= Tag, an dem die OWi begangen wurde (Tat-Tag)
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Transcript of = Tag, an dem die OWi begangen wurde (Tat-Tag)
Das Tat-Tag-Prinzip
© Michael Fingskes 2009
= Tag, an dem die OWi begangen wurde (Tat-Tag)
= Tag der Rechtskraft = Beginn der 2-jährigen Tilgungsfrist
= Überliegefrist:
= späteste Tilgung einer OWi (außer § 24a) nach 5 Jahren
früher 3 Monate, jetzt (seit 1.2.2005) 1 Jahr!
Das Tat-Tag-Prinzip
© Michael Fingskes 2009
BVerwG Leipzig - 3 C 34.07 - 25.09.2008
2 rechtskräftige OWis
- OWi (3 Punkte) Tattag
Aufbauseminar, Teilnahme-bescheinigung am
- OWi (1 Punkte) - Rechtskraft
16. Febr. 2005
19. März 2005
27. Sept. 2005
22. März 2007
= 6
6
Verwarnung wg. 8-13 Punkten
- 4
- 2
6
+3
+3
+1
+1
= 8
Rechtskraft
Rechtskraft-Prinzip
Tattag-Prinzip
Das Tat-Tag-Prinzip
© Michael Fingskes 2009
BVerwG Leipzig - 3 C 3.07 - 25.09.2008
ähnlich:
Wenn bei Ausstellung der ASP-Teilnahmebescheinigungbereits Verstöße begangen sind,
die bei (späterer) Rechtskraft einen Punktestandvon mehr als 13 Punkten ergeben,
dann bringt ASP keinen Punkteabzug mehr.
Voraussetzung:Die Verwarnung bei 8 bis 13 Punkten
hat stattgefunden!
Das Tat-Tag-Prinzip
© Michael Fingskes 2009
BVerwG Leipzig - 3 C 21.07 - 25.09.2008
Einem Kraftfahrer, der 21 Punkte erreicht hatte,war die Fahrerlaubnis entzogen worden.
Er legte dagegen Widerspruch ein.(Keine aufschiebende Wirkung)
Als die Widerspruchsbehörde 14 Monate später (!!!)darüber entschied, betrug der Punktestand
aufgrund zwischenzeitlicher Tilgungennur noch 10 Punkte.
Klage:Die Entziehung muss aufgehoben werden,
denn die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktesmuss nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt
der letzten behördlichen Entscheidung beurteilt werden.(Grundsätzliches Prinzip im Verwaltungsrecht)
Entscheidung des BVerwG:Es gilt nicht der Punktestand zum Zeitpunkt der
Widerspruchsentscheidung, sondern zum Zeitpunkt der Ursprungsentscheidung,
d.h. die Entziehung bleibt bestehen.