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04. September 2008 Die Umsetzung der Erkenntnisse der Lerntheorien im Steuerlehreunterricht Sven Biela Lehrer an der Eberhard-Gothein-Schule Mannheim

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04. September 2008

Die Umsetzung der Erkenntnisse der Lerntheorien im Steuerlehreunterricht

Sven Biela

Lehrer an der Eberhard-Gothein-Schule Mannheim

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Kurze Übersicht über die Erkenntnisse der (neueren) Lerntheorien

KognitivismusVertreter Piaget, Bruner, Ellis

Grundzüge Mensch ist ein Individuum, das Reize aktiv und selbständig verarbeitet.

Lernen sind Austauschvorgänge mit der Umwelt und ist der Aufbau von mentalen Schemata.

Gehirn nimmt Informationen auf, setzt diese mit dem bereits vorhandenen Wissen in Zusammenhang und ergänzt, wenn nötig.

Handlungsweisen werden in Schemata zusammengefasst, die organisierte Wissenskomplexe darstellen.

Assimilation: aktive Einordnung von Informationen in bestehende Schemata

Akkomodation: bestehende Schemata werden an die Umwelt angepasst

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Kurze Übersicht über die Erkenntnisse der (neueren) Lerntheorien

KognitivismusSchulische Bedeutung Lehrer sorgt für die Verankerung des

Neuen in bekannten Schemata und für Anpassung der Schemata.

Lehrer legt Lernstoff und seine didaktische Struktur fest.

Lehrer als Berater

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Kurze Übersicht über die Erkenntnisse der (neueren) Lerntheorien

KonstruktivismusVertreter Piaget, Aebli, Dewey, Watzlawick

Grundzüge Wissenserwerb ist individueller Aufbauprozess

Der lernende Mensch ist eine zielgerichtete Person, die aktiv nach Informationen sucht, diese vor dem Hintergrund ihres Vorwissen interpretiert und daraus neue Konzepte ableitet.

Vermittlung von Wissen ist unmöglich, da Lernen durch das Individuum und nicht durch die Umwelt bestimmt wird.

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Kurze Übersicht über die Erkenntnisse der (neueren) Lerntheorien

KonstruktivismusSchulische Bedeutung Lehrer ist Moderator, der einen

individuellen Lernprozess anregen und unterstützen, aber nicht wirklich steuern kann

Lehrer schafft Lerngelegenheiten in förderlicher Lernatmosphäre.

Verwendung bedeutsamer, komplexer Situationen der realen Welt, die einen Bezug zum Lerner haben.

Betonung der Eigenverantwortlichkeit der Schüler.

Selbstgesteuertes Lernen

aber keine Ausschließlichkeit

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Kurze Übersicht über die Erkenntnisse der (neueren) Lerntheorien

Zusammenfassung:

Lernen erfolgt in Strukturen

Lernen erfolgt nur durch eigene Aktivität des Lernenden

Lernen wird erleichtert durch Bezug zur eigenen (beruflichen oder privaten) Realität

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Die Stufenbaulehre von Prof. Hermann Wilfried Bayer

1. Stufe: räumlicher Anwendungstatbestand

Ist das Steuergesetz räumlich anwendbar?

2. Stufe: Steuersubjekt

Persönliche Steuerpflicht

3. Stufe: Steuergegenstand

Sachliche Steuerpflicht (Tätigkeit, Handlung)

4. Stufe: Steuermaßstab

Rechengröße

5. Stufe: Steuersatz

Verhältnis Steuer zur Bemessungsgrundlage

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Die Stufenbaulehre von Prof. Hermann Wilfried Bayer

Erst bei Vorliegen aller Tatbestandmerkmale entsteht eine Steuerschuld in Höhe von x Euro.

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Umsetzung der Erkenntnisse im Lehrbuch "Grundlagen des Steuerrechts“

Lernen in Strukturen

Vereinheitlichung der Struktur

Jede Steuerart nach der gleichen Struktur aufgebaut.

1. Steuerpflicht

2. Steuerbefreiungen

3. Bemessungsgrundlage

4. Steuersatz

5. Besteuerungsverfahren

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Umsetzung der Erkenntnisse im Lehrbuch "Grundlagen des Steuerrechts“

Lernen in Strukturen

Lerngerüste

auf drei Ebenen

1. vor jedem Kapitel in Form eines Mind-Maps

2. vor jedem Unterkapitel Grobübersicht über nachfolgenden Lernstoff

3. Lösungshinweise und Struktogramme vor einzelnen Fällen

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Umsetzung der Erkenntnisse im Lehrbuch "Grundlagen des Steuerrechts“

Lernen in Strukturen

Einheitlicher Aufbau der Kapitel von

Grobstruktur zu Feinstruktur

leicht zu schwer

Kapitelaufbau:

1. Kurze Darstellung der Lerninhalte und der Rechtsquellen

2. Einführungsfall (wenn möglich belegorientiert), der den Lerner zum Problem hinführt

3. vertiefende Fälle

4. Zusammenfassende, komplexe Fälle

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Umsetzung der Erkenntnisse im Lehrbuch "Grundlagen des Steuerrechts“

Eigene Aktivität des Lernenden

Arbeitsbuch

Lerner wird angehalten sich den Stoff selbst zu erarbeiten

Fallorientierung

Auseinandersetzung mit den Rechtsquellen

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Umsetzung der Erkenntnisse im Lehrbuch "Grundlagen des Steuerrechts“

Eigene Aktivität des Lernenden

Studieren der Übersichten

Studieren der Gesetzestexte

Lösen der Fälle

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Umsetzung der Erkenntnisse im Lehrbuch "Grundlagen des Steuerrechts“

Bezug zur Realität

Praxisnahe Fallgestaltung

Einsatz von in der Praxis üblichen Hilfsmitteln

belegorientierte Fälle

Aufgaben zum Einsatz branchenüblicher Software