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Konzept – Wohnanlage für Menschen mit Behinderungen Leben mit Handicap Prien GmbH & CO KG Hochfellnstraße 11, 83209 Prien Seite 0 Konzept Wohnanlage für Menschen mit Behinderungen Betreutes Wohnen ambulant & intensiv ambulant Mit so wenig Hilfe wie nötig, zu so viel Eigenständigkeit, wie möglich Prien, 1.3.2012

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Konzept – Wohnanlage für Menschen mit Behinderungen

Leben mit Handicap Prien GmbH & CO KG

Hochfellnstraße 11, 83209 Prien

Seite 0

Konzept

Wohnanlage für Menschen mit Behinderungen

Betreutes Wohnen

ambulant & intensiv ambulant

Mit so wenig Hilfe wie nötig, zu so viel Eigenständigkeit, wie möglich

Prien, 1.3.2012

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Gliederung 1 Einleitung .................................................................................................... Seite 3 2 Leitbild und Ziele ......................................................................................... Seite 4 3 Ausgangslage .............................................................................................. Seite 7 4 Qualitätssicherung ...................................................................................... Seite 9

4.1 Bedeutung der Qualität ..................................................... Seite 9 4.2 Qualitätskriterien ............................................................... Seite 10 4.3 Normalisierungsprinzip ..................................................... Seite 12 4.4 Lebensqualität ................................................................... Seite 12

5 Strukturqualität .................................................................................... ...... Seite 15

5.1 Zielgruppe .......................................................................... Seite 15 5.2 Allgemeine Anforderungen .............................................. Seite 16 5.3 Die Sozialstruktur des Hauses ......................................... Seite 19 5.4 Die Akteure der Wohnanlage ........................................... Seite 21 5.5 Personalausstattung ........................................................ Seite 22 5.6 Das Gebäude ..................................................................... Seite 27 5.7 Wohnungsrechtliche Rahmenbedingungen ................... Seite 28 5.8 Sozialrechtliche Rahmenbedingungen ........................... Seite 29 5.9 Die Gesellschafter ............................................................. Seite 30

6 Prozessqualität ............................................................................................ Seite 31

6.1 Allgemeine Anforderungen ............................................... Seite 31

6.2 Aufnahmeverfahren ........................................................... Seite 32 6.3 Mitbestimmung .................................................................. Seite 34

6.4 Vermieter ........................................................................... Seite 34

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6.5 Ambulante Dienstleistungen ............................................ Seite 36 6.6 Hilfebedarfsplanung .......................................................... Seite 41

6.7 Kosten und Finanzierung .................................................. Seite 44

7 Ergebnisqualität .......................................................................................... Seite 49

7.1 Beschwerdemanagement .................................................. Seite 50 7.2 Qualität und Wirtschaftlichkeit .......................................... Seite 55 7.3 Qualität und Finanzierung ................................................. Seite 57

8 Ein Wort zum Schluss ................................................................................. Seite 61 Literaturhinweis ........................................................................................... Seite 63

Anhang ......................................................................................................... Seite 64 Impressum ................................................................................................... Seite 88

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Einleitung

von Günter Bauer

Junge Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Zukunftspläne, wie ihre

Altersgenossen ohne Handicap: Irgendwann einmal von Zuhause ausziehen und

in der eigenen Wohnung das Leben selbst in die Hand nehmen. Eltern, Angehö-

rige und Betreuer junger behinderter Menschen erfahren dies hautnah. Doch im

Landkreis Rosenheim gibt es zu wenige Wohnmöglichkeiten für Menschen mit

Behinderung, insbesondere nicht für Erwachsene mit körperlichen Einschränkun-

gen.

Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Körperbehinderung gründeten deshalb

im Jahr 2007 den Verein Leben mit Handicap e.V. mit dem Ziel, die Wohnungs-

not durch eigenes Engagement – auch finanzieller Art - zu lindern, mit dem Ziel,

den Traum unserer Kinder wahr werden zu lassen, nämlich:

Mit so wenig Hilfe, wie nötig, zu so viel Eigenständigkeit, wie möglich!

So lautet das Motto, mit dem sich die Eltern auf den Weg gemacht haben. Schritt

für Schritt gelang es uns, auf oft steinigem Weg, Menschen für unser Vorhaben

zu begeistern. Die Weihnachtsaktion der Lokalzeitung Oberbayerisches Volks-

blatt, verhalf dem Verein zu mehr Lobby und ebnete zugleich den Weg zu ande-

ren Institutionen und Unterstützern. Klare Vorstellungen und ein unerschütterli-

cher Wille, Vertrauen in die Menschenrechte und der Glaube an eine offene Ge-

sellschaft – all das gab uns den nötigen Rückhalt, um das zu erschaffen, was wir

unseren Kindern versprochen haben. Ein Leben in größtmöglicher Selbständig-

keit. Ein Leben in den eigenen vier Wänden. Ein Leben selbstbestimmt und un-

abhängig.

1.

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Leitbild und Ziele

Gott schuf den Menschen nach seinem Bild,

nach Gottes Ebenbild schuf er ihn.

Niemand darf wegen seiner Behinderung

benachteiligt werden.

Die Vertragsstaaten […] gewährleisten, dass Menschen

mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben,

ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden,

wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind,

in besonderen Wohnformen zu leben.

Das Wesen unseres Leitbilds ist geprägt von der Annahme, dass ein autarkes Leben

auch für Menschen mit Behinderungen möglich ist. Die Unterstützung der Bewohner

richtet sich nach dem Wunsch, dem behinderten Menschen ein größtmögliches Maß

an Selbständigkeit und Lebensqualität zu bieten. Gerade ein Mensch mit Behinde-

rung verdient trotz seiner Betreuungs- und eventuellen Pflegebedürftigkeit in höchs-

tem Maße Respekt vor seiner Würde und die Achtung seiner Person. Für Vermieter,

Fachdienst und mobile Dienste bedeutet das, jeden Einzelnen als Gesamtperson,

2.

Gen. 1.27

GG Art. 3

UN-BRK Art. 19

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also in der Vielfalt seiner Eigenschaften, seiner Vorlieben, seiner Eigenheiten und

Bedürfnissen mit dem Zugeständnis der maximalen Eigenständigkeit zu unterstützen

und zu fördern und ihm damit ein weitgehend selbständiges, sinnerfülltes Leben zu

ermöglichen. Die Förderung der Eigenständigkeit ist das oberste Ziel. Jeder Bewoh-

ner ist handelndes Subjekt, keinesfalls ein Objekt, an dem etwas verrichtet wird.

Ein Zusammenleben mit familiärem Charakter wird angestrebt. Dies wird dadurch

ermöglicht, dass sich die Bewohner zu Wohngemeinschaften innerhalb der Haus-

gemeinschaft zusammen finden. So bekommen sie ein überschaubares und familiä-

res Umfeld. Über Struktur und Zusammensetzung entscheiden die Bewohner im

Rahmen der baulichen Gegebenheiten selbst. Bei Bedarf hilft der Fachdienst.

Die Wohnanlage zeichnet sich durch das Angebot einer transparenten und offenen

Versorgung aus. Sie integriert die Bewohner nicht nur in das örtliche Gemeinwesen,

sondern ermöglicht ihnen durch die Förderung der Selbständigkeit eine aktive Betei-

ligung an der Gestaltung ihres gesellschaftlichen Umfeldes. Dieser Rahmen ermög-

licht darüber hinaus, je nach individuellen Ressourcen, eine konsequente Weiter-

entwicklung hin zu mehr Selbständigkeit und Unabhängigkeit.

In diesem Sinne stellen auch die für dieses Wohnprojekt eingesetzten Mitarbeiterin-

nen und Mitarbeiter des Vermieters, des Fachdienstes und der mobilen Dienste ei-

nen wichtigen Bestandteil in der Qualität der Betreuung dar. Sie sollen sich mit ihrer

Arbeit und der Dienstleitung in diesem Projekt identifizieren. Jede Mitarbeiterin und

jeder Mitarbeiter hat die Möglichkeit und ist dazu aufgefordert, die eigenen Vorstel-

lungen und Fähigkeiten konstruktiv in die Verwirklichung des Leitbildes einfließen zu

lassen. Dazu ist es uns wichtig, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Auf-

gaben genau kennen, sich an ihrem Platz wichtig und ernst genommen fühlen und

auch das Leitbild kennen.

Menschenrechte und Menschenwürde gelten für behinderte Menschen genau so wie

für Menschen ohne Behinderungen. Das bedeutet für die Idee unserer Wohnanlage:

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Der Wahrung von Privatsphäre muss auch in einer Wohn-

gemeinschaft besondere Bedeutung beigemessen werden.

Integration und Inklusion sind die Basis unseres Handels.

Das bedeutet auch, dass unser Haus allen offen steht:

behinderten und nicht behinderten Menschen.

Unsere Bewohner sind Teil der Gesellschaft. Sie sollen

die Möglichkeit haben, sich in die Ortsgemeinschaft

einzubringen, etwa im Rahmen eines Ehrenamtes.

Eine Partnerschaft zwischen zwei behinderten Menschen

soll nicht nur ermöglicht sondern auch gefördert werden.

Dafür werden die Rahmenbedingungen geschaffen.

1.

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3.

4.

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Im Landkreis Rosenheim gibt es zu wenige Wohnmöglichkeiten für Menschen mit

Behinderung, insbesondere für Erwachsene mit körperlichen Einschränkungen.

Der Bedarf an unterschiedlichen Wohnmöglichkeiten für behinderte Menschen in

Stadt und Landkreis Rosenheim wurde in einer Arbeitsgruppe festgestellt, einberu-

fen von der Behindertenbeauftragten des Landkreises. In der Arbeitsgruppe vertre-

ten waren neben den Leitern der Behinderteneinrichtungen auch ein Mitarbeiter des

Bezirkes Oberbayern, eine Bezirksrätin, die Verwaltung des Landkreise Rosenheim

sowie zwei Kreisräte. Die Arbeitsgruppe führte eine Ist-Analyse durch und formulier-

te anschließend in einem Konzept 1 die daraus resultierenden Ziele und den Hand-

lungsbedarf.

Danach meldeten die im Landkreis ansässigen Einrichtungen für behinderte Men-

schen folgenden Bedarf an:

Für folgende Wohnform:

Wohnen in eigener Wohnung mit ambulanten Diensten der Behinderten-

hilfe bzw. Pflegedienste

Für folgende Zielgruppen:

körperbehinderte und chronisch kranke Menschen aller Schwere-

grade / Voraussetzung ist barrierefreie Wohnung,

Menschen mit geistiger Behinderung, die keiner ständigen Aufsicht

bedürfen und eine gewisse Selbständigkeit erlangt haben,

Menschen mit Sinnesbehinderungen.

3.

Ausgangslage

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Das Konzept, hat an Aktualität nicht verloren, denn an der Wohnsituation hat sich

bisher nichts zum besseren verändert. Außerdem ist zu erwarten, dass sich der Be-

darf zwischenzeitlich erhöht hat. Dies belegen die häufigen Anfragen behinderter

Menschen nach barrierefreier Wohnmöglichkeit in Stadt und Landkreis Rosenheim.

Deshalb gründeten Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Körperbehinderung im

Jahr 2007 den Verein Leben mit Handicap e.V. mit dem Ziel, die Wohnungsnot

durch eigenes Engagement – auch finanzieller Art - zu lindern.

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Bedeutung der Qualität Qualitätskriterien Normalisierungsprinzip Lebensqualität

4.1 Bedeutung der Qualität „Die Frage nach Qualität lässt sich allgemein fassen, als die Frage danach, welche

Bedürfnisse Menschen mit Behinderungen haben, welche Entwicklungs- und Le-

bensmöglichkeiten ihnen zugestanden und von ihnen selbst reklamiert werden und

welche spezifischen Leistungen dafür zur Verfügung stehen müssen.“ 2

Leben mit Handicap e.V. stellt, getreu seinem Leitbild, den Anspruch behinderter

Menschen auf Selbstbestimmung und Selbstverantwortung in den Mittelpunkt seines

Handelns und erhebt dies zum Maß für die Qualität seines Wirkens. Selbstverständ-

lich gilt das auch bei der Organisation und der Gestaltung erforderlicher Hilfen. Wir

verstehen uns als Dienstleistungserbringer und erwarten dies auch von unseren Ko-

operationspartnern. Wir stellen das Fürsorgeparadigma in Frage und bevorzugen

den Paradigmenwechsel hin zu Vorsorge.

Demnach organisieren wir die benötigten Dienste nicht für die behinderten Men-

schen unserer Wohnlage, wir tun das in ihrem Auftrag und unter ihrer Mitwirkung.

So werden sie nicht gewollt oder ungewollt zu Objekten. Wir sehen sie als gleichbe-

rechtigte Mitgestalter von Unterstützungsleistungen. Unser Ziel: Mit so wenig Hilfe

Qualitätssicherung

4.

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wie möglich und mit so viel Unterstützung wie nötig die Lebensqualität unserer Be-

wohner in ihren eigenen vier Wänden zu sichern.

Wir wollen folgenden Interessen Rechnung tragen:

Transparenz und Vergleichbarkeit: Im Interesse unserer Bewohner

Effiziente Verwendung der Ressourcen: Im Interesse der Kostenträger

Kontinuierliche Verbesserung der Qualität: Im Interesse von Leben mit Handi-

cap e.V.

4.2 Qualitätskriterien

Qualitätsmanagement bedeutet für uns nicht zusätzlich investierte Stunden und er-

höhter Arbeitsaufwand. Qualitätsmanagement ist selbstverständlicher, integrierter

Bestandteil im täglichen Ablauf.

Unsere Aufgabe sehen wir darin, diejenigen Prozesse kontinuierlich zu steuern und

zu überprüfen, die für unsere Wohnanlage existenziell sind. Das System3, das unse-

rem Qualitätsmanagement zugrunde liegt, lässt sich messen an unserer:

Strukturqualität:

Sie bezieht sich auf den Rahmen, den wir zur Verfügung stellen, um die von

unseren Bewohnern erwünschte Leistung zu erbringen. Dazu gehört die tech-

nische Ausstattung ebenso wie organisatorische Regelungen und die Qualifi-

kation und Motivation unserer Mitarbeiter.

Prozessqualität:

Sie bezieht sich auf die Art und Weise, wie wir die Leistungen fachlich, zu-

sammen mit unseren Bewohnern und den Partnern, ausgestalten werden.

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Ergebnisqualität:

Sie bezieht sich darauf, ob und wie wir die Ziele erreichen, die wir uns gesetzt

haben und misst sich daran, welche Wirkung und Veränderung bei den Be-

wohnern herbeigeführt wurde. Daraus ziehen wir die nötigen Schlussfolge-

rungen und schließen damit den Kreislauf unseres Qualitätsmanagements.

Folgende Fragestellungen haben in der Diskussion zu den Qualitätskriterien vorab

Berücksichtigung gefunden:

Selbstbestimmung: Wie kann gewährleistet werden, dass die Wohnhaus-

Mitglieder ihr Zusammenleben (ggf. mit Unterstützung durch ihre gesetzlichen

Vertreter) in allen Bereichen selbstbestimmt gestalten können?

Wohnung und Wohnumfeld: Wie sollten die Wohnung und das Wohnumfeld

gestaltet sein, damit die Gemeinschaft, Selbständigkeit und Aktivitäten geför-

dert, Individualität und Rückzug ermöglicht werden und ein hohes Maß an Si-

cherheit geboten wird?

Betreuung, Pflege, Hauswirtschaft: Welche Anforderungen an Pflege,

hauswirtschaftliche Unterstützung und Betreuung sowie an die Zusammen-

setzung sozialer Strukturen sind zu stellen, damit das individuellen Wohlbe-

finden und die Ressourcen der Wohnhaus-Mitglieder gefördert werden und

ein konstruktives Gemeinschaftsleben zustande kommt?

Personalausstattung: Über welche Qualifikationen und Kompetenzen sollten

unsere Mitarbeiter verfügen und wie viel Anwesenheit von unterstützenden

Personen ist notwendig?

Finanzierung: Wie sollte die Finanzierung aussehen, damit sie nachvollzieh-

bar ist und die Existenz der Wohnanlage gesichert ist?

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4.3 Normalisierungsprinzip

Maßgeblich für unsere Zielsetzung und unser Handeln ist die Annahme, dass behin-

derte Menschen grundsätzlich die gleichen Bedürfnisse haben wie nicht behinderte

Menschen auch. Die Realisierung der Bedürfnisse richtet sich, wie bei jedem ande-

ren auch, nach den persönlichen und sachlichen Ressourcen.

Unterstützung wird dann geleistet, wenn die vorhandenen Ressourcen erweitert

werden sollen, und dort wo dies nicht möglich ist, sollen ausgleichende Wege gefun-

den werden.

4.4 Lebensqualität

Die Qualität unserer Wohnanlage soll in folgenden Bereichen definiert werden:

Gesundheit unserer Bewohner

Entwicklung ihrer Persönlichkeit (eigene Lebensstile entwickeln, individuelle

Fähigkeiten fördern, selbständiges und selbstbestimmtes Handeln fördern)

Qualität des Wohnens z.B. Raumausstattung ihrer Wahl, die eigene „vier

Wände“ die ihren nennen können ...

Freizeit

Verfügbarkeit über Dienstleistungen

Barrierefreie Umwelt

Persönliche Rechte der Bewohner

Qualität des Lebens in der Gemeinde

Standards für oben definierte Bereiche sollen sicherstellen, dass die Stabilität der

Lebensqualität unserer Bewohner gewährleistet ist.

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Dabei legen wir besonderes Augenmerk auf die Schnittstellen innerhalb der Wohn-

anlage, um keine Qualitätsverluste zu erfahren. Eine Kooperation der einzelnen Be-

reiche, also Schnittstellenarbeit, gibt es insbesondere

im Umgang mit Krisen

in der Reflexion der Zusammenarbeit

im Berichtswesen

im Beschwerdemanagement

Ein gemeinsames Verständnis über die Ziele, die wir erreichen wollen, über die Me-

thoden und die Verfahrensweisen, die anzuwenden sind, soll helfen Qualitätsverlust

zu vermeiden. Dieser Aufgabe sind wir uns bewusst und der werden wir uns stellen.

Nicht außer Acht lassen wollen wir auch die Gedanken an die Zukunft unserer be-

hinderten Bewohner. Dank verbesserter medizinischer Vorsorge und Hilfe, Dank um-

fassender pädagogischer Förderangebote und lebenslanger Begleitung, erreichen

Menschen mit Behinderung heute ein nahezu gleich hohes Lebensalter wie die Ge-

samtbevölkerung. Auch das ist es, was uns zum Handeln bewegt. Unsere Kinder

sollen nach dem Ausscheiden aus der Werkstatt in ihren Wohnungen verbleiben

können und dort entsprechende tagesstrukturierende Maßnahmen angeboten be-

kommen. Diese sind für die Erhaltung der Orientierung und sozialer Kompetenz so-

wie die im Lebenslauf entwickelten Fertigkeiten von größter Wichtigkeit. Zudem soll-

te stets geprüft werden, ob tagesstrukturierende Maßnahmen für den betroffenen

Personenkreis im Normalfall nicht auch in Gemeinschaftsräumen der Wohnunter-

künfte stattfinden kann, so dass Einsamkeit keinen Raum hat.

Organigramm

Um Handlungsbereiche unserer Wohnanlage zu verdeutlichen und um Schnittstellen

besser erkennen zu können, ist ein Organigramm hilfreich. Organisatorische Einhei-

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ten sowie deren Aufgabenverteilung und Kommunikationsbeziehungen werden er-

sichtlich. Die Wege und Abläufe in unserer Organisation werden für alle transparent.

Die Erstellung unseres Organigramms Anlage 2 war von vielen Diskussionen über un-

ser Verständnis zum selbständigen und selbstbestimmten Leben unserer Bewohner

begleitet und steht nun im ersten Entwurf fest. Wir werden das Organigramm und

die Organisationsstruktur Anlage 1 mit den Bewohnern und dem Bewohnerbeirat disku-

tieren, sobald die Bewohner ihre Wohnungen bezogen haben.

Beziehungsgeflecht

Eine grafische Darstellung Anlage 3 soll Aufschluss über unsere Partner geben, inner-

halb der Einrichtung und außerhalb. Wir erachten diese Transparenz als einen be-

deutenden Ansatz, um unsere Qualität sicher zu stellen. Darüber hinaus erleichtert

die grafische Darstellung es uns, den Bewohnern das Kooperationsgeflecht näher zu

bringen und sie damit in die Lage zu versetzen, selbstbestimmt ihre Leistungen zu

benennen.

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Zielgruppe Allgemeine Anforderungen

Sozialstruktur des Hauses Akteure der Wohnanlage Personalausstattung

Das Gebäude

Wohnungsrechtliche Rahmenbedingungen Sozialrechtliche Rahmenbedingungen

Die Gesellschafter

5.1 Zielgruppe

In unserem Wohnprojekt finden bis zu 30 erwachsene Menschen mit einer wesentli-

chen körperlichen und/oder geistigen Behinderung ihr Zuhause. Alle 30 Personen

sind vorübergehend oder dauerhaft auf Unterstützung angewiesen, um zur selbstän-

digen Lebensführung befähigt zu werden. Viele werden in der Werkstatt für behin-

derte Menschen arbeiten, eine Förderstätte besuchen oder an einer Tagesstruktur

für Erwachsene nach dem Erwerbsleben teilnehmen.

Wir stellen sicher, dass in der Wohnanlage Personen mit unterschiedlichstem Hilfe-

bedarf betreut werden können. Der Hilfebedarf wird durch eine individuelle Hilfebe-

5.

Strukturqualität

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darfsplanung ermittelt. Der Pflegebedarf kann bis einschließlich Pflegestufe 3+ ab-

gedeckt werden.

Nicht aufgenommen werden folgende Personengruppen:

Menschen mit einer vorrangig seelischen Behinderung

Menschen mit einer Suchterkrankung

Menschen mit erheblicher Selbst- und Fremdgefährdung, die einer geschlos-

senen Unterbringung bedürfen.

5.2 Allgemeine Anforderungen

Die Angebote dieser Einrichtung berücksichtigen die Lebensbedingungen von Men-

schen mit einer Behinderung, die im Laufe ihres Lebens von Bedeutung sind: Aspek-

te im Bereich des Wohnens – der Erziehung – in der Freizeit – Arbeit – Familie und

später auch im Alter. Mit anderen Worten: Dreißig Menschen werden hier ihr Zuhau-

se finden - eine Heimat! Und dies nicht zuletzt weil Ganzheitlichkeit, Selbstbestim-

mung und Individualität bereits in der Entwicklungsphase unseres Projektes mit ein-

fließen.

Hier eröffnet sich den Bewohnern eine neue Welt, neue Perspektiven, ihnen wird die

Möglichkeit gegeben einen eigenen individuellen Lebensentwurf zu realisieren und

ihnen so eine selbständigere Lebensführung zugestanden – ein Leben in Würde,

ganz genau so, wie es sich jeder nichtbehinderte Mensch auch wünscht. Mit unse-

rem Projekt wollen wir einen Beitrag dazu leisten die ambulante Betreuung auszu-

bauen. Gemäß dem Prinzip der Bayerischen Staatsregierung: ambulant vor statio-

när. Wir erkennen, dass der weitere Ausbau des Beratungs- und Betreuungsange-

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bots im ambulanten Bereich unbedingt erforderlich ist und komplettieren mit unserer

Wohnanlage das Mosaik bereits vorhandener Strukturen im Landkreis Rosenheim.

Anforderungen an die Betreuung

Über die reine Pflege und hauswirtschaftliche Unterstützung hinaus erhalten die

Wohnhaus-Mitglieder auch weitergehende Betreuung bzw. Begleitung in ihrem All-

tag. Insbesondere hier besteht weiterer Klärungsbedarf darüber, welche Leistungen

von welchen Akteuren (z.B. Fachkräfte, Angehörige, Pflegedienst, Vereine) erbracht

werden. Die Betreuungsangebote richten sich an Einzelne und an die gesamte

Gruppe. Der „normale“ Alltag steht im Vordergrund und gibt dem Tag eine Struktur.

Soweit sie können, organisieren die Bewohner den Haushalt und andere anfallenden

Aufgaben selbst und kommen sich gegenseitig zu Hilfe. Dabei werden sie von Be-

treuungskräften unterstützt, ebenso bei der Gestaltung des Gruppenlebens. Auch

hier steht im Mittelpunkt aller Angebote: Ganzheitlichkeit, Selbstbestimmung Anlage 4

und Individualität unserer Bewohner - als Maßstab für Qualität.

Anforderungen an die Pflege

Die pflegerische Versorgung in der Wohnanlage umfasst medizinische und pflegeri-

sche Hilfen (Grund- und Behandlungspflege) nach dem SGB XI und nach dem

SGB V. Rechtliche Grundlagen bilden die auf der Grundlage der einschlägigen

Rechtsvorschriften der vorgenannten Leistungsrechte bestehender Rahmen und

einzelvertraglichen Vereinbarungen. Aus diesem Grund werden hier keine Qualitäts-

kriterien formuliert.

Über die pflegerische Versorgung hinaus wird dafür Sorge getragen, dass rehabilita-

tive und mobilisierende Hilfen (z.B. nach Krankheit) in Anspruch genommen werden

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können. Auch bei längerer und schwerer Pflegebedürftigkeit wird ein Verbleiben in

der Wohngemeinschaft - möglichst bis zum Tod - ermöglicht.

Anforderungen an die Hauswirtschaft

Zu einem funktionsfähigen selbstbestimmten Wohnen gehören auch hauswirtschaft-

liche Aufgaben. Die Bewohner versorgen sich grundsätzlich hauswirtschaftlich

selbst. Dabei werden sie, je nach Bedarf, unterstützt. Diese hauswirtschaftliche

Selbstversorgung ist gleichzeitig ein wesentliches Instrument zur Förderung vorhan-

dener Fähigkeiten. Die damit verbundenen Aufgaben setzen im Idealfall an vertrau-

ten Tätigkeiten und vorhandenen Fähigkeiten an und vermitteln Erfolgserlebnisse.

Als regelmäßig wiederkehrende Handlungen geben sie den Tagen eine Struktur,

tragen zur Tagesgestaltung bei und vermitteln den Bewohnern Verantwortung für ihr

eigenes Leben. Darüber hinaus fördert die Bewältigung des Haushaltes, und in die-

sem Zusammenhang die gegenseitige Hilfe, das Zusammenleben in der Wohnge-

meinschaft. Die Förderung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten ist eine Kernaufgabe.

Deshalb wird die notwendige zeitliche und fachliche Unterstützung nach Bedarf be-

reitgestellt. Zu den damit verbundenen Aufgaben gehören Motivation, Anleitung,

praktische Hilfe und Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen. Die Neigungen,

Ressourcen und Gewohnheiten der Bewohner werden dabei berücksichtigt (z.B. Ko-

chen, Kartoffeln schälen, Einkaufstüte tragen, Laub fegen, Einkaufsliste zusammen-

stellen). Als hilfreich erweist es sich, wenn die behinderten Menschen konkrete

Funktionen haben (z.B. die Briefkastengängerin, die Blumengießerin, der Gärtner).

Sofern die Bewohner der Wohnanlage sich nicht aktiv an der Hausarbeit beteiligen

können, wird darauf geachtet, dass sie ihren Wünschen entsprechend dennoch ein-

bezogen werden. Dies betrifft insbesondere Bewohner, die aufgrund ihrer Ein-

schränkungen auf besondere Ansprache und permanenten Kontakt angewiesen sind

und/oder wenige Anreize aus der Umgebung aufnehmen können.

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5.3 Die Sozialstruktur des Hauses

Die 30 Bewohner des Hauses sollen grundsätzlich so leben dürfen, wie sie das tun

würden, wenn sie nicht behindert wären, vergleichbar mit Wohngemeinschaften und

Wohnungseigentumsgemeinschaften. Entsprechend ist das Haus keine stationäre

Einrichtung. Die Bewohner werden durch mobile Dienste betreut und gepflegt. Dies

gilt auch dann, wenn eine intensive Pflege und/oder Betreuung erforderlich ist.

Ein Fachdienst übernimmt Aufgaben, die entweder stark spezialisiert oder für die

Hausgemeinschaft als Ganzes von Bedeutung sind.

Es ist zu erwarten, dass die meisten Bewohner alleinstehend sein werden. Entspre-

chend ihren Bedürfnissen nach menschlicher Nähe und Zuwendung werden sie sich

aber zu Wohngemeinschaften und zu einer Hausgemeinschaft finden. Die insgesamt

5 Wohnküchen und der große Gemeinschaftsraum im Dachgeschoß unterstützen

das. Darüber hinaus werden Freundschaften und Paarbindungen entstehen.

Wohnung

Die Wohngemeinschaft ist in erster Linie ein Ort des Wohnens. Die Tatsache, dass

dort auch Pflege ausgeführt wird, ist zwar nicht ohne Bedeutung, sollte sich aber

immer dem Wohnprinzip unterordnen. Der Charakter der Wohnung wird trotz bauli-

cher und moderner Anpassungen und Einsatz von Hilfsmitteln den Charakter einer

normalen Wohnung haben. Ziel ist, dass die WG-Mitglieder so weit wie möglich ihr

gewohntes Leben, auch im Rahmen des gemeinschaftlichen Miteinanders, weiter-

führen können. Dazu gehört, dass die Wohnung so gestaltet ist, dass sie

ihre sozialen Kontakte erhalten und ggf. verbessern können,

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in einer aktiven und selbstbestimmten Lebensführung unterstützt werden,

ihr körperliches und psychisches Wohlbefinden erhalten und ggf. verbessern

können,

eine angemessene Balance zwischen Privatheit und Gemeinschaft finden,

möglichst bis zum Tod in der Wohnung bleiben können.

Wohnumfeld

Der deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge formuliert die Interaktion

behinderter Menschen wie folgt4 :

„Jedes Individuum schafft durch seine Aktivitäten, Vorlieben und Beziehungen Sozi-

alräume und lebt in diesen. Inklusive Sozialräume sind gleichermaßen individuelle

Lebensräume und strategische Handlungsräume mit einer inklusiven Zielrichtung.

Diese inklusive Zielrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass das selbstbestimmte

und gemeinschaftliche Leben aller Menschen ermöglicht werden soll. Das bedeutet,

alle Menschen sollen alleine oder mit anderen in der eigenen Wohnung leben kön-

nen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt sein können, Regelbildungssys-

teme nutzen können usw.. Hierfür braucht es ein inklusives Umfeld, eine Nachbar-

schaft, ein Quartier im umfassenden Sinne, das dies ermöglicht. Es braucht Kultur-

sensibilität in allen Lebensbereichen. Es braucht Barrierefreiheit der Wohnung, des

Hauses, der Wege, des öffentlichen Personennahverkehrs, der Geschäfte, der Ban-

ken, der Post, der Arztpraxen und anderer Gesundheitsdienste, des Arbeitsplatzes,

des Bildungsbereichs (Kita, Schulen, Hochschulen etc.), der Freizeitangebote, der

Kirchen, der kulturellen Einrichtungen, des Sports, der Politik etc. Es braucht aber

auch Beratungs- und Unterstützungsleistungen, Treffpunkte und Netzwerke, damit

Menschen Sicherheit und Geborgenheit erleben, und es braucht – vielleicht am aller

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Wichtigsten – eine gegenseitige Wertschätzung aller Menschen mit ihren unter-

schiedlichen Fähigkeiten ...“

Dies und nicht mehr, wünschen wir uns für die Bewohner unseres Hauses. Deshalb

haben wir es uns zum Ziel gesetzt sowohl alle Ressourcen unserer Bewohner als

auch alle vorhandenen Netzwerke zu aktivieren und so die Lebensqualität der be-

hinderten Bewohner im Sinne eines inklusiven Sozialraums zu gestalten.

5.4 Akteure der Wohnanlage

Ambulant betreutes Wohnen hat keine feste Organisationsform, sondern die beteilig-

ten Personen und Institutionen können ganz unterschiedlich miteinander agieren. Zu

den Akteuren gehören grundsätzlich immer

die Bewohner selbst

bei Bewohnern, die unter Betreuung stehen, die gesetzlichen Vertreter, An-

gehörige,

Dienstleistungsanbieter (z.B. Betreuung, Pflege, hauswirtschaftliche Hilfe, ...)

der Vermieter.

Auch (weitere) Angehörige oder Freunde sind in der Wohnanlage aktiv, indem sie zu

Besuch kommen und psychosozial unterstützen, Freizeitaktivitäten anbieten oder

weitere Aufgaben für den Einzelnen oder in der Gemeinschaft übernehmen. Zum

Teil sind auch vermittelnde Institutionen wie z.B. Vereine oder Verbände beteiligt, die

die Bewohner und die Gemeinschaft begleiten.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge: „Das Bürgerschaftliche

Engagement, die Selbsthilfe, Familie und die Nachbarschaftshilfe sind zu stärken

und insbesondere unter dem Blickwinkel der Inklusion weiterzuentwickeln. Bürger-

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schaftliche Strukturen sollten grundsätzlich inklusiv gestaltet sein und somit allen

interessierten Menschen offen stehen. Gerade in der gemeinsamen bürgerschaftli-

chen Tätigkeit verschiedener Menschen kann eine inklusive Haltung gelernt und ge-

fördert werden. Darüber hinaus sind bürgerschaftliche und nachbarschaftliche Struk-

turen gute Partner zur Ergänzung individueller personenzentrierter Unterstützungen

für Menschen, die entsprechende Unterstützungsnetzwerke benötigen.“4

5.5 Personalausstattung

Die benötigte Betreuung, Pflege und hauswirtschaftliche Unterstützung wird durch

haupt- und nebenamtliche Kräfte sowie durch ergänzendes Personal (z.B. Ehrenam-

liche, Praktikanten) von einem oder mehreren Dienstleistungsanbietern erbracht.

Darüber hinaus sind z.B. Freiwillige und Therapeuten (z.B. Krankengymnastik, Ergo-

therapie), Ärzte sowie Angehörige bzw. gesetzliche Betreuer in der Wohnanlage ak-

tiv. Es besteht also eine Mischung aus festen Ansprechpersonen, die mit einem rela-

tiv hohen Stundenanteil in der Wohnanlage tätig sind und Personengruppen, die nur

zeitweise anwesend sind. Eine besondere Bedeutung haben die Angehörigen, weil

sie in der Regel zwar eher mit einem niedrigen Zeitaufwand in der Wohngemein-

schaft anwesend sind, dennoch eine große Rolle als Bezugs- und Ansprechperso-

nen für einzelne Bewohner spielen. Die im Folgenden definierten Anforderungen

beziehen sich auf alle Mitarbeiter, die entweder gegen Bezahlung oder auf ehren-

amtlicher Basis in der Wohngemeinschaft und im Kontakt mit den WG-Mitgliedern

tätig sind.

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Allgemeine Anforderungen

Das Leitbild bzw. Selbstverständnis der Dienstleistungsanbieter, die in der Wohn-

gemeinschaft tätig sind stimmt mit den besonderen Anforderungen in der Wohnanla-

ge -Selbstbestimmung der Bewohner, ganzheitliche Betreuung und Pflege, biografi-

scher Ansatz, Kooperationsbereitschaft- überein bzw. wird an diese Anforderungen

angepasst. Alle Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter kennen und akzeptieren die Zielsetzung

und sind bereit, die damit verbundenen Anforderungen und die Qualitätskriterien

umzusetzen. Die Verantwortung für die Pflege liegt grundsätzlich bei den Pflege-

diensten. Es gelten die gesetzlichen Grundlagen (nach dem SGB XI und SGB V, insbeson-

dere die Vorschriften nach dem §§ 112ff SGB XI - Qualitätssicherung und § 132a SGB V - Fortbil-

dungsverpflichtung).

Der Personaleinsatz richtet sich nach den Bedürfnissen und Ressourcen der Be-

wohner und wird entsprechend koordiniert. Es wird dafür Sorge getragen, dass die

Bewohner jederzeit ausreichend betreut, gepflegt, und hauswirtschaftlich versorgt

sind. In Abhängigkeit von der Zielgruppe und dem Betreuungsbedarf sind Mitarbei-

ter, Ehrenamtliche und/oder Angehörige/gesetzliche Betreuer unterschiedlich inten-

siv in der Wohnanlage präsent. Sofern keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung gegeben

ist, ist zumindest gesichert, dass immer jemand im Notfall ansprechbar ist (Bereit-

schaftsdienst). Darüber hinaus sollten bei Bedarf Kurzeinsätze durchgeführt werden

(z.B. nachts, um zu kontrollieren, dass alles in Ordnung ist, um pflegerische Anwen-

dungen durchzuführen z.B. neu zu lagern).

Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind den einzelnen Akteuren klar zugeordnet.

Ebenso werden die angebotenen Aktivitäten und Abläufe in der Wohnanlage und

Umgangsweisen mit spezifischen Problemstellungen aufeinander abgestimmt. Dies

wird durch regelmäßige Teambesprechungen gewährleistet. An diesen sind alle, die

in der Wohngemeinschaft aktiv sind - zumindest zeitweise - beteiligt.

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Zuständigkeiten und Abläufe sind darüber hinaus für alle Beteiligten transparent.

Das Handeln in der Wohnanlage wird systematisch geplant und ausgewertet, ohne

dabei die Flexibilität einzuschränken.

Um zu verhindern, dass die Bewohner mit ständig wechselnden Mitarbeitern kon-

frontiert sind, werden Teams gebildet, die dauerhaft in der Wohngemeinschaft tätig

sind. Es wird gewährleistet, dass feste Bezugspersonen, die als Ansprechpersonen

und/oder Alltagsmanager in der Wohngemeinschaft fungieren, vorhanden sind. Die

Kontinuität dieser Tätigkeit wird sichergestellt.

Folgende Disziplinen und Fachrichtungen sollen in der Wohnanlage tätig werden:

Fachdienst

Zu einem geringen Anteil erledigt der Fachdienst administrative Aufgaben. Der Per-

sonalbedarf für die Administration wird auf 10 Stunden pro Woche angesetzt. Erfor-

derlich ist eine kaufmännische oder administrative Qualifikation.

Der überwiegende Teil der Aufgaben erfordert aber hohe Fachkenntnis, große Erfah-

rung und hohes Einfühlungsvermögen. Es werden deshalb Fachkräfte mit langer

Berufserfahrung benötigt. Eigene Betroffenheit ist von Vorteil und wird bevorzugt

eingestellt. Der Bedarf wird auf 50 Stunden pro Woche für die Tätigkeiten von Dip-

lom Sozialpädagogen oder vergleichbarer Befähigung geschätzt.

Die Mitarbeiter müssen zeitlich sehr flexibel sein. Um Krankheit, Urlaub, Fortbildung

und Supervision abdecken zu können, ist möglicherweise die Beschäftigung von

Teilzeitkräften günstiger als die Beschäftigung einer Vollzeitkraft. Eine der Kräfte

braucht Personalführungsfähigkeiten.

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Mobile Dienste

Die personelle Ausstattung der ambulanten Dienste orientiert sich an den quantitativ

und qualitativ erforderlichen Betreuungs- und Pflegeleistungen und damit an dem

individuellen Hilfebedarf der Bewohner.

Die Einsatzplanung obliegt den Leitern der mobilen Dienste oder von ihnen beauf-

tragter qualifizierter Personen. Der Personalbestand jedes ambulanten Dienstes –

bezogen auf die Wohnanlage - wird über dessen Personalplan dokumentiert und

fortgeschrieben. Die Dokumentation der Maßnahmen richtet sich nach den einschlä-

gigen Vorschriften.

Der Fachkräfteanteil beträgt 75%. Als Fachkräfte sind vorzusehen: Sozialpädago-

gen, Heilerziehungspfleger, Erzieher, Ergotherapeut, Krankenpfleger, sowie eine

Hauswirtschafterin für den Leistungskomplex Hauswirtschaft. Die Leitung erfolgt

durch geeignete verantwortliche Fachkräfte.

Die Einsatzzeiten der ambulanten Dienste orientieren sich an den Anwesenheitszei-

ten der Menschen mit Behinderung. Die Zahl des Personals, das die mobilen Diens-

te insgesamt für die Betreuung und Pflege der Bewohner vorhalten, ergibt sich aus

der Summe der einzelnen Bedarfe, ggf. abzüglich der Synergieeffekte.

Anforderungen an die Qualifikation und Fortbildung

Es besteht ein Mix aus unterschiedlichen Professionen. So wird am besten gewähr-

leistet, dass die vielfältigen Aufgaben, die sich aus den Anforderungen für die Be-

treuung, Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung ergeben, angemessen erfüllt

werden. Um eine Versorgung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu ge-

währleisten, werden die Mitarbeiter der Dienste im Rahmen der eigenen Personal-

entwicklung laufend fortgebildet. Zur Entwicklung der Fach-, Methoden, Sozial- und

Selbstkompetenz der Mitarbeiter finden regelmäßige Fort- und Weiterbildungen statt.

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Bei Bedarf haben Mitarbeiter Anspruch auf Supervision. Zu besonderen Problemstel-

lungen wird das Casemanagement des Fachdienstes hinzugezogen.

Um eine Versorgung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu gewährleisten,

sind alle im Haus tätigen mobilen Dienste verpflichtet, die Mitarbeiter zu schulen und

weiter zu qualifizieren. Die Umsetzung des Fortbildungsplanes ist Teil des Quali-

tätsmanagement. Die Dienstleistungsanbieter stellen sicher, dass die Mitarbeiter ihre

Arbeit reflektieren (z.B. Supervision, Coaching, ...).

Es ist wünschenswert, dass auch Angehörige und Freiwillige die Möglichkeit haben,

an den Schulungen der Dienstleistungsanbieter teilzunehmen bzw. dass sie andere

Möglichkeiten wahrnehmen, um sich zu informieren und / oder fortzubilden.

Die reibungslose Kooperation zwischen den einzelnen Bereichen Anlage 9 muss im

Sinne unseres Qualitätsmanagements sichergestellt werden, indem

die kooperierenden Partner, Leistungsträger und Leistungserbringer, ihre

Schlüsselprozesse beschreiben und sie dort aufeinander abstimmen, wo sie

Berührungspunkte haben.

Zur Abstimmung über die jeweiligen Prozesse gehört, dass sie sich geeinigt

haben

- auf gemeinsame Ziele und Ergebnisindikatoren, fachliche Definitionen

- auf Standards zu den Schnittstellen an denen Kommunikation und Ko-

operation stattfinden,

- auf die jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten, sowie auf die

jeweiligen Informations- und Dokumentationspflichten.

Es sind Verfahren festgelegt zur Erkennung, Meldung und Beseitigung von

Abweichungen.

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Die Partner überprüfen regelmäßig jeder für sich und gemeinsam, ob die Prozesse

effektiv und effizient sind. Dabei betrachten sie insbesondere die relevanten Schnitt-

stellen. Sie stellen ggf. Verbesserungsmöglichkeiten fest und setzen diese konse-

quent um.4

5.6 Das Gebäude

Ein geeignetes Grundstück konnte in Prien am Chiemsee, Stauden11, gekauft wer-

den. Es hat eine Fläche von 2000m² und ist bis auf Weiteres auf 3 Seiten von grüner

Wiese umgeben. Noch im Ortszentrum gelegen, auf halbem Weg zum Chiemsee,

bietet es eine sehr gute Anbindung an die Infrastruktur des Ortes und hat gleichzeitig

einen hohen Freizeitwert.

Verein und betroffene Eltern gründeten für den Bau und den Betrieb einer Wohnan-

lage die Leben mit Handicap Prien GmbH & Co KG. Mit der Planung wurde die RPM

Architekten GmbH aus München beauftragt. Dieses Büro hat einschlägige Erfahrun-

gen durch ihre Arbeit an Projekten für die Pfennigparade und für das ICP München.

Zur Aufteilung der Räume in unserer Wohnanlage: Anlage 6

Auf 3 Etagen verteilt, sieht die Planung 30 barrierefreie Einzelapartments mit Nass-

zelle vor. Im Erdgeschoß und im 2. Stock befinden sich jeweils eine größere und

eine kleinere Wohnküche. Im 1. Stock befindet sich anstelle der kleineren Wohnkü-

che ein Pflegebad. Auf allen drei Etagen befinden sich Lagerräume und Fäkalien-

spülen sowie Waschmaschinen. Im Dachgeschoß ist der Gemeinschaftsraum für

das ganze Haus vorgesehen. Im Keller befinden sich neben den Funktionsräumen

Lagerräume mit Abteilen für jeden Bewohner sowie ein Werkraum.

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Mobiliar und Ausstattung der Gemeinschaftsräume wird vom Vermieter beschafft.

Das Mobiliar der Zimmer wird von ihren jeweiligen Bewohnern gestellt.

Um auch hier die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung zu gewährleisten, fin-

den für die künftigen Bewohner Seminare, in dem die Bewohner befähigt werden,

ihre Zimmerausstattung zu beschreiben, zu planen und anzuschaffen. Das Seminar

wird von einer Stiftung finanziert und von einer Innenarchitektin und einer Sozialpä-

dagogin geleitet. Anlage 8

Baubeginn der Wohnanlage war im August 2011, bezugsfertig wird das Gebäude im

Herbst 2012 sein.

5.7 Wohnungsrechtliche Rahmenbedingungen

Das Haus wird zum Teil aus Mitteln des sozialen Wohnungsbaus finanziert. Der För-

derbescheid beschränkt den Kreis der Bewohner ausdrücklich auf Menschen mit

Behinderung. Als weitere Bedingung gilt, dass deren jährliche Einkünfte 12.000 €

nicht überschreiten.

Darüber hinaus handelt es sich ausdrücklich um eine Wohnbauförderung. Das be-

deutet, dass die Bewohner nicht untergebracht sind, sondern aufgrund eigenen

Handelns oder aufgrund Handelns ihrer rechtlichen Betreuer in der Wohnanlage zur

Miete wohnen und ihre Pflege- und Betreuungsdienste grundsätzlich selbst wählen

können. Dieses Wahlrecht schließt weder aus, dass die Bewohner auf freiwilliger

Basis einen gemeinsamen mobilen Dienst beauftragen, noch schließt es einen ge-

meinschaftlich zu finanzierenden Fachdienst aus, der sich um den Zusammenhalt in

den Wohngemeinschaften und in der Hausgemeinschaft, um Teambildung, Konflikt-

bewältigung, Qualitätskontrolle und um die Kontakte nach außen kümmert.

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Rechtliche Grundlagen für die Vertragsverhältnisse ist das Bürgerliche Gesetzbuch

(BGB). Möglicherweise ist auch das Wohnungs- und Betreuungsvertragsgesetz

(WBVG) einschlägig.

5.8 Sozialrechtliche Rahmenbedingungen

Als rechtliche Grundlagen dienen im Wesentlichen:

das Sozialgesetzbuch (SGB), Buch V, IX, XI und XII

das bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoQG),

das Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13.12.2006

über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) und

das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG).

Die Bewohner des Hauses sind Mieter. Sie sind verpflichtet den Notrufdienst, die

Telefonnebenstelle, den LAN-Anschluss, TV-Anschluss und die Schlüsselverwaltung

bzw. Zugangskontrolle beim Vermieter zu beauftragen. In der Wahl ihres Dienstleis-

ters für Betreuung und Pflege sind sie frei. Gemäß Art. 2, Abs. 2 PfleWoQG finden

deshalb die weiteren Bestimmungen des PfleWoQG keine Anwendung. Die beauf-

tragten Dienstleister (mobilen Dienste) sind zur Kooperation und Koordination ver-

pflichtet.

Grundsätzlich beantragt jeder Bewohner die ihm zustehenden Pflege- und Eingliede-

rungsleistungen als Sachleitungen oder im Rahmen eines persönlichen Budgets und

poolt seine Leistungen. Mit dem Sozialhilfeträger und mit den Pflegekassen kann

eine pauschalierte Abrechnung vereinbart werden, wenn dies der Qualitätssicherung

und der Arbeitsvereinfachung dient.

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5.9 Die Gesellschafter

Der KG-Vertrag sieht vor, dass mit jedem Gesellschaftsanteil von wenigstens

52.000€ ein Belegungsrecht verbunden ist. Ein Gesellschafter, der diesen Betrag

mindestens eingezahlt hat, hat also einen Anspruch auf einen Wohnplatz für einen

Begünstigten. Dies wird in der Regel ein behinderter Abkömmling sein. In Ausnah-

mefällen könnte er auch selbst der Begünstigte sein.

Die Manfred Halbauer Stiftung gemeinnützige GmbH hält 6 Anteile und stellt deren

Belegungsrechte Menschen mit Behinderung zur Verfügung, deren Eltern sich einen

Anteil selbst nicht leisten können.

Mit Bezugsfertigkeit der Wohnanlage wird nur ein Teil – etwa die Hälfte – der Be-

günstigten von ihrem Belegungsrecht Gebrauch machen. Die übrigen Begünstigten

sind noch zu jung, oder können bzw. wollen aus anderen Gründen ihr Belegungs-

recht noch nicht wahrnehmen. Sie stellen ihre Wohnplätze vorübergehend anderen

Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Wenn sie später ihren Anspruch nutzen

wollen, müssen sie dies mindestens 2 Jahre vorher ankündigen.

Erläuterungen zu den Konsequenzen aus befristeten Wohnrechten und wie seitens

der KG damit umzugehen ist sind schriftlich festgehalten. Anlage 7

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Allgemeine Anforderungen Aufnahmeverfahren Mitbestimmung Vermieter Ambulante Dienstleistungen Hilfebedarfsplanung

Kosten und Finanzierung

6.1 Allgemeine Anforderungen

Ziel der Betreuung und Versorgung ist es, die Bewohner darin zu unterstützen, mög-

lichst selbständig und selbstbestimmt zu leben, mit einem hohen Maß an Wohlbefin-

den und Lebensfreude. Dazu gehört die Unterstützung bei der Erfüllung wesentlicher

Bedürfnisse:

Elementare Bedürfnisse (z.B. Essen, Trinken, Toilettengang, ...)

Sicherheit und Orientierung

Geborgenheit und Annahme

Selbstvertrauen und Identität

6.

Prozessqualität

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Selbstbestimmtheit

Kreativität und Anregungen

Kommunikation und soziale Kontakte

Eigenverantwortung

Partnerschaftlichkeit

Partizipation

Um eine angemessene Versorgung zu erreichen, werden die zur Erfüllung dieser

wesentlichen Bedürfnisse erforderlichen Leistungen vorgehalten und aufeinander

abgestimmt (vgl. Personalausstattung). Es ist gewährleistet, dass feste Bezugsper-

sonen vorhanden sind. In der Wohnanlage leben Menschen mit einem eigenen

Haushalt zusammen. Die Sie sind die „Hausherren“. Die Dienstleistungsanbieter

sind „Gäste“ im Haus. Die Arbeitsabläufe und Verrichtungen eines normalen Haus-

haltes sind Grundlage für den Alltag. Neben den individuellen Lebensentwürfen, wird

auch eine gemeinschaftliche Rahmensituation geschaffen, in der die vorhandene

Ressourcen und Kompetenzen der Bewohner genutzt und gefördert werden ohne zu

über- bzw. zu unter- fordern. Der allgemeine Umgang und die Gesprächsführung mit

den Bewohnern sind durch Empathie und Wertschätzung gekennzeichnet.

6.2 Aufnahmeverfahren

Grundsätzlich schließen die künftigen Bewohner einen Mietvertrag ab und werden

dadurch zu Mitgliedern der Hausgemeinschaft. Im Mietvertrag wird

das Mietverhältnis für den zur Verfügung gestellten Wohnraum und

die Benutzung der Räumlichkeiten der Einrichtung geregelt.

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Vor dem Abschluss eines Mietvertrages erfolgt ein ausführliches Gespräch mit dem

künftigen Bewohner, seinen Angehörigen, bzw. seinem gesetzlichen Betreuer durch

den Vermieter und durch den Fachdienst. Bei Bedarf und auf Wunsch des künftigen

Bewohners wird ein Beauftragter eines mobilen Dienstes zu dem Gespräch hinzu

gezogen. Dabei erfolgt eine umfangreiche Beratung zur Konzeption der Wohnanlage

sowie zu Leistungen und Kosten. Insbesondere wird der künftige Bewohner bzw.

dessen gesetzlicher Vertreter darauf hingewiesen,

dass als Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrages der künftige

Bewohner einen Wohnberechtigungsschein benötigt, den er beim Landrats-

amt Rosenheim beantragt,

dass er vor Abschluss des Mietvertrags die Grundsicherung sowie die Kos-

tenübernahme für Miete, Betreuungs- und Pflegeleistungen bei den zuständi-

gen Kostenträgern (Sozialhilfeträger und Pflegekassen) beantragen sollte,

dass er den mobilen Dienst grundsätzlich frei wählen kann.

Sofern mit dem zuständigen Sozialhilfeträger eine Leistungsvereinbarung geschlos-

sen werden konnte, gelten folgende weitere Regelungen:

Die endgültige Aufnahmezusage kann in der Regel erst dann erfolgen, wenn

das Aufnahmeverfahren abgeschlossen ist und eine Kostenzusicherung der

zuständigen Kostenträger vorliegt.

Ein Betreuungs- und Pflegevertrag regelt die Rahmenbedingungen der

Dienstleistung, also Rechte und Pflichten, die zu erbringenden Leistungen,

sowie die Sicherstellung des Datenschutzes.

Die Modalitäten, Anforderungen und nötigen Formulare werden in einer eigens er-

stellten Aufnahmemappe gemeinsam mit Informationsmaterial an Bewerber ausge-

händigt.

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6.3 Mitbestimmung

Grundlage ist das bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoQG), auch

wenn das selbst nicht einschlägig ist. Die Bewohner geben sich eine Hausverfas-

sung. In ihr ist unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben die Vertretung der Be-

wohner gegenüber mobilen Diensten, Fachdienst und Vermieter zu regeln. Beispiel-

haft (aber nicht abschließend) gilt:

Die Vollversammlung tagt mindestens einmal jährlich und berät dabei auch

über die Qualität der Dienstleistungen von Vermieter, Unterstützungsdienst

und mobilen Diensten.

Die Bewohner wählen eine Hausgemeinschaftsvertretung. Diese vertritt die

Hausgemeinschaft gegenüber Vermieter, Unterstützungsdienst und mobilen

Diensten, soweit dafür nicht die Vollversammlung zuständig ist.

Die Mitglieder der Wohngemeinschaften können Sprecher und Stellvertreter

wählen.

6.4 Vermieter

Leben mit Handicap Prien GmbH & Co KG ist der Vermieter und nimmt grundsätz-

lich diejenigen Aufgaben wahr, die ein Vermieter auch in einem „normalen“ Mehrfa-

milienhaus ausübt, und rechnet die Kosten nach einschlägigen Richtlinien ab:

Heizung, Lüftung und Klimatisierung

Versorgung der Bewohner und der Nutz- und Gemeinschaftsflächen mit

Wasser, Strom, Kommunikation

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Entsorgung von Abwasser und Abfall

Schlüsselverwaltung und ggf. elektronische Zugangskontrolle

Betrieb und Instandhaltung von Rauch- und Brandmeldern, etc

Betrieb und Instandhaltung der Technik einer Personenrufanlage

Betrieb und Instandhaltung des Aufzugs

Beleuchtung der Nutz- und Gemeinschaftsflächen und des Außenbereichs

Regelmäßige Reinigung der Nutz- und Gemeinschaftsflächen

Gartenpflege und Winterdienst

Instandhalten des Gebäudes

Darüber hinaus beschafft der Vermieter das gemeinschaftlich genutzte Mobiliar und

unterhält es. Die Kosten für Abschreibung und Instandhaltung des gemeinschaftlich

genutzten Mobiliars werden auf die Bewohner anteilig umgelegt.

Für die Erfüllung der genannten Aufgaben kann sich der Vermieter einer Hausver-

waltung bedienen.

Der Vermieter ist gehalten in Abstimmung mit Unterstützungsdienst und mobilem

Dienst die Bewohner in für sie individuell geeignete Arbeiten einzubeziehen.

Der Vermieter unterstützt Bewohner mit befristeten Mietverträgen bei der Suche

nach einer neuen Wohnung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben organisiert er

den Umzug und kommt für angemessene Umzugskosten auf.

Haus- und Benutzerordnungen werden im Benehmen mit dem Fachdiendienst auf-

gestellt.

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6.5 Ambulante Dienstleistungen

Leistungen des Fachdienstes

Der Fachdienst leistet Arbeiten, die über die Pflege und Betreuung des einzelnen

Bewohners hinausgehen oder sehr spezielle Kenntnisse erfordern. Detailliertere An-

gaben, aber nicht abschließend, im Folgenden:

Sozialpädagogische Fachkräfte

Pädagogische Tätigkeiten:

Bewohnerbezogen:

Unterstützung bei der Konfliktbewältigung

Casemanagement – Beratung, Unterstützung und Begleitung in psychosozia-

len Fragen.

„Zukunftskonferenzen“ als Hilfe zur Entwicklung von Lebensperspektiven or-

ganisieren und durchführen.

Hilfebedarfsplanung. Erstellen des Hilfebedarfs, regelmäßige Anpassung an

die Bedürfnisse

Förderung der Verantwortung für das psychischen und physischen Wohlbe-

finden

Förderung der Eigenverantwortlichkeit und Beurteilungsfähigkeit für die Er-

bringung der Dienstleistungen

Förderung der Eigeninitiative (z.B. im Bildungsbereich)

Unterstützung bei der Beantragung und Durchsetzung der Ansprüche ge-

genüber Kostenträgern

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Kontakte und Besuche von/bei Ärzten, Arztpraxen, Therapeuten organisie-

ren, um den Bewohnern ihre Auswahlmöglichkeiten zu zeigen

Mobilitätstraining (z.B. Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln)

Hilfe zur Befähigung den eigenen Haushalt zu steuern

Förderung zur Unabhängigkeit von ambulanten Hilfen

Gruppenbezogene Tätigkeiten

Unterstützung bei der Formung der Wohngemeinschaften und der Hausge-

meinschaft (Teambildung)

Aufstellung der grundsätzlichen Regeln für ein geordnetes Zusammenleben,

gemeinsam mit den Bewohnern der Anlage

Organisation gemeinsamer Freizeitgestaltung

Inklusionsrelevante Gruppierungen anwerben und betreuen

ehrenamtliche Helfer anwerben und betreuen

Vermittlung von ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bewohner einschließlich Un-

terstützung der „aufnehmenden“ Vereine oder Organisationen.

Organisatorische Tätigkeiten:

Verteilung der Bewohnerzimmer einschließlich der individuellen Stauräume

(in Absprache mit Vermieter und mobilen Diensten)

Entwickelt die Regeln, nach denen die Kostenbeiträge der einzelnen Bewoh-

ner zu den gemeinsamen Kosten in den Gruppen (z.B. Nahrungsmittel, Ge-

tränke) ermittelt werden.

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Verwaltung des Gemeinschaftsraumes im Dachgeschoß und des Werkraums

im Keller

Organisation von Sammelbestellungen (z.B. Pflegeartikel, Getränke, etc)

Tätigkeiten im Bereich des Qualitätsmanagements:

Qualitätskontrolle der mobilen Dienste

Öffentlichkeitsarbeit in Benehmen mit dem Vermieter und dem Verein Leben

mit Handicap e.V.

Entwicklung eines Qualitätsmanagements

Der Arbeitgeber für das Personal des Fachdienstes ist noch zu klären.

Leistungen der mobilen Dienste

Mobile Dienste sind für die Betreuung und Pflege der einzelnen Bewohner und deren

Anleitung zum Leben in der Wohn- und Hausgemeinschaft verantwortlich. Ihr Han-

deln orientiert sich am Ziel die Eigenverantwortlichkeit, Selbstbestimmung und Selb-

ständigkeit der Bewohner zu respektieren, zu stabilisieren und zu fördern. Zu den

Aufgaben des Mobilen Dienstes gehören beispielhaft folgende Unterstützungsleis-

tungen:

Aktivierende Grundpflege SGB XI - im Bereich der:

Körperpflege

Ernährung

Mobilität

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Behandlungspflege SGB V

Umgang mit Medikamenten,

Verabreichung von Injektionen und Infusionen,

Verbandwechsel

Hauswirtschaftliche Versorgung

Kleidungs- und Wäschepflege (ggf. unter Nutzung externer Dienstleister)

Raumpflege und Abfallbeseitigung

Zusammenstellung eines gesunden und ausgewogenen Speiseplans

Zubereitung der Mahlzeiten.

Einkauf der Lebensmitteln und Getränke

Sicherstellung der hygienisch einwandfreien Aufbewahrung von Lebensmit-

teln und Getränken

Hilfsmittelberatung

Helfen und Beraten bei der Anschaffung und dem Gebrauch von Hilfsmitteln

Hilfestellung zur Formulierung der Bedürfnisse, Anliegen und zur Herstellung

von Kontakten zu den Hilfsmittelanbietern und -herstellern.

Hilfeplanung und Dokumentation

Individuellen Hilfeplan erstellen und Fortschreiben

Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen

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Beaufsichtigung im Bereich der Grundpflege und der häuslichen Pflege

Anleitung zum alltäglichen Leben in der Wohn- und Hausgemeinschaft

Tagesstruktur

Organisation von und Begleitung zu Terminen bei Ärzten, Therapeuten, Ban-

ken und Behörden

Betreuung in der Freizeit, insbesondere auch bei der Nutzung örtlicher und

regionaler Angebote

Administrative Unterstützung bei der Beauftragung und Abrechnung ihrer in-

dividuell erhaltenen Pflege- und Eingliederungsleistung

Hilfe bei der Bildung und Anleitung der persönlichen Unterstützerkreise

Unterstützung der Bewohner bei ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten

Unterstützung der Bewohner mit befristeten Mietverträgen bei der Entschei-

dungsfindung und bei der Vorbereitung auf den Umzug, Begleitung während

des Umzugs und Wahrung der bisherigen sozialen Bindungen.

Bewohner-Assistenten

Das Angebot der Assistenz unterstreicht die Grundidee unseres Leitbildes, bestätigt

die Qualitätskriterien unseres Konzeptes und betont unsere Grundhaltung gegen-

über unseren Bewohnern:

Mit so wenig Hilfe, wie nötig, zu so viel Eigenständigkeit, wie möglich

Die Bewohner-Assistenten sind dem Mobilen Dienst zugeordnet. Sie können in fol-

genden Bereichen Hilfe geben:

Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft

Umsetzung der Interessen des Bewohners

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Bei Kommunikation und Interaktion

In Wohnung und Haushalt

In der Freizeit

Trainieren von vorhandenen Fähigkeiten, sie kontinuierlich erweitern helfen

Mobilität

Begleitung

Ihre Aufgabe besteht im Wesentlichen darin, den Bewohner zu betreuen, ihn anzu-

leiten bzw. das auszuführen wozu der Bewohner aufgrund seiner Behinderung nicht

in der Lage ist.

Bei allen Tätigkeiten, die einzelne Bewohner selbst nicht ausführen können, ist zu-

nächst ein Ausgleich innerhalb der Wohngemeinschaft zu suchen (der eine weiß,

wie man die Kochplatte aufheizt, der andere kann Eier aufschlagen. Zusammen

können sie Spiegeleier braten). Nur in dem Umfang, in dem ein Ausgleich nicht mög-

lich ist, übernimmt ein mobiler Dienst die Tätigkeit.

6.6 Hilfebedarfsplanung

Im Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz ist das Ziel formuliert, Menschen

mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu

gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Das setzt jedoch Handlungsfähigkeit und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung vo-

raus. Behinderte Menschen verfügen diesbezüglich über unterschiedliche Ressour-

cen, die es festzustellen und zu fördern gilt. Eine in der Pädagogik und der Pflege

anerkannte Methodik ist das Instrument des Hilfebedarfplans.

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Der Hilfebedarfsplan ist zudem auch ein Instrument der Steuerung und Teil des ge-

setzlich geforderten Gesamtplanes. Dadurch werden Hilfen gefunden, die den indivi-

duellen Bedürfnissen des Bewohners Rechnung tragen. Zugleich wird ein effizienter

Einsatz finanzieller Ressourcen ermöglicht und sichergestellt.

Hilfebedarfsplanung findet in allen Leistungsbereichen der Wohnanlage statt, unab-

hängig von Art und Schwere der Behinderung.

Im gemeinsamen Diskurs zwischen den Beteiligten - Bewohner, Dienstleister und

Leistungsträger - ist eine Fokussierung auf die Ressourcen des Bewohners notwen-

dig. Fernziele und Nahziele werden

für alle transparent

in einer motivierenden Form für die Bewohner geplant.

Die Ziele werden so formuliert, dass sie folgenden Kriterien entsprechen:

konkret und eindeutig formuliert

messbar

motivierend

realistisch

zeitlich definiert

Die Umsetzung der Hilfeplanung bleibt unter Berücksichtigung der Qualitätssiche-

rung im Wesentlichen dem ambulanten Diensten überlassen. Zielüberprüfungen fin-

den in regelmäßigen Abständen statt.

Die Zielfestlegung wird im Rahmen der Hilfebedarfsplanung als Zielvereinbarung

begriffen und erhält den Charakter eines „Vertrags“. Verbindlichkeit, Zeiträume und

Konsequenzen werden in der Vereinbarung ebenso wie auch das Verfahren be-

schrieben. Eine Unterschrift gibt der Vereinbarung die nötige Form und das entspre-

chende Gewicht.

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Wenn notwendig, wird die Hilfebedarfsplanung zusätzlich in einer für den Bewohner

verständlichen Sprache formuliert.

Entsprechend dem individuellen Hilfebedarf werden so Maßnahmen geplant, durch-

geführt und evaluiert, die die Betreuung und Hilfe zur Teilnahme am öffentlichen Le-

ben gewährleisten. Dies schließt bei Bedarf eine pflegerische Versorgung mit ein.

Der Hilfe- und Betreuungsplan wird kontinuierlich überprüft und an die aktuelle Le-

benssituation des Menschen mit Behinderung angepasst.

Betreuung, Begleitung, Unterstützung, Erschließung von Hilfen im Umfeld, Anleitung,

stellvertretende Ausführung, Tätigkeitsbeaufsichtigung und Kontrolle erfolgen auf

Basis des begutachteten Betreuungsumfangs.

Den Menschen mit Behinderung werden gezielt verantwortungsvolle Aufgaben an-

vertraut, bei denen sie ihrer individuellen Situation angemessene Unterstützung er-

halten.

Gezielte pädagogische Anleitung gewährleistet, dass eine Balance zwischen Förde-

rung und Forderung eingehalten wird und eine Überforderung oder gar Selbstge-

fährdung vermieden wird.

Die mobilen Dienste organisieren ihre Dienstleistungen nach dem Bezugspersonen-

system. Dies ermöglicht individuelle Ansprechpartner für die Menschen mit Behinde-

rung und erleichtert das Ansprechen spezieller Wünsche und Bedürfnisse in einem

vertrauten Rahmen.

Die Leistungen werden nach therapeutischen Gesichtspunkten als Einzel- oder als

Gruppenleistung angeboten, im Hilfebedarfsplan beschrieben und umgesetzt.

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6.7 Kosten und Finanzierung

Die Kosten für das Leben in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft gliedern

sich – vergleichbar einem privaten Haushalt - in

die Miete,

die Mietnebenkosten,

die Lebenshaltungskosten,

die Kosten für die Pflege,

die hauswirtschaftliche Unterstützung und

die Betreuung.

Die Aufwendungen für Unterkunft sind in unserer Wohnanlage im Verhältnis zu den

Gesamtkosten gering und niedriger als im Heim oder in einem Ein-Personen-

Haushalt. Die Finanzierung der personellen Unterstützung ist komplex und setzt eine

genaue Planung voraus.

Die Kosten für die bedarfsgerechte personelle Ausstattung hängen von verschiede-

nen Faktoren ab:

dem Unterstützungsbedarf der Bewohner

der erforderlichen Qualifikation des Personals

der Anzahl der Bewohner

den Entlastungsmöglichkeiten, also personellen Ressourcen, die nicht zusätz-

lich finanziert werden müssen z.B. Angehörige, freiwillige Helfer, Eigenleis-

tungen der Bewohner sowie das Vorhandensein niedrigschwelliger Betreu-

ungsangebote

den realen Aufwendungen für das Personal (z.B. Bezahlung nach Tarif, Ein-

Euro Job)

Die Bewohner bezahlen grundsätzlich alle Rechnungen selbst. Für die Refinanzie-

rung stehen ihnen die Leistungen der Pflege- und Krankenkassen unabhängig von

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ihren persönlichen Vermögens- und Einkommensverhältnissen zu. Leistungen zur

Teilhabe am Arbeitsleben sind ebenfalls unabhängig von Vermögen und Einkom-

men. Vor Leistungen der Sozialhilfe müssen die Bewohner aber eigenes Einkommen

und eigenes Vermögen einsetzen.

Pflege und Krankenkassen (Einkommens- und Vermögensunabhängig)

Pflegesachleistungen (§36 SGB XI) und/oder Pflegegeld (§37 SGB XI)

Zusätzliche Betreuungsleistungen (§45b SGB XI)

Eventuell Verhinderungspflege (§39 SGB XI)

Häusliche Krankenpflege (SGB V)

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Einkommens- und Vermögens-unabhängig)

Allgemeine Leistungen, z.B. Berufsvorbereitung und berufliche Ausbil-

dung (§33 SGB IX)

Leistungen an Arbeitsgeber (§34 SGB IX)

Werkstätte für Menschen mit Behinderung (§41 SGB IX)

Sozialhilfe (Einkommen und Vermögen ist vorrangig einzusetzen)

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)

Eingliederungshilfe (6. Kapitel SGB XII), unter anderem mit den Teilbe-

reichen

- Teilhabe in der Gemeinschaft

- Bildung

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Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)

Hilfe zur Gesundheit (5, Kapitel SGB XII)

Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII)

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

(8. Kapitel SGB XII)

Hilfen in anderen Lebenslagen (9. Kapitel SGB XII)

Die Leistungen können entweder als Sachleistung beantragt werden oder als Per-

sönliches Budget (§17, SGB IX). Als Leistungen des persönlichen Budgets kommen

folgende Bereiche in Frage:

Ambulante und stationäre Eingliederungshilfen

zu einem selbstbetimmten Leben in betreuten Wohnformen

Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Hilfe zum Erwerb praktischer Fähigkeiten

Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben

Hilfen zur Kommunikation und Information

Gebärdendolmetscher

Hilfe zur Verständigung mit der Umwelt

Leistungen zur Mobilität

Assistenz

Begleitung

Fahrkosten

Mobilitätshilfen

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Einmalige Geldpauschalen

Einmalige Leistungen zur Erstausstattung der Wohnung

Einmalige Beihilfe zur Beschaffung von Hilfsmitteln

Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform zu Sach- und Dienstleis-

tungen. Das Wunsch- und Wahlrecht steht dabei im Vordergrund. Mit dem Persönli-

chen Budget können unsere Bewohner Geld oder Gutscheine erhalten. Damit kau-

fen sie sich selbst die Leistungen ein, wie zum Beispiel Assistenz. Mit dem Persönli-

chen Budget reagierte der Gesetzgeber auf die Forderung nach mehr Selbstbestim-

mung, mehr Selbständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Und damit kommt er den

Grundprinzipien unserer Wohnanlage entgegen. Niemand wird wegen Art und

Schwere seiner Behinderung oder wegen des Umfangs der von ihm benötigten Leis-

tungen ausgegrenzt. Das Persönliche Budget steht allen offen.

Budgetfähig sind die Leistungen, die sich auf alltägliche und regelmäßig wieder-

kehrende Bedarfe beziehen und als Geldleistungen oder durch Gutscheine erbracht

werden können.

"Alltäglich" bezieht sich auf die Anforderungen in Arbeit, Familie, Privatleben und

Gesellschaft sowie die Gestaltung des eigenen Lebensumfelds. Auf unsere Wohnan-

lage bezogen:

Budgetfähig ist auch das ambulant betreute Wohnen, z.B. weil es der Budgetnehmer

u.a.

durch Auswahl der Betreuungsperson,

durch die Festlegung der Einsatzzeiten

steuern kann.

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"Regelmäßig wiederkehrend" bedeutet, dass die Leistungen in feststellbaren Zeit-

abständen (z.B. täglich, wöchentlich, monatlich, jährlich) anfallen und einen erkenn-

baren Rhythmus aufweisen oder innerhalb eines feststehenden Zeitraums in An-

spruch genommen werden. Das trifft auf die Bewohner unserer Wohnanlage zu.

Beispiele hier:

Hilfen zur häuslichen Pflege und Krankenpflege,

Heil- und Hilfsmittel sowie

Fahrtkosten als Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes.

Dort wo möglich, werden wir in unserer Wohnanlage auf das Persönliche Budget

setzen, denn der Grundgedanke des Persönlichen Budgets spiegelt unser Leitbild

wieder, nämlich, dass ein autarkes Leben auch für Menschen mit Behinderungen

möglich ist.

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Beschwerdemanagement Qualität und Wirtschaftlichkeit Qualität und Finanzierung

Ergebnisqualität bezieht sich darauf, ob und wie wir die Ziele, die wir uns in unserer

Wohnanlage gesetzt haben, erreichen und misst sich daran, welche Wirkung und

Veränderung bei den Bewohnern herbeigeführt wurde. Daraus ziehen wir die nötigen

Schlussfolgerungen. Die Verfahren zur Überprüfung der Qualität in unserer Wohnan-

lage müssen im Einzelnen noch festgelegt werden. Das wird Aufgabe im Rahmen

des Qualitätsmanagements sein. Über die anzuwendenden Verfahren aber sind wir

uns im Wesentlichen schon einig. Dazu gehören:

Bedarfe, Leistungen, Hilfeverlauf und Zielerreichung werden zu jedem Einzel-

fall dokumentiert.

Leben mit Handicap e.V., die ambulanten Dienste und die Bewohner der An-

lage sowie ggf. weitere Partner tragen ihre jeweiligen Erfahrungen mit den Hil-

fen zusammen.

Hilfeverlauf und Ergebnis werden gemeinsam unter Bezug auf die vereinbar-

ten allgemeinen Qualitätsmerkmale und auf die spezifischen Hilfeziele bewer-

tet.

Im regelmäßigen Dialog zwischen Leistungserbringer und Leistungsträger

werden für die unterschiedlichen Angebotsformen regelmäßig die Hilfeverläu-

7.

Ergebnisqualität

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fe, die Zielerreichungsgrade und die Zufriedenheit der Bewohner evaluiert und

reflektiert. Daraus werden Folgerungen für die fachliche und organisatorische

Weiterentwicklung in unserer Wohnanlage gezogen und umgesetzt.

Die Wirkungen des örtlichen (gemeindlichen und übergemeindlichen) Hilfe-

systems werden regelmäßig den beteiligten Akteuren, den politischen Gremi-

en und der Öffentlichkeit berichtet, und es werden Konsequenzen für die

Schwerpunkte in der Sozialpolitik gezogen und umgesetzt.

Die Umsetzung und der Nutzen des Qualitätsmanagements werden in festge-

legten Abständen von Leistungserbringern und Leistungsträgern gemeinsam

reflektiert. Daraus werden Maßnahmen zur Verbesserung des Qualitätsma-

nagementsystems entwickelt und umgesetzt.

7.1 Beschwerdemanagement

Wenn Führungskräfte sich intensiv mit Personalfragen und Bewohneranliegen be-

fassen verbringen sie einen nicht geringen Teil ihrer Arbeitszeiten mit Rückmeldun-

gen verschiedener Art. Rückmeldungen können vielfältiger Natur sein.10 Doch unab-

hängig davon, ob die Rückmeldung positiv oder negativ ist, sie sollte in jedem Fall

ernst genommen werden, denn ein modernes Dienstleistungsunternehmen versteht

die Rückmeldung als Wertschätzung und Chance zur Verbesserung, um die Zukunft

für alle (Personal, Bewohner und Führungskräfte) zu gestalten und zu sichern.

Bewohner:

Eine neue Kultur des „Helfens“ ist gefragt. Das Bild eines abhängigen, fremdbe-

stimmten behinderten Menschen ist abgelöst worden durch einen eigenständigen

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Seite 51

und mündigen Bewohner (und / oder Angehörigen, Betreuer …) dessen Reklamation

aber auch Anerkennung ernst genommen werden müssen. Damit soll keineswegs

Egoismus und Anspruchsdenken gefördert, sondern Solidarität praktiziert und um-

gesetzt werden, einhergehend mit dem Bemühen zwischenmenschliche Beziehun-

gen und somit die Lebensqualität aller Bewohner zu erhöhen.

Mitarbeiter:

Gleiches gilt auch für die Mitarbeiter der Wohnanlage. Fehler sollen in erster Reihe

als Chance und nicht als Manko betrachtet werden. Zu den Fehlern zu stehen be-

deutet zugleich Bereitschaft daraus zu lernen und dadurch die Arbeitsqualität und

somit auch die Lebensqualität zu erhöhen.

Zeitnahe Reaktion

Jede Rückmeldung sollte unverzüglich, d.h. zeitnah und

mit dem Ziel der Veränderung, sofern es sich um einen Fehler handelt oder

mit dem Ziel der Festigung, sofern es sich um ein Lob handelt,

bearbeitet werden. Da mit jeder Beschwerde oder Anerkennung Verbesserungspo-

tential erschlossen werden kann, sollten gewissenhaft alle Gesichtspunkte die Be-

wohner, Angehörige, Betreuer, Mitarbeiter oder externe Kooperationspartner (z.B.

Ärzte …) ins Feld führen registriert werden. Anlage 5

Nicht nur Reklamationen oder Anerkennung sollten zu Korrekturmaßnahmen führen,

sondern eine Vielzahl von Möglichkeiten, die nicht immer in der Hand des Betreibers

liegen.

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Fehlerbearbeitung zur Steigerung der Zufriedenheit

Wenn geäußerte Kritik oder Anerkennung sorgfältig bearbeitet wird, führt dieses da-

zu, dass die Einstellung zu unserer Wohnanlage einen positiveren Stellenwert erhält.

Wird auf Wünsche entsprechend reagiert hat es zur Konsequenz:

Höhere Zufriedenheit

Erhaltung und Stärkung der Bindung zur Wohnanlage und dem Verein

Reduzierung der Kosten, die durch Fehler verursacht wurden

Positives Image wird gefördert

Korrektur- maßnahmen

Änderungen von

Gesetzen

Audits

Überprüfung von Verfahrensan-

weisung

Veränderte Zielsetzung

Fehleranalyse

Reklamation von

Mitarbeiter

Reklamation von

Bewohnern

Beurteilung der Dienstleistungs-

qualität

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Qualitätsverbesserung für alle

Beschwerden von Bewohnern Anlage 5, Mitarbeitern und Außenstehenden, sehen wir

als Chancen zur Leistungsverbesserung und als eine wesentliche Säule im Rahmen

unseres Qualitätsmanagements. Neben dem „Kummerkasten“, der zentral in der

Wohnanlage für jeden zugänglich angebracht wird, gibt es für Beschwerden eigene

E-Mail-Adressen beim Fachdienst und beim Verein Leben mit Handicap e.V.

Durchführung

Sobald ein Fehler auftritt ist unverzüglich zu prüfen, ob Sofortmaßnahmen erforder-

lich sind. Danach ist folgendes Schema einzuhalten 9:

Fehler ist

aufgetreten

Fehlerbearbeitung Hergang

recherchieren

Weitergabe an

Vorgesetzten

Fehler schriftlich

festhalten

Sind Sofortmaßnahmen

notwendig?

In besonders schwerwiegenden Fällen

Maßnahmen-

planung

Rückmeldung über

Misserfolg

Rückmeldung über

Erfolg

Maßnahme

umsetzen

Über Maßnahmen alle Beteiligen

informieren

Fehler behoben

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Für positive Rückmeldungen gilt nachfolgendes Schema:

Eine statistische Auswertung gibt Auskunft über Fehlermeldungen und dokumentiert

zugleich Häufungen der Art und des Bereiches in dem die Fehler vorkommen. Die

Statistik pflegt die Geschäftsführung.

Mindestens einmal im Monat halten Unterstützungsdienst und Verein jeweils eigene

Sprechstunden ab.

Monatlich finden Leiterbesprechungen der mobilen Dienste, des Unterstützungs-

dienstes und des Vermieters statt. Erkenntnisse der Mobilen Dienste, des Fach-

dienstes und des Vermieters, sowie Beschwerden werden dabei bearbeitet und ggf.

unter Hinzuziehung weiterer Kräfte einer Lösung zugeführt.

In einer jährlichen Qualitätsrunde aus den Leitern der mobilen Dienste, dem Unter-

stützungsdienst, dem Vermieter und einem Vertreter des Vereins

werden die Beschwerden des vergangenen Jahres und ihre Lösungen einer

Nachschau unterzogen.

wird die Konzeption evaluiert und ggf. Änderungen vorgeschlagen.

Als weitere Maßnahme zur Qualitätssicherung sollte die Heimaufsicht am Landrats-

amt Rosenheim um regelmäßige Beratung und Unterstützung gebeten werden, auch

wenn sie gemäß Art. 2 Abs. 2 PfleWoQG formal nicht zuständig ist.

Positive Rückmeldung

Anerkennung schriftlich festhalten

Weiterleiten an

Vorgesetzten

Reflexion bsp. in der Teamkonferenz

Eventuell Rückantwort an den Kritiker

Ablage in dem hier-für vorgesehenen

Ordner

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Eine anonyme Bewohnerbefragung, alle zwei Jahre durchgeführt, ergänzt unser

Streben nach einer qualitativ hochwertigen Dienstleistung.

Mitarbeiterbefragung als Instrument der Leistungs- und Ressourcensteigerung ist

seitens Leben mit Handicap e.V. wünschenswert und wird den Dienstleistungser-

bringern nahegelegt. Die unmittelbar beim Verein angestellten Personen erhalten in

regelmäßigen Abständen die Möglichkeit ihre Mitarbeiterzufriedenheit in Form von

Mitarbeitergesprächen und anonymisierten Befragungen zu dokumentieren.

7.2 Qualität und Wirtschaftlichkeit

Da im Qualitätsmanagement generell von der Erkenntnis ausgegangen wird, dass es

nicht immer ein Zusammenhang zwischen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität

gibt, werden in unserer Wohnanlage regelmäßig alle drei Ebenen auf den Prüfstand

gestellt. So muss z.B. hochqualifiziertes Personal (Strukturqualität) nicht automatisch

zu einem reibungslosen Ablauf (Prozessqualität) führen, was dann zur Folge haben

könnte, dass sich die Bewohnerbeschwerden häufen (Ergebnisqualität).

In diesem Zusammenhang ist eine kontinuierliche und alltägliche Reflexion unerläss-

lich. Gelingt es uns einen reibungslosen Ablauf auf allen Ebenen sicherzustellen, hat

dies auch positive Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit:

je geringer die Anzahl der Konflikte, desto geringer die zur Bewältigung ein-

gesetzte Arbeitszeit.

Höhere Zufriedenheit am Arbeitsplatz führt zu weniger Fehlzeiten.

Ein guter Ruf führt zu erhöhter Nachfrage nach Wohnungen und sichert so ei-

ne hohe Auslastung

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Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit gehen Hand in Hand. Dabei sollen folgen-

de Interessen und Motive berücksichtigt werden:

Interessen unserer Bewohner

Transparenz und Kontrolle in den Arbeitsabläufen erhöhen nicht nur die Zu-

friedenheit unserer Bewohner. Sie tragen beispielsweise auch dazu bei, dass

Arbeiten nicht mehrfach ausgeführt werden, und haben insofern auch eine

Kontrollfunktion für die Mitarbeiter. Transparenz bietet auch die Möglichkeit

Rückschlüsse über die Qualität der Leistung ziehen zu können.

Interesse von Leben mit Handicap e.V.

Als Eigentümer haben wir die Verantwortung für die Existenz der Wohnanla-

ge, wir tragen Verantwortung für die Lebensqualität der Bewohner, die Quali-

tät der angebotenen Leistungen und die Arbeitsplatzqualität unserer Mitarbei-

ter. All dies ist zu bewerten im Spannungsfeld zwischen Qualität, Zufrieden-

heit und Wirtschaftlichkeit.

Interessen der Kostenträger

Der Kostenträger richtet sein Verständnis von Kontrolle an der erkauften

Dienstleistung aus. Er stellt die Frage nach der ordnungsgemäß erbrachten

Dienstleistung und richtet sein Augenmerk auf die Wirtschaftlichkeit der

Wohnanlage.

Interesse von Auftraggebern

Finanzierende Eltern und die Manfred Halbauer Stiftung gemeinnützige

GmbH sind beispielsweise im weitesten Sinne Auftraggeber. Ihr Interesse ist

es seine sechs Anteile und die damit verbundenen Belegungsrechte in quali-

tativ gut und wirtschaftlich sinnvoll agierenden Händen zu wissen.

Der Qualitätsbeurteilung unserer Wohnanlage soll eine kundenorientierte und eine

wertorientierte Sichtweise zugrunde liegen.

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Die kundenorientierte Sichtweise setzt unsere angebotene Qualität in Rela-

tion zu der Erfüllung der Bewohnerwünsche. Dies bedeutet für uns jedoch

nicht, die Wirtschaftlichkeit außer Acht zu lassen.

„Selbstbestimmt leben heißt, Kontrolle über das eigene Leben zu haben, ba-

sierend auf der Wahlmöglichkeit zwischen akzeptablen Alternativen, die die

Abhängigkeit von den Entscheidungen anderer bei der Bewältigung des All-

tags minimieren.“ Horst Frehe, 5

Unsere wertorientierte Sichtweise setzt die Qualität unserer Dienstleistung in

Bezug zum Preis, der dafür zu zahlen ist. Gerade soziale Dienstleistungen

wie unsere werden zum größten Teil öffentlich finanziert und müssen vor dem

Hintergrund begrenzter Ressourcenzuweisung gestaltet werden. Unser Ziel

besteht darin optimale (statt maximale) Lebensqualität zu bieten. In diesem

Sinne kommt der Leistungsfähigkeit des Managements unserer Wohnanlage

eine wichtige Bedeutung zu, wenn es nämlich darum geht mit den vorgege-

benen Ressourcen die bestmögliche Leistungsqualität zu erbringen.

7.3 Qualität und Finanzierung

Finanzielle Erwägungen können ausschlaggebend sein für oder gegen eine Ent-

scheidung, in unsere Wohnanlage zu ziehen. Aus diesem Grunde ist es wichtig,

dass die Interessenten schon im Vorfeld wissen, welche Kosten auf sie zu kommen.

Die Kosten für das Leben in der Wohngemeinschaft setzen sich aus

den Wohnkosten,

den Kosten für die Verpflegung sowie

für Betreuung,

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Pflege und

Hauswirtschaft zusammen.

Die Kosten seiner Lebenshaltung bestreitet jeder Bewohner aus eigenen Einkünften.

Bei entsprechender Hilfsbedürftigkeit – diese wird für die meisten Bewohner gege-

ben sein – erhalten sie Grundsicherung nach SGB XII. Zur Grundsicherung gehört

neben dem Regelsatz, zusätzlichem und einmaligem Bedarf auch die Erstattung der

Miete samt Nebenkosten einer angemessenen Wohnung. Die Apartments in der

Wohnanlage Prien für Menschen mit Behinderung entsprechen den Vorgaben des

sozialen Wohnungsbaus und sind nach Größe (48m²) und Miete (Stand 30.09.2011:

4,25€/m²) angemessen.

Der Vermieter refinanziert seine Kosten über die von jedem Mieter zu zahlende

Raummiete, über die Miete für Gemeinschaftsmobiliar und über die umlagefähigen

Nebenkosten.

Der Fachdienst leistet Eingliederungshilfe. Personal- und Sachkosten sind vom So-

zialhilfeträger entweder pauschal oder über einen zu vereinbarenden Schlüssel per-

sonenbezogen zu erstatten.

Die Betreuung der Bewohner durch die mobilen Dienste ist eine Leistung der Ein-

gliederungshilfe und somit vom Sozialhilfeträger zu übernehmen. Grundsätzlich er-

folgt die Abrechnung personenbezogen. Eine pauschalierte Abrechnung kann aber

vereinbart werden.

Pflege sowie ggf. zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskom-

petenz nach §45a SGB XII sind Leistungen der Pflegekassen und sind mit diesen

personenbezogen abzurechnen.

Behandlungspflege wird auf der Grundlage des SGB V mit den Krankenkassen per-

sonenbezogen abgerechnet.

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In einigen Fällen werden die Bewohner auf weitere Leistungen der Sozialhilfe ange-

wiesen sein.

Anforderungen an die Finanzierung

Die Finanzierung der Wohnanlage ist transparent. Die Regierung von Oberbayern

berechnete in ihrem Förderbescheid die Größe des einzelnen Apartments (samt an-

teiligen Gemeinschaftsflächen) mit 48m². Dies bewegt sich innerhalb der vom Sozi-

alhilferecht zugestandenen Wohnfläche.

Im gleichen Bescheid wird die Miete auf maximal 4,25€ begrenzt. Sie liegt weit un-

terhalb der nach Sozialhilferecht zulässigen Grenzen.

Die Finanzierung des Gebäudes ist auch bei unvollständiger Belegung gesichert.

Die Kostenübernahme durch die Kostenträger erfolgt auf Antrag der einzelnen Be-

wohner. Jeder Bewohner bekommt seinen individuellen Bescheid. Wir unterstützen

unsere Bewohner bei Antragstellung und Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Die Refinanzierung unserer Lebenshaltungskosten, der Miete samt Nebenkosten,

der Pflege und Betreuung sind in der Verantwortlichkeit des einzelnen Bewohners

bzw. seines rechtlichen Vertreters. Der Verein und der Fachdienst unterstützen den

Bewohner bei Beantragung und Durchsetzung. Die Finanzierung unserer Wohnan-

lage wird so kalkuliert, dass der Verbleib einzelner Bewohner auch langfristig gesi-

chert ist. Dies ist z.B. insbesondere von Bedeutung, wenn der Leistungsbedarf eines

Mitglieds so ansteigt, dass die daraus resultierenden erhöhten Kosten aus den be-

stehenden Leistungsrechten nicht mehr finanziert werden (können). Kann dies nicht

gewährleistet werden, wird zumindest offen gelegt, wo eventuelle Risiken liegen.

Die Finanzierung der Wohnanlage haben wir so kalkuliert, dass der Erhalt der ge-

samten Wohnanlage auch langfristig gesichert ist. Das bedeutet, dass nicht durch

den Wegfall von Finanzierungsleistungen für eine einzelne Person (z.B. bei Auszug)

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die Leistungen für die gesamte Wohngemeinschaft unzumutbar reduziert werden

müssen. Die Dienstleistungsanbieter sind offen dafür, Entlastungsmöglichkeiten zu

nutzen und Angehörige, Freiwillige in ihre Arbeit einzubeziehen, um Kosten zu redu-

zieren. Es soll geklärt werden, wie diese Entlastungsmöglichkeiten auch langfristig

gesichert werden können bzw. wie bei einem möglichen Wegfall die Versorgung und

die Qualität gesichert werden.

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Unser Konzept ist das Ergebnis mühevoller und teils quälender Vorüberlegungen, Diskussionen und

Entscheidungsprozesse. Unser Konzept soll einen ersten Eindruck darüber vermitteln, wie wir unsere

„Kinder“ in Zukunft leben sehen wollen. Wir, die Eltern unserer bereits erwachsenen Kinder, haben

uns unserer Verantwortung gestellt. Nun wollen wir mit diesem Konzept nicht nur unsere Visionen auf

Papier gebracht wissen, wir wollen auch die Partner mit denen wir künftig zusammen arbeiten werden

überzeugen. Wir wollen sie nicht nur überzeugen uns finanziell zu unterstützen, sondern vor allem

auch von unserer Idee. Wir wollen sie davon überzeugen, dass unsere Vision funktioniert, denn wir

kennen unsere Kinder und wir haben Vertrauen in deren Fähigkeiten.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften erweitern das Spektrum an Wohnformen und ermöglichen

damit behinderten Menschen, eine Wohnalternative zu finden, die ihren Bedürfnissen entspricht.

Wir sehen eine Vielzahl an Vorteilen:

Unsere Kinder bestimmen selbst über alle, sie betreffenden Belange und die Unterstützung

richtet sich nach ihren Bedürfnissen. Sie entscheiden z.B. wann sie aufstehen und ins Bett

gehen, wann sie ihre Mahlzeiten einnehmen, was sie essen, wie sie ihre Freizeit verbringen,

wer Dienstleistungen anbietet und mit wem sie zusammen wohnen. Das selbstbestimmte Le-

ben steht im Mittelpunkt.

Unsere Wohnanlage orientiert sich am privaten Wohnen. Dies betrifft die Tagesstruktur und

die Wohnung selbst. Der Tagesablauf richtet sich nach einem „normalen“ Alltag. Unsere Kin-

der führen mit entsprechender Unterstützung einen eigenen Haushalt mit vertrauten Tätigkei-

ten, Geräuschen und Gerüchen. Die Wohnung ist wohnlich und überschaubar. Alle Räume

werden nach den Bedürfnissen der künftigen Bewohner gestaltet. Es gibt keine langen Flure,

Dienstzimmer oder Eingangshallen, die das Gefühl vermitteln in einer Einrichtung zu leben.

Durch die gemeinsame Haushaltsführung (wenn gewünscht) bekommt der Tag eine Struktur,

unsere Kinder haben eine Aufgabe und ihre Ressourcen werden im alltäglichen Leben geför-

dert.

Sie werden in einer überschaubaren Gemeinschaft betreut und leben in Wahlgemeinschaf-

ten. Dies vermittelt Geborgenheit und die Kontaktaufnahme wird erleichtert. Sie können sich

8.

Ein Wort noch zum Schluss

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gegenseitig unterstützen und wechselseitig Einschränkungen ausgleichen. Selbst wenn keine

Mitarbeiter oder Angehörigen anwesend sind, ist immer jemand da und sie sind auch nachts

nicht allein. Das Leben in der Anlage trägt zur Motivation unserer Kinder bei. Es macht Spaß,

einen Kuchen zu backen oder sich schick zu machen.

In einer kleinen Wohnanlage wie der unseren können leichter Menschen gefunden werden,

die zueinander passen und ähnliche Interessen und Betreuungsbedarfe haben. Damit kann

eine individuelle und bedarfsgerechte Betreuung unser Kinder ermöglicht und Unter- bzw.

Überversorgung vermieden werden.

Unsere Wohnanlage ist dezentral und im allgemeinen Wohnbestand realisiert. Das vertraute

Umfeld und der Ortsbezug unserer Kinder bleiben erhalten.

Auch WIR, die Angehörigen, haben die Möglichkeit uns aktiv zu beteiligen und entscheidend

an der Gestaltung der Wohnalternative für unsere „Schutzbefohlenen“ mitzuwirken. Wir kön-

nen entscheiden, in welchem Maße wir uns einbringen möchten und haben die Möglichkeit,

die Verantwortung mit anderen zu teilen. Und wir wirken mit unserer Vision einer Überforde-

rung entgegen, die bei pflegenden Angehörigen häufig gegeben ist. Wir können unseren

„Kindern“ wieder „nur“ als Eltern gegenüberstehen und die Abhängigkeit, die sie zu uns als

pflegende Person hatten, ist „Schnee von gestern“.

Am Ende unseres Konzeptes soll ein Zitat von Christian Morgenstern stehen:

„Nicht da ist man daheim, wo man seinen Wohnsitz hat,

sondern wo man verstanden wird.“

Sich

zuhause fühlen,

angenommen fühlen,

gebraucht fühlen,

das ist Heimat! Dies, und nicht mehr, wollen wir unseren Kindern bieten.

Der Vorstand Der Vorsitzende

Leben mit Handicap e.V. Günter Bauer

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1 Konzept für Stadt und Landkreis Rosenheim

„Verknüpfung ambulanter und stationärer Wohnformen für Menschen mit Behinderungen“, 2006

2 Qualitätsmanagement in sozialen Dienstleistungsunternehmen

Herausgeber: Hans-Joachim Schubert & Klaus J. Zink Luchterland, 1997

3 Explorations in Quality Assessment and Monitoring, Vol. 1

Donebedian 1989

4 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge

Empfehlungen zur Qualitätssicherung in der ambulanten, teilstationären und stationären Al-tenhilfe NDV 76, 1996

5 Definition von Horst Frehe,

Richter Sozialgericht Bremen, Sprecher Deutschen Behindertenrat 1990

6 Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation BAR

vorläufigen Handlungsempfehlungen zur Ausführung von Leistungen durch ein Persönliches Budget

7 Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen:

Kommunale Seniorenpolitik, Teil2

8 Niedersächsische Fachstelle für Wohnberatung

Selbständiges Wohnen im Alter - Qualitätskriterien und Empfehlungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Niedersachsen

9 Qualitätshandbuch Katharinenheim Bad Endorf e.V. - Beschwerdemanagement

10 Qualitätsmanagement in der Altenpflege erfolgreich umsetzen

Kapitel: Interne Sicherung, Fehlerbehebung, Korrekturmaßnahmen Uwe Berndt

Literaturhinweis

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1. Organisationsstruktur

2. Organigramm

3. Soziogramm

4. Bereiche der Selbstbestimmung

5. Beschwerdemanagement

6. Gebäude & Pläne

7. Belegungsrecht und befristete Vermietung

8. Seminarkonzept „Selbstbestimmung auch in der Innen-

architektur“

9. Aufgabenmatrix

Anhang

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1

Organisationsstruktur

100 %

Komplementär Geschäftsführung

Kommanditisten

Leben

mit Handicap e.V.

Leben mit Handicap e.V.

Gemeinnützige GmbH

Leben mit Handicap e.V.

GmbH & Co KG

_______________________________ Bauherr und Vermieter

Eltern, Angehörige, Förderer

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2

Organigramm

Leben mit Handicap e.V.

Leben mit Handicap Prien

GmbH & Co KG __________________ Bauherr und Vermieter

Geschäftsführung

Mobiler Dienst

Bewohner- Assistenz

Pflege Haus-wirtschaft

Verwaltung Betreuung

Fachdienst

Bewohner Hausleitung

Public Relation Marketing

Organisations-entwicklung

Controlling

Leben mit Handicap gemeinnützige GmbH

(Gesellschafterversammlung)

Kommanditisten

Vorstand

Mitgliederversammlung

Haus-meister

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3

Soziogramm

Ambulante

Dienste

Gemeinwesen

Kostenträger

Bezugspersonen aus dem

persönlichen Umfeld

Bezirk

Krankenkassen

Pflegekassen

Leben mit

Handicap

Leben mit Handicap gemeinnützige GmbH

Leben mit Handicap Prien GmbH & Co KG

Kommanditisten

Mobiler Dienst

Fachdienst

Gemeinde Prien

Landkreis RO

Vereine / Verbände

Angehörige

Gesetzliche Betreuer

Freunde / Bekannte / Kollegen

30

Bewohner

Legende: keine Weisung beidseits weisungsbefugt einseitig

Rentenkassen

Weitere

Leben mit Handicap e.V.

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Die Bewohner entscheiden grundsätzlich über alle sie betreffenden Belange im

Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst. Das könnten sein (Aufzählung nicht abschlie-

ßend)

Elementare Versorgung

Die Bewohner entscheiden z.B.

Wann, wie schnell oder langsam sie essen und trinken

wann sie die Toilette aufsuchen

welche Körperpflegemittel sie benutzen

wie und von wem sie gepflegt werden

wo sie sich aufhalten (insbesondere, wenn sie dabei auf andere Personen

angewiesen sind).

Hauswirtschaftliche Versorgung

Die Bewohner entscheiden z.B.

was sie essen und trinken

wie die Mahlzeiten zubereitet werden

was eingekauft wird

wie viel in die Haushaltskasse eingezahlt wird und wofür es ausgegeben wird.

Tagesstrukturierung

Die Bewohner entscheiden z.B.

4

Bereiche der Selbstbestimmung

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wann sie aufstehen und zu Bett gehen

über die Zeitpunkte der Mahlzeiten

über Angebote und Zeitpunkt der Freizeitbeschäftigungen

über die Präsenzzeiten der unterstützenden Akteure (im Rahmen der finanzi-

ellen Möglichkeiten).

Wohnraum

Die Bewohner entscheiden z.B.

wie die eigenen Zimmer gestaltet werden

wie die Gemeinschaftsräume und Außenbereiche gestaltet werden.

Bewohner in der Anlage / Besucher der Anlage

Die Bewohner entscheiden z.B. mit

wer in die Wohnanlage einzieht

ob und welche Tiere es in der Wohngemeinschaft gibt

über Besuche von Personen, die nicht dem persönlichen Bereich der WG-

Mitglieder zuzuordnen sind.

Personalauswahl

Die Bewohner entscheiden z.B.

über den Dienstleistungsanbieter

in gewissem Rahmen über die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.

...

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Seite 70

5

Beschwerdemanagement

Rückmeldungen

hierbei handelt es sich um: □ eine Beschwerde □ eine negative Rückmeldung □ eine positive Rückmeldung

Von: Funktion: Datum:

Aufgenommen und weitergeleitet von: Funktion: Datum:

1. Rückmeldung: (was ist passiert, wo, wann, wer war anwesend …):

2. Ist ein Schaden entstanden: □ Sachschaden □ Personenschaden □ Finanzieller Schaden:

3. Maßnahme:

4. Kontrolle der Maßnahme am:

5. Ergebnis:

Nützen Sie bitte für Ergänzungen zu den Punkten 1 – 6 nachfolgende Zeilen

Zu Punkt ........ (bitte entsprechende Zahl eintragen) ______________________________________________________________

___________________________________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________ Rückmeldung an: ____________________________ am: _____________ Unterschrift: _________________

Information weitergeleitet an am

an am

an am

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Gebäude und Pläne

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– Begleitung von Bewohnern, die ausziehen –

Situationsbeschreibung

Jeder Kommanditist der Leben mit Handicap Prien GmbH & Co KG erwirbt mit seiner Beteiligung

prinzipiell ein Anrecht auf einen dauerhaften Wohnplatz für den von ihm begünstigten Menschen mit

Behinderung, in der Regel ist das sein behindertes Kind. Von den 30 Begünstigten der Wohnanlage

werden voraussichtlich 15 bis 20 sofort bei Fertigstellung einziehen. Die übrigen wollen oder können

ihr Belegungsrecht nicht sofort wahrnehmen. Wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt ihr Belegungs-

recht wahrnehmen wollen, müssen sie das regelmäßig zwei Jahre vorher ankündigen. Bis dahin wer-

den die nicht sofort belegten Apartments zeitlich befristet vermietet. Auf diese Weise wird der wertvol-

le Wohnraum – im Landkreis fehlen mehr als 200 Wohnplätze – bestmöglich genutzt. Außerdem trägt

diese Zwischenvermietung zur Refinanzierung der Baukosten bei.

Die Fragestellung ist also: Was geschieht mit Bewohnern mit befristeten Mietverträgen, wenn

diese auslaufen?

Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen

Die Wohnanlage Prien für Menschen mit Behinderung wird als ambulant betreutes Wohnen geführt.

Jeder Bewohner schließt einen Mietvertrag mit der Leben mit Handicap Prien GmbH & Co KG. Dieser

Mietvertrag unterliegt in jedem Fall den einschlägigen Normen des BGB. Darüber hinaus könnte auch

das (strengere) Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) zur Anwendung kommen. Dies trifft

zu, wenn der Vermieter nicht nur den Wohnraum vermietet, sondern auch Pflege- und Betreuungs-

leistungen zur Verfügung stellt oder wenigstens vorhält (§1 WBVG). Ob dies hier zur Anwendung

kommt ist, wäre noch zu prüfen, aber wir wollen uns so verhalten, dass wir auch die Anforderungen

des WBVG erfüllen.

Die Bewohner der Wohnanlage Prien sind behindert und sozial schwach. Sie bedürfen also des be-

sonderen Schutzes. Ein befristetes Mietverhältnis kann für den Bewohner eine Unsicherheit bedeu-

ten, die ihn seelisch belastet. Daher ist unter rechtlichen und moralischen Gesichtspunkten besonders

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Belegungsrecht und befristete Vermietung

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sorgfältig abzuwägen, wie diese Belastung erträglich gemacht werden kann und welche begleitenden

Hilfen hierzu angemessen und wirksam sind.

Nach §4 Abs. 1 Satz WBVG ist eine Befristung von Mietverträgen möglich, wenn sie dem Interesse

des Mieters nicht widersprechen. Nach Auskunft der zuständigen Heimaufsicht am Landratsamt Ro-

senheim am 26.03.2010 widerspricht in unserem Fall eine Befristung nicht dem WBVG, weil der Mie-

ter dadurch den Vorteil hat, überhaupt eine Wohnung zu bekommen. Die Alternative für den Mieter ist

nämlich keine Wohnung.

Die ethischen Gesichtspunkte sind naturgemäß schwieriger. Auch hier ist aber das erste Argument,

befristete Mietverträge zu rechtfertigen, ebenfalls die Alternative: der Betroffene hat die Wahl zwi-

schen einer zeitlich befristeten Wohnung oder gar keiner Wohnung. Mit dem befristeten Einzug in

unsere Wohnanlage hat er für begrenzte Zeit eine Wohnung sicher. Vielleicht kann er darüber hinaus

doch dauerhaft bei uns bleiben, ansonsten wird er in eine andere Wohnung mit dauerhaftem Mietver-

trag umziehen. Er hat dann aber schon Erfahrungen mit dem Wohnen gemacht und wird bei diesem

Umzug natürlich von uns begleitet.

Im letzten Gedanken liegt der Schlüssel für ethisch korrektes Handeln in Zusammenhang mit befriste-

ten Mietverträgen. Die Bewohner benötigen schon beim Einzug die Sicherheit, dass sie nach Ablauf

des befristeten Mietvertrags die reelle Chance auf ein dauerhaftes Mietverhältnis haben - in der

Wohnanlage Prien oder an einem anderen Ort.

Lösungsmöglichkeiten

Wenn befristete Mietverträge auslaufen, gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Der befristete Mietvertrag in der Wohnanlage Prien kann in einen unbefristeten umgewandelt

werden. Dazu ist die notwendige Voraussetzung, dass ein Begünstigter auszieht oder sein Bele-

gungsrecht gar nicht wahrnimmt. Dafür kann es verschiedene Gründe geben:

a. der Begünstigte zieht aus persönlichen Gründen um oder weil er seine Arbeitsstelle wechselt.

b. der Begünstigte wurde soweit gefördert, dass er in eine weniger intensiv betreute Wohnform

umziehen kann und will, insbesondere in eine kleinere Wohngemeinschaft, oder in betreutes

Einzelwohnen

c. der Begünstigte möchte mit einem Partner in eine externe Wohnung ziehen

d. der Begünstigte verstirbt.

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2. Der Bewohner mit befristetem Mietvertrag zieht planmäßig aus der Wohnanlage Prien aus. In

diesem Fall hat er einen zumindest moralischen Anspruch darauf, dass ihm Verein oder KG bei

der Suche nach einer neuen Wohnung helfen. Dafür gibt es mehrere Alternativen:

a. Der Bewohner wurde in der Zeit seines Wohnens bei uns und durch die dabei gemachten Er-

fahrungen mit der Selbstständigkeit soweit gefördert und gestärkt, dass er in eine weniger in-

tensiv betreute Wohnform umziehen kann und will, insbesondere in eine kleinere Wohnge-

meinschaft oder in betreutes Einzelwohnen

b. Der Bewohner zieht in eine der Wohnanlagen der kirchlichen Träger, die in Stadt und Land-

kreis geplant oder angedacht sind (Rosenheim, Prien).

c. Die KG gründet an anderer Stelle eine kleinere Wohngemeinschaft, in welcher der Bewohner

Mitglied wird.

In jedem Fall wird der Bewohner nicht obdachlos, er zieht aus der Wohnanlage Prien in eine an-

dere Wohnung um.

Hilfebedarf und Unterstützung beim Umzug

Ein Umzug ist für alle Menschen eine Belastung. Für Menschen mit Behinderung gilt dies im beson-

deren Maße. Sie brauchen deshalb besondere Unterstützung. Diese wird bereits lange Zeit vor dem

eigentlichen Umzugstermin und auch noch danach benötigt:

1. Überlegen, welche Wohnform künftig die richtige ist und dabei zu einer tragfähigen Entscheidung

kommen.

2. Suchen einer geeigneten Wohnung

3. Renovieren und Einrichten der neuen Wohnung

4. Packen, umziehen, auspacken

5. Eingewöhnen in die neue Umgebung

6. Behördengänge, Anträge, Abrechnungen, etc

Prinzipiell ist nach geltendem Recht diese Unterstützung eine Leistung der Eingliederungshilfe. Ver-

ein und KG werden hier aber in Vorleistungen gehen und eventuelle Finanzierungsdefizite tragen.

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Seminarkonzept Selbstbestimmt auch in der Innenarchitektur

Zielgruppe: Künftige Bewohner, deren Eltern und rechtliche Betreuer

Teilnehmerzahl: 20

Ort: Prien, Rosenheim, München

Dauer: 6 Termine je Gruppe zu jeweils 3 Stunden (plus ggf Fahrzeit)

Zeitraum: Frühjahr 2012

Referenten: Dipl.-Ing. (FH) Innenarchitektur Doris Kohlmaier; evtl. Dipl.-Soz. Anita Read

Kosten: 11.000 Euro

Entwurf 1

Die künftigen Bewohner sollen ihre eigenen Zimmer nach ihren individuellen Vorstellungen ein-

richten. Auch bei der Einrichtung der Gemeinschaftsräume sollen sie beteiligt werden. In beiden

Fällen benötigen sie aber Kenntnisse, die sie weder in der Schule noch durch Lebenserfahrung

erwerben konnten:

- Farbgebung Wände, Decken, Fußböden, Vorhänge, Möbel

- Materialien für Fußboden, Vorhänge und Möbel

- Befestigungstechniken (Bilder, Regale, etc)

- Lampen und Leuchten

- Tür- und Schubladentechniken

- Sichtschutz und Verdunkelung durch Vorhänge und Jalousien

- Funktionalität verschiedener Möbelarten (Schrank, Kommode, Regale, Betten,

Nachttisch, Schreibtisch, etc)

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- Grundriss des Wohnraums

- Möblierung des Raums unter Berücksichtigung des eigenen Bedarfes und der Kosten

Da die meisten Bewohner ihr Zimmer nicht wirklich eigenständig einrichten können, ist anzuneh-

men, dass sie von ihren Angehörigen und evtl rechtlichen Betreuern unterstützt werden. Damit sie

„die gleiche Sprache sprechen“ wie die künftigen Bewohner, ist ihre Teilnahme am Seminar wün-

schenswert. Allerdings ist damit zu rechnen, dass sie die künftigen Bewohner sehr stark unter ih-

rem eigenen Blickwinkel und mit ihren eigenen Vorstellungen beeinflussen werden, ohne sich

dessen bewusst zu sein. Deshalb sollte das Seminar nicht allein von einem/er Innenarchitekt(in)

durchgeführt werden, sondern in Kooperation mit einem Sozialpädagogen.

Das Seminar ist unter besonderer Berücksichtigung der kognitiven Schwächen der künftigen Be-

wohner zu gestalten. Insbesondere sollen die Seminarinhalte möglichst wenig durch Fotos und

Pläne vermittelt werden, sondern die Teilnehmer sollen möglichst viel anfassen können. Um ei-

nen Überblick über das Angebot zu bekommen, werden neben einem örtlichen Möbelgeschäft

auch eine IKEA- und eine WEKO- Filiale gemeinsam besucht.

Es wird geschätzt, dass sich ca. 30 - 40 Personen zu einem solchen Seminar anmelden

werden. Die Teilnehmerzahl beträgt sollte 10 bis 12 Personen nicht überschreiten. Deshalb

wird von 3 Gruppen ausgegangen.

Jede Gruppe wird an 4 Terminen im Schulungsraum (evtl. örtliches Möbelhaus) jeweils 3 Stunden

„unterrichtet“ (12 Stunden). An zwei Terminen fahren die Teilnehmer mit den Referenten zu WE-

KO und IKEA. Mit Fahrzeiten werden diese beiden Termine zusammen 5 Stunden dauern. Jeder

Referent hat also einen Zeitaufwand von 17 Stunden je Gruppe. Der gesamte Zeitaufwand

face -to-face für Referenten beträgt demnach 2*3*17 = 102 Stunden. Dazu kommen 50% Vor-

und Nachbereitungszeit. In Summe ist deshalb mit ca. 150 Stunden zu rechnen. Bei einem Stun-

densatz von 65€ ergeben sich somit Personalkosten von ca. 10.000€. Dazu kommt Raummiete

für 12 Termine und Fahrzeuge von ca. 1000€.

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Legende: V = verantwortlich, M = mitverantwortlich, B = beratend

Aufgabe

Fach

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Bew

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ner

Assisten

z

Hau

sleitun

g

Hau

sverwaltu

ng

Verein

Pädagogische Tätigkeiten: Bewohnerbezogen

Konfliktbewältigung V M M B

Casemanagement V M B

„Zukunftskonferenz“ V B

Hilfebedarfsplanung. V M M B

Förderung der Eigenverantwortlichkeit und Beurteilungsfähigkeit

B M V B

Förderung der Eigeninitiative (z.B. im Bildungsbereich) B M V B

Umgang mit Kostenträgern V V M B

Umgang mit Ärzten, Arztpraxen, Therapeuten V V M B

Mobilitätstraining B M V B

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Aufgabenmatrix

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Aufgabe

Fach

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Assisten

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ng

Verein

Fähigkeit fördern eigenen Haushalt zu steuern

B V B

Förderung zur Unabhängigkeit von ambulanten Hilfen

B M V B

Gruppenbezogen:

Teambildung

M M V

Verfassen von Regeln für ein geordnetes Zusammen-leben

M M M V

Organisation gemeinsamer Freizeitgestaltung V M B

Inklusionsrelevante Gruppierungen anwerben und be-treuen

M V M

ehrenamtliche Helfer anwerben und betreuen M V M

Vermittlung von ehrenamtlichen Tätigkeiten M M V M

Organisatorische Tätigkeiten:

Verteilung der Bewohnerzimmer und der individuellen Stauräume

M M M V

Entwickelt die Regeln, nach denen die Kostenbeiträge der einzelnen Bewohner zu den gemeinsamen Kosten in den Gruppen (z.B. Nahrungsmittel, Getränke) ermit-telt werden.

M V

Verwaltung des Gemeinschaftsraumes im Dachge-schoß und des Werkraums im Keller

M V

Organisation von Sammelbestellungen V

Legende: V = verantwortlich, M = mitverantwortlich, B = beratend

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Aufgabe

Fach

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Assisten

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ng

Verein

Tätigkeiten im Bereich des Qualitätsmanagements:

Controlling M V

Publik Relation V M

Entwicklung eines Qualitätsmanagements M V

Marketing V M

Pflege

Körperpflege V M

Ernährung V M

Mobilität V M

Umgang mit Medikamenten, V M

Verabreichung von Injektionen und Infusionen, V

Verbandwechsel

Hauswirtschaftliche Versorgung

Kleidungs- und Wäschepflege 1

V M B

Raumpflege und Abfallbeseitigung 2

V M B M

Zusammenstellung des Speiseplans V M

Zubereitung der Mahlzeiten. V M

Einkauf der Lebensmitteln und Getränke V B

1. Hausleitung bestimmt die Nutzungsregeln für die Waschmaschinen im Keller 2. 2. Hausverwaltung ist für die Müllentsorgung ab Müllhaus verantwortlich

Legende: V = verantwortlich, M = mitverantwortlich, B = beratend

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Aufgabe

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Verein

Sicherstellung der hygienisch einwandfreien Aufbe-wahrung von Lebensmitteln und Getränken

V

Hilfsmittelberatung

Helfen und Beraten bei der Anschaffung und dem Gebrauch von Hilfsmitteln

V M

Hilfestellung zur Formulierung der Bedürfnisse + An-liegen, Herstellung von Kontakten zu Hilfsmittelanbie-tern und Herstellern.

V M

Hilfeplanung und Dokumentation

Bereitstellung Einer Dokumentations- Soft- und

Hardware mit Nutzerverwaltung

V

Individuellen Hilfeplan erstellen und Fortschreiben V V M B

Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen V V M B

Beaufsichtigung im Bereich der Grund- und der häuslichen Pflege

Anleitung zum täglichen Leben in der Wohngemein-schaft

M M V

Tagesstruktur B M V

Organisation von und Begleitung zu Terminen bei Ärzten, Therapeuten, Banken und Behörden

B M V

Betreuung in der Freizeit B M V

Administrative Unterstützung bei der Beauftragung und Abrechnung ihrer individuell erhaltenen Pflege- und Eingliederungsleistung

M M M V M

Hilfe bei der Bildung und Anleitung der persönlichen Unterstützerkreise

B M V

Legende: V = verantwortlich, M = mitverantwortlich, B = beratend

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Aufgabe

Fach

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Hau

sverwaltu

ng

Verein

Unterstützung der Bewohner bei ihren ehrenamtli-chen Tätigkeiten

B

M

V

Unterstützung der Bewohner mit befristeten Mietver-trägen bei Entscheidungsfindung + Vorbereitung auf den Umzug, Begleitung während dessen und Wah-rung der bisherigen sozialen Bindungen.

V

M

M

B

B

Begleitung

Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft B B V

Umsetzung der Interessen des Bewohners B B V

Bei Kommunikation und Interaktion B B V

In Wohnung und Haushalt B B V

In der Freizeit B B V

Trainieren von Fähigkeiten + erweitern helfen B B V

Mobilität B B V

Begleitung B B V

Räume / Haus / Umgebung

Hausordnung aufstellen

M M V M

Wohnräume zuweisen

M M V

Pers. Lagerräume zuweisen

M M V

Allg. Raumverwaltung

V

Belegung Dachgeschoss

V

Legende: V = verantwortlich, M = mitverantwortlich, B = beratend

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Aufgabe

Fach

dien

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Assisten

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Hau

sverwaltu

ng

Verein

Schließanlage verwalten

V

M

Haus instand halten

V

Garten

B M M V M

Fahrzeuge verwalten reinigen

V M

Fahrzeuge reinigen

V M M

Heizen

M V

Licht, Wasser, Telefon

M V

Legende: V = verantwortlich, M = mitverantwortlich, B = beratend

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Text: Günther Bauer

Vorsitzender Leben mit Handicap e.V. [email protected] www.handicap-rosenheim.de

Anita Read [email protected]

Layout: read & read communication © 2012 Leben mit Handicap e.V. & Anita Read

Der erleichterten Lesbarkeit wegen haben wir in der Niederschrift des Konzeptes bei

Berufs- und Personenbezeichnungen die männliche Form gewählt. Wir bitten um

Verständnis.

Impressum