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Eingliederungsbericht Kommunales Jobcenter Landkreis Main-Taunus Stadtgebiet Frankfurt am Main Stadtgebiet Wiesbaden 2014 gemäß § 4 der Verwaltungsvereinbarung über die vom Bund zu tragenden Aufwendungen des zugelassenen kommunalen Trägers der Grundsicherung vom 6. Januar 2005

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Eingliederungsbericht

Kommunales JobcenterLandkreis Main-Taunus

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StadtgebietFrankfurt am Main

StadtgebietWiesbaden

2014

gemäß § 4 der Verwaltungsvereinbarung über die vom Bund zu tragenden Aufwendungen des zugelassenen kommunalen

Trägers der Grundsicherung vom 6. Januar 2005

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Eingliederungsbericht 2014

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VORWORT

Auf den nachstehenden Seiten legen wir erstmals in einem Gesamtbericht unser komplettes Eingliederungsmanagement offen, was im Jahr 2014 sowohl mit Kom-munal-, Landes- oder Bundesmitteln finanziert wurde. Alle Details zu unseren durch-geführten Maßnahmen können diesem Umsetzungsbericht der Beschäftigungs-förderung entnommen werden und stellt damit erstmals eine gemeinsame Platt-form für unsere Ziel- und Ressourcenorientierte Fallsteuerung (ZRF) im SGB II und auch die rechtskreisübergreifenden Hilfen für das SGB VIII und XII dar. Insbeson-dere werden die Anzahl der einzelnen Teilnehmer/innen und die Vermittlungserfolge dargestellt, sowie die unterschiedlichen Maßnahmen zu den Förderzielen transpa-rent gemacht. Im Hinblick auf die Erkenntnisse aus der Fallsteuerung werden wir die-se Haltung auch weiterhin fortlaufend überprüfen und konsequent dem ZRF-Gedan-ken unterstellen. Wie die Entwicklung der letzten Jahre gezeigt hat, haben sich auch unsere Netzwerkpartner den veränderten Anforderungen angepasst und beteiligen sich ebenfalls mit voller Kraft an diesem Entwicklungsprozess.

Das Kommunale Jobcenter des Main-Taunus-Kreises konnte im letzten Jahr aber nicht nur das ZRF-Modell in der Praxis erfolgreich verstetigen, dabei auch die Aktivierungszahlen der betreuten Kunden deutlich steigern, sondern erreichte mit einer Vermittlungszahl von knapp 2.400 Menschen auch wiederum eine gute Integ-rationszahl für unseren schwierigen Personenkreis. Die Arbeitgeber unserer Region geben auch Menschen mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit eine Chance, wenn sie von uns überzeugt werden können, dass der aktuelle Bewerber eine gute Per-spektive für das jeweilige Unternehmen ist. Dies braucht einen permanenten und vertrauensvollen Austausch mit den Arbeitgebern der Region, was zu neuen Impul-sen führt, die wiederum auch unsere Aktivierungsarbeit dann in eine erfolgreiche Vermittlungsarbeit münden lässt. Mit diesem gestuften Verfahren werden wir in den nächsten Jahren unsere Vermittlungsarbeit weiter professionalisieren bzw. unsere bisherigen Integrationserfolge untermauern.

Seit Übernahme der SGB II-Trägerschaft konnten wir auf eine nahezu vollständige Ausschöpfung der Bundesmittel zurückblicken. Mit einem durchschnittlichen Aus-schöpfungsgrad von ca. 98 % dürften wir, nicht nur hessenweit, einen absoluten Spitzenplatz einnehmen. Im Gegensatz zu den Vorjahren haben wir im letzten Jahr erstmals enorme Umschichtungen zwischen den Eingliederungsmitteln und den Verwaltungsmitteln vorgenommen.

Diese Vorgehensweise hat zwei Hauptgründe:

1. Durch die verlängerte vorläufige Haushaltsführung beim Bund und die da-mit einhergehende verzögerte Mittelzuweisung konnten die Eingliederungs-mittel erst mit erheblicher Verspätung in die Ausschreibung und Vergabe gebracht werden. Dies führte letztendlich zu erheblichen Minderausgaben bei den Eingliederungsmitteln des Bundes, die nicht in entsprechende För-dermaßnahmen für Langzeitarbeitslose mündeten.

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Eingliederungsbericht 2014

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2. In den vergangenen Jahren ist die Differenz zwischen den tatsächlich ent-stehenden Verwaltungskosten und den durch die Bundesmittel gedeckten Kosten immer größer geworden. Steigerungen in den Personalkosten durch Tariferhöhungen etc. wurden nicht ausgeglichen und führten in der Konse-quenz zu einer erheblichen Unterdeckung, die letztendlich zu Lasten des Landkreises gehen. Dieser Entwicklung muss endlich entgegengesteuert und ein auskömmliches Verwaltungsbudget vom Bund zugewiesen werden.

Erstmals hat sich der Main-Taunus-Kreis in 2013 dazu entschlossen, erhebliche kommunale Mittel einzustellen, um quasi ein regionales Übergangsmanagement zwischen dem SGB II und XII aufzubauen und will zukünftig damit auch noch eine bessere Verzahnung zum SGB VIII realisieren. Diese Mittel dienten auch in 2014 also nicht als Ersatz für gekürzte Eingliederungsmittel, sondern haben den Auftrag Schnittmengen zu bilden und mit entsprechenden Maßnahmen den erheblichen Ab-grenzungsproblematiken zu begegnen. Auch mit der im letzten Jahr fortgeschrie-benen Ausbildungs- und Arbeitsmarktstrategie des Main-Taunus-Kreises werden wir zukünftig noch stärker die rechtskreisübergreifenden Projekte in Angriff nehmen und kreative Lösungsansätze entwickeln, um die Optionskommune Main-Taunus-Kreis weiter voranzubringen.

Hofheim, den 01.04.2015

Joachim Werle

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Eingliederungsbericht 2014

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Inhaltsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

1.0 Kurzportrait des Main-Taunus-Kreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

2.0 Finanzierungsübersicht des Amtes für Arbeit und Soziales. . . . . . . . . . . . . . . . 9 2.1 Extrakt der Geldmittelverwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

3.0 Ziel- und Ressourcenorientierte Fallarbeit (ZRF). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 3.1 Potenzialanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 3.1.1 Förderziel: Direktvermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 3.1.1.1 Ressourcenbereich: Bewerbungs- u. Stellensuchverhalten . . . . . . . . . . 13

3.1.2 Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 3.1.2.1 Ressourcenbereich: Qualifikation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 3.1.2.2 Ressourcenbereich: Arbeitsverhalten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 3.1.2.3 Ressourcenbereich: Sozialverhalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 3.1.2.4 Ressourcenbereich: Arbeitsmotivation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

3.1.3 Förderziel: Herstellung der Prozessfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 3.1.3.1 Ressourcenbereich: Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 3.1.3.2 Ressourcenbereich: Lebenspraktische Kompetenzen . . . . . . . . . . . . . . . 16 3.1.3.3 Ressourcenbereich: Mitwirkung in der Fallsteuerung. . . . . . . . . . . . . . . . 17

3.1.4 Förderziel: Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 3.1.4.1 Ressourcenbereich: Leistungsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

4.0 MaßnahmenfinanzierungauskommunalenEingliederungs-Mitteln . . . . . . . . 18 4.0.1 Ressourcenscheck 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 4.1. Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 4.1.1 Ressourcenbereich: Arbeitsverhalten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 4.1.1.1 Maßnahme: Ausbildungsvorbereitende Maßnahme AvM . . . . . . . . . . . . . 19

4.2 Förderziel: Herstellung der Porzessfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 4.2.1 Ressourenbereich: Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 4.2.1.1 Maßnahme: Schuldnerberatung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

4.3 Förderziel: Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 4.3.1 Ressourcenbereich: Leistungsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 4.3.1.1 Maßnahme: JobPerspektive I. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 JobPerspektive II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

5.0 MaßnahmenfinanzierungausLandesmitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 5.1 Förderziel: Direktvermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 5.1.1 Ressourcenbereich: Bewerbungs- u. Stellensuchverhalten . . . . . . . . . . . 24 5.1.1.1 Maßnahme: Arbeit Plus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 5.1.1.2 Maßnahme: Ausbildungsmarktcoach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

5.2 Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 5.2.1 Ressourcenbereich: Qualifikation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 5.2.1.1 Maßnahme: Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender in Teilzeit . . . . . . 28 5.2.1.2 Maßnahme: Fit in den Beruf (FiB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

INHALTSVERZEICHNIS

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Eingliederungsbericht 2014

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6.0 MaßnahmenfinanzierungausBundesmitteln. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 6.1 Förderziel: Direktvermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 6.1.1 Ressourcenbereich: Bewerbungs- u. Stellensuchverhalten . . . . . . . . . . . 31 6.1.1.1 Maßnahme: Eingliederungszuschuss (EGZ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 6.1.1.2 Job–Aktiv–Zentrum (JAZ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 6.1.1.3 Perspektive 50plus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 6.2 Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 6.2.1 Ressourcenbereich: Qualifikation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 6.2.1.1 Außerbetriebliche Ausbildung (BaE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 6.2.1.2 Bildungsgutschein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 6.2.1.3 Praktikum im Betrieb (PiB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 6.2.1.4 Gründungsdarlehen §16c . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 6.2.2 Ressourcenbereich: Arbeitsverhalten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 6.2.2.1 Stärkung Arbeitsverhalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 6.2.3 Ressourcenbereich: Arbeitsmotivation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 6.2.3.1 Stärkung Arbeitsmotivation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 6.2.3.2 Tisch & Teller . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 6.2.3.3 Wettbewerbsfähigkeit 2014-2015. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 6.3 Förderziel: Herstellung der Prozessfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 6.3.1 Ressourcenbereich: Lebenspraktische Kompetenzen . . . . . . . . . . . . . . . 47 6.3.1.1 Maßnahme: Lebenspraktische Kompetenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 6.3.1.2 Maßnahme: NEA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 6.3.1.3 viva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 6.3.1.4 Maßnahme: Arbeitsgelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 6.4 Förderziel: Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 6.4.1 Ressourcenbereich Leistungsfähigkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 6.4.1.1 Maßnahme: Feststellung der Erwerbsfähigkeit gem. § 44a SGB II . . . . . 51

7.0 FörderungvonMenschenmitBehinderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 7.1 Maßnahme: VITA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 7.2 Maßnahme: STARTKLAR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

8.0 Sondermaßnahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 8.1 Beschäftigungszuschuss gemäß § 16e Sozialgesetzbuch II (SGB II) . . . 55

9.0 Statistik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57

10.0 Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 10.1 Abbildungs- und Tabellenverzeichni . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

11.0 Unsere Kooperationspartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61

Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63

Gender MainstreamingUm den Aspekt des Gender Mainstreaming hier nicht unberücksichtigt zu lassen, sei angemerkt, dass im vorliegenden Bericht auf eine Differenzierung nach den geschlechtlichen Sprachformen verzichtet wurde. Bei der Verwendung männlicher Sprachformen sind – sofern es sinnstiftend ist – Menschen jeglichen Geschlechts gemeint.

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Eingliederungsbericht 2014

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1.0 Kurzportrait des Main-Taunus-Kreises

Mit rund 222 km² ist der Main-Taunus-Kreis der flächenmäßig kleinste und mit 229.100 Einwohnern der am zweitdichtesten besiedelte Landkreis Deutschlands. Die Bevölkerungsdichte liegt bei 1.030 Einwohner/km². Die Verteilung nach Alters-gruppen stellt sich wie folgt dar:

Der Main-Taunus-Kreis liegt im Kern des Rhein-Main-Gebiets westlich von Frank-furt am Main bzw. östlich der Landeshauptstadt Wiesbaden und gehört zu den wirt-schaftsstärksten Landkreisen bundesweit. Zum Kreis gehören 9 Städte und 3 Ge-meinden, Kreisstadt ist Hofheim am Taunus.

Mit einer SGB II-Arbeitslosenquote von 2,2 % liegt der Main-Taunus-Kreis unter dem bundes- und hessenweiten Durchschnitt (Bund 4,7 % / Hessen 3,7 %).

Mit dem vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zum 01.01.2005 zu einer einheitlichen Leistung Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) zusammengefasst.

Seither ist das Kommunale Jobcenter Main-Taunus-Kreis (KJC) für die Leistungs-gewährung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) sowie die Beratung und Unterstützung bei der Arbeitssuche von erwerbsfähigen Leistungsbeziehern (eLB) zuständig. Die Beratung und Betreu-ung erfolgt durch das Fallmanagement. Zum Stand am 31.12.2014 gab es im Land-kreis 2.750 arbeitslose Personen.

Abbildung 1 - Bevölkerung

0

20.000

40.000

60.000

80.000

100.000

120.000

140.000

160.000

Verteilung nach Altersgruppen

unter 6

6 bis unter 15

15 bis unter 65

65 oder mehr

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Eingliederungsbericht 2014

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KommunenimMain-Taunus-Kreis–RechtskreisSGBII

Arbeits- ALO- unter über Kommunen lose Quote Männer Frauen 25 55 (SGB II)2

Bad Soden 13.342 2.729 173 1,5 % 89 84 14 21Eppstein 8.638 1.120 128 1,8 % 69 59 14 13Eschborn 13.446 2.772 278 2,5 % 137 141 24 29Flörsheim 13.483 1.813 270 2,4 % 131 139 19 27Hattersheim 17.073 3.344 607 4,2 % 322 285 47 70Hochheim 10.921 1.030 176 1,9 % 78 98 18 26Hofheim 25.195 3.065 380 1,8 % 189 191 27 34Kelkheim 17.628 2.431 252 1,7 % 129 123 29 30Kriftel 7.067 1.090 88 1,5 % 52 36 8 14Liederbach 5.664 1.045 97 2,0 % 52 45 4 15Schwalbach 9.011 1.842 235 3,1 % 121 114 23 18Sulzbach 5.734 810 66 1,4 % 37 29 4 6

MTK 147.202 23.091 2.750 2,2 % 1.406 1.344 231 303

BerichtsmonatDezember20142 Bevölkerung1

2013 (15-64 Jahre)

davon nicht

deutsch1

Tabelle 2 ‒ Kommunen im MTK

Quelle:

1 Bevölkerungsdaten: Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf der neuen Basis des Zensus 2011 ‒ diein diesem Bericht dargestellten Einwohnerzahlen für den 31.12.2013 sind endgültig, die Untergliederungen nach der Staatsangehörigkeit (deutsch / nicht deutsch) und Alter ist vorläufig. Die Bevölkerungsdaten zum 31.12.2014 lagen noch nicht vor.

2 ALO-Quote: Die Arbeitslosenquote – hier werden die gesamt Arbeitslosen bzw. die Arbeitslosen im SGB II bis unter 65 Jahren zu den zivilen Erwerbspersonen in Beziehung gesetzt. Seit Januar 2009 erfolgte die Umstel-lung der Arbeitslosenquoten durchgängig auf alle ziv. Erwerbspersonen.

Berechnung: Die Arbeitslosenquoten (alle Arbeitslosen) zeigen die relative Un-terauslastung des Arbeitskräf-teangebotes an, in dem sie die (registrierten) Ar-beitslosen zu den Erwerbspersonen (EP = Erwerbstätige + Ar-beitslose) in Beziehung setzen. Der Kreis der Erwerbspersonen wird hier auf alle zivilen Erwerbstätigen bezo-gen (alle ziv. ET = sind die Summe aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie Selbstständigen und mit-helfenden Familienangehörigen).

Anmerkung: Die Arbeitslosenquoten für den Rechtskreis SGB II im MTK liegen für die Kommunen nicht vor. Aus diesem Grund beruhen die ALO-Quoten für die Kommunen auf eigenen Berechnungen. Die zivilen Er-werbspersonen wurden von der Gesamtzahl für den MTK heruntergebrochen und dienen hier als Grundlage für die Berechnung der SGB II-Quoten für die Kommunen. // Quelle: Arbeitslosenzahlen MTK, eigene Auswer-tung, Dezember 2014.

3 Altersgrenze: Vor 2012 lag die Altersgrenze bei 65 Jahren. Seit dem 01.01.2012 sind die Personen ab demGeburtsjahrgang 1947 von der stufenweisen Anhe-bung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre betroffen. Diese Personenanzahl ist bisher marginal.

Jahre3Jahre

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Eingliederungsbericht 2014

Seite 9

Kosten der Unterkunft

26,16 Mio. € 7,99 Mio.€Bund 18,17 Mio. € MTK

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

28,24 Mio. €

Eingliederungsleistungen

Bund:2,94Mio.€ • Qualifizierungsmaßnahmen • Lohnkostenzuschüsse • Arbeitsgelegenheiten usw.

MTK: 0,26 Mio. € • Kommunale MittelPerspektive

50 plus

0,44 Mio. €

Flankierende Maßnahmen0,31 Mio. €

• Kinderbetreuungskosten • Schuldnerberatung•PsychosozialeBetreuung

Sonstige Transferleistungen

1,51 Mio. €

Verwaltungsbudget Finanzierung der Personal-

und Sachkosten

9,54 Mio. €

9,54 Mio. € Gesamtkosten 1,45 Mio. € Kommunale Anteile (15,2 %) 8,09 Mio. € Verwaltungskosten ohne KFA 5,74 Mio.€ zugewieseneBundesmittel 1,52 Mio. € aus Eingl.-mittel umgebucht 0,83 Mio. € zusätzl. Kreismittel

Transferleistungen54,40 Mio. €

Bundeserstattungen

Reine Kreismittel

2.0 Finanzierungsübersicht des Amtes für Arbeit und Soziales

Die entstehenden Aufwendungen werden überwiegend durch Bundesmittel, einen geringen Anteil an Landesmitteln sowie sonstige Erträge gedeckt. Der verbleibende Fehlbetrag wird im Rahmen der sog. Gewährträgerhaftung aus dem Haushalt des Main-Taunus-Kreises über einen Zuschuss ausgeglichen.

Die fehlenden 0,83 Millionen Euro wurden somit als Aufwendungen im Haushalt über den MTK bereitgestellt. Zusätzlich hat der MTK für Arbeitsmarktmaßnahmen 0,26 Millionen Euro bereitgestellt.

Abbildung 3 - Mittelübersicht

Landesmittel • 0,19 Mio. € Arbeitsmarktbudget • 0,17 Mio. € Ausbildungsbudget

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Eingliederungsbericht 2014

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2.1 Extrakt der Geldmittelverwendung

Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II werden von Bund und Kommunen finanziert. Der Bund kommt auf für die Leistungen zum Lebensunterhalt, für Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und die Ver-waltungskosten. Das Kommunale Jobcenter Main-Taunus-Kreis (KJC) übernimmt die Kosten der Unterkunft und weitere soziale Leistungen zur Eingliederung, die durch Betreuung und Beratung entstehen.

Die Verteilung der Haushaltsmittel auf die 424 Leistungsträger in Jobcenter und zu-gelassenen kommunalen Träger findet über einen Indikator statt, der den Finanz-bedarf der Träger in Abhängigkeit vom regionalen Anteil der erwerbsfähigen Hilfe-bedürftigen und dem regionalen Problemdruck in den Kreisen berücksichtigt. Durch die Eingliederungsmittelverordnung wird bestimmt, dass als ergänzender Maßstab die Grundsicherungsquote bei der Verteilung zu berücksichtigen ist, die aus dem Quotienten der Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Zahl der zivilen Er-werbspersonen gebildet wird.

Die gesetzlichen Regelungen für die Eingliederungsmaßnahmen sind in Kapitel 3 Abschnitt 1 des SGB II unter den §§ 16 bis 16f zu finden:

§ 16 Leistungen zur Eingliederung§ 16 a Kommunale Eingliederungsleistungen§ 16 b Einstiegsgeld§ 16 c Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen§ 16 d Arbeitsgelegenheiten § 16 e Leistung zur Beschäftigungsförderung§ 16 f Freie Förderung

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Eingliederungsbericht 2014

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3.0 Ziel- und Ressourcenorientierte Fallsteuerung (ZRF)

Seit Ende 2012 arbeitet das kommunale Jobcenter Main-Taunus-Kreis mit dem neu-en ressourcenorientierten Fallsteuerungssystem ‒ die Ziel- und Ressourcenorien-tierte Fallsteuerung: ZRF ‒ das eine neue Form des Profilings (der Potenzialanaly-se) enthält.

Das ZRF fokussiert die Stärken der erwerbsfähigen Leistungsbezieher und ihrer individuelle Direktvermittlung. Sollte eine Direktvermittlung nicht möglich, konzent-riert sich das KJC auf die Stärkung eines jeweiligen Förderziels bzw. Entwicklungs-ziels und verfolgen keine Parallelstrategien.

Jedes Förderziel (Direktvermittlung, Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit, Her-stellung der Prozessfähigkeit und Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit) steht gleich-berechtigt nebeneinander. Bei der Bearbeitung der Förderziele geht das KJC be-wusst in kleinen Schritten vor, das heißt, das Fallmanagement bearbeitet ein Ent-wicklungsziel nach dem anderen.

Die Entwicklungsziele entsprechen den zu stärkenden Ressourcenbereichen, die den vier Förderzielen zugeordnet sind.

Bewerbungs- und Stellensuchverhalten

Qualifikation

Arbeitsverhalten

Sozialverhalten

Arbeitsmotivation

Rahmenbedingungen

Lebenspraktische Kompetenzen

Mitwirkung in der Fallsteuerung

Leistungsfähigkeit körperlich, pysisch

Herstellung der Förderziele Direkt- Wettbewerbs- Herstellungder Stabilisierungder Ressourcenbereiche vermittlung fähigkeit Prozessfähigkeit Erwerbsfähigkeit

Entwicklungsziel Nicht relevant Nicht relevant Nicht relevant

Nicht relevant Entwicklungsziel Nicht relevant Nicht relevant

Nicht relevant Entwicklungsziel Nicht relevant Nicht relevant

Nicht relevant Entwicklungsziel Nicht relevant Nicht relevant

Nicht relevant Entwicklungsziel Nicht relevant Nicht relevant

Nicht relevant Nicht relevant Entwicklungsziel Nicht relevant

Nicht relevant Nicht relevant Entwicklungsziel Nicht relevant

Nicht relevant Nicht relevant Entwicklungsziel Nicht relevant

Nicht relevant Nicht relevant Nicht relevant Entwicklungsziel

Tabelle 4 - ZRF-Matrix

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Der Erfolg der Zielerreichung ist anhand der Definition und der Merkmale messbar, sie sind akzeptiert, weil sie gemeinsam mit dem erwerbsfähigen Leistungsbezieher (eHb) im Profilinggespräch (Potenzialanalyse) entwickelt wurden und damit auch realistisch, also erreichbar sind.

Darüber hinaus gibt es einen zeitlichen Rahmen für die Zielerreichung. Die neue Fallsteuerung ist ein zyklischer, kein linearer Prozess, danach wird der erwerbsfähi-ge Leistungsbezieher immer wieder von neuem mit „frischem Blick“ im Profiling be-trachtet. Hierbei verfolgt das KJC eine partnerschaftliche und transparente Zielent-wicklung zur Arbeitsintegration.

Das KJC sieht dabei die Bestimmung des Ziels im Rahmen des Profilings mit den erwerbsfähigen Leistungsbeziehern als seine Aufgabe. Der externe Maßnahme-Träger hat die Verantwortung das von dem KJC bestimmte Ziel umzusetzen. Dieser ist demnach für den Weg/die Methode, die zur Zielerreichung dient, verantwortlich. Das heißt auch, dass der externe Maßnahme-Träger in der Regel keine Profiling-aufgaben übernimmt.

Es ist das Ziel der ZRF konsequent ressourcen- und zielorientiert zu steuern. Dem-entsprechend verfolgen Maßnahmen eindeutig ein konkret definiertes Förder- und Entwicklungsziel. Das KJC setzt Maßnahmen um, die diese Zielorientierung nach den Zieldefinitionen der ZRF treffsicher und konsequent auslegt.

3.1 Potenzialanalyse

Inhalt einer Potenzialanalyse ist die Feststellung von beruflichen und persönlichen Merkmalen wie Qualifikation, Kenntnisse, Berufserfahrung, Aktualität der Qualifika-tion sowie spezielle Kenntnisse der Weiterbildungsfähigkeit und -bereitschaft von weiteren für die Vermittlung erforderlichen Persönlichkeitsmerkmalen. Die gesamt-hafte Betrachtung von Stärken- und Potenzialanalyse erfolgt in der Standortbestim-mung gemeinsam mit den Kunden.

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3.1.1 FÖRDERZIEL:Direktvermittlung

Hierbei geht es um die Vermittlung erwerbsfähiger Leistungsbezieher (eLb) in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Konkret geht es um die Stärkung des Ressourcenbereichs Bewerbungs- und Stellensuchverhalten.

3.1.1.1Ressourcenbereich:Bewerbungs-u.Stellensuchverhalten

Als Bewerbungs- und Stellensuchverhalten bezeichnet man die Fähigkeit des er-werbsfähigen Leistungsbeziehers (eLb), sich eigenständig, zielgerichtet und quali-tativ angemessen um eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung zu bemühen.

Der Ressourcenbereich Bewerbungs- und Stellensuchverhalten kann an den fol-genden sechs Merkmalsbereichen gut erfasst werden:

Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen Qualität der Bewerbungsunterlagen Nutzung potenzieller Bewerbungskanäle Selbstmarketing Eigenbemühungen zur Kontaktaufnahme mit Arbeitgebern Zugriff auf berufsrelevante soziokulturelle Netzwerke

Das Entwicklungsziel Direktvermittlung lässt sich wie folgt beschreiben: Mit Beendi-gung der Maßnahme verfügt der erwerbsfähige Leistungsbezieher (eLb) über voll-ständige, der jeweiligen Stellenausschreibung angemessene Bewerbungsunterla-gen und ist befähigt eigenständig Stellenausschreibungen auf unterschiedlichen Wegen aufzufinden.

3.1.2 FÖRDERZIEL:HerstellungderWettbewerbsfähigkeit

3.1.2.1Ressourcenbereich:Qualifikation

Fachliche Fertigkeiten und Kenntnisse, die der Kunde potenziellen Arbeitgebern zur formalen Erledigung der Arbeitsaufgaben anbieten kann.

3.1.2.2 Ressourcenbereich: Arbeitsverhalten

Als Arbeitsverhalten bezeichnet man die Fähigkeit des erwerbsfähigen Leistungs-beziehers (eLb), (wechselnde) Anforderungen einer Arbeitsstelle zu erfüllen und sich den jeweiligen Gegebenheiten eines Arbeitgebers anzupassen.

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Ergänzend geht man davon aus, dass sich der Ressourcenbereich Arbeitsverhalten an folgenden Merkmalsbereichen gut verstehen lässt:

Gewissenhaftigkeit Pünktlichkeit Selbständigkeit im Arbeitsverhalten Durchhaltevermögen strukturierte Arbeitsweise Flexibilität

Das Entwicklungsziel zum Arbeitsverhalten lässt sich wie folgt beschreiben: Mit Be-endigung der Maßnahme sind die erwerbsfähige Leistungsbezieher (eLb) in der La-ge, Absprachen und Termine gewissenhaft einzuhalten und wenn erforderlich, auch sorgfältig vorzubereiten. Auch bei unvorhergesehenen Aufgaben ist es ihnen mög-lich, Prioritäten zu setzen, um Termine einhalten zu können. Ihnen übertragene Auf-träge können sie zuverlässig und eigenständig bearbeiten. Kurz- und langfristige Ziele können sie realistisch und klar definieren; Teilziele werden sinnvoll der Reihe nach abgearbeitet. Des Weiteren verfügen die erwerbsfähigen Leistungsbezieher über ein hohes Maß an Selbstorganisation, Zuverlässigkeit und Flexibilität.

3.1.2.3 Ressourcenbereich: Sozialverhalten

Als Sozialverhalten bezeichnet man die Fähigkeit des Kunden, Beziehungen zu un-terschiedlichen Personen in unterschiedlichen Kontexten erfolgreich aufzubauen und zu festigen.

Ferner geht man davon aus, dass sich der Ressourcenbereich Sozialverhalten an folgenden Merkmalsbereichen definieren lässt:

Kommunikationsfähigkeit (insbesondere Darstellung der eigenen Biografie) Verhaltensreflexion Kompromissbereitschaft Durchsetzungsvermögen

Das Entwicklungsziel zum Sozialverhalten lässt sich wie folgt beschreiben: Mit Be-endigung der Maßnahme sind die erwerbsfähigen Leistungsbezieher (eLb) in der Lage, ihr Verhalten zu reflektieren, eigene Vorstellungen angemessen durchzuset-zen und auch Kompromisse einzugehen. Des Weiteren verfügt der erwerbsfähige Leistungsbezieher über einen Zuwachs an angemessener Kommunikationsfähig-keit und ist in der Lage seine Biografie verständlich darzustellen.

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3.1.2.4 Ressourcenbereich: Arbeitsmotivation

Als Arbeitsmotivation bezeichnet man den Willen und die Bereitschaft des erwerbs-fähigen Leistungsbeziehers, ein Direktvermittlungskunde zu werden.

Weiterhin geht man davon aus, dass sich der Ressourcenbereich Arbeitsmotivation an fünf Merkmalsbereichen gut erfassen lässt:

Lern- und Weiterbildungsbereitschaft Arbeitsortflexibilität Arbeitsplatzflexibilität Einstellung zur Arbeit Realistisches Berufsziel/Zielorientierung

Das Entwicklungsziel zur Arbeitsmotivation lässt sich wie folgt beschreiben: Mit Be-endigung der Maßnahme verfügen die erwerbsfähigen Leistungsbezieher (eLb) über ein hohes Maß an Eigeninitiative und Motivation für ihre berufliche Integrati-on. Sie erkennen selbst wo Handlungsbedarf besteht, sind flexibel und können oh-ne Anstoß von Außenstehenden Aufgaben erledigen und Lösungsstrategien für ihre Integration in Arbeit selbständig entwickeln und nachweislich durchführen.

3.1.3 FÖRDERZIEL:HerstellungderProzessfähigkeit

Dabei geht es um die Erarbeitung einer Berufsperspektive und die Verbesserung der Möglichkeiten der erwerbsfähigen Leistungsbezieher (eLb), ein Direktvermitt-lungskunde zu werden. Konkret geht es dort um die Stärkung der Ressourcenberei-che Lebenspraktische Kompetenzen und Rahmenvereinbarungen.

3.1.3.1 Ressourcenbereich: Rahmenbedingungen

Als Rahmenbedingungen bezeichnet man die Kontextbedingungen der erwerbsfä-higen Leistungsbezieher, die erfüllt sein müssen, um an der Integration in Arbeit und/oder an Integrationsaktivitäten mitzuwirken.

Anknüpfend geht man davon aus, dass sich der Ressourcenbereich Rahmenbedin-gungen an zehn Merkmalsbereichen gut erfassen lässt:

Wohnsituation finanzielle Situation Eintragung im Führungszeugnis laufende Gerichtsverfahren

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Betreuung von Kindern und Familienangehörigen Alleinerziehend Möglichkeit zur Schichtarbeit Möglichkeit zur Wochenendarbeit Führerschein Auto

Das Entwicklungsziel Rahmenbedingungen lässt sich wie folgt beschreiben: Mit Beendigung der Maßnahme sind die Finanzen als auch die Wohnsituation der er-werbsfähigen Leistungsbezieher (eLb) geregelt. Auch weitere Grundvoraussetzun-gen wie laufende Gerichtsverfahren, Eintragungen im Führungszeugnis, Führer-schein und Betreuungsverpflichtungen sind soweit bearbeitet und geregelt, dass die Arbeitsintegration, möglichst auch mit Schichten und an Wochenenden, angestrebt werden kann.

3.1.3.2 Ressourcenbereich: Lebenspraktische Kompetenzen

Als Lebenspraktische Kompetenzen bezeichnet man die Fähigkeit der erwerbsfä-higen Leistungsbezieher (eLb), in Alltagssituationen sicher und selbstständig zu Recht zu kommen.

Auf diese Weise geht man davon aus, dass sich der Ressourcenbereich Lebens-praktische Kompetenz an sieben Merkmalsbereichen gut erfassen lässt:

Persönliches Auftreten Sprachliche Ausdrucksweise äußeres Erscheinungsbild Hygiene Tagesstruktur Umgang mit Geld Selbststrukturierung

Das Entwicklungsziel zur Lebenspraktische Kompetenz lässt sich wie folgt beschrei-ben: Mit Beendigung der Maßnahme verfügen die erwerbsfähigen Leistungsbezie-her (eLb) über Selbststruktur und eine geregelte Tagesstruktur. Durch das Erler-nen des Umgangs mit geringen finanziellen Mitteln sind die Ansprüche der Kunden an seine wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst und verstanden. Das persönliche Auftreten der Leistungsbezieher ist selbstsicher und die sprachliche Ausdruckswei-se kompetent. Die Kunden haben zudem ein angenehmes und gepflegtes Erschei-nungsbild.

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3.1.3.3 Ressourcenbereich: Mitwirkung in der Fallsteuerung

Unter dem Punkt Mitwirkung in der Fallsteuerung versteht man die Fähigkeit und Bereitschaft der erwerbsfähigen Leistungsbezieher (eLb) seine Rechte und Pflich-ten im Rechtskreis SGB II anzuerkennen und seine daraus resultierendes aktives und selbstverantwortliches Verhalten im Integrationsprozess in Zusammenarbeit mit seinem Fallmanagement anzunehmen und auszufüllen.

Bereitschaft zur Zusammenarbeit Akzeptanz des SGB II als Übergangssystem Anerkennung der Rechte und Pflichten im SGB II-Bezug.

3.1.4 FÖRDERZIEL:StabilisierungderErwerbsfähigkeit

Hierbei geht es um die Betreuung und Unterstützung von erwerbsfähigen Leis-tungsbeziehern (eLb) mit Unterstützungsbedarf im Ressourcenbereich Leistungs-fähigkeit. 3.1.4.1 Ressourcenbereich: Leistungsfähigkeit

Als Leistungsfähigkeit bezeichnet man die psychische und physische Fähigkeit der Kunden, einer für sie passenden Arbeit nachzugehen bzw. alternativ an den Integra-tionsaktivitäten mitzuwirken.

Eingeschlossen sind (-körperlich und -psychisch) folgende sechs Merkmalsberei-chen für den Ressourcenbereich Leistungsfähigkeit:

Art der Behinderung Grad der Behinderung Gesundheitliche Einschränkungen körperlicher Art Gesundheitliche Einschränkungen psychischer Art Konzentrationsfähigkeit Kognitive Einschränkungen

Das Entwicklungsziel zur Leistungsfähigkeit lässt sich wie folgt beschreiben: Mit Beendigung der Maßnahme sind die erwerbsfähigen Leistungsbezieher konzentra-tionsfähig. Kognitive Fähigkeiten wurden gestärkt und gesundheitliche Einschrän-kungen psychischer- und/oder körperlicher Art wurden positiv beeinflusst.

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Finanzierung aus kommunalen Eingliederungsmitteln

4.0 Maßnahmenfinanzierung aus kommunalen Eingliederungs-Mitteln

Zur Realisierung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstüt-zung bei der Eingliederung in Arbeit werden die folgenden, aus kommunalen Mitteln finanzierten Leistungen erbracht, soweit sie für die Eingliederung der erwerbsfähi-gen Leistungsberechtigten (eLb) in den Arbeitsmarkt erforderlich sind.

4.0.1 Ressourcenscheck 2014

Die Maßnahme Ressourcenscheck wurde 2013 als Übergangsinstrument im Um-strukturierungsprozess zur Ziel- und ressourcenorientierten Fallsteuerung (ZRF) im Kommunalen Jobcenter (KJC) eingeführt. Als Modellkonzept sollte diese bisherige Maßnahmen ersetzen und die Grundlage für künftige Ausschreibungen in der Maß-nahme-Planung bilden.

Zu Beginn des Ressourcenschecks waren alle Entwicklungsziele des Förderzieles Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit als zu stärkende Bereiche enthalten. Nach Ausschreibung der Einzelmaßnahmen Ressourcenstärkung Arbeitsmotivation und Ressourcenstärkung Arbeitsverhalten wurden in 2014 innerhalb des Ressourcen-schecks noch die Entwicklungsziele Qualifikation und Stärkung des Sozialverhal-tens als zu stärkende Ziele angeboten.

An erster Stelle standen die Zuweisungen im Bereich Qualifikation mit 26 Teilneh-mern. Hierbei ging es fast ausschließlich um Qualifikation im PC-Bereich. Lediglich drei Teilnehmer wurden mit dem Ziel berufliche Erfahrung zugewiesen.

Abbildung 5 Ressourcenscheck

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Finanzierung aus kommunalen Eingliederungsmitteln

Zum Bereich Sozialverhalten gab es acht Zuweisungen. Hiervon war bei vier Teilneh-mern eine Stärkung im Merkmal Verhaltensreflektion, bei drei Teilnehmern im Bereich Kommunikationsfähigkeit – insbesondere Darstellung der eigenen Biografie und bei einem Teilnehmer eine Stärkung des Durchsetzungsvermögens vorgegeben.

Es wurden jeweils 10 Fachleistungsstunden, mit einer Gültigkeitsdauer von zwölf Wochen zu Grunde gelegt. Eine Verlängerung war, nach Begründung des weiteren Förderbedarfes durch den Träger möglich.

4.1 Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit

4.1.1 Ressourcenbereich: Arbeitsverhalten

4.1.1.1 Maßnahme: Ausbildungsvorbereitende Maßnahme AvM

Mit der Förderung der Außerbetrieblichen Ausbildung (BaE) werden die Ziele einer nachhaltigen Vermittlung in den Arbeitsmarkt und eine Unabhängigkeit von weiteren Sozialleistungsbezügen verfolgt.

Um den Besonderheiten der Zielgruppe gerecht zu werden, hat sich die Durchfüh-rung von Vorschaltmaßnahmen über einen längeren Zeitraum von mindestens vier Wochen bewährt. Hier kann seitens sozialpädagogischer Betreuung Vertrauen auf-gebaut werden. Nur ein intensives Kennenlernen der Teilnehmer hinsichtlich ihrer Neigungen und Kompetenzen sowie ihres Durchhaltevermögens ermöglicht eine passgenaue Vermittlung. Hohe Fehlzeiten und Ausbildungsabbrüche können ver-mieden werden.

So nahm bei der Planung der in 2014 zur Verfügung stehenden kommunalen Mittel eine Vorschaltmaßnahme zur BaE einen hohen Stellenwert ein.

Ein wichtiger Garant für das Durchhalten und Bestehen der Ausbildung stellt die enge sozialpädagogische Unterstützung und Betreuung dar. Während der vorbe-reitenden Maßnahme konnten sich Teilnehmer und Verantwortliche kennenlernen, ein Vertrauensverhältnis aufbauen und erste Absprachen für die zukünftige Zusam-menarbeit treffen.

So nahmen vom 15.05. bis 30.09.2014 insgesamt 78 Teilnehmer an der Maßnah-me teil. Zwei Teilnehmer wurden je zwei Mal zugewiesen. Bei vier Teilnehmern wur-de der ursprüngliche Maßnahme Zeitraum nochmals um vier Wochen verlängert. Der Einstieg war laufend möglich, die Mindestverweildauer eines Teilnehmers be-trug vier Wochen. Der Anteil an Teilnehmerinnen lag bei 26 %. Einen Migrationshin-tergrund besaßen 53 % aller Teilnehmer. Die schulischen Voraussetzungen waren breit gefächert. Über einen Hauptschulabschluss verfügten 51 %, keinen bzw. einen nicht anerkannten ausländischen Abschluss wiesen 26 % vor.

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Bis zum vorgesehenen Ende haben 72 % der Teilnehmer die Maßnahme besucht.

Davon konnten 39 Teilnehmer unter Beweis stellen, dass sie über die Voraussetzun-gen für die Aufnahme einer Außerbetrieblichen Ausbildung bei der SIGNUM GmbH verfügen. Sie haben neben ihrer hohen Motivation genügend kognitive Fähigkeiten mitgebracht, die einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung vermuten lassen. Im Rahmen von Stütz- und Förderunterricht sollen während der Ausbildung die festge-stellten mehr oder weniger hohen Unterstützungsbedarfe aufgearbeitet werden.

Weitere zwei Teilnehmer sind für eine Außerbetriebliche Ausbildung geeignet, aller-dings in anderen Berufsfeldern als angeboten. Keine Empfehlung für die Aufnahme einer BaE konnte sieben Teilnehmern aufgrund ihrer schwachen Voraussetzungen und zum Zeitpunkt massiven Problemlagen ausgesprochen werden. Für Zwei Teil-nehmer erschien die Aufnahme einer Arbeit als sinnvollere Perspektive, drei Teil-nehmer sind aufgrund ihrer Voraussetzungen durchaus in der Lage, eine Betriebli-che Ausbildung aufzunehmen. Einer Teilnehmerin wurde die externe Prüfung zum Erwerb eines Berufsabschlusses empfohlen.

4.2 Förderziel: Herstellung der Porzessfähigkeit

4.2.1 Ressourenbereich: Rahmenbedingungen

4.2.1.1 Maßnahme: Schuldnerberatung

Die Schuldnerberatung steht mit ihrem Angebot allen Bürgern des Main-Taunus-Kreises, insbesondere erwerbsfähigen Leistungsbezieher (eLb) nach dem SGB II und Leistungsberechtigten nach dem SGB XII zur Verfügung.

Abbildung 6 AvM

Finanzierung aus kommunalen Eingliederungsmitteln

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Eingliederungsbericht 2014

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Abbildung 7 Schuldnerberatung

Der beauftragte Träger idh Schuldnerberatung MTK gGmbH ist eine nach § 305 In-solvenzordnung zugelassene Beratungsstelle.

Die Mitarbeiter der Schuldnerberatung beraten und unterstützen die Bürger bei den Verhandlungen mit Gläubigern und versuchen Lösungen im Umgang mit den Schul-den zu finden. Das Tätigkeitsfeld umfasst unter anderem die Hilfe bei Stundungen, Vergleichen, Ratenzahlungen, Hilfe beim Verbrauerinsolvenz-Verfahren und die Er-stellung spezifischer Entschuldungspläne.

Das Beratungsangebot gliedert sich in die Module

Basisberatung Existenzsicherung Forderungsüberprüfung, Schuldnerschutz Psychosoziale, präventive Beratung Regulierung und Entschuldung

Daneben baut die Schuldnerberatungsstelle ihren migrationsspezifischen Ansatz weiter aus, um so das Angebot besser bekannt zu machen. Dies erfolgt durch das Angebot von Broschüren und Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen. Au-ßerdem wird die Vernetzung zu Migrantenverbänden und ehrenamtlich arbeitenden interkulturellen Personen erweitert. Die Beratungskräfte der Beratungsstelle arbei-ten mit einem interkulturellen Ansatz.

Finanzierung aus kommunalen Eingliederungsmitteln

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Eingliederungsbericht 2014

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Finanzierung aus kommunalen Eingliederungsmitteln

Zur Schuldenprävention werden Schulungsangebote für interessierte Schulen des Main-Taunus-Kreises sowie bei verschiedenen Trägern der Jugend- und Sozialar-beit angeboten.

Im Berichtszeitraum wurden der Schuldnerberatung 124 Personen aus dem SGB II der Schuldnerberatung zugewiesen.

4.3 Förderziel: Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit

4.3.1 Ressourcenbereich: Leistungsfähigkeit

4.3.1.1 Maßnahme: JobPerspektive I

Ziel der Maßnahme war die Verbesserung der individuellen Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit, die Erweiterung der beruflichen Fertigkeiten und eine Stabilisierung im persönlichen Bereich. Die Maßnahme JobPerspektive I war als Langzeitmaß-nahme konzipiert. Herzstück war der Entwicklungscoach, der eine intensive Beglei-tung und Unterstützung sicherstellte.

Vom Träger wurden einzelne Beschäftigungsmodule angeboten, die ein breites Spektrum an Beschäftigungsmöglichkeiten boten. Ergänzend konnten Angebote zur Gesundheitsvorsorge wahrgenommen werden.

Teilnehmer waren sowohl Leistungsbezieher aus dem SGB II-Bereich als auch aus dem SGB XII-Bereich. Die gesamte Maßnahme erstreckte sich über den Zeitraum vom 15.08.2013 bis 31.12.2014.

Die Maßnahme bestand aus drei Teilen:

Clearingphase 15.08.2013 - 31.08.2013Maßnahme 01.09.2013 - 31.07.2014Nachbetreuung 01.08.2014 - 31.12.2014

An der Clearingphase nahmen 18 Personen teil.

In die eigentliche Maßnahme wechselten 14 Personen, davon entfielen 9 auf den SGB II-Bereich und 5 auf den SGB XII-Bereich. Die Maßnahme beendeten regulär 10 Teilnehmer, die Abbrüche erfolgten aus gesundheitlichen Gründen.

Um den begonnenen Stabilisierungsprozess der Teilnehmer fortführen zu können, wurde eine Anschlussmaßnahme Nachbetreuung angeboten, der 6 Personen be-darfsgerecht zugewiesen wurden.

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Eingliederungsbericht 2014

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Finanzierung aus kommunalen Eingliederungsmitteln

Abbildung 8 JobPerspektive

Am Ende des gesamten Maßnahmezeitraumes ergibt sich folgendes Bild:

In einer Werkstatt für behinderte Menschen sind 6 Teilnehmer beschäftigt, zwei Teil-nehmer besuchen regelmäßig eine Tagesstätte. Die Beschäftigung in einer Werk-statt ist als adäquate Beschäftigungsmöglichkeit für diesen Personenkreis zu wer-ten, unterstreicht die Notwendigkeit passender Beschäftigungsangebote und kann die Brücke zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt darstellen.

JobPerspektive II

Im Verlauf des Jahres 2014 wurde die Maßnahme JobPerspektive erneut durchge-führt. Zielstellung und Teilnehmerkreis waren gleich, die Maßnahme wurde für Teil-nehmer aus dem SGB II-Bereich als auch aus dem SGB XII-Bereich angeboten.

Der Maßnahme begann am 08.09.2014 und endete am 31.01.2015.

An der Clearingphase nahmen insgesamt 17 Personen teil, in die eigentliche Maß-nahme wechselten 14 Teilnehmer (11 TN aus dem SGB II-Bereich und 3 TN aus dem SGB XII-Bereich). 9 Teilnehmer beendeten regulär die Maßnahme.

Auch hier wird eine Anschlussmaßnahme anvisiert. Aus haushaltstechnischen Gründen war eine nahtlose Nachbetreuung nicht möglich.

Die Auswertung dieser Clearingphase wird Gegenstand des Eingliederungsberich-tes 2015 sein.

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JobPerspektive I

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Clearingphase Maßnahme Nachbetreuung

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JobPerspektive I

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Clearingphase Maßnahme Nachbetreuung

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Eingliederungsbericht 2014

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Finanzierung aus Landes-Eingliederungsmittel

5.0 MaßnahmenfinanzierungausLandesmitteln

Bestimmte Maßnahmen werden durch Landesmittel gefördert. Zum Beispiel wird das Arbeitsmarktbudget 2014 zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) begünstigt.

5.1 FÖRDERZIEL:Direktvermittlung

5.1.1 Ressourcenbereich:Bewerbungs-u.Stellensuchverhalten

5.1.1.1 Maßnahme: Arbeit Plus

Finanzierung aus dem Arbeitsmarktbudget 2014 des Landes Hessen mit Ko-Finan-zierung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)

Die Maßnahme Arbeit Plus richtete sich an SGB II-Leistungsberechtigte, die einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob), einer Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung nachgehen und aufstockende Leistungen erhalten.

Ziel der Maßnahme war entweder die Umwandlung/Aufstockung des bestehenden Arbeitsverhältnisses in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis oder die Vermittlung in ein neues sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit höhe-rem Einkommen.

Voraussetzung für die Teilnahme war ein grundsätzliches Interesse an einer Erwei-terung oder Veränderung des Arbeitsverhältnisses.

Die Maßnahme orientierte sich an den individuellen Bedürfnissen, den aktuellen Wochenarbeitszeiten und an der bestehenden zeitlichen Verfügbarkeit der Teilneh-menden. Aufgrund der unterschiedlichen Ausgangssituation der Teilnehmer erhiel-ten diese überwiegend Einzelcoachings.

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Eingliederungsbericht 2014

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Finanzierung aus Landes-Eingliederungsmittel

Abbildung 9 ArbeitPlus I

Diese umfassten vor allem:

Erarbeitung realistischer, beruflicher Perspektiven Optimierung bzw. Erstellung von Bewerbungsunterlagen Aktive und systematische Stellensuche Vor- und Nachbereitung von Vorstellungsgesprächen Kontaktaufnahme zu Arbeitgebern Förderung von Motivation und Schlüsselkompetenzen

Die Maßnahme fand in der Zeit vom 30.06.2014 bis 23.12.2014 statt.

Insgesamt nahmen 46 Personen (20 Frauen und 26 Männer) teil. 29 Teilnehmen-de (63 Prozent) hatten einen Migrationshintergrund verbunden mit Defiziten in Deutsch, so dass in diesen Fällen eine verstärkte Hilfestellung vor allem bei der Er-stellung von Bewerbungsunterlagen vonnöten war.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

9 Personen wechselten von einem Mini-Job in ein sozialversicherungs- pflichtiges Arbeitsverhältnis (davon 5 in ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis und 4 in ein Vollzeit-Arbeitsverhältnis). 2 Personen änderten die Teilzeitarbeit in Vollzeit 1 Selbständiger nahm zusätzlich eine Teilzeitarbeit auf.

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Finanzierung aus Landes-Eingliederungsmittel

Das gesetzte Ziel einer 20prozentigen Vermittlungsquote wurde mit 26 Prozent er-reicht.

Um der steigenden Zahl der Aufstocker entgegenzuwirken, strebt das KCJ auch für das Jahr 2015 an, Fördermittel aus dem Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget des Landes Hessen für eine derartige Maßnahme zu erhalten.

5.1.1.2 Maßnahme: Ausbildungsmarktcoach

Finanzierung aus dem Ausbildungsbudget 2014 des Landes Hessen

Die Maßnahme Ausbildungsmarktcoach richtet sich an SGB II-Leistungsbezieher, im Alter von 15-25 Jahren, die bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle intensiv begleitet und unterstützt werden. Ziel ist der erfolgreiche Übergang in eine betriebli-che Ausbildung sowie die Stabilisierung in den ersten Monaten der Ausbildung.

Abbildung 10 ArbeitPlus II

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Eingliederungsbericht 2014

Seite 27

Finanzierung aus Landes-Eingliederungsmittel

Inhalt der Maßnahme ist

Hilfestellung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und beim gesamten Bewerbungsprozess Bereitstellung von Informationen zu unterschiedlichen Berufswegen Unterstützung bei der Berufswahl Stellenrecherche Akquise von Ausbildungsstellenangebote und bewerberorientierte Vermittlung Bewerber vorstellen und ggf. zu Vorstellungsterminen begleiten individuelle Beratung der Arbeitgeber über alle Fragen der Ausbildung Nachbetreuung nach Ausbildungsbeginn für die Dauer der Probezeit

Die Maßnahme läuft vom September 2014 bis April 2017. Die Zuweisungsdauer wird individuell festgelegt.

Im Zeitraum 01.09.2014 bis 31.12.2014 wurden 15 Teilnehmer zugewiesen, davon haben bisher 2 Teilnehmer die Maßnahme abgebrochen, sodass sich derzeit noch 13 Teilnehmer des Jahres 2014 in der Maßnahme befinden.

Das Vermittlungsergebnis dieser Gruppe wird Gegenstand des Eingliederungsbe-richtes 2015 sein.

Abbildung 11 Ausbuldungsmarktcoach

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Eingliederungsbericht 2014

Seite 28

Finanzierung aus Landes-Eingliederungsmittel

5.2 Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit

5.2.1 Ressourcenbereich:Qualifikation

5.2.1.1Maßnahme:BetrieblicheAusbildungAlleinerziehenderinTeilzeit

Die gesetzliche Grundlage für diese Form der Ausbildung ist im Berufsbildungsge-setz § 8 zu finden. „Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden hat die zustän-dige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbil-dungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungs-zeit richten (Teilzeitberufsausbildung)“.

Aufgabe des Trägers ist es, neben der Betreuung der teilnehmenden Arbeitgeber über diese Möglichkeit der Ausbildung zu beraten und Praktikumsstellen und Ausbil-dungsplätze in Teilzeit zu akquirieren.

An dieser Maßnahme können junge Alleinerziehende unter folgenden Vorausset-zungen teilnehmen:

Keine bisherige berufliche Ausbildung Hauptschulabschluss und grundsätzliche Ausbildungseignung Keine Möglichkeit der Absolvierung einer Ausbildung in Vollzeit aufgrund der Erziehung eines Kindes/mehrerer Kinder

Zu unterscheiden sind Modul 1 (Vorbereitung auf die Aufnahme einer Ausbildung) und Modul 2 (Begleitung während der Ausbildung).

In Modul 1 liegt der Schwerpunkt darauf, ein realistisches Berufsziel zu erarbeiten, die Teilnehmenden bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen zu unterstützen und sie gut auf die Vorstellungsgespräche vorzubereiten. Oft benötigen die Teilneh-menden darüber hinaus Unterstützung in Alltagsfragen und bei der Organisation der Kinderbetreuung. Parallel dazu werden bei den Arbeitgebern der Region geeignete Ausbildungsplätze in Teilzeit akquiriert.

In Modul 2 richtet sich das Hauptaugenmerk auf die Stabilisierung des begonnenen Ausbildungsverhältnisses. Regelmäßige Kontakte zu den Ausbildungsbetrieben

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Eingliederungsbericht 2014

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Finanzierung aus Landes-Eingliederungsmittel

Im Kalenderjahr 2014 nahmen insgesamt 10 Teilnehmer Modul 1 dieser Maßnahme in Anspruch. Drei Teilnehmer begannen in 2014 ein betriebliches Ausbildungsver-hältnis. Bis jetzt ist kein Abbruch zu verzeichnen.

Der Ausbildungsjahrgang 2011 beendete in 2014 sehr erfolgreich die begonnenen Ausbildungen. Alle fünf Auszubildenden bestanden die Prüfung; eine weitere Aus-zubildende beendete bereits 2012 die in 2011 begonnene einjährige Ausbildung zur Altenpflegehelferin.

5.2.1.2Maßnahme:FitindenBeruf(FiB)

Finanzierung aus Mitteln des Hessischen Ausbildungsbudgets

Die 1-jährige Maßnahme Fit in den Beruf (FiB) ist konzipiert in Kooperation von SGB II und SGB VIII.

und zu den Auszubildenden sind ein wichtiger Bestandteil. Gegen Ende der Ausbil-dung hat die Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung einen hohen Stellenwert.

Abbildung 12 Teilzeit

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Eingliederungsbericht 2014

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Finanzierung aus Landes-Eingliederungsmittel

FiB ist ein intensives, sozialpädagogisches Förderangebot für schulmüde / schul-verweigernde Jugendliche, sowie für Jugendliche ohne Schulabschluss. Das Auf-nahmealter ist auf maximal 19 Jahre beschränkt.

Mit speziellen Lernarrangements, pädagogischen- und gruppendynamischen Ange-boten, sowie Projektarbeiten werden die Teilnehmer zu neuen, motivierenden Lern-Erfahrungen hingeführt. Frühere, destruktive Verhaltensmuster sollen aufgegeben, Handlungsalternativen erlernt werden, Lern-Neugierde und Kontinuität in der Leis-tungsbereitschaft sollen neu geweckt werden.

Für FiB sind folgende individuelle Ziele definiert:

Erreichen eines Hauptschulabschlusses Verbesserung der Ausbildungsreife Vorbereitung auf das im Rahmen der Berufswegeplanung definierte Ziel

Die Laufzeit von FiB ist analog dem Schuljahr 01.August - 31.Juli.

Für FiB 2013 (Laufzeit 01.08.2013-31.07.2014) standen 15 Plätze zur Verfügung.

Abbildung 13 FiB

Dafür gab es 22 Interessenten. 8 Jugendliche haben FiB erfolgreich mit Erreichen des Hauptschulabschlusses beendet, 6 Teilnehmer sogar mit dem qualifizierenden Hauptschulabschluss.

Das FiB - Konzept wurde 2014 erweitert und sieht nun noch eine Nachbetreuung der Teilnehmer vor. Für FiB 2014 (Laufzeit 01.08.2014-31.07.2015) standen 14 Plätze zur Verfügung und demgegenüber 18 Interessenten. 2 Teilnehmer sind wegen Fehl-zeiten vorzeitig ausgeschieden.

0

2

4

6

8

10

12

männlich weiblich

FIB 2013

FIB 2014

11

10

4 4

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Eingliederungsbericht 2014

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Finanzierung aus Bundes-Eingliederungsmittel

6.0 MaßnahmenfinanzierungausBundesmitteln

Der Bund trägt die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 35 SGB III. Für Leistungen nach den §§ 16e und 16f kann das KJC insgesamt bis zu 20 Prozent der auf sie entfallenden Eingliederungsmittel einsetzen.

6.1 Förderziel:Direktvermittlung

6.1.1 Ressourcenbereich:Bewerbungs-u.Stellensuchverhalten

6.1.1.1 Maßnahme: Eingliederungszuschuss (EGZ)

Der Eingliederungszuschuss (EGZ) zählt zu den beschäftigungsfördernden Maß-nahmen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III).

Bei Einstellung eines förderungsbedürftigen Arbeitnehmers kann ein Arbeitgeber nach § 88-90 ff SGB III eine finanzielle Unterstützung erhalten. Der EGZ wird aus-schließlich bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ge-zahlt. Es handelt sich dabei um eine Ermessensleistung des kommunalen Jobcen-ters, die auf Antrag des Arbeitgebers zum Ausgleich einer zu erwartenden Minder-leistung zum regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelt gewährt werden kann. Vor jeder Förderung ist zu prüfen, ob diese eine Möglichkeit darstellt, den Arbeitnehmer lang-fristig in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.

Abbildung 14 EGZ I

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Eingliederungsbericht 2014

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Finanzierung aus Bundes-Eingliederungsmittel

Förderhöhe und Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung. Diese kann bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeits-entgeltes und bis zu zwölf Monaten betragen. Für ältere, schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden

Mit der Gewährung von EGZ werden die Arbeitgeber dazu verpflichtet, nach Ab-lauf des Förderzeitraumes die Arbeitnehmer ohne Förderung weiter zu beschäfti-gen. Damit werden begonnene Beschäftigungen gestützt und ein möglicher Mitnah-meeffekt vermieden.

Wie bereits im Vorjahr wurde dieses Förderinstrument zur Eingliederung in den ers-ten Arbeitsmarkt sehr gezielt eingesetzt. Der Main-Taunus-Kreis unterstützte im Be-richtsjahr 31 Beschäftigungsverhältnisse mit einem EGZ. Auch im Bundesprojekt 50plus, in welchem wir insgesamt 93 Personen in eine versicherungspflichtige Be-schäftigungen vermittelt konnten, wurden lediglich bei 18 % eine finanzielle Unter-stützung beantragt und bewilligt. Dabei wurde der gesetzliche Rahmen der mögli-chen Förderung von bis zu 50 % des mtl. Arbeitsentgeltes nur in begründeten Ein-zelfällen, für ältere oder schwerbehinderten Menschen, genutzt.

Abbildung 15 EGZ II

Aufgrund der guten Wirtschaftslage und des Arbeitsmarktes im Rhein-Main-Gebiet wollen wir auch weiterhin das Förderinstrument Eingliederungszuschuss nur gezielt einsetzen.

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Eingliederungsbericht 2014

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Finanzierung aus Bundes-Eingliederungsmittel

6.1.1.2 Job–Aktiv–Zentrum (JAZ)

Schon seit Bestehen des Job-Aktiv-Zentrums arbeitet das KJC nach der Devise, dass jene Kunden eine besondere Aufmerksamkeit verdienen, deren Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt bisher nicht realisiert wurde, weil sie vorwiegend an kleinen Vermittlungshemmnissen mit großer Wirkung gescheitert sind.

Damit ein möglichst großer Personenkreis von dieser umfangreichen Unterstützung profitieren kann, war die Teilnahme an der Maßnahme Job-Aktiv-Zentrum für den Zeitraum von zwei Monaten vorgesehen.

Für die Auswahl geeigneter Kandidaten wurde die zentrale Frage gestellt, ob die vorhandenen Vermittlungshemmnisse nicht so groß sind, dass diese auf dem Ar-beitsmarkt keine Chance haben.

Mit der Einführung der Ziel- und Ressourcenorientierten Fallsteuerung (ZRF) wur-de diese Frage jedoch umgekehrt. Es wird jetzt nicht mehr gefragt, wie viele Hemm-nisse einen Kunden auf dem Weg in die Beschäftigung blockieren, sondern welche Stärken, welche Kompetenzen, kurz welche Ressourcen ein Kunde hat, die eine unmittelbare Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen. Diese Sichtweise be-seitigt ein paar Hindernisse, die andersherum notwendigerweise entstehen.

1. Der Arbeitsmarkt: Die Nachfrage, nach Arbeitskräften ist eine schwankende Größe. Welche Qualifikationen gefragt sind, welche Fähigkeiten derzeit gefordert sind, ist je nach Konjunkturlage, Jahreszeit oder sogar Wetter unterschiedlich.

2. Die Vorlieben der Arbeitgeber: Ab wann ein Vermittlungshemmnis für einen Arbeitgeber zum Problem wird, sollte dieser selbst entscheiden können. Gerade im Rhein-Main-Gebiet gibt es eine große Vielfalt an Unternehmen, die ihr künftiges Personal nach ei-ner Vielzahl unterschiedlicher Kriterien bewerten.

Selbstverständlich können Arbeitsvermittler vieles davon übernehmen oder auch anpassen je nachdem, wie ihr Kundenverständnis aussieht, allerdings besteht die Gefahr, dass der Vermittler die Risiken höher bewertet als der Arbeitgeber selbst und eine erfolgreiche Vermittlung verhindert wird

3. Die vom Bewerber geforderte Anpassung: Natürlich gibt es Verhaltensweisen von Kunden, welche dieser besser schnell ablegt, da er damit sich selber oder anderen Schaden zufügt. Aber wenn jemand trotz verschiedener Vermittlungshemmnisse eine berufli-che Biographie zustande gebracht hat, warum sollte man von ihm Verlan-gen, dass er sich zuerst ändern soll, bevor man ihn bei der Integration in

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Eingliederungsbericht 2014

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Finanzierung aus Bundes-Eingliederungsmittel

Arbeit unterstützt. Ein fleißiger und verlässlicher Malergeselle kann auch gute Arbeit verrichten, wenn er den Tag nicht ohne Alkohol übersteht und ei-ne Steuerfachangestellte kann hervorragende Leistungen erbringen, selbst wenn sie länger als ein Jahrzehnt arbeitslos war.

Die entscheidende Frage ist also: Verfügt ein Kunde über eine Ressource, die es ihm ermöglicht, unmittelbar eine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. Damit wird er zum Direktvermittlungskunden und der Auftrag des JAZ beginnt. Für die Tatsächliche Realisierung dieser Vermittlungschance benötigen die Mitarbeiter des JAZ allerdings mehr Zeit, sodass diese die Kunden mittlerweile für mind. vier und im Einzelfall sogar bis zu sechs Monaten unterstützen.

Da die ZRF nun schon seit 2013 die Grundlage der Integrationsarbeit im KJC ist, konnte im Jahr 2014 diese Methoden konsolidiert werden. Die Erfahrung, dass un-seren Bewerberkunden immer weniger Ressourcen zur Verfügung stehen, führt in deren Arbeit dazu, dass die JAZ-Mitarbeiter neben der vorwiegend stellenorientier-ten Arbeitgeberansprache durch den Arbeitgeberservice, verstärkt auch bewerber- orientierte Stellenakquise betreiben. Dabei profitieren wir von den positiven Erfah-rungen, die mit der Umsetzung des Bundesprojektes 50plus im KJC gesammelt wurden. Das Ergebnis unserer Bemühungen ist zumindest teilweise in den folgen-den Zahlen zu erkennen:

6.1.1.3 Perspektive 50plus

FünftesJahrBundesprojekt„Perspektive 50plus“ im Main-Taunus-Kreis

Seit dem dritten Quartal 2009 beteiligt sich das Amt für Arbeit und Soziales im Main-Taunus-Kreis bereits an der Durchführung der Perspektive 50plus – Beschäftigungs-pakte für Ältere in den Regionen. Ein regionaler Ansatz erlaubt es den bundesweit

2007* 259 135 52 % 110 42 % 14 5 % 2008 606 329 54 % 269 44 % 8 1 % 2009 637 217 34 % 252 40 % 168 26 % 2010 629 300 48 % 258 41 % 71 11 % 2011 501 250 50 % 209 42 % 42 8 % 2012 549 242 44 % 234 43 % 73 13 % 2013 768 281 37 % 192 25 % 295 38 % 2014 606 272 45 % 170 28 % 164 27 %

kumuliert 4.555 2.026 44 % 1.694 37 % 835 18 %

Teilnehmer gesamt davon vermittelt vorzeitig beendet regulär beendet

* vom 01.07. bis 31.12.2007

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Eingliederungsbericht 2014

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Finanzierung aus Bundes-Eingliederungsmittel

421 teilnehmenden Jobcentern – das sind mehr als 95 Prozent aller Grundsiche-rungsstellen (GSS) – bei der Wahl der Integrationsstrategie gezielt auf die Beson-derheiten vor Ort einzugehen, um die Beschäftigungschancen älterer Langzeitar-beitsloser zu verbessern. Der Gestaltungskraft und Kreativität der Regionen kommt deshalb zentrale Bedeutung zu. Unterschiedliche Wege sind bei der Perspektive 50plus nicht nur möglich, sondern ausdrücklich erwünscht.

Das Bundesprojekt wird mit dem Jahresende 2015 abgeschlossen. Vor dem Start ins letzte Projektjahr stellte das Amt für Arbeit und Soziales die Frage, welche nach-haltigen Effekte die Durchführung erbracht hat und welche Erfolge aus der Projek-tarbeit sich in das Regelgeschäft übertragen lassen. In 2014 wurden mit externer Begleitung deshalb die Punkte identifiziert, an denen die Chance besteht, Erkennt-nisse und Best Practice für die nachhaltige Optimierung der Vermittlungsarbeit zu nutzen. Zugleich wurde die Umsetzung in 2015 vorbereitet.

Integrationserfolge

Der Main-Taunus-Kreis ist mit einer jährlichen Zielvorgabe in die Projektteilnahme gestartet, die auch in 2014 realisiert werden konnte. So wurden im Rahmen des Bundesprojektes 94 Personen in reguläre sozialversicherte Beschäftigungsverhält-nisse (einschließlich 7 Existenzgründungen) vermittelt.

Jahr 2014 Männer Männer Frauen Frauen (Anzahl) (Anteil %) (Anzahl) (Anteil %)

Projektteilnehmer 203 123 61 80 39

Integrationen 94 47 50 47 50

davon unbefristet (Anzahl) 32 19 13

davon unbefristet (Anteil %) 34 59 41

davon befristet (Anzahl) 55 27 28

davon befristet (Anteil %) 59 49 51

davon mit EGZ (Anzahl) 16 10 6

davon mit EGZ (Anteil %) 17 63 38

davon Existenzgründung (Anzahl) 7 4 3

davon Existenzgründung (Anteil %) 7 57 43

davon Zeitarbeit (Anzahl) 9 5 4

davon Zeitarbeit (Anteil %) 10 56 44

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Eingliederungsbericht 2014

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Finanzierung aus Bundes-Eingliederungsmittel

Die Integrationsstatistik für 2014 liefert u. a. folgende Erkenntnisse:

Die Integrationen erfolgten

meist befristet (59 %), häufiger bei Frauen als bei Männern, meist ohne Lohnkostenzuschüsse (83 %), selten in Zeitarbeit (10 %),

und sehr selten in Existenzgründung (7 %).

Bereits an dieser Teilansicht wird deutlich:

Die wichtigsten Partner waren reguläre Arbeitgeber, in der Regel die KMU vor Ort. Diese Arbeitgeber waren nur sekundär an Fördermitteln interessiert – entscheidend war die Vermittlung passgenauer Mitarbeiter. Dass umgekehrt ein großflächiger Einsatz von Lohnkostenzuschüssen die Zahl der Integrationen erhöhen würde, lässt sich aus den Erfahrungen im Bundesprojekt für unsere Region daher nicht belegen. Existenzgründung spielte keine wesentliche Rolle für die Beendigung des Hilfebezugs.

Befristete Einstellungen waren zwar die Regel, ermöglichten aber nach Kenntnis einiger Einzelfälle häufig im zweiten Schritt die Entfristung oder einen Arbeitgeber-wechsel und damit eine nachhaltige Integration. Eine systematische Auswertung ist nach Ende des Leistungsbezugs aus Datenschutzgründen nicht möglich.

Insgesamt ist festzustellen, dass es dem Projekt gelungen ist, eine schwierige Kli-entel überzeugend auf dem Arbeitsmarkt „zu verkaufen“, passgenau zu platzieren und dabei kosteneffizient zu bleiben. Die durchschnittlichen Kosten je Integration lagen im Main-Taunus-Kreis zuletzt mit 5.161 EUR wie in den Vorjahren unter dem Jahresdurchschnitt von 7.875 EUR für den Pakt und von 6.635 EUR für den Bund (alle Werte für 2014).

BestPracticefürdasRegelgeschäft

Unabhängig von zahlreichen Berührungspunkten und Synergien zwischen dem Projekt und dem Job-Aktiv-Zentrum (JAZ) blieb erkennbar, dass für die Arbeit mit der Kundengruppe ab 50 Jahren spezifische Erfolgsfaktoren gelten.

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Eingliederungsbericht 2014

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Finanzierung aus Bundes-Eingliederungsmittel

Im Einzelnen wurden u. a. folgende Ansätze aus der Projektarbeit als zielführend identifiziert:

1. Ansatz: Mehr Flexibilität im Umgang mit den Kunden schaffte Entlastung für Kunden und Fachkräfte.

Umsetzung: Die Kunden wurden einem der beiden Cluster „Beratungs-kunden“ und „Vermittlungskunden“ zugeordnet. Für beide Cluster existier-ten unterschiedliche Anforderungen an die Kontaktdichte, so dass einmal von einer Basis- (Vermittlungskunden) und einmal von einer Intensivversor-gung (Beratungskunden) gesprochen werden konnte.

2. Ansatz: Die „eine Chance“ sollte maßgeblich für die Steuerung des Kun- den sein – und manchmal dauerte es, die Chance zu finden.

Umsetzung: Die Dauer der Projektteilnahme wurde einzelfallbezogen nach Ende der Regelzuweisung von sechs Monaten um den gleichen Zeitraum, bei laufenden Vermittlungen auch darüber hinaus, verlängert.

3. Ansatz: Flexibilität in der Kundenarbeit hieß, in die Fähigkeiten der Kun- den zu vertrauen und deren Stärken für den Arbeitgeber zu sehen.

Umsetzung: Die „Bewerberorientierte Vermittlung“ wurde als zentrales In-strument genutzt. Im Unterschied zum arbeitgeberorientierten Ansatz, der für Arbeitgeberservice und Job-Aktiv-Zentrum vorrangige Bedeutung hatte, wurde hier nicht vom Bedarf des Arbeitgebers ausgehend eine optimale Be-setzung für ein vorhandenes Stellenangebot gesucht, sondern es erfolgte eine Arbeitgeberansprache mit einem vorhandenen Bewerberprofil, um er-kannte Bewerber-Potenziale mit „verdeckten“ Mitarbeiter-Bedarfen des je-weiligen Unternehmens abzugleichen. Zielführend waren hierfür eine pass-genaue, ganzheitlich verstandene und persönliche Beratung sowie eine gu-te Kenntnis der Arbeitsplätze in den KMU im Kreisgebiet.

Auf Grundlage dieser und weiterer Punkte wurde ein Feinkonzept erarbeitet, das den Transfer des Erreichten in das Regelgeschäft bis Ende 2015 sicherstellen wird.

Zur Unterstützung der eigenen Beratungs- und Vermittlungsarbeit wurden in 2014 außerdem wieder zwei externe Maßnahmen realisiert:

1. Eine zielorientierte Einzelberatung, die besonders für höher qualifizierte Teilnehmer/innen geeignet war („Arbeitsmarktorientiertes Coaching“, ver- geben an SIGNUM, Hofheim).

2. Eine begleitende Kleingruppe, in der auch Nebenthemen bearbeitet wur- den und die deshalb besonders für Teilnehmer/innen geeignet war, deren Nähe zum Arbeitsmarkt einer Klärung bedurfte („Bewerberorientiertes Coaching“, vergeben an: DEKRA, Frankfurt).

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Eingliederungsbericht 2014

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Finanzierung aus Bundes-Eingliederungsmittel

6.2 Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit

6.2.1 Ressourcenbereich:Qualifikation

6.2.1.1AußerbetrieblicheAusbildung(BaE)

Seit 2005 verfügt der Main-Taunus-Kreis über ein leistungsfähiges Ausbildungs- und Trainingszentrum. Auf einer Gesamtfläche von rd. 2.650 m² stehen mit moder-ner Technik ausgestattete Ausbildungswerkstätten, Funktions- und eine Reihe von Trainingsräumen zur Verfügung.

Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird damit die Chance auf eine langfristig gesicherte berufliche Zukunft geboten. Aufgrund ihrer formalen Qualifikationen und Biographien sind sie chancenlos auf dem ersten Ausbildungsmarkt; ein lückenloser Übergang von Schule in Beruf gelingt wegen bestehender Hemmnisse bisher nicht. Bestehende Problematiken führen teilweise im Laufe der außerbetrieblichen Aus-bildung zu Unregelmäßigkeiten und Fehlzeiten, Prüfungen müssen wiederholt wer-den. Einigen Teilnehmern gelingt es nicht, langfristig den Anforderungen gerecht zu werden. Eine Kündigung ist in diesen Fällen unumgänglich.

Engmaschig werden die Auszubildenden sowohl durch die Sozialpädagoginnen, Ausbil-der und Lehrkräfte vor Ort als auch durch das zuständige Fallmanagement unterstützt. Über die Jahre konnte eine zuverlässige und erfolgreiche Zusammenarbeit mit Kam-mern, Berufsschulen, Vereinen, Beratungsstellen und Betrieben aufgebaut werden.

Am 01.09.2014 haben 31 Jugendliche und junge Erwachsene ihre Ausbildung bei der SIGNUM GmbH aufgenommen. Davon schied ein Teilnehmer bereits im sel-ben Monat wieder aus. Am 01.10.2014 haben weitere neun Teilnehmer die Chan-ce erhalten, in einem geschützten Umfeld entsprechend ihres individuellen Unter-stützungs- und Qualifizierungsbedarfes eine Ausbildung erfolgreich zu absolvieren.

19 erlernen den Beruf Elektroanlagenmonteur (ELAN) und je 10 die Berufe Metall-bauer (MEBA) und Verkäufer (VKEH).

Der Anteil an weiblichen Teilnehmerinnen liegt in diesem Jahrgang bei 15 %. Ei-nen Migrationshintergrund besitzen 65 % der Teilnehmer. Das Leistungsniveau ist entsprechend den schulischen Voraussetzungen sehr unterschiedlich. Der Anteil an Hauptschülern überwiegt mit 55 %. Über keinen bzw. einen ausländischen Ab-schluss verfügen 18 %.

Bezüglich der Altersstruktur setzt sich der Trend der letzten Jahre fort. Die über 25 Jährigen überwiegen mit einem Anteil von 61 %. Hieraus resultiert letztlich auch die Stärke dieses Jahrgangs: die Teilnehmer besitzen eine sehr gute Arbeitseinstellung und einen sehr hilfsbereiten Umgang miteinander.

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Eingliederungsbericht 2014

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Finanzierung aus Bundes-Eingliederungsmittel

Abbildung 16 Altersstruktur BaE

6.2.1.2Bildungsgutschein

Für die Durchführung einer beruflichen Weiterbildung können Arbeitnehmer durch Ausstellung eines Bildungsgutscheins nach § 81 SGB III finanziell gefördert werden.

Der Bildungsgutschein ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Dazu zählt unter anderem, dass ein vorheriges Beratungsgespräch zur Feststellung eines indi-viduellen Bildungsbedarfes zusammen mit dem Berater stattgefunden hat. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmer an Maßnahmen teilnehmen, die für sie arbeitsmarktpolitisch am sinnvollsten sind.

Weiterhin soll die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme erwarten lassen, dass die Eingliederungschancen nach Abschluss der Maßnahme erheblich verbessert sind. Arbeitslosigkeit allein begründet nicht die Notwendigkeit der Weiterbildung.

Mit dem Ausstellen des Bildungsgutscheines erfolgt eine verbindliche finanziel-le Förderzusage. Der Berechtigte hat dann die Möglichkeit, den Bildungsgutschein bei einem nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassenen Bildungsträger seiner Wahl einzulösen.

Im Jahr 2014 wurden insgesamt 33 Bildungsgutscheine ausgestellt, von denen 26 bei einem zertifizierten Träger eingelöst wurden. Im Besonderen wurden Bildungs-gutscheine für den Luftsicherheitsbereich oder Personen- und Güterkraftverkehr ausgegeben. Dabei wurde auf den Bedarf des regionalen Arbeitsmarktes reagiert. Das Ziel möglichst viele Arbeitnehmer erfolgreich in diesen Berufsfeldern in eine so-zialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln, wurde bei 31 % der qualifi-zierten Arbeitnehmer in diesen beiden Bereichen erreicht.

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Eingliederungsbericht 2014

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Finanzierung aus Bundes-Eingliederungsmittel

Aufgrund der großen Nachfrage von Unternehmen an qualifiziertem Fachpersonal wurde die berufliche Weiterbildung im Pflegebereich ebenso stark verfolgt. Durch ein im Vorfeld durchgeführtes Praktikum wurden Interessenten auf ihre berufliche Eignung in dieser Branche überprüft. Dadurch konnte das Risiko eines vorzeitigen Abbruches verringert werden und 6 Arbeitnehmer für eine Qualifizierung erreicht werden.

Im Vergleich zu den Vorjahren ist ein geringer Anstieg an ausgestellten und einge-lösten Bildungsgutscheinen zu verzeichnen. Zukünftig soll dieses individuelle För-derinstrument noch intensiver genutzt werden.

6.2.1.3PraktikumimBetrieb(PiB)

Die Maßnahme Praktikum im Betrieb (PiB) ist ein Angebot im Sinne des § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit §§ 45 und 85 SGB III. Bei dieser Maßnahme soll über ei-ne Arbeitserprobung ein Praktikum herausgefunden werden, inwieweit der Kunde z.B. über veraltete, jedoch noch nutzbare Kenntnisse verfügt. Hierzu soll der Kunde passgenau einem der Fachrichtung entsprechenden Arbeitgeber zugeführt werden.

Durch PiB wird im Rahmen eines sechswöchigen Praktikums einerseits eine aussa-gefähige Beurteilung der Qualifikation durch einen Arbeitgeber angestrebt. Anderer-seits aber auch eine Aktualisierung der Fachkenntnisse und die Steigerung der Ei-genmotivation durch die Erfolge im Rahmen des Praktikums.

Abbildung 17 Bildungsgutschein

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Eingliederungsbericht 2014

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Finanzierung aus Bundes-Eingliederungsmittel

Um dies zu gewährleisten, wird nach eingehender Anamnese ein passgenaues Praktikum gesucht. Durch vorgeschaltete Gespräche wird sichergestellt, dass bei-de Seiten (Arbeitgeber und Praktikant) gleichermaßen einen Nutzen erzielen. Die-se win-win-Situation ist ein Argument für die kooperierenden lokalen Unternehmen, sich an PiB zu beteiligen.

Nach Beendigung des Praktikums soll uns der Arbeitgeber in die Lage versetzen können, einen realistischen Eindruck von den Fähigkeiten und dem Arbeitsverhal-ten des Kunden zu erhalten. Anhand dieser Informationen kann eingeschätzt wer-den, was die Kunden noch benötigen, um auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu sein.Durch die nach Ende der Maßnahme ausgestellte Bescheinigung (Praktikumszeug-nis) erhält der erfolgreiche Teilnehmer einen vorzeigbaren, aktuellen Nachweis aus der Hand eines Arbeitgebers, der zudem als Referenz angegeben werden kann.

Die Maßnahme Praktikum im Betrieb (PiB) startete im Oktober 2014. Auf Grund der Kürze der seither vergangenen Zeit ist es zu früh, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Doch scheint PiB nach derzeitiger Einschätzung ein probates Mittel zu sein, Erkennt-nisse über die Arbeitsmarktchancen der Teilnehmer zu erhalten. Ebenso über etwaige Defizite, die anschließend durch andere Angebote behoben werden können.

Im Zuge des Projektes PiB wurden viele Kontakte zu klein- und mittelständischen Unternehmen aus dem Main-Taunus-Kreis geknüpft und konnten für ein Praktikum gewonnen werden. Aufgrund der hohen Belastung der Unternehmen zum Jahres-ende, wurden die Praktikumsplätze erst im neuen Jahr angeboten. Vom 1. Oktober bis 31. Dezember wurden PiB 29 Personen zugewiesen, vier Personen konnten ein Praktikum aufnehmen. Eine Person fand eine Beschäftigung, eine weitere nahm ih-re Selbstständigkeit wieder auf.

6.2.1.4 Gründungsdarlehen §16c

Die Existenzgründungsförderung für Arbeitsuchende nach dem SGB II werden direkt vom KJC durchgeführt. Zwei Mitarbeiter beraten potentielle Existenzgründer im SGB II-Bezug und begutachten als fachkundige Stellen die Tragfähigkeit des Existenzgründungsvorhabens.

Zunächst einmal muss man bei den Selbstständigen zwei Gruppen unterscheiden: Existenzgründer und solche, die bereits als Selbstständige in den ALG-II-Bezug ge-raten. Für die Gruppe der Gründer besteht die Aufgabe darin, die Tragfähigkeit der Gründungsidee zu analysieren und durch die Bereitstellung von Beratungsleistung bei der Optimierung und Umsetzung zu helfen. Für die selbstständigen ALG-II-Be-zieher gilt es herauszufinden, was die Ursachen für die bestehende Erfolglosigkeit sind und passende Problemlösungen anzubieten.

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Eingliederungsbericht 2014

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Finanzierung aus Bundes-Eingliederungsmittel

Dies erfolgt auch durch Vor-Ort-Besuche bei den Kunden umso ein genaues Abbild der Lage einschätzen zu können.

Für beide Gruppen steht hier unter anderem das Instrument der Darlehensvergabe gemäß § 16c SGB-II zur Verfügung.

Abbildung 18 Selbstständige

Im Jahr 2014 wurden 414 Kunden betreut. 74 Personen haben ihre Selbstständig-keit beendet und 31 Personen sind aus dem Leistungsbezug ausgeschieden. 110 Personen kamen als Neukunden dazu. Hiervon 52 Neugründungen, die aus 107 Beratungskunden mit Gründungsideen entstanden sind. 25 Gründungen wurden mit Darlehen im Gesamtwert von 94.355,00 Euro unterstützt.

Durch diese Unterstützung konnten monatliche Transferleistung von 8.163,00 Eu-ro eingespart werden. Das bedeutet, dass bereits nach 12 Monaten die ausgegebe-nen Darlehen mit 97.956,00 Euro eingesparter Transferleistungen überkompensiert sind. Zusätzlich flossen in 2014 durch Darlehnstilgung (wie auch in den Vorjahren) 55.765,11 Euro zurück.

Es wurden 1.165 Beratungen durchgeführt und 1.232 Betriebswirtschaftliche Aus-wertungen (BWA) geprüft. Die Zahl der betreuten Kunden nahm gegenüber dem Vorjahr um 7 % zu.

Nach wie vor werden mit dieser Förderung überwiegend Kleinstgründungen reali-siert, den meisten Gründerinnen und Gründern stehen nur begrenzte eigene finan-zielle Ressourcen zur Verfügung.

14%

13%

73%

Neukunden 58

Gründungen 52

Bestandskunde 304

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Eingliederungsbericht 2014

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Finanzierung aus Bundes-Eingliederungsmittel

6.2.2 Ressourcenbereich: Arbeitsverhalten

6.2.2.1 Stärkung Arbeitsverhalten

Die Maßnahme Stärkung Arbeitsverhalten diente der Verbesserung eines oder meh-rerer Merkmalsbereiche und dazu die an der Maßnahme teilnehmenden Personen einen deutlichen Schritt näher an die Direktvermittlung heranzuführen.

Die Maßnahme wurde bereits im Jahr 2013 durchgeführt und durch eine Verlänge-rungsoption im Jahr 2014 weiter angeboten. Sie fand in der Zeit vom 01.01.2014 bis 31.10.2014 statt.

Die Teilnahme an der Maßnahme erfolgte für maximal 12 Wochen und in Form von 10 Fachleistungsstunden. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 82 Teilnehmer in die Maßnahme zugewiesen.

Abbildung 19 Arbeitsverhalten

Der Schwerpunkt der Zuweisungen lag wie im Vorjahr auf den Bereichen:

Strukturierte Arbeitsweise (60 Nennungen) Selbstständigkeit im Arbeitsverhalten (49 Nennungen) Durchhaltevermögen (48 Nennungen) Flexibilität (28 Nennungen) Gewissenhaftigkeit (20 Nennungen) Pünktlichkeit (11 Nennungen).

Mehrfachnennungen sind möglich.

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Eingliederungsbericht 2014

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Finanzierung aus Bundes-Eingliederungsmittel

6.2.3 Ressourcenbereich: Arbeitsmotivation

6.2.3.1 Stärkung Arbeitsmotivation

Die hohe Nachfrage während der ursprünglichen Laufzeit der Maßnahme Stärkung Arbeitsmotivation, vom 01.09.-31.12.2013, führte dazu, dass die in der Leistungsbe-schreibung enthaltende Option einer Laufzeitverlängerung in Anspruch genommen wurde. Der Träger erhielt den Auftrag, die Maßnahme in der Zeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 zu den gleichen vertraglichen Konditionen fortzuführen.

Ziel der Maßnahme war, eine Verhaltensänderung des erwerbslosen Leistungs-be-ziehers zu erreichen, die ihn einen deutlichen Schritt näher an die Direktvermittlung heranführt. Hierbei standen die Stärkung der Eigeninitiative und die Motivation für die berufliche Integration im Mittelpunkt. Wichtige zu stärkende Merkmale waren das Erkennen eines Handlungsbedarfes, die selbständige Erledigung von Aufga-ben, die Entwicklung einer realistischen Berufsperspektive sowie die Entwicklung von Lösungsstrategien und deren Durchführung auf dem Weg in die Arbeitswelt.

Die Teilnahme erfolgte für 12 Wochen in Form von 10 Fachleistungsstunden und konnte bei weiterem Förderbedarf, auf Empfehlung des Trägers und mit Zustim-mung des Fallmanagements, verlängert werden. Ein Aufnahmegespräch, Gruppen-veranstaltungen und individuelle Coachings kennzeichneten den Maßnahme-Ab-lauf.

Im Jahre 2014 erfolgten 467 Zuweisungen in die Maßnahme. Bei 64 Teilnehmern wurde die Maßnahme einmal um 10 Fachleistungsstunden verlängert, bei 10 Teil-nehmern gab es eine zweimalige Verlängerung und 4 Teilnehmer nahmen dreimal an der Maßnahme teil. Dies ist darauf zurück zu führen, dass während der Maßnah-me Prozesse angestoßen wurden, die einer weiteren Unterstützung bedurften.

Abbildung 20 Arbeitsmotivation

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Eingliederungsbericht 2014

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Finanzierung aus Bundes-Eingliederungsmittel

Die Entwicklung einer realistischen Berufsperspektive stand mit rund 95 % an erster Stelle der zu stärkenden Merkmale.

Der Großteil der Teilnehmer, die in diese Maßnahme zugewiesen wurden, war zwi-schen 25 und 44 Jahre alt, gefolgt von Kunden zwischen 45 und 54 Jahren. An dritter Stelle standen die unter 25jährigen Kunden.

6.2.3.2 Tisch & Teller

Das Sozialkaufhaus Tisch & Teller wurde im Dezember 2009 nach intensiven ge-meinsamen Planungen unter der Führung des Diakonischen Werk Main-Taunus e.V. eröffnet und ist im Kreisgebiet einzigartig. Das Warenangebot erstreckt sich über Mobiliar jeglicher Art über Küchenausstattung (Geschirr, Besteck, etc.) bis hin zu Haushalts- und Elektrogeräten. Das Sozialkaufhaus ist für jede Person frei zu-gänglich. Personen mit nachgewiesenem geringem Einkommen können eine Kun-denkarte beantragen, die es ihnen ermöglicht, alle Artikel mit einem Rabatt von 25 % zu erwerben.

Die Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahme gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V m. § 45 SGB III ist AZAV zertifiziert und partizipiert an der Arbeitsmarktnähe von Tisch & Teller und bezweckt neben der Aktivierung die Einmündung in den regulären Arbeitsmarkt. Die zugewiesenen Teilnehmer nehmen aktiv an der Gestaltung des Tagesgeschäfts teil und sind eine Säule für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbe-triebs und des Umsatzes.

Um diese Ziele zu erreichen, findet durch die festangestellten Mitarbeiter von Tisch & Teller eine individuelle Beratung der Teilnehmer statt. Die Beratung erstreckt sich vom Coaching, über die Unterstützung bei der Stellensuche bis hin zur Hilfe bei pri-vaten Angelegenheiten (Kinderbetreuung, Klärung Gesundheitszustand, Ordnung Finanzen etc.). Durch die Klärung der privaten Angelegenheiten kann im nächsten Schritt eine Fokussierung auf den Arbeitsmarkt und die Aufnahme einer Tätigkeit er-folgen.

Die Arbeitsmarktnähe ermöglicht es, zusätzlich zur Aktivierung eine Qualifizierung der Teilnehmer vorzunehmen. Die Aktivierung und Qualifizierung wird in den folgen-den Bereichen sichergestellt:

Verkauf und Verwaltung Lager und Logistik Werkstatt und Warenaufbereitung

Die durchschnittliche Auslastung der Maßnahme in 2014 liegt bei ≈ 90 %. 2014 ha-ben insgesamt 50 Personen an der Maßnahme teilgenommen, wobei 32 Personen die Maßnahme regulär bzw. vorzeitig beendet haben (siehe Schaubild).

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Eingliederungsbericht 2014

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Beendigungsgründe sind u.a.

Ende des Zuweisungszeitraumes Aufnahme einer Beschäftigung Antritt einer neuen Maßnahme gesundheitliche oder verhaltensbedingte Gründe

6.2.3.3 Wettbewerbsfähigkeit 2014-2015

Die Maßnahme wurde unter dem Förderziel Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit für die Zeit vom 01.11.2014 bis 30.04.2015 – mit der Option auf Verlängerung bis zum 31.12.2015 – aufgelegt. Sie löste ab diesem Zeitpunkt die zu den Ressourcen-bereichen Arbeitsmotivation, Arbeitsverhalten und Sozialverhalten ausgeschriebe-nen Einzelmaßnahmen ab.

Die Erfahrungen aus den bis dahin bestehenden Maßnahmen hatten gezeigt, dass die genannten Ressourcenbereiche häufig sehr eng miteinander korrespondieren und sich häufig auch gegenseitig (günstig) beeinflussen.

Die Stärkung der einzelnen Ressourcenbereiche erfolgt durch Einzelcoaching und Gruppenveranstaltungen zu ressourcenbezogenen Inhalten. Darüber hinaus gibt es für jeden Teilnehmer eine ein- bis zweiwöchige Praxisphase, innerhalb derer das zu stärkende Ziel praktisch erprobt werden kann. Arbeitsaufträge und Hausaufgaben ergänzen die Förderung hinsichtlich Eigenverantwortung und Verselbständigung.

0

1

2

3

4

5

6

6 6

2

5

1

6 6

Zuweisungszeitraum endet Arbeitsaufnahme Antritt neue Maßnahme

nicht angetreten persönliche Gründe verhaltensbedingte Gründe

gesundheitliche Gründe

Abbildung 21 Tisch und Teller

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Eingliederungsbericht 2014

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Abbildung 22 Wettbewerbsfähigkeit

Die individuelle Teilnahme erfolgt für drei Monate und kann bei Bedarf und nach Zu-stimmung des Fallmanagements um maximal einen Monat verlängert werden.

Zum Maßnahme Beginn lagen 100 Zuweisungen vor. Bei den zu stärkenden Ressourcenbereichen lag mit Abstand die Stärkung der Arbeitsmotivation an erster Stelle.

6.3 Förderziel: Herstellung der Prozessfähigkeit

6.3.1 Ressourcenbereich: Lebenspraktische Kompetenzen

6.3.1.1 Maßnahme: Lebenspraktische Kompetenzen

Die Maßnahme Lebenspraktische Kompetenzen begann am 11.11.2013 und endete am 31.12.2014.

Im gesamten Maßnahme Zeitraum waren 127 Zuweisungen zu verzeichnen, wobei Mehrfachzuweisungen möglich waren. 17 Teilnehmer (TN) wurden ein zweites Mal zugewiesen, 4 TN ein drittes Mal.

Die Teilnahme umfasste in der Regel 12 Wochen. Die Maßnahme wurde über-wie-gend als Einzelberatung durchgeführt; die Arbeit in Kleingruppen war auch möglich. Die aufgetretenen Fehlzeiten (entschuldigt und unentschuldigt) bewegten sich in dem bei diesem Personenkreis zu erwartenden Rahmen und lagen bei 35 %.

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Eingliederungsbericht 2014

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Übersicht der Problemlagen der Teilnehmer:

Problemlage Teilnehmer

Schulden, Umgang mit Geld 23

Äußeres Erscheinungsbild, Vernachlässigung, Hygiene, Übergewicht, Ernährungsfragen 14

Tagesstrukturierung, Selbststrukturierung 28

Psychische Probleme 35

Suchtproblematik 12

Sprachliche Ausdrucksweise 10

Unzuverlässigkeit, Unverbindlichkeit, Blockaden, Vermeidungsstrategien 28

Diese Aufzählung enthält Mehrfachnennungen und nur vereinzelt aufgetretene Merkmale werden hier nicht aufgeführt.

Laut Trägerbericht traten bei ca. 40 % der zugewiesenen Teilnehmer signifikante positive Verhaltensänderungen ein. Diese zeigten sich in regelmäßiger Anwesen-heit, verbesserter Hygiene, verbesserter sprachliche Ausdrucksweise, mehr Initiati-ve und einer größeren Bereitschaft zur Selbstreflexion.

6.3.1.2 Maßnahme: NEA

Das Modellprojekt NEA – neu, engagiert, anders (NEA) ist am 01.08.2011 gestar-tet und endete am 31.07.2014. Grundlage für die Maßnahme war § 16d SGB II. Eine konzeptionelle Anpassung von NEA aufgrund der zum 01.04.2012 in Kraft ge-tretenen Instrumentenreform war nicht notwendig, da die gesetzlichen Merkmale Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität erfüllt waren.

Ziel von NEA war es, für leistungsschwache Personen ein niedrigschwelliges Ein-stiegsangebot bereit zu stellen, um die verborgenen bzw. verloren gegangenen le-benspraktischen Kompetenzen wiederherzustellen. Die Zielsetzung von NEA deckt sich damit mit den grundsätzlichen Zielen der Arbeitsgelegenheit:

Erhaltung Beschäftigungsfähigkeit und Wiedererlangung Beschäftigungsfähigkeit

In der Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.07.2014 haben insgesamt 77 Personen an NEA teilgenommen. Die durchschnittliche Auslastung lag bei ≈ 89 %. Regulär sind 53 Zuweisungen ausgelaufen. Vorzeitig beendet wurden 24 Zuweisungen.

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Eingliederungsbericht 2014

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Für die Beendigung der Maßnahme gibt es unterschiedliche Beweggründe (siehe Schaubild), wie z. B. mangelnde Motivation und aggressives Verhalten in der Maß-nahme (verhaltensbedingte Gründe) oder Ende des Leistungsbezugs bzw. man-gelnde Kinderbetreuung (sonstige Gründe).

6.3.1.3 viva

Die Maßnahme viva – verantwortungsbewusst, individuell, vielseitig, alltagstauglich (viva) hat am 01.09.2014 begonnen und endet am 31.08.2017. Zusätzlich besteht eine einjährige Verlängerungsoption.

Ziel von viva ist, die aufgrund der Langzeitarbeitslosigkeit überlagerten Ressourcen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu aktivieren und einen ersten Schritt in Richtung Arbeitsmarkt zu gehen. Primär wird der Ressourcenbereich Lebensprakti-sche Kompetenzen gestärkt.

viva tritt die Nachfolge des Modellprojektes NEA an. In der Ausschreibung sind viele Aspekte von NEA eingeflossen. Beispielhaft sind in diesem Zusammenhang der an-gesprochene Personenkreis und der organisatorische Aufbau in mehrere Fachbe-reiche zu nennen. Darüber hinaus wurden Erfahrungen wie beispielsweise die feh-lende Perspektive nach Zuweisungsende oder die gezielte Ansprache der „Grenz-gänger“ zwischen SGB II und SGB XII in die Leistungsbeschreibung aufgenommen. Der maximale Zuweisungszeitraum bei viva beträgt 15 Monate und wurde damit im Vergleich zu NEA um neun Monate gekürzt.

Abbildung 23 NEA

Im Juli 2014 (letzter Monat Modellprojekt) waren 46 Personen zugewiesen.

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Eingliederungsbericht 2014

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Die Maßnahmeteilnehmer durchlaufen während ihrer Zuweisung drei Fachberei-che:

Hauswirtschaft Lager & Logistik (Mediathek) Perspektiventwicklung

Insbesondere der Bereich Perspektiventwicklung stellt ein Novum dar. Die Pers-pektiventwicklung kennzeichnet sich durch einen sukzessiven Abbau der Anwesen-heitszeiten und durch die Übertragung von selbstständig zu erledigenden Aufga-ben. Der schleichende Ausstieg trägt der Erfahrung Rechnung, dass viele Teilneh-mer mit einer Beendigung von heute auf morgen überfordert sind und der positive Maßnahme-Effekt dadurch verloren geht.

Im Berichtszeitraum wurden 34 Personen in die Maßnahme zugewiesen. Eine Zu-weisung wurde wegen der Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung aufgeho-ben.

Weitere Auswertungen wird es aufgrund der Kürze der Laufzeit im Eingliederungs-bericht 2015 geben.

6.3.1.4 Maßnahme: Arbeitsgelegenheiten

Zum 01.04.2012 ist die Instrumentenreform des SGB II / SGB III und damit der voll-ständig überarbeitete und erweiterte § 16d SGB II in Kraft getreten. Mit der Instru-mentenreform sind weitreichende Folgen für die Trägerlandschaft der Arbeitsgele-genheiten einhergegangen. Wurden vor der Instrumentenreform noch über 180 Ar-beitsgelegenheiten angeboten, konnten 2014 noch ca. 30 Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden. Die Tendenz ist leicht steigend.

Die Reduzierung der Arbeitsgelegenheiten lässt sich mit der Instrumentenreform und der massiven Kürzung des Eingliederungstitels erklären. Die in § 16d SGB II festgelegten Merkmale (Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbs-neutralität) schließen einen Großteil der ehemaligen Tätigkeiten aus. Das gesetz-liche Ziel der Arbeitsgelegenheiten ist es, die Arbeitskraft zu erhalten bzw. wieder herzustellen.

Bei diesen Arbeitsgelegenheiten handelte es sich um eine niedrigschwellige Maß-nahme, weshalb keine Qualifizierung stattfindet. 2014 haben insgesamt 22 erwerbs-fähige Leistungsbezieher an einer Maßnahme teilgenommen und wurden in ihrer Tagesstruktur gestärkt. Bei 13 Arbeitsgelegenheiten ist die Zuweisung regulär aus-gelaufen. Zwei weitere Arbeitsgelegenheiten wurden zwecks Umzug und eine aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig beendet.

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Eingliederungsbericht 2014

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Finanzierung aus Bundes-Eingliederungsmittel

Für die durchgeführten Tätigkeiten erhalten die erwerbsfähigen Leistungsberech-tigten (eLb) während der Arbeitsgelegenheit zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für den entstehenden Mehraufwand. Je geleisteter Stunde wird beim Main-Taunus-Kreis 1,00 Euro Mehraufwandsentschädigung ge-zahlt. Maximal werden 120,00 Euro je Monat taxiert.

6.4 Förderziel: Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit

6.4.1 Ressourcenbereich Leistungsfähigkeit

6.4.1.1Maßnahme:FeststellungderErwerbsfähigkeitgem.§44aSGBII

Die Feststellung der Erwerbsfähigkeit gem. § 44a SGB II wird seit 01.01.2014 im Gesundheitsamt des Main-Taunus-Kreises durchgeführt. Das Modell mit den Klini-ken des Main-Taunus-Kreises wurde fristgemäß zum 31.12.2013 beendet.

Aufgrund des enormen angestiegenen Nachfragen in 2013 (über 350 Terminanfra-gen mehr als im Vorjahr) wurde die Zusammenarbeit mit den Kliniken zur Reduzie-rung der Warteliste 2013 bis zum 28.02.2014 verlängert. Die restlichen offenen An-fragen aus 2013 wurden ausgeschrieben und an externe Fachkräfte vergeben. Ab Oktober 2014 unterstützen externe Fachkräfte das Gesundheitsamt bei der Warte-liste 2014.

Das Gesundheitsamt hat zur Durchführung der Feststellung der Erwerbsfähigkeit zwei teilzeitbeschäftigte Ärztinnen angestellt. Die Ärztinnen erstellen nach Vor-sprache oder nach Aktenlage eine Stellungnahme zur Erwerbsfähigkeit. Neben der Feststellung, ob und in welchem Umfang eine Erwerbstätigkeit möglich ist, gehen die Ärztinnen auf individuelle Fragen ein.

Abbildung 24 Erwerbsfähigkeit

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Eingliederungsbericht 2014

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Finanzierung aus Bundes-Eingliederungsmittel

Abbildung 25 Erwerbsfähigkeit 2

Die Anzahl der angebotenen Termine ist 2014 sehr stark angestiegen. Gegenüber 914 Terminen im Kalenderjahr 2013 wurden in 2014 insgesamt 1.550 Termine durch das Gesundheitsamt und externen Stellen angeboten sowie 55 Stellungnahmen nach Aktenlage erstellt. Die Steigerung zum Vorjahr beträgt ≈ 76 %. Die Steige-rung ist hauptsächlich auf das Kundenkontaktdichtekonzept der ZRF zurückzufüh-ren. Zudem hat die Warteliste aus 2013 die gestiegene Nachfrage an Termine be-günstigt.

Im Kalenderjahr 2014 wurden im Gesundheitsamt 1.169 Termine angeboten, wo-von 979 wahrgenommen wurden. Zusätzlich wurden 55 Stellungnahmen nach Aktenlage angefertigt. In 121 Fällen kamen die Ärztinnen zu dem Ergebnis, dass ei-ne erwerbsunfähig von länger als sechs Monaten vorliegt. Das hat zur Folge, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld II entfällt und entweder eine Überleitung an das 3. Kapitel des SGB XII stattfindet oder Sozialgeld nach dem SGB II gewährt wird. Sozialgeld wird gezahlt, sofern ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mit in der Bedarfsgemeinschaft wohnt.

Zusätzlich der Termine im Gesundheitsamt wurden weitere Termine durch die Kli-niken des Main-Taunus-Kreises bzw. externe Fachkräfte angeboten. Von den 381 angebotenen Terminen wurden 279 wahrgenommen. In 52 Fällen kamen die Fach-kräfte zu dem Ergebnis, dass eine erwerbsunfähig von länger als sechs Monaten vorliegt.

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Eingliederungsbericht 2014

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7.0 FörderungvonMenschenmitBehinderungen

Das KJC hat seit längerem die Implementierung eines externen Trägers zur Betreu-ung von Menschen mit Behinderung und Rehabilitanden integriert. Die Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt und die Teilhabe am Arbeitsleben wird dadurch in-tensiviert und optimiert.

7.1 Maßnahme: VITA

Die Maßnahme VITA dient als Unterstützung zum Abschluss einer aussagefähigen Potenzialanalyse, wenn Ressourcenbereiche aufgrund behinderungsspezifischer Besonderheiten seitens des Fallmanagements nicht eingeschätzt werden können.

Zielgruppe dieses Projektes ist die Kundengruppe der erwerbsfähigen, (Langzeit-) Arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsbezieher, bei welchen aufgrund behinde-rungsspezifischer Besonderheiten einzelne Ressourcenbereiche nicht oder nicht vollumfänglich eingeschätzt werden können.

Innerhalb von 6 Wochen ab Erstgespräch werden die Ressourcenbereiche indivi-duell nach Erforderlichkeit bei dem Kunden abgeprüft. Anhand eines ausführlichen Abschlussberichts erhält das Fallmanagement über die Einschätzungen Kenntnis. Im Anschluss erfolgt sodann der Abschluss der Potenzialanalyse zwischen Kunden und Fallmanagement.

Das Projekt wurde im Berichtsjahr angeboten. Insgesamt wurden 54 Personen dem Projekt zugewiesen.

Abbildung 26 Diagramm Vita-Altersstruktur

FinanzierungausBundes-Eingliederungsmittel

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Eingliederungsbericht 2014

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7.2 Maßnahme: STARTKLAR

Für die Zielgruppe der Hilfeempfänger mit einer Behinderung oder der Hilfeempfän-ger die von einer Behinderung bedroht sind, wurde im Berichtszeitraum die Maß-nahme Startklar angeboten.

Die Teilnehmer der Maßnahme, die aufgrund behinderungsspezifischer Besonder-heiten eine besondere Unterstützung benötigen, wurden in dieser Maßnahme bei der Stärkung ihrer Ressourcenbereiche und dem damit verbundenen Erreichen des angestrebten Förderziels unterstützt.

Die Maßnahme war dabei innerhalb der ZRF in allen vier Förderzielen angedockt. Die Teilnehmer der Maßnahme wurden dabei in den jeweils zu fördernden Res-sourcenbereich zugewiesen. Das Förderziel Direktvermittlung bildete allerdings ei-ne Ausnahme, in dieses Förderziel konnten nur Teilnehmer eingebucht werden, die bereits über einen festgestellten Grad der Behinderung verfügen.

Bei allen anderen Ressourcenbereichen war dies nicht ausschlaggebend.

Abbildung 27 Startklar

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Eingliederungsbericht 2014

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8.0 Sondermaßnahmen

Diese Maßnahme kann keinem direkten Förderziel der ZRF zugeordnet werden, von daher wird sie ohne eine Zuordnung der Ressourcenbereiche aufgeführt.

8.1 Beschäftigungszuschussgemäߧ16eSozialgesetzbuchII(SGBII)

Mit dem Beschäftigungszuschuss (BEZ) nach § 16e SGB II wurden erwerbsfähi-gen Leistungsbezieher (eLb), die auf absehbare Zeit keine Chance hatten, einen Ar-beitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden, eine dauerhafte Möglichkeit zur Teilhabe am Erwerbsleben eröffnet.

Inhalt der Förderung war ein Ausgleich für die Minderleistung des eLb infolge von be-sonders schweren Vermittlungshemmnissen durch einen Beschäftigungszuschuss.

Das auf Dauer geförderte sozialversicherungspflichtige (ohne Arbeitslosenversiche-rung) Beschäftigungsverhältnis wurde mit maximal 75 % bezuschusst, sodass für den Arbeitgeber eine Eigenleistung von nur 25 % aufzuwenden ist.

Nach der ersten Förderphase von maximal 24 Monaten war zu entscheiden, ob der eLb auf dem ersten Arbeitsmarkt platziert werden konnte oder ob davon auszuge-hen war, dass der eLb auch auf Dauer keine Chancen haben wird, eine reguläre Ar-beitsstelle zu bekommen.

Bei dieser auf Dauer angelegten geförderten Beschäftigung bleibt jedoch immer das Ziel bestehen, dass die Personen nicht dauerhaft aus dem allgemeinen Arbeits-

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Abbildung 28 Altersstruktur

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Abbildung 29 Beschäftigungszuschuss

markt ausgeschlossen werden und jede Chance genutzt wird, einen Wechsel zu un-terstützen.

In 2014 gab es keine neuen Fälle, lediglich die laufenden Verpflichtungen werden momentan mit einem monatlichen Beschäftigungszuschuss von 65 % zu Ende ge-führt. Ohne diese Dauerförderung ist für diesen Personenkreis keine Integration am regulären Arbeitsmarkt möglich.

FinanzierungausBundes-Eingliederungsmittel

Insgesamt befanden sich 13 Personen in der Dauerförderung. Bei einer Person en-dete die Bezuschussung vorzeitig durch Kündigung und eine weitere Person wech-selte in den laufenden Rentenbezug.

Abbildung 30 Geschlechtsverteilung

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9.0 Statistik

Abbildung 31 Jahresübersicht SGB II

Erläuterungen:

PersonenimSGBII:

Dies sind alle Personen (erwerbsfähige Leistungsberechtigte, erwerbsunfähige An-gehörige, Kinder) die Leistungen nach dem SGB II erhalten.

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb):

Dies sind alle Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II erhalten und theoretisch (mehr als 3 Stunden täglich) einer Erwerbstätigkeit nach-gehen können oder bereits nachgehen; dazu zählen auch Personen, die aktuell in einer Qualifizierungsmaßnahme sind, Schüler aber auch Personen, die derzeit dem Arbeitsmarkt wegen Betreuung von Kindern, Pflege von Angehörigen oder beste-hender Arbeitsunfähigkeit vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Um diesen Personenkreis hat sich das Kommunale Jobcenter mit entsprechender Fallmanage-ment- und Vermittlungsarbeit zu kümmern.

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ArbeitsloseSGBII:

Dies sind alle Personen, die erwerbsfähig und arbeitslos gemeldet sind und derzeit keiner Beschäftigung (> 15 Wochenstunden) nachgehen oder in keiner Qualifizie-rungsmaßnahme sind.

Abbildung 32 Vermittlung in Arbeit

Im Jahr 2014 lagen die Vermittlungen sowohl im sozialversicherungsbereich (154 Vermittlungen) als auch im Bereich der Mini-Jobs (45) unter dem Vorjahres Ergeb-nis.

Auch weiterhin wird nur im geringen Maße das Fördermittel des Eingliederungszu-schusses an die Arbeitgeber notwendig.

Die Vermittlung erfolgte auch im letzten Jahr 93 % Anteil regional und mit 7 % über-regional. Auslandsvermittlung gab es im KJC im Berichtsjahr nicht.

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Eingliederungsbericht 2014

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10.0 Glossar

ALG I ArbeitslosengeldALG II Arbeitslosengeld IIAZAV Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung ArbeitsförderungBA Bundesagentur für ArbeitBÄD Betriebsärztlicher DienstBaE Außerbetrieblichen AusbildungBEZ BeschäftigungszuschussBG BedarfgemeinschaftenEGV EingliederungsvereinbarungEGZ EingliederungszuschussELAN ElektroanlagenmonteureLb erwerbsfähige LeistungsberechtigteFiB Fit in den BerufGSiG GrundsicherungHG HaushaltsgemeinschaftHLU Hilfe zum LebensunterhaltKJC Kommunales JobcenterMEBA MetallbauerNEA neu, engagiert, andersnEf nichterwerbsfähige LeistungsberechtigteRL Regelleistung zur Sicherung des LebensunterhaltesSGB SozialgesetzbuchSGBII Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites BuchSGBIII Sozialgesetzbuch Drittes Buch ‒ ArbeitsförderungSGBXII Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes BuchTN TeilnehmerVKEH VerkäuferZRF Ziel- und Ressourcenorientierte Fallsteuerung

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Eingliederungsbericht 2014

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10.1 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abbildung 1 Bevölkerung 7Tabelle 2 Kommunen im MTK 8Abbildung 3 Mittelübersicht 9Tabelle 4 ZRF-Matrix 11Abbildung 5 Ressourcenscheck 18Abbildung 6 AvM 20Abbildung 7 Schuldnerberatung 21Abbildung 8 JobPerspektive 23Abbildung 9 ArbeitPlus I 25Abbildung 10 ArbeitPlus II 26Abbildung 11 Ausbildungsmarktcoach 27Abbildung 12 Teilzeit 29Abbildung 13 FiB 30Abbildung 14 EGZ I 31Abbildung 15 EGZ II 32Abbildung 16 Altersstruktur BaE 39Abbildung 17 Bildungsgutschein 40Abbildung 18 Selbstständige 42Abbildung 19 Arbeitsverhalten 43Abbildung 20 Arbeitsmotivation 44Abbildung 21 Tisch und Teller 46Abbildung 22 Wettbewerbstätigkeit 47Abbildung 23 NEA 49Abbildung 24 Erwerbsfähigkeit 51Abbildung 25 Erwerbsfähigkeit 2 52Abbildung 26 Diagramm Vita-Altersstruktur 53Abbildung 27 Startklar 54Abbildung 28 Beschäftigungszuschuss – Altersstruktur 55Abbildung 29 Beschäftigungszuschuss 56Abbildung 30 Geschlechtsverteilung 56Abbildung 31 Jahresübersicht SGB II 57Abbildung 32 Vermittlung in Arbeit 58

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11.0 Unsere Kooperationspartner

Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft, Frankfurt am Main Caritasverband Main-Taunus e.V., Hofheim am Taunus Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Main-Taunus, Hofheim am Taunus Diakonisches Werk Main Taunus e.V., Schwalbach am Taunus Dienstleistungsgesellschaft Taunus gemeinnützige GmbH, Hattersheim am Main Fachklinik Hofheim GmbH, Hofheim am Taunus Gemeinde Liederbach am Taunus, Liederbach am Taunus idh Schuldnerberatung MTK gGmbH Hofheim am Taunus Jugendberatung- und Jugendhilfe e.V., Hofheim am Taunus Kliniken des Main- Taunus- Kreises GmbH, Hofheim am Taunus Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V., Hofheim am Taunus SIGNUM Gesellschaft für Berufsausbildung, Training und Beratung mbH Hofheim am Taunus Stadtverwaltung Hattersheim am Main, Hattersheim am Main Stadtverwaltung Hofheim am Taunus, Hofheim am Taunus Tertia Vermittlungsagentur GmbH, Offenbach am Main Tierschutzverein Bad Soden, Sulzbach und Umgebung e.V., Bad Soden am Taunus Tierschutzverein Hattersheim und Umgebung e.V., Hattersheim am Main Tierschutzverein Kelkheim und Umgebung e.V., Kelkheim (Taunus) Volkshochschule Main-Taunus-Kreis, Hofheim am Taunus

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Impressum:

Herausgeber:

Amt für Arbeit und Soziales-Beschäftigungsförderung-Am Kreishaus 1-565719 Hofheim am Taunus

Tel.: 06192 201-1828 / 1758Fax.: 06192 201-1724

Mail: [email protected]

Kartografie:Die Kreiskarte wurde uns mit freundlicher Genehmigung vom © Kartografie Verwaltungs-Verlag München – www.stadtplan.net – Lizenz-Nr. 07/05/71 zur Verfügung gestellt.

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