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1 Formen unmittelbarer Demokratie Seminar „Information und Kommunikation - Werkzeuge für Bürgerbeteiligung“ SS 2012 Prof. Dr. Hermann Hill, Staatsminister a.D. Referent: Dieter Katz Speyer, 15.05.2012

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Formen unmittelbarer Demokratie

Seminar „Information und Kommunikation - Werkzeuge für Bürgerbeteiligung“

SS 2012

Prof. Dr. Hermann Hill, Staatsminister a.D.

Referent: Dieter Katz

Speyer, 15.05.2012

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Gliederung

3. Vor- und Nachteile unmittelbarer Demokratie

2. Formen unmittelbarer Demokratie

1. Begriffserläuterung

4. Einführung eines Volksentscheids auf Bundesebene?

E. Praxisbeispiel: Bürgerbegehren 2007 gegen Stuttgart 215. Praxisbeispiel: kommunales Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

6. Ausblick

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Begriffserläuterung

Definitionen von unmittelbarer Demokratie

1) „Unmittelbare Demokratie zeichnet sich dadurch aus, dass Sach- oder Personalentscheidungen durch das Volk selbst gefällt werden, ohne dass die Entscheidungsfindung Repräsentanten überantwortet wird.“ (Dreier/Wittreck)

2) Formen unmittelbarer Demokratie sind (...) auch andere von der

Rechtsordnung vorgesehene Beteiligungsformen, die hinter dem

eigentlichen Akt der unmittelbaren Ausübung der Staatsgewalt

zurückbleiben bzw. verfahrensmäßige Voraussetzungen desselben

bilden. (Neumann)

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Begriffserläuterung

(Teil-) Volk

Sach-entscheidungen

Personal-entscheidungen

Abstimmungen W

ahlen /

Abwahlen

Definition von unmittelbarer Demokratie

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Begriffserläuterung

halbdirekte Demokratie

Grundprinziprepräsentative

Demokratie

einzelne FormenunmittelbarerDemokratie

Deutschland als halbdirekte Demokratie

Komplementär-Verhältnis

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ähnliche Begriffe

Unmittelbare Demokratie

direkte Demokratieidentitäre Demokratiereine DemokratieBasisdemokratieVersammlungsdemokratiePlebiszitäre Demokratievolksunmittelbare Demokratie

Formen unmittelbarer D.

InstrumenteElemente

Begriffserläuterung

Volksinitiativen

Volkspetitionenqualifizierte SammelpetitionenGesetzesinitiativen

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Begriffserläuterung

Zwischenfazit (I)

In einer unmittelbaren Demokratie werden Sach- und Personalentscheidungen durch das Volk selbst gefällt oder zumindest vorbereitet.

Deutschland ist eine sog. halbdirekte Demokratie.

Es gibt keine einheitliche Terminologie.

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Gliederung

3. Vor- und Nachteile unmittelbarer Demokratie

2. Formen unmittelbarer Demokratie

1. Begriffserläuterung

4. Einführung eines Volksentscheids auf Bundesebene?

E. Praxisbeispiel: Bürgerbegehren 2007 gegen Stuttgart 215. Praxisbeispiel: kommunales Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

6. Ausblick

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Formen unmittelbarer Demokratie

Formen unmittelbarer Demokratie

unstreitig umstritten

•Wahlen und Abberufung•Antrag auf Zulassung eines

Volksbegehrens•Volksinitiative•Europäische Bürgerinitative•Ratsbegehren /

Kreistagsbegehren

Volksbefragung•Petitionen•Popularklage

•Volksabstimmung•Volksbegehren

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Wahlen und Abberufung

BürgermeisterwahlenAuflösung des Landtags durch

Volksbegehren und Volksentscheid in

RP, Berlin, Brandenburg

mehrstufige Verfahren

Antrag auf Zulassung eines

VolksbegehrensVolksbegehrenVolksentscheid / Volksabstimmung

Volksinitiative

Volksinitiative auf Länderebene /

Einwohnerinitiative Art. 61 BerlVerfBürgerantrag § 20b GemO (BW) / Europäische Bürgerinitiative Art. 11 IV

EUV, Art. 24 AEUV

sonstigesVolksbefragungRatsbegehren / Kreistagsbegehren

unmittelbare Demokratie

Formen unmittelbarer Demokratie

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Formen unmittelbarer Demokratie

unmittelbare Demokratie in Deutschland

Bundesebene Landesebene

KommuneKreisLand

• neue Verfassung• Neugliederung des

Bundesgebiets•Gesetzesentwürfe 2002

/ 2006

•Abberufung des Landtags•Volks-

abstimmungen

•Bürgerbegehren•Bürgerentscheid•Kreistags-

begehren

•Bürgerbegehren•Bürgerentscheid•Ratsbegehren

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international

Volksabstimmung im Südsudan 2011

(Unabhängigkeitsreferendum)Volksabstimmung zum Minarettverbot in

der Schweiz 2009

bundesges. Regelung

1952 Baden-Württemberg1996 Berlin-Brandenburg

landesges. Regelung

Volksbegehren „Für echten

Nichtraucherschutz“ 2010 in BayernVolksentscheid für Stuttgart 21, 2011

(BW)

kommunalrechtl. RegelungBürgerbegehren gegen S 21 (BW)

Praxisbeispiele für unmittelbare Demokratie

Formen unmittelbarer Demokratie

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Formen unmittelbarer Demokratie

Bürgerbeteiligung

Formelle Verfahren Informelle Verfahren

•Demonstrationen•Meinungsumfragen•Zukunftswerkstatt•Bürgerkonferenzen•Mediationsverfahren u.v.m.

•Bürgerversammlung •qualifizierte Massenpetitionen•Petitionsrecht•Popularklage

direkt-demokratische

Verfahrensonstige

kooperative Demokratie

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Formen unmittelbarer Demokratie

Zwischenfazit (II)

Wesentliche Formen unmittelbarer Demokratie sind

Wahlen (und Abberufungen)

Volksabstimmungen

Volksinitiativen

Was genau zur unmittelbaren Demokratie zu zählen ist, ist höchst

umstritten.

Formen unmittelbarer Demokratie existieren sowohl auf Bundes- als

auch auf Landesebene

„Bürgerbeteiligung“ ist der umfassende Begriff für alle formellen und

informellen Beteiligungsformen.

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Gliederung

3. Vor- und Nachteile unmittelbarer Demokratie

2. Formen unmittelbarer Demokratie

1. Begriffserläuterung

4. Einführung eines Volksentscheids auf Bundesebene?

E. Praxisbeispiel: Bürgerbegehren 2007 gegen Stuttgart 215. Praxisbeispiel: kommunales Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

6. Ausblick

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Vor- und Nachteile unmittelbarer Demokratie

Akzeptanz

weckt pol. Interesse

Korrekturfunktion und Oppositionsersatz

Ergänzung der repräsentativen Dem.

Schwächung des Parlaments

Schwerfälligkeit und lange Verfahrensdauer

Verstoß gegen Menschenrechte

Un

mit

telb

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Dem

okr

atie

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Distanzverlust

Komplexe Fragen

Bildungsveranstaltungfür das Volk

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Gliederung

3. Vor- und Nachteile unmittelbarer Demokratie

2. Formen unmittelbarer Demokratie

1. Begriffserläuterung

4. Einführung eines Volksentscheids auf Bundesebene?

E. Praxisbeispiel: Bürgerbegehren 2007 gegen Stuttgart 215. Praxisbeispiel: kommunales Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

6. Ausblick

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Einführung eines Volksentscheids auf Bundesebene?

Gesetzesentwürfe 2002 und 2006

Gesetzesentwurf 2006 (FDP)

dreistufig: Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid

Verfassungsergänzung Art. 78a-d GG

bei Zustimmungsgesetzen Mehrheit im Bundesrat

keine Volksinitiative über Haushaltsgesetz, Abgabengesetz und

Änderungen des Verfassungskerns (Art. 79 III GG)

Quorum:

Volksinitiative durch 400.000 Wahlberechtigte

Volksbegehren durch 1/10 der Wahlberechtigten

Volksentscheid: grds. Mehrheit der Abstimmenden und 1/15

der Wahlberechtigten

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3. Vor- und Nachteile unmittelbarer Demokratie

2. Formen unmittelbarer Demokratie

1. Begriffserläuterung

4. Einführung eines Volksentscheids auf Bundesebene?

E. Praxisbeispiel: Bürgerbegehren 2007 gegen Stuttgart 215. Praxisbeispiel: kommunales Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

6. Ausblick

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Praxisbeispiel: kommunales Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Die neue Gemeindestraße

Der Gemeinderat der baden-württembergischen Gemeinde G beschließt den Bau einer Gemeindestraße.

Bürger A ist wenig erpicht darüber, denn die Straße würde direkt an

seinem Haus vorbeiführen. Er möchte mit einem Bürgerentscheid den

Bau der Gemeindestraße verhindern.

Welche Hürden muss A überwinden, um sein Ziel zu erreichen?

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Praxisbeispiel: kommunales Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Auf dem Weg zum Bürgerentscheid (BW)

idR Beschluss des Gemeinderats

Entwurf eines

Bürger-begehrens

Beschluss des Gemeinderats

über die Zulässigkeit

Unterschriften-sammlung

Widerspruch undKlage

Abstimmungs-kampfBürgerentscheid

Zulassung

Ablehnung

Durchführungs-beschluss desGemeinderats

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Praxisbeispiel: kommunales Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

rechtliche und organisatorische Hürden (BW)

Entwurf eines Bürgerbegehrens

Abstimmungs-kampf

• Quorum wahlberechtigter Bürger nötig•Hausbesuche,Info-Stände,

Bekanntenkreis•Kosten (Arbeitskraft, Druck,

Info-Stände, Zeit)•6 Wochen nach Bekanntgabe

des GR-Beschlusses

Unterschriften-sammlung

• Zeitungsartikel, Werbung •Podiumsdiskussion•hohe Kosten

• Zuständigkeit•Ausschluss•Frage (Ja/Nein, konkret)•Begründung•Kostendeckungsvorschlag

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Praxisbeispiel: kommunales Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

rechtliche und organisatorische Hürden (BW)

Entwurf eines Bürgerbegehrens

Abstimmungs-kampf

Unterschriften-sammlung

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rechtliche Beratung organisatorische Kompetenzen

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Praxisbeispiel: kommunales Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Zwischenfazit (III)

Für erfolgreiche Bürgerbegehren und Bürgerentscheide bestehen in den Ländern teilweise hohe Hürden.

Erfolgreiche Bürgerbegehren und Bürgerentscheide erfordern

juristischen Sachverstand

organisatorische Kompetenzen

Finanzierungsmöglichkeiten

Vereine, Parteien und Verbände können die nötige Unterstützung

liefern.

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Gliederung

3. Vor- und Nachteile unmittelbarer Demokratie

2. Formen unmittelbarer Demokratie

1. Begriffserläuterung

4. Einführung eines Volksentscheids auf Bundesebene?

E. Praxisbeispiel: Bürgerbegehren 2007 gegen Stuttgart 215. Praxisbeispiel: kommunales Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

6. Ausblick

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Schlussbemerkungen

unmittelbare Demokratie auf dem Vormarsch?

Bertelsmann-Umfrage 2011:

großer Wunsch nach Bürgerbeteiligung in Form von

Volksbegehren und Volksentscheiden

Skepsis gegenüber sonstigen Formen der Bürgerbeteiligung wie

Bürgerforen, Zukunftswerkstätten und Demonstrationen

Bürger halten Bereitschaft der Politiker, mehr Bürgerbeteiligung

einzuführen, für gering

wenig Interesse an Parteimitgliedschaft oder

Abgeordnetentätigkeit

Präsident des BVerfG Andreas Voßkuhle spricht sich 2010 für mehr

unmittelbare Demokratie in Deutschland aus

69. Deutsche Juristentagung, September 2012 in München

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Vielen Dank für

die

Aufmerksamkeit!