1 Hochschulkurs des CHE am 16./17.12.2004 in Bielefeld Leistungsorientierte Professorenbesoldung...

14
1 Hochschulkurs des CHE am 16./17.12.2004 in Bielefeld Leistungsorientierte Professorenbesoldung Umsetzung der W-Besoldung am Beispiel der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Götz Scholz

Transcript of 1 Hochschulkurs des CHE am 16./17.12.2004 in Bielefeld Leistungsorientierte Professorenbesoldung...

Page 1: 1 Hochschulkurs des CHE am 16./17.12.2004 in Bielefeld Leistungsorientierte Professorenbesoldung Umsetzung der W-Besoldung am Beispiel der Johannes Gutenberg-Universität.

1

Hochschulkurs des CHE am 16./17.12.2004 in Bielefeld

Leistungsorientierte Professorenbesoldung

Umsetzung der W-Besoldung am Beispiel der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Götz Scholz

Page 2: 1 Hochschulkurs des CHE am 16./17.12.2004 in Bielefeld Leistungsorientierte Professorenbesoldung Umsetzung der W-Besoldung am Beispiel der Johannes Gutenberg-Universität.

2

I. Grundsätzliche Überlegungen zur W-Besoldung in Rheinland-Pfalz

1. Landestypische Abweichungen vom BBesG 2. Rollenverteilung 3. Sicht der Hochschulleitung der Universität Mainz

II. Entscheidungsspielräume und Gestaltungsmöglichkeitender Hochschulen in RLP

1. Berufungs-/Bleibe-Leistungsbezüge 2. Besondere Leistungsbezüge

3. Funktionszulagen4. Forschungs- und Lehrzulagen

III. Vergaberahmen

IV. Erste Erfahrungen

Page 3: 1 Hochschulkurs des CHE am 16./17.12.2004 in Bielefeld Leistungsorientierte Professorenbesoldung Umsetzung der W-Besoldung am Beispiel der Johannes Gutenberg-Universität.

3

I. Grundsätzliche Überlegungen zur W- Besoldung in RLP

1. Landestypische Modifikationen des BBesG

- Mitglieder Hochschulleitung > W-Besoldung

- Universitäten und Fachhochschulen: W2 und W3 nach Stellenplan

- Kriterien für Berufungs-/Bleibeleistungsbezüge (§ 9 Abs. 1 LBesG):- individuelle Qualifikation- besondere Bedeutung der Professur- Bewerberlage- Arbeitsmarktsituation

- Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge in der Regel unbefristet- 3 Jahresfrist- Kann-Bestimmung der Dynamisierung

Entscheidungsbefugnis: Präsident auf Vorschlag Dekan(besonders begründet: Ministerium)

Page 4: 1 Hochschulkurs des CHE am 16./17.12.2004 in Bielefeld Leistungsorientierte Professorenbesoldung Umsetzung der W-Besoldung am Beispiel der Johannes Gutenberg-Universität.

4

Besondere Leistungsbezüge

- „Leistungen erheblich über dem Durchschnitt“, in der Regel mehrere Jahre

- Einmalzahlung oder befristet auf max. 5 Jahre

- wiederholte Vergabe, unbefristete Vergabe, Widerrufsvorbehalt

- Kann-Bestimmung Dynamisierung

Entscheidungsbefugnis: Präsident auf Vorschlag Hochschulrat

Ruhegehaltfähigkeit

- Kann-Bestimmung für befristet gewährte Zulagen nach 10 Jahren in Höhe von 40%, darüberhinaus (Zuweisung Ministerium,

Entscheidung Präsident):

- 2% = 50% ruhegehaltfähig (W2 und W3)- 4% = 60% ruhegehaltfähig (W3)- 2% = 80% ruhegehaltfähig (W3)

Page 5: 1 Hochschulkurs des CHE am 16./17.12.2004 in Bielefeld Leistungsorientierte Professorenbesoldung Umsetzung der W-Besoldung am Beispiel der Johannes Gutenberg-Universität.

5

Funktionsleistungsbezüge

- hauptberufliche Hochschulleitung: %-Satz vom Grundgehalt W3

- nebenamtliche Vizepräsidenten/innen: analog

- weitere Funktionsleistungsbezüge: fest, variabel, monatlich, einmalig, orientiert an Entwicklungszielen, Zielvereinbarung

- weitere Funktionen neben der HS-leitung möglich: %-Satz W3, Grund- ordnungserfordernis

Entscheidungsbefugnis: - HS-leitung: Minister- sonst: Präsident auf Vorschlag Hochschulrat

Forschungs- und Lehrzulage

- Begrenzung 100% Jahresgrundgehalt, nicht ruhegehaltfähig, Zweckbestimmung Drittmittelgeber, Entscheidung: Präsident auf Antrag des Professors

Page 6: 1 Hochschulkurs des CHE am 16./17.12.2004 in Bielefeld Leistungsorientierte Professorenbesoldung Umsetzung der W-Besoldung am Beispiel der Johannes Gutenberg-Universität.

6

2. Rollenverteilung

- Entscheidung Leistungsbezüge: Präsident- Vorschlagsrechte: Dekane/Hochschulrat- Verfahrensfestlegung, Kriterien: Senat (Grundordnung) „Schönheitsfehler“: Eingriffsrecht Ministerium bei Berufungs-/Bleibezusagen

3. Sicht der Universität Mainz

- Erhöhung der Autonomie der Universität positiv- Abkehr von Dienstaltersstufen positiv- aber: Konfliktgefahr!

- Leistungsvermutung: Regel = Zulage (überdurchschnittliche Leistung, Kriterienkatalog)

Ausnahme = keine Zulage (Sanktion)

- Leistungsanstiegsvermutung: Regel = Verdauerung befristeter Zulagen bzw. NeuvergabeAusnahme = „Entzug“ der Zulage

Page 7: 1 Hochschulkurs des CHE am 16./17.12.2004 in Bielefeld Leistungsorientierte Professorenbesoldung Umsetzung der W-Besoldung am Beispiel der Johannes Gutenberg-Universität.

7

- Festlegung und Kontrolle der Leistungsvermutung: Zielvereinbarung

- Zielvereinbarung bezogen auf Schwerpunkte der nächsten Jahre

- Orientierung Zulagensystem an „Dienstalterstufen“ der C-Besoldung, solange Konkurrenz der C-Besoldung anderer Länder

Page 8: 1 Hochschulkurs des CHE am 16./17.12.2004 in Bielefeld Leistungsorientierte Professorenbesoldung Umsetzung der W-Besoldung am Beispiel der Johannes Gutenberg-Universität.

8

II. Entscheidungsspielräume und Gestaltungsmöglichkeiten an der Universität Mainz innerhalb der landesgesetzlichen Regelungen bezüglich der

a) Kriterien der Vergabe von Zulageb) Höhe von Zulagenc) Dauerhaftigkeitd) Dynamisierunge) Zielvereinbarungf) Ruhegehaltfähigkeit (bis zur 40%-Grenze)g) Antrags- und Entscheidungsverfahren (teilweise)

Unterschiedlich bezüglich der

1. Berufungs- oder Bleibe-Leistungsbezüge2. Besonderen Leistungsbezüge3. Funktions-Leistungsbezüge

Page 9: 1 Hochschulkurs des CHE am 16./17.12.2004 in Bielefeld Leistungsorientierte Professorenbesoldung Umsetzung der W-Besoldung am Beispiel der Johannes Gutenberg-Universität.

9

II.1 Berufungs-/Bleibe-Leistungsbezüge (§ 9 Abs. 1 LBesG, § 3 LVO)

- keine weiteren Kriterien über § 9 Abs.1 LBesG hinaus - „Verhandlungsmacht“ des/der Berufenen

- Spielraum des Präsidenten

- Konkurrenzsituation

- Höhe: variabel

- unbefristet mit sofortiger Wirkung (Regel), Orientierung am bisherigen Status ( C-Besoldung, Dienstalter) und

- unbefristet mit Zeitverzug und Zielvereinbarung

Page 10: 1 Hochschulkurs des CHE am 16./17.12.2004 in Bielefeld Leistungsorientierte Professorenbesoldung Umsetzung der W-Besoldung am Beispiel der Johannes Gutenberg-Universität.

10

- befristet (Zielvereinbarung), mit der Möglichkeit der Ent-

fristung

- Zielvereinbarung: Prof., Dekan (ggflls. Beratergruppe), (Präsident)

- dezentrale Budgets für Grundgehalt und Berufungsleistungs- bezüge und Pool für besondere Leistungsbezüge

- ruhegehaltsfähig (bis 40 %), nach drei Jahren (!)

- ausnahmsweise (>40%), keine Regelung in GO

Page 11: 1 Hochschulkurs des CHE am 16./17.12.2004 in Bielefeld Leistungsorientierte Professorenbesoldung Umsetzung der W-Besoldung am Beispiel der Johannes Gutenberg-Universität.

11

II.2 Besondere Leistungsbezüge (§ 9 Abs. 2 LBesG, § 4 LVO)

- Antrag (Stichtag),- mit Leistungsbeschreibung der vergangenen Jahre

- mit Schwerpunkten der nächsten drei Jahre ( in der Regel als Grundlage einer Zielvereinbarung zwischen Dekan und Professor/in)

- Umfangreicher Kriterienkatalog GO, quantitativ und qualitativ, obligatorischer Fragebogen (Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs, Lehre, Sonstiges)

- Höhe: Vielfaches der bisherigen Dienstaltersstufen

(300 Euro, nicht in GO festgelegt)

Dauer offen (mindestens 3 Jahre)

Page 12: 1 Hochschulkurs des CHE am 16./17.12.2004 in Bielefeld Leistungsorientierte Professorenbesoldung Umsetzung der W-Besoldung am Beispiel der Johannes Gutenberg-Universität.

12

- Regel: kein „Entzug“ der Zulage, es sei denn: Zielvereinbarung nicht erfüllt

(ausnahmsweise Sanktion)

- eventuell Verdauerung der Zulage und neue befristete Zulage

- Einmalzahlungen bisher nur in Ausnahmefällen geplant

- Stellungnahme Dekan obligatorisch

- Vorschlag Hochschulrat (!)

Page 13: 1 Hochschulkurs des CHE am 16./17.12.2004 in Bielefeld Leistungsorientierte Professorenbesoldung Umsetzung der W-Besoldung am Beispiel der Johannes Gutenberg-Universität.

13

II.3 Funktions-Leistungsbezüge (§ 9 Abs. 5 LBesG, § 5 LVO)

- GO: Dekane/innen- Höhe: 11 % von W3- kein Antrag notwendig- besondere Funktionen = besondere Leistungszulage (=Sonstiges)

II.4 Forschungs- und Lehrzulage ( § 8 LVO)

- Regelung in GO- Antragsverfahren- nur Drittmittelkonten der Universität- Grundlage: Bewilligungsbescheid

III. Vergaberahmen ( § 7 LVO)

- keine vorherige Festlegung der Anteile von Berufungs-Leistungs- bezügen, besonderen Leistungsbezügen und Funktions-Leistungs- bezügen erfolgt- Pool der besonderen Leistungsbezüge- Rückstellungen geplant

Page 14: 1 Hochschulkurs des CHE am 16./17.12.2004 in Bielefeld Leistungsorientierte Professorenbesoldung Umsetzung der W-Besoldung am Beispiel der Johannes Gutenberg-Universität.

14

IV. Erste Erfahrungen

- Allgemeine Skepsis gegenüber W-Besoldung

- momentane Abbildung C-Besoldung mit DA-Stufen fair

- Zielvereinbarung ist „neu“, wird akzeptiert

- Strategie: Forderung Berufungsleistungsbezüge zur Abdeckung zukünftiger- (fiktiver) Dienstaltersstufen

- Begründung sofortiger besonderer Leistungszulagen mit vergangenen Leistungen

- keine Absage wegen W-Besoldung