04_Weiterbildung
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Weiterbildung
Modul 4: Weiterbildung
Informationsveranstaltung 1 Jahr CZV
14. September 2010
Weiterbildung
Weiterbildungspflicht
Das Wichtigste aus der Sicht der Fahrer/innen:
• 5 Kurstage in 5 Jahren• Kurse bei anerkannten Weiterbildungsstätten• Tages- oder Wochenkurse, keine Halbtageskurse (mehr)• offizielle Kursbestätigungen der asa• zentrale Registrierung (SARI)
Die Weiterbildungsrichtlinien bilden die Grundlage für das Anerkennen von Weiterbildungsstätten, Lehrkräften, Kurstypen, den Nachweis von Weiterbildungskursen sowie die Qualitätssicherung.
Weiterbildung
Aufgaben im Überblick
Weiterbildungs- stätte
Weiterbildungs- stätte
LehrkräfteLehrkräfte KurstypenKurstypen
asaasa
AnerkennungAnerkennung BewilligungBewilligung BewilligungBewilligung
Weiterbildungs- kurse
Weiterbildungs- kurse
SARISARI
KursbestätigungKursbestätigung
KursteilnehmendeKursteilnehmende
Weiterbildung
Anerkennung Weiterbildungsstätten
Kriterien für die Anerkennung• einwandfreie Führung• genügend Lehrkräfte • mind. 1 Weiterbildungsleiter/in mit SVEB 1• passende Infrastruktur• Weiterbildungsprogramm• Qualitätssicherungssystem
Verfahren• Gesuch an die asa via Email/Post• Prüfung der Unterlagen, ev. Prüfung vor Ort• Anerkennung• Zugang SARI
Weiterbildung
Bewilligungen von Lehrkräften SARI
Formen der Lehrtätigkeit, Anforderungen• Weiterbildungsleiter/in: SVEB 1 (oder gleichwertig)
Nachweis der Gleichwertigkeit durch Gesuchsteller!• Fachreferent/in: Fachkenntnisse, pädagogisch-didaktische Kenntnisse• Praktische Ausbilder/in: Fachkenntnisse, allf. Bewilligungen
Verfahren• Gesuch via anerkannte Weiterbildungsstätte mit SARI an die asa
bitte Gesuche nur elektronisch via SARI einreichen, nicht via Email/Post!• Prüfung SARI Antrag durch asa innerhalb 2 Wochen• siehe Merkblatt Bewilligungen für Lehrkräfte (SARI Blackboard)
Weiterbildung
Bewilligungen von Kurstypen SARIKriterien für die Bewilligung• Tageskurse (7 Stunden Unterricht, Beginn spätestens 11 Uhr)• Inhalte gemäss Katalog der Handlungskompetenzen• detailliertes Kursprogramm (gemäss Beispiel SARI)• Erwachsenen gerechte Methodik und Didaktik• Gruppengrösse: max. 16 Teilnehmende pro Lehrkraft• passende Infrastruktur• Kontrolle des Lernerfolgs, Unterstützung des Praxistransfers• Achtung: SARI Fristen
Verfahren• Gesuch via anerkannte Weiterbildungsstätte mit SARI an die asa
bitte Gesuche nur elektronisch via SARI einreichen, nicht via Email/Post• Bewilligung gültig für 3 Jahre• Registrierung des Kursbesuchs in SARI, Kursbestätigung nach dem Kurs• siehe Merkblatt Bewilligungen für Kurstypen (SARI Blackboard)
Weiterbildung
Weiterbildungskurse SARI
Teilnehmer
erfassen
Lehrkräfteerfassen
Kurstypenerfassen
Anträgewerden Kontrolliert
•
falls durch asa
bewilligt zu
Schritt 3
•ansonsten
Antrag
überarbeiten
Weiterbildungskurs
eröffnen
• Kursbezeichnung• Kursort• Kursdatum• Teilnehmer zuweisen
• Lehrkräfte zuweisen
Audit
4. Schrittasa
3. SchrittWeiterbildungsstätte
2. Schrittasa
1. SchrittWeiterbildungsstätte
Weiterbildung
Weiterbildungskurse SARI
• bei mehrtägigen Kursen Kursdatum vom 1. Kurstag übernehmen • Erfassung von Kursort (Adresse, PLZ, Ort) →
neu Mussfeld
• Kursausschreibung freiwillig, jedoch sehr hilfreich für Audit• Erfassung Anzahl Teilnehmer gemäss bewilligtem Kurstyp• pro 16 Teilnehmer ist mind. 1 Lehrkraft zuzuweisen• Erfassung von Lehrkraft, die unterrichtet, nicht Weiterbildungsleiter• wenn alles erfasst →
Kursbestätigungen ausdrucken/aushändigen
Weiterbildung
Teilnehmerzahl max. 16 pro Lehrkraft
• Kompromisslösung der Teilnehmerzahl max. 16 pro Lehrkraft positiv aufgenommen von Weiterbildungsstätten
• seit Juni Kontaktaufnahme mit Weiterbildungsstätten, die CZV Kurse mit über 16 Teilnehmenden pro Lehrkraft anbieten
Überarbeitung Kurstypen • ab Oktober 2010 gilt für alle CZV Kurse: max. 16 Teilnehmer pro Lehrkraft
Weiterbildung
Anrechnung Grundkurse / Wiederholungskurse
Ist-Situation• Staplerkurse, ADR/SDR Kurse • Anrechnung bei mehrtätigen Grund-, Basis-, Ausbildungskursen = 1 Tag• Anrechnung bei Wiederholungs- resp. Weiterbildungskursen = individuell
Zukunft• Die asa überprüft die zukünftige Anrechnung solcher Kurse.
Weiterbildung
ADR/SDR KurseGesetzliche Vorgaben neue Gefahrengut-Verordnung ab 01.01.2011
Richtlinie neue Richtlinie Gefahrengut ab 01.01.2011
SARI Prüfung/Genehmigung aller Gefahrgutkurse via SARI
Ausweis Gefahrgutausweis ab Mitte 2011 im Kreditkartenformat
ZielNahtloser Übergang von der heutigen zur neuen Organisation inklusive der neuen gesetzlichen Vorgaben auf 01.01.2011.
• Änderung/Anpassung in den nächsten Jahren in der Schweiz möglich• bei den meisten EU-Ländern werden ADR/SDR Kurse nicht der CZV angerechnet!
Weiterbildung
Halbtageskurse• in provisorischer Phase (01.01.2007 – 31.12.2009) Halbtageskurse bewilligt • in definitiver Phase (gem. CZV) keine Halbtageskurse mehr akzeptiert, nur noch Ganztageskurse (à 7 h)
• siehe Info auf www.cambus.ch und auf den Teilnahmebestätigungen
Stand Juni 2010
0
5'000
10'000
15'000
20'000
25'000
0.5 1 1.5 2 2.5 3 3.5 4 4.5 5Tage Weiterbildung
Anzahl Chauffeure
Weiterbildung
Teilnahmebestätigung SARI
auch „Kursbestätigung“ genanntMuster Teilnahmebestätigung SARI auf www.cambus.ch
• durch Weiterbildungsstätte „falsch“ ausgedruckte Kursbestätigungen können durch asa gelöscht werden
• kostenlos d.h. keine Rückerstattung Fr. 10.– für Kursbestätigung
• Bitte Teilnahmebestätigung unmittelbar nach Kurs den Teilnehmenden zustellen (Verminderung Anfragen)
Weiterbildung
SARI
Bitte beachten Sie auf dem Blackboard und Whiteboard SARI:
• Benutzerhandbuch SARI• SARI Fristen• Merkblätter Kurstypen + Lehrkräfte• Briefe• Formulare• Informationen• Neuigkeiten
Bitte gewährleisten Sie die professionelle Administration mit SARI als Weiterbildungsstätte!
Verpflichtung / Vereinbarung SARI
Weiterbildung
Beispiel Verlängerung Fähigkeitsausweis Kat. C
1.9.2019
WB Periode 2019 - 2024WB Periode 2019 - 2024
2018 2019 2020
Fähigkeitsausweis neu gültig bis 31.08.2024Fähigkeitsausweis neu gültig bis 31.08.2024
2021
Bestellung Fähigkeitsausweis nach absolvierter WB
Bestellung Fähigkeitsausweis nach absolvierter WB
WB Periode 2014 - 2019WB Periode 2014 - 2019
Verlängerung Fähigkeitsausweis: die Weiterbildung muss innerhalb von fünf Jahren vor Ablauf der Gültigkeitsdauer absolviert werden.