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Maßnahmenkatalog Seite 1/115 Maßnahmenkatalog Beitrag zum Maßnahmenkatalog gem. WRG § 55e (3) - Bereich diffuse Einträge aus der Landwirtschaft Auftraggeber: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft GZ: BMLFUW-UW.3.2.2/0010-VII/1/2006 Stubenring 1, A-1012 Wien Berichtsdatum: 06. 02. 2007 // GZ-wpa: 406.006 Version: 1.8 Inhalt: Endbericht Ausführung: pdf

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Maßnahmenkatalog

Beitrag zum Maßnahmenkatalog gem. WRG § 55e (3) - Bereich diffuse Einträge aus der Landwirtschaft

Auftraggeber: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft GZ: BMLFUW-UW.3.2.2/0010-VII/1/2006 Stubenring 1, A-1012 Wien

Berichtsdatum: 06. 02. 2007 // GZ-wpa: 406.006

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Inhaltsverzeichnis

EINLEITUNG.................................................................................................................................................5

ALLGEMEIN GELTENDE ANNAHMEN UND VORAUSSETZUNGEN.......................................................5

ERLÄUTERUNGEN UND ERGÄNZENDE INFORMATIONEN ZU DEN MAßNAHMEN............................8

1 GRÜNLAND STATT ACKERLAND .......................................................................................................8

1.1 Erhaltung des Grünlandflächenausmaßes....................................................................................8

1.2 Grünlandumbruchsverbot.............................................................................................................10

1.3 Umwandlung von Acker in Grünland...........................................................................................12

2 GRÜNBRACHE.....................................................................................................................................14

2.1 – 2.2 Anlage/Erhaltung einer Grünbrache und Stilllegung bei Ackerzahl <30 ........................14

2.3 Gewässerrandstreifen ...................................................................................................................16

3 LANDSCHAFTSELEMENTE................................................................................................................18

3.1 Landschaftselemente ....................................................................................................................18

4 BEGRÜNUNG.......................................................................................................................................21

4.1 Begrünung von Ackerflächen.......................................................................................................21

4.2 Untersaat.........................................................................................................................................24

4.3 Begrünung im Obstbau .................................................................................................................26

4.4 Begrünung im Weinbau.................................................................................................................28

5 MULCH..................................................................................................................................................30

5.1 Mind. 10-monatige Bodenbedeckung Obst.................................................................................30

5.2 Mind. 10-monatige Bodenbedeckung Wein ................................................................................32

6 TERRASSIERUNG ...............................................................................................................................34

6.1 Terrassierung im Obst- und Weinbau..........................................................................................34

7 BODENBEARBEITUNGSAUFLAGEN ................................................................................................36

7.1 Mulchsaat nach Winterbegrünung...............................................................................................36

7.2 Direktsaat nach Winterbegrünung ...............................................................................................38

7.3 Bewirtschaftung quer zum Hang..................................................................................................40

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7.4 Abwechselnder Anbau einer Hackfrucht und einer Winterung quer zum Hang .....................42

8 FRUCHTFOLGEAUFLAGEN ...............................................................................................................44

8.1 Reduktion des Hackfruchtanteils in der Fruchtfolge .................................................................44

8.2 Beschränkung des Körnerleguminosenanteils ..........................................................................48

9 ALLGEMEINE DÜNGEBESCHRÄNKUNG..........................................................................................50

9.1 Festlegen von kulturspezifischen Düngerobergrenzen, Acker.................................................50 9.1.1 Bedarfsgerechte Düngung im Vergleich zu einer Düngung im Bereich der bewilligungsfreien Obergrenze des Wasserrechtsgesetzes..................................................50 9.1.2 Reduktion der N Düngung am Acker um 20 % gegenüber einer Düngung am wirtschaftlichen Optimum.......................................................................................................52

9.2 Reduktion der Düngung im Grünland..........................................................................................54

9.3 Reduktion der Düngung im Obst- und Weinbau.........................................................................57

9.4 Festlegung von Düngerobergrenzen bei Hopfen .......................................................................59

9.5 Verzicht auf Mineraldünger, Acker...............................................................................................60

9.6 Verzicht auf Mineraldünger, Grünland.........................................................................................63

9.7 Düngeabstand entlang von Gewässern ......................................................................................65

9.8 Gabenteilung ..................................................................................................................................67 9.8.1 Gabenteilung ab 100 kg N/ha ................................................................................................67 9.8.2 Gabenteilung ab 50 kg N/ha ..................................................................................................69

10 DÜNGUNG JE NACH NÄHRSTOFFGEHALT IM BODEN..................................................................70

10.1 Düngung nach verfügbarem N im Boden, Acker........................................................................70

10.2 Düngung nach verfügbarem N im Boden, Gemüse....................................................................72

10.3 Bodenkalkung ................................................................................................................................74

10.4 Düngung nach verfügbarem P im Boden ....................................................................................76

11 SPEZIELLE DÜNGEFORMEN UND –METHODEN.............................................................................78

11.1 Nitrifikationshemmer zu Gülle ......................................................................................................78

11.2 Langsamwirkende N-Dünger ........................................................................................................80

11.3 Unterfußdüngung...........................................................................................................................82

12 VERZICHT AUF WACHSTUMSREGULATOREN ...............................................................................84

12.1 Verzicht auf Wachstumsregulatoren............................................................................................84

13 ERSTELLEN VON NÄHRSTOFFBILANZEN.......................................................................................86

13.1 N-Bilanz für den Betrieb ................................................................................................................86

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13.2 P-Bilanz für den Betrieb ................................................................................................................88

13.3 N-Bilanz für den Einzelschlag.......................................................................................................90

14 SCHULUNG, WEITERBILDUNG UND BEWUSSTSEINSBILDUNG ..................................................92

14.1 Schulung, Weiterbildung und Bewusstseinsbildung.................................................................92

15 DÜNGEGERÄTEAUFLAGEN ..............................................................................................................94

15.1 Bodennahe Ausbringung von Wirtschaftsdünger......................................................................94

16 BESCHRÄNKUNG DES VIEHBESATZES ..........................................................................................96

16.1 Viehbestandsobergrenzen ............................................................................................................96

16.2 Aufstockungsverbot ......................................................................................................................98

16.3 Reduktion des Viehbestands um 20% .........................................................................................99

17 FÜTTERUNG ......................................................................................................................................101

17.1 N-, P-reduzierte Fütterung...........................................................................................................101

17.2 Phasenfütterung...........................................................................................................................104

18 WIRTSCHAFTSDÜNGERLAGER, WIRTSCHAFTSDÜNGERVERBRINGUNG...............................106

18.1 Mindestgrubenraum.....................................................................................................................106 18.1.1 Mindestgrubenraum von 3 auf 6 Monate .........................................................................106 18.1.2 Mindestgrubenraum von 6 auf 8 Monate .........................................................................108

18.2 Güllebörsen ..................................................................................................................................110

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS.................................................................................................................112

LITERATURVERZEICHNIS......................................................................................................................113

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Einleitung

Dieser Begleitband enthält Erläuterungen zum Maßnahmenkatalog für den Bereich diffuser Einträge von Stickstoff und Phosphor aus der Landwirtschaft. Er wurde, ebenso wie der Maßnahmenkatalog selbst, im Rahmen einer Zusammenarbeit von wpa Beratende Ingenieu-re und dem Bundesamt für Wasserwirtschaft, Institut für Kulturtechnik und Bodenwasser-haushalt verfasst.

Einerseits werden im Begleitband die wesentlichsten zu Grunde liegenden Quellen und An-nahmen bei der Bewertung der Wirkung und der Kosten der im Katalog enthaltenen Maß-nahmen dargestellt. Andererseits enthält der Begleitband zusätzliche Informationen, die bei der Auswahl von Maßnahmen zur Erstellung von Maßnahmenprogrammen von Bedeutung sein können, die jedoch den Rahmen des Katalogs sprengen würden. Insbesondere sind das Angaben zu möglichen Einschränkungen bei der Umsetzung und Akzeptanz und eine Ein-schätzung der Kontrollierbarkeit der Maßnahmen.

Bei den Quellen zur Bewertung der Frachtreduktion wurde in erster Linie auf in Österreich in der jüngeren Vergangenheit durchgeführte Studien zurückgegriffen, die zum Ziel hatten, die Wirkung einzelner Gewässerschutzmaßnahmen der Landwirtschaft zu bewerten. Da sich die Ergebnisse der Studien meist auf mehrere Bundesländer beziehen (insbesondere jene mit relevantem Anteil an den Ackerbaugebieten), sind die Angaben in diesem Katalog weitge-hend repräsentativ für ganz Österreich. Die den verwendeten Studien zu Grunde liegenden Arbeiten und Literaturstellen sind meist sehr umfangreich und wurden hier nicht nochmals eigens angeführt oder zitiert.

Weitere Literaturstellen wurden für die Erstellung des Katalogs nur dort herangezogen, wo die für weite Teile Österreichs repräsentativen Studien bestimmte Aspekte oder Maßnahmen des Gewässerschutzes in der Landwirtschaft nicht abdecken.

Allgemein geltende Annahmen und Voraussetzungen

Die Wirkung der Maßnahmen wurden im Katalog als Reduktion der Emissionen relativ zu ihrem Ausgangswert angegeben, wobei die Wirkung der einzelnen Maßnahmen in vier Klas-sen eingeteilt wurde:

niedrige Wirkung + (0 – 25 %) mäßige Wirkung ++ (>25 – 50 %) hohe Wirkung +++ (>50 – 75 %) sehr hohe Wirkung ++++ (>75 – 100 %)

Für eine Bewertung der Frachtreduktion in absoluter Höhe sind nicht nur die in diesem Kata-log angeführten Wirkungen, sondern auch die tatsächlichen Emissionen für den jeweiligen Standort zu ermitteln.

Die Nährstoffemissionen in Richtung Grundwasser bzw. deren Reduktion wurde für Nitrat und Phosphat angegeben, in Richtung Oberflächengewässer, wenn nicht bei den einzelnen Maßnahmen anders angegeben, für den gesamten Stickstoff bzw. den gesamten Phosphor.

Als Grenzen für die Bereiche, aus denen emittiert wird, wurden für das Grundwasser die Durchwurzelungstiefe (1,5 m) und für die Emission von Gesamt N und Gesamt P der Boden-abtrag von einem quadratischen Ausschnitt der Landoberfläche gewählt (Abbildung 1).

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Abbildung 1: Systemgrenzen für die Bewertung der Emissionen

Für die Berechnung der Nährstofffrachten durch den Bodenabtrag wurde, sofern keine detail-lierten Messergebnisse oder Literaturstellen vorhanden waren, die Annahme getroffen, dass P und N Austräge in Fließgewässern einem prozentuellen Anteil des Bodenabtrags entspre-chen. Stalzer, 19951 schlägt generell Werte von 0,2 % für den N-Gehalt und 0,1 % für den P-Gehalt für die Abschätzung der Nährstofffrachten durch die Bodenerosion in Österreich vor. Weiters wurde von einem flächenhaften Wasserabfluss ausgegangen.

Bei der Anwendung des Katalogs für die Reduktion der N-Belastung von Oberflächengewäs-sern ist zu berücksichtigen, dass diese auch über das Grundwasser erfolgen kann und in diesen Fällen auch Maßnahmen zum Grundwasserschutz zielführend sind.

Falls die Recherchen zur Maßnahmenwirkung ergaben, dass je nach Produktionsgebiet Un-terschiede zu erwarten sind, wurde dies im Katalog als Differenzierungskriterium aufgenom-men. Hier ist zu berücksichtigen, dass sich der Katalog im Wesentlichen auf bestehende Untersuchungen und Berechnungen stützt. Diese wurden vor allem in den Ackerbaugebieten Oberösterreichs (Traun-Enns-Platte, Welser Haide, Eferdinger Becken), in den Trockenge-bieten Ostösterreichs (Weinviertel, Marchfeld) und in der Steiermark (Oststeirisches Hügel-land, Leibnitzer Feld) durchgeführt. Im Katalog wurden die entsprechenden Bezeichnungen „zentral“, „ost“ und „süd“ für diese Regionen verwendet.

Die Bewertung der Maßnahmenwirkung im Begleitband stellt eine qualitative Bewertung auf Grund von Literaturquellen bzw. einer Experteneinschätzung dar. Sie dient unter anderem als Beleg, warum sich einige Maßnahmen in manchen Teilen des Katalogs nicht wieder fin-den (für diffuse Austräge aus der Landwirtschaft sind das N- und P-Austräge in Fließgewäs-ser sowie N- und P-Austräge ins Grundwasser). Maßnahmen, die keine Wirkung entfalten, sind im entsprechenden Teil des Katalogs nicht enthalten, für Maßnahmen, bei denen eine Wirkung zu erwarten ist, wird diese im Katalog quantifiziert. Im Begleitband sind alle Maß-nahmen aufgelistet und deren Wirkung dargestellt. Sofern im Begleitband die Wirkung der Maßnahme auf die Reduktion der Emissionen mit nein oder fraglich beantwortet wurde, wurde die Maßnahme im Katalog nicht aufgenommen.

1 Stalzer, W. (1995). Rahmenbedingungen für eine gewässerverträgliche Landbewirtschaftung. Schrif-tenreihe des Bundesamtes für Wasserwirtschaft 1, 1-24

100 m 100 m

Oberflächengewässer Grundwasser

1,5 m

1 ha

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Die Bewertung der Kosten erfolgt für die Maßnahmen der Landwirtschaft pro ha Fläche, da der überwiegende Teil der Maßnahmen auf der Fläche umzusetzen ist. Wo dies nicht der Fall ist (z.B. Lagerraum für Gülle) werden die zur Umrechnung verwendeten Annahmen dar-gelegt, so dass die Zahlen, falls erforderlich, angepasst werden können.

Die Kosten je Maßnahme wurden in 4 Klassen eingeteilt: niedrige Kosten € (0 – 100 Euro/ha/Jahr) mäßige Kosten €€ (>100 – 200 Euro/ha/Jahr) hohe Kosten €€€ (>200 – 300 Euro/ha/Jahr) sehr hohe Kosten €€€€ (>300 Euro/ha/Jahr)

Die Kosteneffizienz einer Maßnahme stellt die Wirkung der Maßnahme den Kosten der Um-setzung der Maßnahme gegenüber und ermittelt so die Kosten je Prozentpunkt der Wirkung. Es wurde hierbei von der Reduktion der Einträge ins Grundwasser und Fließgewässer der Maßnahme ausgegangen, wobei weitere Wirkungen der Maßnahme nicht berücksichtigt wurden. Für die qualitative Bewertung der Kosteneffizienz wurde entsprechend der Wirkung ebenfalls eine Klassifizierung vorgenommen. Die Effizienz der Maßnahme wurde somit nicht aus dem Klassenmittelwert berechnet, sondern es wurden die tatsächlich berechneten Wir-kungen und Kosten zugrunde gelegt.

Die Kosten je Prozentpunkt der Wirkung wurden in 4 Klassen eingeteilt: niedrige Kosteneffizienz + (>45 Euro / %punkt) mäßige Kosteneffizienz ++ (>15 – 45 Euro / %punkt) hohe Kosteneffizienz +++ (>5 – 15 Euro / %punkt) sehr hohe Kosteneffizienz ++++ (0 – 5 Euro / %punkt)

Bei der Betrachtung des Zeithorizonts ist zu beachten, dass fast alle Maßnahmen jährlich zu wiederholen sind, um im entsprechenden Zeitraum die angegebene Wirkung zu entfalten. Ausnahmen sind z.B. die Terrassierung im Obst- und Weinbau, der Güllegrubenraum oder Schulungsmaßnahmen zu einem bestimmten Thema.

Die Kontrollierbarkeit einer Maßnahme bezieht sich auf die Kontrolle der Durchführung und Erhaltung der Maßnahme unter derzeitigen Rahmenbedingungen. Sie gibt somit keine Aus-kunft über eine Erhebung der Bewertung der Wirkung beziehungsweise die Mühen der Um-setzung der Maßnahme. Unter leichter Kontrollierbarkeit ist somit zu verstehen, dass sehr leicht überprüft werden kann, ob die Maßnahme durchgeführt wurde beziehungsweise kor-rekt ausgeführt/angelegt wurde. Teilweise können Maßnahmen nur zu bestimmten Zeit-punkten kontrolliert werden (z.B. 4.1 Begrünung von Ackerflächen zu Zeitpunkten, an denen die Begrünung auf der Ackerfläche angelegt ist) oder die Kontrolle der Maßnahme ist nur mäßig bis schwer möglich (z.B. 9. Düngebeschränkung).

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Erläuterungen und ergänzende Informationen zu den Maßnahmen

1 Grünland statt Ackerland

1.1 Erhaltung des Grünlandflächenausmaßes

Beschreibung der Maßnahme

Seit 2005 muss gemäß EU-Ratsverordnung Nr. 1782/2003 das Grünlandflächenausmaß Österreichs/eines Betriebes erhalten bleiben. Wenn Grünland umgebrochen wird, muss da-für woanders Grünland angelegt werden. Der Grünlandanteil wird als Verhältnis von der als Dauergrünland genutzten Fläche zu der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche angege-ben. Es muss sichergestellt werden, dass das Verhältnis um nicht mehr als 10 % in Bezug auf das Verhältnis im Referenzjahr 2003 zu Ungunsten der als Dauergrünland genutzten Flächen abnimmt. Ein Umbruch von Dauergrünland ist daher im Mehrfachantrag Flächen zu melden. Wird festgestellt, dass das Grünlandverhältnis abnimmt, sind die österreichischen Behörden verpflichtet, einen Grünlandumbruch der Betriebe nur mehr gegen vorherige Ge-nehmigung zu erlauben.

Aktuelle Umsetzung

EU-Ratsverordnung Nr. 1782/2003

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja fraglich ja ja

Anmerkungen zu Wirkung

Durch diese Maßnahme wird emissionsseitig keine Verbesserung erzielt sondern eine Ver-schlechterung vermieden.

Weiters ist zu beachten: Beim Umbruch von Grünland werden in den Folgejahren wieder große Mengen an Stickstoff mineralisiert und stellen ein höheres Nitratauswaschungsrisiko dar. Es sollte daher ca. 2 Jahre nach Umbruch nicht gedüngt und Kulturen mit hohem Stick-stoffbedarf angebaut werden. Das Risiko einer Stickstoffauswaschung durch Grünlandum-bruch wird durch die Neuanlage von Grünland nicht im vollen Umfang kompensiert. Maß-nahmen mit standörtlicher Fixierung des Grünlands (siehe 1.2) haben daher eine höhere Wirkung.

Kontrollierbarkeit

Sehr leicht

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Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Da die laufende Bewirtschaftungsweise nicht geändert werden muss, sind die Vorausset-zungen für eine Akzeptanz gut. Günstig ist weiters für die Akzeptanz, dass eine gewisse Freiheit besteht, die Grünlandflächenauswahl anzupassen.

In Regionen mit intensiver Grünlandwirtschaft könnte die Maßnahme zu Problemen führen. Im ÖPUL wurde beobachtet, dass durch Intensivierung teilweise Betriebe aus ÖPUL Maß-nahmen mit Grünlanderhaltung aussteigen oder ein Jahr Pause machen.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N-Emissionen ins Grundwasser:

In einem Langzeitversuch von über 17 Jahren wurden die N-Verluste durch Versickerung ins Grundwasser unter Grünland gemessen. Im letzten Jahr wurde das Grünland umgebrochen und Wintergetreide angebaut. Die Nitratauswaschung auf dem umgebrochenen Boden wur-de den Messungen in den Jahren zuvor unter Grünland gegenübergestellt. Die Versuche wurden am Limburgerhof durchgeführt und können aufgrund der klimatischen Lage für Ost-österreich übernommen werden.

Messung

N und P-Emissionen in Fließgewässer:

Der C-Faktor der ABAG (Allgemeinen Bodenabtragsgleichung) spiegelt den Einfluss der Pflanzenbedeckung und der Bewirtschaftung wider und liegt bei einer Wiese zwischen 0,001 und 0,004 während für Mais ein C-Faktor von 0,43 verwendet wird (Auerswald, 1986). Dau-ergrünland wurde einer konventionellen Ackernutzung ohne Begrünung (mit unterschiedli-cher Fruchtfolge, unterschiedlichem Getreide-, Hackfrucht- und Ackerfutteranteil) gegen-übergestellt und die Reduktion des Bodenabtrags berechnet.

Berechnung

Quellenangabe GLÖZ, ÖPUL 95 - 2000; RP Steiermark

N-Emissionen ins Grundwasser: Dressel, J. (1992). Ergebnisse langjähriger Lysimeterversuche zur Stickstoffversicke-rung. 2. Lysimetertagung „Praktische Ergebnisse aus der Arbeit mit Lysimetern“. 28-29.4.1992. Bundesanstalt für Alpenländische Landwirtschaft. Gumpenstein.

N und P-Emissionen in Fließgewässer: Auerswald, K. und F. Schmidt (1986): Atlas der Erosionsgefährdung in Bayern. Karten zum flächenhaften Bodenaustrag durch Regen, München: Selbstverlag

Bewertung der Kosten Von Maßnahmen bestehender gesetzlicher Regelungen wurden die Kosten nicht berechnet.

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1.2 Grünlandumbruchsverbot

Beschreibung der Maßnahme

Im Rahmen ÖPUL 2007, Regionalprojekt für Grundwasserschutz und Grünlanderhaltung (Salzburger Regionalprojekt) herrscht ein absolutes Grünlandumbruchverbot und Verbot der Grünlanderneuerung mit Umbruch.

Aktuelle Umsetzung

ÖPUL 2007

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja fraglich ja ja

Anmerkungen zu Wirkung

Durch diese Maßnahme wird emissionsseitig keine Verbesserung erzielt sondern eine Ver-schlechterung vermieden.

Kontrollierbarkeit

Sehr leicht

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Da die laufende Bewirtschaftungsweise nicht geändert werden muss, sind die Vorausset-zungen für eine Akzeptanz gut. Gegenüber 1.1 Erhaltung des Grünlandflächenausmaßes vermindert die standörtliche Fixierung jedoch die Flexibilität für die Landwirte.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N-Emissionen ins Grundwasser:

Um die Wirkung der Maßnahme abschätzen zu können, wurde angenommen, dass die Maßnahme nicht eingehalten wird, und somit Grünland umgebrochen wird. Dazu wurden in einem ersten Schritt in einem Versuchszeitraum von über 17 Jahren die N-Verluste durch Versickerung ins Grundwasser unter Grünland gemessen. Die Nitratverluste in diesem Zeit-raum waren durchschnittlich sehr gering. Anschließend wurde das Grünland umgebrochen und mit Wintergetreide bestellt. Die Nitratauswaschung auf dem umgebrochenen Boden wurde den Messungen in den Jahren zuvor unter Grünland gegenübergestellt. Die Versuche wurden am Limburgerhof durchgeführt und können aufgrund der klimatischen Lage für Ost-österreich übernommen werden.

Messung

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N und P-Emissionen in Fließgewässer:

Mithilfe des C-Faktors der ABAG (Allgemeinen Bodenabtragsgleichung) wird der Einfluss der Pflanzenbedeckung und der Bewirtschaftung auf den Bodenabtrag bewertet. Dauergrünland wird einer konventionellen Ackernutzung ohne Begrünung (mit unterschiedlicher Fruchtfolge, unterschiedlichem Getreide-, Hackfrucht- und Ackerfutteranteil) gegenübergestellt und die Reduktion des Bodenabtrags berechnet.

Berechnung

Quellenangabe GLÖZ, ÖPUL 2000, GW2000, Pilotprojekte zur Grundwassersanierung in Oberösterreich,

Salzburger Regionalprojekt

N-Emissionen ins Grundwasser: Dressel, J. (1992). Ergebnisse langjähriger Lysimeterversuche zur Stickstoffversicke-rung. 2. Lysimetertagung „Praktische Ergebnisse aus der Arbeit mit Lysimetern“. 28-29.4.1992. Bundesanstalt für Alpenländische Landwirtschaft. Gumpenstein.

N und P-Emissionen in Fließgewässer: Auerswald, K. und F. Schmidt (1986): Atlas der Erosionsgefährdung in Bayern. Karten zum flächenhaften Bodenaustrag durch Regen, München: Selbstverlag

Bewertung der Kosten Die Maßnahme Erhaltung des Grünlandflächenausmaßes ist in ÖPUL 2007 Teil der Maß-nahme Regionalprojekt für Grundwasserschutz und Grünlanderhaltung, dem Salzburger Re-gionalprogramm. In der Maßnahme sich auch Opportunitätskosten enthalten.

€€ (>100 – 200 Euro)

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1.3 Umwandlung von Acker in Grünland

Beschreibung der Maßnahme

Ackerflächen werden als Grünland bewirtschaftet und nicht mehr umgebrochen.

Aktuelle Umsetzung

ÖPUL 2007

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja fraglich ja ja

Anmerkungen zu Wirkung

Mit dieser Maßnahme werden die Nährstoffemissionen gegenüber dem Status quo (Acker) reduziert (Unterschied zu Maßnahme 1.1 Erhaltung des Grünlandflächenausmaßes und 1.2 Grünlandumbruchsverbot).

Kontrollierbarkeit

Sehr leicht

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Die Maßnahme bedingt eine tief greifende Änderung der Bewirtschaftung, was normalerwei-se auf große Akzeptanzprobleme stößt. Eine Akzeptanz ist daher am ehesten für ausgewähl-te Flächen mit beschränktem Umfang zu erwarten.

Die Maßnahme wurde im ÖPUL 2000 angeboten (als Untermaßnahme zur Maßnahme Vor-beugender Boden- und Gewässerschutz), wurde dort aber so gut wie nicht angenommen. Hier dürfte die zu geringe Abgeltungssumme mit eine Rolle gespielt haben (181,68 €/ha in Dauergrünland umgewandelte Ackerfläche).

In Deutschland wurde eine Bewertung der Maßnahme Umwandlung von Acker in Gründland von Landwirten, Behörden und Interessensvertretungen durchgeführt. Von den Landwirten wurde hierbei diese Maßnahme auf ertragsfähigen Böden strikt, und auch auf sonstigen Standorten im Wesentlichen abgelehnt2.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N-Emissionen ins Grundwasser:

In Analogie zu den Anmerkungen aus 1.2 Grünlandumbruchsverbot kann ebenfalls von einer sehr hohen Wirksamkeit einer Umwandlung von Acker in Grünland ausgegangen werden. Die Nitratauswaschung unter Grünland ist um ein Vielfaches geringer als unter Ackerland unterschiedlicher Kulturarten.

Abschätzung

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N und P-Emissionen in Fließgewässer:

Mithilfe des C-Faktors der ABAG (Allgemeinen Bodenabtragsgleichung) wird der Einfluss der Pflanzenbedeckung und der Bewirtschaftung auf den Bodenabtrag bewertet. Dauergrünland wird einer konventionellen Ackernutzung ohne Begrünung (mit unterschiedlicher Fruchtfolge, unterschiedlichem Getreide-, Hackfrucht- und Ackerfutteranteil) gegenübergestellt und die Reduktion des Bodenabtrags berechnet.

Berechnung

Quellenangabe ÖPUL 95 – 2000,

N-Emissionen ins Grundwasser: Dressel, J. (1992). Ergebnisse langjähriger Lysimeterversuche zur Stickstoffversicke-rung. 2. Lysimetertagung „Praktische Ergebnisse aus der Arbeit mit Lysimetern“. 28-29.4.1992. Bundesanstalt für Alpenländische Landwirtschaft. Gumpenstein.

N und P-Emissionen in Fließgewässer: Auerswald, K. und F. Schmidt (1986): Atlas der Erosionsgefährdung in Bayern. Karten zum flächenhaften Bodenaustrag durch Regen, München: Selbstverlag

Bewertung der Kosten Die variablen Kosten für Grünland (3 Schnitte, Heu Bodentrocknung) betragen laut Stan-darddeckungsbeitragsrechnung 2002/03 für eine durchschnittliche Erntemenge von 50 t/ha FM 555 Euro/ha. Die variablen Kosten für Ackerland unterschiedlicher Kulturarten sind im Mittel 670 Euro/ha (Getreideanbau: 501 Euro/ha, Körnererbse 555 Euro/ha, Sonnenblume 656 Euro/ha).

Im ÖPUL 2000 im Rahmen der Maßnahme Vorbeugender Boden- und Gewässerschutz wurde die Maßnahme Rückführung von Ackerland in Dauergrünland mit 125 Euro/ha abge-golten. Da jedoch in Österreicher kein Landwirt diese Maßnahme umgesetzt hat, liegt nahe, dass die Abgeltung zu gering ist. In Deutschland wurde eine Bewertung der Maßnahme Umwandlung von Acker in Gründland von Landwirten, Behörden und Interessensvertretun-gen durchgeführt. Von den befragten Personen wurde eine Abgeltung der Maßnahme Um-wandlung von Acker in Grünland in der Höhe von 405 – 450 Euro/ha vorgeschlagen2. Im Rahmen der Bayrischen „Agrarumweltprogramme“ wird die Umwandlung von Acker in Grün-land mit 500 Euro/ha vergütet. Im Vertragswasserschutz Klagenfurt wird die Nutzung von Ackerfläche als Wechselwiese (1x Umbruch in 5 Jahren) mit 872 Euro/ha vergütet. Die Op-portunitätskosten sind in allen Maßnahmenkosten inkludiert.

In dem Zusammenhang können auch Projekte im Rahmen der ÖPUL 2007 Maßnahme „Na-turschutz und Oberflächenwasserschutz“ und „Grünlandwerdung“ erwähnt werden.

Begrünte Ackerfläche mit Mähwiesen- oder Mähweidenutzung 342 keine Düngung 189 Anteil Landschaftselemente unter 5 % 25 Kein Begehen oder Befahren außer zu Bewirtschaftungszwecken 0 Insgesamt werden diese Maßnahmen mit 556 Euro/ha vergütet.

€€€€ (>300 Euro)

2 Lütz, M., Bastian, O. und C. Weber (2006). Rahmenmethodik zur Entwicklung lokaler Agrarumwelt-programme in Europa – Akzeptanz und Monitoring von Agrarumweltprogrammen. Wasserwirtschaft 10/2006

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Maßnahmenkatalog

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2 Grünbrache

2.1 – 2.2 Anlage/Erhaltung einer Grünbrache und Stilllegung bei Ackerzahl <30

Beschreibung der Maßnahme

Ackerflächen mit einer Ackerzahl <30 sind besonders auswaschungsgefährdet. Die Nitrat-auswaschung in einem Einzugsgebiet wird daher vor allem dann wirksam reduziert, wenn solche Ackerflächen von Stilllegungsmaßnahmen erfasst werden. Eine Stilllegung durch die Anlage einer Grünbrache erfolgt durch Gräsereinsaat. Leguminosen sind aus Sicht des Grundwasserschutzes ungünstig. In den Folgejahren muss die Grünbrache gepflegt werden, sie darf jedoch nicht umgebrochen werden.

Aktuelle Umsetzung

ÖPUL 2007

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

Ja fraglich ja ja

Anmerkungen zu Wirkung

Eine Reduktion der Emissionen ist nur dort zu erwarten, wo Grünbrachen neu angelegt wer-den. Durch das Entfernen (Umbruch) von Grünbrachen nehmen die Emissionen jedoch zu. Bei einem Umbruch von Grünbrachen werden außerdem größere Mengen Stickstoff minera-lisiert und stellen ein Nitratauswaschungsrisiko dar. Dies muss bei der Folgebewirtschaftung durch eine Anpassung der Stickstoffdüngung berücksichtigt werden, die eventuell im ersten Jahr nach dem Umbruch gänzlich entfallen sollte.

Kontrollierbarkeit

Sehr leicht

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Wichtig für die Akzeptanz ist, dass Ausgleichzahlungen für Stilllegungsflächen zumindest in jenem Umfang bezogen werden, in dem Flächen stillgelegt werden, da ansonsten die Acker-fläche nach 5 Jahren in eine Dauergrünlandfläche umgewandelt wird. Ausgleichszahlungs-rechte für Stilllegungsflächen sind unter den Landwirten handelbar.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N-Emissionen ins Grundwasser:

Im Zentralraum Österreichs wurden standorttypische Ackerbaufruchtfolgen von einer Grün-brache abgelöst. Die Nitratauswaschung ins Grundwasser wurde im gesamten Zeitraum kon-tinuierlich gemessen, und konnte verglichen werden.

Messung

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Maßnahmenkatalog

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N und P-Emissionen in Fließgewässer:

Mithilfe des C-Faktors der ABAG (Allgemeinen Bodenabtragsgleichung) wird der Einfluss der Pflanzenbedeckung und der Bewirtschaftung auf den Bodenabtrag bewertet. Dauergrünland wird einer konventionellen Ackernutzung ohne Begrünung (mit unterschiedlicher Fruchtfolge, unterschiedlichem Getreide-, Hackfrucht- und Ackerfutteranteil) gegenübergestellt und die Reduktion des Bodenabtrags berechnet.

Berechnung

Quellenangabe N-Emissionen ins Grundwasser:

Feichtinger, F. (1999). Reduzierte Grundwasserbefrachtung durch veränderte landwirt-schaftliche Bodennutzung im NÖ. Alpenvorland. 8. Gumpensteiner Lysimetertagung, 13. und 14. April 1999.

Feichtinger, F., Dorner, J. und Aigner, F. (2004). Durchschnittliche Versickerungsmen-gen und bewirtschaftungsbedingte Stickstoffausträge im Alpenvorland Niederöster-reichs. Schriftenreihe des Bundesamtes für Wasserwirtschaft, Band 20, S. 79-90.

N und P-Emissionen in Fließgewässer: Auerswald, K. und F. Schmidt (1986): Atlas der Erosionsgefährdung in Bayern. Karten zum flächenhaften Bodenaustrag durch Regen, München: Selbstverlag

Bewertung der Kosten Die Maßnahme Vorbeugender Boden- u. Gewässerschutz im ÖPUL 2007 beinhaltet die Un-termaßnahme Bewirtschaftung von besonders auswaschungsgefährdeten Ackerflächen, die inhaltlich einer Grünbrache entspricht. In der Maßnahme sind auch etwaige Opportunitäts-kosten enthalten.

€€€€ (>300 Euro)

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2.3 Gewässerrandstreifen

Beschreibung der Maßnahme

Gewässerrandstreifen umfassen die an Gewässer landseits der Böschungsoberkante an-grenzenden Bereiche und dienen als naturnahe Pufferzonen. Gewässerrandstreifen sind einige Meter breite Gras- oder Baumstreifen, die extensiv bewirtschaftet werden, oder als Brachefläche dienen und je nach Pflegeintensität meist nur einmal im Jahr gehäckselt wer-den.

Durch die Stilllegung/Extensivierung eines Puffers entlang der Gewässer wird der Eintrag von Nährstoffen, die Erosion von feinkörnigen Substraten, der direkte Eintrag organischer Substanz und der Eintrag von Substanzen, die im Zuge der landwirtschaftlichen Bewirtschaf-tung Verwendung finden, verringert. Der reduzierte Eintrag feinkörniger Substrate verringert die "Verschlammungstendenz" von Fließgewässerabschnitten mit niedrigeren Strömungsge-schwindigkeiten. Die Extensivierung von Pufferzonen entlang der Gewässer schafft optimier-te Lebensbedingungen für am Gewässer lebende Organismen.

Aktuelle Umsetzung

ÖPUL 2007

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

Ja fraglich ja ja

Kontrollierbarkeit

Sehr leicht

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Für Stilllegungen entlang von Gewässern gelten die selben Anmerkungen wie zu 2.1– 2.2 Anlage/Erhaltung einer Grünbrache und Stilllegung bei Ackerzahl <30.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N-Emissionen ins Grundwasser:

Gewässerrandstreifen werden vorrangig zur Vermeidung von Nährstoffeinträgen in Fließge-wässer verwendet, und sind deshalb keine Grundwasserschutzmaßnahmen im eigentlichen Sinn. Gewässerrandstreifen sind Gras- oder Baumstreifen und wirken dementsprechend ähnlich auf die N-Emissionen ins Grundwasser wie dauerhaftes Grünland. Um die Wirkung von Grünlandstreifen (Gewässerrandstreifen) auf den Nitrataustrag ins Grundwasser zu be-werten, können somit Arbeiten herangezogen werden, die die N-Verluste unter Grünland messen. Als Vergleichswert wurde angenommen, dass die Maßnahme Gewässerrandstrei-fen nicht erhalten blieb, sondern umgebrochen wird (Bewertung wie Maßnahme 1.1 Erhaltung des Grünlandflächenausmaßes).

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Die Reduktion der Auswaschung findet nur auf dem Streifen entlang des Gewässers statt und muss dementsprechend der gesamten Feldfläche gegenübergestellt werden. Ein quad-ratisches Feld mit einer Größe von 1 ha grenzt an einer Seite an ein Gewässer. Entlang des Gewässers wurde ein Gewässerrandstreifen angelegt, der stillgelegt ist. Die Wirkung der Maßnahme variiert demnach je nach Breite des Gewässerrandstreifens. Die Reduktion der Nitratauswaschung auf diesem Streifen wird dem restlichen Feld gegenüber gestellt.

Messung

N und P-Emissionen in Fließgewässer:

Fiener und Auerswald (2006), bzw. Fiener und Auerswald (2003) haben die Reduktion so-wohl von Abfluss als auch der Bodenerosion durch die Gewässerrandstreifen gemessen.

Messung

Quellenangabe N-Emissionen ins Grundwasser:

Dressel, J. (1992). Ergebnisse langjähriger Lysimeterversuche zur Stickstoffversicke-rung. 2. Lysimetertagung „Praktische Ergebnisse aus der Arbeit mit Lysimetern“. 28-29.4.1992. Bundesanstalt für Alpenländische Landwirtschaft. Gumpenstein.

N und P-Emissionen in Fließgewässer: Fiener P., K. Auerwald (2003): Effectiveness of grassed waterways in reducing runoff and sediment delivery from agricultural watersheds. J.Environ.Qual., 32, 927-936.

Fiener P., K. Auerwald (2006): Seasonal variation of grassed waterway effectiveness in reducing runoff and sediment delivery from agricultrual watersheds in Europe. Soil and Tillage Research, 87, 48-58.

Bewertung der Kosten In den Bundesländern werden im Rahmen der ÖPUL 2007 Maßnahme Erhaltung und Ent-wicklung naturschutzfachlich wertvoller und gewässerschutzfachlich bedeutsamer Flächen Regionalprojekte durchgeführt, die jedoch ja nach Bundesland unterschiedliche Auflagen beinhalten. Die Opportunitätskosten sind in allen Abgeltungen enthalten.

Das Land Niederösterreich vergütet die eine Ackerstilllegung entlang von Gewässern ohne Einsaat mit 404 Euro/ha und eine Ackerstilllegung entlang von Gewässern mit Einsaat mit 471 Euro/ha.

Das Land Oberösterreich gliedert die Abgeltung für Gewässerrandstreifen je Pflegeauf-wand folgendermaßen:

Ackerstilllegung mit einmal Häckseln jedes Jahr 432 Euro/ha Ackerstilllegung mit einmal Häckseln alle 2 Jahre 373 Euro/ha Ackerstilllegung mit einmaligem Häckseln im Vertragszeitraum 337 Euro/ha Ackerstilllegung mit zweimaligem Häckseln pro Jahr 471 Euro/ha Begrünte Ackerfläche mit Mähwiesen- oder Mähweidenutzung 556 Euro/ha

Für die Berechnung der Kosteneffizienz wurde die Schutzwirkung von Gewässerrandstreifen in einem Ausmaß von 5 – 20 m mit eingerechnet.

€ (0 – 100 Euro)

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3 Landschaftselemente

3.1 Landschaftselemente

Beschreibung der Maßnahme

Anlegen und Erhalten von Landschaftselementen: Baumreihen, Böschungen, landschafts-prägende Einzelbäume, Hecken, Bewirtschaftungsgrenzen bildende Feldraine und Gräben, Kleingewässer, Quellfluren, Steinblöcke, Steinmauern und Terrassenmauern, Streuobstwie-sen und Obstbaumreihen, Feuchtwiesen und Moore. Dadurch soll eine strukturelle Verbes-serung des Biotopverbundes in der offenen Kulturlandschaft entstehen.

Aktuelle Umsetzung

ÖPUL 2007

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja (siehe Anmer-kung)

fraglich ja ja

Anmerkungen zu Wirkung

Da diese Maßnahme üblicherweise nur kleinflächig umgesetzt wird, ist sie für eine flächen-hafte Reduktion der Nitratauswaschung ins Grundwasser weniger geeignet. Eine gezielte Auswahl von Standorten zur Umsetzung kann jedoch einen erheblichen Beitrag zur Redukti-on der Nährstoffemissionen in Richtung Oberflächengewässer leisten, z.B. im Bereich perio-disch wasserführender Bachläufe oder Flächen, wo gehäuft und konzentriert Oberflächenab-fluss auftritt, entlang von Bachläufen, etc.

Kontrollierbarkeit

Sehr leicht

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Die Maßnahme bietet sich vor allem für Flächen mit eingeschränktem landwirtschaftlichen Nutzwert an. Diese Flächen können aber einen überdurchschnittlichen Beitrag zur Emissi-onsreduktion leisten.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N-Emissionen ins Grundwasser:

Nützlings-, Grünstreifen und Landschaftselemente werden zur Vermeidung von Nährstoffein-trägen in Fließgewässer verwendet bzw. dienen als naturnaher Pufferzonen und sind dies-

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bezüglich keine Grundwasserschutzmaßnahmen im eigentlichen Sinn. Jedoch sind Nütz-lings- und Grünstreifen Gras- oder Baumbereiche und wirken dementsprechend ähnlich auf die N-Emissionen ins Grundwasser wie dauerhaftes Grünland. Um die Wirkung von Grün-landstreifen auf den Nitrataustrag ins Grundwasser zu bewerten, können dadurch Arbeiten herangezogen werden, die die N-Verluste unter Grünland messen. Als Vergleichswert wurde angenommen, dass die Nützlings-, Grünstreifen oder Landschaftselemente nicht erhalten blieben, sondern umgebrochen wird (Bewertung wie Maßnahme 1.1 Erhaltung des Grün-landflächenausmaßes).

Die Reduktion der Auswaschung findet nur auf den Nützlings-, Grünstreifen, Landschafts-elemente statt und muss dementsprechend der gesamten Feldfläche gegenübergestellt wer-den. In einem quadratischen Feld mit einer Größe von 1 ha werden Nützlings-, Grünstreifen oder Landschaftselementen von 10 m bzw. 40 m angelegt. Die Reduktion der Nitratauswa-schung auf dem Feld durch die Anlage von Landschaftselementen wird einem Feld mit kon-ventioneller Fruchtfolge gegenübergestellt.

Messung

N und P-Emissionen in Fließgewässer:

Die Wirkung der Grünstreifen ist abhängig von zwei Faktoren: Streifenbreite und Art des Wasserzuflusses. Bei flächenhaftem Wasserzufluss kann mit einer exponentiellen Reduktion der Emissionen in Relation zur Filterbreite gerechnet werden. Die Messungen wurden in ei-nem Kolluvium eines Grasfilterstreifens in Bayern durchgeführt, die während 17 Jahren se-dimentierten. Das in dem darüber liegenden Hopfenfeld ausgebrachte Kupfer, wurde als Tracer verwendet. Weiters wurden Werte für die Retention aus der Literatur erhoben. Diese Werte von Boden schwanken allerdings sehr stark. In einer Literaturstudie von Zillgens (2001) wurden die unterschiedlichen Faktoren der Filterstreifen auf die Retention von Bodenabtrag diskutiert. So spielt neben Filterbreite auch die Hangneigung, sowie die Vegetationsdichte eine große Rolle für die Effektivität eines Filterstreifens. Wobei auch zu beachten ist, dass unterschiedliche Ergebnisse in den Untersuchungen auch aus den unter-schiedlichen Zeitreihen herführen können, da die Ergebnisse von Kurzzeituntersuchungen gegenüber langfristigen Messungen die Filterwirkung stark überschätzen (Schauder & Au-erswald, 1992).

Messung

Quellenangabe GLÖZ, ÖPUL 95 - 2000

N-Emissionen ins Grundwasser: Dressel, J. (1992). Ergebnisse langjähriger Lysimeterversuche zur Stickstoffversicke-rung. 2. Lysimetertagung „Praktische Ergebnisse aus der Arbeit mit Lysimetern“. 28-29.4.1992. Bundesanstalt für Alpenländische Landwirtschaft. Gumpenstein.

N und P-Emissionen in Fließgewässer: Schauder H., K. Auerswald (1992): Long-term trapping efficiency of a vegetated filter strip under agricultural use. Z.Pflanzenernähr.Bodenk., 155, 489-492.

Syversen N., L. Oygarden, B. Salbu (2001): Cesium-134 as a tracer to study particle transport processes within a small catchment with a a buffer zone. J.Environ.Qual., 30, 1771-1783.

B. Zillgens (2001): Simulation der Abflussverminderung und es Nährstoffrückhalts In Uferstreifen. Boden und Landschaft. Schriftenreihe zur Bodenkunde, Landeskultur und Landschaftsökologie. Band 34.

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Bewertung der Kosten Die Bewertung der Kosten basiert auf den Abgeltungen der Maßnahme 2.28 Neuanlegung von Landschaftselementen im ÖPUL 2000, in welcher auch Opportunitätskosten enthalten sind. Die Prämienabgeltung ist aufgegliedert: Eine Teil der Prämie dient den Pflegeaufwen-dungen, die entsprechend des Aufwandes der Pflege in 3 Stufen gegliedert ist:

• Stufe 1 (geringer Pflegeaufwand): 73 Euro/ha z.B. Häckseln, Mähen von Uferrandstreifen

• Stufe 2 (mäßiger Pflegeaufwand): 145 Euro/ha z.B. erschwertes Häckseln, Grubbern, Entfernen von Gehölzen

• Stufe 3 (hoher Pflegeaufwand): 218 Euro/ha z.B. aufgrund arbeitsintensiver Flächenausformungen oder Hanglage

Der zweite Teil der Prämie deckt die Ertragseinbußen aufgrund der Stilllegung ab und ist in Ackerland und Grünland gegliedert.

Prämie Ackerland: für Deckungsbeitragsentgang (je ha Acker): 5 Jahre 10 Jahre 20 Jahre BKZ > 60: 472 Euro/ha 526,8780 Euro/ha 617,7190 Euro/ha BKZ 30- 60: 400 Euro/ha 454,2052 Euro/ha 545,0462 Euro/ha BKZ < 30: 327 Euro/ha 381,5323 Euro/ha 472,3734 Euro/ha BKZ = Bodenklimazahl Prämie :Grünland Für Deckungsbeitragsentgang (je ha Grünland): 5 Jahre mindestens 10 Jahre Ertragsstufe 1: 508,7098 Euro/ha 581,3826 Euro/ha Ertragsstufe 2: 290,6913 Euro/ha 363,3641 Euro/ha

Für die Berechnung der Kosteneffizienz wurde eine Schutzwirkung von Landschaftselemen-ten in einem Ausmaß von 5 m, 10 m bzw. 40 m berechnet.

€€ (>100 – 200 Euro)

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4 Begrünung

4.1 Begrünung von Ackerflächen

Beschreibung der Maßnahme

Jährlich muss ein bestimmter Prozentsatz der Ackerfläche eines Betriebes im Herbst und/oder Winter flächendeckend begrünt werden. Zwischenfrüchte nehmen den nach der Ernte noch im Boden verbliebenen Reststickstoff auf. Dadurch werden Nährstoffe vor Verla-gerung geschützt, so dass sich die Nitratkonzentration im durchwurzelten Bodenraum bei angepasster Bodenbewirtschaftung vermindert. Zusätzlich bilden Zwischenfrüchte eine dich-te Bodenbedeckung über die Herbst und Wintermonate und schützen so den Boden in die-sem Zeitraum vor Bodenabtrag.

Das Aktionsprogramm Nitrat schreibt als wählbare Schutzmaßnahme bei Kulturen mit be-sonders später Frühjahrsentwicklung vor, dass die Flächen über den Winder bestockt gehal-ten werden sollen.

Im ÖPUL 2007 werden zum Beispiel 5 Varianten mit unterschiedlichen Begrünungszeiträu-men, Anbau- und Umbruchterminen und Begrünungskulturen (abfrostend oder winterhart, Misch- oder Reinsaat) angeboten.

Aktuelle Umsetzung

ÖPUL 2007

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja fraglich ja ja

Anmerkungen zu Wirkung

N-Emissionen ins Grundwasser:

Begrünungen nehmen den Stickstoff im Herbst aus dem Boden auf und verringern dadurch die Nitratauswaschung im Herbst und im Winter. Beim Umbruch der Begrünung im Frühjahr wird der in der Begrünung gebundene Stickstoff großteils wieder mineralisiert, jedoch nicht unbedingt im vollen Umfang von der Folgekultur verwertet. Über längere Zeiträume betrach-tet ist daher die emissionsmindernde Wirkung niedrig (0-25 %).

Kontrollierbarkeit

Im Prinzip leicht, es muss jedoch zum geeigneten Zeitpunkt kontrolliert werden.

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Eine Maßnahme, die in der Vergangenheit (als Teil von Umweltprogrammen) von Landwirten generell gut akzeptiert wurde. Bedenken gibt es zum Teil bezüglich der Wasserkonkurrenz

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Maßnahmenkatalog

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im Trockengebiet, wobei auch Untersuchungen vorliegen, dass sich Unterschiede im Bo-denwassergehalt bis zu Vegetationsbeginn wieder angleichen.

Nach dem Umbruch der Begrünung im Frühling muss der hohe Anteil an organischer Sub-stanz durch die Mikroorganismen abgebaut werden. Bei sehr nassen und schweren Böden besteht die Gefahr bei lang anhaltender Kälte im Frühling, dass ein Großteil des Sauerstoffs im Boden aufgebraucht wird, und dadurch die Wurzelatmung der Kulturpflanzen einge-schränkt wird. Das Tiefenwachstum der Wurzeln kann dadurch vermindert werden.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N-Emissionen ins Grundwasser:

In zwei Forschungsprojekten wurde die Wirkung der Begrünung im Herbst und im Winter auf die Nitratauswaschung für drei verschiedene Regionen unter Zugrundelegung der regionalen Boden-, Klima- und Bewirtschaftungsverhältnisse in Österreich ermittelt. Während von Feich-tinger et. al, 2005 die Nitratauswaschung ins Grundwasser mithilfe eines Simulationsmodells berechnet wurden, basieren die Ergebnisse des Forschungsprojektes Wpa und Bundesamt für Wasserwirtschaft, 2003 auf gemessenen Spätherbst Nmin Werten. Die Differenzierung des Anbau- und Umbruchzeitpunktes und der Begrünungskultur erfolgte entsprechend den 4 ÖPUL 2000 Varianten, die sich durch eine spätest mögliche Anlage- und einen frühest mög-lichen Umbruchszeitpunkt unterscheiden. Als Vergleich wurde die Nitratauswaschung von einer Ackerfläche ohne Winterbegrünung herangezogen:

Umbruch im Herbst: Begrünungszeitraum 20.8.-15.11. (ÖPUL 2007 Variante A) Umbruch im Frühjahr, abfrostend: Begrünungszeitraum 20.9.-15.2. (ÖPUL 2007 Variante B) Begrünungszeitraum 15.10.-1.3. (ÖPUL 2007 Variante C) Begrünungszeitraum 31.8.-15.2. (ÖPUL 2007 Variante D)

Berechnung, Messung

N und P-Emissionen in Fließgewässer

Für die Berechnung des Erosionsschutzes von Begrünungen im Herbst und im Winter wurde der Bodenabtrag von Modellhängen unterschiedlicher Neigung und Länge mit dem Erosi-onsmodell Revised Morgan Morgan Finney (revised MMF) berechnet. Regionsspezifische Klima-, Boden und Bewirtschaftungsverhältnisse aus den Regionen Ostösterreich, Südstei-ermark und Zentralösterreich wurden verwendet um den Bodenabtrag zu modellieren und in weiterer Folge die N und P Austräge durch die Erosion zu berechnen. Als Vergleichswert wurde ein Modellhang ohne Begrünung gewählt.

Berechnung

Quellenangabe: N-Emissionen ins Grundwasser:

Feichtinger, F. Scheidl, A. und Dorner, J. (2005). Bericht "ÖPUL 2000 – Begrünungsva-rianten (Pkt. 2.22)“, "Evaluierung der wasserwirtschaftlichen Relevanz (Effizienz) einer Begrünung von Ackerflächen im Herbst und Winter“ Zahl 905-373/27/05 Tö

Wpa-Beratende Ingenieure, BA für Wasserwirtschaft, Institut für Kulturtechnik und Bo-denwasserhaushalt (2003). Evaluierung der Auswirkung der Maßnahme 2.31 aus Ö-PUL (Regionalprogramm Grundwasser 2000 NEU) für die Verbesserung der Grund-wasserqualität am Beispiel von zwei Grundwassergebieten Oberösterreichs. For-schungsprojekt Nr. 1259 GZ 24.002/39-IIA1/01

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Maßnahmenkatalog

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N und P-Emissionen in Fließgewässer: Umweltbundesamt GmbH, Wpa – Beratende Ingenieure (2005). Wirksamkeit der Maß-nahme Begrünung von Ackerflächen im Herbst und Winter und der Maßnahme Erosi-onsschutz im Weinbau des ÖPUL 2000 auf das Erosionsrisiko. (GZ BMLFUW-LE.1.3.7/0017-II/5/2004)

Bewertung der Kosten Das ÖPUL Programm 2007 bewertet die Begrünung von Ackerflächen je nach Höhe des Anteils der begrünten Ackerfläche am Gesamtbetrieb mit 200-228,57 Euro/ha für die Begrü-nungszeiträume 20.8.-15.11. (ÖPUL 2007 Variante A), 20.9.-15.2. (ÖPUL 2007 Variante B) und 15.10.-1.3. (ÖPUL 2007 Variante C) und 300-285,71 Euro/ha für längere Begrünungs-zeiträume 31.8.-15.2. (ÖPUL 2007 Variante D).

Im ÖPUL 2007 werden 2 Stufen der Teilnahme unterschieden, in Stufe 1 müssen mindes-tens 20 % der Ackerfläche im Herbst und im Winter begrünt sein, Stufe 2 muss die Begrü-nung 35 % der Ackerfläche bedecken. Die Abgeltung bezieht sich demnach auf die begrünte Fläche und die verwendete Begrünungsvariante bzw. das Verhältnis von Variante D zu den anderen Varianten.

€€€ (>200 – 300 Euro)

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4.2 Untersaat

Beschreibung der Maßnahme

Untersaaten werden zusätzlich zur Hauptfrucht wie Mais oder Getreide angebaut. In Mais und Getreide kann bis spätestens 8 Wochen nach der Aussaat eine weitere Kulturart einge-sät werden. Für Untersaaten werden vor allem Klee- oder Gräsermischungen verwendet. Sie können nach der Ernte der Haupt- oder Deckfrucht noch weiter wachsen und später abge-erntet werden. Dadurch sollen die Zeitspannen ohne Bodenbedeckung minimal gehalten werden und mögliche Bodenabträge durch Erosion reduziert werden. Untersaaten dienen darüber hinaus zur Unkrautregulierung, sowie Bodenpflege und ermöglichen nach der Ge-treideernte rasch eine Futternutzung.

Aktuelle Umsetzung

ÖPUL 2007

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja fraglich ja ja

Anmerkungen zu Wirkung

Ein wichtiger Zusatznutzen der Maßnahmen besteht darin, die Untersaat nach Ernte der Hauptkultur als Begrünung zu nutzen (siehe 4.1 Begrünung von Ackerflächen). Für eine Re-duktion der N-Emissionen ins Grundwasser sind Leguminosen weniger günstig.

Der Schutz gegen die Bodenerosion ist gering, wenn die Untersaat aus Konkurrenzgründen erst relativ spät ausgebracht wird, so dass diese in den frühen Entwicklungsstadien des Mai-ses, wo er besonders anfällig ist, nicht erosionsschützend wirksam werden kann.

In trockenen Regionen, Jahren oder auf leichten Böden besteht Gefahr der Wasserkonkur-renz zur Deckfrucht.

Kontrollierbarkeit

Im Prinzip leicht, es muss jedoch zum geeigneten Zeitpunkt kontrolliert werden.

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Eine im Bereich der konventionellen Landwirtschaft bisher nicht häufig umgesetzte Maß-nahme. Akzeptanzprobleme könnten daher aus der geringen Erfahrung vieler Landwirte mit dieser Maßnahme resultieren.

Die Vorteile der Untersaat liegen vor allem in der Einsparung von Bodenbearbeitungsgängen und der damit verbundenen Zeit- und Kostenreduktion. Nachteile sind bei ungünstigen oder schlecht gewählten Einsaatterminen der Untersaat zu erwarten. Einerseits kann eine zu üp-pige Entwicklung bei zu früh gesäten Untersaaten zu Ernteerschwernissen oder zur Konkur-renz der Hauptfrucht führen, andererseits kann es wegen zu schwacher Entwicklung der Un-tersaat durch eine zu starke Beschattung durch die Hauptfrucht zu nicht ausreichenden Herbst-/Winterbegrünungen kommen.

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Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N-Emissionen ins Grundwasser:

Auf zwei Standorten mit unterschiedlichen Bodenarten wurden Messungen zur Nitratauswa-schung durchgeführt. Eine Fruchtfolge Silomais mit Untersaat wurde einer konventionellen Fruchtfolge mit Silomais gegenübergestellt. Die Aussagen wurden teilweise nur verbal wie-dergeben, sodass darauf basierend eine quantitative Abschätzung vorgenommen wurde.

Messung und Abschätzung

Zwei unterschiedliche Studien aus Deutschland haben den Nitratgehalt der Böden bei Kartof-felanbau gemessen. Es wurde ein Vergleich zwischen Kartoffelanbau mit einer Untersaat mit Senf und Kartoffelanbau ohne Untersaat (Kainz et.al, 1997), sowie Kartoffelanbau mit Unter-saaten mit Mais, Sonnenblume, Hirse, Raps und W-Gras und Kartoffelanbau ohne Untersaat (Haas, G., 1999) durchgeführt.

Messung

N und P-Emissionen in Fließgewässer:

Der Verband Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA) hat 2001 in Zusammenarbeit mit zahlreichen internationalen Forschern eine Stu-die veröffentlicht, in welcher unterschiedlichen Erosionsschutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit auf die Verminderung des Austrags aus Ackerflächen quantifiziert wird.

Messungen, Berechnungen und Abschätzung

Quellenangabe ÖPUL 2000

N-Emissionen ins Grundwasser: Landwirtschaftskammer Weser-Ems (2005). Versuche und Versuchsergebnisse zur grundwasserschutzorientierten Landbewirtschaftung. Feldversuche in Wasserschutz-gebieten in Weser-Ems im Rahmen der fachbehördlichen Aufgaben gemäß § 47h NWG.

Kainz, M., G. Gerl & K. Auerswald (1997): Verminderung der Boden- und Gewässer-belastung im Kartoffelanbau des Ökologischen Landbaus. Mitteilungen der Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft 85, 1307-1310

Haas, G. (1999): Untersaaten in Kartoffeln zur Minderung von Nitratausträgen: Arten-eignung. Mitteilungen der Gesellschaft für Pflanzenbauwissenschaft. 12, 121-122

N und P-Emissionen in Fließgewässer: VDLUFA (2001). Standpunkt – Mögliche ökologische Folgen hoher Phosphatgehalte im Boden und Wege zu ihrer Verminderung. Darmstadt.

Bewertung der Kosten Die Anlage einer Untersaat bei Mais wird im ÖPUL 2007 mit 50 €/ha abgegolten.

€ (0 – 100 Euro)

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Maßnahmenkatalog

Seite 26/115

4.3 Begrünung im Obstbau

Beschreibung der Maßnahme

Anlage einer flächendeckenden ganzjährigen Bodenbedeckung durch die Aussaat einer Be-grünung in den Fahrgassen zwischen den Obstreihen. Der unmittelbare Bereich um die Stämme kann in einer Zeilenbreite offen gehalten werden. Maßnahmen wie zum Beispiel Tiefenlockerung oder Erneuerung der Begrünung sind einmal jährlich möglich, sodass zu-mindest eine 10-monatige Bodenbedeckung vorhanden ist.

Aktuelle Umsetzung

ÖPUL 2007

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja fraglich ja ja

Anmerkungen zu Wirkung

Aufgrund der nahezu ganzjährigen Bodenbedeckung hat die Maßnahme Begrünung im Obstbau eine sehr gute Wirksamkeit zur Reduktion der Bodenerosion.

Die Reduzierung der Nitratauswaschung durch die Begrünung ist vor allem während der Ve-getationsruhe der Obstbäume im Herbst sehr wirksam. Ein Umbruch bzw. eine Neuanlage zu diesem Zeitpunkt würde die Wirkung der Begrünung für die Nitratverfrachtung ins Grund-wasser reduzieren.

Kontrollierbarkeit

leicht

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

In Trockengebieten kann Wasserkonkurrenz eine Rolle spielen.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N-Emissionen ins Grundwasser:

Feichtinger, 2003 führte eine detaillierte Untersuchung über Nitrataustragswege unter ver-schiedenen Landnutzungen in einem Brunneneinzugsgebiet im nördlichen Burgenland durch. Mit dem Wasserhaushalts- und Stofftransport-Modell SIMWASER/STORASIM (STE-NITZER, 1988; FEICHTINGER, 1998) wurden für die landwirtschaftlich genutzten Flächen des Einzugsgebietes die Grundwasserneubildung und die Nitratversickerung bewertet. Zu-sätzlich wurden im Einzugsgebiet kontinuierliche Feldmessungen durchgeführt. Die Feld-messungen unter Wald, Wiese und sonstigem Grünland ergaben eine geringe Nitratkonzent-ration, unter Acker einen Nitratgehalt unter dem Grundwasserschwellenwert, die höchsten Nitratgehalte wurden im Sicker- bzw. Grundwasser unter Weingärten festgestellt. Eine mög-liche Begrünung der Weinberge wurde mit dem Modell simuliert und zeigt die hohe Redukti-

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Maßnahmenkatalog

Seite 27/115

onsmöglichkeit der Nitratausträge unter Wein. Es wurden keine Messungen in Obstgärten durchgeführt, jedoch kann aufgrund ähnlicher Anbaustrukturen und Begrünungszeiträume im Obstbau eine ähnliche Wirksamkeit der Begrünung angenommen werden.

Messung und Berechnung

N und P-Emissionen in Fließgewässer:

Um die Wirkung von der Erosionsschutzmaßnahmen Begrünung im Obstbau zur evaluieren wurden in 2 Einzugsgebieten Österreichs (Südsteiermark und Trockenraum Ostösterreichs) Modellrechnungen durchgeführt. Für die Berechnung der Wirksamkeit wurde der Bodenab-trag aus Obstgärten mit einer für 10 Monate angelegten Begrünung in jeder Fahrgasse, dem Bodenabtrag aus Obstgärten ohne Bodenbedeckung gegenübergestellt.

Berechnung

Quellenangabe ÖPUL 95 - 2000

N-Emissionen ins Grundwasser: Feichtinger, F. (2003).Landnutzung und Grundwassergüte. Schriftenreihe des Bundes-amtes für Wasserwirtschaft, Band 19. S. 48-59.

N und P-Emissionen in Fließgewässer: Umweltbundesamt GmbH, Institut für Bodenforschung, BOKU & Institut für Kulturtech-nik und Bodenwasserhaushalt, Bundesamt für Wasserwirtschaft (2003). Evaluierung der Effizienz von Erosionsschutzmaßnahmen im Österreichischen Programm zur För-derung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützen-den Landwirtschaft (ÖPUL 2000) in Testgebieten. Forschungsprojekt Nr. 1299.

Bewertung der Kosten Im Programm ÖPUL 2007 wird die Maßnahme Begrünung im Obstbau mit 220 Euro/ha ver-gütet, in der auch Opportunitätskosten inkludiert sind.

€€€ (>200 – 300 Euro)

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Maßnahmenkatalog

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4.4 Begrünung im Weinbau

Beschreibung der Maßnahme

Anlage einer Begrünung in jeder Fahrgasse eines Weinbergs für eine flächendeckende Bo-denbedeckung.

Aktuelle Umsetzung

ÖPUL 2007

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja fraglich ja ja

Anmerkungen zu Wirkung

Die Wirkung auf die Reduktion der N-Emissionen in Fließgewässer ist bei Begrünungen im Winter relativ gering, da erosive Niederschläge, die zu Nährstoffemissionen führen, vor allem im Sommer fallen. Ganzjährige Begrünungen hingegen haben eine hohe Wirkung, sowohl auf die Nährstoffausträge ins Grundwasser, wie auch auf die Reduktion der Bodenerosion. Die Nitratauswaschung ins Grundwasser wird vor allem während der Vegetationsruhe der Rebe durch die Begrünung reduziert.

Kontrollierbarkeit

leicht

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

In Gebieten mit geringen Niederschlägen kann es zu Wasserkonkurrenz kommen. Damit können zwar einerseits Ertragseinbußen verbunden sein, andererseits kann dies jedoch zu einer Qualitätssteigerung (insbesondere bei Rotwein) führen und eine händische Reduktion der Traubenzahl am Stock ersetzen.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N-Emissionen ins Grundwasser:

Feichtinger, 2003 führte eine detaillierte Untersuchung über Nitrataustragswege unter ver-schiedenen Landnutzungen in einem Brunneneinzugsgebiet im nördlichen Burgenland durch. Mit dem Wasserhaushalts- und Stofftransport-Modell SIMWASER/STORASIM (STE-NITZER, 1988; FEICHTINGER, 1998) wurden für die landwirtschaftlich genutzten Flächen des Einzugsgebietes die Grundwasserneubildung und die Nitratversickerung bewertet. Zu-sätzlich wurden im Einzugsgebiet kontinuierliche Feldmessungen durchgeführt. Die Feld-messungen ergaben unter Wald, Wiese und sonstigem Grünland eine geringe Nitratkonzent-ration, unter Acker einen Nitratgehalt unter dem Grundwasserschwellenwert, die höchsten Nitratgehalte wurden im Sicker- bzw. Grundwasser unter Weingärten festgestellt. Eine mög-

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Maßnahmenkatalog

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liche Begrünung der Weinberge wurde mit dem Modell simuliert und zeigt die hohe Redukti-onsmöglichkeit der Nitratausträge unter Wein.

Messung und Berechnung

N und P-Emissionen in Fließgewässer:

Mithilfe eines Erosionsmodells wurde auf Modellhängen wie auch in Einzugsgebieten die Auswirkung einer Begrünung auf die Erosion berechnet. Der Erosionsabtrag auf Weinhän-gen mit einerseits einer Begrünung in den Wintermonaten und andererseits einer ganzjähri-gen Begrünung wurde den Abträgen auf Weinhängen ohne Begrünung gegenübergestellt. Die Berechnungen wurden mit regionsspezifischen Klima- und Bodendaten aus dem Tro-ckenraum Ostösterreichs und dem Südsteirischem Weingebiet durchgeführt.

Berechnung

Quellenangabe ÖPUL 95 – 2000

N-Emissionen ins Grundwasser: Feichtinger, F. (2003).Landnutzung und Grundwassergüte. Schriftenreihe des Bundes-amtes für Wasserwirtschaft , Band 19. S. 48-59.

N und P-Emissionen in Fließgewässer: Umweltbundesamt GmbH, Wpa – Beratende Ingenieure (2005). Wirksamkeit der Maß-nahme Begrünung von Ackerflächen im Herbst und Winter und der Maßnahme Erosi-onsschutz im Weinbau des ÖPUL 2000 auf das Erosionsrisiko. (GZ BMLFUW-LE.1.3.7/0017-II/5/2004)

Umweltbundesamt GmbH, Institut für Bodenforschung, BOKU & Institut für Kulturtech-nik und Bodenwasserhaushalt, Bundesamt für Wasserwirtschaft (2003). Evaluierung der Effizienz von Erosionsschutzmaßnahmen im Österreichischen Programm zur För-derung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützen-den Landwirtschaft (ÖPUL 2000) in Testgebieten. Forschungsprojekt Nr. 1299.

Bewertung der Kosten Aufgrund der Tatsache, dass die Anlage von Begrünungen auf steileren Hängen einen grö-ßeren Aufwand benötigt, ist auch die Abgeltung für eine Begrünung im Weinbau im ÖPUL 2007 nach der Steilheit der Hänge gegliedert. Opportunitätskosten sind in der Maßnahme enthalten.

Winterbegrünung: Wein bei Hangneigung ≤ 25% 125 Euro/ha Ganzjahresbegrünung: Wein bei Hangneigung >25% ≤ 40% 300 Euro/ha

Wein bei Hangneigung >40% ≤ 50% 500 Euro/ha Wein bei Hangneigung >50% 800 Euro/ha

€€€€ (>300 Euro)

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Maßnahmenkatalog

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5 Mulch

5.1 Mind. 10-monatige Bodenbedeckung Obst

Beschreibung der Maßnahme

In jeder Fahrgasse zwischen den Obstbaumreihen muss der Boden für mindestens 10 Mo-nate mit Mulch (Grasmulch, Stroh oder Rindenmulch) bedeckt sein.

Aktuelle Umsetzung

ÖPUL 2007

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

nein nein ja ja

Anmerkungen zu Wirkung

Aufgrund der nahezu ganzjährigen Bodenbedeckung hat eine 10-monatige Bodenbedeckung durch Mulch eine sehr gute Wirkung zur Reduktion der Bodenerosion. Für die Reduktion der N und P Emissionen ins Grundwasser spielt eine Mulchbedeckung keine Rolle.

Kontrollierbarkeit

leicht

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N und P-Emissionen in Fließgewässer:

Um die Wirkung der Erosionsschutzmaßnahmen Mulchbedeckung im Obstbau zur evaluie-ren wurden in 2 Einzugsgebieten Österreichs (Südsteiermark und Trockenraum Ostöster-reichs) Modellrechnungen durchgeführt. Für die Berechnung der Wirksamkeit wurde der Bo-denabtrag aus Obstgärten mit einer 10-monatigen Mulchbedeckung in jeder Fahrgasse, dem Bodenabtrag aus Obstgärten ohne Bodenbedeckung gegenübergestellt.

Berechnung

Quellenangabe ÖPUL 95 - 2000

N und P-Emissionen in Fließgewässer: Umweltbundesamt GmbH, Institut für Bodenforschung, BOKU & Institut für Kulturtech-nik und Bodenwasserhaushalt, Bundesamt für Wasserwirtschaft (2003). Evaluierung der Effizienz von Erosionsschutzmaßnahmen im Österreichischen Programm zur För-derung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützen-den Landwirtschaft (ÖPUL 2000) in Testgebieten. Forschungsprojekt Nr. 1299.

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Maßnahmenkatalog

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Bewertung der Kosten Im ÖPUL 2007 wird eine 10-monatige Bodenbedeckung im Obstbau mit 220 Euro/ha abge-golten.

€€€ (>200 – 300 Euro)

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Maßnahmenkatalog

Seite 32/115

5.2 Mind. 10-monatige Bodenbedeckung Wein

Beschreibung der Maßnahme

In jeder Fahrgasse zwischen den Weinreben muss der Boden mit Mulch (Grasmulch, Stroh oder Rindenmulch) bedeckt sein.

Aktuelle Umsetzung

ÖPUL 2007

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

nein nein ja ja

Anmerkungen zu Wirkung

Aufgrund der nahezu ganzjährigen Bodenbedeckung hat eine 10-monatige Bodenbedeckung durch Mulch eine sehr gute Wirkung zur Reduktion der Bodenerosion. Zur Reduktion der N und P Emissionen ins Grundwasser durch eine 10-monatige Mulchbedeckung liegen keine Unterlagen vor, jedoch wird angenommen, dass die Wirkung von untergeordneter Bedeutung ist.

Kontrollierbarkeit

leicht

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N und P-Emissionen in Fließgewässer:

Um die Wirkung der Erosionsschutzmaßnahmen Mulchbedeckung im Weinbau zur evaluie-ren wurden in 2 Einzugsgebieten Österreichs (Südsteiermark und Trockenraum Ostöster-reichs) Modellrechnungen durchgeführt. Für die Berechnung der Wirksamkeit wurde der Bo-denabtrag aus Weingärten mit eine 10-monatige Mulchbedeckung in jeder Fahrgasse, dem Bodenabtrag aus Weingärten ohne Bodenbedeckung gegenübergestellt.

Berechnung

Quellenangabe ÖPUL 95 - 2000

N und P-Emissionen in Fließgewässer: Umweltbundesamt GmbH, Institut für Bodenforschung, BOKU & Institut für Kulturtech-nik und Bodenwasserhaushalt, Bundesamt für Wasserwirtschaft (2003). Evaluierung der Effizienz von Erosionsschutzmaßnahmen im Österreichischen Programm zur För-derung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützen-den Landwirtschaft (ÖPUL 2000) in Testgebieten. Forschungsprojekt Nr. 1299.

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Maßnahmenkatalog

Seite 33/115

Bewertung der Kosten Aufgrund der Tatsache, dass das Mulchen von Weinhängen auf steileren Hängen einen grö-ßeren Aufwand benötigt, ist auch die Abgeltung im ÖPUL 2007 je der Steilheit der Hänge gegliedert.

Winterbegrünung: Wein bei Hangneigung ≤ 25% 125 Euro/ha Ganzjahresbegrünung: Wein bei Hangneigung >25% ≤ 40% 300 Euro/ha

Wein bei Hangneigung >40% ≤ 50% 500 Euro/ha Wein bei Hangneigung >50% 800 Euro/ha

€€€€ (>300 Euro)

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Maßnahmenkatalog

Seite 34/115

6 Terrassierung

6.1 Terrassierung im Obst- und Weinbau

Beschreibung der Maßnahme

Anlage und Pflege von Terrassen im Obst- und im Weinbau auf steilen Hängen unterschied-licher Breite und Steilheit.

Aktuelle Umsetzung

ÖPUL 2007

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

nein nein ja ja

Anmerkungen zu Wirkung

Terrassen verringern die Hangneigung und untergliedern einen Hang in unterschiedlich brei-te Teilstücke, dadurch verringern sie die erosive Energie des Oberflächenabflusses und re-duzieren in Folge die Bodenerosion.

Für die Reduktion der N und P Emissionen ins Grundwasser spielt eine Terrassierung keine Rolle.

Kontrollierbarkeit

leicht

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Je nach Anordnung des Grundstücks am Hang kann die Bewirtschaftung erschwert sein.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N und P-Emissionen in Fließgewässer:

Um die erosionshemmende Wirkung von Terrassen zu quantifizieren wurden im Rahmen der Entwicklung des Erosionsmodells RUSLE zahlreiche Messungen auf Erosionsplots durchge-führt um den P-Faktor für das Modell bzw. die Wirkung von Terrassen zu bestimmen.

Messung

Quellenangabe ÖPUL 95 - 2000

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Maßnahmenkatalog

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N und P-Emissionen in Fließgewässer: Wendt G.W. G. R. Foster & T. J. Toy (1998). Guidelines for the use of the Revised Universal Soil Loss Equation (RUSLE). P Factor: Support-Practice.

Bewertung der Kosten Die Anlage von Terrassen ist umso aufwändiger, je steiler der Hang ist. Diesbezüglich ist die Abgeltung für die Anlage von Terrassen im ÖPUL 2007 nach der Steilheit der Hänge geglie-dert.

Wein bei Hangneigung >25% ≤ 40% 300 Euro/ha Wein bei Hangneigung >40% ≤ 50% 500 Euro/ha Wein bei Hangneigung >50% 800 Euro/ha

€€€€ (>300 Euro)

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Maßnahmenkatalog

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7 Bodenbearbeitungsauflagen

7.1 Mulchsaat nach Winterbegrünung

Beschreibung der Maßnahme

Im Anschluss an eine Begrünung der Ackerflächen im Winter (im ÖPUL nur bei Varianten B, C oder D möglich) darf keine wendende Bodenbearbeitung vor dem Anbau der Folgekultur stattfinden, sondern höchstens eine flache Bearbeitung des Feldes. Die Pflanzenreste der Winterbegrünung sterben ab und bilden einen Mulch, in den die neue Saat direkt eingesät wird.

Aktuelle Umsetzung

ÖPUL 2007

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

minimal nein ja ja

Anmerkungen zu Wirkung

Im Frühjahr wird direkt in die Winterbegrünung die neue Saat eingesät. Dadurch werden Zeiträume minimiert, die ohne Bodenbedeckung sind bzw. in welcher die Bodenbedeckung durch die jungen Kulturpflanzen noch nicht ausreicht, um den Boden ausreichend vor erosi-ven Niederschlägen zu schützen.

Die Maßnahme dient vor allem zur Verringerung der Bodenerosion und spielt für die Reduk-tion der N und P Emissionen ins Grundwasser nur eine untergeordnete Rolle, indem ein Be-arbeitungsschritt entfällt.

Kontrollierbarkeit

Die Einhaltung der Maßnahme kann nur zu bestimmten Zeiten kontrolliert werden.

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Eine spezielle Sämaschine ist erforderlich. Bei Mulchsaat kann es zu vermehrtem Unkraut- und Schädlingsdruck kommen.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N Emission in Grundwasser:

Durch den Wegfall eines Bearbeitungsschrittes verringert sich die N-Mineralisierung im Bo-den und erzeugt eine Verringerung des N-Austrags ins Grundwasser gegenüber konventio-neller Bodenbearbeitung.

Abschätzung

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Maßnahmenkatalog

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N und P-Emissionen in Fließgewässer:

Die Mulchsaat als Erosionsschutz im Ackerbau wurde mit regionsspezifischen Kilma-, Boden und Bewirtschaftungsdaten aus dem Trockenraum Ostösterreichs, der Südsteiermark und Zentralösterreich berechnet. Als Vergleich wurden die Abtragswerte einer konventionellen Bodenbearbeitung im selben Gebiet modelliert. Die Wirkung des Erosionsschutzes durch Mulchsaat bei Mais wurde für Zentralösterreich berechnet.

Berechnung

Eine Literaturstudie fasste eine Vielzahl von in der Literatur vorhandenen Ergebnisse über die Effektivität von Mulchsaat zusammen. Dabei ergab eine Auswertung von Feldversuchen eine mittlere Reduktionen des Bodenabtrags unter Mulchsaat gegenüber konventionellen Varianten.

Messung

Quellenangabe ÖPUL 98-2007

N und P-Emissionen in Fließgewässer: Umweltbundesamt GmbH, Institut für Bodenforschung, BOKU & Institut für Kulturtech-nik und Bodenwasserhaushalt, Bundesamt für Wasserwirtschaft (2003). Evaluierung der Effizienz von Erosionsschutzmaßnahmen im Österreichischen Programm zur För-derung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützen-den Landwirtschaft (ÖPUL 2000) in Testgebieten. Forschungsprojekt Nr. 1299.

P. Strauss, D. Swoboda, W. E. H. Blum: How effective is mulching and minimum tillage to control runoff and roil loss: Proceedings of „25 years of erosion assessement“, Gent 22nd – 26th Sept. 2003, 545-550

Bewertung der Kosten Die Kosten für die Anlage einer Winterbegrünung und einer anschließender Mulchsaat wer-den im ÖPUL 2007 als Kombination der Maßnahme Begrünung von Ackerflächen und Mulchsaat vergütet. Dies inkludiert die Anlage einer Winterbegrünung (200-228,57 Euro/ha für die Begrünungszeiträume 20.9.-15.2. (ÖPUL 2007 Variante B), 15.10.-1.3. (ÖPUL 2007 Variante C) und 300-285,71 Euro/ha für längere Begrünungszeiträume 31.8.-15.2. (ÖPUL 2007 Variante D)) und die darauf folgende Mulchsaat mit 40 Euro/ha.

€€€ (>200 – 300 Euro)

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Maßnahmenkatalog

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7.2 Direktsaat nach Winterbegrünung

Beschreibung der Maßnahme

Im Anschluss an eine Begrünung der Ackerflächen im Winter darf keine Frühjahrsbodenbe-arbeitung vor dem Anbau der Folgekultur stattfinden. In die Stoppeln der Winterbegrünung wird mit einer Schlitzsaat oder Fräs-Rill-Saat die Hauptkultur eingesät.

Aktuelle Umsetzung

ÖPUL 2007

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

minimal nein ja ja

Anmerkungen zu Wirkung

Im Frühjahr wird direkt in die Winterbegrünung die neue Saat eingesät. Dadurch werden Zeiträume minimiert, die ohne Bodenbedeckung sind bzw. in welcher die Bodenbedeckung durch die jungen Kulturpflanzen noch nicht ausreicht, um den Boden ausreichend vor erosi-ven Niederschlägen zu schützen.

Die Maßnahme dient vor allem zur Verringerung der Bodenerosion und spielt für die Reduk-tion der N und P Emissionen ins Grundwasser nur eine untergeordnete Rolle, indem ein Be-arbeitungsschritt entfällt.

Kontrollierbarkeit

Die Einhaltung der Maßnahme kann nur zu bestimmten Zeiten kontrolliert werden.

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Eine spezielle Sämaschine ist erforderlich. Bei Direktsaat kann es zu vermehrtem Unkraut- und Schädlingsdruck kommen.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N Emission in Grundwasser:

Durch den Wegfall eines Bearbeitungsschrittes verringert sich die N-Mineralisierung im Bo-den und erzeugt dadurch eine Verringerung des N-Austrags ins Grundwasser gegenüber konventioneller Bodenbearbeitung.

Abschätzung

N -Emissionen in Fließgewässer:

Die Direktsaat als Erosionsschutz im Ackerbau wurde mit regionsspezifischen Kilma-, Boden und Bewirtschaftungsdaten berechnet. Als Vergleich wurden die Abtragswerte bei einer kon-

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Maßnahmenkatalog

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ventionellen Bodenbearbeitung im selben Gebiet modelliert. Die Wirkung des Erosionsschutz durch Direktsaat bei Mais wurde für Zentralösterreich berechnet.

Berechnung

In einer Literaturstudie über die Effektivität von Direktsaat wurde eine Vielzahl von in der vorhandenen Literatur erzielten Ergebnisse (vor allem Messergebnisse) über die Effektivität von Dirketsaat gesammelt und anschließend ausgewertet.

Messung

Quellenangabe ÖPUL 98 - 2000

N und P-Emissionen in Fließgewässer: Umweltbundesamt GmbH, Institut für Bodenforschung, BOKU & Institut für Kulturtech-nik und Bodenwasserhaushalt, Bundesamt für Wasserwirtschaft (2003). Evaluierung der Effizienz von Erosionsschutzmaßnahmen im Österreichischen Programm zur För-derung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützen-den Landwirtschaft (ÖPUL 2000) in Testgebieten. Forschungsprojekt Nr. 1299.

P. Strauss, D. Swoboda, W. E. H. Blum: How effective is mulching and minimum tillage to control runoff and roil loss: Proceedings of „25 years of erosion assessement“, Gent 22nd – 26th Sept. 2003, 545-550

Bewertung der Kosten Die Kosten für die Anlage einer Winterbegrünung und einer anschließender Mulchsaat wer-den im ÖPUL 2007 als Kombination der Maßnahme Begrünung von Ackerflächen und Mulchsaat vergütet. Dies inkludiert die Anlage einer Winterbegrünung (200-228,57 Euro/ha für die Begrünungszeiträume 20.9.-15.2. (ÖPUL 2007 Variante B) und 15.10.-1.3. (ÖPUL 2007 Variante C) und 300-285,71 Euro/ha für längere Begrünungszeiträume 31.8.-15.2. (Ö-PUL 2007 Variante D)) und die darauf folgende Direktsaat mit 40 Euro/ha.

€€€ (>200 – 300 Euro)

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Maßnahmenkatalog

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7.3 Bewirtschaftung quer zum Hang

Beschreibung der Maßnahme

Die Bewirtschaftung der Ackerfläche soll parallel zur Höhenlinie erfolgen.

Aktuelle Umsetzung

Aktionsprogramm Nitrat

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

nein nein ja ja

Anmerkungen zu Wirkung

Die Bewirtschaftung quer zum Gefälle bremst bei nicht zu großer Hanglänge den Oberflä-chenabfluss des Wassers durch die quer zum Hang verlaufenden Pflanzenreihen und ver-hindert dadurch die Entwicklung von Grabenerosion. Weiters werden die erosionsfördernden Fahrspuren in Hangrichtung vermieden, die ebenfalls Leitlinien für eine Grabenerosion dar-stellen können.

Für die Reduktion der N und P Emissionen ins Grundwasser spielt eine Bewirtschaftung quer zum Hang keine Rolle.

Kontrollierbarkeit

Die Einhaltung der Maßnahme kann nur zu bestimmten Zeiten kontrolliert werden.

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Die Anordnung des Grundstücks am Hang stellt einen Hauptfaktor für die Akzeptanz dar. Bei sehr schmalen langen Parzellen entlang des Hanges wird die Maßnahme kaum durchgeführt werden. Bei größeren Hangneigungen ist ein Bearbeiten quer zum Hang unter Umständen arbeitstechnisch schwierig umzusetzen.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N und P-Emissionen in Fließgewässer:

Mithilfe des Erosionsfaktors P kann die erosionsmindernde Wirkung einzelner Bearbeitungs-schritte dargestellt werden. Je nach unterschiedlicher Hangneigung und Hanglänge stehen unterschiedliche Werte für den P-Faktor der ABAG für Konturbearbeitung zur Verfügung.

Berechnung

Quellenangabe N und P-Emissionen in Fließgewässer:

Schwertmann, U., Vogl, W. & Kainz, M. (1987): Bodenerosion durch Wasser: Vorher-sage des Abtrags und Bewertung von Gegenmaßnahmen. Ulmer, Stuttgart.

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Bewertung der Kosten Von Maßnahmen bestehender gesetzlicher Regelungen werden die Kosten nicht berechnet.

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7.4 Abwechselnder Anbau einer Hackfrucht und einer Winterung quer zum Hang

Beschreibung der Maßnahme

Am Hang werden in abwechselnder Reihenfolge Hackfrüchte und Winterungen quer zum Hang angebaut, sodass Querteilstücke des Hanges immer bodenbedeckt sind.

Aktuelle Umsetzung

Es konnten keine Projekte oder Programme mit dieser Maßnahme erhoben werden.

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

nein nein ja ja

Anmerkungen zu Wirkung

Durch die Querstreifen von Winterung und Hackfrucht liegen die Feldstücke zu unterschiedli-chen Zeiten brache bzw. haben die Kulturarten geringe Wuchshöhen. Die Gefahr eines Bo-denabtrags ist dadurch je Hangabschnitt unterschiedlich und die Hanglängen verkürzen sich. Geringere Hanglängen führen zu einer geringeren Energie des Oberflächenabflusses und verringern dadurch den flächenhaften Bodenabtrag durch Oberflächenabfluss. Weiters ver-ringern hangabwärts liegende Felder mit dichter Vegetation die Geschwindigkeit des Ober-flächenabflusses und führen zur Ablage des mitgeführten Materials. Ein Nährstoffeintrags ins Gewässer wird verhindert.

Vor allem in Hackfruchtregionen wäre diese Maßnahme von Bedeutung.

Für die Reduktion der N und P Emissionen ins Grundwasser spielt eine Bewirtschaftung quer zum Hang keine Rolle.

Kontrollierbarkeit

leicht

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Kurze Feldstreifen unterschiedlicher Kulturarten erhöhen den Arbeitsaufwand der Landwirte, da die Felder dadurch theoretisch verkleinert werden.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N und P-Emissionen in Fließgewässer:

Mithilfe des Erosionsmodells ABAG (Allgemeine Bodenabtragsgleichung) wurde die Boden-erosion von theoretischen Hängen berechnet. Ein Hang mit einheitlichem Getreideanbau wurde einem Hang gegenübergestellt, der in unterschiedliche Teilstücke unterteilt wurde und auf denen abwechselnd Winterung und Sommerung angebaut wurde. Die Bewirtschaftung am Hangstück mit abwechselnd Winterung und Hackfrucht erfolgte quer zum Hang.

Berechnung

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Quellenangabe N und P-Emissionen in Fließgewässer:

Auerswald, K. und F. Schmidt (1986): Atlas der Erosionsgefährdung in Bayern. Karten zum flächenhaften Bodenaustrag durch Regen, München: Selbstverlag

Schwertmann, U. et al. (1987): Bodenerosion durch Wasser: Vorhersage des Abtrags und Bewertung von Gegenmaßnahmen, - 2. Aufl., Stuttgart

Bewertung der Kosten Die Unterteilung eines Feldes in kleinere Bereiche mit unterschiedlichen Kulturpflanzen, hat je nach Feldform unterschiedliche Auswirkungen auf die Kosten für jeden Bearbeitungs-schritt. Für die Berechnung des Standarddeckungsbeitrags in der Landwirtschaft wird im Er-gänzungsheft 1 zum Katalog von Standarddeckungsbeiträgen und Daten für die Betriebsbe-ratung 2002/03 für Felder mit kurzer Feldlänge, ungünstige Feldform und schwerem Boden ein Mehraufwand von 15-20 % angegeben.

€€ (>100 – 200 Euro)

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8 Fruchtfolgeauflagen

8.1 Reduktion des Hackfruchtanteils in der Fruchtfolge

Beschreibung der Maßnahme

Reduktion des Anteils von Hackfrüchten (Mais, Kartoffel, Zucker- und Futterrübe und Feld-gemüse) in der Fruchtfolge

Aktuelle Umsetzung

Fruchtfolgeauflagen für Erdäpfel, Zuckerrüben, Gemüse, Erdbeeren, Heil- und Gewürzpflan-zen: ÖPUL 2007

Beschränkung des Maisanteils: Vertragswasserschutz Zirking

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja minimal - fraglich ja *) ja *)

*) Voraussetzung: in der Fruchtpause werden keine erosionsfördernden Kulturarten ange-baut: Das sind Kulturarten die relativ spät den Boden bedecken bzw. deren Reihenweite sehr groß ist (z.B. Sonnenblume).

Kontrollierbarkeit

leicht

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Bei viehhaltenden Betrieben stellt Mais in Zusammenhang mit Getreide häufig die Futter-grundlage dar. In diesem Fall kann es zu Akzeptanzproblemen bei der Reduktion des Mais-anteils kommen.

Feldgemüse, Kartoffel und Rüben bieten sehr gute Verdienstmöglichkeiten, wodurch eine Reduktion ihres Anteils in der Fruchtfolge zu Akzeptanzproblemen führen könnte. Allerdings gibt es auch Gründe der Bodengesundheit und des Krankheits- und Schädlingsdrucks (z.B. Krautfäule), die dafür sprechen, mehrjährige Zeitabstände vor einem Wiederanbau vorzuse-hen.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N Emissionen im Grundwässer:

Mit einem Simulationsprogramm wurden die Auswirkungen einer Reduktion von Hackfrüch-ten auf die Nitratauswaschung berechnet und konventionellen Fruchtfolgen gegenüberge-stellt. Die Auswirkungen einer Reduktion von Mais in der Fruchtfolge wurden im Zentralraum berechnet, während die Auswirkungen von geringeren Anteilen von Feldgemüse, Zuckerrübe und Kartoffel in der Fruchtfolge für das Marchfeld berechnet wurden. Die Fruchtfolgen wur-

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den durch Befragungen der Landwirte in den Regionen erhoben, sie entsprechen somit in der Praxis häufig vorkommenden Beispielen.

Für die Reduktion des Maisanteils im Zentralraum wurde ein hoher Maisanteil in der Frucht-folge (44 %) und ein gemäßigten Maisanteil von 22 % und einer Fruchtfolge ohne Mais ge-genübergestellt.

Fruchtfolge 1 Fruchtfolge 2 Fruchtfolge 3Körnermais 44 % 22 % Winterweizen 22 % 22 % 22 %Wintergerste 11 % 22 % 22 %Sommergerste 11 %Hafer 11 % 20 %Körnerraps 11 % 12 % Erbse 11 % 11 % Kleegras 25 %Maisanteil 44 % 22 % 0 %

Fruchtfolgen mit einem Anteil von 50 % Zuckerrübe, Gemüse und Kartoffeln wurden Furcht-folgen mit geringeren Anteilen an Zuckerrübe, Gemüse und Kartoffel und in Folge höheren Anteilen an Getreide gegenübergestellt.

Fruchtfolge 2 Fruchtfolge 3 Fruchtfolge 5 Fruchtfolge 7 Fruchtfolge 11Zuckerrübe 13 % 11 % 13 % 11 % 13 %Kartoffel 22 % Feldgemüse 11 % 38 %Mais Winterweizen 50 % 33 % 50 % 44 % 38 %Sommergerste 25 % 33 % 13 % 11 % 13 %Wintergerste Sonnenblume 13 % 11 % Erbse 11 % 13 % Raps 13 % Feldfutter 13 % Anteil Kartoffel, Zuckerrüben, Gemüse und Erdbeeren, 13 % 11 % 13 % 44 % 51 %

Berechnung

P-Emission ins Grundwasser:

Die Ergebnisse von Grundwassermessstellen in den Porengrundwassergebieten Oberöster-reichs wurden Bewirtschaftungs- und Bodendaten gegenübergestellt. In Folge wurde mit Hilfe von Korrelationsrechnungen herausgefunden, wie hoch die Zusammenhänge der ein-zelnen Faktoren sind. Positive Korrelationen wurden nur bei Gemüse, Kartoffeln und Zücker-rübe mit dem Phosphatgehalt im Grundwasser berechnet. Zusammenhänge zwischen dem Maisanteil in der Fruchtfolge konnten nicht festgestellt werden.

Messung der Phosphatgehalte und Berechnung der Korrelationen

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N und P-Emissionen in Fließgewässer:

Der C-Faktor der ABAG spiegelt den Einfluss der Pflanzenbedeckung und der Bewirtschaf-tung wider. Durch den größtenteils sehr späten Anbau der Hackfrüchte und einer großen Reihenweite sind Hackfrüchte erosionsfördernde Kulturarten. Eine Reduktion des Hack-fruchtanteils in der Fruchtfolge verändert dadurch den C-Faktor, es können Rückschlüsse auf die Veränderung des Bodenabtrags gemacht werden.

Verglichen wurden die C-Faktoren einer Fruchtfolge mit 100 % Hackfrüchten mit Fruchtfol-gen mit 40 % Anteil Mais bzw. ausschließlich Getreide. Weiters wurden die C-Faktoren einer Fruchtfolge mit ausschließlich Kartoffeln dem C-Faktor mit einer 3 und einer 4-jährigen Fruchtfolge mit Kartoffeln gegenüber gestellt.

Berechnung

Quellenangabe ÖPUL 95 - 2000

N Emissionen in Grundwässer: Wpa-Beratende Ingenieure, BA für Wasserwirtschaft, Institut für Kulturtechnik und Bo-denwasserhaushalt (2003)1. ÖPUL Evaluierung Themenbereich Grundwasserschutz. Nutzung des STOTRASIM/SIMWASSER Modellansatzes zur Nitrataustragungsgefähr-dung zur Beantwortung der wasserspezifischen Evaluierungsfragen. VI.1.B.1/VI.1.B.2/VI.1.B.3/VI.1.B.4

P -Emissionen ins Grundwasser: Wpa-Beratende Ingenieure, BA für Wasserwirtschaft, Institut für Kulturtechnik und Bo-denwasserhaushalt (2005). Phosphataustrag aus landwirtschaftlich genutzten Flächen. Forschungsprojekt

N und P-Emissionen in Fließgewässer: Mayer, M. (2000). Entwicklung und Modellierung von Planungsszenarien für die Land-nutzung im Gebiet der Bornhöveder Seenkette. Dissertation. Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Auerswald, K. und F. Schmidt (1986): Atlas der Erosionsgefährdung in Bayern. Karten zum flächenhaften Bodenaustrag durch Regen, München: Selbstverlag

Bundesinnenministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten(Hrsg.) (1991). Bo-dennutzung und Bodenfruchtbarkeit/ Bodenerosion (Bd. 3). –1. Aufl., Berlin-Hamburg (Parey)

Bewertung der Kosten Der Deckungsbeitrag von Qualtitätsweizen beträgt 365 Euro/ha, jener von Körnermais 277 Euro/ha. Für jene Fruchtfolgen, die auch für die Berechnung der Nitratauswaschung herangezogen wurden, wurden die Deckungsbeiträge gerechnet:

Reduktion des Maisanteils in der Fruchtfolge:

Fruchtfolge 1 Fruchtfolge 2 Fruchtfolge 3 Deckungsbeitrag 246 € 245 € 182 €

€ (0 – 100 Euro)

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Reduktion des Anteils von Zuckerrübe, Gemüse und Kartoffeln:

Fruchtfolge 2 Fruchtfolge 3 Fruchtfolge 5 Fruchtfolge 7 Fruchtfolge 11 Deckungsbeitrag 442 375 427 719 1.050

Der Deckungsbeitrag für Kartoffeln beträgt für eine durchschnittliche Erntemenge von 35 t/ha 762 Euro/ha, jener für Sommerzwiebel 3.155 Euro/ha (45 t Ernteertrag). Der Deckungsbei-trag für Ackerland unterschiedlicher Kulturarten liegt wesentlich darunter. Jene Fruchtfolgen die für die Berechnung des Nitrataustrages ins Grundwasser herangezogen wurden entspre-chen typischen Fruchtfolgen aus dem Marchfeld. Für diese Fruchtfolgen wurden ebenfalls die Deckungsbeiträge berechnet. Anfallende Opportunitätskosten wurden in der Berechnung mitberücksichtigt. Förderungen und Ausgleichszahlungen sind nicht in den Berechnungen enthalten. Anfallende Opportunitätskosten wurden in der Berechnung mitberücksichtigt.

€€€€ (>300 Euro)

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8.2 Beschränkung des Körnerleguminosenanteils

Beschreibung der Maßnahme

Der Anteil der Körnerleguminosen in der Fruchtfolge und im Anteil der Anbaukulturen am Ackerland eines Betriebes soll reduziert werden.

Aktuelle Umsetzung

Vertragswasserschutz Zirking

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja nein nein nein

Anmerkungen zu Wirkung

Körnerleguminosen haben als hochwertige Eiweißträger und Stickstoffsammler eine große Bedeutung in der Landwirtschaft und stellen vor allem für viehhaltende Betriebe eine wichti-ge Futtergrundlage dar. Durch ihre Fähigkeit, Stickstoff aus der Luft zu fixieren, stellen Kör-nerleguminosen potenziell sehr interessante Kulturen für die Landwirtschaft dar, da sie kei-nen Stickstoffdünger benötigen. Jedoch nach der Ernte von Ackerbohnen oder Erbsen kommt es aufgrund der leichten Abbaubarkeit der Ernterückstände zu einer starken N-Mineralisierung im Boden. Ohne Anbau einer Begrünung kommt es im Herbst zu erhöhten Nmin-Gehalten im Boden und die Gefahr der Nitratauswaschung über die Wintermonate steigt.

Kontrollierbarkeit

leicht

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Die Körnerleguminosen stellen aufgrund ihrer Fähigkeit zur Stickstoffbindung über Knöll-chenbakterien eine wichtige Komponente in der Fruchtfolge dar. Eine Stickstoffdüngung von Körnerleguminosen ist nicht nötig. Weiters haben Körnerleguminosen eine gute Vorfrucht-wirkung, da ein Teil dieses Stickstoffs auch noch für die Nachfrucht zur Verfügung steht.

Ackerbohnen können oft wenig zur Vermeidung der Verunkrautung beisteuern und Erbsen, Lupinen, Soja können sogar eine deutliche Vermehrung der Verunkrautung zur Folge haben. Dies liegt sowohl an einer langsamen Jugendentwicklung (Lupinen, Soja), als auch an einer schwachen Unkrautunterdrückung (halbblattlose Erbsensorten).

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N -Emissionen ins Grundwasser:

In einem über 2 Rotationen (6 Jahre) durchgeführten Versuch wurde die N-Versickerung unterschiedlicher Leguminosen betrachtet. Als Vergleich dazu diente eine nicht N-fixierende Pflanzenart (W-Getreide mit Grünmais als Zweitfrucht). Nach dem Herbstumbruch wurde auf

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allen Varianten Winterweizen angebaut. Die N-Auswaschung wurde mit Lysimetern beo-bachtet. Die Versuchsanlage stand am Limburgerhof in Deutschland und kann aufgrund der klimatischen Verhältnisse mit Standortbedingungen in Ostösterreich verglichen werden. Ein Anstieg des Nitratgehalts im Sickerwasser nach reinen Körnerleguminosen-Zwischenfrüchten wurde auch von anderen Autoren (z.B. König 1996) beobachtet. Er beo-bachtete weiters beim Zwischenfruchtanbau von Körnerleguminosen auf Standorten mit ge-ringer Feldkapazität deutlich höhere Nitratauswaschungen als unter Nichtleguminosen oder Gemengen aus Leguminosen und Nichtleguminosen.

Messung

Quellenangabe N -Emissionen ins Grundwasser:

Dressel, J. (1992). Ergebnisse langjähriger Lysimeterversuche zur Stickstoffversicke-rung. 2. Lysimetertagung „Praktische Ergebnisse aus der Arbeit mit Lysimetern“. 28-29.4.1992. Bundesanstalt für Alpenländische Landwirtschaft. Gumpenstein.

König, U. J., (1996). Zwischenfruchtanbau von Leguminosen. Schriftenreihe des Insti-tuts für biologisch-dynamische Forschung e.V., Darmstadt, 6.

Bewertung der Kosten Im Vertragswasserschutz Zirking (Programm für die privatrechtliche Grundwasserschutzre-gelung im Vertragsgebiet Zirking) wird für die Maßnahme Verzicht auf den Anbau von Kör-nerleguminosen 100 Euro/ha Körnerleguminosenverzichtsfläche verrechnet.

Ein Vergleich der Deckungsbeiträge der Körnererbse im Vergleich zu Weizen und Sonnen-blume ergibt für Körnererbse wesentlich geringere Deckungsbeiträge als bei Getreide oder Mais. Bei den Leguminosen (Ackerbohne, Körnererbse) wurde der Stickstoffbedarf durch symbiotisch verbundenen Stickstoff aus der Luft abgedeckt und der Stickstoff in der nicht-erntebaren Stoppel- und Wurzelmasse (für Folgefrucht verwertbar) pauschal mit 40 kg/ha Reinnährstoff im Rohertrag gutgeschrieben.

€ (0 – 100 Euro)

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9 Allgemeine Düngebeschränkung

9.1 Festlegen von kulturspezifischen Düngerobergrenzen, Acker

9.1.1 Bedarfsgerechte Düngung im Vergleich zu einer Düngung im Bereich der bewil-ligungsfreien Obergrenze des Wasserrechtsgesetzes

Beschreibung der Maßnahme

Im Aktionsprogramm Nitrat ist eine Höchstgrenze von 175 kg N/ha auf landwirtschaftliche Flächen ohne Gründeckung festgeschrieben.

Aktuelle Umsetzung

Aktionsprogramm Nitrat

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja nein ja fraglich

Kontrollierbarkeit

Schlecht: Der Wirtschaftsdüngeranfall ist über den Viehbesatz leicht kontrollierbar. Der zu-gekaufte Mineraldünger wäre jedoch theoretisch nur über eine Kontrolle der Düngerlieferan-ten möglich.

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Eine Reduktion der Düngeobergrenzen für Kulturpflanzen könnte zu Ertragseinbußen oder geringeren Erntequalitäten führen.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N Emission ins Grundwasser:

Mit dem Simulationsprogramm SIMWASSER/STOTRASIM wurden in Oberösterreich, im Marchfeld und im Leibnitzer Feld Berechnungen zum Nitrataustrag ins Grundwasser durch-geführt. Die Düngemengen, die dem wirtschaftlichen Optimum entsprechen, wurden den in den Richtlinien für eine sachgerechte Düngung, 5. Auflage empfohlenen Mengen für eine hohe Ertragserwartung entnommen. Die Wirkung auf die Nitratauswaschung wurde in im Vergleich zu einer Düngung im Bereich der bewilligungsfreien Obergrenze des Wasser-rechtsgesetztes bewertet.

Die bessere Wirkung in den trockenen östlichen Anbaugebieten im Vergleich um Zentral-raum ist damit zu erklären, dass die relative Wirkung bewertet wird und die ausgewasche-nen N-Mengen in den östlichen Trockengebieten von vorneherein niedriger sind. Auf Grund der geringeren Sickerwassermenge und damit der geringeren Verdünnung in den Trocken-gebieten stellen dort auch kleine Mengen an ausgewaschenem Nitrat für das Grundwasser

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eine große Belastung dar. Daher haben Schutzmaßnahmen in diesen Gebieten eine beson-dere Bedeutung.

Berechnung

P Emission ins Grundwasser:

In einem 12-jährigen Versuchsaufbau nahe Wien wurden unterschiedliche Düngeniveaus zu Stickstoff und Phosphor beprobt. Die Düngevarianten umfassten keine P – Düngung, mine-ralische P Düngung und Gülle. Eine Bodenuntersuchung auf den Böden, die über 12 Jahre nicht Phosphor gedüngt wurden, ergab, dass die P-Gehalte im Boden immer noch in der Gehaltsklasse C (ausreichend laut Richtlinien für die sachgerechte Düngung, 6. Auflage, 2006) liegen. Diesbezüglich wird sich eine Reduktion der P-Düngegaben nicht auf die P-Auswaschung auswirken.

Messung

N- und P-Emissionen in Fließgewässer:

Eine Reduktion von Düngemitteln bedeutet nicht nur eine Reduktion des Nitrataustrages ins Grundwasser, sondern auch die Verringerung des Nges und Pges Gehaltes im Boden. In weite-rer Folge ist der im Boden gebundene Stickstoff und Phosphor, welcher bei einem Erosions-ereignis erodiert, geringer, als bei einem Boden der höher gedüngt wird, vor allem dann wenn das Erosionsereignis unmittelbar nach der Düngung stattfindet. Durch eine Reduktion der Düngung um 20 % kann angenommen werden, dass der Gesamtstickstoff im Boden im obersten Horizont um maximal 20 % verringert wird. Durch die Verlagerung der Nährstoffe im Boden werden die Düngegaben in den Boden transportiert, bei einem Erosionsereignis können durch eine Düngereduktion somit im Extremfall bis zu 20 % weniger Nährstoffe ab-transportiert werden, in der Praxis ist die Reduktion jedoch wesentlich geringer.

Abschätzung

Quellenangabe ÖPUL 95 – 07

N Emission ins Grundwasser: Wpa-Beratende Ingenieure, BA für Wasserwirtschaft, Institut für Kulturtechnik und Bo-denwasserhaushalt (2003). ÖPUL Evaluierung Themenbereich Grundwasserschutz. Nutzung des STOTRASIM/SIMWASSER Modellansatzes zur Nitrataustragungsgefähr-dung zur Beantwortung der wasserspezifischen Evaluierungsfragen. VI.1.B.1/VI.1.B.2/VI.1.B.3/VI.1.B.4

Wpa-Beratende Ingenieure, Institut für Bodenforschung, BOKU & Institut für Kultur-technik und Bodenwasserhaushalt, Bundesamt für Wasserwirtschaft (2003). ÖPUL-Evaluierung: Analyse der Ursachen für das Sinken von Nitratbefrachtungen im Grund-wasser. GZ: W-GTW-930166/1-2004-Se/Ms

Bewertung der Kosten Von Maßnahmen bestehender gesetzlicher Regelungen werden die Kosten nicht berechnet.

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9.1.2 Reduktion der N Düngung am Acker um 20 % gegenüber einer Düngung am wirtschaftlichen Optimum.

Beschreibung der Maßnahme

Bei der Bemessung der Düngegaben ist der Stickstoffgehalt entsprechend den Vorgaben von ÖPUL 2000 zu berücksichtigen.

Aktuelle Umsetzung

Vertragswasserschutz Zirking

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja nein ja fraglich

Kontrollierbarkeit

Schlecht: Der Wirtschaftsdüngeranfall ist über den Viehbesatz leicht kontrollierbar. Der zu-gekaufte Mineraldünger wäre jedoch theoretisch nur über eine Kontrolle der Düngerlieferan-ten möglich.

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Eine Reduktion der Düngeobergrenzen für Kulturpflanzen könnte zu Ertragseinbußen oder geringeren Erntequalitäten führen.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N Emission ins Grundwasser:

Mit dem Simulationsprogramm SIMWASSER/STOTRASIM wurden in Oberösterreich, im Marchfeld und im Leibnitzer Feld Berechnungen zum Nitrataustrag ins Grundwasser durch-geführt. Die Düngemengen, die dem wirtschaftlichen Optimum entsprechen, wurden den in den Richtlinien für die sachgerechte Düngung, 5. Auflage empfohlenen Mengen für eine ho-he Ertragserwartung entnommen. Im Modell wurde die Nitratauswaschung mit einer Dünge-reduktion von -20 % (entspricht der ÖPUL2000 Maßnahme Reduktion ertragssteigernde Be-triebsmittel auf Ackerflächen) berechnet. Bei der Bewertung wurde von einer hohen Ertrags-lage ausgegangen, während die Beschränkung einer mittleren Ertragslage entsprach (-20 %). Die Nitrataustragung unter dieser Düngemaßnahme wurde der Nitratauswaschung einer Fläche gegenübergestellt, die entsprechend dem wirtschaftlichen Optimum gedüngt wurde.

Die bessere Wirkung in den trockenen östlichen Anbaugebieten im Vergleich um Zentral-raum ist damit zu erklären, dass die relative Wirkung bewertet wird und die ausgewasche-nen N-Mengen in den östlichen Trockengebieten von vorneherein niedriger sind. Auf Grund der geringeren Sickerwassermenge und damit der geringeren Verdünnung in den Trocken-gebieten stellen dort auch kleine Mengen an ausgewaschenem Nitrat für das Grundwasser

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eine große Belastung dar. Daher haben Schutzmaßnahmen in diesen Gebieten eine beson-dere Bedeutung.

Berechnung

P Emission ins Grundwasser:

In einem 12-jährigen Versuchsaufbau nahe Wien wurden unterschiedliche Düngeniveaus zu Stickstoff und Phosphat beprobt. Die Düngevarianten umfassten keine P – Düngung, minera-lische P Düngung und Gülle. Eine Bodenuntersuchung auf jenen Böden, die über 12 Jahre nicht Phosphor gedüngt wurden, ergab, dass die P-Gehalte im Boden immer noch in der Gehaltsklasse C (ausreichend laut Richtlinien für die sachgerechte Düngung, 6. Auflage, 2006) liegen. Diesbezüglich wird sich eine Reduktion der P-Düngegaben nicht auf die P-Auswaschung auswirken.

Messung

N- und P-Emissionen in Fließgewässer:

Eine Reduktion von Düngemitteln bedeutet nicht nur eine Reduktion des Nitrataustrages ins Grundwasser, sondern auch die Verringerung des Nges und Pges Gehaltes im Boden. In weite-rer Folge ist der im Boden gebundene Stickstoff und Phosphor, welcher bei einem Erosions-ereignis erodiert, geringer, als bei einem Boden der höher gedüngt wird, vor allem dann wenn das Erosionsereignis unmittelbar nach der Düngung stattfindet. Durch eine Reduktion der Düngung um 20 % kann angenommen werden, dass der Gesamtstickstoff im Boden im obersten Horizont um maximal 20 % verringert wird. Durch die Verlagerung der Nährstoffe im Boden werden die Düngegaben in den Boden transportiert, bei einem Erosionsereignis können durch eine Düngereduktion somit im Extremfall bis zu 20 % weniger Nährstoffe ab-transportiert werden, in der Praxis ist die Reduktion jedoch geringer.

Abschätzung

Quellenangabe ÖPUL 95 - 2000

N Emission ins Grundwasser: Wpa-Beratende Ingenieure, BA für Wasserwirtschaft, Institut für Kulturtechnik und Bo-denwasserhaushalt (2003). ÖPUL Evaluierung Themenbereich Grundwasserschutz. Nutzung des STOTRASIM/SIMWASSER Modellansatzes zur Nitrataustragungsgefähr-dung zur Beantwortung der wasserspezifischen Evaluierungsfragen. VI.1.B.1/VI.1.B.2/VI.1.B.3/VI.1.B.4

Wpa-Beratende Ingenieure, Institut für Bodenforschung, BOKU & Institut für Kultur-technik und Bodenwasserhaushalt, Bundesamt für Wasserwirtschaft (2003). ÖPUL-Evaluierung: Analyse der Ursachen für das Sinken von Nitratbefrachtungen im Grund-wasser. GZ: W-GTW-930166/1-2004-Se/Ms

Bewertung der Kosten Eine Reduktion der Düngung um 20 % entspricht der ÖPUL 2000 Maßnahme Reduktion er-tragssteigender Betriebsmittel auf Ackerflächen und wird bei Getreide und Ölsaaten mit 98 Euro/ha und bei Mais mit 73 Euro/ha vergütet. In der Abgeltung sind Opportunitätskosten enthalten. In der Maßnahme ist weiters eine Schlagbezogene Aufzeichnung inkludiert, die als Einzelmaßnahme mit 25-35 Euro/ha vergütet wird. Da eine Kontrolle der Höhe der Dün-gegaben kaum möglich ist, ist eine Schlagbezogene Aufzeichnung sinnvoll.

€ (0 – 100 Euro)

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9.2 Reduktion der Düngung im Grünland

Beschreibung der Maßnahme

Im Vergleich zur üblichen Düngung soll eine Reduktion der Stickstoff- und Phosphatdünge-mittel vorgenommen werden.

Aktuelle Umsetzung

ÖPUL 2007

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

mäßig nein ja ja

Kontrollierbarkeit

Schlecht: Der Wirtschaftsdüngeranfall ist über den Viehbesatz leicht kontrollierbar. Der zu-gekaufte Mineraldünger wäre jedoch theoretisch nur über eine Kontrolle der Düngerlieferan-ten möglich.

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Eine Reduktion der Düngeobergrenzen für Grünland könnte zu geringeren Ernteerträgen je Grünschnitt führen.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N-Emissionen ins Grundwasser:

Zahlreiche Literaturzitate bezeugen nur eine sehr geringe Wirkung einer Reduktion des Nit-rataustrages aufgrund einer Reduktion der Stickstoffdüngung auf Grünland (Riess, F. et al, Pötsch, E.M, Eder, G.). Auf Lysimeterversuchsanlagen (in Österreich und Oberbayern) wur-de die Nitratauswaschung unter Grünland bei unterschiedlicher Düngung gemessen. Das Grünland ist durch die permanente Grünlanddecke während der gesamten Vegetationszeit in der Lage, Nährstoffe aufzunehmen, sodass auch bei höheren Düngeniveaus kaum Stickstoff ins Grundwasser verloren geht.

Messung

P-Emissionen ins Grundwasser:

Zur Untersuchung des Phosphataustrages unter Dauergrünland wurden in Gumpenstein Grünlandlysimeteranlagen auf unterschiedlichen Bodentypen eingesetzt. Das Dauergrünland wurde dreimal pro Jahr geschnitten. Jeder Schnitt bekam eine mineralische Düngegabe von 80 kg P2O5. Ein gedüngter Standort wurde jeweils mit einer ungedüngten Variante vergli-chen. Sehr deutlich zeigen sich der Einfluss der Bodeneigenschaften und die Entwicklung der Grasnarbe auf die Phosphorauswaschung. Auf jenem Standort, auf dem die Grasnarbe weniger gut entwickelt ist bzw. die Bodenmächtigkeit geringer ist, ist auch die Phosphataus-

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Maßnahmenkatalog

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waschung höher als am Vergleichsstandort. Es konnte jedoch kein Rückschluss auf einen Zusammenhang zwischen Düngung und Phosphatauswaschung gezogen werden. Teilweise war auf den ungedüngten Standorten die Auswaschung des Phosphates ins Grundwasser höher als auf den gedüngten Standorten.

Diepolder et al., 2005 konnte ebenfalls nach mehrjährigen Untersuchungen von saugkerzen-anlagen unter organisch gedüngtem Wirtschaftsgrünland keine erhöhten P-Belastungen bei gedüngtem gegenüber ungedüntem Grünland feststellen.

Ähnliches wurde auch von Dersch, G. & J. Hösch für Ackerstandorte beobachtet: Eine Bo-denuntersuchung auf jenen Böden, die 12 Jahre nicht Phosphat gedüngt wurden, ergab, dass der Phosphatgehalt der Böden immer noch in der Gehaltsklasse C (ausreichend, Richt-linien für die sachgerechte Düngung, 6. Auflage, 2006) liegt.

Da bereits bei ungedüngten Grünlandflächen kaum eine Reduktion der Phosphatauswa-schung bzw. der P-Gehalte im Boden festgestellt werden konnte, ist bei einer Reduktion der P-Düngung im Grünland keine Wirkung zu erwarten.

Messung und Abschätzung

N und P-Emissionen in Fließgewässer:

Generell ist der Bodenabtrag im Grünland sehr gering. Der C-Faktor der ABAG spiegelt den Einfluss der Pflanzenbedeckung und der Bewirtschaftung wieder und liegt bei einer Wiese zwischen 0,001 und 0,004 während für Mais ein C-Faktor von 0,43 verwendet wird (Auers-wald, 1986).

Nährstoffabträge werden durch Oberflächenabfluss verursacht, vor allem wenn Düngemittel (Kompost, Mist, Alpung) unmittelbar vor Niederschlägen ausgebracht wurden. In einer Grundlagenstudie wurde die Nährstoffauswaschung im Grünland durch Oberflächenabfluss untersucht. Generell wurde festgestellt, dass der Nährstoffaustrag durch Oberflächenabfluss bei Phosphor enger ist, als bei Stickstoff.

Messung

Quellenangabe ÖPUL 95 - 2000

N Emissionen ins Grundwasser: Riess, F., Rieder, J.B. & Amberger, A., (1995). Nitratauswaschung unter Acker und Grünland - Ergebnisse der Saugkerzenanlage „Gülleprüffeld Puch“. 5. Lysimetertagung „Stofftransport und Stoffbilanz in der ungesättigten Zone“. 16-17.4.1996. Bundesanstalt für Alpenländische Landwirtschaft. Gumpenstein.

Pötsch, E.M. (1996). Bedeutung von Lysimetern für die Grünlandwirtchaft. 6. Lysimetertagung „Lysimeter im Dienste des Grundwasserschutzes“. 16-17.4.1996. Bundesanstalt für Alpenländische Landwirtschaft. Gumpenstein.

Eder, G. (1991). Stickstoff- und Phosphoraustrag unter Dauergrünland, ermittelt in Ly-simetern. Lysimetertagung „Art der Sickerwassergewinnung und Ergebnisinterpretati-on“. 16-17.4.1991. Bundesanstalt für Alpenländische Landwirtschaft. Gumpenstein.

P Emissionen ins Grundwasser: Eder, G. (1991). Stickstoff- und Phosphoraustrag unter Dauergrünland, ermittelt in Ly-simetern. Lysimetertagung „Art der Sickerwassergewinnung und Ergebnisinterpretati-on“. 16-17.4.1991. Bundesanstalt für Alpenländische Landwirtschaft. Gumpenstein.#

Diepolder M., S. Raschbacher, Th. Ebertseder (2005): P-Austrag aus Drainagen unter Wirtschaftsgrünland. SUB 12, 6-10

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Maßnahmenkatalog

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Dersch, G. und J. Hösch (2002). Der internationale organische Stickstoffdauerdün-gungsversuch (IOSDV) Wien. Nährstoffbilanzen und Bodenkennwerte. Arch. Acker-, Pfl. Boden. Vol 48, S. 471-484

N und P Emissionen in Fließgewässer: Auerswald, K. und F. Schmidt (1986): Atlas der Erosionsgefährdung in Bayern. Karten zum flächenhaften Bodenaustrag durch Regen, München: Selbstverlag

Wpa-Beratende Ingenieure (1999). –Oberflächenabfluss in Vorarlberg. Grundlagen-studie zur Geländebegehung.

Steenvoorden (1991). Landspreading of animal manure and run-off: Comments on the draft guidelines. In: Brogan, 1981. Nitrogen losses and surface run-off from land-spreading of manures. Nijhoff, Junk Publishers. Den Haag, Bosten, London

Bewertung der Kosten Die Festlegung von Düngeobergrenzen entspricht im Wesentlichen der ÖPUL 2000 Maß-nahme Reduktion ertragssteigender Betriebsmittel auf Grünlandflächen. Diese Maßnahme wird je nach Viehdichte mit 69 – 98 Euro/ha vergütet. In der Maßnahme sind auch Aufzeich-nungen inkludiert, die als Einzelmaßnahme mit 25-35 Euro/ha vergütet wird. Da eine Kontrol-le der Höhe der Düngegaben kaum möglich ist, sind Aufzeichnungen sinnvoll, und wurden deswegen nicht aus der Abgeltung herausgerechnet. Alle weiteren Auflagen dieser Maß-nahme werden im Grünland nicht angewendet (Verzicht auf Klärschlamm, Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, etc.) und können somit vernachlässigt werden. Etwaige Opportunitäts-kosten sind in der Abgeltung inkludiert.

€ (0 – 100 Euro)

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Maßnahmenkatalog

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9.3 Reduktion der Düngung im Obst- und Weinbau

Beschreibung der Maßnahme

Im Vergleich zur üblichen Düngung soll eine Reduktion der Stickstoff- und Phosphatdünge-mittel im Weinbau und im Obstbau vorgenommen werden. Laut Richtlinien für die sach-gerechte Düngung im Weinbau wird bei mittlerer Ertragslage (5.000-10.000kg/ha/Trauben) bei offenem Boden zwischen 60 – 80 kg N/ha und bei begrüntem Boden 80 – 100 kg N/ha Stickstoffdüngung empfohlen.

Aktuelle Umsetzung

ÖPUL 2007

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja nein ja fraglich

Kontrollierbarkeit

Schlecht: Der Wirtschaftsdüngeranfall ist über den Viehbesatz leicht kontrollierbar. Der zu-gekaufte Mineraldünger wäre theoretisch nur über eine Kontrolle der Düngerlieferanten mög-lich.

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Eine Reduktion der Düngeobergrenzen könnte zu Ertragseinbußen oder geringeren Ernte-qualitäten führen.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N-Emissionen ins Grundwasser:

Feichtinger, 2003 führte eine detaillierte Untersuchung über Nitratauswaschung unter ver-schiedenen Landnutzungen in einem Brunneneinzugsgebiet im nördlichen Burgenland durch. Mit dem Wasserhaushalts- und Stofftransport-Modell SIMWASER/STORASIM (STE-NITZER, 1988; FEICHTINGER, 1998) wurden für die landwirtschaftlich genutzten Flächen des Einzugsgebietes die Grundwasserneubildung und die Nitratversickerung bewertet. Zu-sätzlich wurden im Einzugsgebiet kontinuierliche Feldmessungen durchgeführt. Die Feld-messungen unter Wald, Wiese und sonstigem Grünland ergaben eine geringe Nitratkonzent-ration, unter Acker einen Nitratgehalt unter dem Grundwasserschwellenwert, die höchsten Nitratgehalte wurden im Sicker- bzw. Grundwasser unter Weingärten festgestellt. Zusätzlich wurden unterschiedliche Düngeniveaus mit dem Wasserhaushalts- und Stofftransportmodell simuliert. Jährliche Düngegaben von 100 kg N/ha wurden Düngegaben von 50 kg N/ha (Düngereduktion um 50 %) und einer Düngegabe von 50 kg N/ha alle 3 Jahre (Düngereduk-tion um 40 %) gegenübergestellt.

Messung und Berechnung

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Maßnahmenkatalog

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N-Emissionen ins Fließgewässer

Eine Reduktion von stickstoffhaltigen Düngemitteln bedeutet nicht nur eine Reduktion des Nitrataustrages ins Grundwasser, sondern auch die Verringerung des Nges Gehaltes im Bo-den. In weiterer Folge ist der im Boden gebundene Stickstoff, welcher bei einem Erosionser-eignis abgetragen werden kann, geringer, als bei einem Boden der höher gedüngt wurde.

Abschätzung

Quellenangabe ÖPUL 2000

N Emissionen ins Grundwasser: Feichtinger, F. (2003).Landnutzung und Grundwassergüte. Schriftenreihe des Bundes-amtes für Wasserwirtschaft, Band 19. S. 48-59.

Bewertung der Kosten Eine Abschätzung der Kosten war nicht möglich.

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Maßnahmenkatalog

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9.4 Festlegung von Düngerobergrenzen bei Hopfen

Beschreibung der Maßnahme

Im Vergleich zur üblichen Düngung soll eine Reduktion der Stickstoff- und Phosphatdünge-mittel bei Hopfen vorgenommen werden.

Aktuelle Umsetzung

ÖPUL 2007

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja nein ja fraglich

Kontrollierbarkeit

mäßig

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Eine Reduktion der Düngeobergrenzen könnte zu Ertragseinbußen oder geringeren Ernte-qualitäten führen.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

Die Wirksamkeit dieser Maßnahme konnte nicht erhoben werden.

Bewertung der Kosten Eine Abschätzung der Kosten war nicht möglich.

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Maßnahmenkatalog

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9.5 Verzicht auf Mineraldünger, Acker

Beschreibung der Maßnahme

Keine Ausbringung von Mineraldüngern auf allen Ackerflächen.

Aktuelle Umsetzung

ÖPUL 2007

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja ja ja fraglich

Anmerkungen zu Wirkung

Eine Wirkung ist vor allem bei viehlosen Betrieben zu erwarten, da ein Verzicht auf Mineral-dünger einem Düngeverzicht gleichkommt. Bei viehintensiven Betrieben ist kaum eine Wir-kung zu erwarten, da ein Verzicht auf Mineraldünger teilweise durch Wirtschaftsdünger aus-geglichen werden kann.

Die bessere Wirkung in den trockenen östlichen Anbaugebieten im Vergleich um Zentral-raum ist damit zu erklären, dass die relative Wirkung bewertet wird und die ausgewasche-nen N-Mengen in den östlichen Trockengebieten von vorneherein niedriger sind. Auf Grund der geringeren Sickerwassermenge und damit der geringeren Verdünnung in den Trocken-gebiete stellen dort auch kleinere Mengen an ausgewaschenem Nitrat für das Grundwasser eine größere Belastung dar und haben daher Schutzmaßnahmen eine besondere Bedeu-tung.

Kontrollierbarkeit

leicht

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Ein Verzicht auf leicht lösliche Mineraldünger für Kulturpflanzen könnte zu Ertragseinbußen oder geringeren Erntequalitäten führen.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N-Emissionen ins Grundwasser:

Mit dem Simulationsprogramm SIMWASSER/STOTRASIM wurden in Oberösterreich und im Marchfeld Berechnungen zum Nitrataustrag ins Grundwasser durchgeführt. Einer Situation ohne Mineraldünger wurden Düngemengen gegenübergestellt, die sich nach den empfohle-nen Düngehöhen für eine hohe Ertragserwartung aus in den Richtlinien zur Sachgerechten Düngung, 5. Auflage (BMLFUW, 2000) richten.

Berechnung

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Maßnahmenkatalog

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P-Emissionen ins Grundwasser:

In einem 12-jährigen Versuchsaufbau nahe Wien wurden unterschiedliche Düngeniveaus zu Phosphat beprobt. Die Düngevarianten umfassten keine P – Düngung, mineralische P Dün-gung und Gülle. Ein Verzicht der mineralischen Düngung ergab im Mittel von 12 Versuchs-jahren gegenüber den ungedüngten Varianten nur tendenziell niedrigere Erträge und damit verbunden niedrigere Entzüge. Die Bilanzen waren jedoch alle positiv, während ein Verzicht auf mineralische P – Düngung negative Bilanzen ergab. Eine Bodenuntersuchung auf jenen Böden, die 12 Jahre nicht Phosphat gedüngt wurden, ergab, dass der Gehaltsbereich immer noch in der Gehaltsklasse C (ausreichend) liegen. Erst ab Zeiträumen von über 20 Jahren sollte ein Verzicht von P-Düngergaben auch im P-Gehalt des Bodes sichtbar werden und sich auf die Phosphorauswaschung auswirken.

Ähnliche Ergebnisse liegen auch für Deutschland vor, wo seit über 10 Jahren nur mehr sehr geringe Düngeempfehlungen für Phosphor gegeben werden. Erst jetzt sind Auswirkungen der geringen Düngung sichtbar, und es werden wieder höhere Düngeempfehlungen speziell auf Böden mit geringen P-Gehalten diskutiert.

Eine Wirkung eines Verzichts von mineralischem Phosphordünger auf die Phosphorauswa-schung wird dementsprechend erst frühestens ab 10-20 Jahren sichtbar, sofern nicht anstel-le des Mineraldüngers mit Wirtschaftsdünger gedüngt wird.

Messung und Abschätzung

N-Emissionen in Fließgewässer:

Eine Reduktion von Düngemitteln bedeutet nicht nur eine Reduktion des Nitrataustrages ins Grundwasser, sondern auch die Verringerung des Nges Gehaltes im Boden. Ein Verzicht auf Mineraldünger schließt auch eine verstärkte Düngung durch Wirtschaftsdünger aus. In weite-rer Folge ist der im Boden gebundene Stickstoff, welcher bei einem Erosionsereignis ero-diert, geringer, als bei einem Boden der höher gedüngt wird. Durch eine Reduktion der Dün-gung um 20 % kann angenommen werden, dass der Gesamtstickstoff im Boden im obersten Horizont um maximal 20 % verringert wird. Durch die Verlagerung der Nährstoffe im Boden werden die Düngegaben in den Boden transportiert, bei einem Erosionsereignis können durch eine Düngereduktion somit im Extremfall bis zu 20 % weniger Nährstoffe abtranspor-tiert werden, in der Praxis ist die Reduktion jedoch geringer.

Abschätzung

Quellenangabe ÖPUL 95 - 2000

N Emissionen ins Grundwasser: Wpa-Beratende Ingenieure, BA für Wasserwirtschaft, Institut für Kulturtechnik und Bo-denwasserhaushalt (2003). ÖPUL Evaluierung Themenbereich Grundwasserschutz. Nutzung des STOTRASIM/SIMWASSER Modellansatzes zur Nitrataustragungsgefähr-dung zur Beantwortung der wasserspezifischen Evaluierungsfragen. VI.1.B.1/VI.1.B.2/VI.1.B.3/VI.1.B.4

P Emissionen ins Grundwasser: Dersch, G. und J. Hösch (2002). Der internationale organische Stickstoffdauerdün-gungsversuch (IOSDV) Wien. Nährstoffbilanzen und Bodenkennwerte. Arch. Acker-, Pfl. Boden. Vol 48, S. 471-484

Persönliche Mitteilung Dersch, 2006

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Maßnahmenkatalog

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Bewertung der Kosten Im Rahmen der ÖPUL 2007 Maßnahme Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen wird die Untermaßnahme Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel auf allen Ackerflächen angeboten. Die Maßnahme wird mit 85 Euro/ha als Basisprämie abgegol-ten und mit 115 Euro/ha als Prämie für die Verzichtsmaßnahme. Die Maßnahme beinhaltet jedoch nicht nur den Verzicht auf Mineraldünger, sondern auch der Verzicht auf Pflanzen-schutzmitteln. Für die Bewertung der Kosten der Maßnahme scheint die Vergütung der Maßnahme Verzicht auf Mineraldünger mit 115 Euro/ha angemessen. Opportunitätskosten sind in der Abgeltung enthalten.

€€ (>100 – 200 Euro)

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Maßnahmenkatalog

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9.6 Verzicht auf Mineraldünger, Grünland

Beschreibung der Maßnahme

Keine Ausbringung von leicht löslichen Mineraldüngern auf allen Grünlandflächen eines Be-triebes.

Aktuelle Umsetzung

ÖPUL 2007

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

mäßig fraglich fraglich fraglich

Anmerkungen zu Wirkung

Ein Großteil des Nährstoffaufwandes in der Grünlandwirtschaft kommt aus dem Wirtschafts-dünger und nicht aus dem Mineraldünger, daher ist nur eine geringe Wirkung zu erwarten. Eine Wirkung ist vor allem bei viehlosen Betrieben zu erwarten, da ein Verzicht auf Mineral-dünger einem Düngeverzicht gleichkommt. Bei viehintensiven Betrieben ist kaum eine Wir-kung zu erwarten, da ein Verzicht auf Mineraldünger teilweise durch Wirtschaftsdünger aus-geglichen werden kann.

Kontrollierbarkeit

kaum

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Nur in sehr intensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten mit bis zu 7 Schnitten im Jahr dün-gen Grünlandstandorte mit Mineraldünger. Aufgrund der Gefahr von Ertragseinbusen könn-ten Akzeptanzprobleme auftreten.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N-Emissionen ins Grundwasser:

Die Nitratauswaschung unter Grünland ist generell sehr gering. Ein Verzicht auf Mineraldün-ger im Grünland würde dementsprechend nur sehr geringe Auswirkungen auf die Nitrataus-waschung haben. Detaillierte Messungen und Forschungsprojekte in diesem Bereich liegen jedoch nicht vor.

Auf Lysimeterversuchsanlagen (in Österreich und Oberbayern) wurde die Nitratauswaschung unter Grünland bei unterschiedlicher Düngung gemessen. Das Grünland ist durch die per-manente Grünlanddecke während der gesamten Vegetationszeit in der Lage, Nährstoffe auf-zunehmen, sodass auch bei höheren Düngeniveaus kaum Stickstoff ins Grundwasser verlo-ren geht.

Abschätzung

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Maßnahmenkatalog

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P-Emissionen ins Grundwasser:

Zur Untersuchung des Phosphataustrages unter Dauergrünland wurden in Gumpenstein Grünlandlysimeteranlagen auf unterschiedlichen Bodentypen eingesetzt. Das Dauergrünland wurde dreimal pro Jahr geschnitten. Jeder Schnitt bekam eine mineralische Düngegabe von 80 kg P2O5. Ein gedüngter Standort wurde jeweils mit einer ungedüngten Variante vergli-chen. Sehr deutlich zeigen sich der Einfluss der Bodeneigenschaften und die Entwicklung der Grasnarbe auf die Phosphorauswaschung. Jener Standort, auf dem die Grasnarbe weni-ger gut entwickelt ist bzw. die Bodenmächtigkeit geringer ist, sind die Phosphatausträge hö-her als am Vergleichsstandort. Es konnte jedoch kein Rückschluss auf einen Zusammen-hang zwischen Düngung und Phosphatauswaschung gezogen werden. Teilweise war auf den ungedüngten Standorten die Auswaschung des Phosphates ins Grundwasser höher als auf den gedüngten Standorten.

Ähnliches wurde auch von Dersch, G. & J. Hösch für Ackerstandorte beobachtet: Eine Bo-denuntersuchung auf jenen Böden, die 12 Jahre nicht Phosphat gedüngt wurden, ergab, dass der Phosphatgehalt der Böden immer noch in der Gehaltsklasse C (ausreichend) liegt.

Messung und Abschätzung

Quellenangabe ÖPUL 95 - 2000

N Emissionen ins Grundwasser: Dressel, J. (1992). Ergebnisse langjähriger Lysimeterversuche zur Stickstoffversicke-rung. 2. Lysimetertagung „Praktische Ergebnisse aus der Arbeit mit Lysimetern“. 28-29.4.1992. Bundesanstalt für Alpenländische Landwirtschaft. Gumpenstein.

Pötsch, E.M. (1996). Bedeutung von Lysimetern für die Grünlandwirtchaft. 6. Lysimetertagung „Lysimeter im Dienste des Grundwasserschutzes“. 16-17.4.1996. Bundesanstalt für Alpenländische Landwirtschaft. Gumpenstein.

P Emissionen ins Grundwasser: Eder, G. (1991). Stickstoff- und Phosphoraustrag unter Dauergrünland, ermittelt in Ly-simetern. Lysimetertagung „Art der Sickerwassergewinnung und Ergebnisinterpretati-on“. 16-17.4.1991. Bundesanstalt für Alpenländische Landwirtschaft. Gumpenstein.

Dersch, G. und J. Hösch (2002). Der internationale organische Stickstoffdauerdün-gungsversuch (IOSDV) Wien. Nährstoffbilanzen und Bodenkennwerte. Arch. Acker-, Pfl. Boden. Vol 48, S. 471-484

Bewertung der Kosten Im ÖPUL 2007 wird die Maßnahme Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel auf allen Ackerfutterflächen und Grünlandflächen mit 50 Euro/ha vergütet. Die Maßnahme enthält zwar noch andere Auflagen wie z.B. der Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmittel, Klärschlamm etc., jedoch werden diese Betriebsmittel auf Grünlandflächen nicht angewen-det, sodass die Maßnahme vor allem den Verzicht von Mineraldünger umfasst.

€ (0 – 100 Euro)

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9.7 Düngeabstand entlang von Gewässern

Beschreibung der Maßnahme

Bei der Düngung entlang von Oberflächengewässern sind laut Aktionsprogramm Nitrat die Randzonen so zu behandeln, dass ein direkter Düngereintrag in die Oberflächengewässer im Zuge der Düngerausbrinung sowie eine Düngerabschwemmung vermieden wird. Die ge-forderten Mindestabstände zum Gewässer sind vom Gewässertyp und der Hangneigung abhängig. Zu stehenden Gewässern ist ein Mindestabstand von 20 m einzuhalten. Bei einer Hangneigung von über 10 % der angrenzenden Fläche ist zu Fließgewässern ein Mindest-abstand von 10 m einzuhalten, bei geringerer Hangneigung von 5 m. Sofern die Hangnei-gung zum Gewässer weniger als 10 % ist und der Schlag sowohl kleiner als 1 ha ist und sei-ne Breite in Gewässerrichtung kleiner als 50 m ist, reicht ein Mindestabstand von 3 m aus.

Aktuelle Umsetzung

Aktionsprogramm Nitrat

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja fraglich ja ja

Kontrollierbarkeit

schwierig

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Sofern die Felder bis an den Rand der Gewässer reichen, könnte sich in diesen Bereichen durch die Nicht-Düngung ein Minderertrag ergeben, was zu Akzeptanzproblemen führen könnte. Die Maßnahme ist jedoch verpflichtend, ein Verstoß wird mit Reduktion der Mark-tordnungs-Direktzahlungen und von bestimmten Zahlungen im Rahmen der ländlichen Ent-wicklung geahndet (Cross Compliance).

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N-Emissionen ins Grundwasser:

Ein Düngeabstand entlang von Gewässern im Rahmen von 20 m bis 5 m kommt einem Düngeverzicht auf diesen Flächen gleich. Mit dem Simulationsprogramm SIMWAS-SER/STOTRASIM wurden in Oberösterreich und im Marchfeld Berechnungen zum Nitrataus-trag ins Grundwasser durchgeführt. Einer Situation ohne Düngegaben wurden Düngemen-gen gegenübergestellt, die den empfohlenen Düngehöhen für eine hohe Ertragserwartung in den Richtlinien für die sachgerechte Düngung, 6. Auflage entsprechen. Für die Vergleiche wurden nur viehlose Betriebe herangezogen.

Die Reduktion der Auswaschung findet nur auf dem Streifen entlang des Gewässers statt und muss dementsprechend der gesamten Feldfläche gegenübergestellt werden. Ein quad-ratisches Feld mit einer Größe von 1 ha grenzt an einer Seite an ein Gewässer. Ein Streifen entlang des Gewässers von 20 m, 10 m bzw. 5 m wird nicht gedüngt. Die Reduktion der Nit-

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ratauswaschung auf diesem Streifen wird auf das restliche Feld hochgerechnet. Ein Feld mit Gewässerrandstreifen wurde einem Feld ohne Gewässerrandstreifen gegenübergestellt.

Berechnung

N und P-Emissionen in Fließgewässer:

Ein Verzicht auf Düngemitteln in bestimmten Abschnitten eines Feldes bedeutet nicht nur eine Reduktion des Nitrataustrages ins Grundwasser, sondern auch die Verringerung des Nges Gehaltes im Boden. In weiterer Folge ist der in diesem Bereich im Boden gebundene Stickstoff, welcher bei einem Erosionsereignis erodiert, geringer, als bei einem Boden der höher gedüngt wird. Bodenabtrag findet jedoch je nach Feldform und Steilheit auch oberhalb dieser nicht-gedüngten Bereiche statt und das erodierte Material kann bei einem Nieder-schlagsereignis aus diesen Regionen des Feldes in das Gewässer transportiert werden, so-dass eine Reduktion des Gesamtnährstoffaustrags durch ein Nicht-Düngen der Gewässer-randstreifen nur eine geringe Wirksamkeit hat.

Das Risiko eines Direkteintrags der Düngemittel aufgrund einer Fehleinschätzung der Streu-breite durch die Landwirte wurde nicht in die Abschätzung mit eingerechnet. Dennoch stellt dies einen wichtigen Aspekt des möglichen Eintrags in Gewässer dar.

Abschätzung

Quellenangabe N Emissionen ins Grundwasser:

Wpa-Beratende Ingenieure, BA für Wasserwirtschaft, Institut für Kulturtechnik und Bo-denwasserhaushalt (2003). ÖPUL Evaluierung Themenbereich Grundwasserschutz. Nutzung des STOTRASIM/SIMWASSER Modellansatzes zur Nitrataustragungsgefähr-dung zur Beantwortung der wasserspezifischen Evaluierungsfragen. VI.1.B.1/VI.1.B.2/VI.1.B.3/VI.1.B.4

Bewertung der Kosten Von Maßnahmen bestehender gesetzlicher Regelungen werden die Kosten nicht berechnet.

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9.8 Gabenteilung

9.8.1 Gabenteilung ab 100 kg N/ha

Beschreibung der Maßnahme

Bei höheren Düngegaben soll eine Einzeldüngergabe in mehrere Gaben aufgeteilt werden. Das Aktionsprogramm Nitrat schreibt die Teilung von schnell wirkenden bzw. leicht löslichen Stickstoffgaben von mehr als 100 kg N/ha vor, ausgenommen bei Hackfrüchten und Gemü-sekulturen, wenn der Boden eine mittlere bis hohe Sorptionskraft aufweißt.

Aktuelle Umsetzung

Aktionsprogramm Nitrat

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja nein fraglich nein

Kontrollierbarkeit

schwer

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Eine zusätzliche Fahrt zur Ausbringung von Düngemittel kostet Zeit und Geld.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N-Emissionen ins Grundwasser:

Die Auswirkung der Gabenteilung auf die Auswaschung von Nitrat ins Grundwasser wurde in einem Forschungsprojekt für 2 Gebiete in Oberösterreich berechnet. Die Gabenteilung war Teil der Maßnahme 2.31 (ÖPUL 2000, Regionalprogramm Grundwasser 2000 NEU). Im Zu-ge der Evaluierung der Maßnahme wurden auch Berechnungen der Wirkung der Gabentei-lung auf die Nitratauswaschung gemacht.

Berechnung

Quellenangabe: N Emissionen ins Grundwasser:

Wpa-Beratende Ingenieure, BA für Wasserwirtschaft, Institut für Kulturtechnik und Bo-denwasserhaushalt (2003). Evaluierung der Auswirkung der Maßnahme 2.31 aus Ö-PUL (Regionalprogramm Grundwasser 2000 NEU) für die Verbesserung der Grund-wasserqualität am Beispiel von zwei Grundwassergebieten Oberösterreichs. For-schungsprojekt Nr. 1259 GZ 24.002/39-IIA1/01

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Bewertung der Kosten Von Maßnahmen bestehender gesetzlicher Regelungen werden die Kosten nicht berechnet.

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9.8.2 Gabenteilung ab 50 kg N/ha

Beschreibung der Maßnahme

Bei höheren Düngegaben soll die Einzeldüngergabe in mehrere Gaben aufgeteilt werden. Im Vertragswasserschutz Zirking darf eine maximale Teilgabe von 50 kg N/ha schnellwirksamen Stickstoffs nicht überschritten werden.

Aktuelle Umsetzung

Vertragswasserschutz Zirking

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja nein fraglich nein

Kontrollierbarkeit

schwer

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Eine zusätzliche Fahrt zur Ausbringung von Düngemittel kostet Zeit und Geld.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N-Emissionen ins Grundwasser:

Die Auswirkung der Gabenteilung auf die Auswaschung von Nitrat ins Grundwasser wurde in einem Forschungsprojekt für 2 Gebiete in Oberösterreich berechnet. Die Gabenteilung war Teil der Maßnahme 2.31 (ÖPUL 2000, Regionalprogramm Grundwasser 2000 NEU). Im Zu-ge der Evaluierung der Maßnahme wurden auch Berechnungen der Wirkung der Gabentei-lung auf die Nitratauswaschung gemacht.

Berechnung

Quellenangabe N Emissionen ins Grundwasser:

Wpa-Beratende Ingenieure, BA für Wasserwirtschaft, Institut für Kulturtechnik und Bo-denwasserhaushalt (2003). Evaluierung der Auswirkung der Maßnahme 2.31 aus Ö-PUL (Regionalprogramm Grundwasser 2000 NEU) für die Verbesserung der Grund-wasserqualität am Beispiel von zwei Grundwassergebieten Oberösterreichs. For-schungsprojekt Nr. 1259 GZ 24.002/39-IIA1/01

Bewertung der Kosten Eine zusätzliche Fahrt mit dem Güllefass kostet je nach verwendetem Güllefass 48,6 - 60,32 Euro/ha. Eine zusätzliche Fahrt mit dem Düngestreuer kostet 9 Euro/ha.

€ (0 – 100 Euro)

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Maßnahmenkatalog

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10 Düngung je nach Nährstoffgehalt im Boden

10.1 Düngung nach verfügbarem N im Boden, Acker

Beschreibung der Maßnahme

Der verfügbare Stickstoff wird als mineralischer N im Boden bestimmt (Nmin – Sollwertmetho-de). Hierbei wird die im Boden vorhanden Menge an mineralischem und daher pflanzenver-fügbarem Stickstoff bestimmt und vom Pflanzenbedarf (= Sollwert) abgezogen. Die Differenz ergibt die empfohlene Düngemenge. Alternativ kann bei einigen Kulturen (z.B. Winterweizen für das 2. und 3. Schossen) der N Versorgungsgrad der Pflanze mit dem N-Tester bestimmt werden. Dadurch kann die Düngung exakt and die jeweiligen Standortsverhältnisse und an die jährlich wechselnden Witterungsbedingungen und Pflanzenbestände angepasst wurden.

Aktuelle Umsetzung

Nitratinformationsdienst Niederösterreich (NID NÖ), NID OÖ, Vertragswasserschutz Zirking

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja nein ja nein

Anmerkungen zu Wirkung

Durch die Ermittlung des verfügbaren N im Boden wird die Düngung an die jeweiligen Standortsverhältnisse und an die jährlich wechselnden Witterungsbedingungen angepasst. Unnötige Überdüngungen, die das Grundwasser belasten könnten, werden dadurch vermie-den.

Kontrollierbarkeit

Schlecht: Es kann nur kontrolliert werden, ob eine Empfehlung vorliegt. Die Einhaltung dieser Empfehlung und somit die tatsächliche Düngehöhe kann nicht kontrolliert werden.

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Entscheidend für die gute Akzeptanz ist, dass die Empfehlungen zum richtigen Zeitpunkt vorliegen. Das erfordert kurze Analysezeiten. Die Bodenprobenahme ist ohne geeignete Ge-räte anstrengend, da die Bodenproben in 3 Tiefenstufen genommen werden müssen.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N-Emissionen ins Grundwasser:

Im Tullner Feld wurden von 2002 bis 2005 Messungen des im Boden nach der Ernte verblei-benden mineralischen Stickstoffs („Rest Nmin“) durchgeführt. Ab 2003 wurden dazu von den Landwirten paarweise Vergleichsschläge am selben Feldstück angelegt. Ein Teil des Schlags wurde entsprechend der NID-Empfehlung gedüngt, der zweite Teil erhielt höhere

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Düngemengen. Die Rest Nmin Gehalte der beiden Teilstücke wurden gegenübergestellt. Un-tersucht wurden Schläge, auf denen Körnermais oder Winterweizen angebaut worden war.

Messung

N-Emissionen in Fließgewässer:

Durch die Abstimmung der Düngung auf den tatsächlich benötigten Stickstoffgehalt für die Pflanze konnten die Landwirte im Tullner Feld bei Winterweizen bis zu 50 kg N/ha einsparen. Für die 1. Gabe wurde die Nmin - Sollwertmethode angewandt. Die Düngeempfehlungen für das Schossen und die Qualitätsdüngung wurden mithilfe eines Hydro N-Tester gegeben. Für Mais konnten durch die Nmin - Sollwertmethode Düngereduktionen von bis zu 30 kg N/ha erzielt werden.

Eine Reduktion von Düngemitteln bedeutet nicht nur eine Reduktion des Nitrataustrages ins Grundwasser, sondern auch die Verringerung des Nges Gehaltes im Boden. In weiterer Folge ist der im Boden gebundene Stickstoff, welcher bei einem Erosionsereignis erodiert, gerin-ger, als bei einem Boden der höher gedüngt wird. Durch eine Reduktion der Düngung im Bereich von 30 – 50 % kann angenommen werden, dass der Gesamtstickstoff im Boden im obersten Horizont ebenfalls um 30-50 % verringert wird. Durch die Verlagerung der Nährstof-fe im Boden werden die Düngegaben in den Boden transportiert, bei einem Erosionsereignis kann durch eine Düngereduktion ebenfalls mit einer Reduktion des Nges Gehaltes gerechnet werden.

Abschätzung

Quellenangabe ÖPUL 2000

N Emissionen ins Grundwasser: Wpa-Beratede Ingenieure (2006). NID – Nördliches Tullner Feld. Projektbericht.

Bewertung der Kosten Für die Düngeempfehlungen nach dem Sollwertsystem müssen Bodenproben genommen werden. Die Bodenprobennahme, Analyse des Bodens, sowie die Ausarbeitung der Dünge-empfehlung kostet pro Feldstück 100 Euro. Unter der Annahme, dass ein Feldstück im Mittel 2 ha groß ist, entspricht dass Kosten von 50 Euro/ha. Für Winterweizen werden zusätzlich Düngeempfehlungen zum 2. und 3. Schossen mithilfe des N-Testers gegeben. Diesbezüg-lich liegen die Kosten für die 3 Empfehlungen zu Winterweizen bei 74 Euro/ha und die Emp-fehlung zu Mais bei 50 Euro/ha. Die Kosten für Standarddüngemittel (Vollkorn plus) liegen bei ca. 228 Euro per Tonne (20 % N)(Auskunft Lagerhaus, Nov. 2006). Eine Düngeeinspa-rung von 50 kg N/ha bei Winterweizen würde demnach zu einer Verringerung der Kosten um 57 Euro/ha und von 30 kg N/ha bei Körnermais von 34 Euro/ha führen.

Für viehhaltende Betriebe ist zusätzlich eine Untersuchung des Nährstoffgehaltes der Gülle notwendig, diese Kosten liegen bei 50 Euro/ha.

€ (0 – 100 Euro)

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10.2 Düngung nach verfügbarem N im Boden, Gemüse

Beschreibung der Maßnahme

Zur Ermittlung des verfügbaren N im Boden wird die Nmin -Sollwertmethode herangezogen. Hierbei wird die im Boden vorhanden Menge an mineralischem und daher pflanzenverfügba-rem Stickstoff bestimmt und vom Pflanzenbedarf (= Sollwert) abgezogen. Die Differenz ergibt die empfohlene Düngemenge. Dadurch kann die Düngung exakt and die jeweiligen Stand-ortsverhältnisse und an die jährlich wechselnden Witterungsbedingungen angepasst werden. Nmin-Untersuchungen sind jährlich vor der ersten Düngung bzw. vor Anbau der Kultur und nach der Ernte durchzuführen.

Aktuelle Umsetzung

ÖPUL 2007

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja nein ja nein

Anmerkungen zu Wirkung

Größtenteils sind bei Gemüse aufgrund der kurzen Vegetationszeit (Salat) und der hohen Erträge mit hohen Marktqualitäten auch hohe Stickstoffgaben erforderlich. Da Gemüse überwiegend aus dem vegetativen Wachstum heraus geerntet wird und teilweise auch große Mengen an stickstoffreichen und schnell abbaubaren Ernteresten am Feld verbleiben, ist die Gefahr von Nitrateinträgen ins Grundwasser hoch. Zur Minimierung der Nitratausträge wird die Düngung von Gemüse auf den Bedarf abgestimmt.

Kontrollierbarkeit

Schlecht: Es kann nur kontrolliert werden, ob eine Empfehlung vorliegt. Die Einhaltung dieser Empfehlung und somit die tatsächliche Düngehöhe kann nicht kontrolliert werden.

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Entscheidend für die gute Akzeptanz ist, dass die Empfehlungen zum richtigen Zeitpunkt vorliegen. Das erfordert kurze Analysezeiten. Die Bodenprobenahme ist ohne geeignete Ge-räte anstrengend, da die Bodenproben in 3 Tiefenstufen genommen werden müssen.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N-Emissionen ins Grundwasser:

In zwei Versuchsstandorten im intensiven Gemüseanbaugebiet Eferding in Oberösterreich wurde die N-Sollwertmethode getestet. Die dort ermittelten Düngemengen wurden den Dün-gemengen gegenübergestellt, welche in den Richtlinien für die sachgerechte Düngung emp-fohlen worden sind. Je nach Standort und Vorfrucht wurde bei Salat eine Düngereduktion um

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bis zu 60 kg N/ha erreicht. Für Sellerie wurde eine Düngereduktion um 33 % durch die Nmin Methode erreicht.

Messung und Abschätzung

N-Emissionen in Fließgewässer:

Eine Reduktion von Düngemitteln bedeutet nicht nur eine Reduktion des Nitrataustrages ins Grundwasser, sondern auch die Verringerung des N Gehaltes im Boden. In weiterer Folge ist der im Boden gebundene Stickstoff, welcher bei einem Erosionsereignis erodiert, geringer, als bei einem Boden der höher gedüngt wird. Durch eine Reduktion der Düngung im Mittel um 30 % kann angenommen werden, dass der Gesamtstickstoff im Boden im obersten Hori-zont ebenfalls um maximal 30 % verringert wird. Durch die Verlagerung der Nährstoffe im Boden werden die Düngegaben in den Boden transportiert, bei einem Erosionsereignis kön-nen durch eine Düngereduktion somit im Extremfall bis zu 20 % weniger Nährstoffe abtrans-portiert werden, in der Praxis ist die Reduktion jedoch geringer.

Abschätzung

Quellenangabe ÖPUL 2000

N Emissionen ins Grundwasser: Dietrich, R., P. Liebhard, K. Eschlböck, M. Bäck & S. Hamedinger (2002). Bewertung von pflanzenbaulichen Maßnahmen zur Verminderung der Stickstoffverlagerung des Feldgemüsebaues im Südlichen Eferdinger Becken. Endbericht über die Versuchsjahre 2000/01 unter Berücksichtigung der Versuchsjahre 1999/2000. GZ 24.002/69-IIA1a/00.

Fachbeirates für Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz (2001). Bedarfsgerechte Dün-gung im Garten und Feldgemüsebau, Kulturdatenblätter. 2. Auflage, akutallisierte Ver-sion

Bewertung der Kosten Für die Düngeempfehlungen nach dem Sollwertsystem müssen Bodenproben genommen werden, darauf basierend werden die Düngeempfehlungen gegeben. Da die Feldstücke im Gemüsebau tendenziell kleiner sind und auch mehr Bodenproben pro Feldstück genommen werden müssen, kann mit 80 Euro/ha für die Beprobung und die Berechnung der empfohle-nen Düngemenge gerechnet werden. Die Kosten für Standarddüngemittel (Vollkorn plus) liegen bei ca. 228 Euro per Tonne (20 % N)(Auskunft Lagerhaus, Nov. 2006). Eine Dünge-einsparung von 60 kg N/ha bei Gemüse würde demnach zu einer Verringerung der Dünge-mittelkosten um 68 Euro/ha führen.

€ (0 – 100 Euro)

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Seite 74/115

10.3 Bodenkalkung

Beschreibung der Maßnahme

Bei Böden mit sauren pH-Werten soll durch Bodenkalkung der pH-Wert angehoben werden.

Aktuelle Umsetzung

Es konnten keine Projekte oder Programme mit dieser Maßnahme erhoben werden.

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

nein ja fraglich fraglich

Anmerkungen zu Wirkung

Die Löslichkeit von anorganischem Phosphat im Boden ändert sich mit dem pH Wert und der Ca-Konzentration im Boden. Laut Blume et al., 2002 stellt neben dem Humusgehalt und der Bodentextur der Kalkgehalt den dritten wesentlichen Steuerungsfaktor der Phosphatchemie eines Standortes dar3.

Kontrollierbarkeit

Durch Beleg des Kalkbezugs leicht möglich

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Eine Reihe von Vorteile der Bodenkalkung (höhere Bodenfruchtbarkeit im neutralen pH-Bereich, Aggregatstabilität, etc.) wirkt sich voraussichtlich günstig auf die Akzeptanz aus.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

P-Emissionen ins Grundwasser:

In einer Studie in Oberösterreich wurden die Phosphatgehalte der Grundwassermessstellen den naturräumlichen Begebenheiten und der Bewirtschaftung gegenüber gestellt. Die höchs-ten Phosphatgehalte traten bei Messstellen auf, die sich im Bereich von kalkfreien Böden mit pH Werten zwischen 4,9 und 6,3 befanden. Grundwassermessstellen, wo erhöhte Phos-phatgehalte festgestellt wurden, liegen überwiegend in Gebieten, wo entweder seichtgründi-ge Böden dominieren (Welser Haide) oder der Boden pH unter 6 liegt (Eferdinger Becken). Ein Vergleich der Böden mit pH-Werten unter 6 ergab einen um nahezu 50 % höheren Phosphatgehalt im Grundwasser an den Messstellen als bei Böden mit pH-Werten über 6.

Berechnung

3 Blume, H.P., G.W. Brümmer, U. Schwertmann, R. Horn, I. Kögel-Knaber, K. Stahr, K. Auerswald, L. Beyer, A. Hartmann, N. Litz, A. Scheinost, H. Stanjek, G. Welp, B.-M. Wilke (2002): Schef-fer/Schachtschabel Lehrbuch der Bodenkunde. 15. Auflage. Spektrum Akademischer Verlag. Heidel-berg, Berlin.

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P Emissionen ins Grundwasser: Wpa-Beratende Ingenieure, BA für Wasserwirtschaft, Institut für Kulturtechnik und Bo-denwasserhaushalt (2005). Phosphataustrag aus landwirtschaftlich genutzten Flächen. Forschungsprojekt

Bewertung der Kosten Das Ausbringen von Kalk auf einem Hektar Acker kostet 36 Euro/ha auf einem Hektar Wiese 22 Euro/ha.

€ (0 – 100 Euro)

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10.4 Düngung nach verfügbarem P im Boden

Beschreibung der Maßnahme

Durch eine gezielte Bodenprobenahme wird das verfügbare P im Boden gemessen und dar-auf basierend, je nach angebauter Kulturart, die Düngemenge ermittelt (laut Richtlinien für die sachgerechte Düngung, BMLFUW, 2006).

Aktuelle Umsetzung

ÖPUL 2007

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

nein ja nein ja

Kontrollierbarkeit

Schlecht: Es kann nur kontrolliert werden, ob eine Empfehlung vorliegt. Die Einhaltung dieser Empfehlung und die tatsächliche Düngehöhe kann nicht kontrolliert werden.

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Ähnlich der Maßnahme 10.1 Düngung nach verfügbarem N im Boden, Acker, da jedoch die Proben nur vom Oberboden genommen werden, ist die erforderliche Anstrengung gering.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

P-Emissionen ins Grundwasser:

In einem 12-jährigen Versuchsaufbau im semiariden Klimagebiet nahe Wien wurden unter-schiedliche Düngeniveaus zu Stickstoff und Phosphat beprobt. Die Düngevarianten umfass-ten keine P – Düngung, mineralische P Düngung und Gülle. Ein Verzicht der mineralischen Düngung ergab im Mittel von 12 Versuchsjahren gegenüber den ungedüngten Varianten nur tendenziell niedrigere Erträge und damit verbunden niedrigere Entzüge. Die Bilanzen waren jedoch alle positiv, während ein Verzicht auf mineralische P – Düngung negative Bilanzen ergab. Eine Bodenuntersuchung auf jenen Böden, die 12 Jahre nicht Phosphat gedüngt wur-den, ergab, dass der Gehaltsbereich immer noch in der Gehaltsklasse C (ausreichend, Richtlinien für die sachgerechte Düngung, 2006) liegen. Erst ab Zeiträumen von über 20 Jah-ren sollte eine Reduktion von P-Düngergaben auch im P-Gehalt im Boden sichtbar werden und sich auf die Phosphorauswaschung auswirken.

Ähnliche Ergebnisse liegen auch für Deutschland vor, wo seit über 10 Jahren nur mehr sehr geringe Düngeempfehlungen für Phosphor gegeben werden. Erst jetzt werden Auswirkungen der geringen Düngung sichtbar, und es werden wieder höhere Düngeempfehlungen speziell auf Böden mit geringen P-Gehalten diskutiert. Dementsprechend würde diese Maßnahme speziell für jene Böden angewendet werden, in denen der Phosphatgehalt sehr hoch ist (Ge-haltsklasse D und E laut Richtlinien für die sachgerechte Düngung, 2006). Auf diesen Böden wäre eine Wirkung auch sichtbar, während Böden die ohnehin Phosphatmangel bzw. gerin-

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Maßnahmenkatalog

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ge Phosphatgehalte haben, weiterhin mit Phosphor gut versorgt werden. Als Vergleich bei Maßnahme 9.5 Verzicht auf Mineraldünger, Acker wird auch auf Böden mit geringem Phos-phatgehalten auf eine mineralische P-Düngung verzichtet. Diese Böden werden keine Wir-kung in der Phosphataustragung zeigen.

Messung und Abschätzung

P-Emissionen in Fließgewässer:

Eine Reduktion der Düngemittel bedeutet auch die Verringerung des Pges Gehaltes im Bo-den. In weiterer Folge ist der im Boden gebundene Phosphor, welcher bei einem Erosions-ereignis abgetragen wird, geringer, als bei einem Boden der höher gedüngt wurde. Durch eine Reduktion der Düngung um 20 % kann angenommen werden, dass der Phosphorgehalt im Boden im obersten Horizont um maximal 20 % verringert wird, wodurch auch geringere Mengen an P über die Erosion in den Vorfluter abgetragen werden.

Abschätzung

Quellenangabe P Emissionen ins Grundwasser:

Dersch, G. und J. Hösch (2002). Der internationale organische Stickstoffdauerdün-gungsversuch (IOSDV) Wien. Nährstoffbilanzen und Bodenkennwerte. Arch. Acker-, Pfl. Boden. Vol 48, S. 471-484

Persönliche Gespräche Dersch, 2006

Bewertung der Kosten Die Kosten für den Flächenabgleich und einer Bodenprobennahme belaufen sich bei einer Probenahme von 25 Stich/ha auf 45 Euro/ha. Die Analytik im CAL-Extrakt beträgt 15 Euro/Schlag (Annahme 2 ha pro Schlag).

€ (0 – 100 Euro)

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11 Spezielle Düngeformen und –methoden

11.1 Nitrifikationshemmer zu Gülle

Beschreibung der Maßnahme

Durch Nitrifikationshemmer in der Gülle werden die Bodenbakterien Nitrosomonas gehemmt und die Umwandlung von Ammonium in Nitrat wird verzögert. Da Stickstoff in Form von Ammonium aufgrund seiner positiven Ladung im Boden festgehalten wird, wird auf diese Weise die Auswaschung vermindert. Die Stabilisatoren werden mit steigenden Bodentempe-raturen zunehmend abgebaut; dadurch nimmt die Wirkung im Laufe der Zeit ab.

Aktuelle Umsetzung

Es konnten keine Projekte oder Programme mit dieser Maßnahme erhoben werden.

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja nein nein nein

Kontrollierbarkeit

Leicht über Rechnungsbelege

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Nitrifikationshemmer verlangsamen die Umwandlung von Ammonium zum Nitrat. Der Wirk-stoff wird je nach Temperatur und Dosierung innerhalb von 6 bis 10 Wochen abgebaut, so dass zunächst nur geringe Nitratmengen freigesetzt werden. Stickstoffverluste ins Grund-wasser werden reduziert.

Jedoch sind Nitrifikationshemmer zur Gülle wie Piadin, Dicyandiamid, Dimethyl-pyrazolphosphat, etc zurzeit in Österreich nur schwer erhältlich. Über das Lagerhaus als derzeit größter Vertreiber von Düngemitteln können diese Produkte nicht bezogen werden.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N-Emissionen ins Grundwasser:

In einer Studie wurde die Wirkung des Stoffes Dimethylpyrazolphosphat (DMPP) als Nitrifika-tionshemmer zur Gülle getestet. Für Winterweizen und Winterraps wurden auf verschiede-nen Bodenarten in Deutschland Düngeversuche mit Gülle mit und ohne dem Wirkstoff DMPP durchgeführt. Am Beispiel des Löß-Lehms wird deutlich, dass selbst bei später Gülleanwen-dung ohne Einsatz dieses Inhibitors die Nitrifikation über Winter fast vollständig erfolgte. Damit einher ging ein deutlicher Austrag an Nitrat. Die Nitrifikationshemmende Wirkung hielt demgegenüber bei Güllegaben im Herbst teilweise bis in den März nächsten Jahres. Die Nitratauswaschung wurde reduziert.

Messung

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Maßnahmenkatalog

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Quellenangabe N Emissionen ins Grundwasser:

Albert, E. & W. Schliephake (2005).Entwicklung und Erprobung praxistauglicher Einsatzstrategien von Wirtschaftsdüngern zur Verminderung von diffusen Nährstof-fausträgen. Abschlussbericht zum Projektvorhaben 041.30 der Sächsischen Landes-anstalt für Landwirtschaft Laufzeit: 05/2003 – 04/2005. Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft. Schriftenreihe 10. Jahrgang, Heft 10

Bewertung der Kosten: Nitrifikationshemmer zur Gülle sind in Bayern in Einzelkanistern um 4-5 Euro per Liter erhält-lich (Piadin). Die Aufwandmengen der Nitrifikationshemmer für die Gülle variieren je nach Ausbringtermin und Anwendungsbereich zwischen 5 und 10 l/ha.

€ (0 – 100 Euro)

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11.2 Langsamwirkende N-Dünger

Beschreibung der Maßnahme

In einigen mineralischen Düngemitteln bzw. durch Zugaben von Nitrifikationshemmstoffen zu Düngemitteln wird die Umwandlung von Ammonium zu Nitrat durch selektive Hemmung der nitrifizierenden Bakterien über einen gewissen Zeitraum verzögert. Die Düngemittel geben langsam über einen längeren Zeitraum Nitrat ab. Die Nitratauswaschung ins Grundwasser ist vor allem bei Niederschlägen kurz nach der Düngegabe sehr hoch. Durch langsamwirkende N-Dünger wird die Gefahr der Auswaschung daher verringert.

Aktuelle Umsetzung

Es konnten keine Projekte oder Programme mit dieser Maßnahme erhoben werden.

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja nein nein nein

Kontrollierbarkeit

leicht

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Langsamwirksame N-Dünger sind sehr teurer und können dadurch die Anwendung dieser Düngemittel stark einschränken. Laut Landwirtschaftskammer Niederösterreich werden in Österreich langsamwirkende N-Dünger aufgrund ihrer hohen Kosten nur im Gemüsebau und für Zierpflanzen eingesetzt. Weiters sind laut Auskunft des Lagerhauses langsamwirksame N Dünger wie Entec DMPP, ALZON, etc zurzeit in Österreich kaum erhältlich. Über das Lager-haus als derzeit größter Vertreiber von Düngemitteln können diese Produkte nicht bezogen werden.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N-Emissionen ins Grundwasser:

Messungen zu Nitratauswaschungen wurden sowohl in Gefäßversuchen als auch in Frei-landversuchen durchgeführt. Als Düngemittel wurde der ENTEC Dünger DMPP mit Nitrifika-tionshemmer verwendet. Die verzögerte Nitratanlieferung aus stabilisierten N-Düngern ist an das Wachstum angepasst. Nach 4 bis 10 Wochen geht die Hemmwirkung von ENTEC zu-rück. Der gedüngte Stickstoff wird in Nitrat umgewandelt und kann zum Bedarfszeitpunkt Juni relativ rasch aufgenommen werden. Die Gefahr der Sickstoffauswaschung wird dadurch verringert.

Messung

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Quellenangabe N Emissionen ins Grundwasser:

Zerulla, W., Pasda, G. & A.,W. Wissemeier (2004). Ökologische und pflanzenbauliche Effekte des Nitrifikationsinhibitors DMPP (ENTEC). Klimawandel – Auswirkungen auf Umwelt und Agrarproduktion. ALVA Jahrestagung 2004. Wien.

Bewertung der Kosten Die Kosten für Standarddüngemittel (Vollkorn plus) liegen bei ca. 228 Euro per Tonne (20 % N) (Auskunft Lagerhaus, Nov. 2006). Das Düngemittel ENTEC DMPP Nitrifikationsinhibator (26 %) liegen bei ca. 576 Euro per Tonne (Landwirtschaftskammer NÖ, Nov. 2006). Für die Düngegaben von Getreide oder Mais (N-Düngung laut Richtlinien für die sachgerechte Dün-gung, 2006) ist somit mit einem Mehraufwand von 87 – 151 Euro/ha zu rechnen.

€€ (>100 – 200 Euro)

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11.3 Unterfußdüngung

Beschreibung der Maßnahme

Beim Anbau von Mais wird gleichzeitig eine N-P-Düngegabe ca. 5 cm entfernt vom Saatgut in den Boden gelegt.

Aktuelle Umsetzung

Es konnten keine Projekte oder Programme mit dieser Maßnahme erhoben werden.

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

nein nein ja ja

Kontrollierbarkeit

leicht

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Selbst bei relativ hohen Nährstoffgehalten im Boden hat sich die Unterfußdüngung beim Mais als vorteilhaft erwiesen. Insbesondere die Jugendentwicklung wird deutlich beschleu-nigt, wenn im nahen Umfeld des Maissaatgutes hohe Stickstoff- und Phosphatkonzentratio-nen vorhanden sind. Eine spezielle Düngemaschine ist jedoch erforderlich.

Problematisch bei der Unterfußdüngung mit Mineraldüngern kann allerdings sein, dass damit häufig schon ein Drittel bis zur Hälfte des Phosphatbedarfs der Pflanzen abgedeckt wird. Betriebe, bei denen aufgrund intensiver Veredlung mit der Gülle mehr Phosphat anfällt als zur Düngung benötigt wird, haben aufgrund der mineralischen Unterfußdüngung noch deut-lich mehr Überschussgülle als ohnehin schon. Eine Unterfußdüngung mit Gülle wird derzeit auf Versuchsflächen in Deutschland getestet (Landwirtschaftskammer in Wehnen).

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N und P-Emissionen in Fließgewässer:

Vor allem bei Mais ist es von Vorteil die erste Gabe als Unterfußdüngung zu geben. Eine Erhebung der Wasserschutzberatung Oberösterreich von ca. 50 Betrieben für das Gebiet der Traun-Enns Platte ergab für die Unterfußdüngung zu Mais eine durchschnittliche Düngehöhe von 31 kg N/ha Stickstoff und 56 kg P2O5. Für Mais in mittlerer Ertragslage empfehlen die Richtlinien für die sachgerechten Düngung, 2006 eine Stickstoffdüngegabe von 120 – 140 kg N/ha und eine Phosphorgabe von 85 kg P2O5 (Gehaltsstufe C lt. Richtlinien für die sachgerechte Düngung, 2006). Bereits ein Viertel des Stickstoff- und 65 % des Phosphorbe-darfs der Maispflanze wurden bei der Unterfußdüngung ausgebracht. Da eine Unterfußdün-gung die Nährstoffe in einer Tiefe von ca. 5 cm unterhalb des Saatkorns ablegt, können die Nährstoffe durch Bodenerosion nicht abgetragen werden.

Abschätzung

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Maßnahmenkatalog

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Bewertung der Kosten Je nach Sämaschinentyp kostet der Aufsatz für eine Unterfußdüngung (Düngekasten mit Schleppschare) zwischen 3.300 Euro (4-reihig) und 5.000 Euro (6-reihig). Die durchschnittli-che Betriebsgröße liegt laut Agrarstrukturerhebung 2003 bei 18,4 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche. Unter der Annahme die Anschaffung würde eine Abschreibung von 5 Jahren besitzen, würden die Kosten von 36 Euro/ha bis 54 Euro/ha betragen.

€ (0 – 100 Euro)

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12 Verzicht auf Wachstumsregulatoren

12.1 Verzicht auf Wachstumsregulatoren

Beschreibung der Maßnahme

Auf Getreideflächen dürfen keine Wachstumsregulatoren angewendet werden.

Aktuelle Umsetzung

Es konnten keine Projekte oder Programme mit dieser Maßnahme erhoben werden.

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja nein ja nein

Anmerkungen zu Wirkung

Wachstumsregulatoren bewirken eine Verdickung und Verkürzung der Getreidehalme und dadurch eine bessere Standfestigkeit. Durch die Anwendung von Wachstumsregulatoren können intensivere Anbauverfahren und in Folge eine höhere Stickstoffdüngung angewendet werden, die Gefahr der Stickstoffauswaschung steigt. Mit der Maßnahme ist in der Regel ein Rückgang der Intensität bei den einzelnen Kulturen verbunden, was zu Einsparungen beim Düngemitteleinsatz führt. Dadurch werden umweltrelevante Effekte wie die Verringerung der Belastung der Biosphäre mit Pflanzenschutzmitteln, Minderung des Nitrat- bzw. Pflanzen-schutzmitteleintrags ins Grundwasser, sowie eine Reduktion des Nährstoff- bzw. Pflanzen-schutzmittelaustrags in Oberflächengewässer erreicht.

Kontrollierbarkeit

Eingeschränkt möglich durch die Kontrolle der Lagerbestände

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Der Einsatz von Wachstumsregulatoren erhöht die Ernteerträge und die Getreidequalität. In Österreich kommen Wachstumsregulatoren vor allem in Gebieten mit hohen Niederschlägen zum Einsatz, da dort bei bestimmten Getreidesorten, das Stengelwachstum sehr stark ist, und somit die Gefahr steigt, dass die Getreidehalme kippen. Im Trockenraum Österreichs sind Wachstumsregulatoren daher kaum im Einsatz. In Oberösterreich ist der Einsatz von Wachstumsregulatoren Sortenabhängig.

Die Maßnahme wurde im ÖPUL 2000, sowie MEPL II 2007 – 2013 des Bundesland Baden-Württemberg angeboten und hatte eine sehr hohe Akzeptanz (Baden-Württemberg >75 % der als potentiellen Fläche).

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Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N-Emissionen ins Grundwasser:

Durch den Einsatz von Wachstumsregulatoren ist eine höhere Stickstoffdüngung möglich. Ein Verzicht auf Wachstumsregulatoren führt laut Auskunft der Landwirtschaftskammer Nie-derösterreich und der Befragung einiger Landwirte zu einem maximalen Düngereduktion von 5 %. Dementsprechend liegt die Reduktion der Nitratauswaschung zwischen 0-5 %.

Befragung und Annahme

N-Emissionen in Fließgewässer:

Eine Reduktion der Düngegaben von ca. 5 % bedeutet auch die Verringerung des Nges Ge-haltes im Boden in diesem Bereich. In weiterer Folge ist der im Boden gebundene Stickstoff, welcher bei einem Erosionsereignis erodiert werden kann, geringer, als bei einem Boden der höher gedüngt wird. Die Verringerung des Stickstoffaustrags in Fließgewässer liegt im Ex-tremfall somit bei 5 %, in der Praxis wird die Reduktion jedoch wesentlich darunter liegen.

Abschätzung

Quellenangabe ÖPUL 98 - 00

Bewertung der Kosten ÖPUL 2000 vergütet den Verzicht auf Wachstumsregulatoren mit 43,6 €/ha je Hektar Getrei-

defläche.

€ (0 – 100 Euro)

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13 Erstellen von Nährstoffbilanzen

13.1 N-Bilanz für den Betrieb

Beschreibung der Maßnahme

Die Betriebsbilanz für Stickstoff umfasst die Düngeplanung zu Beginn des Jahres, die Be-rechnung des N-Anfalls aus dem Viehbesatz, Aufzeichnung der Düngerzukäufe und am En-de des Jahres eine Bilanzierung. Ziel der Betriebsbilanz für Stickstoff ist, die Düngeintensität am Betrieb an den tatsächlichen Nährstoffbedarf anzupassen.

Aktuelle Umsetzung

ÖPUL 2007

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja nein ja nein

Kontrollierbarkeit:

leicht

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Eine Befragung der Teilnehmer der ÖPUL 2000 Maßnahme Projekte für den vorbeugenden Gewässerschutz ergab eine positive Beurteilung der Maßnahme durch die Landwirte. Auch bei 50 % der Nichtteilnehmer der Maßnahme stößt die N-Bilanz für den Betrieb auf positive Resonanz, jedoch ist der Zeit- und Rechenaufwand für einige Betriebe ein Grund für eine Nichtteilnahme. Vorbehalte sind eher bei viehhaltenden Betrieben zu erwarten.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N-Emissionen ins Grundwasser:

Im Rahmen eines Forschungsprojektes wurde in 2 Gebieten in Oberösterreich für einen Großteil der Betriebe eine Nährstoffbilanzierung durchgeführt. Dabei konnten Unterschiede in den N-Bilanzen festgestellt werden, zwischen Betrieben, die die Maßnahme selbst durch-führen und eine N-Bilanz für ihren Betrieb rechnen und Betrieben die keine Bilanzierung durchführen.

Durch die Berechnung der N-Bilanz für den Einzelschlag sind durch die Bewusstseinsbildung noch weitere Wirkungen zu erwarten, die jedoch nicht abgeschätzt werden konnten.

Erhebung als Basis für die Berechnung und Abschätzung

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N-Emissionen in Fließgewässer:

Durch die Berechnung der Betriebbilanz erhalten die Landwirte ein genaueres Bild über die Nährstoffsituation am Betrieb und können die Düngegaben entsprechend auf diese Situation am Betrieb abstimmen. Dadurch werden zu hohe Düngegaben vermieden. Die Reduktion der Stickstoffdüngegaben durch eine Betriebsbilanz liegt etwa zwischen 0-20 %. Eine Re-duktion von Düngemitteln bedeutet nicht nur eine Reduktion des Nitrataustrages ins Grund-wasser, sondern auch die Verringerung des Nges Gehaltes im Boden. In weiterer Folge ist der im Boden gebundene Stickstoff, welcher bei einem Erosionsereignis erodiert, geringer, als bei einem Boden der höher gedüngt wird. Durch eine Reduktion der Düngung zwischen 0-20 % kann angenommen werden, dass der Gesamtstickstoff, im Boden im obersten Horizont um maximal 20 % verringert wird. Durch die Verlagerung der Nährstoffe im Boden werden die Düngegaben in den Boden transportiert, bei einem Erosionsereignis können durch eine Düngereduktion somit im Extremfall bis zu 20 % weniger Nährstoffe abtransportiert werden, in der Praxis ist die Reduktion jedoch geringer.

Abschätzung

Quellenangabe ÖPUL 2000

N Emissionen ins Grundwasser: Wpa-Beratende Ingenieure, BA für Wasserwirtschaft, Institut für Kulturtechnik und Bo-denwasserhaushalt (2003). Evaluierung der Auswirkung der Maßnahme 2.31 aus Ö-PUL (Regionalprogramm Grundwasser 2000 NEU) für die Verbesserung der Grund-wasserqualität am Beispiel von zwei Grundwassergebieten Oberösterreichs. For-schungsprojekt Nr. 1259 GZ 24.002/39-IIA1/01

Bewertung der Kosten Im Rahmen von ÖPUL 2007 Maßnahme Vorbeugender Boden- und Gewässerschutz wird die Betriebliche Nährstoffbilanzierung als Zusatzprämie für Management und Bilanzierung mit 20 Euro/ha vergütet. Dies gilt für die ersten 20 ha Ackerland. Die durchschnittliche Acker-fläche eines Betriebes in Österreich liegt unter 20 ha, sodass 20 Euro/ha für die Bewertung der Kosten herangezogen werden konnte.

€ (0 – 100 Euro)

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13.2 P-Bilanz für den Betrieb

Beschreibung der Maßnahme

Die Betriebsbilanz für Phosphor umfasst die Düngeplanung zu Beginn des Jahres, Aufzeich-nung der Düngezukäufe die Berechnung des P-Anfalls aus dem Viehbesatz, und am Ende des Jahres eine Bilanzierung des Phosphors. Ziel der Betriebsbilanz für Phosphordünger ist, die Düngeintensität am Betrieb an den tatsächlichen Nährstoffbedarf anzupassen, und da-durch ein Übermaß an Phosphordüngung zu vermeiden.

Aktuelle Umsetzung

Es konnten keine Projekte oder Programme mit dieser Maßnahme erhoben werden.

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

nein ja nein ja

Kontrollierbarkeit

leicht

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Mit einer Berechnung von P-Betriebsbilanzen haben Landwirte eine Möglichkeit P-Über-bilanzen zu erkennen und steuernd einzugreifen, indem zum Beispiel der P-Mineraldünger-einsatz reduziert wird, evt. Wirtschaftsdünger abgegeben wird oder Möglichkeiten zur Reduk-tion des P-Gehalts im Wirtschaftsdünger ergriffen werden. Andererseits könnte jedoch der hohe Arbeits- und Rechenaufwand die Akzeptanz reduzieren. Vorbehalte sind eher bei vieh-haltenden Betrieben zu erwarten.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

P-Emissionen ins Grundwasser:

Im Rahmen eines Forschungsprojektes in Oberösterreich wurden für zahlreiche Betriebe P-Betriebsbilanzen gerechnet. Teilweise nahmen die Betriebe an der ÖPUL 2000 Maßnahme Projekte für den vorbeugenden Gewässerschutz teil und berechneten diesbezüglich bereits Betriebsbilanzen für Phosphor. Die Betriebe bemaßen die Höhe ihrer P-Düngegaben ent-sprechend der Betriebsbilanz, während Betriebe, die keine Betriebsbilanzen berechneten, meist höhere P-Düngegaben hatten. Im Rahmen dieser Studie konnte gezeigt werden, dass hohe P-Gehalte im Boden auf Betrieben mit hohen P-Bilanzen auftreten und dass positive P-Bilanzen auf diesen Betrieben überwiegen.

Durch die Berechnung der N-Bilanz für den Einzelschlag sind durch die Bewusstseinsbildung noch weitere Wirkungen zu erwarten, die jedoch nicht abgeschätzt werden konnten.

Erhebung als Basis der Berechnung

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P-Emissionen in Fließgewässer:

Gleich wie bei ÖPUL 2000 Maßnahme N-Bilanz für den Betrieb erhalten die Landwirte auch durch die Berechnung der P-Betriebbilanz ein genaueres Bild über die Nährstoffsituation am Betrieb und können die Düngegaben entsprechend auf diese Situation am Betrieb abstim-men. Dadurch werden zu hohe Düngegaben vermieden. Jene Betriebe in Oberösterreich, die an der ÖPUL 2000 Maßnahme Projekte für den vorbeugenden Gewässerschutz teilnehmen, müssen auch Betriebsbilanzen rechnen. In einer Studie wurde untersucht ob die Berechnung der Betriebsbilanzen auch Auswirkungen auf die Höhe der Düngemenge hat. Im Durch-schnitt düngen Landwirte die an der Maßnahme Projekte für den vorbeugenden Gewässer-schutz teilnehmen oder Biologische Wirtschaftsweise um 33 % weniger als Betriebe, die nicht an dieser Maßnahme teilnehmen. Eine Reduktion von Düngemitteln bedeutet auch die Verringerung des Pges Gehaltes im Boden. In weiterer Folge ist der im Boden gebundene Phosphor, welcher bei einem Erosionsereignis erodiert, geringer, als bei einem Boden der höher gedüngt wird. Durch eine Reduktion des Gesamtphosphorgehaltes im Boden im obersten Horizont zwischen 0-20 % kann angenommen werden. Durch die Verlagerung der Nährstoffe im Boden werden die Düngegaben in den Boden transportiert, bei einem Erosi-onsereignis kann durch eine Düngereduktion somit maximal mit 0-20 % gerechnet werden, in der Praxis ist die Reduktion jedoch geringer.

Abschätzung

Quellenangabe ÖPUL 2000

P Emissionen ins Grundwasser: Wpa-Beratende Ingenieure, BA für Wasserwirtschaft, Institut für Kulturtechnik und Bo-denwasserhaushalt (2005). Phosphataustrag aus landwirtschaftlich genutzten Flächen. Forschungsprojekt

P-Emissionen in Fließgewässer: Wpa-Beratende Ingenieure, BA für Wasserwirtschaft, Institut für Kulturtechnik und Bo-denwasserhaushalt (2005). Phosphataustrag aus landwirtschaftlich genutzten Flächen. Forschungsprojekt

Bewertung der Kosten Im Rahmen von ÖPUL 2007 Maßnahme Vorbeugender Boden- und Gewässerschutz wird die Betriebliche Nährstoffbilanzierung als Zusatzprämie für Management und Bilanzierung mit 20 Euro/ha vergütet. Dies gilt für die ersten 20 ha Ackerland. Die durchschnittliche Acker-fläche eines Betriebes in Österreich liegt unter 20 ha, sodass 20 Euro/ha für die Bewertung der Kosten herangezogen werden konnte.

€ (0 – 100 Euro)

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13.3 N-Bilanz für den Einzelschlag

Beschreibung der Maßnahme

Für jeden Schlag wird zu Beginn des Jahres eine Düngeplanung vorgenommen. Während des Jahres werden Aufzeichnungen über die Düngung des Schlages geführt, um am Ende des Jahres eine Bilanzierung des Schlages durchführen zu können. Ziel ist, die optimale Steuerung des Stickstoffaufwands am Einzelschlag. Dadurch wird ein Stickstoffüberschuss vermieden, der zu einer Nitratauswaschung ins Grundwasser führen kann.

Aktuelle Umsetzung

ÖPUL 2007

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja nein ja nein

Kontrollierbarkeit

leicht

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Der hohe Arbeits- und Rechenaufwand könnte die Akzeptanz reduzieren. Vorbehalte sind eher bei viehhaltenden Betrieben zu erwarten.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N-Emissionen ins Grundwasser:

In einer Untersuchung wurden in Oberösterreich für 2 Testgebiete Schlagbilanzen gerechnet. Schlagbilanzen von Betrieben, die aufgrund der Teilnahme an der ÖPUL 2000 Maßnahme Projekte für den vorbeugenden Gewässerschutz, Untermaßnahme Schlagbezogene Auf-zeichnungen, wurden Schlagbilanzen gegenübergestellt, von Landwirten die nicht an der Maßnahme teilnehmen, und somit keine Bilanzen rechneten. Die durchschnittlichen Schlag-bilanzen der Erhebungsbetriebe, die an der Maßnahme teilnahmen, waren signifikant niedri-ger als die der Nichtteilnehmern.

Durch die Berechnung der N-Bilanz für den Einzelschlag sind durch die Bewusstseinsbildung noch weitere Wirkungen zu erwarten, die jedoch nicht abgeschätzt werden konnten.

Erhebungen als Basis für die Berechnung und Abschätzung

N Emissionen in Fließgewässer:

Durch die Berechnung der Schlagbilanz erhalten die Landwirte ein genaueres Bild über die Nährstoffsituation und können die Düngegaben entsprechend planen. Dadurch werden zu hohe Düngegaben vermieden. Die Reduktion der Stickstoffdüngegaben durch eine Betriebs-

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bilanz können auf bis zu 40 % geschätzt werden. Eine Reduktion von Düngemitteln bedeutet nicht nur eine Reduktion des Nitrataustrages ins Grundwasser, sondern auch die Verringe-rung des Nges Gehaltes im Boden. In weiterer Folge ist der im Boden gebundene Stickstoff, welcher bei einem Erosionsereignis erodiert, geringer, als bei einem Boden der höher ge-düngt wird. Durch eine Reduktion der Düngung zwischen 0-40 % kann angenommen wer-den, dass der Gesamtstickstoff im Boden im obersten Horizont ebenfalls verringert wird. Durch die Verlagerung der Nährstoffe im Boden werden die Düngegaben in den Boden transportiert, bei einem Erosionsereignis können durch eine Düngereduktion somit im Ex-tremfall bis zu 20 % weniger Nährstoffe abtransportiert werden, in der Praxis ist die Redukti-on jedoch geringer.

Abschätzung

Quellenangabe ÖPUL 2000

N Emissionen ins Grundwasser: Wpa-Beratende Ingenieure, BA für Wasserwirtschaft, Institut für Kulturtechnik und Bo-denwasserhaushalt (2003). Evaluierung der Auswirkung der Maßnahme 2.31 aus Ö-PUL (Regionalprogramm Grundwasser 2000 NEU) für die Verbesserung der Grund-wasserqualität am Beispiel von zwei Grundwassergebieten Oberösterreichs. For-schungsprojekt Nr. 1259 GZ 24.002/39-IIA1/01

Bewertung der Kosten Im ÖPUL 2007 im Rahmen der Maßnahme Vorbeugender Boden- und Gewässerschutz wird die Schlagbezogene Planung, Aufzeichnung und Bilanzierung je nach Viehbestand mit 35 Euro/ha für Betriebe mit >0,5 GVE/ha und mit 25 Euro/ha für Betriebe mit <0,5 GVE/ha vergütet.

€ (0 – 100 Euro)

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14 Schulung, Weiterbildung und Bewusstseinsbildung

14.1 Schulung, Weiterbildung und Bewusstseinsbildung

Beschreibung der Maßnahme

Der Bewirtschafter eines Betriebes nimmt an einer Lehrveranstaltung zu unterschiedlichen landwirtschaftlichen Themen teil. Ein Teil der Lehrveranstaltung kann auch in Form von Ex-kursionen durchgeführt werden. Schulungen werden im ÖPUL 2007 zu unterschiedlichen Maßnahmen angeboten.

Aktuelle Umsetzung

ÖPUL 2007

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja ja ja ja

Kontrollierbarkeit

Leicht (Teilnahmebestätigung)

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Wenn die Schulungen teilweise abends oder in Zeiten geringerer landwirtschaftlicher Aktivi-tät stattfinden, sollte die Akzeptanz gut sein.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

Für Schulungsmaßnahmen kann keine Wirkung in allgemeiner Form angeben werden, da diese immer nur in Kombination mit einer konkreten Maßnahme eintritt. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass sich die Wirkung fast aller Maßnahmen durch Beratungs-, Aus-bildungs- und Schulungsmaßnahmen verbessern lässt bzw. die zu den einzelnen Maßnah-men angegebene Wirkung ohne Beratungs-, Ausbildungs- und Schulungsmaßnahmen nicht erwartet werden kann. Besonders sensibel in dieser Hinsicht sind vor allem Maßnahmen für eine verbesserte Steuerung des Nährstoffeinsatzes (Bilanzierungen, etc. Maßnahmen. Nr. 13.1, 13.2 und 13.3), aber auch die Anlage von Begrünungen (Maßnahme Nr. 4), Unter-, Mulch- und Direktsaat (Maßnahme Nr. 4.2, 5, 7).

Quellenangabe ÖPUL 98 – 2000

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Bewertung der Kosten Die Kosten für eine 1-tägige Schulung mit ca. 15 Teilnehmern belaufen sich auf etwa 1.000 Euro. Die Kosten für einen Schulungsraum liegen bei ca. 200 Euro, sodass sich die Kosten für eine Schulung insgesamt auf ca. 1.200 Euro belaufen.

Die durchschnittliche Betriebsgröße laut Agrarstrukturerhebung 2003 in Österreich liegt bei 18,4 ha landwirtschaftliche Nutzfläche. Die Kosten für eine Schulung wurde je Teilnehmer auf die durchschnittliche landwirtschaftliche Nutzfläche umgelegt.

€ (0 – 100 Euro)

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15 Düngegeräteauflagen

15.1 Bodennahe Ausbringung von Wirtschaftsdünger

Beschreibung der Maßnahme

Eine Bodennahme Ausbringung von Wirtschaftsdüngern kann mit Schleppschläuchen oder Injektorgeräten durchgeführt werden. Dadurch minimieren sich die Ausbringungsverluste von Stickstoff und die Düngung kann reduziert werden.

Aktuelle Umsetzung

ÖPUL 2007

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja nein ja ja

Kontrollierbarkeit

mäßig

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Kauf eines eigenen Güllefasses mit Schleppschlauch oder Injektoraufsätzen. Zusätzlich be-steht bei der Verwendung von Injektionsgeräten im Grünland die Gefahr einer Narbenverlet-zung.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N-Emissionen ins Grundwasser:

In einer Studie in Oberösterreich wurden die Wirksamkeit und die Akzeptanz von Gewässer-schutzmaßnahmen in einem Testgebiet evaluiert. Auf 83 Feldstücken erfolgte in 2 Untersu-chungsjahren eine bodennahe Ausbringung des Wirtschaftsdüngers. Durch die bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger werden die gasförmigen N-Verluste reduziert und damit der Ausnutzungsgrad des Düngerstickstoffs verbessert. Es wurde daher untersucht, ob Schläge mit bodennaher Ausbringung weniger Dünger erhalten hatten, was einen Hinweis darauf darstellen würde, dass Landwirte auch tatsächlich von einem besseren Ausnutzungs-grad ausgehen und das bei ihrer Düngung berücksichtigen. Die Vergleiche wurden für Win-tergerste, Winterweizen und Mais durchgeführt.

Erhebung und Berechnung

P-Emissionen in Fließgewässer:

Messungen auf Dauergrünland der Bayrischen Landesanstalt für Landwirtschaft zeigen, dass Starkregen direkt nach organischer Dünung auch bei Grünland über Makroporen und

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dem Zwischenabfluss Belastungsspitzen für den P-Eintrag in Oberflächengewässer bedeu-ten können. Versuche mit Gülleinjektionen ergaben niedrigere P-Konzentrationen, P-Frachten und einen geringeren Anteil an partikulärem Phosphor gegenüber oberflächlicher Ausbringung (Gülleausbringung mit Prallteller).

Messung und Abschätzung

N-Emissionen in Fließgewässer:

Bei der Verwendung von Injektorgeräten wird die Gülle gleichmäßig in den Boden eingear-beitet (meist in 2 cm Tiefe), die Gefahr eines Nährstoffabtrags durch oberflächliche Boden-erosion wird dadurch verringert. Bei der Verwendung von Schleppschläuchen wird die Gülle auf die Bodenoberfläche aufgebracht eine Verringerung der Nährstoffausträge durch diese Form der Gülleausbringung kann nicht angenommen werden.

Abschätzung

Quellenangabe ÖPUL 2000

N Emissionen ins Grundwasser: Wpa-Beratende Ingenieure, BA für Wasserwirtschaft, Institut für Kulturtechnik und Bo-denwasserhaushalt (2003). Evaluierung der Auswirkung der Maßnahme 2.31 aus Ö-PUL (Regionalprogramm Grundwasser 2000 NEU) für die Verbesserung der Grund-wasserqualität am Beispiel von zwei Grundwassergebieten Oberösterreichs. For-schungsprojekt Nr. 1259 GZ 24.002/39-IIA1/01

P Emissionen ins Grundwasser: Diepolder M., S. Raschbacher, Th. Ebertseder (2005): P-Austrag aus Drainagen unter Wirtschaftsgrünland. SUB 12, 6-10

Bewertung der Kosten ÖPUL 2007 vergütet die Verlustarme Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Biogasgülle mit 1 Euro/m³. Gefördert werden maximal 30 m³/ha bodennah ausgebrachter Wirtschaftsdünger (entspricht je Gülle 102 kg N/ha Kuhgülle und 180 kg N/ha Schweinegül-le).

€ (0 – 100 Euro)

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16 Beschränkung des Viehbesatzes

16.1 Viehbestandsobergrenzen

Beschreibung der Maßnahme

Festlegen einer Viehbestandsobergrenze pro Flächeneinheit (GVE/ha)

Aktuelle Umsetzung

Es konnten keine Projekte oder Programme mit dieser Maßnahme erhoben werden.

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der Nährstoffemmissionen

Die Beschränkung des Viehbesatzes wird und wurde zwar in Umweltprogrammen als Maß-nahme zur Reduktion der Nährstoffausträge aus der Landwirtschaft angewendet, eine Be-wertung der Wirkung ist aber schwer bis kaum möglich:

• da die Wahl einer Bezugsgröße, gegenüber der die Wirkung zu bewerten ist, voll-kommen willkürlich wäre

• und weil es darauf ankommt, wo und unter welchen Bedingungen der aus dem Vieh-bestand anfallende Wirtschaftsdünger verwertet wird:

o am eigenen Betrieb oder auf fremden Betrieben

o zu Kulturen mit hohem oder niedrigen N-Bedarf

o zu geeigneten oder ungünstigen Zeitpunkten

Folgerichtig beschränkt die EU-Nitratrichtlinie nicht den Viehbesatz an sich sondern lediglich die Menge an Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern, die pro Fläche maximal verwertet werden kann. Sie legt also eine Düngeobergrenze fest und die Wirkung ist dementsprechend zu be-werten (siehe Maßnahmen 9.1 Festlegen von kulturspezifischen Düngerobergrenzen, Acker, 9.2 Reduktion der Düngung im Grünland, 9.3 Reduktion der Düngung im Grün-land Reduktion der Düngung im Obst- und Weinbau und 9.4 Festlegung von Dünger-obergrenzen bei Hopfen). Fällt auf einem Betrieb mehr Wirtschaftsdünger an, als der in der Nitratrichtlinie festgelegten Düngeobergrenze entspricht, so hat dieser Betrieb zum Beispiel die Möglichkeit den Wirtschaftsdünger an einen anderen abzugeben. Die Bewertung der Maßnahme erfolgt dann so wie unter 18.2 Güllebörsen.

Kontrollierbarkeit

leicht

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Eine Verringerung des Viehbesatzes durch das Einführen von Obergrenzen stellt für jene Betriebe, die ihr Einkommen in der Viehhaltung erwirtschaften und die über dieser Grenze liegen, eine erhebliche Einschränkung ihrer Erwerbsmöglichkeiten dar, sodass Akzeptanz-probleme zu erwarten sind.

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Quellenangabe ÖPUL 95 – 2000

Bewertung der Kosten

Nicht möglich

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16.2 Aufstockungsverbot

Beschreibung der Maßnahme

Eine Erhöhung des Viehbestandes pro Flächeneinheit ist verboten.

Aktuelle Umsetzung

Es konnten keine Projekte oder Programme mit dieser Maßnahme erhoben werden.

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

nein nein nein nein

Eine Reduktion der Emissionen wird nicht erzielt, es wird aber verhindert, dass sie sich auf Grund einer Intensivierung der Tierhaltung erhöhen.

Kontrollierbarkeit

leicht

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Eingeschränkter Handlungsspielraum für Landwirte, möglicherweise abnehmende Konkur-renzfähigkeit der Tierproduktion

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

Mit dieser Maßnahme können keine Verbesserungen gegenüber dem Statuts quo bewirkt werden, Verschlechterungen durch eine Intensivierung der Viehhaltung werden aber vermie-den

Bewertung der Kosten

Nicht möglich

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16.3 Reduktion des Viehbestands um 20%

Beschreibung der Maßnahme

Der Viehbestand einen Betriebes wird um 20 % reduziert.

Aktuelle Umsetzung

Es konnten keine Projekte oder Programme mit dieser Maßnahme erhoben werden.

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja ja ja ja

Kontrollierbarkeit

leicht

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Eine Verringerung des Viehbesatzes stellt für jene Betriebe, die ihr Einkommen in der Vieh-haltung erwirtschaften eine erhebliche Einschränkung ihrer Erwerbsmöglichkeiten dar, so-dass Akzeptanzprobleme zu erwarten sind.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

Zur Bewertung der Wirkung wurde angenommen, dass ein Betrieb mit 3,5 GVE/ha um 20% abstockt und kein zusätzlicher Mineraldünger eingesetzt wird. Die Wirkung wird daher wie bei einer 20%-igen Düngereduktion bewertet:

Mit dem Simulationsprogramm SIMWASSER/STOTRASIM wurden in Oberösterreich, im Marchfeld und im Leibnitzer Feld Berechnungen zum Nitrataustrag ins Grundwasser durch-geführt. Die Nitratauswaschung einer Fläche, die mit einer Düngereduktion von -20 % (ent-spricht der ÖPUL2000 Maßnahme Reduktion ertragssteigernde Betriebsmittel auf Ackerflä-chen) gedüngt wurde, wurde der Nitratauswaschung einer Fläche gegenübergestellt, die nach dem wirtschaftlichen Optimum (Richtlinien für die sachgerechte Düngung, 5. Auflage empfohlenen Menge für eine hohe Ertragserwartung) gedüngt wurde.

Berechnung

Quellenangabe

ÖPUL 98

Siehe Kapitel 9.1 Festlegen von kulturspezifischen Düngerobergrenzen, Acker; 9.2 Reduktion der Düngung im Grünland; 9.3 Reduktion der Düngung im Obst- und Weinbau; 9.4 Festlegung von Düngerobergrenzen bei Hopfen.

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Maßnahmenkatalog

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Bewertung der Kosten

Eine Reduktion des Viehbedarfs wurde im ÖPUL 1998 mit 2.800 Schilling je abgestocktes GVE abgegolten. Unter Miteinberechnung der Inflation über die letzten Jahre würden sich die Kosten auf 235 Euro pro abgestocktes GVE belaufen. Bei einer Abstockung um 0,7 GVE/ha (20 % von 3,5 GVE/ha) sind das 165 Euro/ha

€€ (>100 – 200 Euro)

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17 Fütterung

17.1 N-, P-reduzierte Fütterung

Beschreibung der Maßnahme

Bei der Fütterung können Einsparungen beim Zusatz von Phosphaten und Eiweiß zur Fut-termischungen in der Schweine- und Hühnermast bzw. das Verwenden von speziellen N- und P-reduzierten Futtermischungen zu geringeren P und N Gehalten im Wirtschaftsdünger führen.

Aktuelle Umsetzung

Es konnten keine Projekte oder Programme mit dieser Maßnahme erhoben werden.

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja minimal ja minimal

Anmerkungen zu Wirkung

P-Verluste werden durch eine exakte Abstimmung des P-Angebots an den Bedarf minimiert. Die N-, P- reduzierte Fütterung führt zu geringeren N- und P Gehalten im Wirtschaftsdün-gern, und in weiterer Folge, sofern die Mengen an ausgebrachten Düngemitteln nicht erhöht werden, zu einer geringeren Stickstoffdüngung und somit geringeren Gefahr einer Nitrataus-waschung.

Kontrollierbarkeit

Es kann einerseits eine andere Mineralstoffmischung (Nred) oder Phytase (Pred) als Futter-mittel(-zusatz) verwendet werden. Eine Kontrolle ist dann über die Rechnungsbelege mögli-che. Andererseits kann die Zusammensetzung der Futterration überprüft werden, dies ist vor allem dann möglich, wenn die Fütterung über Computer gesteuert ist.

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Weniger Futterzusätze können zu geringeren Qualitäten und geringerem Gewicht der Mast-tiere führen. Weiters muss die Betriebsorganisation geändert werden: Das Schweinefutter enthält weniger Sojaschrot, die Aminosäuren werden den Schweinen über das Mineralfutter oder in reiner Form zugeführt. Das Mineralfutter ist P-reduziert und eventuell phytasehältig. Die Lagerzeit von Phytasemineral ist sehr kurz, der Umgang muss dementsprechend scho-nender sein. Da weniger Sojaschrot verfüttert wird, muss die Energie aus Getreide (Weizen, Mais, Triticale) kommen.

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Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N-Emissionen ins Grundwasser:

Durch eine N-reduzierte Fütterung wird im Aktionsprogramm zur Nitratrichtlinie gegenüber einer Standard-Fütterung für Schweine ein geringerer Stickstoffanfall abhängig je Wirt-schaftsdüngerart angegeben (Anlage 3).

StickstoffreduktionFerkel 8 bis 32 kg Lebendgewicht 4 - 13 %Mastschweine 0 - 3 %Zuchtschweine 11 %Zuchteber 5 - 6 %

Unter der Annahme, dass trotz geringerer Stickstoffmengen im Wirtschaftsdünger keine Mehrdüngung stattfindet bzw. die Viehdichte gleich bleibt, führt die N-reduzierte Fütterung bei Schweinen zu einer geringeren Stickstoffdüngung im Rahmen von 0-13 %. Die Reduktion der Nitratauswaschung dürfte etwas geringer sein.

Berechnung und Abschätzung

P-Emissionen ins Grundwasser:

Bei der Berechnung des P-Bedarfs in der Schweinemast wurde anstelle der Brutto-Methode, der verdauliche P herangezogen. Dadurch verringert sich der P-Einsatz sowie die P-Ausscheidungen. Spiekers und Pfeffer (1991) zeigten anhand von Modellrechnungen, dass damit die Phosphor Ausscheidungen um 29 % reduziert werden können.

Der überwiegende Anteil des Phosphors in Samen (50-90 %) liegt als Phytinsäure vor. Die Hydrolyse des Phytats und damit die Freisetzung des Phosphors im Futter erfolgt üblicher-weise durch pflanzeneigene Phytase, teilweise mikrobiell durch Keimbesatz des Futters und zu einem geringen Teil durch körpereigene Enzyme. Durch Phytasezusatz zur Futtermi-schung kann die Verdaulichkeit des Phosphors deutlich gesteigert werden. Bei gleichzeitiger Reduktion von P in der Mast ermöglicht dies eine Reduktion der P-Ausscheidungen bei Mastschweinen von 3-49 %.

Messung und Abschätzung

N und P-Emissionen in Fließgewässer:

Durch die P und N-reduzierte Fütterung befindet sich weniger Stickstoff und Phosphor im Wirtschaftsdünger. Unter der Annahme, dass trotz geringerer Stickstoffmengen im Wirt-schaftsdünger keine Mehrdüngung stattfindet bzw. die Viehdichte gleich bleibt, wird infolge weniger Stickstoff und Phosphor auf den Feldern aufgebracht. In weiterer Folge ist der im Boden gebundene Stickstoff und Phosphor, welcher bei einem Erosionsereignis erodiert, geringer, als bei einem Boden der höher gedüngt wird. Durch die Verringerten Stickstoffge-halte um 0-13 % und die geringeren Phosphorgehalte um 3-49 % kann angenommen wer-den, dass der Gesamtstickstoff, wie auch der Gesamtphosphorgehalt im Boden im obersten Horizont um maximal diese Prozentsätze verringert werden.

Abschätzung

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Quellenangabe P Emissionen ins Grundwasser:

Kuderna, M. (1999). Möglichkeiten und Grenzen der Steigerung der Nährstoffeffizienz bei der Tierproduktion. Wiener Mitteilungen. Band 155. S. 287-312.

Spiekers und Pfeffer (1991). Umweltschonende Ernährung von Schwein und Rind mit Stickstoff und Phosphor. Übersichten zur Tierernährung.

Zollitsch, W. (1997). Umweltgerechte Tierernährung bei Nichtwiederkäuern. Sonder-ausgabe „Förderungsdienst“: Landwirtschaft und Umwelt. S 75-78. BMLFUW, Wien

Bewertung der Kosten Eine Abschätzung der Kosten war nicht möglich.

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17.2 Phasenfütterung

Beschreibung der Maßnahme

Bei der Mast von Tieren (vor allem von Mastschweinen) nimmt mit zunehmendem Gewicht des Tieres der Fettansatz stärker zu als der Proteinansatz, der Proteinbedarf nimmt deshalb relativ zum Energiebedarf ab. Es ist daher mit zunehmendem Mastfortschritt mit einer Prote-inüberversorgung zu rechnen, wenn der Proteingehalt des Futters für die gesamte Mastdau-er gleich bemessen wird. Diese Nährstoffüberschüsse können reduziert werden, wenn die Futterzusammensetzung an den sich während der Mast ändernden Nährstoffbedarf ange-passt wird.

Aktuelle Umsetzung

Es konnten keine Projekte oder Programme mit dieser Maßnahme erhoben werden.

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja minimal ja minimal

Kontrollierbarkeit

Es kann erstens eine andere Mineralstoffmischung als Futtermittel verwendet werden. Eine Kontrolle ist dann über die Rechnungsbelege mögliche. Zweitens kann die Zusammenset-zung der Futterration überprüft werden, vor allem dann wenn die Fütterung über Computer gesteuert ist.

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

Ein höherer Arbeitsaufwand und evt. eine neue Futtertechnik können zu Problemen für die Akzeptanz führen.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N und P-Emissionen ins Grundwasser:

Spiekers und Pfeffer (1999) wiesen nach, dass mit einer Unterteilung der Mast in 2 bzw. 3 Mastabschnitte und einer entsprechenden Abstufung der Protein- und P-Versorung die Aus-scheidungen um bis zu 13 % bei Stickstoff und 18 % bei Phosphor gesenkt werden können.

Messung und Abschätzung

N und P-Emissionen in Fließgewässer:

Durch Phasenfütterung befindet sich weniger Stickstoff und Phosphor im Wirtschaftsdünger. Unter der Annahme, dass trotz geringerer Stickstoffmengen im Wirtschaftsdünger keine Mehrdüngung stattfindet bzw. die Viehdichte gleich bleibt, gelangt weniger Stickstoff und Phosphor auf die Felder. In weiterer Folge ist der im Boden gebundene Stickstoff und Phos-phor, welcher bei einem Erosionsereignis erodiert, geringer, als bei einem Boden der höher

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gedüngt wird. Durch die verringerten Stickstoffgehalte um bis zu 13 % und die geringeren Phosphorgehalte um bis zu 18 % kann angenommen werden, dass der Gesamtstickstoff, wie auch der Gesamtphosphorgehalt im Boden im obersten Horizont um maximal diese Prozent-sätze verringert werden. Durch die Verlagerung der Nährstoffe im Boden werden die Dünge-gaben in den Boden transportiert, bei einem Erosionsereignis können durch eine Düngere-duktion somit im Extremfall bis zu 13 % bzw. 18 % weniger Nährstoffe abtransportiert wer-den, in der Praxis ist die Reduktion jedoch geringer.

Abschätzung

Quellenangabe N und P-Emissionen ins Grundwasser:

Kuderna, M. (1999). Möglichkeiten und Grenzen der Steigerung der Nährstoffeffizienz bei der Tierproduktion. Wiener Mitteilungen. Band 155. S. 287-312.

Spiekers und Pfeffer (1991). Umweltschonende Ernährung von Schwein und Rind mit Stickstoff und Phosphor. Übersichten zur Tierernährung.

Bewertung der Kosten Eine Abschätzung der Kosten war nicht möglich.

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18 Wirtschaftsdüngerlager, Wirtschaftsdüngerverbringung

18.1 Mindestgrubenraum

18.1.1 Mindestgrubenraum von 3 auf 6 Monate

Beschreibung der Maßnahme

Um eine Wirtschaftsdüngerausbringung kurz vor oder während des größten Stickstoffbedarfs der Pflanzen zu ermöglichen, bedarf es einer entsprechenden Lagerkapazität für den Wirt-schaftsdünger. Das Aktionsprogramm Nitrat verpflichtet die Landwirte zu einem Wirtschafts-düngerlagerraum von mindestens 6 Monaten.

Aktuelle Umsetzung

Aktionsprogramm Nitrat

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja ja ja ja

Kontrollierbarkeit

leicht

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N-Emissionen ins Grundwasser:

Für eine Abschätzung um wie viel sich die N-Emissionen in Form von N-Verlusten reduzie-ren lassen, wurde ein Beispielsbetrieb mit 2 GVE/ha (Rinderhalter) und einer Fruchtfolge Wintergerste-Winterweizen-Mais angenommen. Der Grubenraum wurde für die Berechnung variiert (3 bzw. 6 Monate) und der Wirtschaftsdünger wurde jeweils zum Zeitpunkt mit der besten Wirksamkeit ausgebracht. Eine schlechtere Wirksamkeit des Stickstoffs im Wirt-schaftsdünger (Gülle) wurde N-Verlusten zugeschrieben, die das Grundwasser belasten. Die Maßzahlen für die Wirksamkeit wurden den Richtlinien für die sachgerechte Düngung 5. Auflage Tab. 32 entnommen.

Durch eine Vergrößerung des Grubenraums lässt sich der Ausbringungszeitpunkt für den Wirtschaftsdünger optimieren und die Wirksamkeit des ausgebrachten Wirtschaftsdüngers verbessern, wodurch das Risiko von Nitratauswaschung verringert wird. Eine Vergrößerung der Güllegrube von 3 auf 6 Monate, wie es im Aktionsprogramm Nitrat verpflichtend ist, ver-ringert die Nitratemissionen. Da der Grubenraum zu klein ist, um die über die Wintermonate anfallende Gülle aufzunehmen, muss Gülle im Winter ausgebracht werden

Berechnung und Abschätzung

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P-Emissionen ins Grundwasser:

Durch eine Vergrößerung des Grubenraums lässt sich der Ausbringungszeitpunkt für den Wirtschaftsdünger optimieren und die Wirksamkeit des ausgebrachten Wirtschaftsdüngers verbessern, wodurch das Risiko einer Phosphatauswaschung verringert wird. Dadurch wird verhindert, dass Wirtschaftsdünger auf eine Schneedecke, gefrorenen oder wassergesätig-ten Boden ausgebracht wird und es in Folge zu kurzzeitiger Phosphatbelastung im Grund-wasser kommt. Nach Withers et al., 2003 können Starkregenereignisse nach Düngemaß-nahmen (Düngung zu einem ungünstigen Zeitpunkt aufgrund Platzmangel) mehr als 50 % des gesamten jährlichen P-Austrages bewirken.

Abschätzung

N und P-Emissionen in Fließgewässer:

Zu kleine Wirtschaftsdüngerlager oder Güllegrubenräume zwingen Landwirte zu einer Gülle-ausbringung zu ungünstigen Zeitpunkten, z.B. sehr frühzeitig im Frühling, auf schneebedeck-ten Boden. Eine Ausbringung von Düngemitteln auf gefrorenen oder schneebedeckten Flä-chen verhindert die Infiltration des Düngemittels in den Boden. Nachfolgende Niederschläge bzw. eine Schneeschmelze führen zu einem Abtrag von nahezu der gesamte Düngemenge über den Oberflächenabfluss in den Vorfluter. Diesbezüglich ist die Wirkung sehr stark vom Zeitpunkt der Düngung und von der witterungsbedingten Situation am Feld abhängig.

Abschätzung

Quellenangabe Pilotprojekte zur Grundwassersanierung in Oberösterreich, Regionalprojekt Steiermark

N Emissionen ins Grundwasser: Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft, Institut für Bodenwirtschaft (2000). Richtlinien für die Sachgerechte Düngung. 5. Auflage BMFLUW.

Diepolder M., S. Raschbacher, Th. Ebertseder (2005): P-Austrag aus Drainagen unter Wirtschaftsgrünland. SUB 12, 6-10

Withers, P.J.A., B. Ulen, Ch. Stamm & M. Bechmann (2003). Incidental Phosphorus losses are they significant and can they be predicted? J. Plant Nutr. Soil Sci., 166, S. 459-468.

Bewertung der Kosten Von Maßnahmen bestehender gesetzlicher Reglungen werden die Kosten nicht berechnet.

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18.1.2 Mindestgrubenraum von 6 auf 8 Monate

Beschreibung der Maßnahme

Der Mindestgrubenraum wird von 6 auf 8 Monate erhöht. Die Düngegaben können exakt zu jenen Zeitpunkten gegeben werden, an denen die Pflanze den Stickstoff benötigt.

Aktuelle Umsetzung

Es konnten keine Projekte oder Programme mit dieser Maßnahme erhoben werden.

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja nein ja ja

Kontrollierbarkeit

Leicht

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N-Emissionen ins Grundwasser:

Für eine Abschätzung um wie viel sich die N-Emissionen in Form von N-Verlusten reduzie-ren lassen, wurde ein Beispielsbetrieb mit 2 GVE/ha (Rinderhalter) und einer Fruchtfolge Wintergerste-Winterweizen-Mais angenommen. Der Grubenraum wurde für die Berechnung variiert (6 bzw. 8 Monate) und der Wirtschaftsdünger wurde jeweils zum Zeitpunkt mit der besten Wirksamkeit ausgebracht. Eine schlechtere Wirksamkeit des Stickstoffs im Wirt-schaftsdünger (Gülle) wurde N-Verlusten zugeschrieben, die das Grundwasser belasten. Die Maßzahlen für die Wirksamkeit wurden die Richtlinien für die sachgerechte Düngung 5. Auflage Tab. 32 entnommen.

Durch eine Vergrößerung des Grubenraums lässt sich der Ausbringungszeitpunkt für den Wirtschaftsdünger optimieren und die Wirksamkeit des ausgebrachten Wirtschaftsdüngers verbessern, wodurch das Risiko einer Nitratauswaschung verringert wird. Eine Vergrößerung der Güllegrube von 6 auf 8 Monate würde die Nitratemissionen verringern. Die Düngegaben können exakt zu Zeitpunkten gegeben werden, an denen die Pflanzen den Stickstoff benöti-gen.

Berechnung und Abschätzung

N und P-Emissionen in Fließgewässer:

Zu kleine Wirtschaftsdüngerlager oder Güllegrubenräume zwingen Landwirte zu einer Gülle-ausbringung zu ungünstigen Zeitpunkten, z.B. sehr frühzeitig im Frühling, auf schneebedeck-ten Boden. Eine Ausbringung von Düngemitteln auf gefrorenen oder schneebedeckten Flä-chen verhindert die Infiltration des Düngemittels in den Boden. Nachfolgende Niederschläge bzw. eine Schneeschmelze führen zu einem Abtrag von nahezu der gesamte Düngemenge

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über den Oberflächenabfluss in den Vorfluter. Diesbezüglich ist die Wirkung sehr stark vom Zeitpunkt der Düngung und von der witterungsbedingten Situation am Feld abhängig.

Abschätzung

Quellenangabe Pilotprojekte zur Grundwassersanierung in Oberösterreich, Regionalprojekt Steiermark

N Emissionen ins Grundwasser: Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft, Institut für Bodenwirtschaft (2000). Richtlinien für die Sachgerechte Düngung. 5. Auflage BMFLUW.

Diepolder M., S. Raschbacher, Th. Ebertseder (2005): P-Austrag aus Drainagen unter Wirtschaftsgrünland. SUB 12, 6-10

Withers, P.J.A., B. Ulen, Ch. Stamm & M. Bechmann (2003). Incidental Phosphorus losses are they significant and can they be predicted? J. Plant Nutr. Soil Sci., 166, S. 459-468.

Bewertung der Kosten Die Kosten des Baus einer Güllegrube mit Deckel belaufen sich auf 320 Euro/m³, die Kosten eines Gülleteiches liegen bei 120 Euro/m³.

Ein Rinderbetrieb mit 100 GVE müsste entsprechend dem Aktionsprogramm Nitrat eine Gru-bengröße 788 m³ besitzen um den Anfall an Gülle über 6 Monate lagern zu können. Um nun die Lagerungszeit um weitere 2 Monate zu erhöhen muss die Güllegrube um 263 m³ vergrö-ßert werden. Dies würde einen Mehraufwand von 84.160 Euro für eine Güllegrube und 31.560 Euro für einen Gülleteich bedeuten.

Unter der Annahme dieser Betrieb würde 50 ha landwirtschaftliche Nutzfläche besitzen (2 GVE/ha) und die Anschaffung würde eine Abschreibung von 10 Jahren besitzen, würde dies für die Vergrößerung der Güllegrube von 6 auf 8 Monaten 168 Euro/ha für die Güllegru-be und 63 Euro/ha für den Gülleteich betragen. Bei einer abweichenden GVE/ha müssen die Kosten entsprechend angepasst werden (z.B. 1 GVE/ha entspricht 100 ha und bedeutet eine Kostenreduktion um die Hälfte pro ha).

€€ (>100 – 200 Euro)

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Maßnahmenkatalog

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18.2 Güllebörsen

Beschreibung der Maßnahme

Betriebe, die einen höheren Wirtschaftsdüngeranfall haben, als sie am Betrieb benötigen, können den Wirtschaftsdünger an andere Betriebe abgeben. Dies kann über Güllebörsen geschehen.

Aktuelle Umsetzung

Aktionsprogramm Nitrat: Das Aktionsprogramm Nitrat begrenzt bei der Ausbringung von stickstoffhältigen Düngemit-teln aus Wirtschaftsdüngern mit 170 kg/ha Stickstoff pro Jahr.

Wirkung der Maßnahmen auf Reduktion der

N-Emissionen ins Grundwasser

P-Emissionen ins Grundwasser

N-Emissionen in Fließgewässer

P-Emissionen in Fließgewässer

ja nein ja ja

Kontrollierbarkeit

Über Verträge oder über ein Lieferscheinsystem bedingt möglich

Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung und Akzeptanz

In einem Pilotprojekt4 der Agrar- und Forstrechtsabteilung der Landwirtschaftskammer Ober-österreich in Zusammenarbeit mit der Bodenschutzberatung, der BBK Wels, des VLV, der Ortsbauernschaft Sattledt und der Wasserschutzberatung Oberösterreich wurde eine Gülle-börse in der viehintensiven Gemeinde Sattledt betreut. Es war möglich auch innerhalb der Gemeinde Partnerbetriebe für eine Gülleaufnahme zu finden, und somit musste die Gülle nur über relativ kurze Strecken verbracht werden (Entfernungen von 2 bis 10 km zwischen Gül-legrube und Ausbringungsfläche). Wichtig für die Umsetzung von Güllebörsen und die Ak-zeptanz ist, dass sich Betriebe, die Gülle abgeben wollen, in annehmbarer Entfernung zu Betrieben befinden, die Gülle annehmen möchten.

Erläuterungen zu den Angaben im Katalog

N Emission ins Grundwasser:

Durch Güllebörsen kann überschüssige Gülle an andere Landwirte abgegeben werden. Da-durch wird weniger Stickstoff auf die Felder ausgebracht. Abhängig nun wie viel Gülle an andere Landwirte abgegeben wird, kann die Düngehöhe unterschiedliche Niveaus erreichen (Düngung am wirtschaftlichen Optimum, Düngung minus 20 %).

Mit dem Simulationsprogramm SIMWASSER/STOTRASIM wurden in Oberösterreich, im Marchfeld und im Leibnitzer Feld Berechnungen zum Nitrataustrag ins Grundwasser durch-geführt. Die zur Simulationsrechnung eingesetzten Düngemenge richten sich nach den ver- 4 Agrar- und Forstrechtsabteilung, Landwirtschaftskammer Oberösterreich, Bodenschutzberatung, BBK Wels, VLV, Ortsbauernschaft Sattledt & Wasserschutzberatung Oberösterreich (2006). Pilotpro-jekt zur grundwasserschonenden Gülleverbringung Sattledt. Endbericht Februar 2006

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bindlichen Gesetzen. Die generelle Obergrenze für die Dünung geht aus dem Wasserrechts-gesetz hervor. Die Nitrataustragung von Flächen mit diesen Düngemengen wurden nun Be-rechnungen mit Düngemengen gegenübergestellt, die dem wirtschaftlichen Optimum ent-sprechen. Die Düngemengen entsprechen den in den Richtlinien für die sachgerechte Dün-gung, 5. Auflage empfohlenen Mengen für eine hohe Ertragserwartung. Weiters wurde die Nitratauswaschung mit einer Düngereduktion von -20 % (entspricht der ÖPUL 2000 Maß-nahme Reduktion ertragssteigernder Betriebsmittel auf Ackerflächen) berechnet. Die Nitrat-austragung unter dieser Düngemaßnahme wurde einer Auswaschung von Nitrat gedüngten Flächen die dem wirtschaftlichen Optimum entsprechen gegenübergestellt.

Berechnung

N und P-Emissionen in Fließgewässer:

Eine Reduktion von Düngemitteln bedeutet nicht nur eine Reduktion des Nitrataustrages ins Grundwasser, sondern auch die Verringerung des Nges und Pges Gehaltes im Boden. In weite-rer Folge ist der im Boden gebundene Stickstoff und Phosphor, welcher bei einem Erosions-ereignis erodiert, geringer, als bei einem Boden der höher gedüngt wird. Durch eine Redukti-on der Düngung um 20 % kann angenommen werden, dass der Gesamtstickstoff, wie auch der Gesamtphosphorgehalt im Boden im obersten Horizont um maximal 20 % verringert wird. Durch die Verlagerung der Nährstoffe im Boden werden die Düngegaben in den Boden transportiert, bei einem Erosionsereignis können durch eine Düngereduktion somit im Ex-tremfall bis zu 20 % weniger Nährstoffe abtransportiert werden, in der Praxis ist die Redukti-on jedoch geringer.

Abschätzung

Quellenangabe N Emission ins Grundwasser:

Wpa-Beratende Ingenieure, BA für Wasserwirtschaft, Institut für Kulturtechnik und Bo-denwasserhaushalt (2003). ÖPUL Evaluierung Themenbereich Grundwasserschutz. Nutzung des STOTRASIM/SIMWASSER Modellansatzes zur Nitrataustragungsgefähr-dung zur Beantwortung der wasserspezifischen Evaluierungsfragen. VI.1.B.1/VI.1.B.2/VI.1.B.3/VI.1.B.4

Wpa-Beratende Ingenieure, Institut für Bodenforschung, BOKU & Institut für Kultur-technik und Bodenwasserhaushalt, Bundesamt für Wasserwirtschaft (2003). ÖPUL-Evaluierung: Analyse der Ursachen für das Sinken von Nitratbefrachtungen im Grund-wasser. GZ: W-GTW-930166/1-2004-Se/Ms

Bewertung der Kosten Von Maßnahmen bestehender gesetzlicher Regelungen werden die Kosten nicht berechnet.

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Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung Erklärung

AP Nitrat; Aktionspro-gramm Nitrat

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewäs-ser vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen.

GLÖZ Erhaltung des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes inklu-sive Dauergrünlanderhaltung, im Rahmen der EU-Ratsverordnung Nr. 1782/2003

ÖPUL 2007 Österreichisches Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007- 2013

ÖPUL 2000 Sonderrichtlinie für das Österreichische Programm zur Förderung einer um-weltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft

GW 2010 ÖPUL 2007 Maßnahme: Vorbeugender Boden- und Gewässerschutz; Ober-österreichisches Regionalprojekt

GW 2000 ÖPUL 2000 Maßnahme: Projekte für den vorbeugenden Gewässerschutz; Oberösterreichisches Regionalprojekt

NID Nitratinformationsdienst (wird in Oberösterreich Traun-Enns Platte und in Niederösterreich für die Gebiete Marchfeld, Nördliches und Südliches Tull-nerfeld angeboten)

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Literaturverzeichnis

Albert, E. & W. Schliephake (2005).Entwicklung und Erprobung praxistauglicher Einsatzstra-tegien von Wirtschaftsdüngern zur Verminderung von diffusen Nährstoffausträgen. Ab-schlussbericht zum Projektvorhaben 041.30 der Sächsischen Landesanstalt für Land-wirtschaft Laufzeit: 05/2003 – 04/2005. Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft. Schriftenreihe 10. Jahrgang, Heft 10

Auerswald, K. und F. Schmidt (1986): Atlas der Erosionsgefährdung in Bayern. Karten zum flächenhaften Bodenaustrag durch Regen, München: Selbstverlag

Auerswald, K. und F. Schmidt (1986): Atlas der Erosionsgefährdung in Bayern. Karten zum flächenhaften Bodenaustrag durch Regen, München: Selbstverlag Stalzer, W. (1995). Rahmenbedingungen für eine gewässerverträgliche Landbewirtschaftung. Schriftenrei-he des Bundesamtes für Wasserwirtschaft 1, 1-24

Blume, H.P., G.W. Brümmer, U. Schwertmann, R. Horn, I. Kögel-Knaber, K. Stahr, K. Au-erswald, L. Beyer, A. Hartmann, N. Litz, A. Scheinost, H. Stanjek, G. Welp, B.-M. Wilke (2002): Scheffer/Schachtschabel Lehrbuch der Bodenkunde. 15. Auflage. Spektrum Akademischer Verlag. Heidelberg, Berlin.

Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft, Institut für Bodenwirtschaft (2006). Richtlinien für die Sachgerechte Düngung. 6. Auflage BMFLUW.

Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft, Institut für Bodenwirtschaft (2000). Richtlinien für die Sachgerechte Düngung. 5. Auflage BMFLUW.

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