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Umweltbericht zum Bebauungsplan „Entlastungsstraße Pfungstadt - West“ Entwurf –Januar 2014 Seite 1 II. Umweltbericht Inhaltsverzeichnis: II.1 KURZDARSTELLUNG DES PLANINHALTS UND DER PLANUNGSZIELE DES BEBAUUNGSPLANS ........................................................................................................... 3 II.2 FACHZIELE DES UMWELTSCHUTZES UND ART IHRER BERÜCKSICHTIGUNG.... 3 II.2.1 Natura 2000 ....................................................................................................... 3 II.2.2 Wasserschutzgebiete ......................................................................................... 3 II.3 LAGE UND NATURRAUM ............................................................................................ 4 II.4 BESTANDSAUFNAHME DER ASPEKTE DES UMWELTSCHUTZES ......................... 4 II.4.1 Schutzgut Boden ................................................................................................ 4 II.4.2 Schutzgut Klima und Luft ................................................................................... 4 II.4.3 Schutzgut Wasser .............................................................................................. 5 II.4.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt ............................................ 5 II.4.5 Schutzgut Mensch, Kultur- und Sachgüter ......................................................... 6 II.4.6 Schutzgut Landschaft ......................................................................................... 7 II.4.7 Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern ..................................................... 7 II.5 PROGNOSE DER ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES BEI PLANUNGSDURCHFÜHRUNG............................................................................................ 8 II.5.1 Schutzgut Boden ................................................................................................ 8 II.5.2 Schutzgut Klima und Luft ................................................................................... 8 II.5.3 Schutzgut Wasser .............................................................................................. 8 II.5.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt ............................................ 9 II.5.5 Schutzgut Mensch, Kultur- und Sachgüter ........................................................12 II.5.6 Schutzgut Landschaft ........................................................................................13 II.5.7 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung.......................................................................13 II.5.8 Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern ....................................................16 II.6 PROGNOSE DER ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES BEI NULL- VARIANTE ...........................................................................................................................16 II.7 PRÜFUNG ALTERNATIVER PLANUNGSMÖGLICHKEITEN .....................................16

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Umweltbericht zum Bebauungsplan „Entlastungsstraße Pfungstadt - West“

Entwurf –Januar 2014 Seite 1

II. Umweltbericht Inhaltsverzeichnis:

II.1 KURZDARSTELLUNG DES PLANINHALTS UND DER PLANUNGSZIE LE DES BEBAUUNGSPLANS .................................... ....................................................................... 3

II.2 FACHZIELE DES UMWELTSCHUTZES UND ART IHRER BERÜCKSI CHTIGUNG .... 3

II.2.1 Natura 2000 ....................................................................................................... 3

II.2.2 Wasserschutzgebiete ......................................................................................... 3

II.3 LAGE UND NATURRAUM ................................ ............................................................ 4

II.4 BESTANDSAUFNAHME DER ASPEKTE DES UMWELTSCHUTZES ... ...................... 4

II.4.1 Schutzgut Boden ................................................................................................ 4

II.4.2 Schutzgut Klima und Luft ................................................................................... 4

II.4.3 Schutzgut Wasser .............................................................................................. 5

II.4.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt ............................................ 5

II.4.5 Schutzgut Mensch, Kultur- und Sachgüter ......................................................... 6

II.4.6 Schutzgut Landschaft ......................................................................................... 7

II.4.7 Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern ..................................................... 7

II.5 PROGNOSE DER ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES BEI PLANUNGSDURCHFÜHRUNG .............................. .............................................................. 8

II.5.1 Schutzgut Boden ................................................................................................ 8

II.5.2 Schutzgut Klima und Luft ................................................................................... 8

II.5.3 Schutzgut Wasser .............................................................................................. 8

II.5.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt ............................................ 9

II.5.5 Schutzgut Mensch, Kultur- und Sachgüter ........................................................12

II.5.6 Schutzgut Landschaft ........................................................................................13

II.5.7 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung .......................................................................13

II.5.8 Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern ....................................................16

II.6 PROGNOSE DER ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES BEI NU LL-VARIANTE .......................................... .................................................................................16

II.7 PRÜFUNG ALTERNATIVER PLANUNGSMÖGLICHKEITEN ........ .............................16

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II.8 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERMINDERUNG UND KOMPENSA TION VON EINGRIFFEN .......................................................................................................................16

II.8.1 Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen ..................................................16

II.8.2 Kompensationsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen...............................................17

II.9 VORGEHENSWEISE BEI DER ERSTELLUNG DES UMWELTBERICHT S ................19

II.10 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER UMWELTAUSWIR KUNGEN (MONITORING)....................................................................................................................20

II.11 ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG ............ ................................20

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II.1 Kurzdarstellung des Planinhalts und der Planun gsziele des Bebauungs-plans

Die Stadt Pfungstadt plant mit dem Bau einer Entlastungsstraße im Westen der Stadt eine Verkehrsentlastung im Innenstadtbereich zu realisieren und beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Entlastungsstraße Pfungstadt-West“ das notwendige Baurecht für diese Entlastungsstraße zu schaffen. Das Ergebnis einer Verkehrsuntersuchung des Planungsbüros von Mörner + Jünger (Pla-nungsbüro von Mörner und Jünger: Verkehrsuntersuchung Pfungstadt „Westrandstraße“. Darmstadt 2008. Seite 12.) zeigt, dass „die angespannte Verkehrssituation sowohl in der Ortsdurchfahrt als auch im nachgeordneten Haupterschließungs- und Sammelstraßennetz“ mit einer durchgehenden Entlastungsstraße im Westen von Pfungstadt „deutlich entlastet“ wird. Diese Entlastung beträgt je nach Stadtgebiet 15 – 70 %. Der Trassenverlauf der geplanten Entlastungsstraße führt vornehmlich durch intensiv bewirt-schaftete landwirtschaftliche Flächen. Um die Bewirtschaftung der Flächen weiter zu ermög-lichen, sieht der Bebauungsplan auch eine Neuordnung der Wirtschaftswege vor. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst alle von der Straßenführung tangierten Flächen. Da der Bestand der landwirtschaftlichen Flächen so weit wie möglich gesichert werden soll, werden diese Flächen im Bebauungsplan als Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt. Ausnahmen hiervon sind nur die Verkehrsflächen und Wasserflächen, sowie die unmittelbar am Knotenpunkt der geplanten Entlastungsstraße mit der Eschollbrückerstraße und der B426 liegenden Flächen für ein Gewerbegebiet.

II.2 Fachziele des Umweltschutzes und Art ihrer Ber ücksichtigung

Für das Plangebiet geltende Fachziele des Umweltschutzes sind insbesondere in den Vor-schriften des § 1 und § 1a Baugesetzbuch, den Vorschriften des Hessischen Naturschutz- und Wassergesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und im Landschaftsplan der Stadt genannt. Diese Fachziele sowie die Art ihrer Berücksichtigung werden im Rahmen der Ent-wicklungsprognose des Entwurfs schutzgutbezogen dargestellt.

II.2.1 Natura 2000

Das Plangebiet liegt außerhalb von Vogelschutzgebieten und FFH-Gebieten. Relevante funktionale Wechselbeziehungen zu den vorhandenen Natura 2000 – Gebieten im weiteren Umfeld sind nicht erkennbar.

II.2.2 Wasserschutzgebiete

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt innerhalb der Wasserschutzzone III/IIIA für die Trinkwassergewinnungsanlagen zwischen den Stadtteilen Pfungstadt und Eschollbrü-cken.

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II.3 Lage und Naturraum

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Entlastungsstraße Pfungstadt-West“ liegt west-lich und südwestlich des zusammenhängend bebauten Stadtgebietes von Pfungstadt. Das Plangebiet liegt nach KLAUSING (Klausing, O.: Die Naturräume Hessens, Umweltatlas Hessen 2004, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden 2004) in der naturräumlichen Einheit „Pfungstadt-Griesheimer Sand“ welche Bestandteil der „Hessischen Rheinebene“ ist. Die Topografie der Rheinebene ist kaum bewegt. So weist das Gelände auf der Gesamtlänge der geplanten Entlastungsstraße von etwa 2,2 km eine Höhendifferenz von nur etwa 1 m aus. Hiervon ausgenommen ist das tief eingeschnittene Bachbett der Modau, die das Plangebiete quert.

II.4 Bestandsaufnahme der Aspekte des Umweltschutze s

II.4.1 Schutzgut Boden

Die Böden bestehen weitestgehend aus Kolluvien mit Vergleyung im Untergrund, die aus dem Grundwassereinfluss in tieferen Bodenschichten resultiert. Im äußersten südlichen und nördlichen Plangebiet befinden sich zudem Braunerden mit Decksedimenten, die sich über eiszeitlichem Flugsand entwickelt haben (Landschaftsplan Pfungstadt). Kleinräumig treten im Süden Pararendzinen hinzu. Die aus den eizeitlichen Sandablagerungen entwickelten Böden besitzen eine hohe Wasser-durchlässigkeit und sind für die Grundwasserneubildung von hoher Bedeutung. Die Bodenart bedingt ferner eine geringe nutzbare Feldkapazität, so dass Böden rasch aus-trocknen. Zur Verbesserung der ackerbaulichen Nutzbarkeit (insb. im Sonderkulturanbau) ist die landwirtschaftliche Flur von einem Netz aus teilortsfesten Beregnungsanlagen mit erdver-legten Beregnungsleitungen durchzogen. Vorbelastungen bestehen durch die überwiegend intensive ackerbauliche Nutzung, die bei den vorliegenden Bodeneigenschaften potenzielle Quelle für Einträge von Nähr- und Schad-stoffen in das System Boden / Grundwasser darstellt und zur bearbeitungsbedingten Boden-verdichtung beiträgt. Darüber hinaus bestehen Vorbelastungen im Bereich von Siedlungs- und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung, die zum vollständigen Verlust der Boden-funktionen führt. Hinweise auf Altlastenflächen oder Altstandorte liegen gemäß Altflächendatei ALTIS im Geltungsbereich nicht vor.

II.4.2 Schutzgut Klima und Luft

Der Westen und Südwesten von Pfungstadt ist mit Jahresniederschlägen von 600 – 700 mm und einer Jahresmitteltemperatur von 10,0 – 11,0 °C als klimatisch begünstigter Naturraum anzusehen (Umweltatlas Hessen 2004, HLUG, Wiesbaden).

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Die Ackerflächen des Plangebietes gelten wegen der hohen nächtlichen Abstrahlung als wesentliche Kaltluftentstehungsgebiete. Für die Entstehung von Frischluft sind Ackerflächen allerdings nur von untergeordneter Bedeutung. Die Kaltluftmassen des betrachteten Raumes bewegen sich bei Windstille laut Klimakarte des Landschaftsplans nach Westen und Süd-westen. Sie besitzen deshalb keine größere Bedeutung für das östlich gelegene Stadtgebiet von Pfungstadt. Die das Lokalklima ausgleichende Wirkung von Gewässern wird im Geltungsbereich nicht erreicht, da das Bachbett der Modau so tief in das Gelände eingeschnitten ist, das ein Luft-austausch in nennenswertem Umfang nicht gegeben ist. Die lufthygienische Situation ist durch verkehrs- und siedlungsbedingte Emissionen von Luftschadstoffen vorbelastet, wie sie für dicht besiedelte Räume typisch sind.

II.4.3 Schutzgut Wasser

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt innerhalb der Wasserschutzzone III/IIIA für die Trinkwassergewinnungsanlagen zwischen den Stadtteilen Pfungstadt und Eschollbrü-cken und befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des Grundwasserbewirtschaftungs-plans „Hessisches Ried“. Die Grundwasserergiebigkeit der sandigen Kolluvien des Plangebietes ist als groß bis sehr groß mit mittlerer Verschmutzungsempfindlichkeit anzuse-hen. Die Pararendzinen und Braunerden im äußersten Süden und Norden des Gebietes weisen eine mäßige bis mittlere Grundwasserergiebigkeit mit hoher Verschmutzungsemp-findlichkeit des Grundwassers auf. Aufgrund der vorliegenden Bodeneigenschaften besteht grundsätzlich die Gefahr des Eintrags von Schadstoffen in das oberflächennahe Grundwas-sers (z.B. Nitrateintrag). Das Plangebiet ist durch stark schwankende Grundwasserstände gekennzeichnet. Als einziges Oberflächengewässer durchfließt die Modau das Plangebiet. Dieser Abschnitt der Modau liegt unmittelbar hinter der Einleitstelle des Klärwerkes Pfungstadt. Das Bachbett ist hier begradigt, tief eingeschnitten und die steilen Böschungen sind z.T. mit Wasserbau-steinen gesichert. Die Gewässerstruktur ist somit als vollständig verändert anzusehen. Die Modau gilt hier in Bezug auf die Gewässergüte als kritisch belastet (Gewässergüte II – III). Als Belastungsfaktor stellt die Karte der Oberflächengewässer des Landschaftsplans den Nährstoffeintrag aus der Landwirtschaft dar. Zur Aufwertung der Gewässerstruktur der Mo-dau wurde vor dem Hintergrund der Wasserrahmenrichtlinie ein Maßnahmenprogramm entwickelt, dessen Umsetzung sich aber aufgrund der Nutzungskonkurrenz mit die Landwirt-schaft bislang als problematisch erweist.

II.4.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen / biologische V ielfalt

Der Bebauungsplan umfasst zum größten Teil intensiv ackerbaulich genutzte Flächen. Den Naturraum gliedernde Strukturen wie Feldgehölze, Hecken, Raine, Gräben usw. sind kaum oder nicht vorhanden. Selbst die Modau fließt durch ihr tief gelegenes Bett und dem fehlen-den naturnahen Ufersaum praktisch „unsichtbar“ durch das Gebiet und ist in ihrer Funktion als Lebensraum und als Wanderweg für Tiere und Pflanzen stark eingeschränkt.

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In Bezug auf die Vegetation besitzt das Plangebiet geringe bis mittlere Bedeutung. Im Rah-men der Bestandskartierung nach Biotoptypen von Juni und August 2008 wurden keine Besonderheiten gefunden. Geschütze Biotope liegen im Geltungsbereich nicht vor. Auch faunistisch ist das Gebiet als insgesamt artenarm anzusehen. Dies liegt vor allem an den kaum vorhandenen Landschaftsstrukturen wie Hecken, Säume, Feldgehölzen. Dennoch besitzt es eine große Bedeutung für Tierarten offener Kulturlandschaften. Der Landschafts-plan Pfungstadt weist 14 seltene und gefährdete Brutvogelarten im Plangebiet aus. Die zugrunde liegende Kartierung stammt aus den Jahren 1979-1988. Unter den im Gebiet vorkommenden Säugetieren ist insbesondere der Feldhase zu nennen, der auf der Roten Liste der BRD als gefährdet eingestuft wird. Der Hessische Landesjagdverband beschreibt den Feldhasenbestand im südhessischen Ried als hoch und seit Jahren stabil (www.ljv-hessen.de). Auf Grundlage der Karte zur Verbreitung des Feldhamsters in Hessen (Stand 2005) ist eine mögliche Betroffenheit von Feldhamstervorkommen nicht auszuschließen. Die geplante Trasse tangiert den östlichen Rand einer „Hamsterverdachtsfläche“ bzw. einer Fläche, für die ältere, aktuell nicht mehr bestätigte Nachweise für Feldhamstervorkommen existieren. Nutzungssituation und anstehende Böden im Landschaftsraum stellen potenziell geeignete Habitatstrukturen dar. Im Rahmen einer gezielten Nachsuche wurde die Fläche des geplanten Trassenverlaufs und deren Umfeld daher auf mögliche Feldhamstervorkom-men untersucht1. Aus der Kartierung ergaben sich jedoch keine Nachweise auf eine Hams-terbesiedlung. Als Beibeobachtung während der Hamsterkartierung wurde mehrfach der bereits genannte Feldhase (Lepus europaeus) im Untersuchungsraum bestätigt. Weiterhin erfolgte im Mai / Juni 2009 eine Bestandsaufnahme der standortgebundenen Vogelarten2. Die avifaunistischen Erfassungen kamen zu folgenden Ergebnissen: Es wurden insgesamt 41 Vogelarten erfasst, wobei der überwiegende Teil der angetroffenen Arten als „Gastvögel“ eingestuft wurden (das Plangebiet dient nicht als Bruthabitat). Sie nutzen die Flächen im Plangebiet v.a. als Nahrungsgäste. Einige Arten nisten in Nachbar-schaft zum Plangebiet und nutzen das Plangebiet zur Nahrungssuche. Als Brutvogelarten im Plangebiet wurden als typische Offenlandarten u.a. Feldlerche (Alauda arvensis), Rebhuhn (Perdix perdix) und Schafstelze (Motacilla flava) nachgewiesen. Gehölzgebunden Brutvogel-arten konzentrieren sich ausschließlich auf die beiden gehölzgeprägten Flächen im Süden des Untersuchungsgebiets. Hier befindet sich ein Brutvorkommen des Neuntöters.

II.4.5 Schutzgut Mensch, Kultur- und Sachgüter

Die geplante Entlastungsstraße führt mit einem Abstand von etwa 170 - 330 m entlang des Westrands der besiedelten Stadtgebietes von Pfungstadt. Obwohl dieser Bereich wenig strukturiert ist, wird er regelmäßig von Anwohnern zu kurzen Spaziergängen genutzt.

1 Büro für Umweltplanung (2009): Bebauungsplan Entlastungsstraße Pfungstadt-West – Nachsuche von Feldhamstern (Critce-

tus cricetus). Rimbach 2 Büro für Umweltplanung (2009): Bebauungsplan Entlastungsstraße Pfungstadt-West – Erfassung der standortgebundenen

Avifauna. Rimbach

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Die landwirtschaftliche genutzten Flächen des Plangebietes werden im Landschaftsplan wegen ihrer guten Eignung als „Vorrangflächen“ für die Nutzung als Ackerflächen bezeichnet (Landschaftsplan Pfungstadt: Punkt 7.3.2 Landwirtschaft, S.108). Der Landwirtschaftliche Fachplan Südhessen (Hessischer Bauernverband in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, der Agrarverwaltung und dem Regierungspräsidium Darmstadt) bewertet die Feldflurfunktion der betrachteten Acker-flächen mit der höchsten Stufe 1a.

II.4.6 Schutzgut Landschaft

Die Landschaft ist als ackerbaulich geprägte Kulturlandschaft mit wenigen gliedernden Ele-menten anzusehen. Die Sichtbeziehungen sind durch die Hochspannungsleitungen im Nor-den und den kaum in die Landschaft eingebundenen Ortsrand von geringer Attraktivität.

II.4.7 Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern

Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts bezieht sich im betrachteten Ge-biet vor allem auf die ackerbauliche Nutzung und die Grundwasserbeschaffenheit. Beides ist vor allem durch das Zusammenwirken der guten Bodeneigenschaften, des günstigen Klimas und der ebenen Lage gegeben. Bei einer standortangepassten, umweltschonenden Landbewirtschaftung bleiben die Rege-nerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter erhalten. Aussagen zur aktuellen chemischen und mechanischen Beeinträchtigung der Böden, zu Stoffeinträgen in das Grundwasser, sowie zur Bodenerosion durch Windabtrag können mangels Daten nicht erfolgen. Die Kulturlandschaft westlich von Pfungstadt ist Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten des Offenlandes. Diese Lebensräume sind durch die landwirtschaftliche Nutzung entstanden und bleiben bestehen, solange hier Ackerbau betrieben wird. Der Artenbesatz wäre allerdings höher, wenn die Bewirtschaftung weniger intensiv erfolgen und dadurch Strukturelemente zulassen würde. Die Eigenart der Landschaft entsteht durch das Wirkungsgefüge aller biotischen und abioti-schen Umweltfaktoren sowie der menschlichen Nutzung der Flächen. Das strukturarme Offenland ist hier wenig vielfältig. Die Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft sind gering.

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II.5 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes b ei Planungsdurchfüh-rung

II.5.1 Schutzgut Boden

Mit der Umsetzung des geplanten Vorhabens werden Böden im Bereich der geplanten Tras-se vollständig versiegelt und damit dauerhaft ihrer Funktion im Naturhaushalt und als Pro-duktionsstandort für die Landwirtschaft entzogen. Bei einer angenommen Fahrbahnlänge von 2.250 m und einer Fahrbahnbreite von 10 m betrifft dies eine Fläche von rund 2,25 ha. Hinzu kommen die Anschlussbereiche im Norden an die Gewerbeflächen sowie im Süden an die L 3303, die aber durch den Rückbau von Teilen der vorhandenen Trasse nur zu einer unerheblichen Änderung der Versiegelungsbilanz führen. Weitere Beeinträchtigungen des Bodens ergeben sich im gesamten Baustellenbereich durch Verdichtung, Bodenabtrag und - umlagerung. Daraus resultieren zumindest vorübergehende Beeinträchtigungen der natürli-chen Bodenfunktionen (Reduzierung der Versickerungsleistung, Störung der bodenbiologi-schen Prozesse). Die straßenbegleitenden Grünflächen (Bankette, Modellierungsflächen) werden im Anschluss an die baulichen Maßnahmen wiederbegrünt, so dass eine Regenera-tion der natürlichen Bodenfunktionen eingeleitet wird. Dauerhaft verbleiben unvermeidbare nutzungsbedingte Beeinträchtigungen im Nahbereich der Fahrbahn (z.B. Salzeintrag, ver-kehrsbedingte Immissionen).

II.5.2 Schutzgut Klima und Luft

Durch die Bebauung der Fläche gehen Bereiche verloren, die Bildungsflächen für Kaltluft darstellen. Mit der Flächenversiegelung durch neue Verkehrsflächen geht eine lokale Ver-stärkung von Temperaturextremen, insbesondere während sommerlicher Hitzephasen und Veränderung der Strömungsverhältnisse, einher da kein Ausgleich über die verdunstende Vegetation mehr stattfindet. Insgesamt sind aufgrund der guten Durchlüftung des Gebiets (offene Ackerflur wirkt als Kaltluftproduktionsfläche) die Auswirkungen auf die lokalen Tem-peraturverhältnisse und die Kaltluftversorgung der Siedlungsfläche gering einzustufen, zumal die geplante Bebauung nur eine geringe vertikale Ausdehnung hat. Weiterhin ergeben sich Auswirkungen auf die lufthygienische Situation durch die Verla-gerunge der Verkehrsströme und der damit einher gehenden Emissionen vom innerstädti-schen Bereich auf die geplante Entlastungsstraße. Letztendlich dient die Maßnahme auch der Entlastung des Stadtklimas und der lufthygienischen Situation im Wohnumfeld des Men-schen. Durch die Begrünung der straßenbegleitenden Flächen werden kleinklimatisch wirksame Flächen entwickelt.

II.5.3 Schutzgut Wasser

Die Bodenversiegelung im Bereich der neuen Trasse führt zum vollständigen Verlust der Niederschlagsversickerung auf den betroffenen Flächen und zur Erhöhung des Oberflächen-abflusses. Darüber hinaus ist von einer erhöhten Schadstofffracht des von den Straßenflä-chen abfließenden Niederschlagswassers durch Stäube, Reifenabrieb, Schmierstoffe etc.

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auszugehen. Aufgrund der Lage im Wasserschutzgebiet Zone III ist beim Umgang mit dem abfließenden Niederschlagswasser der Schutz des Grundwassers besonders zu berücksich-tigen. Das abfließende Niederschlagswasser darf nicht unmittelbar versickert werden, son-dern ist vor dem Wiederzuführen in den natürlichen Wasserkreislauf zu sammeln und einer Reinigung zu unterziehen, so dass nachhaltige Negativwirkungen auf Grundwasserqualität und Landschaftswasserhaushalt vermieden werden. Die Flächen und Maßnahmen zur Nie-derschlagsbewirtschaftung werden im Rahmen der Detailplanung unter Berücksichtigung der geltenden Verordnungen und Erlasse (siehe textliche Festsetzungen, Teil B, Hinweise, Ziffer 4) konkretisiert. Der Bebauungsplanentwurf weist fahrbahnbegleitende Bereiche von jeweils 20 m Breite aus, auf denen die Anlage von Rückhaltemulden realisiert werden soll. Die Modau durchfließt das Plangebiet in einem stark ausgebauten Gewässerbett. Sie wird durch die neue Trassenführung durch ein Brückenbauwerk gequert, so dass ein punktueller Eingriff in das Gewässerufer nicht zu vermeiden ist. Die Eingriffsintensität relativiert sich jedoch aufgrund der bereits stark beeinträchtigten Qualität der Gewässerstruktur. Die Be-rücksichtigung der gewässerökologischen Belange in der Planung erfolgt durch Festsetzung von Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung im unmittelbaren Umfeld des Eingriffsortes. Hier ist die Renaturierung verbauter Uferabschnitte durch eine naturnahe Ufermodellierung und Entwicklung eines strukturreichen Uferrandstreifens vorgesehen.

II.5.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen / biologische V ielfalt

Mit der Umsetzung der geplanten Baumaßnahme gehen fast ausschließlich landwirtschaft-lich intensiv genutzte Flächen mit geringer biologischer Vielfalt verloren. Betroffen sind Le-bensräume von Arten der offenen Agrarlandschaft, wobei insbesondere durch die funktionale Zerschneidung von Habitaten Beeinträchtigungen der Fauna zu erwarten sind. Eine Nachkartierung zu möglichen Vorkommen des Feldhamsters (BfU, 2009) konnte keine Hinweise auf eine Besiedlung nachweisen. Da sich das Plangebiet in unmittelbarer Nähe zu einer „Hamsterverdachtsfläche“ (gem. Karte zur Verbreitung des Feldhamsters in Hessen) befindet, werden dahingehend Präventivmaßnahmen in die textlichen Festsetzungen und Hinweise aufgenommen, die eine Beschränkung von Baustelleneinrichtung, Bodenzwischen-lagerung und sonstigen baulichen Eingriffen auf die auf Hamstervorkommen bereits geprüf-ten Flächen beschränken. Für die im Untersuchungsraum nachgewiesenen Vorkommen des Feldhasen ist eine Redu-zierung des Bestandes durch Kollisionstod aufgrund der vorhabenbedingten Lebensraum-zerschneidung nicht auszuschließen. Durch die empfohlenen Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Flur (Säume, Brachestreifen, Gehölze) könnten die Lebensraumbedin-gungen im Naturraum ebenfalls verbessert werden. Im Rahmen der avifaunistischen Bestandserfassung (BfU, 2009) wurde eine Reihe von seltenen, streng geschützten oder gefährdeten Vogelarten kartiert. Eine erhebliche Betrof-fenheit ergab sich für den Neuntöter, der an der südlichen Grenze des Geltungsbereichs ein Bruthabitat besetzt, durch Verlust des Bruthabitats bzw. Vergrämungseffekte. Dies machte

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eine Verschwenkung des ursprünglich geplanten Verlaufs der Umgehungsstraße im Bereich des betroffenen Gehölzbestandes erforderlich, die in der aktuellen Trassenführung berück-sichtigt ist. Weiterhin brüten in der Ackerflur im Plangebiet Feldlerche und Rebhuhn als typische Offen-landarten. Da im Umfeld der geplanten Trasse ausreichend, qualitativ hochwertigere Ersatz-biotope vorhanden sind, stehen Ausweichräume zur Verfügung. Aus fachgutachterlicher Sicht werden darüber hinaus Artenhilfsmaßnahmen in der umliegenden Ackerflur empfohlen, um diese als Lebensraum für die betroffenen Offenlandarten aufzuwerten (z.B. Schaffung von extensiv genutzten Randstreifen und schmaler Brachestreifen). Bauvorbereitende Maß-nahmen (Baustelleneinrichtung, Oberbodenabtrag etc.) sind außerhalb der Brutzeit zwischen 1. Oktober und 28. Februar durchzuführen, um brütende Offenlandarten zu schonen. Da Feldlerche und Rebhuhn auch derzeit bereits im Nahbereich stark befahrener Verkehrswege brüten, sind erhebliche betriebsbedingte Negativwirkungen (nachhaltiger Vergrämungseffekt) durch die neue Trassenführung nicht anzunehmen. Für alle weiteren kartierten Vogelarten wurde eine erhebliche Betroffenheit im Sinne einer Gefährdung der lokalen Populationen aufgrund der vorliegenden Habitatstrukturen und der Lebensraumansprüche der Arten ausgeschlossen. Zur Aufwertung der landwirtschaftlichen Flur im Umfeld der Trasse für die Arten des Offen-landes sollen durch vertragliche Vereinbarungen mit den bearbeitenden Landwirten Lerchen-fenster angelegt und dauerhaft erhalten werden. Artenschutz Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung3 wurde die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Anforderungen des § 44 BNatSchG geprüft, d.h. ob die zu erwartenden vorhabenbe-dingten Auswirkungen die dort genannten Verbotstatbestände berühren. Im vorliegenden Planungsfall betrifft dies die Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie alle europäischen Vogelarten. Die Beurteilung erfolgte auf Grundlage einer faunistischen Bestandserfassung sowie einer Potenzialabschätzung zur Ermittlung weiterer, möglicherweise betroffenen Arten oder Artengruppen. Als betrachtungsrelevant aufgrund einer möglichen Betroffenheit durch Habitatverlust, Veränderung der Standortbedingungen oder störökologischer Belastungen wurde die Artengruppe der Vögel (hier insb. Offenlandarten und gehölzgebundene Arten) sowie der Feldhamster eingestuft. Für alle weiteren Artengruppen sowie für artenschutz-rechtlich bedeutsame Pflanzenarten ergab sich keine Betrachtungsrelevanz aufgrund feh-lender Standorteignung. Die artenschutzrechtliche Betrachtung kommt zu folgenden Ergebnissen: Feldhamster: Eine vorhabenbedingte Betroffenheit wird ausgeschlossen. 3 Büro für Umweltplanung (2009): Bebauungsplan Entlastungsstraße Pfungstadt-West – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag.

Rimbach, Büro für Umweltplanung (2013): Bebauungsplan Entlastungsstraße Pfungstadt-West – Artenschutzprüfung gem. § 44 (1) BNatSchG

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Gehölzgebundene Avifauna: Im Anbindungsbereich an die L3303 im Süden des Plangebiets wird ein Gehölz-Brachen-Komplex tangiert, in dem sich Bruthabitate mehrere Vogelarten (u.a. Neuntöter, Dorngras-mücke, Buntspecht) befinden. Vorhabenbedingte Verluste von Bruthabitaten und Vergrä-mungseffekte und somit eine Berührung der Verbotstatbestände gem. § 44 (1) Nr. 2 u. Nr. 3) sind deshalb nicht auszuschließen. Als zumutbare Alternative wird aus fachgutachterlicher Sicht die Verschiebung des Anbindepunktes vorgeschlagen und in der Planung umgesetzt. Erhebliche Beeinträchtigungen für die Artengruppe der gehölzgebundenen Vogelarten so vermieden werden. Zusätzlich erfolgt zwischen neuer Trasse und Viehweg eine Bepflanzung mit standortgerechten Laub- bzw. Obstbäumen, die Pflanzung von Sträuchern auf einem Teil der straßenbegleitenden Grünflächen und die Anlage von Überflughilfen im Bereich der Modauquerung. Offenlandarten: Für die auf der Fläche nachgewiesenen Offenlandarten ist eine Beschädigung oder Zerstö-rung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie eine erhebliche Störung (Verbotstatbestän-de gem. § 44 (1) Nr. 2 u. Nr. 3) durch das geplante Vorhaben ebenfalls nicht auszuschließen. Daraus leitet sich die Erfordernis einer entsprechenden Durchführungsbe-schränkung ab, die bauvorbereitenden Maßnahmen nur außerhalb der Brutzeit zulässt. Die Maßnahme wird verbindlich festgesetzt, so dass erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Zur Aufwertung der landwirtschaftlichen Flur für die Arten der offenen Agrarlandschaft (Schaffung von Bruthabitaten, Verbesserung des Nahrungsangebots) ist die Anlage von Lerchenfenstern im ackerbaulich genutzten Umfeld der geplanten Trasse vorgesehen. Inner-halb der im Planteil als „Aktionsraum für den Artenschutz gefährdeter Vogelarten“ dargestell-ten Fläche im gesamten Süden der Gemarkung Pfungstadt werden zur Revierneuschaffung ingesamt 8x3 Lerchenfenster angelegt. Dabei sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen:

• mindestens 150 m Abstand zu geschlossenen Ortschaften und Baumbeständen, denn beides meidet die Feldlerche weiträumig, wenn sie die Möglichkeit dazu hat;

• mindestens 50 m Abstand zu Straßen, Strauchhecken und Greifvogelansitzen;

• die Lerchenfenster dürfen nicht in der Wintergerste angelegt werden, denn häufig ist zum Zeitpunkt der Ernte die Brut noch nicht beendet;

• die Anlage soll in Gruppen erfolgen pro ha 3 - 5 Fenster von jeweils mindestens 20m² Größe;

• der Abstand zu den Fahrgassen sollte möglichst groß gehalten werden, da diese von Fressfeinden wie Fuchs oder Katze als Wege genutzt werden;

• die Fenster können direkt während der Aussaat durch Anheben der Sämaschine angelegt werden oder anschließend durch mechanische Mittel Grubbern oder Fräsen. In diesem Fall sollte jedoch darauf geachtet werden, dass möglichst wenig Getreide wieder aufläuft. Die Fenster müssen nicht frei von Bewuchs sein, sollten jedoch deutlich weniger dicht mit Getreide bewachsen sein, als der umgebende Bestand.

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Die Umsetzung der Maßnahmen im Funktionsraum wird durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen den Eigentümern / Pächtern und der Stadt Pfungstadt, der mit der Unteren Natur-schutzbehörde abzustimmen ist, sichergestellt. Die Bruthabitate sind vor der Brutsaison, in der der Eingriff stattfindet, bereitzustellen. Die Maßnahmen werden als Hinweise in den Textteil zum Bebauungsplan übernommen.

II.5.5 Schutzgut Mensch, Kultur- und Sachgüter

Mensch: Die geplante Entlastungsstraße verläuft in einer Entfernung von 170 - 330 m zum Siedlungs-rand von Pfungstadt und befindet sich somit innerhalb des siedlungsnahen Erholungsraums. Die Nutzungseignung der Landschaft für die Naherholung reduziert sich durch das geplante Vorhaben aufgrund weiterer Landschaftszerschneidung und der Zunahme von optischen und akustischen Störreizen. Baubedingte Mehrbelastungen entstehen während der Bauphase durch Materialtransporte, Bodenbewegungen, Emissionen von Lärm und Staub durch Baustellentätigkeit und Schwer-lastverkehr. Sie sind jedoch von vorübergehender Natur und bereits durch die Nutzung der Stadtumgehung (B 426 neu) gemindert. Eine betriebsbedingte relevante Mehrbelastung durch Lärm- und Schadstoffemissionen auf die Siedlungsrandlage und damit einhergehende qualitative Beeinträchtigung der dortigen Wohnbebauung ist nicht zu erwarten. Letztendlich dient das Vorhaben der Verkehrsentlas-tung im innerstädtischen Bereich und damit der Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität im Stadtgebiet von Pfungstadt. Für das Gewerbegebiet „Am Breitwiesenweg“, das über den Anschlusspunkt an der Rhein-straße (B426) angebunden werden soll, wurde im Rahmen des geplanten Ausbaus des Breitwiesenweges im Jahr 2009 ein Lärmgutachten4 durchgeführt, um eine erhebliche ver-kehrsbedingte Belastung auf die nächstgelegene Wohnbebauung in der Rheinstraße und auf die Betriebswohnung der Kläranlage zu prüfen. Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass in allen Fällen die Grenzwerte der der 16. BImSchV /1/ eingehalten werden und kein Anspruch auf Lärmvorsorge besteht. Selbst im worst-case-Fall, der eine deutliche höhere Verkehrsprognose als die tatsächlich zu erwar-tenden Werte zugrunde legt, ergab sich keine Grenzwertüberschreitung. Kultur- und Sachgüter: Mit der Umsetzung des Vorhabens gehen landwirtschaftliche Flächen im Bereich der geplan-ten Trassenführung dauerhaft als Produktionsstätten verloren. Im Rahmen der baulichen Maßnahmen ist der Verlauf der erdverlegten Beregnungsleitungen zu berücksichtigen, um Schäden an der Beregnungsinfrastruktur zu vermeiden.

4 Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft (2009): Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Breitwie-

senweg“, Stadt Pfungstadt – Ausbau des Breitwiesenweges. Bensheim

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Es erfolgt ferner eine Zerschneidung landwirtschaftlicher Nutzflächen, die eine Bodenneuor-dung erforderlich machen. Es sind keine kulturhistorisch bedeutsamen Fundstätten im Plangeltungsbereich bekannt, liegen jedoch im Bereich des Möglichen und sind bei der Bauausführung entsprechend zu berücksichtigen.

II.5.6 Schutzgut Landschaft

Das Landschaftsbild ist durch die intensive Landwirtschaft mit großflächigen Nutzungseinhei-ten, Hochspannungstrassen, landschaftlich nicht eingebundene Siedlungsränder, Ver-kehrstrassen und den grabenartig, naturfern ausgebauten Lauf der Modau bereits stark vorbelastet. Durch das geplante Vorhaben werden vor allem Landschaftsbildstrukturen mit geringer Eigenart und raumgestalterischer Wirkung beansprucht. Eine grundsätzliche Verän-derung des Landschaftsbildeindrucks ergibt sich daraus nicht.

II.5.7 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

Der Bilanzierung der vorhabenbedingten Auswirkungen liegt das Biotopwertverfahren des Landes Hessen zugrunde. Die Bestand und Planung zugeordneten Nutzungstypen gemäß Kompensationsverordnung finden sich auch in den Planunterlagen wieder. Für die Bilanzierung der Bestandssituation ist die Darstellung der Nutzungstypen der Be-standskarte maßgeblich. In der Bilanzierung der Planung (vgl. Anlage zur E/A-Bilanz) wurde die Fahrbahn als voll-ständig versiegelt (10.510) eingestuft. Für die außerhalb des vorgesehenen Fahrbahnbe-reichs liegenden straßenbegleitenden Grünflächen wurde von einem 3 m breiten, intensiv genutzten Randstreifen beiderseits der Trasse ausgegangen (09.160). Gemäß Festsetzung sind diese zu 20 % durch straßenbegleitende Strauchpflanzungen zu begrünen (02.600). Auf eine intensivere Begrünung der Trasse wurde aus Gründen des Artenschutzes (Erhalt des Offenlandcharakters, vgl. Artenschutzprüfung) verzichtet. Bei den als Verkehrsflächen mit Zweckbestimmung „Wirtschaftsweg“ gekennzeichneten Flächen wurde vom Erhalt des derzeitigen Ausbaugrades ausgegangen (10.510, 10.530, 10.610). Die Flächen für die Landwirtschaft wurden entsprechend der derzeit dominierenden Nutzung überwiegend als Ackerflächen (11.191) eingestuft. Der Grünlandanteil wurde, sofern nich durch die Baumaßnahme beansprucht, in die Bilanzierung der Planung übernommen. Vor-handene Gebäude sowie die als Gartenland gekennzeichnete Fläche wurden ebenfalls entsprechend der Bestandsnutzung übernommen. Der außerhalb der neuen Trasse befindliche Baumbestand sowie sonstige Gehölzbestände sind zum Erhalt festgesetzt. Zusätzliche Baumpflanzungen erfolgen im Süden des Geltungs-bereichs zwischen dem artenschutzrechtlich als bedeutsam eingestuften Gehölzbestand außerhalb des Plangeltungsbereichs und der neuen Trasse. Weitere Gehölzpflanzungen sind im Bereich der Modau im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Renaturierung der Uferbereiche vorgesehen.

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Nutzungstyp nach Anlage 3 KV Fläche je Nutzungstyp in qm Biotopwert

Typ-Nr. Bezeichnu ng WP/qm Bestand Planung Bestand Planung Differenz

02.400 Hecken-/Gebüschpflanzung, heimisch, standortgerecht 27 1300 1300 35100 35100 0

01.137 Neuanlage Ufergehölz 36 0 250 0 9000 9000

02.400 Hecken-/Gebüschpflanzung, heimisch, standortgerecht 27 1300 4725 35100 127575 92475

02.600 Hecken-/Gebüschpflanzung, straßen-begleitend 20 950 4000 19000 80000 61000

04.110 Einzelbaum, einheimisch, standortge-recht, Obstbaum 31 135 193 4185 5983 1798

05.214

mäßig schnell fließende Bäche, kleine Flüsse, Gewässergüte II und schlech-ter 50 520 0 26000 0 -26000

05.214

mäßig schnell fließende Bäche, kleine Flüsse, Gewässergüte II und schlech-ter (hier: Aufwertung um 10 BWP aufgr. Uferrenaturierungsmaßnahme) 60 0 400 0 24000 24000

06.200 Weide, intensiv 21 13450 13450 282450 282450 0

06.320 intensiv genutzte Frischwiese 27 3700 3470 99900 93690 -6210

06.930

Naturnahe Grünlandeinsaat. Ansaaten des Landschaftsbaus. (hier: Einsaat auf Ausgleichsflächen. Aufwertung um 5 BWP wegen extensiver Dauerpfle-ge). 26 0 7740 0 201240 201240

09.160 Straßenbegleitgrün intensiv (Bankette, Gräben, Mittelstreifen) 13 8340 14640 108420 190320 81900

09.210 B

Ruderalflur frischer Standorte (hier: Uferböschung Modau) 39 640 430 24960 16770 -8190

09.220 Ausdauernde Ruderalflur meist trocke-ner Standorte 36 570 0 20520 0 -20520

09.120 Kurzlebige Ruderalflur 23 1510 0 34730 0 -34730

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10.530

Schotter-, Kies- u. Sandwege, -plätze oder andere wasserdurchlässige Flächenbefestigung sowie versiegelte Flächen, deren Wasserabfluss versi-ckert wird 6 5000 16575 30000 99450 69450

10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen (Ortbeton, Asphalt) 3 19070 39290 57210 117870 60660

10.610 Bewachsene Feldwege 21 8830 7530 185430 158130 -27300

10.710 Dachfläche, nicht begrünt 3 450 450 1350 1350 0

10.715 Dachfläche, nicht begrünt mit Regen-wasserversickerung 6 0 8220 0 49320 49320

11.191 , 03.220

Acker, intensiv genutzt , incl. Sonder-kultur 16 431770 374150 6908320 5986400 -921920

11.221 gärtnerisch gepflegte Anlagen im besiedelten Bereich 14 0 1030 0 14420 14420

11.222 B strukturreicher Hausgarten 25 1360 1360 34000 34000 0

Summe 497460 497460 7871575 7491968 -379607 Für den Geltungsbereich ergibt sich eine Negativdifferenz der Biotopwertpunkte in Höhe von -379.607 BWP, die an anderer Stelle zu kompen-sieren sind.

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II.5.8 Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern

Die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern wurden bereits in den vorangegangenen Kapiteln abgehandelt. Die wesentlichen Auswirkungen der Planung auf die Wechselwirkun-gen beziehen sich auf das Schutzgut Boden, da seine Eigenschaften und Leistungsfähigkeit maßgeblich die Art und Intensität der Nutzung und die Bedeutung als Lebensraum für Pflan-zen und Tiere und den Landschaftscharakter prägen. Durch das geplante Vorhaben ergeben sich nachteilige Auswirkungen aufgrund der geplanten Flächenversiegelung und Bodenver-dichtung im Bereich der neuen Trasse. Damit einher geht ein Verlust der Bodenfunktionen und Niederschlagsrückhaltung sowie der Verdunstungsfunktion und der Funktion als Lebens-raum, Erholungsraum und landwirtschaftlicher Produktionsstandort.

II.6 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes b ei Null-Variante

Unter der Voraussetzung, dass die intensive ackerbauliche Nutzung bestehen bleibt, würden sich der derzeitige Bestand und Zustand der unter Punkt 0 beschriebenen Schutzgüter nicht verändern.

II.7 Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten

Entsprechend der Verkehrsuntersuchung des Planungsbüros von Mörner und Jünger kann eine Entlastung des hohen Verkehrsaufkommens alleine durch eine westlich von Pfungstadt gelegene Straße erreicht werden. Es wurde im Vorfeld mit der Stadt Pfungstadt, dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen sowie Vertretern der ansässigen Landwirtschaft vier verschie-dene Linienführungen der Entlastungsstraße diskutiert. Das im Vorentwurf dargestellte Er-gebnis bildet einen Kompromiss zwischen den verschiedenen Funktionen der Flächen, bei dem das Hauptziel, die Entlastung der Pfungstädter Siedlungsbereiche vom Kraftverkehr, gewahrt bleibt. Durch Verschwenken der Trasse im südlichen Teil wurden ebenso Aspekte des Artenschutzes berücksichtigt, so dass der gegenständliche Trassenverlauf die unter-schiedlichen fachlichen Belange berücksichtigt.

II.8 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kom pensation von Eingriffen

II.8.1 Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen

Der Bebauungsplanentwurf enthält Festsetzungen und Hinweise, die für die Vermeidung und Verringerung von Bedeutung sind. Die damit verbundenen Maßnahmen werden in folgender Tabelle aufgezeigt:

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Maßnahmen Fachliche Begründung

Entsiegelung und Wiederbegrünung nicht mehr

genutzter Fahrbahnteile

Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunkti-

onen und der Besiedelbarkeit durch Pflanzen

und Tiere.

Weitestmöglicher Erhalt des Gehölz- und Baum-bestandes auf straßenbegleitenden Grünflächen.

Erhalt von Bäumen als Landschaftsbildelemen-te und Lebensraumstruktur (u.a. Bruthabitat,

Ansitz).

Einsaat und dauerhafte Pflege der straßenbe-

gleitenden Grünflächen / Modellierungsflächen

als artenreiche Kräuterwiese

Reduzierung nutzungsbedingter Bodenbelas-

tungen, Entwicklung von Lebensraumstruktu-

ren für Pflanzen und Tiere.

Pflanzung von Bäumen im südlichen Teil des

Geltungsbereichs zwischen neuer Trasse und

Gehölz-/Brachebestand.

Schaffung einer Pufferzone zwischen neuer

Trasse und Bruthabitaten gehölzgebundener

Vogelarten.

Hinweis zur Entwicklung von Lerchenfenstern

auf ackerbaulich genutzten Flächen im Umfeld der Trasse.

Aufwertung des Lebensraums der offenen

Agrarlandschaft für die heimische Flora und Fauna

Beschränkung der Baustelleneinrichtung, Bo-

denzwischenlagerung und sonstigen baulichen

Eingriffen auf die auf Hamstervorkommen ge-

prüften Flächen.

Vermeidung von Beeinträchtigungen potenziel-

ler Feldhamstervorkommen.

Beschränkung der bauvorbereitenden Maßnah-

men (Baustelleneinrichtung, Bodenabtrag) au-ßerhalb der Brutzeit der Vögel

Vermeidung der Zerstörung / Beeinträchtigun-

gen von Brutstätten der Offenlandarten.

Hinweis zum Umgang mit abfließendem Nieder-

schlagswasser

Vermeidung von verkehrsbedingten Schadstof-

feinträgen in das Grundwasser / Trinkwasser-

gewinnungsanlagen.

II.8.2 Kompensationsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen

Aus der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (vgl. Kap 5.7) ergibt sich eine Differenz der Bio-topwertpunkte in Höhe von -379.607 BWP. Das bedeutet, dass sich der Biotopwert des Geltungsbereichs bei Umsetzung der genannten Maßnahmen entsprechend verringert. Der naturschutzrechtliche Ausgleich erfolgt teilweise durch die unter Kap. 5.4 beschriebenen artenschutzrechtlichen Maßnahmen im „Aktionsraum für den Artenschutz gefährdeter Vogel-arten“ im Südteil der Gemarkung Pfungstadt. Mit der Anlage von je drei Lerchenfenstern pro nachgewiesenem Brutpaar im Eingriffsbereich erfolgt gemäß unten stehender Tabelle eine Aufwertung der Ackerflächen in diesem Bereich hinsichtlich ihrer Habitateignung, die mit einem Biotopwert von 6.300 Biotopwertpunkten in die Ausgleichsbilanz einfließt.

Typ-Nr. Bezeichnung WP/qm

11.191 Acker, intensiv genutzt 16 420 0 6720 0 -6720

11.192 Acker, extensiv (Bereich Lerchenfenster) 31 0 420 0 13020 13020

Summe 420 420 6720 13020 6300

Anlage von Lerchenfenstern im "Aktionsraum für den Artenschutz gefährdeter Vogelarten"

Nutzungstyp nach Anlage 3 KV Fläche je Nutzungstyp in qm Biotopwert

Bestand Planung Bestand Planung Differenz

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Das verbleibende Defizit in Höhe von 373.307 wird über das Ökokonto der Stadt Pfungstadt ausgeglichen. Dem Bebauungsplan „Entlastungsstraße Pfungstadt-West werden folgende Ökokonto-Flächen zugeordnet: 1. Ausgleichsmaßnahme Obstplantage (Gemarkung Pfungstadt, Flur 5, Flurstück 45-47/2):

Die Fläche umfasst eine Gesamtgröße von 2,57 ha. Als Rest einer ehemaligen Obstplantage wurde der ökologische Wert der Fläche durch Pflege- und Pflanz-maßnahmen verbessert. Gemäß Flächenbilanz leitet sich daraus ein Maßnah-menwert von 197.515 Bio-topwertpunkten ab. Abb. 1: Lageabbildung Maßnah-menfläche Obstplantage

Es verbleibt ein Biotopwertdefizit in Höhe 175.792 Biotopwertpunkten, das durch Maßnah-

men zur Aufwertung von Waldbiotopen wie folgt kompensiert wird.

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2. Ausgleichsmaßnahme Entfichtung im Kalksandkiefer nwald (Gemarkung Pfungstadt, Malcher Tanne, Flur 50/51):

Die Maßnahmenfläche umfasst eine Gesamtgröße von 0,8 ha und umfasst Fichtenbestände im unmittelbaren räumlichen Umfeld des Naturschutzgebiets „Kalksandkiefernwald bei Bi-ckenbach, Pfungstadt und Seeheim-Jugenheim“ (Gebietsnummer: 1432023). Im Rahmen der Maßnahme wird der nicht standortgerechte Bewuchs beseitigt zu Gunsten der Entwicklung von naturnahem und standortgerechtem Kiefernwald. Gemäß Bilanzierung der Biotopwertpunkte leitet sich aus der Gesamtmaßnahme ein Maß-nahmenwert von 296.000 Biotopwertpunkten ab, der anteilig (175.792 BWP, entspricht 4.751

qm) dem gegenständlichen Bebauungsplan zugeordnet wird. Die Maßnahme ist bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt und befindet sich in der Umsetzung. Die Verbuchung im Ökokonto erfolgt nach Vollzugsmeldung, so dass bis zum Beginn der Baumaßnahme von einer Inkraftsetzung auszugehen ist.

Abb. 2: Lageabbildung Entfichtungsmaßnahmen

II.9 Vorgehensweise bei der Erstellung des Umweltbe richts

Folgende Quellen wurden für die Bestandsbeschreibung dieses Umweltberichtes ausgewer-tet:

• Bestandskartierung von Juni und August 2008

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Entwurf Januar 2014 Seite 20

• Büro für Umweltplanung (2008): Bau einer kommunalen Umgehungsstraße zwischen B426 (neu) und L3303 – Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflich. Rimbach

• Büro für Umweltplanung (2009): Bebauungsplan Entlastungsstraße Pfungstadt-West – Nachsuche von Feldhamstern (Critcetus cricetus). Rimbach

• Büro für Umweltplanung (2009): Bebauungsplan Entlastungsstraße Pfungstadt-West – Erfassung der standortgebundenen Avifauna. Rimbach

• Büro für Umweltplanung (2009): Bebauungsplan Entlastungsstraße Pfungstadt-West – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. Rimbach

• Büro für Umweltplanung (2013): Bebauungsplan Entlastungsstraße Pfungstadt-West – Artenschutzprüfung gem. § 44 (1) BNatSchG. Rimbach

• Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft (2009): Schalltechnische Untersuchung Bebau-ungsplan Gewerbegebiet „Am Breitwiesenweg“, Stadt Pfungstadt – Ausbau des Breitwiesenweges. Bensheim

• Hessisches Landesvermessungsamt (Hsg.) / Bundesamt für Kartographie und Geo-däsie (2001): Topographische Karte 1:25.000. Wiesbaden

• Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (Hg.)(2004): Umweltatlas Hessen. Wiesbaden

• Büro Linke (2004): Landschaftsplan Pfungstadt. Riedstadt

• Luftbilder (Google maps)

• Regierungspräsidium Darmstadt (Hrsg) (2011): Fortschreibung des Landwirtschaftli-chen Fachplans Südhessen. Darmstadt

• Website des Hessischen Landesjagdverbandes (http://www.ljv-hessen.de)

II.10 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der Umwelt auswirkungen (Moni-toring)

Das Monitoring dient der Überwachung der prognostizierten Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter, um ggf. zu einem späteren Zeitpunkt Korrekturen oder Anpassung der Planung vorzunehmen. Monitoringmaßnahmen umfassen Aussagen mit erheblicher Unsi-cherheit hinsichtlich der zu erwartenden vorhabenbedingten Auswirkungen. Im vorliegenden Fall betrifft dies den Grundwasserschutz, der eine besondere Sorgfalt im Umgang mit dem abfließenden Niederschlagswasser erforderlich macht, die Querung der Modau zur Minimierung der Eingriffsrisiken in den Gewässerlauf sowie die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf den Artenschutz.

II.11 Allgemeinverständliche Zusammenfassung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Entlastungsstraße Pfungstadt-West“ soll das not-wendige Baurecht für eine Entlastungsstraße im Westen der Stadt zur Verkehrsentlastung im Innenstadtbereich von Pfungstadt geschaffen werden. Eine Verkehrsuntersuchung prognos-tiziert eine deutliche Entlastung des Stadtgebiets.

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Aus der Bestandsaufnahme der Schutzgüter und Ermittlung der Eingriffsfolgen ergibt sich v.a. eine Betroffenheit für folgende Schutzgüter:

• Boden: Verlust / Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen aufgrund von Flä-chenversiegelung und Bodenverdichtung,

• Wasser: Verlust der Niederschlagsversickerung auf versiegelten Flächen und Gefahr der Verunreinigung des Sickerwassers durch verkehrsbedingte Stoffeinträge (Lage innerhalb der Wasserschutzzone III). Durch die Querung der Modau ergeben sich Eingriffe in den naturfern ausgebauten Gewässerlauf.

• Tierwelt: Beeinträchtigung von Arten des Offenlandes.

• Landschaft: weitere Zerschneidung der Landschaft

• Kultur-/Sachgüter: Inanspruchnahme wertvollen Ackerlandes und siedlungsnaher Freiflächen für die Erholung.

Durch Vermeidung- und Verminderungsmaßnahmen werden die vorhabenbedingten Auswir-kungen auf die Schutzgüter so weit wie möglich reduziert. Hierzu zählen v.a. Maßnahmen des Artenschutzes sowie Maßnahmen des Grundwasserschutzes und des Gewässerschut-zes. Die Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich erfolgt auf Grundlage des hessischen Biotopwer-verfahrens. Das sich daraus ergebende Defizit der Biotopwertpunkte Biotopwertpunkte wird über das Ökokonto der Stadt Pfungstadt ausgeglichen. Monitoringbedarf wird im Hinblick auf die Auswirkungen der Planung auf den Grundwasser-schutz und die Eingriffsfolgen der Modauquerung sowie im Hinblick auf die Erfolgskontrolle der Maßnahmen des Artenschutzes gesehen.

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Lorsch, Januar 2014 Susanne Thees, Dipl. Geographin Sonja Pesch, Dip. Ing. Landeskultur und Umweltschutz