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17. Internationale Binnenschiffahrts- Gefahrgut- Tage

Sicherung in Binnenhäfen

Dipl.-Ing. Andreas WiegandBasell Polyolefine GmbH

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Globale Präsenz):• Produktion in 21 Ländern• Verkauf in mehr als 120 Ländern

• Technologische Führungsrolle• 6,600 Mitarbeiter, jährlicher Umsatz €8.5 Milliarden

Gesamt Produktion 6,630 Kt

Globale MarktpositionGlobale Marktposition• 1. bei Polypropylene• 1. bei Advanced polyolefins• 1. bei in PP- Lizenzen • 7. bei Polyethylene

Die Basell im Weltmaßstab

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Die Basell Polyolefine GmbH produziert an ihrem Standort in Wesseling bei Köln im wesentlichen Kunststoff-Granulate, die zu einer Vielzahl von Produkten, wie z. B. Kraftstoffbehälter für Fahrzeuge, Rohre, Flaschen, Folien und andere Gegenstände des täglichen Bedarfs weiterverarbeitet werden.

Rheinhafen Godorf

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Im Jahre 2005 wurden in den von Basell genutzten beiden Hafenbecken 321 Binnenschiffe mit ca. 300.000 t Gefahrgütern der Klassen 2 und 3 beladen und 617 Binnenschiffe mit ca. 780.000 t entladen . Das Sicherungskonzept besitzt deswegen großen Stellenwert.

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Nach den Ereignissen vom 11. September 2001 hielt es die internationale Gesetzgebung jedoch für erforderlich, auch für den Transport gefährlicher Güter im Binnenschiffsverkehr Maßnahmen zur Sicherung gegen mögliche terroristische Aktivitäten zu entwickeln

Auf der Basis entsprechender Empfehlungen der Vereinten Nationen wurden Maßnahmen zur Sicherung - im englischen beschrieben mit Security, im Unterschied zur klassischen Safety (Sicherheit) - in ein neues Kapitel 1.10 des ADNR aufgenommen

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Ziel dieser neuen Vorschriften ist es, das Risiko des Diebstahls oder des Missbrauchs gefährlicher Güter für terroristische Zwecke, durch den Personen, Güter oder die Umwelt gefährdet werden können, zu minimieren

Einen absoluten Schutz gibt es hier aber ebenso wenig wie bei den klassischen Risiken, die der Transport gefährlicher Güter mit sich bringt

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Sicherheitsvorkehrungender Unternehmen der chemischen Industrie

gegen Terroranschläge

Maritime Security Umsetzung der Kapitel V und XI des SOLAS

Maritime SecuritySicherheit im Seeverkehr

durch Anti-TerrormaßnahmenISPS- Code A.16

ADNR 2005 Kapitel 1.10 GGVBinSch

Basell betreibt Hafenanlagen, die sowohl dem ADNR, Kap. 1.10, als auch dem ISPS- Code, A. 16 unterliegen

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Basell Polyolefine GmbHWerk Wesseling

Sicherungsplan gemäß Kapitel 1.10 des ADR/RID/ADNRerstellt durch die Basell Polyolefine GmbH

1. Schutzziel und Geltungsbereich .................................

gültig ab 01.07.2005

Getrennte Rechtsbereiche und

unterschiedliche Zuständigkeiten von

Behörden

Plan zur Gefahrenabwehr Hafenanlage nach ISPS-Code erstellt und genehmigt für die zertifizierte Hafenanlage der Basell ab

12.12.2005

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Unterschiede in der Umsetzung von Sicherungskonzepten für die Betreiber von Umschlagseinrichtungen in Häfen:

ISPS- Code zuständige Behörde DA Hafensicherheit Zertifizierung Sicherungskonzept Genehmigung PFSP durch DA Festlegung von 3 Gefahrenstufen mit entspr. Massnahmen Auslösung erhöhte Gefahrenstufe nur durch die DA Präzise Hinweise für Trainings

Kap. 1.10 ADNR zuständige Behörde StAfA keine Zertifizierung des Sicherungskonzeptes Sicherungsplan erstellt ‚ Unternehmen keine Gefahrenstufen und Massnahmenzuordnung Auslösung erhöhte Gefahr nicht klar definiert Allgemeine Empfehlungen für Trainings

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Durch die DA Hafensicherheit wurde unsere Umschlagsanlage nach dem ISPS- Code überprüft und zertifiziert

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Durch das Fortbildungszentrum (FZH) in Hamburg wurden zwei PFSO

für Basell ausgebildet

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Grundlagen der Sicherungskonzepte nach dem PFSP und Kap. 1.10 ADNR

Beschränkung Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten Technische Sicherungsmassnahmen Meldeprozedere/Empfang von Schiffen (z.B. Namensliste gem. PFSP) Zugangskontrollverfahren/Organisierung von Personalwechseln Personenüberwachung / Überwachung Umschlagsmassnahmen Anforderungen ISPS auch für ADNR-Schiffe im Hafenbecken Meldeprozedere bei Störungen und Ereignissen Sonderfestlegungen für erhöhte Gefahrenstufen Kontrolle der Betriebseinrichtungen Schadensabwehr- und Schadensbegrenzungseinrichtungen

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Kap. 1.10.3.2.2 (f) ADNRVerfahren zur Bewertung und

Erprobung der Sicherungspläne und Verfahren zur

wiederkehrenden Überprüfung

Nach PFSP vorgenommene Überprüfungen, Inhalt und

Zeitpunkt von Schulungen und Übungen sind vom PFSO zu

dokumentieren

Eine Betriebsstelle bei Basell für Hafenanlagen zuständig ,

Kombinierung der Ausbildungs- und Trainingsmassnahmen gemäß ISPS-

ADNR ist möglich

Vorgaben für Ausbildung und Trainings

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Was ist für den Betreiber von Verladeeinrichtungen üblicherweise ein

Security- Ereignis ?

Verdächtige Aktivitäten auf dem Betriebsgelände

Vermeintlich fremde Person(en) innerhalb abgesperrter Bereiche

Diebstahl oder versuchter Diebstahl Missbrauch von Ladegütern und

Einrichtungen Graffiti

Sachbeschädigung

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Was wird von jedem Mitarbeiter in einer Hafenanlage erwartet?

Wissen, was ein Security- Ereignis/Sicherheitsrisiko ist

Meldewege kennen und anwenden

Bei Gefahrgut besonders sensibel und wachsam sein

Richtiges Handeln will jedoch trainiert sein!

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Handlungsempfehlung der BR Düsseldorf, DA Hafensicherheit zur Erprobung des PFSP mittels jährlichen Übungen

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Sicherungsplan nach Kap. 1.10 ADNR gilt nur für Sicherung von Gefahrguttransporten für gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotential

Port Facility Security Plan gilt unabhängig von Gefahrgut nur für Hafenanlagen mit Seeschiffsverkehr

Gefahrenstufe 2Gefahrenstufe 3erhöhte Gefahrenlage

Normallage Gefahrenstufe 1

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Checkliste für erhöhte Sicherungslage gem. Kap. 1.10. ADNRMeldung über erhöhte Sicherungslage eingegangen : ………… Tag ………… Uhrzeit

Auslösende Stelle für erhöhte Sicherungslage ………………………………………………..

Meldeaktivitäten (Wesseling oder Knapsack): Uhrzeit

- Wesseling: Verständigung des Notfalleiters ……… - Knapsack: Verständigung Notfallmanager/Leiter ZEL ……… - Verständigung des Gefahrgutbeauftragten (ADR /RID/ADNR) ……… - Verständigung des Eisenbahnbetriebsleiters (nur RID) ………

- Verständigung des Port Facility Security Officer (PFSO) (ADNR) ………

- Verständigung des Leiters Werkssicherheit (ADR/RID) ……… - Einberufung weiterer Bereitschaftsdienste gemäß RRL, Aktionsplan 3 ………

Rücksprache mit externen Stellen / Behörden durch Notfallstab (Wesseling oder Knapsack) - Staatliches Amt für Arbeitsschutz / Bereich Gefahrgutüberwachung ………

Checklisten für erhöhte Sicherungs-bzw. Gefahrenlagen als Bestandteil des Sicherungsplanes nach Kap. 1.10 ADNR

Massnahmeplan für Gefahrenstufen 2 und 3 durch DA Hafensicherheit im PFSP konkret,

jedoch ohne Checklisten, vorgegeben

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Notfallleiter

Stabsleiter

Pressesprecher

Lage

Logistik

Öffentlichkeitsarbeit

HSE / S

Notfallorganisation der Basell bei Eintritt einer erhöhten Gefahrenlage nach ISPS/ADNR

PFSO

SSO

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Die Mitglieder eines Notfallstabes sind :

mit ihrer Stellung und den Grundsätzen ihrer Tätigkeit in entsprechenden Lagen vertrautin der Lage zweckmäßige Massnahmen zur Schadensabwehr einzuleitenhaben Sicherheit in der Abwicklung Schadenslagen und damit auch in der Führung des Stabes und in der Stabstechnikkönnen mit den notwendigen Hilfsmitteln im Stab umgehenkennen die Anforderungen an die Notfallkommunikation erkennen die Aufgabenabgrenzung zwischen allen Beteiligten

Voraussetzung: regelmäßiges Training und Informationsvermittlung

Grundsätze der Tätigkeit eines Notfallstabes

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Rahmenrichtliniefür betriebliche

SchadensereignisseBasell Polyolefine GmbH

Werk Wesseling

SEF - Arbeitssicherheit / GefahrenabwehrWerkfeuerwehr

Auflage 11i

Materielle, technische und organisatorische Voraussetzungen

zur Beherrschung von Gefahrenlagen

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Entscheidung des Basell- Notfallmanagementes:Durchführung einer Gemeinschaftsübung mit aktiven Komponenten für die DA Hafensicherheit und den zuständigen Polizeidienststellen unter Einbeziehung weiterer Stellen wie Berufsfeuerwehr Köln, Staatliches Amt für Arbeitsschutz, die HGK als Betreiber des Rheinhafens, einer Schiffsbesatzung sowie weiterer Nutzer des Hafens.

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Szenario des Trainings:

Erhöhung auf die Gefahrenstufe 2 für den von Basell genutzten Teil des Rheinhafens durch die DA Hafensicherheit Einberufung des Basell- Notfall- Kernstabes

Durchführung aller Massnahmen nach dem PFSP für die Gefahrenstufe 2

Reaktion des Notfallstabes auf weitere Eskalationen der Lage durch Vermutung eines bevorstehenden terroristischen Anschlages bis zur Auslösung einer Gefahrenstufe 3

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Der Port Facility Security Officer (PFSO) übernimmt mit dem Notfalleiter gemeinsam die Führung im Notfallstab

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Stabsarbeit unter Mitwirkung von Verbindungsbeamten der Polizei und der Berufsfeuerwehr Köln

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Permanente Bestreifung in und um das Hafengelände durch die Basell- Werkssicherheit nach Bekanntgabe der Gefahrenstufe 2

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Präsenz und Übernahme der Führungsrolle durch die Polizei nach Einbeziehung in die fiktive Gefahrenlage

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Nach Übernahme der Leitung durch die Polizei bedürfen jede Veröffentlichung die Abstimmung mit deren Pressestelle

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Beunruhigung durch ein von der Besatzung auf dem Schiff aufgefundenes elektrisches Messgerät als „fiktiver Sprengkörper“

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Polizeiliche Überprüfungen auf dem Schiff ergab für die Übung glücklicherweise Entwarnung

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Schlussfolgerungen aus dem Notfalltraining nach dem ISPS- Code

Über die gesamte Gefahrenlage ist ein ständiger Informationskontakt zwischen den beteiligten Betriebsstellen und der DA Hafensicherheit zu gewährleisten

Der Port Security Facility Officer des Unternehmens im Notfallstab und der Ship Security Officer müssen ausreichende Kontakte halten

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Schlussfolgerungen aus dem Notfalltraining nach dem ISPS- Code

Die Einbeziehung eines Verbindungsbeamten der Polizei in die Arbeit des betrieblichen Notfallstabes ist unverzichtbar

Insofern die Polizei die Leitung der Schadensabwehr betreffs der Sicherungslage übernimmt, hat sich der betriebliche Notfallstab mit allen Handlungen, einschliesslich der Öffentlichkeitsarbeit, dieser unterzuordnen.

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Schlussfolgerungen aus dem Notfalltraining nach dem ISPS- Code

Massnahmen der Gefahrenstufe 2 sollten ein ausreichendes Sicherheitsniveau gewährleisten, jedoch grundsätzlich Umschlagsprozesse in der Hafenanlage noch nicht negativ beeinträchtigen.

Erst bei der Gefahrenstufe 3 sollten Restriktionen, Eingriffe in Verladeprozesse oder gar Sperrungen durchgeführt werden.

Der betriebliche Notfallstab kann jedoch bei Gefahr im Verzuge auch ohne die DA entsprechende Massnahmen anweisen

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Schlussfolgerungen aus dem Notfalltraining nach dem ISPS- Code

Trainings für erhöhte Sicherungslagen sollten parallele Handlungen vor Ort und im Notfallstab beinhalten um das flexible Reagieren auf sich verändernde Lagen zu ermöglichen

Die Festlegungen aus unserem PFSP haben sich nach dem Ergebnis unseres Trainings grundsätzlich bewährt und erscheinen praktisch umsetzbar

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Sicherung in Binnenhäfen

Jeder Mitarbeiter ist ein „Security- Mitarbeiter“ !!!

Einfache Handlungs-anweisungen:

Aufmerksam zu sein Security- Ereignisse erkennen und zu melden