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20.02.2007 E 1 / Brand- und Katastrophenschutz 1 Verhalten im Krisenfall Fortbildung Mitglieder von Krisenteams an Schulen Schulzentrum Ost SHA 12. März 2008

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20.02.2007E 1 / Brand- und Katastrophenschutz 1

Verhalten im KrisenfallFortbildung Mitglieder von

Krisenteams an SchulenSchulzentrum Ost SHA

12. März 2008

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• Notfallsituationen an Schulen:

• Kriminelle Delikte

• Medizinische und soziale Notfälle

• Notfälle im Zusammenhang mit Feuer, Technik, Wetter– Feuer, Explosion– Gas-, Chemie-, Stromunfall– Naturkatastrophen

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• Vorbeugender Brandschutz

3. Bauweise

Haben die tragenden Wände, Decken, Stützen die erforderliche Feuerwiderstandsdauer?

Haben die Treppenraumwände die erforderliche Feuerwiderstandsdauer?

Sind Durchbrüche in Wänden und Decken mit Brandschutzanforderungen sichtbar?

Sind Öffnungen in Wänden und Decken mit Brandschutzanforderungen mit

entsprechenden selbstschließenden Abschlüssen versehen?

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• Vorbeugender Brandschutz

4. Brandabschnitte

Sind die genehmigten Brandabschnittsflächen und Brandlasten eingehalten?

Sind Öffnungen in Brandwänden mit entsprechenden Abschlüssen versehen?

Werden selbstschließende Türen durch unzulässige Feststelleinrichtungen

offengehalten?

Werden durch Brandwände Installationen durchgeführt und sind diese abgeschottet?

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• Vorbeugender Brandschutz

2. Lage, Anfahrt, Flächen für die Feuerwehr

Wird die Zufahrt durch Sperrpfosten, Schranken oder Tore behindert?

 

Ist ein Feuerwehrschlüsselkasten oder ein anderes Schließsystem notwendig?

 

Sind die notwendigen Breiten und Höhen gemäß VwV-Feuerwehrflächen

eingehalten? 

Sind die Feuerwehrzufahrten mit Hinweisschildern nach DIN 4066

gekennzeichnet? 

Werden die Feuerwehrzufahren und –stellflächen durch Fahrzeuge oder

Lagerflächen behindert? 

Sind die zur Personenrettung notwendigen Fenster mit den entsprechenden

Rettungsgeräten erreichbar?

 

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• Vorbeugender Brandschutz5. Rettungswege

Sind die Ausgänge, Flure, Zugänge zu den Treppenräumen freigehalten und ständig

öffenbar?

Sind Panikverschlüsse an den Ausgängen und Zugängen zu den Treppenräumen

notwendig?

Sind die zulässigen Rettungswegelängen eingehalten?

Sind Flure länger 40 m durch rauchdichte und selbstschließende Türen unterteilt?

Sind innenliegende Treppenräume mit Rauchabzügen versehen?

Sind innenliegende Treppenräume mit einer Notbeleuchtung ausgestattet?

Sind die Treppenräume mit den erforderlichen Türen (RD, T-30) gegen die Flure

abgetrennt?

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• Vorbeugender Brandschutz

Werden selbstschließende Türen durch unzulässige Feststelleinrichtungen

offengehalten?

Sind zwei voneinander unabhängige Rettungswege für jede Nutzungseinheit

vorhanden?

Haben die als Notausstiege notwendigen Fenster die erforderliche Mindestgröße

(0,9 m x 0,9 m)?

Sind der Verlauf der Rettungswege und aller Notausgänge ausreichend mit

reflektierenden Rettungszeichen nach DIN 4844 gekennzeichnet?

Sind der Verlauf der Rettungswege und aller Notausgänge ausreichend mit beleuchteten

Rettungszeichen nach DIN 4844 gekennzeichnet?

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• Vorbeugender Brandschutz9. Gefahrstofflagerung

Werden wassergefährdende Flüssigkeiten in entsprechend dimensionierten

Auffangwannen bzw. flüssigkeitsdichten Fußböden gelagert?

Werden entzündliche Flüssigkeiten entsprechend der VbF-Vorschriften

gelagert?

Ist die Lagerung wassergefährdender, entzündlicher oder explosionsgefährlicher

Stoffe und Flüssigkeiten an der Stelle zulässig?

Kann im Brandfall verschmutztes Löschwasser anfallen, das nicht in die Kanalisation gelangen darf, und steht dafür eine

Rückhaltemöglichkeit zur Verfügung?

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• Vorbeugender Brandschutz

10. Löschmittel

Kann die erforderliche Löschwassermenge gemäß dem Arbeitsblatt W 405 im Umkreis

von 300 m durch Unterflur- oder Überflurhydranten bereitgestellt werden?

Sind die Löschgeräte (Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschanlage)

entsprechend der Nutzung der baulichen Anlage nach Art und Anzahl vorhanden?

Sind die Handfeuerlöscher geprüft und ist das Löschmittel geeignet?

Ist eine Löschdecke notwendig?

Sind die Standorte von Handfeuerlöscher bzw. Wandhydranten nach VBG 125

gekennzeichnet?

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• Vorbeugender Brandschutz

14. Sonstiges

Sind für die bauliche Anlage Rettungswegepläne notwendig?

Ist für die bauliche Anlage eine Brandschutzordnung nach DIN 14096

notwendig?

Ist für die bauliche Anlage ein Feuerwehrplan nach DIN 14096 notwendig?

Ist in dem Betrieb ein Gefahrstoffkataster der gelagerten Gefahrstoffe vorhanden?

Sind in dem Betrieb die Sicherheitsdatenblätter nach 91/155/EWG vorhanden?

Sind an den Arbeitsplätzen mit Gefahrstoffen die Betriebsanweisungen nach § 20 GefStoffV

vorhanden?

Haben mit der Feuerwehr regelmäßig Übungen stattgefunden?

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• Verhalten im Notfall (allgemein):• Ruhe bewahren.• Feuerwehr und Rettungskräfte über Notruf 112

alarmieren.• Schülerinnen und Schüler aus Gefahrenzone bringen. • Erste Hilfe Maßnahmen, Versorgung von Opfern.• Vollständigkeit feststellen und dem

Objektbeauftragten melden.• Schülerinnen und Schüler nicht alleine (weggehen)

lassen.• Immer klare, sachliche Anweisungen geben!

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Maßnahmen bei Feuer, Rauch, Explosion:Feuerwehr und Rettungskräfte über Notruf 112 alarmieren.Bei Alarm aus Brandmeldeanlage: Über 112 bestätigen.Löschversuch unternehmen, ohne sich selbst zu gefährden.Bei gefahrlos begehbarem Flucht – und Rettungsweg:

(Fenster) und Türen schließen, nicht abschließen.Geschlossen den Sammelplatz aufsuchen.

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Bei nicht gefahrlos begehbarem Flucht- und Rettungsweg:

Im Raum bleiben.Türen und Fenster schließen, ggf. abdichten.Schülerinnen und Schüler beruhigen.Den Rettungskräften bemerkbar machen.Weitere Anweisungen abwarten.Raum erst nach Aufforderung der Feuerwehr verlassen

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• Maßnahmen bei Unfällen mit Gas oder Chemikalien:

• Bei ausströmendem Gas unbedingt Zündquellen vermeiden.

• Wenn Gasabsperrventil erreichbar: Gas abstellen.• Betroffenen Bereich räumen.• Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten:

– Bei verschluckten Lösemitteln, Säuren oder Laugen – kein Erbrechen auslösen.

• Rettungskräfte über Notruf 112 alarmieren.

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• Katastrophen

• Auslösung des Katastrophenalarms durch Katastrophenschutzbehörde, Landratsamt

• Anordnungen der Kat.-Behörde sind Folge zu leisten• Rundfunkdurchsagen beachten• Räumung• Evakuierung• Pressearbeit

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• Löschversuche:

• Jede Lehrkraft sollte wissen:

• Wo befinden sich die Feuerlöscher in der Schule.

• Wie bedient man die vorhandenen Feuerlöscher.

• Wie ist die Vorgehensweise im Brandfall

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• Maßnahmen der Feuerwehr• Lagefeststellung• -Erkundung der Lage / Kontrolle

• Planung mit• -Beurteilung der Lage / Entschluss

• Befehlsgebung

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• Grundsätze der Einsatztaktik

• absoluter Vorrang der Menschenrettung und des Schutzes von Menschen

• Anpassung an veränderte Situationen• Bildung von Schwerpunkten• Rechtzeitige Nachforderung

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• Lage• allgemeine Lage, Schadenereignis, Schadenabwehr• Erkundung: Frontalansicht, Befragung beteiligter

Personen, Vorgehen in den Eingangsbereich, Herumgehen um das Schadensobjekt

• Planung• welche Gefahren sind erkannt, müssen zuerst

bekämpft werden, Möglichkeiten der Gefahrenabwehr

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• Befehlsgebung

• Klarer Auftrag an die Einsatzkräfte: Absicht, Grundzüge, Nachforderungen

• Technische Maßnahmen

• Organisatorische Maßnahmen

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• Zusammenarbeit mit der Feuerwehr• Ansprechpartner• Kennzeichnung• Treffpunkt• Einsatzpläne• Übungen