03.06.2010Gemeindeversammlung1 Informationsabend 24. Juni 2010 Herzlich willkommen!

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03.06.2010 Gemeindeversammlung 1

Informationsabend

24. Juni 2010

Herzlich willkommen!

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1) Bildungs- und

Erziehungs-

vereinbarung

2) Sonderpäda-

gogisches

Konzept

3) Apéro

Ablauf

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Bildungs- und Erziehungsvereinbarung

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Ziele der Vereinbarung

1. Grundlagenpapier, das zur Klärung der gegenseitigen

Erwartungen und des eigenen Rollenverständnisses von

grossem Nutzen ist.

2. Die Direktbeteiligten: Schülerinnen und Schüler, Eltern

und Lehrpersonen kennen ihre je unterschiedlichen

Aufgaben und Erwartungen besser.

3. Vereinbarung leistet Beitrag zu unserer gut funktionie-

renden, aktiven und kreativen Schule.

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Was bisher geschah?

März 2009: Erste Sitzung der Arbeitsgruppe

Juni 2009: Bereinigte Fassung geht in die Vernehmlassung

Oktober 2009: Dritte Sitzung der Arbeitsgruppe, Bereini-gung der Vernehmlassung

November 2009: Start Schlussbereinigung

Februar 2010: Unterzeichnung und Verabschiedung der Vereinbarung

Juni 2010: Informationsabend

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Verwendete Grundlagen

1. Gesetzliche Bestimmungen

2. Diverse Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen (Deutschland und Schweiz)

3. Elternratgeber Steckborn

4. Standesregeln des Schweizerischen Lehrerverbandes

5. Regeln für Umgang im Schulhaus (Dachsen)

6. Eigene Überlegungen und Ideen

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Volksschulgesetz

VSG § 1 - 2: Bildungs- und Erziehungsaufgaben

VSG § 31: Beurteilung Leistung, Lernentwicklung und Verhalten

VSG § 42: Schulpflege

VSG § 43 - 44: Schulen, Schulleitung

VSG § 45: Schulkonferenz

VSG § 50: Schülerinnen und Schüler

VSG § 52: Disziplinarmassnahmen

VSG § 54 – 57: Eltern

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Volksschulverordnung

VSV § 33 - 40: Beurteilung und Promotion

VSV § 42 - 43 Schulprogramm

VSG § 44 Schulpflege

VSG § 45 Schulleitung

VSV § 46: Schulkonferenz

VSV § 54: Schülerinnen und Schüler

VSV § 55: Haltung Lehrpersonen

VSV § 56 – 58: Disziplinarmass-nahmen

VSV § 59 – 66 Eltern

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Definitionen

Der Begriff Vereinbarung

steht für:

– Einvernehmen

– Konsens

– Übereinkunft

– Vertrag

Der Konsens bedeutet die

Übereinstimmung von Menschen − meist innerhalb einer Gruppe − hinsichtlich einer gewissen Thematik ohne verdeckten oder offenen Widerspruch. Das Gegenteil von Konsens ist der Dissens.

Aus: Wikipedia (090102)

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Kollektive Kommunikation

– Veranstaltung im Frühsommer 2010

– Schulpflegemitglieder stellen Vereinbarung an

Elternabend im Herbst 2010 nochmals vor

– Abgabe der Vereinbarung an alle Familien mit

schulpflichtigen Kindern durch Schulsekre-

tariat, wenn sie neu nach Dachsen ziehen.

– Vorstellung und Abgabe an alle Eltern an

Einführungsabend Kindergarten-Eintritt

– An Elternabend der ersten und der vierten

Klasse wird Vereinbarung ein Standard-

traktandum.

– Publikation im Internet.

– Verweis in der Schulbroschüre

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Individuelle Kommunikation

– In Konfliktsituationen mit Eltern wird Verein-

barung in der Regel durch die Schulleitung

abgegeben. Zum Beispiel zusammen mit der

Einladung zu einem Elterngespräch, das durch

die Schulleitung moderiert wird.

– In Konfliktsituationen mit Schülerinnen und

Schülerinnen gibt die Lehrperson die Verein-

barung an alle Kinder der Klasse ab und be-

spricht sie mit ihnen. Falls die Eltern informiert

werden, erhalten sie ebenfalls eine Kopie.

– In Konfliktsituationen mit Lehrpersonen oder

unter ihnen, entscheiden Schulleitung und/oder

Schulpflege.

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Was bringt Vereinbarung in Konfliktsituation?

– Klärung der eigenen Rolle und jene der anderen. Was macht die andere ‘Partei‘ gut, was nicht? Was wird von mir erwartet? Wo bin ich kompro-missbereit?

– Eigene Erwartungen (an Eltern / Lehrpersonen / SchülerInnen) werden in einen grösseren Rah-men gestellt.

– Eigene Überforderungen können möglicher-weise besser formuliert werden?

– Ziele lassen sich auf der Basis der Vereinbarung leichter vereinbaren.

– Gemeinsames kann gefunden werden (es gibt immer etwas, wo zwei Parteien gleicher Meinung sind).

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Das goldene Dreieck

Kind(er)

Schule Eltern / Gesellschaft

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Herzlichen Dank

www.primarschuledachsen.ch