführung von Pilotprojekten und berät zu Fragen bei der sozial gerechten Beschaffung von Bekleidung. Einfach anrufen unter 0251-89503.

2 Die Stadt Dortmund führt im Rahmen des EU-Projekts „Jede Kommune zählt“ in Zusammenarbeit mit RechtsanwältInnen und der CIR Pilotprojekte zur Einbindung sozialer Kriterien bei der öffentlichen Beschaffung durch. Umfangreiche Informationen und einen Leitfaden für Kommunen mit Mustertexten und Beispielen zum Kopieren gibt es in Kürze u.a. unter www.ci-romero.de/cora.

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Herausforderungen

Das Zeit- und Ressourcenproblem

Die Verwaltung hat ähnlich wie andere Bereiche auch mit einer zunehmenden Arbeitsverdichtung zu kämpfen. Die gestiegenen Anforderungen an die öffentliche Beschaf-fung und Auftragsvergabe – sowohl juristischer aber auch gesellschaftlicher Art – spiegeln sich häufig weder in der fachlichen Qualifizierung noch in der personellen Beset-zung wider. Auch verhindern die eng gestrickten zeitlichen Abläufe des Einkaufs oft, dass nach hohen sozialen Stan-dards eingekauft werden kann. So läuft es in vielen Fällen darauf hinaus, dass besonders engagierte MitarbeiterInnen die Implementierung sozialer Kriterien und die damit verbundene Arbeitszeit zusätzlich leisten, dafür aber keine Entlastung in anderen Bereichen erhalten. Oft sind auch die vorab getroffenen politischen Vorgaben an Sparsamkeit, zeitlicher Taktung und Anforde-rungen an das Produkt oder die Leistung so hoch, dass sich soziale Fragen nachträglich nur noch schwer integrieren lassen.

Das Bedarfsträger-Problem

Als Bedarfsträger bezeichnet man in der Verwaltung all diejenigen, für die eingekauft wird. Bedarfsträger können die städtischen Angestellten sein, die mit Kleidung oder Computern ausgestattet werden, oder die Bevölkerung, die einen neuen Rathausplatz oder eine U-Bahn bekommt. Viele Bedarfsträger wie der Feuerwehrmann, die Ord-nungshüter oder die Gärtner sind oft extremen Bedingun-gen ausgesetzt, arbeiten bei Wind und Wetter und in der Nähe von Feuer. Daher ist die Bekleidung, die sie täglich tragen müssen, mehr als ein modisches Element. Sie muss trocken halten, vor Kälte und Hitze schützen und sollte gut sitzen und aussehen.

Hat sich eine bestimmte Firma hier einmal als Lieferant etabliert, ist es für die BeschafferInnen sehr schwer, eine alternative Marke mit anderen technischen Voraussetzun-gen ins Spiel zu bringen. Nicht selten enden solche Versu-che in Betriebsratsprotesten oder Krankschreibungen, wenn diejenigen, die die Kleidung tragen müssen, vorab nicht ausreichend einbezogen werden. Daher lohnt es sich immer, bei Neueinführungen durch hohe soziale und ökolo-gische Standards ein wenig Imagepflege zu betreiben, Tra-gekomforttests durchzuführen und die Träger frühzeitig zu informieren.

2.3 Herausforderungen der sozial gerechten Vergabe und Lösungsansätze

Das Angebot-Nachfrage-Problem

Das Angebot-Nachfrage-Problem ergibt sich aus der Si-tuation, dass es bisher nicht viele bzw. in manchen Berei-chen gar keine glaubwürdig zertifizierten Anbieter von Blumen, Computern, Kleidung und Spielzeug gibt. Hinzu kommt, dass viele BeschafferInnen aufgrund des Zeit- und Ressourcenproblems die oft sehr spezifischen Angaben zu den Anforderungen an das Produkt aus früheren Aus-schreibungen und aus den Infos der Bedarfsträger einfach übernehmen, ohne sie zu hinterfragen. Diese sind aber zum Teil so spezifisch formuliert, dass sie den Bieterkreis massiv einschränken (Beispiel für Bekleidung: „Tasche ab-gesetzt auf linkem Bein, in der Farbe XYZ, mit der Stärke XYZ, mit einem Bündchen am Ärmel rechts und Logo links auf dem Arm, Zollstocktasche am rechten Bein in Höhe von XYZ Zentimeter, aus dem Material 65% Baumwolle und 35% Polyester“). Eine Rolle spielt dabei auch, dass die Arbeitsbekleidungsindustrie im Unterschied zur Modein-dustrie häufig ein Jahr im Voraus auf Lager produziert und nicht spontan nach Maßgabe einer Stadt nachproduzieren kann. Dies wäre auch nicht im Sinne der Arbeitsrechte.3

Die durch die technischen Angaben zur Beschaffenheit des Produkts bereits stark eingeschränkte Bieterauswahl wird durch die Verankerung hoher sozialer Kriterien noch ein-mal stark reduziert und führt teilweise dazu, dass es keine passenden Angebote gibt. Es ist daher ganz wichtig, die Angaben zu Farbe, Größe und Beschaffenheit so offen wie möglich zu gestalten und sich auf Veränderungen einzulas-sen, wenn nachhaltig eingekauft werden soll. Darüber hin-aus ist eine Bieterinformation vorab sehr wichtig, in der die potenziellen Bieter über die neuen sozialen Anforderungen der Stadt informiert werden und sich darauf einstellen können.

Das Kontroll- und Siegelproblem

Viele Produkte, die unter Verletzung der Arbeits- und Men-schenrechte in den Ländern des Südens hergestellt werden, durchlaufen in ihrer Herstellung mehrere Stationen in un-terschiedlichen Ländern. Diese komplexen Lieferketten mit Zwischenhändlern, Subunternehmen und Subsubunter-nehmen machen eine glaubwürdige Kontrolle der Einhal-tung der Arbeits- und Menschenrechte sehr schwer. Auch

3 Studien der Kampagne für Saubere Kleidung und der CIR zu Arbeitsrechtsverletzun-gen im Süden haben immer wieder ergeben, dass der Druck der Markenunternehmen und herstellenden Unternehmen auf die Zulieferer und Konfektionierter bei kurzen Lieferfristen oder schneller, kurzfristig platzierter Produktion zu einer erhöhten Wahr-scheinlichkeit der Verletzung grundlegender Arbeitsrechte führt.

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wenn es inzwischen in vielen Produktgruppen gute und glaubwürdige Siegel, Zertifikate und Verifizierungsinitia-tiven gibt, so ist die Differenzierung zwischen wirklich gut oder nur gut dargestellt für EinkäuferInnen häufig schwer.

Darüber hinaus wird in den meisten Fällen mit den sog. Bie-tererklärungen gearbeitet. Das heißt, dass Kommunen und Bundesländer, in denen es Verordnungen zur fairen oder nachhaltigen Beschaffung gibt, ihren Ausschreibungen ein Dokument beilegen. Darin müssen die Bieter ankreuzen, ob sie ein gefährdetes Produkt liefern und wenn ja, dass sie die Einhaltung der ILO-Normen gewährleisten bzw. sich bemühen, die Einhaltung zu ermöglichen. Manche Unter-nehmen können einen extern verifizierten, glaubwürdigen Nachweis vorlegen, andere nicht. Denen, die das nicht kön-nen, wird gestattet, einfach nur anzukreuzen, dass sie sich Mühe geben, ohne die konkreten Maßnahmen zu spezifi-zieren. Unternehmen, die nichts tun, werden also genauso behandelt wie engagierte Unternehmen, die Kosten und Mühen nicht scheuen.

Dieses System ist nicht sehr wirkungsvoll und motiviert die ohnehin zeitlich sehr eingespannten BeschafferInnen kaum, sich für die gute Sache einzusetzen. Um die Mühe und den bürokratischen Aufwand sinnvoll eingesetzt zu wissen, lohnt es sich daher, die Eigenerklärung gar nicht mehr zuzulassen. Beispiele, wie das aussehen kann, haben bereits verschiedene Städte erprobt. Näheres dazu erfah-ren Sie im Netz unter www.ci-romero.de/cora.

In der Broschüre „Quo vadis, Beschaffung?“ (siehe Abbildung unten) und im Netz unter www.ci-romero.de/cora finden Sie umfangreiche Informationen dazu, wie Nachweise und Kontrolle sinnvoll geregelt werden können und wie Sie diese im Rahmen eines Vergabeverfahrens z.B. auch werten können (Broschüre bestellen: Bestellschein Seite 51).

Lösungsansätze

Als politische Grundlage für eine sozial gerechte Beschaf-fung ist ein Ratsbeschluss und/ oder eine Dienstanweisung zur sozial verantwortlichen öffentlichen Beschaffung er-forderlich. Den Ratsbeschluss können die Parteien im Rat oder lokale Gruppen durch einen sog. Bürgerantrag erwir-ken.

Wenn es bereits ein Landesvergabegesetz gibt, das Min-deststandards in der öffentlichen Beschaffung regelt (wie z.B. die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen), kann es sinnvoll sein, dass die Kommune basierend auf dem Gesetz höhere Kriterien (z.B. in Form einer Dienstanweisung) for-muliert oder der Rat besondere Nachhaltigkeitsziele verab-schiedet, zu denen mit der öffentlichen Beschaffung beige-tragen werden kann/sollte.Auch kann es sich lohnen, spezifische Ratsbeschlüsse zu er-wirken wie z.B. „die Umstellung des Einkaufs von Arbeits-bekleidung auf sozial verantwortlich“ oder „den Einkauf von Produkten aus dem fairen Handel schrittweise bis zum Jahr 2018 zu erhöhen“. Diese Beschlüsse müssen in Form von Berichtspflichten der Verwaltung dem Rat gegenüber nachgehalten und kontrolliert werden.

Doch auch die Ratsbeschlüsse sind erst der Anfang für eine nachhaltige Beschaffung. Die Umstellung des Einkaufs er-folgt damit noch nicht automatisch. Auch Kommunen mit Beschlüssen haben oft Nachholbedarf. Die Studie Kommu-nale Beschaffung im Umbruch kommt hier zu einem klaren Schluss: Es fehlt an Steuerungsinstrumenten, sprich an Zielen und Kennzahlen sowie Hilfsmitteln.

Zu empfehlen ist auch, die Verwaltung direkt auf Schu-lungen und Fortbildungsangebote im Bereich sozial ver-antwortliche öffentliche Beschaffung aufmerksam zu machen. Oder – wie in der Stadt Mainz geschehen (siehe Kapitel „Nachhaltige Beschaffung in Mainz“, S. 29) – ei-nen Einkaufskatalog zu erstellen, in dem Anbieter und Produkte mit Nachhaltigkeitskriterien versehen sind. Hier kann über den zentralen Katalog direkt bestellt werden, was insbesondere für kleinere Kommunen mit einer dezen-tralen Vergabe praktisch ist.

Grundsätzlich ist es wichtig, dass die Politik der Beschaf-fung ausreichend Bedeutung für die Erreichung von Nach-haltigkeit beimisst und dies auch in Beschlüssen zu Zielen deutlich macht. Denn die Politik muss akzeptieren, dass durch manche Nachhaltigkeitsbeschlüsse die Beschaffung kurzfristig teurer werden kann, weil der Kaufpreis variiert und mehr Ressourcen eingesetzt werden müssen. Ähnlich wie die Anschaffung eines Kühlschranks der Effizienz-klasse A+++ für die Kantine, der zwar teuer ist, sich aber durch seine Effizienz monatlich auszahlt, verlangt auch die Durchführung der ersten fairen Vergabe anfänglich einen erhöhten Einsatz personeller Ressourcen. Der Kompetenz-aufbau der jeweiligen Person wird sich jedoch bei späteren Einkaufsentscheidungen auszahlen.

Mittelbogen zum

Heraustrennen

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Großer FAIRNESS-Check

Großer FAIRNESS-Check

Sehr geehrte/r __________________________________________________________,

um die öffentliche Daseinsvorsorge zu gewährleisten, werden auch in unserer Stadt regelmäßig verschiedenste Produkte eingekauft. Darunter auch Güter wie Pfl astersteine, Berufsbekleidung, Nahrungsmittel, Spielzeug, Möbel, Computer oder Büromaterialien. Alles Produkte, die häufi g in den so genannten Ländern des Südens unter schwerwiegenden Menschen- und Arbeitsrechts-verletzungen hergestellt werden. Weil die strategische Einkaufsmacht der öffentlichen Hand zunehmend an Bedeutung gewinnt, können inzwischen aber vermehrt soziale Kriterien unter glaubwürdiger Nachweisführung in die Ausschreibungen einbezogen werden. Dazu zählen z.B. grundlegende Arbeitsrechte, die in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisa-tion (ILO) verankert sind, und die Standards des sogenannten Fairen Handels.

Auch unsere Stadt kann einen Beitrag zu einer sozial verantwortlichen Beschaffung leisten oder leistet ihn bereits. Um einen Überblick über Potenziale und Herausforderungen des sozial gerech-ten Einkaufs in unserer Stadt zu erhalten, möchten wir/ möchte ich Sie bitten, den großen FAIR-NESS-Check auszufüllen und uns/mir bis zum ______________ ausgefüllt wieder zukommen zu lassen.

Auch würden wir uns/würde ich mich nach der Beantwortung des FAIRNESS-Checks über ein Ge-spräch mit Ihnen über die vielfältigen Angebote und Maßnahmen zur schrittweisen Umstellung des Einkaufs in unserer Stadt sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen und Dank im Voraus,

______________________________________________________________________

______________________________________________________________________

______________________________________________________________________

1 Kontaktdetails

1.1 Stadt

1.2 Bundesland

1.3 AnsprechpartnerIn in der Verwaltung

2 Allgemeine Fragen zur Kommune

2.1 Wie ist die Vergabe in unserer Stadt/ Gemeinde/Kreis organisiert?

Die Vergabe ist zentral organisiert.

Die Vergabe ist dezentral organisiert.

Die Vergabe ist gemischt organisiert - mit zentralen und dezentralen Elementen.

andere Organisationsform, nämlich:

2.2 Wie hoch ist das jährliche Beschaffungsvolumen in unserer Stadt?

Euro / nicht bekannt

6 Probleme und Stellungnahmen zu sozialen Kriterien bei der Beschaffung

6.1 Wie schätzen Sie generell die Umsetzung der Beschlüsse zur Einhaltung sozialer Krite-rien derzeit ein?

sehr leicht umzusetzen leicht umzusetzen schwierig umzusetzen

unmöglich umzusetzen

6.2 Wo liegen die Probleme bei der Umsetzung von Beschlüssen zur Anwendung sozialer Kriterien bei der kommunalen Beschaffung und was würde die Beschaf-fung nach sozial verantwort-lichen Kriterien in unserer Stadt erleichtern?

6.3 Wünschen Sie sich allge-mein eine stärkere proaktive Haltung hinsichtlich sozialer Kriterien in der Beschaffung? Wenn ja, wer sollte diese Rolle einnehmen? (Mehrfachnennung möglich)

Ja, nämlich

Unternehmen Bürgerschaft/Zivilgesellschaft Bund Länder

Kommunen andere, nämlich

Nein

Kommentare

Bitte notieren Sie hier Kommentare und Ergänzungen zu den Fragen.

Nummer der Frage Ihr Kommentar

Veröffentlichung

Ich/Wir möchte/n aus Gründen der Transparenz die Ergebnisse der Befragung gerne veröffentlichen.Sind Sie damit einverstanden?

Ja, die Ergebnisse können veröffentlicht werden.

Nein, ich möchte, dass die Ergebnisse bis auf Weiteres nur vertraulich zur Weiterarbeit genutzt werden.

Hinweis: Viele Nichtregierungsorganisationen bieten den Kommunen vielfältige Unterstützungsangebote an, um die Umstel-lung auf einen fairen Einkauf zu erleichtern. So bietet die Christliche Initiative Romero (CIR) Schulungen, Musterausschreibun-gen und Materialien an und begleitet Städte im Rahmen von Pilotprojekten von der Einkaufsanalyse bis hin zur Durchsicht der Angebote auf korrekte Nachweise. Auch die jeweiligen Eine-Welt Landesnetzwerke und Terre des Hommes Lokalgruppen sowie Weltläden sind ansprechbar!

Mehr Infos unter www.ci-romero.de und _____________________________________________________________

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(bitte Kontaktadresse und oder Webseite vom lokalen Versender eingeben)

Name

Organisation oder Initiative

Kontaktdetails bei Rückfragen

Großer FAIRNESS-Check

Die Veröffentlichung wurde mit Un-terstützung der Europäischen Union ermöglicht. Für den Inhalt dieser Ver-öffentlichung sind allein die Heraus-geber verantwortlich; der Inhalt kann in keiner Weise als Standpunkt der Europäischen Union angesehen werden.

Herausgeberin:

in Kooperation mit:

14

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3 Beschluss zu sozialen Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe

3.1 Gilt für unsere Stadt ein Ta-riftreue- und Vergabegesetz auf Landesebene?

Ja, mit einer verpflichtenden Bestimmung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen.

Ja, aber ohne eine verpflichtende Bestimmung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen.

Ja, aber ohne jegliche Regelungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen.

Nein, es gibt kein Vergabegesetz auf Landesebene.

3.2 Wenn ja, wie wurde mit dem Gesetz in unserer Kommune verfahren?

Die Anforderungen des Gesetzes wurden in die kommunalen Vergaberichtlinien integriert.

Die im Rahmen von Verordnungen und Erlässen herausgegebenen Mustervordrucke werden genutzt.

Nichtregierungsorganisationen, die zum Thema arbeiten, wurden mit ihrer Expertise zu Ver-anstaltungen oder Beratungen eingeladen.

Nach dem Gesetz wurden keine weiteren Aktivitäten verfolgt.

Andere Aktivitäten wurden verfolgt und zwar:

3.3 Gibt es in unserer Kommune unabhängig von den Landes-vergabegesetzen einen Rats-beschluss zur Anwendung sozialer Kriterien? Was für ein Beschluss wurde gefasst? (Beschluss bitte beilegen)

Beschluss gegen Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit (ILO 182)

Beschluss zur Einhaltung der ILO-Normen Nr. 29, 105, 87, 98, 100, 111, 138, 182 bei der Be-schaffung von gefährdeten Produkten

Ein anderer Beschluss, nämlich

Es gibt in unserer Stadt keinen Ratsbeschluss, aber es wurden andere Maßnahmen ergriffen, nämlich:

Beschluss zur Teilnahme an dem Fair Trade Town Wettbewerb

Es gibt keine Beschlusslage im Bereich Fairer Handel oder ILO-Normen im Rahmen der Be-schaffung (in diesem Falle weiter mit Frage 6.1).

3.4 Wer hat den Antrag für den Beschluss gestellt? Die Zivilgesellschaft in Form eines Bürgerantrags

Eine Partei im Rat, nämlich:

Der Beschluss ist durch ein anderes Verfahren zustande gekommen, nämlich:

3.5 Wie wurde mit dem Be-schluss/der Verlautbarung verfahren?

Der Beschluss wurde in die kommunalen Vergaberichtlinien integriert. (bitte beilegen)

Eine Dienstanweisung ist an alle BeschafferInnen ergangen. (bitte beilegen)

Der Beschluss wurde im stadtinternen Newsletter kommuniziert.

Es wurden Weiterbildungsmaßnahmen für die Verwaltungsangestellten organisiert.

Nach dem Beschluss wurden keine expliziten Kommunikationsmaßnahmen ergriffen.

Nichtregierungsorganisationen, die zum Thema arbeiten, wurden um Rat gebeten.

Nach dem Beschluss wurden keine weiteren Aktivitäten verfolgt.

Andere Aktivitäten und zwar:

4 Kontrolle, Monitoring und Transparenz des Beschlusses

4.1 Wird die Einhaltung des Beschlusses oder der anderen Maßnahmen überprüft und kontrolliert?

Ja, und zwar durch folgende Aktivitäten:

Nein, es gibt keine weitere Kontrolle.

4.2 Wird die sozial verantwortli-che Beschaffung transparent gemacht?

Ja, die Verwaltung muss dem Rat gegenüber regelmäßig Rechenschaft ablegen.

Ja, der Beschluss wurde durch andere Aktivitäten überprüft, nämlich:

Nein

4.3 Haben Sie den Beschluss an die Händler/Hersteller und Dienstleister kommuniziert? Und wenn ja, wie?

Ja, und zwar indem:

Nein

Wir haben andere Maßnahmen ergriffen und zwar:

5 Kontrolle und Anwendung der sozialen Kriterien bei der kommunalen Beschaffung

5.1 Für welche Produkte gilt der Beschluss zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen oder zur Einhaltung des Fairen Handels?

Naturkautschuk-Produkte (z.B. Einmal-/Arbeitshandschuhe, Reifen, Gummibänder)

Bleistifte und Radiergummis (Gewinnung der Rohstoffe: Holz, Gesteinsmehl und Kautschuk)

Lederwaren, Gerbprodukte (z.B. Botentaschen) Spielwaren

Sportartikel (Bekleidung und Geräte) Teppiche Natursteine Holzprodukte

Blumen Baumwollprodukte Agrarprodukte (über Kaffee, Tee und Kakao hinaus)

Agrarprodukte (Kaffee, Tee und Kakao) Arbeits- und Dienstbekleidung

Informations- und Kommunikationstechnologie Für weitere Produkte, nämlich

5.2 Bei welchen der Produkte wird die Einhaltung der sozia-len Kriterien tatsächlich auch in der täglichen Vergabe-praxis verlangt?

Naturkautschuk-Produkte (z.B. Einmal-/Arbeitshandschuhe, Reifen, Gummibänder)

Bleistifte und Radiergummis (Gewinnung der Rohstoffe: Holz, Gesteinsmehl und Kautschuk)

Lederwaren, Gerbprodukte (z.B. Botentaschen) Spielwaren

Sportartikel (Bekleidung und Geräte) Teppiche Natursteine Holzprodukte

Blumen Baumwollprodukte Agrarprodukte (über Kaffee, Tee und Kakao hinaus)

Agrarprodukte (Kaffee, Tee und Kakao) Arbeits- und Dienstbekleidung

Informations- und Kommunikationstechnologie Bei weiteren Produkten, nämlich

5.3 Fordern Sie von den Bietern einen Nachweis zur Einhal-tung der sozialen Kriterien? Wenn ja, welche Nachweise verlangen Sie? (Mehrfachnennung möglich)

(Musterformularvordrucke bitte

beilegen)

Nachweis durch ein Label/Siegel, z.B. Fair Trade oder der Mitgliedschaft in Multi-Stakeholder- oder Zertifizierungs-Initiativen wie z.B.:

FWF oder BSCI oder – bei anderen Produktgruppen, wie z.B. Natursteine –

Zertifix oder fair stone

Eine abgestufte Bietererklärung – wird diese stichprobenartig kontrolliert?

Nein Ja, z.B. durch:

Vorlage eines Unternehmensberichtes Vorlage eines Verhaltenskodizes

Bisher wird kein spezieller Nachweis zur Einhaltung von sozialen Kriterien (z.B. ILO-Normen oder Fairer Handel) gefordert, weil:

5.4 Wo verankern Sie die Einhal-tung sozialer Kriterien in der Ausschreibung?

in den Zuschlagskriterien

in den zusätzlichen Auftragsausführungsbestimmungen

anders, nämlich indem wir:

5.5 Wie haben die Bieter tenden-ziell auf d. Beschluss reagiert? offen zurückhaltend ablehnend Die Bieterbeteiligung hat sich reduziert.

2

Großer FAIRNESS-Check Großer FAIRNESS-Check

3

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3 Beschluss zu sozialen Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe

3.1 Gilt für unsere Stadt ein Ta-riftreue- und Vergabegesetz auf Landesebene?

Ja, mit einer verpflichtenden Bestimmung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen.

Ja, aber ohne eine verpflichtende Bestimmung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen.

Ja, aber ohne jegliche Regelungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen.

Nein, es gibt kein Vergabegesetz auf Landesebene.

3.2 Wenn ja, wie wurde mit dem Gesetz in unserer Kommune verfahren?

Die Anforderungen des Gesetzes wurden in die kommunalen Vergaberichtlinien integriert.

Die im Rahmen von Verordnungen und Erlässen herausgegebenen Mustervordrucke werden genutzt.

Nichtregierungsorganisationen, die zum Thema arbeiten, wurden mit ihrer Expertise zu Ver-anstaltungen oder Beratungen eingeladen.

Nach dem Gesetz wurden keine weiteren Aktivitäten verfolgt.

Andere Aktivitäten wurden verfolgt und zwar:

3.3 Gibt es in unserer Kommune unabhängig von den Landes-vergabegesetzen einen Rats-beschluss zur Anwendung sozialer Kriterien? Was für ein Beschluss wurde gefasst? (Beschluss bitte beilegen)

Beschluss gegen Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit (ILO 182)

Beschluss zur Einhaltung der ILO-Normen Nr. 29, 105, 87, 98, 100, 111, 138, 182 bei der Be-schaffung von gefährdeten Produkten

Ein anderer Beschluss, nämlich

Es gibt in unserer Stadt keinen Ratsbeschluss, aber es wurden andere Maßnahmen ergriffen, nämlich:

Beschluss zur Teilnahme an dem Fair Trade Town Wettbewerb

Es gibt keine Beschlusslage im Bereich Fairer Handel oder ILO-Normen im Rahmen der Be-schaffung (in diesem Falle weiter mit Frage 6.1).

3.4 Wer hat den Antrag für den Beschluss gestellt? Die Zivilgesellschaft in Form eines Bürgerantrags

Eine Partei im Rat, nämlich:

Der Beschluss ist durch ein anderes Verfahren zustande gekommen, nämlich:

3.5 Wie wurde mit dem Be-schluss/der Verlautbarung verfahren?

Der Beschluss wurde in die kommunalen Vergaberichtlinien integriert. (bitte beilegen)

Eine Dienstanweisung ist an alle BeschafferInnen ergangen. (bitte beilegen)

Der Beschluss wurde im stadtinternen Newsletter kommuniziert.

Es wurden Weiterbildungsmaßnahmen für die Verwaltungsangestellten organisiert.

Nach dem Beschluss wurden keine expliziten Kommunikationsmaßnahmen ergriffen.

Nichtregierungsorganisationen, die zum Thema arbeiten, wurden um Rat gebeten.

Nach dem Beschluss wurden keine weiteren Aktivitäten verfolgt.

Andere Aktivitäten und zwar:

4 Kontrolle, Monitoring und Transparenz des Beschlusses

4.1 Wird die Einhaltung des Beschlusses oder der anderen Maßnahmen überprüft und kontrolliert?

Ja, und zwar durch folgende Aktivitäten:

Nein, es gibt keine weitere Kontrolle.

4.2 Wird die sozial verantwortli-che Beschaffung transparent gemacht?

Ja, die Verwaltung muss dem Rat gegenüber regelmäßig Rechenschaft ablegen.

Ja, der Beschluss wurde durch andere Aktivitäten überprüft, nämlich:

Nein

4.3 Haben Sie den Beschluss an die Händler/Hersteller und Dienstleister kommuniziert? Und wenn ja, wie?

Ja, und zwar indem:

Nein

Wir haben andere Maßnahmen ergriffen und zwar:

5 Kontrolle und Anwendung der sozialen Kriterien bei der kommunalen Beschaffung

5.1 Für welche Produkte gilt der Beschluss zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen oder zur Einhaltung des Fairen Handels?

Naturkautschuk-Produkte (z.B. Einmal-/Arbeitshandschuhe, Reifen, Gummibänder)

Bleistifte und Radiergummis (Gewinnung der Rohstoffe: Holz, Gesteinsmehl und Kautschuk)

Lederwaren, Gerbprodukte (z.B. Botentaschen) Spielwaren

Sportartikel (Bekleidung und Geräte) Teppiche Natursteine Holzprodukte

Blumen Baumwollprodukte Agrarprodukte (über Kaffee, Tee und Kakao hinaus)

Agrarprodukte (Kaffee, Tee und Kakao) Arbeits- und Dienstbekleidung

Informations- und Kommunikationstechnologie Für weitere Produkte, nämlich

5.2 Bei welchen der Produkte wird die Einhaltung der sozia-len Kriterien tatsächlich auch in der täglichen Vergabe-praxis verlangt?

Naturkautschuk-Produkte (z.B. Einmal-/Arbeitshandschuhe, Reifen, Gummibänder)

Bleistifte und Radiergummis (Gewinnung der Rohstoffe: Holz, Gesteinsmehl und Kautschuk)

Lederwaren, Gerbprodukte (z.B. Botentaschen) Spielwaren

Sportartikel (Bekleidung und Geräte) Teppiche Natursteine Holzprodukte

Blumen Baumwollprodukte Agrarprodukte (über Kaffee, Tee und Kakao hinaus)

Agrarprodukte (Kaffee, Tee und Kakao) Arbeits- und Dienstbekleidung

Informations- und Kommunikationstechnologie Bei weiteren Produkten, nämlich

5.3 Fordern Sie von den Bietern einen Nachweis zur Einhal-tung der sozialen Kriterien? Wenn ja, welche Nachweise verlangen Sie? (Mehrfachnennung möglich)

(Musterformularvordrucke bitte

beilegen)

Nachweis durch ein Label/Siegel, z.B. Fair Trade oder der Mitgliedschaft in Multi-Stakeholder- oder Zertifizierungs-Initiativen wie z.B.:

FWF oder BSCI oder – bei anderen Produktgruppen, wie z.B. Natursteine –

Zertifix oder fair stone

Eine abgestufte Bietererklärung – wird diese stichprobenartig kontrolliert?

Nein Ja, z.B. durch:

Vorlage eines Unternehmensberichtes Vorlage eines Verhaltenskodizes

Bisher wird kein spezieller Nachweis zur Einhaltung von sozialen Kriterien (z.B. ILO-Normen oder Fairer Handel) gefordert, weil:

5.4 Wo verankern Sie die Einhal-tung sozialer Kriterien in der Ausschreibung?

in den Zuschlagskriterien

in den zusätzlichen Auftragsausführungsbestimmungen

anders, nämlich indem wir:

5.5 Wie haben die Bieter tenden-ziell auf d. Beschluss reagiert? offen zurückhaltend ablehnend Die Bieterbeteiligung hat sich reduziert.

2

Großer FAIRNESS-Check Großer FAIRNESS-Check

3

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Großer FAIRNESS-Check

Großer FAIRNESS-Check

Sehr geehrte/r __________________________________________________________,

um die öffentliche Daseinsvorsorge zu gewährleisten, werden auch in unserer Stadt regelmäßig verschiedenste Produkte eingekauft. Darunter auch Güter wie Pfl astersteine, Berufsbekleidung, Nahrungsmittel, Spielzeug, Möbel, Computer oder Büromaterialien. Alles Produkte, die häufi g in den so genannten Ländern des Südens unter schwerwiegenden Menschen- und Arbeitsrechts-verletzungen hergestellt werden. Weil die strategische Einkaufsmacht der öffentlichen Hand zunehmend an Bedeutung gewinnt, können inzwischen aber vermehrt soziale Kriterien unter glaubwürdiger Nachweisführung in die Ausschreibungen einbezogen werden. Dazu zählen z.B. grundlegende Arbeitsrechte, die in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisa-tion (ILO) verankert sind, und die Standards des sogenannten Fairen Handels.

Auch unsere Stadt kann einen Beitrag zu einer sozial verantwortlichen Beschaffung leisten oder leistet ihn bereits. Um einen Überblick über Potenziale und Herausforderungen des sozial gerech-ten Einkaufs in unserer Stadt zu erhalten, möchten wir/ möchte ich Sie bitten, den großen FAIR-NESS-Check auszufüllen und uns/mir bis zum ______________ ausgefüllt wieder zukommen zu lassen.

Auch würden wir uns/würde ich mich nach der Beantwortung des FAIRNESS-Checks über ein Ge-spräch mit Ihnen über die vielfältigen Angebote und Maßnahmen zur schrittweisen Umstellung des Einkaufs in unserer Stadt sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen und Dank im Voraus,

______________________________________________________________________

______________________________________________________________________

______________________________________________________________________

1 Kontaktdetails

1.1 Stadt

1.2 Bundesland

1.3 AnsprechpartnerIn in der Verwaltung

2 Allgemeine Fragen zur Kommune

2.1 Wie ist die Vergabe in unserer Stadt/ Gemeinde/Kreis organisiert?

Die Vergabe ist zentral organisiert.

Die Vergabe ist dezentral organisiert.

Die Vergabe ist gemischt organisiert - mit zentralen und dezentralen Elementen.

andere Organisationsform, nämlich:

2.2 Wie hoch ist das jährliche Beschaffungsvolumen in unserer Stadt?

Euro / nicht bekannt

6 Probleme und Stellungnahmen zu sozialen Kriterien bei der Beschaffung

6.1 Wie schätzen Sie generell die Umsetzung der Beschlüsse zur Einhaltung sozialer Krite-rien derzeit ein?

sehr leicht umzusetzen leicht umzusetzen schwierig umzusetzen

unmöglich umzusetzen

6.2 Wo liegen die Probleme bei der Umsetzung von Beschlüssen zur Anwendung sozialer Kriterien bei der kommunalen Beschaffung und was würde die Beschaf-fung nach sozial verantwort-lichen Kriterien in unserer Stadt erleichtern?

6.3 Wünschen Sie sich allge-mein eine stärkere proaktive Haltung hinsichtlich sozialer Kriterien in der Beschaffung? Wenn ja, wer sollte diese Rolle einnehmen? (Mehrfachnennung möglich)

Ja, nämlich

Unternehmen Bürgerschaft/Zivilgesellschaft Bund Länder

Kommunen andere, nämlich

Nein

Kommentare

Bitte notieren Sie hier Kommentare und Ergänzungen zu den Fragen.

Nummer der Frage Ihr Kommentar

Veröffentlichung

Ich/Wir möchte/n aus Gründen der Transparenz die Ergebnisse der Befragung gerne veröffentlichen.Sind Sie damit einverstanden?

Ja, die Ergebnisse können veröffentlicht werden.

Nein, ich möchte, dass die Ergebnisse bis auf Weiteres nur vertraulich zur Weiterarbeit genutzt werden.

Hinweis: Viele Nichtregierungsorganisationen bieten den Kommunen vielfältige Unterstützungsangebote an, um die Umstel-lung auf einen fairen Einkauf zu erleichtern. So bietet die Christliche Initiative Romero (CIR) Schulungen, Musterausschreibun-gen und Materialien an und begleitet Städte im Rahmen von Pilotprojekten von der Einkaufsanalyse bis hin zur Durchsicht der Angebote auf korrekte Nachweise. Auch die jeweiligen Eine-Welt Landesnetzwerke und Terre des Hommes Lokalgruppen sowie Weltläden sind ansprechbar!

Mehr Infos unter www.ci-romero.de und _____________________________________________________________

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(bitte Kontaktadresse und oder Webseite vom lokalen Versender eingeben)

Name

Organisation oder Initiative

Kontaktdetails bei Rückfragen

Großer FAIRNESS-Check

Die Veröffentlichung wurde mit Un-terstützung der Europäischen Union ermöglicht. Für den Inhalt dieser Ver-öffentlichung sind allein die Heraus-geber verantwortlich; der Inhalt kann in keiner Weise als Standpunkt der Europäischen Union angesehen werden.

Herausgeberin:

in Kooperation mit:

14

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27CIR/TDH > „Wie fair kauft meine Stadt?“ Kapitel 2 Beschaffung konkret

Die Politik steuert die Ausrichtung der Beschaffung in der Kommune. Sie ist neben der Verwaltung eine wichtige Größe, um die faire und nachhaltige Be-schaffung zu stärken und die o. g. Herausforderungen der Verwaltung zu lösen. Dabei reicht die Verab-schiedung von Richtlinien nicht aus. Die Politik muss auch die Umstellung in der Verwaltung konsequent verfolgen und ermöglichen. Hierfür sind begleitende Instrumente und Regeln zu verabschieden und es ist genau zu analysieren, was einer sozial gerechten Vergabe im Wege steht.

Wichtige Instrumente, die die Politik zur Förderung der nachhaltigen Beschaffung verabschieden kann, sind z.B.:

• Finanzielle Anreize, z. B. ein gesondertes Budget für nachhaltige Beschaffung.

• Monitoring der Beschlüsse durch Berichtspflichten, Indikatorenerhebung.

• Kurzfristige Verteuerungen in Kauf nehmen und im Haushalt einplanen.

• Fachliche Unterstützung bieten und die Verwaltung zur Zusammenarbeit mit NGOs auffordern.

Die Kommune München: Vorreiter für nachhaltige BeschaffungEin Beitrag von Juliane Kühnrich, WEED

München liegt in einem der beiden Bundesländer, die bis-her noch kein landesspezifisches Vergabegesetz auf den Weg gebracht haben, das die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte in öffentlichen Ausschreibun-gen regelt. Trotzdem gilt die Stadt als Vorreiter für sozi-ale Beschaffung. Denn München hat Wege gesucht, um Anforderungen an Sozialkriterien vergaberechtlich sicher zu gestalten. Mehr noch: München hat mit seiner Be-schaffungspraxis wesentlich dazu beigetragen, rechtliche Grundlagen für eine ökologisch und sozial nachhaltige Be-schaffung weiterzuentwickeln.

Vorreiter für nachhaltige beschaffung – von mutigen und engagierten kommunen

Bereits 2002 fasste der Münchner Stadtrat den Beschluss, keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit einzukau-fen (Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisa-tion IAO). Diesem Vorbild sind mehr als 200 Städte und Gemeinden mit ähnlichen Beschlüssen gefolgt. 2011 be-schloss der Münchner Stadtrat, die nachhaltige und faire Beschaffung weiterzuentwickeln.

Begonnen hat München mit dem Einfordern von Eigener-klärungen. Diese konnten aber weder von den Vergabestel-len nachgeprüft werden noch halfen sie zuverlässig und in zufriedenstellendem Maße dabei, das Ziel sozial verant-wortlicher Beschaffung zu erreichen. Deshalb wurden im Beschluss einzelne Produkte bestimmt, für die ab sofort die auf dem Markt verfügbaren Siegel eingefordert werden sollten.

In einer ersten Phase führte München diese Vorgehens-weise für die Beschaffung von Natursteinen und genähten

Aus: Quo vadis, Beschaffung? Eine Be-standsaufnahme der sozial verantwort-lichen öffentlichen Beschaffung: Refor-men, Spielräume, Vorreiter. Hrsg. WEED, CorA, CIR. 2014.

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2.4 Gute Beispiele – zur Nachahmung empfohlen

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28 CIR/TDH > „Wie fair kauft meine Stadt?“Kapitel 2 Beschaffung konkret

Sportbällen ein. In Zukunft soll diese Praxis auf Textilien und Büromaterialien ausgeweitet werden.

Enge Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung und ZivilgesellschaftDie Münchner Strategie verfolgt einen Ansatz, bei dem Po-litik, Verwaltung und Zivilgesellschaft koordiniert und eng zusammenarbeiten. Je nach Produkt und Vorhaben ent-steht auch ein Austausch mit anderen Kooperationspart-nerInnen wie Kirchen, Gewerkschaften, der freien Wirt-schaft, Schulen und weiteren Bildungsträgern.

Die Zivilgesellschaft wird in München durch die Organisa-tion und Durchführung von Fachveranstaltungen und Öf-fentlichkeitsarbeit zu sozial verantwortlicher Beschaffung eingebunden. Zudem wurde mit Beschluss im Stadtrat vom 14.12.2011 die Fachstelle Eine Welt im Referat für Ge-sundheit und Umwelt u.a. beauftragt, durch Informations- und Öffentlichkeitsarbeit und in Kooperation mit der Zi-vilgesellschaft den Fairen Handel in der Stadtgesellschaft und die sozial verantwortliche Beschaffung in der Stadt-verwaltung zu fördern. Dahinter steht die Überzeugung, dass sowohl Lieferanten als auch die Verwaltung erst mit-genommen werden können, wenn auch dort das Bewusst-sein für die Notwendigkeit einer sozial verantwortlichen Beschaffung vorhanden ist. Neben der engen Zusammen-arbeit mit lokalen NGOs wie z.B. mit dem Nord Süd Forum München e.V., die vor Ort Öffentlichkeitsarbeit leisten, hat sich die Zusammenarbeit mit bundesweit tätigen NGOs als zielführend erwiesen.

Die auf bestimmte Themenbereiche bzw. Produkte spezi-alisierten NGOs steuern ihre Erfahrungen in der Beratung von Kommunen bei. In dem Erfahrungsaustausch spielen nicht nur der Wissenstransfer zu bestimmten Produkten und das Wissen um Siegel und Zertifikate eine Rolle, son-dern auch die Weitergabe von Ausschreibungstexten, mit denen andere Kommunen – in diesem Fall München – ar-beiten können. Der Vorteil in der Beratung durch NGOs

liegt u.a. darin, dass sie durch die intensive Beschäftigung mit einem Thema den Blick auf den gesamten Prozess mitbringen. Außerdem geben Sie Informa-tionen aus anderen Ländern weiter und können über aktuelle Entwicklungen berichten.

Kontinuität, Transpa-renz und Mut in der Entwicklung sozial verantwortlicher Beschaffung

Ein weiterer wichtiger Aspekt in der Umsetzung nachhalti-ger Beschaffung in der Stadt

München ist die kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem Thema selbst, den (rechtlichen) Möglichkeiten und das Nachhalten von Beschlüssen. So wird nach Auftrag des Stadtrats nach zwei Jahren überprüft, ob Beschlüsse umgesetzt wurden und wie die sozial verantwortliche Be-schaffung weiterentwickelt werden kann. Dazu wurde der Münchner Arbeitskreis „weiteres Vorgehen in der fairen Beschaffung“.. Auch der Fachstelle Eine Welt kommt eine besondere Bedeutung zu, da sie als Anlaufstelle für Fragen aus der Verwaltung zu sozial verantwortlicher Vergabe be-raten kann.

Verankerung in der Vergabepraxis: glaub-würdige Nachweise als PflichtDa Bietererklärungen nur schwer auf ihre Richtigkeit über-prüft werden können, beschloss München 2011, beim Ein-kauf von bestimmten Produkten Gütezeichen von den Bietern einzufordern, die konkrete und produktspezifische Kriterien definieren und garantieren. Bei Produkten, für die es bisher keine glaubwürdigen Nachweise gibt, sollen weiterhin die von Bietern vorgelegten Eigenerklärungen akzeptiert werden.

Da es bisher nicht möglich war, soziale Kriterien rechts-sicher in technischen Spezifikationen oder in Eignungs-kriterien zu verankern,1 hat München in die Leistungsbe-schreibung eine Auftragserfüllungsklausel aufgenommen. Damit verpflichtet sich der Bieter bereits bei Angebotsab-gabe, eine unabhängige und geeignete Prüfstelle zu be-nennen und vor Ausführung dem Auftraggeber ein pro-duktbezogenes Zertifikat dieser Prüfstelle vorzulegen. Als Referenz für Natursteine benennt München anerkannte glaubwürdige Siegel wie WIN=WIN, Xertifix oder gleich-wertige Nachweise.

FAZIT: München ist bei dem Versuch, die Beschaffungs-praxis umzustellen, Schritt für Schritt vorgegangen. Durch

1 Die neue EU-Richtlinie schafft hier mehr Spielräume.

Seitdem München 2002 einen Stadtratsbeschluss gegen Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit gefasst hat, geht es in kleinen Schrit-ten voran: Zuletzt trat am 01.01.2015 an allen städtischen Schulen ein Rahmenvertrag zur Beschaffung fairer Sportbälle in Kraft. Das Nord Süd Forum begleitet die Stadt bei all diesen Bemühungen erin-nernd, ermahnend und natürlich auch lobend. Mit unserer Kampag-ne ‚München fairwandeln‘ wollen wir das Bewusstsein für sozial ver-antwortlichen Konsum in der ganzen Stadt stärken.

raphael thalhammer, nord süd Forum münchen

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29CIR/TDH > „Wie fair kauft meine Stadt?“ Kapitel 2 Beschaffung konkret

Die Stadt Mainz hat seit 2004 einen zentralen Bestellkatalog, in dem nachhaltige Produkte mit S (sozialverträglich) und U (umweltverträglich) gekennzeichnet sind. Kontinuierlich werden Pro-dukte ergänzt. Eine Arbeitsgruppe erarbeitet Leitfäden und Checklisten für nachhaltige Be-schaffung. Zudem bietet die Stadt ihren Mitar-beiterInnen Fortbildungen an.

sabine Gresch, Lokale AGenDA 21 mainz

eine hohe politische Priorisierung der öffentlich nachhalti-gen Beschaffung, die bis zu den Kommunalwahlen 2014 strukturelle Verankerung derselben im Büro des 3. Bürger-meisters sowie die Einrichtung der Fachstelle Eine Welt im Referat für Gesundheit und Umwelt hat die sozial verant-wortliche Beschaffung enorme Aufwertung erfahrenDie Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft hat außerdem eine breite Anbindung des Themas sowie hohe Akzeptanz in der Öffentlichkeit bewirkt. Entscheidend war auch der Austausch mit anderen Kommunen, in denen bereits kon-krete Erfahrungen in der Umsetzung gesammelt werden konnten. Erfahrungen aus Bremen und Zürich sind in die Beschaffungspraxis der Stadt München eingeflossen.

An den Aktivitäten der Stadt München wird insgesamt deutlich, dass politische Beschlüsse allein noch keine sozi-al verantwortliche Beschaffung nach sich ziehen. Erst die kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem Thema, die Schaffung von Strukturen, bzw. die strukturelle Veranke-rung des Themas, das Nachhalten von Beschlüssen und das Suchen von Wegen, wie diese gut umzusetzen sind, schaffen eine Verankerung verantwortlicher Beschaffung und deren Umsetzung in der Praxis.

Nachhaltige Beschaffung in MainzEin Beitrag von Juliane Kühnrich, WEED

Mainz hat bereits im Jahr 2002 begonnen, sich mit dem Thema nachhaltige öffentliche Beschaffung auseinan-derzusetzen. So wurde 2002 im Mainzer Stadtrat der Beschluss gefasst, keine Produkte mehr aus ausbeuteri-scher Kinderarbeit einzukaufen. Darauf folgten weitere Beschlüsse, um der Einführung einer nachhaltigen Be-schaffung mehr Gewicht zu verleihen und sie weiter vor-anzubringen. Die politischen Vorgaben in den Beschlüssen wurden durch Rundschreiben zu ökologischen und sozialen Anforderungen für die Verwaltung konkretisiert.

Strukturelle Verankerung der nachhaltigen BeschaffungBeratungsangebote für BeschafferInnen zu sozial und ökologisch verantwortlicher Beschaffung werden über das Umweltamt und die Koordinationsstelle für die Loka-le AGENDA 21 bereitgestellt. Strukturell wurde dazu eine stadtinterne Arbeitsgruppe der Verwaltung einberufen, um die langfristige Bearbeitung des Themas sicherzustel-len. Die Arbeitsgruppe trifft sich ungefähr vier Mal im Jahr, vor allem wenn es konkrete Anlässe bezüglich einer sozial-ökologischen Vergabe gibt. In Abhängigkeit von den jewei-ligen Ausschreibungen wird so die nachhaltige Beschaf-fung in Mainz schrittweise weiterentwickelt.

Mainz ist vor allem in der Umsetzung der umweltfreund-lichen Beschaffung stark und hat auf diesem Gebiet viel

erreicht. Beispielsweise wurde zur Senkung des Ener-gieverbrauchs ein Beleuchtungskonzept entwickelt und die Straßenbeleuchtung auf die Nutzung von LED-Stra-ßenlampen umgestellt. Zudem hat Mainz die Erfahrung gemacht, dass durch einen schonenden Umgang mit Ressourcen und Energie auch nennenswerte finanzielle Einsparungen erzielt werden können.

Im Bereich der sozial verantwortlichen Beschaffung ist Mainz vor allem in Zusammenhang mit dem Titel „Fair-trade-Stadt“ aktiv. So wird z.B. bei Veranstaltungen im Rathaus fair gehandelter Kaffee angeboten und vom Grünamt Blumenschmuck aus fairem Handel beschafft. (Mit Wegfall des FLP-Siegels wird dies allerdings schwie-riger werden.) Ein besonders innovatives Element der ver-antwortlichen Beschaffung in Mainz ist der elektronische Einkaufskatalog, der gezielt Produkte des Mainzer Weltla-dens aufgenommen hat und so das Angebot für eine ver-antwortliche Beschaffung steuert.

Das Angebot durch einen zentralen Einkaufskatalog steuernTrotz einer dezentralen Beschaffungsstruktur hat es die Stadt Mainz geschafft, nachhaltige Beschaffung für die Beschaffungsstellen durch kleine strukturelle Verbesse-rungen zu erleichtern. Konkret handelt es sich um die Ein-richtung einer stadtinternen Arbeitsgruppe zu sozial- und umweltgerechter Beschaffung und die Einführung eines zentralen Einkaufskatalogs.

Von der anfänglich reinen Wirtschaftlichkeitsüberlegung hat sich der Katalog zu einem Einkaufsinstrument entwi-ckelt, das gezielt sozial hergestellte und umweltfreundli-che Produkte einbindet.

Im Mai 2013 erhielt die Stadt Mainz die Auszeichnung zur Fairtrade-Town. Bei der Auszeichnung spielte auch der elektronische Einkaufskatalog der Stadt eine Rolle. Denn der zentrale Katalogeinkauf eignet sich nicht nur, um Stan-

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30 CIR/TDH > „Wie fair kauft meine Stadt?“Kapitel 2 Beschaffung konkret

dardprodukte (Ver- und Gebrauchsartikel) anzubieten, sondern bietet die Möglichkeit, Standards festzulegen. Die dezentral verantwortlichen EinkäuferInnen in den Ämtern und Betrieben können über den Katalog sehen, ob es sich bei den gesuchten Artikeln um faire Produkte handelt. Ein ungewolltes (weil unfaires) Produkt kann im Katalog ganz einfach gegen ein Produkt aus fairem Handel ausgetauscht werden.

Ein weiterer Vorteil des elektronischen Einkaufskatalogs liegt in der besseren Erfassung von Beschaffungsvorgän-gen und damit der Schaffung von mehr Transparenz. Weil an den elektronischen Einkauf in Mainz die gesamte Ver-waltung und auch einige Beteiligungsgesellschaften an-geschlossen sind, konnten zudem enorme Kosteneinspa-rungen erzielt werden (36 Prozent). Mit dem gebündelten Einkauf sind sowohl die Einkaufspreise als auch die mit Be-stellungen verbundenen Prozesskosten gesunken2.

Die Anwendung des Katalogs durch die Verwaltung ist kein Selbstläufer. Hier bedurfte und bedarf es Schulungen, nicht nur für den generellen Umgang mit der e-Vergabe, sondern auch bezüglich Fragen zu Zertifizierungen, sozialen und ökologischen Kriterien. Nicht zuletzt ist auch einiges an Überzeugungsarbeit notwendig.

Interessant ist, dass die Entwicklung des Katalogs durch eine Verwaltungsinitiative entstand, und zwar aufgrund des aktiven Interesses einiger Einzelpersonen. Mit der Zeit gelang es, den Katalog zu einem Instrument der sozial-ökologischen Beschaffung weiterzuentwickeln. Und durch die Verleihung des Titels Fairtrade-Town wird das Anliegen einer sozial verantwortlichen Beschaffung immer mehr auch in die Politik getragen.

Stadt Dortmund: Gute struk-turelle Voraussetzungen für die faire Beschaffung

Mit der am 20.09.2007 verabschiedeten Rundverfügung für alle Fachbereiche der Dortmunder Stadtverwaltung, vollzog die Stadt bereits vor der Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und damit vor der „offiziellen Erlaubnis“ die ILO-Normen in die öf-fentliche Beschaffung einzubeziehen den Schritt, dass bei städtischen Einkäufen von den Bietern eine Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm 182 (Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit) einzufordern ist. Mit der Unterschrift unter der Magna Charta Ruhr im Jahr 2009 wurde dieser Beschluss noch einmal bestätigt.3

2 Interview mit Klaus Faßnacht in der September-Ausgabe von Kommune 21 vom 30.08.20123 Für das Europäische Kulturhauptstadtjahr 2010 wollte sich das Ruhrgebiet als Modellregion für Europa präsentieren. Dies nahm ein Netzwerk aus Kommunen und zivilgesellschaftlichen Organisationen zum Anlass von allen Ruhrstädten eine Magna

Darüber hinaus beschafft die Stadt seit mehreren Jahren faire Fußbälle für die Fußballstadtmeisterschaften, die vom Agenda-Büro zur Verfügung gestellt werden. Mit der Bewertung zur Fairtrade-Town verpflichtete sich die Stadt zudem, Fairtrade-Produkte im Rathaus und dem Betriebs-restaurant anzubieten. 2009 startete die Stadt ein Modellprojekt zu fairen Berufs-bekleidung für die Angestellten des Betriebsrestaurants und stattete sie mit FWF-zertifizierter Kleidung von Hess Natur aus. Die Stadt Dortmund war damit eine der ersten Städte, die ihre Aktivitäten im Hinblick auf die „Fairhan-dels-Klassiker“ Kaffee, Schokolade und Tee ausweiteten auch auf andere nachhaltig produzierte Produkte. Unter diese Produkte fallen auch Blumen. Bei der Bereitstellung und Zustellung von Blumenpräsenten bei Ehrungen von Jubilaren durch die Stadt Dortmund sind von den Bietern neben der fachlichen Eignung zwingend eine Reihe von Nachweisen, wie das Fairtrade-Siegel zu erbringen.

Seit 2013 koordiniert die Stadt Dortmund darüber hinaus ein internationales EU-Projekt zum nachhaltigen öffentli-che Einkauf, in dessen Rahmen die sozial verantwortliche Beschaffung strukturell verankert und konkret anhand unterschiedlicher Produkte in Zusammenarbeit mit NGOs konkret ausprobiert wird.

Schlüsselfaktor Mensch

Auffällig in der Stadt ist, dass vom Agenda-Büro bis zur Amtsleitung und zu den Mitarbeitern des zentralen Verga-be- und Beschaffungszentrums sich für den fairen Handel engagierte Personen bewegen, die das Konzept der nach-haltigen Entwicklung als alternativlos ansehen und kom-munales Handeln als einen wichtigen Bestandteil dieses Konzepts einstufen. Mit einem Oberbürgermeister, der sich seit vielen Jahren für den fairen Handel engagiert, haben die MitarbeiterInnen zudem die nötige Rückende-ckung von ganz oben, wenn es um faire Experimente und die Erprobung neuer Wege geht.

Schlüsselfaktor Struktur

Die Stadt Dortmund verfügt seit 2008 über ein Vergabe- und Beschaffungszentrum, in dem alle Einkäufe der Stadt getätigt werden. Ursprünglich verfolgte die Gründung des Vergabe- und Beschaffungszentrums nicht primär den Aspekt der sozial verantwortlichen Beschaffung, sondern vielmehr den Ansatz, Optimierungen in den Beschaffungs-prozessen zu erwirken. Die einfachere Verankerung von nachhaltigen Beschaffungsprozessen ist dabei ein sinn-voller Nebeneffekt. Strukturell besitzt Dortmund mit dem jungen zentralen Vergabe- und Beschaffungszentrum eine hervorragende Struktur, um FAIRgabe systematisch zu

Charta gegen ausbeuterische Kinderarbeit unterzeichnen zu lassen. Mit der Unter-schrift unter die MAGNA CHARTA RUHR.2010 haben sich am 10. Juni 2010 alle 54 be-teiligten Kommunen und 4 Landkreise der Kulturhauptstadt verpflichtet, auf Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit in ihrer Beschaffung zukünftig zu verzichten.

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31CIR/TDH > „Wie fair kauft meine Stadt?“ Kapitel 2 Beschaffung konkret

Im Projekt „Jede Kommune zählt!“ wurde im Dortmunder Rathaus ein Fachgespräch organisiert. Mit den Partnern CIR und Eine-Welt-Netz NRW haben wir so im Di-alog mit Arbeitsbekleidungsunternehmen und Initiativen herausgearbeitet, welche Schwierigkeiten und welche möglichen Lö-sungsansätze es für beide Seiten gibt, da-mit eine nachhaltigere Beschaffung von Berufsbekleidung erfolgreich umgesetzt werden kann.

Helga Jänsch, Lokale AGenDA 21 Dortmund

verankern. Der Einkauf von Leistungen und Gütern für die verschiedenen Ämter der Stadt wird von dort aus zentral getätigt, womit ein größeres Einkaufsvolumen erreicht wird und die Steuerung dessen, was an Kriterien, Standards und Anforderungen verankert wird, einfacher zu vollziehen und zu kontrollieren ist. Neue Ideen und Innovationen wer-den im Vergabe- und Beschaffungszentrum gefördert und Einkäufe zusammengeführt. Ein höheres Einkaufsvolumen bietet Unternehmen einen größeren Anreiz zu bieten und dafür auch Kriterien und Anforderungen in Kauf zu neh-men, die evtl. mehr Arbeit machen oder Kosten verursa-chen.

Keine Angst vor NGOs

Neben innerstädtischen Arbeitsgruppen scheut sich die Verwaltung der Stadt nicht davor, eng mit zivilgesellschaft-lichen Organisationen und anderen für die jeweiligen Pro-zesse wichtigen Stakeholdern zusammenzuarbeiten und ihren Rat und ihre Expertise, aber auch ihre Befürchtungen und andere Anregungen in Betracht zu ziehen. Mit diesem Ansatz können Probleme oftmals schon von vornherein ausgeräumt und neue Wege beschritten werden. Diese große Offenheit und das entgegengebrachte Vertrauen zwischen NGOs und Kommune sind in anderen Kommu-nen selten anzutreffen.

Die Stadt Dortmund anlässlich der Verleihung des Vergabepreises NRW 2014. Foto: Stadt Dortmund, Stefanie Kleemann

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32 CIR/TDH > „Wie fair kauft meine Stadt?“Kapitel 3 der Bedarf zum Handeln

KAPITEL 3

Der beDArF zum HAnDeLn:

Klassische Produktkategorien für die FAIRgabe

Welche Arbeitsrechtsverletzungen kommen bei der Produktion von Kaffee, Berufsbekleidung oder Natursteinen häufig vor? Durch welche Maßnahmen kann man diese beim öffentlichen Einkauf bekämpfen? Welche Nachweise gibt es? Das folgende Kapitel geht diesen Fragen bei verschiedenen Produkten nach, die in großen Mengen von Kommunen eingekauft werden.

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33CIR/TDH > „Wie fair kauft meine Stadt?“ Kapitel 3 der Bedarf zum Handeln

kaffee, Tee oder Orangensaft trinken wir täglich, obwohl die Pflanzen nicht in unseren Breitengra-den wachsen, die Produkte bzw. ihre Grundstoffe

also importiert werden müssen. Während Kaffee zu rund 80 Prozent von Kleinbauernfamilien angebaut wird, wer-den Tee und Orangen vor allem auf Plantagen für den Ex-port produziert.

Viele Kleinbauernfamilien können mit den Preisen, die ih-nen die Kaffeehändler zahlen, oft nicht einmal ihre Produk-tionskosten decken. Die Preise für Rohkaffee richten sich nach dem Weltmarktpreis.

In guten Erntejahren mit einem großen Angebot an Roh-kaffee sinken die Preise an den internationalen Börsen. Zusätzlich fehlt den Kaffee-AnbauerInnen häufig sowohl der Zugang zu Informationen über die Weltmarktpreise als auch die Verhandlungsmacht gegenüber den Kaffeehänd-lerInnen. Insbesondere in abgelegenen Regionen können die AnbauerInnen nicht wählen, wem sie ihre Kaffeeboh-nen verkaufen und haben daher wenig Verhandlungsspiel-raum.

Die niedrigen Verkaufspreise führen dazu, dass Familien sich nicht ausreichend ernähren können und die Kinder im gleichen Maße wie Erwachsene in der Landwirtschaft mitarbeiten müssen. Auf den Kaffee-, Tee- und Orangen-plantagen sind die ArbeiterInnen häufig ausbeuterischen Arbeitsbedingungen ausgesetzt. Lange Arbeitstage im Akkord und zu Hungerlöhnen bestimmen ihren Alltag. Das Einkommen reicht nicht für eine angemessene Ernährung aus.

Aufgrund der niedrigen Löhne ist Kinderarbeit auch auf den Plantagen ein verbreitetes Phänomen. Die Kinder er-halten einen noch geringeren Lohn als Erwachsene. Viele PlantagenbetreiberInnen ersetzen daher erwachsene Ar-beiterInnen durch Kinder. Diese müssen dann auch Arbei-ten verrichten, die sie körperlich überfordern, wie z. B. das Tragen schwerer Lasten. Langfristige Gesundheitsschäden sind die Folge.

Neben Hungerlöhnen und ausbeuterischer Kinderarbeit sind vor allem fehlende Organisationsfreiheit und Gesund-heitsrisiken durch Pestizide die größten Probleme der Ar-beiterInnen. Ihre Arbeitsverhältnisse sind geprägt von Ent-rechtung und Unterdrückung.

3.1 Kaffee, Tee, Orangensaft und weitere Lebensmittel

Kaffee, Tee und Orangensaft in der öffentlichen Vergabepraxis

Kaffee, Tee und Orangensaft werden von kommunalen Einrichtungen meist in geringen Mengen eingekauft, so dass sie häufig im Verfahren der freihändigen Vergabe ohne öffentliche Ausschreibung beschafft werden können. Sie werden häufig auch dezentral von den jeweils zustän-digen MitarbeiterInnen eingekauft.

Das zeigt, wie wichtig es ist, dass nicht nur zentrale Be-schaffungsstellen über einen Beschluss zur öko-sozialen Beschaffung informiert sind, sondern alle MitarbeiterInnen der kommunalen Einrichtungen. Kaffee, Tee und Orangen-saft sowie weitere Lebensmittel wie etwa Schokolade, Ba-nanen, Honig oder Wein gibt es fair gehandelt.

Der faire Handel bietet vor allem für die Kleinbauernfamili-en wichtige Abnahme- und Preisgarantien. Darüber hinaus beinhaltet er für kleinbäuerliche und Plantagenproduktion strenge Sozial- und Umweltstandards. Der faire Handel bietet Kaffee und Tee und weitere Lebensmittel auch mit biologisch-organischer Zertifizierung an. Die Produkte fin-det man inzwischen in fast allen Supermärkten, Bioläden und Weltläden.

Weitere Tipps und Informationen:

• www.forum-fairer-handel.de

• Durch die Teilnahme an der Fairtrade-Towns Kampa-gne können Sie die Beschaffung von fair gehandelten Produkte in Ihrer Kommune fördern. Informationen finden Sie unter www.fairtrade-towns.de

Bananenproduktion in Honduras. Foto: EMIH

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34 CIR/TDH > „Wie fair kauft meine Stadt?“Kapitel 3 der Bedarf zum Handeln

Darstellung in Anlehnung an TransFair Unterrichtseinheit Orangensaft, 2010

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35CIR/TDH > „Wie fair kauft meine Stadt?“ Kapitel 3 der Bedarf zum Handeln

3.2 Natursteine: Mehr als Kinderarbeit

ein großer Teil der in Deutschland verkauften Pro-dukte aus Naturstein stammt nicht aus deutschen Steinbrüchen, sondern wird importiert. Stark ge-

sunkene Transportpreise sowie immer stärker global vernetzte Märkte haben dazu geführt, dass deutsche KundInnen heutzutage Zugriff auf eine breite Palette an Produkten haben, die in Indien, China, Brasilien, Vietnam, der Türkei und vielen anderen Staaten gefertigt und an-schließend per Container nach Deutschland geschickt werden. Diese Importe sind meist deutlich billiger als in Deutschland hergestellte Produkte aus Naturstein.

Ab dem Jahr 2000 häuften sich Berichte über Missstände sowohl in Steinbrüchen als auch in Betrieben zur Weiter-verarbeitung von Natursteinen. Für Marktkenner ist dies keine Überraschung. Die Arbeit in Steinbrüchen ist wegen des hohen Gewichts des Rohstoffs und dem Umgang mit Chemikalien mit vielen Unfallrisiken und berufsbedingten Erkrankungen wie z.B. Quarzstaublunge verbunden. Ab-gesehen davon wird sie meist sehr schlecht bezahlt. Des-halb wurden in Deutschland umfassende Tarifverträge so-wie Umwelt- und Arbeitsschutzgesetze eingeführt, um die Beschäftigten zu schützen.

In den wichtigsten Lieferstaaten ist die Situation aber oft wesentlich schlechter. Zwar gibt es dort auch gut geführte, moderne Betriebe mit hohen Standards. Doch viele der hie-sigen Importeure räumen ein, dass bei einem erheblichen Teil der Lieferanten die Arbeitsrechts-, Sicherheits- und Umweltstandards weit unter denen in Deutschland liegen.

Tödliche Bedrohung: Silikose

In vielen Steinbrüchen und Verarbeitungsbetrieben werden Natursteine genutzt, bei deren Bearbeitung kieselsäure-haltiger Staub anfällt. Dieser kann zu Allergien und Haut-krankheiten führen. Noch gefährlicher sind Ablagerungen in der Lunge, die eine sog. Quarzstaublunge (Silikose) zur Folge haben können. Es ist in Deutschland deshalb bei der Bearbeitung vieler Natursteinsorten seit Jahrzehnten vor-geschrieben, die Steine nass zu machen oder den entste-henden Staub sofort abzusaugen.

In vielen Abbauländern gibt es ähnliche Vorschriften, die jedoch in zahlreichen Minen und verarbeitenden Betrie-ben nicht eingehalten werden. Besonders problematisch ist die Situation in Indien, wo hunderttausende Beschäf-tigte und Anwohner von Steinbrüchen an Silikose erkrankt

Ein Beitrag von Friedel Hütz-Adams, SÜDWIND e.V., Institut für Ökonomie und Ökumene

sind. Zwar stehen den Kranken Entschädigungen zu, doch da Ärzte in der Regel Tuberkulose als Ursache der Leiden diagnostizieren, bleiben ihnen diese Zahlungen meist vor-enthalten.

Umweltzerstörungen, Schuldknechtschaft und Kinderarbeit Die Situation in den Steinbrüchen Indiens stand und steht immer wieder im Mittelpunkt der Kritik. Studien weisen nach, dass in vielen indischen Betrieben erhebliche Prob-leme bestehen. Sie beginnen bereits mit dem Anlegen von Steinbrüchen, denen Felder oder Natur weichen müssen. Abraum und Schutt der Minen werden in vielen Regionen über große Flächen verstreut entsorgt, stillgelegte Stein-brüche nicht wieder gefüllt. Die hohe Staubbelastung rund um viele Steinbrüche und Verarbeitungsanlagen führt nicht nur zu der bereits erwähnten Silikose, sondern beein-trächtigt auch die Landwirtschaft.

In vielen Steinbrüchen Indiens gelten die relativ weitrei-chenden indischen Arbeitsschutzgesetze nicht, da nie-mand ihre Einhaltung durchsetzt. Die Situation für die Beschäftigten wird dadurch verschärft, dass in der Regel im Akkordsystem entlohnt wird. Viele Arbeitskräfte ha-ben sich durch Vorschüsse bei ihren Arbeitgebern oder Ar-beitsvermittlern verschuldet und arbeiten die Kredite nun ab. Oft sind die Zinsen aber so hoch, dass eine Abzahlung

Ausbeuterische Kinderarbeit in indischen Steinbrüchen. Foto: Nagender Singh Chhikara

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36 CIR/TDH > „Wie fair kauft meine Stadt?“Kapitel 3 der Bedarf zum Handeln

praktisch unmöglich ist. Aus einigen Regionen Indiens lie-gen Berichte vor, dass Kinder u. a. Pflastersteine für den Export produzieren. Häufig verarbeiten sie unmittelbar ne-ben den Steinbrüchen Produktionsreste zu Schotter für den lokalen Markt.

Probleme in weiteren Abbauländern

Die Situation in China, dem größten Lieferanten für den deutschen Markt, ist besser. Doch auch in vielen chinesi-schen Unternehmen gibt es erhebliche Missstände. Dazu gehören illegal errichtete Steinbrüche, die Beschäftigung nicht angemeldeter Arbeitskräfte, überlange Arbeitszei-ten, niedrige Löhne, Verstöße gegen Arbeitsschutzbestim-mungen und das Fehlen von Versicherungen bei Arbeitsun-fällen.

Der globalisierte Steinmarkt hat zudem zu einem direkten Zusammenhang zwischen Steineinkäufen aus China und Kinderarbeit in Indien geführt: wichtigster Granitlieferant Chinas ist Indien.

Umfassender Ansatz erforderlich

Die Problematik in den Steinbrüchen geht weit über die oft im Mittelpunkt von Medienberichten stehende Kinderar-beit hinaus. Von zentraler Bedeutung für die Beschäftigten ist die Umsetzung der von der Internationalen Arbeitsor-ganisation (ILO) aufgestellten Kernarbeitsnormen. Da-rüber hinaus müssen Mindeststandards zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Beschäftigten umfassend umgesetzt werden.

Dazu können die Importeure der in Deutschland verwen-deten Natursteine einen wichtigen Beitrag leisten. Sie sind Teil einer globalisierten Lieferkette und damit in der Pflicht, die Einhaltung grundlegender Menschenrechte in ihrer Wertschöpfungskette zu garantieren. Dies haben der Men-schenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) in den im Jahr 2011 verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte (Details dazu finden Sie auf Seite 9) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) festgelegt.

Die Natursteinproduktion reißt nicht nur riesige Löcher in den Boden sondern macht auch häufig die ArbeiterInnen krank. Foto: Nagender Singh Chhikara

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Unabhängige Kontrollen erforderlich

Aufgrund der vielen Berichte über massive Missstände werden die Importeure von Natursteinen nicht umhin kom-men, von ihren Lieferanten eine nachprüfbare Aussage über die Situation in den Steinbrüchen und verarbeitenden Betrieben zu verlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn staatliche Stellen diese Steine mit Steuermitteln beschaf-fen: Kommunen sollten nur Steine kaufen, die entweder aus unproblematischen Herkunftsländern kommen, oder deren Produktion von einer Standard setzenden Organisa-tion überwacht wurde.

Bislang gibt es noch keinen übergreifenden Standard für die Natursteinbranche. Doch es existieren mit Xertifix, Fairstone und IGEP Organisationen, die die Einhaltung von Mindeststandards garantieren. Diese müssen unterstützt und ihre Anforderungen an die Lieferanten weiter gestei-gert werden. Je mehr Kommunen Transparenz über die Ein-haltung von ökologischen und sozialen Mindeststandards bei der Produktion der von ihnen gekauften Natursteine verlangen, desto wahrscheinlicher sind Verbesserungen in den Herkunftsländern. Denn die dortigen Lieferanten wol-len lukrative Exportmärkte nicht verlieren.

einige Kommunen setzen sich gegen ausbeuterische Kinderarbeit ein, indem sie in ihren Friedhofssat-

zungen den Beschluss aufgenommen haben, dass nur „Grabsteine ohne Kinderarbeit“ eingekauft werden dürfen. Diese waren aber lange Zeit rechtlich umstrit-ten. Die Rechtssache „Nürnberger Friedehofsatzung“ schafft hierbei aber endlich etwas mehr Klarheit: Nach-dem ein Steinmetz gegen die Satzung geklagt hatte, erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München die entsprechende Regelung „Grabsteine ohne Kinderarbeit“ für unwirksam. Die Stadt Nürnberg brachte den Fall dann aber vor den Bayerischen Verfas-sungsgerichtshof (VerfGH), der wiederum das Urteil des VGH aufhob. Das Urteil wurde damit begründet, dass Gemeinden ihr Recht auf eine „schickliche“ Be-stattung dahingehend interpretieren können, dass es mit der Würde der Totenbestattung unvereinbar sei, wenn Grabsteine benutzt würden, bei deren Produktion Kinder ausgebeutet wurden. Auch das Bundesverfas-sungsgericht (BVerwG) entschied am 06.10.2013, dass Friedhofssatzungen gegen ausbeuterische Kinderarbeit grundsätzlich zulässig seien, die politische Grundsatz-verantwortung der Zulassung von Friedhofssatzungen sei aber Sache der Landesgesetzgeber. Das Gericht äu-

ßerte darüber hinaus, dass Kommunen sogar verpflich-tet seien, sich im Rahmen ihrer Kompetenzen für die Einhaltung der Menschenrechte einzusetzen. Wenn es einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen auf Länder-ebene gibt, können Kommunen dieser Verpflichtung mit einem Beschluss zu einem verantwortungsvollen Einkauf von Grabsteinen nachkommen. Das Gericht setzt aber voraus, dass die Nachweisführung, mit der z.B. Stein-metze und andere Unternehmen die Einhaltung der ge-forderten Standards nachweisen können, klar geregelt und definiert ist. Auch muss es den Steinmetzen und Un-ternehmen möglich sein, solche Nachweise zu erlangen. Prof. Dr. Markus Krajewski von der Universität Nürnberg-Erlangen empfiehlt in einem Rechtsgutachten, dass die Landesgesetzgeber durch die Festlegung, welche Siegel und Zertifikate anerkannt und welche alternativen Maß-nahmen verlangt werden dürfen, Rechtsklarheit schafft.4 Die CIR stellt schon jetzt fest: Friedhofssatzungen kön-nen und dürfen für Kommunen, die klar definierte Kri-terien und glaubwürdige Siegel festlegen, ein effektives Instrument zur Bekämpfung ausbeuterischer Arbeitsbe-dingungen sein! Dabei gilt es, sämtliche ILO-Normen als Verpflichtung aufzunehmen und nicht nur die zur aus-beuterischen Kinderarbeit.

4 Krajewski, Markus (2014):“Menschenrechtsschutz durch kommunale Friedhofs-satzungen – Höchstrichterliche Klarstellungen und politische Handlungsaufträge“: www.nuernberg.de/imperia/md/menschenrechte/dokumente/menschenrechte/mr_wirtschaft/friedhofssatzung_krajewski.pdf.

cIr-position: Friedhofssatzungen als Instrument gegen Ausbeutung von Kindern?

Weitere Tipps und Informationen:

• Xertifix e.V.: www.xertifix.de

• Fair Stone e.V.: www.fairstone.org

• IGEP Consult Pvt. Ltd.: www.igep.org

• Mine Labor Protection Campaign MLPC: www.mlpc.in

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38 CIR/TDH > „Wie fair kauft meine Stadt?“Kapitel 3 der Bedarf zum Handeln

3.3 Arbeitsbekleidung schützt jene, die sie tragen, aber nicht die, die sie herstellen

Insgesamt 2.749 Millionen Euro Umsatz machte die Berufsbekleidungsindustrie hierzulande im Jahr 2012. Eine stolze Summe von einer Branche, die bisher selten

im Fokus stand, wenn es um Arbeits- und Menschenrech-te in den weltweit gestreuten Produktionsbetrieben ging.5

In der Branche der Arbeitsbekleidung gibt es im Gegensatz zur Modeindustrie – trotz zunehmender Marktkonzent-ration auf einzelne, europäisch aufgestellte Unternehmen – noch immer eine Vielzahl kleinerer und mittelständischer Betriebe, die überwiegend allerdings nur denen bekannt sind, die diese Kleidung tragen oder einkaufen. Außerdem

5 Einzig die Ostwind/ EvB-Studie „Made in Europe“ aus dem Jahr 2012 und die SOMO Studie „Work in progress: Labour policies of workwear companies supplying public authorities in Europe“ aus dem Jahr 2005 sind Studien, die explizit Fälle und Recherchen zum Thema Arbeitsrechte in den Zulieferketten der Berufsbekleidungsindustrie öffent-lich machten.

sind die Ansprüche an Berufsbekleidung oft andere als die, die an normale Modebekleidung gestellt werden. Während der Fokus in der Modeindustrie meist auf billig und aktuell liegt, betreibt die Berufsbekleidungsindustrie die Herstel-lung von qualitativ hochwertiger Kleidung, die langlebig und jederzeit kurzfristig in gleicher Qualität und Farbe nachlieferbar sein sollte, um einen einheitlichen Look kon-tinuierlich zu gewährleisten.

Doch die Tatsache, dass es sich um vergleichsweise kleine Unternehmen handelt und die Begriffe Schutz, Langle-bigkeit und Qualität in der Branche durchaus eine Bedeu-tung haben, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch hier bei der Produktion zu Arbeitsrechtsverletzungen kommt. Gute Qualität ist nämlich nicht automatisch ein Garant dafür, dass die Arbeitsbedingungen fair und sicher sind.

Eines der Titelmotive unserer Kampagne „Wie fair kauft meine Stadt?“. Foto/Montage: Fundus GmbH, www.fundus-werbeagentur.de

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39CIR/TDH > „Wie fair kauft meine Stadt?“ Kapitel 3 der Bedarf zum Handeln

Ein tragisches Beispiel dafür lieferte der Fall Mascot. Hin-ter diesem Namen verbirgt sich ein großer international operierender dänischer Arbeitsbekleidungshersteller, der sowohl private Verbraucher als auch die öffentliche Hand in Deutschland beliefert. So vertreibt z.B. die Firma Reitz, ein Unternehmen, das gerne Kommunen beliefert, Berufs-bekleidung von Mascot. In dem Fabrikgebäude Rana Plaza in Bangladesch, bei dessen Einsturz mehr als 1.000 Men-schen umkamen und über 2.000 Personen verletzt wurden, hatte nicht nur der Billig-Discounter KiK, sondern auch Mascot zumindest Probeaufträge platziert.

Zu der Erkenntnis, dass qualitativ hochwertig nicht gleich-zusetzen ist mit fairen Arbeitsbedingungen, gelangt lang-sam auch die öffentliche Hand, die immerhin Gärtner, Polizisten, Ärzte, Krankenpfleger, Ordnungsämter, Zoo-mitarbeiter, Forstmitarbeiter, Busfahrer und die Abfallent-sorgungsangestellten mit einer nicht unbeträchtlichen Menge an Arbeitsbekleidung ausstattet.

Gängige Arbeitsrechtsverletzungen in der Arbeitsbekleidungsindustrie Arbeitsbekleidung, die in Deutschland zum Einsatz kommt, wird überwiegend in Zentral- und Osteuropa sowie in Asi-en hergestellt. Laut Studien zu Arbeitsrechtsverletzungen in der Bekleidungsproduktion sind folgende Verstöße ge-gen die ILO-Übereinkommen in der Herstellung von Ar-beitsbekleidung in diesen Herstellungsländern relevant:

• Verletzungen der ILO-Kernarbeitsnormen 87 (Vereini-gungsfreiheit) und 98 (Kollektivverhandlungen) in der gesamten Zulieferkette.

• Verletzungen der ILO-Kernarbeitsnormen 29 (Zwangs- und Pflichtarbeit) und 105 (Abschaffung von Zwangsarbeit) in der gesamten Zulieferkette.

• Verletzung der ILO-Übereinkommen 130 und 47 zur Regelung der Überstunden.

Ferner herrscht eine internationale Standortkonkurrenz, die zu einem Unterbietungswettbewerb bei den Löhnen führt. Zum Teil werden zwar staatlich festgelegte Min-destlöhne gezahlt, diese decken jedoch nicht den Lebens-bedarf (Verletzung der ILO-Übereinkommen 131: Zahlung existenzsichernder Mindestlöhne).Weitere Probleme, die in der internationalen Beklei-dungsproduktion auftreten können, sind körperliche und psychische – oft geschlechtsspezifisch motivierte – Ge-walt durch Vorarbeiter und Fabrikbesitzer, schlechte hy-gienische Bedingungen (z. B. verseuchtes Trinkwasser), mangelnde Brandschutz- und Gebäudesicherheit und ge-sundheitliche Probleme wie z.B. Atemwegserkrankungen aufgrund von Textilmaterial. Ausbeuterische Kinderarbeit (ILO-Kernarbeitsnorm 182) findet man insbesondere bei der Rohstoffgewinnung von z. B. Pflanzenfasern (Baum-wollernte).

Um die Bedingungen der ArbeiterInnen in den Nähstu-ben und auf den Plantagen zu verbessern, müssen die

Der Arbeitsdruck ist auch bei der Berufsbekleidungsproduktion extrem hoch. Foto: CIR

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40 CIR/TDH > „Wie fair kauft meine Stadt?“Kapitel 3 der Bedarf zum Handeln

Unternehmen zur Einhaltung grundlegender Arbeits- und Menschenrechte für die gesamte Lieferkette angehalten werden. Im Bereich Arbeitsbekleidung spielt die öffentli-che Hand dabei eine wichtige Rolle: Wenn von den Unter-nehmen die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und darüber hinausgehende Standards bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge eingefordert werden, kann die öffent-liche Hand entscheidend dazu beitragen, dass mehr Ver-antwortung übernommen wird.

Dafür ist es wichtig, dass von den Unternehmen die Vorla-ge glaubwürdiger Nachweise und/ oder die Durchführung konkreter zielführender Maßnahmen verlangt werden. Die Vorlage eines bloßen Verhaltenskodex oder einer Erklärung reicht hier nicht aus, denn auch die Nachunternehmer und Subunternehmer müssen zur Einhaltung grundlegender Arbeitsrechte verpflichtet und kontrolliert werden.

Tiefe der Lieferketten und Forderungen an die UnternehmenDa die Lieferketten bisher noch sehr komplex sind, ist es ratsam, dass sich die öffentliche Hand bei der Einforderung bestimmter Kriterien von den Unternehmen auf eine Pro-duktionsstufe festlegt, z.B. die Konfektionierung, also das Nähen. Dies bietet sich vor allem im Bereich Funktionsbe-kleidung an, da diese ohnehin oft zum größten Teil aus tech-nischen Fasern besteht, wo die meisten Arbeitsrechtsver-letzungen im Bereich Konfektionierung festzustellen sind.

Der Bieter, der sich auf den öffentlichen Auftrag bewirbt, muss also die Einhaltung der Arbeitsrechte bis zum Punkt der Konfektionierung nachweisen. Dies kann er z. B. mit dem Fair Wear Foundation Siegel glaubwürdig belegen. Bei reinen Baumwollprodukten empfiehlt es sich, die Ein-haltung der Kriterien des fairen Handels beim Baumwoll-anbau zu verlangen und damit bis ganz zum Anfang der Lieferkette zu gehen.

Gut zu wissen: Auch wenn die EU seit kurzem er-laubt, direkt ein Label oder Siegel zu verlangen, ist dies noch nicht in deutsches Recht übergegangen. Darüber hinaus ist noch nicht ganz klar, welchen Anforderungen diese Labels entsprechen müssen. Daher ist es weiterhin ratsam, die Kriterien zu nen-nen, die eingehalten werden sollen, wie z.B. fairer Handel oder ILO-Normen. Gleichzeitig können An-forderungen an die Qualität der Nachweise gestellt werden, wie z.B. Unabhängigkeit des Nachweises. Das Fairtrade- oder das FWF-Siegel können als Bei-spiele angeführt werden.

Falls sich der Kreis der Bekleidungsanbieter bei der Einfor-derung der o. g. Kriterien und Siegel zu sehr einschränken sollte, kann es sich auch lohnen, von den Unternehmen bestimmte zielführende Maßnahmen zu verlangen wie z.B. die Durchführung eines Audits, die Vorlage eines Sozi-alberichtes oder die Durchführung eines Trainings mit den ArbeiterInnen.

Sozialgerechte Beschaffung lohnt sich

Auch wenn es noch sehr viel zu tun gibt, lässt sich feststel-len, dass Arbeitsbekleidungsunternehmen, die die öffentli-che Hand beliefern, durchaus auf Anforderungen reagieren und bereits jetzt vermehrt Maßnahmen angehen, um Ar-beitsbedingungen in ihren Lieferketten zu verbessern.

Weitere Tipps und Informationen:

• Firmenprofile über das Engagement zur Einhaltung sozialer Kriterien in der Berufsbekleidungsindustrie zum Download unter: www.ci-romero.de/cora

• Umfangreiche Bewertung der verschiedenen Labels und Zertifikate in der Bekleidungsbranche unter www.gruene-mode.de und www.siegelklarheit.de

• Grüne Mode Portal der CIR unter www.ci-romero.de/gruenemode

• Musterausschreibung und Bericht über das Pilot-projekt zum Einkauf fairer Arbeitsbekleidung in der Stadt Dortmund unter www.ci-romero.de/cora

• WearFair: Ein Wegweiser durch den Label-Dschungel bei Textilien, bestellbar bei der CIR unter www.ci-romero.de/bestellen

• Umfangreiche Informationen zu den Arbeitsbedin-gungen in der Bekleidungsbranche allgemein unter www.saubere-kleidung.de und www.ci-romero.de/ccc

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Auch die Bekleidung von ÄrztInnen und KrankenpflegerInnen wird unter oft unwür-digen Bedingungen produziert.

Manche Berufsbekleidungs-unternehmen bieten Fairtrade-zertifizierte Baumwolle an.

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3.4 Spielzeug verantwortlich einkaufen – fair beschaffen

Ein Beitrag von Uwe Kleinert, Werkstatt Ökonomie (Heidelberg)

träger und Teams von Kindertageseinrichtungen, die Spielzeug verantwortlich einkaufen und dabei sicherstellen wollen, dass die Rechte von Arbei-

terInnen beachtet werden, stehen vor einem Problem: schätzungsweise 80 Prozent der international gehan-delten Spielwaren stammen aus der Volksrepublik China. Bei den deutschen Spielwarenimporten hat China einen Anteil von über 70 Prozent. Einschließlich der hier gefer-tigten Spielsachen beträgt der Anteil am Gesamtmarkt etwa 60 Prozent. Weitere wichtige Herkunftsländer sind Japan – von dort kommen vor allem Computerspiele – und (zunehmend ost-) europäische Staaten. Eine Kenn-zeichnungspflicht, die über die Herkunft eines Spielzeugs informiert, gibt es nicht.

Spielwaren aus chinesischer Fertigung standen in den letz-ten Jahren nicht nur wegen gefährlicher Inhaltsstoffe und mangelhafter Verarbeitung in der Kritik. NGOs werfen den Unternehmen der Branche außerdem seit langem schwer-wiegende Verstöße gegen Sozialstandards und Menschen-rechte vor.

Die wichtigsten Missstände sind:

• extrem lange Arbeitszeiten bis 14 Stunden täglich an sieben Tagen pro Woche, insbesondere wenn für das Weihnachtsgeschäft produziert wird.

• die mit Übermüdung und unzureichenden Arbeits-schutzvorkehrungen verbundenen Unfallgefahren.

• der geringe Lohn, der meist noch unterhalb des sowie-so schon unzureichenden staatlichen Mindestlohns liegt und zudem häufig verspätet ausgezahlt wird.

• erzwungene und in der Regel nicht korrekt bezahlte Überstunden.

• verbreitet unzumutbare Bedingungen in den Fabrik-wohnheimen für die WanderarbeiterInnen.

Diese Zustände verstoßen nicht nur gegen internationale Mindeststandards, sondern auch gegen chinesische Geset-ze. Doch die Behörden bleiben allzu oft untätig. Obwohl der Widerstand unter den ArbeiterInnen zunimmt, haben sie bislang nur wenige Möglichkeiten, ihre Rechte selbst wirksam durchzusetzen. Es gibt kein Streikrecht und die einzige zugelassene Gewerkschaft wird von der Kommu-nistischen Partei gesteuert.

Wer also Spielzeug verantwortlich einkauft oder beschafft und dabei sicherstellen will, dass bei der Produktion nicht gegen grundlegende Arbeitsstandards verstoßen wird, mag zu der Entscheidung kommen, Spielwaren aus chine-sischer Produktion ganz zu meiden. Im Interesse der chine-sischen ArbeiterInnen wäre das allerdings nicht. Aber: Un-ternehmen, die sich in Kenntnis der Rahmenbedingungen entschieden haben, in China Spielzeug herstellen zu lassen, tragen eine besondere Verantwortung für die Situation in ihren Zulieferbetrieben dort. Wer verantwortlich einkau-fen oder beschaffen will, sollte also danach fragen, welche Spielzeugfirmen sich dieser besonderen Verantwortung stellen – und welche nicht.

Der ICTI CARE-Prozess

Mitte der 90er Jahre verabschiedete der Weltverband der Spielzeugindustrie (International Council of Toy Industries, ICTI) nach zwei verheerenden Fabrikbränden mit über 250 Toten und mehr als 500 Verletzten angesichts massiver öf-fentlicher Kritik einen Verhaltenskodex. Im Jahr 2001 wurde dieses erste Regelwerk für eine ganze Branche um ein Pro-gramm ergänzt, mit dem sich Spielzeugfabriken kontrollie-ren und zertifizieren lassen können.

Seit 2003 führen im Rahmen dieses sog. ICTI CARE-Prozes-ses akkreditierte Auditfirmen Inspektionen in chinesischen Spielzeugfabriken durch und von der ICTI CARE Foundati-on werden Zertifikate vergeben. Diese sind normalerweise ein Jahr lang gültig. Aktuell sind 1.350 Fabriken für den Pro-zess angemeldet, knapp 1.100 von ihnen sind zertifiziert. Die Namen der zertifizierten Betriebe werden von der ICTI CARE Foundation unter www.icti-care.org veröffentlicht.

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42 CIR/TDH > „Wie fair kauft meine Stadt?“Kapitel 3 der Bedarf zum Handeln

Die Regeln des ICTI-Kodexes

• Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten

• Zahlung der gesetzlichen Mindestlöhne

• Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit

• Gesetzliche Leistungen bei Krankheit und Schwangerschaft

• Arbeitnehmervertretung entsprechend den örtlichen Gesetzen

• Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Notfallvorsorge

• Sichere Schlafräume

Die Auftraggeber chinesischer Spielzeugfabriken können sich im Rahmen des Programms verpflichten, nur noch bei zertifizierten Lieferanten einzukaufen. Bisher haben das rund 1.000 Unternehmen getan. Auch deren Namen wer-den auf der genannten Website veröffentlicht. Ob und in welchem Maße sie ihre Selbstverpflichtung einhalten, wird allerdings nicht kontrolliert.

Auch wenn der ICTI CARE-Prozess hinsichtlich der zu Grun-de gelegten Kriterien, der Verfahren und insbesondere der Transparenz noch etliche Lücken aufweist: bei umfassen-der und verbindlicher Umsetzung durch die Markenfirmen und ihre Lieferanten kann er zur Verbesserung der Arbeits-bedingungen in den Spielzeugfabriken beitragen.

Die Firmenübersicht von „fair spielt“

„fair spielt“ ist ein Projekt der Werkstatt Ökonomie, das sich mit finanzieller Unterstützung von Misereor für die Be-achtung der Menschenrechte und grundlegender Arbeits-standards in der Lieferkette deutscher Spielzeughersteller einsetzt. Seit 2004 veröffentlicht „fair spielt“ unter www.fair-spielt.de eine Firmenübersicht, die VerbraucherInnen darüber informiert, welche Spielzeughersteller und -händ-ler sich am ICTI CARE-Prozess beteiligen. Grundlage ist ein Fragebogen, der einmal pro Jahr an rund 250 Unterneh-men verschickt wird. Als Nachweise für eine Zertifizierung müssen Kopien der aktuellen Zertifikate vorgelegt werden.

Die Motivation deutscher Hersteller, sich ihrer Verantwor-tung zu stellen und sich an dem Programm ihrer eigenen Branche zu beteiligen, hat in den letzten Jahren tendenziell eher ab- als zugenommen: die Beteiligung an der Umfrage von „fair spielt“ ging von knapp 30 auf zuletzt nur noch 23 Prozent zurück.

Auch was die Firmen zu berichten haben, ist mehrheitlich kaum Ausdruck großen Engagements: gerade einmal 45 Prozent der auf der Übersicht gelisteten Firmen, die be-kanntermaßen Ware aus China beziehen, können mindes-tens einen zertifizierten Lieferanten nachweisen. Mehr als

die Hälfte der Firmen ist in Sachen Sozialstandards in der Lieferkette offenbar ganz und gar untätig.

Dem ICTI CARE-Prozess fehlen Anreize, um die Spiel-zeugfirmen wirksam einzubinden. Ihnen werden keinerlei Verpflichtungen auferlegt, folglich gibt es auch keine Fort-schrittskontrollen und keine Sanktionen. Unternehmeri-sche Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitsrechte in der Lieferkette bleibt damit nicht nur freiwillig, sondern auch unverbindlich. Gleichwohl ist der ICTI CARE-Prozess das einzige Programm in der Branche, mit dem zielführen-de Maßnahmen zur Durchsetzung grundlegender Arbeits-standards in einer nennenswerten Zahl von Spielzeugfab-riken ins Werk gesetzt werden können.

Übrigens haben gerade einmal acht Unternehmen die im Herbst 2014 erstmals gestellte Frage, ob sie bereit wären, über den ICTI CARE-Prozess hinauszugehen, beispielswei-se durch Beteiligung an einer Multistakeholder-Initiative oder durch die Verpflichtung zur Zahlung existenzsichern-der Löhne, mit Ja beantwortet.

Weitere Tipps und Informationen

• „fair spielt“: www.fair-spielt.de

• Werkstatt Ökonomie: www.woek.de

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3.5 Informations- und Kommunikationstechnologie: neue Ansätze für eine sozial verantwortliche öffentliche Beschaffung

Ein Beitrag von Annelie Evermann, WEED – World Economy, Ecology & Development e.V.

ob Computer, Tablets, Drucker oder Monitore: Ar-beitsrechtsverletzungen säumen den gesamten Lebensweg von Produkten der Informations-

und Kommunikationstechnologie (IKT). Das Übel beginnt schon bei der Rohstoffgewinnung.

IKT-Produkte enthalten Rohstoffe wie Zinn, Gold, Coltan und Wolfram, bei deren Abbau und Aufbereitung Men-schen- und Arbeitsrechte massiv verletzt werden. Zudem ist der Ankauf vieler dieser Rohstoffe mitverantwortlich für die Finanzierung blutiger Konflikte in der DR Kongo und in den angrenzenden Staaten.

Ausbeuterische Arbeitsbedingungen prägen die Fertigung in einer komplexen Lieferkette: Hierzu gehören hohe Job-unsicherheit, niedrige Löhne, extensive Arbeitszeiten, Diskriminierung von WanderarbeiterInnen, mangelhafte Arbeitsschutzmaßnahmen und ein höchst gewerkschafts-feindliches Verhalten vieler Unternehmen. Schließlich lan-den viele Produkte als Elektroschrott in Indien, Pakistan, China, Ghana oder Nigeria, wo wiederverwertbare Metalle ohne jegliche Schutzvorrichtungen und damit unter höchst gesundheits- und umweltschädlichen Bedingungen von Erwachsenen und von Kindern aus den Geräten heraus ge-klopft oder geschmolzen werden.

Die IKT-Unternehmen haben sich für eine größtmögliche Auslagerung der Produktion in Niedriglohnländer entschie-den und sind für die daraus folgenden Konsequenzen für Mensch und Umwelt verantwortlich – und zwar entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Selbst Mitglieder der 2004 gegründeten Unternehmens-initiative EICC (Electronics Industry Citizenship Coalition) beschränken ihre Verantwortung entweder darauf, ihren Zulieferern einen Verhaltenskodex zu überreichen oder die Zulieferer vorrangig auf der ersten Stufe der Liefer-kette zu überprüfen, wo lediglich der Zusammenbau von Komponenten erfolgt. Den Rest der Lieferkette überlas-sen Sie ohne Kontrolle der Verantwortung ihrer Zulieferer. Zugleich drücken die Markenunternehmen den Preis und fordern absolute Flexibilität von ihren Zulieferern und Sub-lieferanten, obwohl dies strukturell eine der Ursachen für Leiharbeiterschaft, hohen Arbeitsdruck und Löhne unter dem Existenzminimum ist.

Computer und Mobiltelefone werden in asiatischen Ländern in Akkordarbeit hergestellt. Foto: Sacom

Die Rolle der öffentlichen Hand

Für ethisch bewusste KonsumentInnen ist die Situation schwierig, da bislang noch kein „faires“ IKT-Produkt auf dem Markt zu finden ist.6 Gerade wegen dieser aussichts-los scheinenden Marktsituation können GroßeinkäuferIn-nen wie öffentliche Vergabestellen bei der Verbesserung der Bedingungen in diesem Sektor eine Schlüsselrolle spie-len.

Dennoch verzagt die Politik in Deutschland bislang beim Thema öffentlicher IKT-Einkauf. Fast alle Bundesländer, die soziale Kriterien in ihren Vergabegesetzen fordern, ha-ben IKT-Produkte hiervon ausgenommen. Eine rühmliche

6 Ausnahmen von ProduzentInnen, die zumindest erste Schritte in Richtung Fairness und Transparenz gehen, sind die PC-Maus www.nager-it.de und das Smartphone www.fairphone.com

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Ausnahme ist bislang nur Nordrhein-Westfalen. Dies hat WEED zum Anlass genommen, in dem von der Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW geförderten Projekt „Nach-haltige IT-Beschaffung in Nordrhein-Westfalen“ Vergabe-stellen vor Ort zu informieren und zu beraten.7

Doch wie fordert man soziale Produktionsbedingungen ein, wenn es noch kein IKT-Produkt gibt, das diese Kriterien erfüllt? Viele Vergabestellen machen vor, dass dies durch-aus möglich ist.

So verfolgt beispielsweise der IKT-Einkäufer Dataport ei-nen dialogbasierten Ansatz, bei dem von allen Bietern ein eigenes Bieterkonzept zu Arbeits- und Sozialstandards eingefordert wird:8 Die Bieter können so selbst darstellen, wie sie veranlassen wollen, dass die Einhaltung der gefor-derten Arbeits- und Sozialstandards bestmöglich beachtet und überwacht wird. Die Konzepte werden im Rahmen der Zuschlagskriterien gewertet, wobei sowohl der Umfang der Sozialstandards, die Plausibilität des Bieterkonzepts und der angebotene Nachweis in die Bewertung einfließen.

Eine mögliche andere Vorgehensweise ist die Forderung konkreter zielführender Maßnahmen in den Auftragsaus-führungsbedingungen. Solche Maßnahmen können z. B. die Aushändigung von Arbeitsverträgen und der nationa-len Arbeitsgesetze an die ArbeiterInnen, Schulungen des Managements und der ArbeiterInnen zu den geforderten sozialen Rechten oder im besten Falle eine unabhängige Beschwerdestelle sein. Denn während es für den Auftrag-geber schwer überprüfbar ist, ob z. B. die ILO-Kernarbeits-normen bei der Produktion beachtet wurden, ist die Durch-führung solcher konkreten zielführenden Maßnahmen im Rahmen der Produktion realistisch und zugleich auch über-prüfbar. Eine Musterausschreibung hierzu ist auf der Web-site von WEED zu finden.9

In Schweden wiederum nutzen Vergabestellen einen stan-dardisierten Fragenkatalog zur Verlaufskontrolle: Der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, ist verpflichtet, nach einer vorab vereinbarten Zeit diesen Fragenkatalog zu so-zialen Rechten und Maßnahmen entlang der Lieferkette auszufüllen. Mithilfe eines Auswertungsbogens nach dem Ampelsystem (rot – gelb – grün) können die Behörden dann ermitteln, ob der Bieter sich an die Vereinbarungen hält.10

Das schwedische Modell des Fragenkatalogs hat auch TCO übernommen, die mit TCO Certified das erste Zerti-fikat zu IKT-Hardware vergeben, das auch soziale Kriteri-en umfasst. TCO leistet damit eine wichtige Pionierarbeit.

7 Mehr zum Projekt auf www.weed-online.org/themen/beschaffung/6885891.html8 Siehe WEED-Leitfaden „Vorreiter sozial verantwortlicher Beschaffung“, www2.weed-online.org/uploads/vorreiter_sozial_verantwortlicher_beschaffung.pdf (ab S. 8); Ausschreibungsunterlagen: www.landmark-project.eu/fileadmin/files/en/IT_Hardware.zip9 WEED u. a.: „Buy IT Fair“, www2.weed-online.org/uploads/leitfaden.pdf sowie „Quo Vadis, Beschaffung?“, www2.weed-online.org/uploads/quo_vadis_beschaf-fung.pdf10 Den schwedischen Ansatz hat WEED im LANDMARK-Rechtsleitfaden vorgestellt, s. www2.weed-online.org/uploads/rechtsleitfaden_srpp_nachweise.pdf (ab S. 23)

Allerdings sind ihre Anforderungen an die zertifizierten Unternehmen zurückhaltend und ihre aktive Kontrolle be-schränkt sich auf die letzte Produktionsstufe.

Bei der Frage nach nachhaltig wirkenden Reformen der Lieferkette setzt eine neue Organisation an, bei der auch WEED beteiligt ist. Ab Mitte 2015 bietet die Monitoring-Organisation Electronics Watch öffentlichen Vergabestel-len in ganz Europa die Überprüfung ihrer IKT-Lieferketten an. Gegen Zahlung einer Gebühr werden die beteiligten öf-fentlichen Auftraggeber mit aktuellen Informationen über ihre Lieferanten versorgt, die Arbeitsbedingungen vor Ort überprüft und Verfahren bereitgestellt, um auf Nichtein-haltungen zu reagieren.11

Angesichts der vielversprechenden Ansätze ist zu hoffen, dass mehr öffentliche Vergabestellen und politische Ent-scheidungsträgerInnen in Europa ihre Verantwortung beim IKT-Einkauf wahrnehmen. Die Reaktionen der Unterneh-men zeigen, dass das Signal auch ankommt. Allein, dass die im deutschen Branchenverband BITKOM verbundenen IT-Unternehmen sich auf eine die ILO-Kernarbeitsnormen umfassende Bietererklärung der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung eingelassen haben, zeigt, dass auch die Unternehmen erkennen, dass soziale Produkti-onsbedingungen ein ernstzunehmendes Kriterium für den öffentlichen Einkauf geworden sind.

Weitere Tipps und Informationen

• Mehr zum Projekt „Nachhaltige IT-Beschaffung in Nordrhein-Westfalen“: www.weed-online.org/the-men/beschaffung

• PC Global: www.pcglobal.org

• Electronics Watch: www.electronicswatch.org/de

• Good Electronics: www.goodelectronics.org

11 Weitere Informationen und Newsletter unter www.electronicswatch.org/de

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45CIR/TDH > „Wie fair kauft meine Stadt?“ Kapitel 3 der Bedarf zum Handeln

3.5 Fair Flowers – mit Blumen für Menschenrechte

Ein Beitrag von Gertrud Falk, FIAN Deutschland

blumen, vor allem Schnittblumen, werden zuneh-mend aus Afrika, Lateinamerika und Asien nach Deutschland importiert. Kenia, Äthiopien, Kolum-

bien und Ecuador zählen zu den wichtigsten Blumen-produzenten für den europäischen Markt außerhalb der Europäischen Union. Rund 30 Prozent der Schnittblumen werden aus Ländern rund um den Äquator nach Deutsch-land importiert, allen voran Rosen. Viele von ihnen wer-den über die Handelsdrehscheibe Niederlande eingeführt. Nicht jede Blume, die ein Großhändler in den Niederlan-den gekauft hat, ist auch dort gewachsen.

Die Verlagerung der Blumenproduktion in Entwicklungs-länder liegt nicht nur daran, dass dort das Klima für die Pflanzen günstiger ist als in Europa. Dort sind auch die Löh-ne niedriger, die Auflagen für den Umweltschutz geringer und die Einhaltung der Rechte der ArbeiterInnen werden kaum kontrolliert. Die Folgen sind bekannt.

BlumenarbeiterInnen arbeiten für Hungerlöhne, die nicht einmal für eine angemessene Ernährung ausreichen. Häu-fig müssen sie unbezahlt Überstunden leisten. Sie riskieren ihre Entlassung, wenn sie sich gewerkschaftlich organisie-ren. Sie sind hochgiftigen Pestiziden ausgesetzt, denn es gibt in der Europäischen Union (EU) keine Grenzwerte für Pestizidrückstände auf Blumen. Etwa 60 Prozent der Blu-menarbeiterInnen sind Frauen. Viele berichten über sexuel-le Belästigung am Arbeitsplatz. So müssen sie ihren männ-lichen Vorgesetzten sexuell gefällig sein, um befördert zu werden oder Urlaub zu bekommen.

Die industrielle Blumenproduktion trägt in großem Aus-maß zur Umweltverschmutzung in den entsprechenden Entwicklungsländern bei. Pestizidverseuchte Abwässer werden ungeklärt in Böden und Seen abgelassen. Die Plas-tikplanen der Gewächshäuser werden oft nicht fachge-recht entsorgt, ebenso wenig die leeren Pestizidbehälter. Die Schnittblumenproduktion benötigt dazu enorm viel Wasser. Dies hat zum Beispiel in der Hochebene von Bo-gotá, der Hauptstadt Kolumbiens, zu einer dramatischen Absenkung des Grundwassers geführt, so dass einige Ge-meinden jetzt per Tankwagen mit Wasser versorgt werden müssen. In Kenia droht der Naivasha-See auszutrocknen, aus dem die größten kenianischen Blumenfarmen ihr Was-ser entnehmen.

Bei der Klimabilanz schneidet die Produktion in Entwick-lungsländern dagegen besser ab als die Aufzucht in be-

heizten Gewächshäusern in Europa. Letztere stößt mehr klimaschädliches CO2 aus, als die Produktion in Kenia oder Ecuador inklusive des Transports per Flugzeug nach Europa.

Der Internationale Verhaltenskodex

Um gegen diese Rechtsverletzungen in der globalen Blu-menproduktion anzugehen, haben Nichtregierungsorga-nisationen und Gewerkschaften aus Europa in Zusam-menarbeit mit ihren Partnerorganisationen in Afrika und Lateinamerika den Internationalen Verhaltenskodex für sozial- und umweltverantwortliche Blumenproduktion entwickelt, den so genannten ICC (International Code of Conduct). Dieser basiert auf den internationalen Men-schenrechtspakten und den Konventionen der Internatio-nalen Arbeitsorganisation. Darüber hinaus bezieht er sich bei der Verwendung von Pestiziden auf deren Eingruppie-rungen nach ihrer Giftigkeit der Weltgesundheitsorgani-sation und der US-amerikanischen Umweltbehörde. Der ICC gilt als der strengste Kodex in der Blumenproduktion. Er umfasst detaillierte Regelungen zu den folgenden zehn Prinzipien:

1. Gewerkschafts- und Tariffreiheit

2. Gleichbehandlungsgrundsatz und Verbot der Diskri-minierung

3. Existenzsichernde Löhne

4. Geregelte Arbeitszeiten

5. Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

6. Verantwortlicher Umgang mit Chemikalien

7. Sicherheit des Arbeitsplatzes

8. Umweltschutz

9. Verbot von ausbeuterischer Kinderarbeit

10. Verbot von Zwangsarbeit

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Ein glaubwürdiger Standard zur Zertifizierung von Blu-menbetrieben sollte mindestens diese zehn Prinzipien umfassen. Inzwischen verwenden mehrere Zertifizierungs-organisationen Standards, die dem ICC entsprechen. Aller-dings gibt es große Unterschiede bei der Durchführung der Kontrollen und der Zertifizierung. Die PrüferInnen müssen ohne Beisein der Geschäftsführung mit den ArbeiterInnen über die Arbeitsbedingungen und Betriebsabläufe spre-chen können. Idealerweise werden sie von VertreterInnen des zuständigen örtlichen Gewerkschaftsverbands beglei-tet. Alle Beobachtungen zur Umsetzung des Standards müssen in einem schriftlichen Bericht festgehalten wer-den, der nicht nur den Geschäftsführungen, sondern auch den VertreterInnen der Belegschaft zugänglich gemacht werden sollte. So können letztere die Geschäftsführungen gegebenenfalls daran erinnern, Empfehlungen der Zertifi-zierungsorganisation umzusetzen. Erfüllt ein Betrieb den Standard nicht ausreichend, muss er dezertifiziert werden.

Der Fairtrade-Standard für den Blumensektor basiert auf dem ICC und wird von der Prüforganisation FLO-Cert um-gesetzt. Blumenbetriebe, die von FLO-Cert zertifiziert sind, können ihre Ware unter dem Faitrade-Siegel vermarkten. Bisher gibt es ausschließlich Rosen mit Fairtrade-Siegel, die entweder aus Ostafrika oder Lateinamerika stam-men. Sie erhalten sie überwiegend in Supermärkten und bei Floristenketten. Auf der Internetseite von Transfair (www.fairtrade-deutschland.de) können Sie nach einer Be-zugsquelle in Ihrer Nähe suchen. Fairtrade-Rosen sind et-was teurer als Rosen gleicher Qualität. Mit einem Teil des Preisaufschlags werden soziale Projekte für die ArbeiterIn-nen der Blumenfarmen durchgeführt.

Blumen im öffentlichen Einkauf

In öffentlichen Einrichtungen werden Blumen vielfältig ver-wendet, zum Beispiel als Geschenke für MitarbeiterInnen oder zur Dekoration bei festlichen Anlässen. Viele Kommu-nen haben zudem feste, regionale Gärtnereien, aus denen sie ihren Bedarf überwiegend decken. Blumen werden in der Regel nicht zentral eingekauft, sondern von einzelnen Abteilungen. Daher ist es nötig, alle MitarbeiterInnen da-rüber zu informieren, nur faire oder regionale sowie sai-sonale Blumen zu kaufen. Das verlässlichste Sozial- und Umweltsiegel für Blumen ist Fairtrade. TransFair zertifi-ziert bisher aber nur Rosenbetriebe im Globalen Süden. Bei anderen Blumen bietet es sich an, Produkte aus Europa zu kaufen. In Deutschland stellt das Bioland-Zertifikat einen anspruchsvollen Nachweis für ökologische Kriterien dar. Im Winter ist allerdings die Klimabilanz von Schnittblumen aus nördlichen Breitengraden wegen der Notwendigkeit, Gewächshäuser zu beheizen, schlechter als die der einge-flogenen Schnittblumen aus Kenia.

Weitere Tipps und Informationen

• FIAN Deutschland: www.fian.de/themen/existenzsichernde-loehne

• Vamos e.V. Münster: www.vamos-muenster.de/va-mos/html/arbeit/blumen/FairFlowers.php

• TransFair: www.fairtrade-deutschland.de

• Bioland: www.bioland.de

• CIR: www.ci-romero.de /konsum_blumen

Pestizide bei der Blumenproduktion machen ArbeiterInnen krank. Foto: FIAN

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47CIR/TDH > „Wie fair kauft meine Stadt?“ Kapitel 3 der Bedarf zum Handeln

KAPITEL 4

bLIck über Den teLLerrAnD:

Druck auf Kommunen und Unternehmen durch Vernetzung, Öffentlichkeits- und KampagnenarbeitDas Ziel verantwortlicher öffentlicher Beschaffung ist, über die Einkaufspraxis der öffentlichen Hand die Wirtschaft zu konsequenter sozialer und ökologi-scher Verantwortungsübernahme zu bewegen und dadurch die Situation der ArbeiterInnen in den Produktionsländern zu verbessern. Um das zu leisten, ist der konkrete Einsatz lokaler Gruppen enorm wichtig.

NGOs wie die CIR unterstützen ArbeiterInnnen im Süden im Kampf um ihre Rechte – auch vor Ort in Delegationsreisen. Foto: CIR

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48 CIR/TDH > „Wie fair kauft meine Stadt?“Kapitel 4 Blick über den tellerrand

Die systematische Einforderung sozialer Kriterien in einer Kommune ist eine große Errungenschaft – sowohl von Seiten der öffentlichen EinkäuferInnen

als auch der beteiligten zivilgesellschaftlichen Initiativen. Allerdings reicht es nicht aus, wenn nur eine oder wenige Kommunen dies leisten. Vielmehr muss verantwortliche öffentliche Beschaffung flächendeckend umgesetzt wer-den. Dafür stellen der Einsatz lokaler Gruppen und die Er-fahrungen in den Stadtverwaltungen eine solide Grundla-ge dar. Auf Ihren Erfolgen aufbauend bieten sich für lokale Gruppen und öffentliche EinkäuferInnen einige Aktivitäten an, um sozial gerechte Beschaffung und Unternehmens-verantwortung in globalisierten Lieferketten zu fördern.

Mit Erfolgen an die Öffentlichkeit gehen

Wenn Sie gegenüber Medien, anderen Kommunen, poli-tischen EntscheidungsträgerInnen, NGOs und Unterneh-men über die Erfolge in Ihrer Kommune berichten, moti-vieren Sie andere öffentliche Einrichtungen in Ihrer Region oder auch bundesweit, ebenfalls den Einkauf sozial ver-antwortlich zu gestalten. Mit Ihrer Vorreiterposition üben Sie Druck auf andere Kommunen aus, dem Beispiel Ihrer Stadt zu folgen. Denn Prestige ist für Stadtverwaltungen ein wichtiges Kapital.

Außerdem motivieren Sie durch Öffentlichkeitsarbeit auch andere zivilgesellschaftliche Gruppierungen, sich in ihrer Stadt für einen sozial gerechten Einkauf einzusetzen. Sie können zum Beispiel regionale und überregionale Medi-en bitten, Berichte über das Engagement in Ihrer Stadt zu veröffentlichen. Außerdem können Sie entwicklungspoliti-schen Organisationen von Ihren Erfolgen berichten, die sich bei ihrer Kampagnenarbeit sicher gerne darauf berufen.

Vernetzung fördern

Wenn Sie sich als lokale Gruppe oder engagierte Stadtver-waltung mit anderen Kommunen vernetzen, können Sie Erfahrungen austauschen und gemeinsam Wege finden, wie Sie die Einkaufsmacht der Kommunen optimal einset-zen, um die Arbeitsbedingungen in den Produktionslän-dern zu verbessern. Es gibt bereits einige Vernetzungsan-gebote wie das Netzwerk Faire Metropole Ruhr, das sich für die Förderung des fairen Handels und andere Themen des Eine Welt Engagements im Ruhrgebiet einsetzt. Im Rahmen dieses Netzwerks können Sie zum Beispiel darauf hinweisen, dass es wichtig ist, nicht beim Ausschank fairen Kaffees in der Kantine stehen zu bleiben, sondern die fai-re Beschaffungspraxis auch auf komplexere Produkte wie Textilien, IT und Natursteine auszuweiten. Informationen über das Netzwerk Faire Metropole Ruhr finden Sie unter www.faire-metropole-ruhr.de.

Außerdem können Sie Kontakt zu Vorreiter-Kommunen wie Dortmund, München oder Mainz aufnehmen und gemeinsam überlegen, wie man auch andere Kommunen zu mehr Einsatz für die ArbeiterInnen im Süden bewegt. Entwicklungspolitische Organisationen wie die Christliche

Initiative Romero bieten durch Fachgespräche und andere Veranstaltungen Möglichkeiten zur Vernetzung zwischen Kommunen, Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Or-ganisationen an.

Erfahrungen dokumentieren und anderen Kommunen zur Verfügung stellenBesonders wichtig ist es, dass öffentliche EinkäuferInnen ihre Erfahrungen bei der Umsetzung von Beschlüssen und beim fairen Einkauf bestimmter Produktgruppen doku-mentieren. In vielen Stadtverwaltungen sind EinkäuferIn-nen unsicher, wie sie soziale und ökologische Kriterien in Ausschreibungen verlangen können, welche Nachweise sie verlangen sollen und wie sie am besten mit den bietenden Unternehmen kommunizieren. Auch Kommunen, die bei der fairen Umstellung des Einkaufs bereits weit vorange-schritten sind, haben sich am Anfang über diese Fragen den Kopf zerbrochen, mittlerweile aber Lösungen für viele Probleme gefunden. Wenn Sie Ihre Erfahrungen dokumen-tieren, erleichtern Sie anderen Kommunen den Weg zur systematischen Integration sozialer Kriterien beim Einkauf, für den man oft einen langen Atem braucht.

Mit lokalen Erfolgen Druck auf Unternehmen und politische Entscheidungsträger Innen ausüben Besonders hohen Druck üben Sie auf Unternehmen und die Politik aus, wenn Sie Ihr Engagement in Ihrer Kommune in größere politische und wirtschaftliche Zusammenhänge stellen. Verantwortliche öffentliche Beschaffung ist ein Weg, um Arbeits- und Menschenrechte in transnationalen Lieferketten umzusetzen und zu kontrollieren. Langfristig müssen aber gesetzliche Regelungen für menschenrecht-liche Sorgfaltspflichten und Unternehmensverantwortung eingeführt werden, auch um soziale Standards in Unter-nehmen zu integrieren, die nicht von öffentlichen Aufträ-gen abhängig sind.

Auf internationaler Ebene gibt es bereits einige Ansätze wie z. B. die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Men-schenrechte, an denen sich Staaten bei der Umsetzung verpflichtender Standards orientieren können. Auch die Tatsache, dass der Bundesentwicklungsminister Gerd Mül-ler das Bündnis für nachhaltige Textilien ins Leben gerufen hat, zeigt, dass es bereits eine gewisse Sensibilisierung für dieses Thema in der Bundesregierung gibt. Leider bleiben diese Initiativen auf der freiwilligen Ebene stehen. D. h. Un-ternehmen können sich entscheiden, ob sie Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht umsetzen oder eben nicht. Das reicht aber nicht aus, um wirkliche Veränderungen anzustoßen!

In Ihrer Öffentlichkeitsarbeit können Sie als lokale Gruppe darauf hinweisen, dass Ihre Kommune durch ihre Einkaufs-macht bereits Unternehmen zur Einhaltung internationa-ler Arbeits- und Menschenrechte verpflichtet und dass nun der Bund am Zug ist.

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49CIR/TDH > „Wie fair kauft meine Stadt?“ kontakte

Kampagnen für Unternehmens- verantwortung unterstützen

Es gibt eine ganze Reihe von Kampagnen, die eine konse-quente Verantwortungsübernahme durch den Staat bei der Umsetzung und Kontrolle sozialer Standards in der Wirtschaft fordern. Als fair einkaufende Kommune kön-nen Sie eine wichtige Bündnispartnerin dieser Kampag-nen sein.

Von Mai bis Oktober 2015 führt der Weltladen-Dach-verband eine Kampagne durch, die sich an den UN-Leitprinzipien für Men-

schenrechte und Wirtschaft orientiert und von der Bun-desregierung ein Gesetz fordert, das

• deutsche Unternehmen dazu verpflichtet, die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Men-schenrechte und Umwelt entlang der gesamten Lieferkette zu identifizieren, negativen Auswirkun-gen entgegenzuwirken und entstandene Schäden zu beheben.

• klarstellt, dass Unternehmen für entstandene Schä-den haftbar gemacht werden können, wenn sie die Einhaltung dieser Sorgfaltspflicht nicht nachweisen können.

• Betroffenen aus dem Ausland die Möglichkeit einräumt, deutsche Unternehmen wegen der Verletzung der gebührenden menschenrechtlichen Sorgfalt vor deutschen Gerichten zu verklagen.

Diese Kampagne können Sie unterstützen, indem Sie z. B. die UnterstützerInnen Ihrer lokalen Gruppe bitten, die Petition der Kampagne zu unterschrei-ben. Nähere Informationen finden Sie unter www.weltladen.de.

Weitere Kampagnen und Netzwerke

• CorA Corporate Accountability, Netzwerk für Unternehmensverantwortung: www.cora-netz.de/cora

• Kampagne für Saubere Kleidung (CCC): www.saubere-kleidung.de

• CIR-Kampagnen zu ethischem Konsum, Sauberer Kleidung, Supermärkten, kirchlicher Beschaffung und Rohstoffen: www.ci-romero.de/mitmachen

Kontaktieren Sie gerne die ReferentInnen der Kampag-nen und versuchen Sie, Synergien zwischen Ihrem Projekt zu kommunaler Beschaffung und den Kampagnen und Netzwerken zu schaffen.

kontakte

Fairtrade towns

TransFair e.V.Ansprechpartnerin: Lisa HerrmannRemigiusstr. 21D-50937 Köln-SülzTel.: 0221/94 20 40 41Fax: 0221/94 20 40 40E-Mail: [email protected]

kampagne für saubere kleidung

Koordinationsbüroc/o Vereinte Evangelische MissionRudolfstr. 135D-42219 WuppertalTel.: 0202/89004 316Fax: 0202/89004 79E-Mail: [email protected]

kampagne „Wie fair kauft meine stadt?“

Ansprechpartner: Christian WimbergerChristliche Initiative RomeroBreul 23D-48143 MünsterTel.: 0251/89503Fax: 0251/82541E-Mail: wimberger@ ci-romero.dewww.ci-romero.de/cora

nachhaltige It-beschaffung

WEED - Weltwirtschaft, Öko-logie & Entwicklung e.V.AnsprechpartnerInnen: Annelie Evermann und Juliane Kühnrich Eldenaer Str. 60 D-10247 BerlinTel.: 030/275 82 163 Fax: 030/275 96 928E-Mail: [email protected]/the-men/beschaffung

agl-AG nachhaltige beschaf-fung und Fairer Handel

Koordinator: Markus SchwarzBündnis Eine Welt Schleswig-Holstein e.V. (BEI) Einsatzstelle:Weltladen Heide e.V.Markt 28D-25746 HeideTel.: 0481/6405 9885E-Mail: [email protected]

berliner FAIrgabebündnis

Heiko Glawec/o DGB, Region BerlinRegionsgeschäftsführerKeithstraße 1+3D-10787 BerlinTel.: 030/21 240 251E-Mail: [email protected]

bündnis für öko-soziale be-schaffung nrW

Angela Schmitzc/o Eine Welt Netz NRW e.V.Kasernenstr. 6D-40213 DüsseldorfTel.: 0211/87592-779Fax 0211/6009-258E-Mail: angela.schmitz@ eine-welt-netz-nrw.dewww.eine-welt-netz-nrw.de

corA – netzwerk für unter-nehmensverantwortung

Ansprechpartnerin: Heike DrillischCorA-Koordinationc/o GermanwatchStresemannstr. 72D-10963 BerlinTel.: 030/2888 356 989E-Mail.: [email protected]

corA – netzwerk für unter-nehmensverantwortung – AG beschaffung

Koordinatorin: Johanna Fincke (CIR) c/o Christliche Initiative RomeroBreul 23D-48143 MünsterTel.: 0251/89503Fax: 0251/82541E-Mail: [email protected] www.ci-romero.de/cora

A) Kampagnen und Bündnisse

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50 CIR/TDH > „Wie fair kauft meine Stadt?“ kontakte 50 cIr/tHD > „WIE FAIR KAUFT MEINE STADT?“

B) Entwick-lungspoliti-sche Organi-sationen

christliche Initiative romero e.V. (cIr)

Breul 23D-48143 MünsterTel.: 0251/89503Fax: 0251/82541E-Mail: [email protected], konsum, verant-wortliche beschaffung

FIAn Deutschland

Briedeler Straße 13D-50969 KölnTel.: 0221/70 200 - 72Fax: 0221/70 200 - 32E-Mail: [email protected] auf nahrung, blumen

Germanwatch e.V.

Stresemannstr. 72D-10963 BerlinTel.: 030/28 88 356 - 0Fax: 030/28 88 356 - 1E-Mail: info@ germanwatch.org www.germanwatch.orgklima, smartphones, It

powershift e.V.

Greifswalder Str. 4D-10405 BerlinTel.: 030/42805479E-Mail: [email protected], klima

süDWInD e.V. – Institut für Ökonomie und Ökumene

Kaiserstraße 201D-53113 Bonn Tel.: 0228/763698 0Fax: 0228/763698 22 E-Mail: [email protected], steine, Lieferketten

terre des hommes Deutsch-land e.V.

Ruppenkampstraße 11aPostfach 4126D-49031 OsnabrückTel.: 0541/71 01 - 0Fax: 0541/70 72 33E-Mail: [email protected] www.tdh.dekinderarbeit, sozialstandards

Fax: 0711/64 531 36E-Mail: [email protected] www.deab.de

bayern

Eine Welt Netzwerk Bayern e.V.Weiße Gasse 3D-86150 AugsburgTel.: 089/35 040 796E-Mail: [email protected] www.eineweltnetzwerkbayern.de

berlin

BER Berliner Entwicklungspoli-tischer Ratschlag e.V.Greifswalder Str. 4D-10405 BerlinTel.: 030/42 851 587Fax: 030/49 855 381E-Mail: [email protected] www.ber-ev.de

brandenburg

VENROB Verbund Entwick-lungspolitischer Nichtregie-rungsorganisationen Branden-burgs e.V.c/o BBAG e.V., Schulstr. 8bD-14482 PotsdamTel.: 0331/70 489 66 Fax: 0331/27 086 90E-Mail: [email protected] www.venrob.org

bremen

BeN Bremer entwicklungspoli-tisches Netzwerk e.V.Breitenweg 25D-28195 BremenTel.: 0421/69 531 453Fax 0421/17 10 16 E-Mail: [email protected] www.ben-bremen.de

Hamburg

Eine Welt Netzwerk Hamburg e.V.Große Bergstr. D-22767 HamburgTel.: 040/35 893 86 Fax: 040/35 893 88E-Mail: [email protected] www.ewnw.de

Hessen

EPN Entwicklungspolitisches Netzwerk Hessen e.V.Vilbeler Str. 36D-60313 Frankfurt/MTel.: 069/91 395 170Fax: 069/29 51 04E-Mail: [email protected] www.epn-hessen.de

mecklenburg-Vorpommern

Eine-Welt-Landesnetzwerk Mecklenburg-Vorpommern e.V.Goethestr. 22D-18055 RostockTel.: 0381/20 373 846

transFair – Verein zur Förde-rung des Fairen Handels mit der „Dritten Welt“ e.V.

Remigiusstr. 21D-50937 Köln-SülzTel.: 0221/94 20 40 0Fax: 0221/94 20 40 40 E-Mail:[email protected] www.fairtrade-deutschland.deFairer Handel

Vamos e.V.

Achtermannstraße 10-12D-48143 MünsterTel.: 0251/45431 Fax: 0251/54705E-Mail: info@ vamos-muenster.dewww.vamos-muenster.deblumen, ethischer konsum

WeeD - Weltwirtschaft, Öko-logie & entwicklung e.V.

Eldenaer Str. 60 D-10247 BerlinTel.: 030/275 82 163 Fax: 030/275 96 928 Email: [email protected]

Weltladen-Dachverband e.V.

Ludwigsstraße 11D-55116 MainzTel.: 06131/68907 - 82Fax: 06131/68907 - 99E-Mail: [email protected] Handel

Werkstatt Ökonomie e.V.

im WeltHaus HeidelbergWilly-Brandt-Platz 5D-69115 HeidelbergTel.: 06221/4 33 36 - 0Fax: 06221/4 33 36 - 29E-Mail: [email protected]

C) Entwick-lungspoliti-sche Landes-netzwerke

baden-Württemberg

DEAB Dachverband Entwick-lungspolitik Baden-Württem-berg e.V.Vogelsangstr. 62D-70197 StuttgartTel.: 0711/66 487 360

Fax: 0381/49 024 91E-Mail: [email protected] www.eine-welt-mv.de

niedersachsen

VEN Verband Entwicklungspo-litik Niedersachsen e.V.Hausmannstr. 9-10D-30159 HannoverTel.: 0511/39 16 50Fax: 0511/39 16 75E-Mail: [email protected] www.ven-nds.de

nordrhein-Westfalen

Eine Welt Netz NRW e.V.Achtermannstr. 10-12D-48143 MünsterTel.: 0251/28 46 69 - 0Fax: 0251/29 46 69 - 10E-Mail: [email protected] www.Eine-Welt-Netz-NRW.de

rheinland-pfalz

ELAN Entwicklungspoltisches Landesnetzwerk Rheinland-Pfalz e.V.Frauenlobstr. 15-19D-55118 MainzTel.: 06131/97 208 67Fax: 06131/97 208 69E-Mail: [email protected] www.elan-rlp.de

saarland

NES Netzwerk Entwicklungs-politik im Saarland e.V.Evangelisch-Kirch-Str. 8D-66111 SaarbrückenTel.: 0681/938 52 - 35 Fax: 0681/938 52-64E-Mail: [email protected] www.nes-web.de

sachsen

ENS Entwicklungspolitisches Netzwerk Sachsen e.V.Kreuzstr. 7D-01067 DresdenTel.: 0351/49 233 64 Fax: 0351/49 233 60E-Mail: [email protected]

sachsen-Anhalt

EINE WELT Netzwerk Sachsen-Anhalt e.V.Johannisstr. 18D-06844 DessauTel.: 0340/23 011 22Fax: 0340/23 011 21E-Mail: [email protected] www.ewnsa.de

schleswig-Holstein

BEI Bündnis Eine Welt Schles-wig-Holstein e.V.Walkerdamm 1 D-24103 KielTel.: 0431/6793 99 - 00

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Fax: 0431/6793 99 - 06E-Mail: [email protected] www.bei-sh.org

thüringen

Eine Welt Netzwerk Thüringen e.V.Kochstraße 1aD-07745 JenaTel.: 03641/22 49 950Fax: 03641/22 49 949E-Mail: [email protected] www.ewnt.de

D) Arbeits-rechte

Deutscher Gewerkschafts-bund (DGb) – bundesvor-stand

Henriette-Herz-Platz 2D-10178 BerlinTel.: 030/240 60 - 0Fax: 030/240 60 - 324E-Mail: [email protected]

IG metall Vorstand

Wilhelm-Leuschner-Straße 79D-60329 FrankfurtTel.: 069/6693 - 0Fax: 069/6693 2843E-Mail: [email protected]

Internationale Arbeitsorgani-sation (ILo)

4, route de MorillonsCH-1211 Genéve, SchweizTel.: 0041 22/799 7940Fax: 0041 22/799 8577E-Mail: [email protected]

ver.di - Vereinte Dienstleis-tungsgewerkschaft

BundesvorstandPaula-Thiede-Ufer 10D-10179 BerlinTel.: 030/69 56 - 0Fax: 030/69 56 31 41E-Mail: [email protected]

E) Öffentliche Einrichtungen

IcLeI – Local Governments for sustainability

Leopoldring 3D-79098 FreiburgTel.: 0761/36892 - 0 Fax: 0761/36892 - 19E-Mail: [email protected]

kompass nachhaltigkeit

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenar-beit (GIZ)Friedrich-Ebert-Allee 40D-53113 BonnTel: 0228/44 60 - 0Fax: 0228/4460 17 66www.kompass-nachhaltigkeit.de

kompetenzstelle für nachhal-tige beschaffung

Beschaffungsamt des Bundes-ministeriums des InnernBrühler Str. 3D-53119 BonnTel.: 0228/99610 2345E-Mail: nachhaltigkeit@ bescha.bund.dewww.nachhaltige- beschaffung.info

newtrade nrw

Stadttor 1D-40190 DüsseldorfTel.: 0211/837-1622Fax: 0211/837 187 1622E-Mail: angelika.kilian @stk.nrw.dewww.newtrade-nrw.de/ index.html

servicestelle kommunen in der einen Welt

ENGAGEMENT GLOBAL gGmbHTulpenfeld 7D-53113 Bonn

Tel.: 0228/20 717 - 0Fax: 0228/20 717-389E-Mail: info@ service-eine-welt.dewww.service-eine-welt.de

F) Informa-tionen zu Siegeln und Unternehmen

Grüne mode-online portal:

www.ci-romero.de/gruenemode

siegelklarheit:

www.siegelklarheit.de/home

kompass nachhaltigkeit:

www.kompass-nachhaltigkeit.de

profile der Arbeitsbekleidungs-unternehmen in Deutschland:

www.ci-romero.de/cora

515151

kampagnenleitfaden „Wie fair kauft meine Stadt?” (vorliegend)

protestpostkarte „Wie fair kauft meine Stadt?”

Aktionszeitung „Wie fair kauft meine Stadt?”

Großer FAIrness-check – zur Übergabe an Kommunen (auch online digital verfügbar)

Informationsbroschüre „Quo vadis, Beschaffung?” – eine Be-standsaufnahme der sozial verantwortlichen öffentlichen Beschaf-fung (auch digital online verfügbar)

ratgeber im taschenformat: „WearFair? Ein Wegweiser durch den Labeldschungel bei Textilien”

Faltblatt : „Fit For Fair” – für SportlerInnen und Vereine (ab Juni 2015)

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Page 56: > Argumente WerkmAppe > Hintergrundinformationen ... · Wegweiser zur sozial verantwortlichen Beschaffung in Kommunen EINLEITUNG zeigt, dass viele Berufsbekleidungsunternehmen, die

Gegen Ungerechtigkeit anzugehen, ist seit 1981 die Moti-vation der Christlichen Initiative Romero (CIR). Während es in den 1980er-Jahren um ein Ende der Bürgerkriege in den Ländern Mittelamerikas ging, steht heute u.a. der Kampf gegen die unwürdigen Arbeitsbedingungen all jener Frauen und Männer im Vordergrund, die Konsum-güter für den globalen Markt fertigen. In zahlreichen Netz werken gibt die CIR den Opfern der Globalisierung eine Stimme. Sie informiert über katastrophale Arbeits-bedingungen, konkrete Arbeitsrechtsverletzungen, Aus- beutung und setzt sich global für menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen ein. Vor diesem Hin-tergrund ruft die CIR zu verantwortlicher öffentlicher Beschaffung auf. Denn die öffentliche Hand kann durch ihren Einkauf maßgeblich zur Verbesserung der Situation der ArbeiterInnen im globalen Süden beitragen.

Christliche Initiative Romero (CIR)Breul 23, 48143 MünsterTelefon 0251 / 8 95 03 | Fax 0251 / 8 25 41E-Mail: [email protected] | www.ci-romero.de