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1 Rabattverträge in der Apotheke: Gesundheitspolitisches Allheilmittel oder Zumutung für Patienten? Herausgeber: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Stand: Februar 2008

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Rabattverträge in der Apotheke:Gesundheitspolitisches Allheilmittel

oder Zumutung für Patienten?

Herausgeber:ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Stand: Februar 2008

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Zuerst: Was Patienten mit Rabattverträgen assoziieren ...

• mangelhafte Informationdurch Krankenkasse

• längere Wartezeitenund erhöhter Beratungsbedarf

• Rückkehr oder Botendienst wegen Nachbestellung

• Erhalt eines „unbekannten“ Arzneimittels

• Einsparen der Zuzahlung für Medikament

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Übersicht

Wie werden Arzneimittel abgegeben?

Was ändern Rabattverträge daran?

Wie handeln Hersteller, Kassen und Patienten?

Was fordern die Apotheken?

Sind Zielpreise eine sinnvolle Alternative?

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Nur bei gleichen Wirkstoffen haben Arzt und Apotheker überhaupt eine Wahl ...

Quelle: Pro GenerikaZeitraum: Jan-Nov 2007

Generika: preiswerte Nachahmerprodukte, die nach Ablauf des Patentschutzes der Originalpräparate unter der Wirkstoffbezeichnung oder einem anderen Namen auf den Markt gebracht werden

57%

43%GenerikamarktRestmarkt

28%

72%

GenerikamarktRestmarkt

GKV-Markt nach Umsatz GKV-Markt nach Packungen

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Wie verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Apotheke ausgewählt werden ...

„Die Apotheken sind ... verpflichtet zur Abgabe eines preisgünstigen Arzneimittels in den Fällen, in denen der verordnende Arzt

a) ein Arzneimittel nur unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnet hat oder

b) die Ersetzung des Arzneimittels durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht ausgeschlossen hat.“

§ 129 Abs. 1 Nr. 1 SGB V -> Rahmenvertrag

= „aut idem“ (oder das Gleiche)

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Das Aut-idem-Kästchenmacht den Unterschied ...

Typisches rotes Rezeptformular

Platz für drei Verordnungen, deshalb drei Aut- idem-Kästchen

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So wird „aut idem“ bei namentlicher Verordnung des Präparats ausgewählt ...

Original

3 preisgünstigste

Arzneimittel

Abgabeverbot

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So wird „aut idem“ bei einer Wirkstoffverordnung ausgewählt ...

3 preisgünstigste

Arzneimittel

Abgabeverbot

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Die Gesundheitsreform 2007hat die Rabattverträge gestärkt ...

Gesetzliche Krankenversicherung-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)

Inkrafttreten am 1. April 2007

u.a. Eingriff in Arzneimittelmarkt

u.a. Vorrang der Rabattverträge

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Was sind Rabattverträge?

Vertragspartner:Krankenkasse und Pharmahersteller

Vertragsinhalt: Hersteller gewährt

Rabatt auf Listenpreis Krankenkasse

gibt Abnahmegarantie

Vertragsdauer:unterschiedlich, z.B. ein oder zwei Jahre

Aber: Vertragspartner halten Einsparungen geheim!

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Patient

Groß-handel

Arzneimittel-Abgabe

So werden Medikamente und Entgelte gegeneinander ausgetauscht ...

Apotheke Hersteller

Kranken-kasse

Vergütung

Rabatt

Rabattvertrag

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Das neue GesundheitsreformgesetzGKV-WSG fördert Rabattverträge ...

Vorrangige Abgabe der Arzneimittel, für die ein Rabattvertrag besteht („Muss-Regelung“)

Ermäßigung um die Hälfte oder Aufhebung der Zuzahlung durch Krankenkasse, wenn Einsparungen zu erwarten sind („Kann-Regelung“)

Bevorzugung von Arzneimitteln mit Rabattvertrag in der integrierten Versorgung („Soll-Regelung“)

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Eine Einzelfallprüfung ist notwendig ...

Das muss der Apotheker vor Abgabe von Rabattarzneimitteln prüfen:

1. Arzt hat „aut idem“nicht ausgeschlossen

2. Identität von Wirkstärkeund Packungsgröße

3. Gleicher Indikationsbereich

4. Gleiche oder austauschbare Darreichungsform

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Arzneimittel werden nun laut Gesetz folgendermaßen ausgewählt ...

Arzneimittel mit Rabattvertrag A Abgabe

preisgünstiges Arzneimittel B

preisgünstiges Arzneimittel C

preisgünstiges Arzneimittel D

keine Abgabe

keine Abgabe

keine Abgabe

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Ohne Rabattvertrag verteilen sich die Ausgaben einer Krankenkasse wie folgt ...

ohneRabatt-vertrag

Krankenkasse1

Krankenkasse2

Krankenkasse3

Arzneimittel-Hersteller

3

Arzneimittel-Hersteller

2

Arzneimittel-Hersteller

140 %

30 %

30 %

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Mit Rabattvertrag konzentriert sich der Umsatz einer Krankenkasse wie folgt ...

mitRabatt-vertrag

Krankenkasse1

Krankenkasse2

Krankenkasse3

Arzneimittel-Hersteller

3

Arzneimittel-Hersteller

2

Arzneimittel-Hersteller

1100 %

0 %

0 %

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Rabattverträge haben bereits 2007den Markt erheblich beeinflusst ...

20.000 Arzneimittel in Rabattverträgen

200 Krankenkassen mit Rabattverträgen

60 Pharmahersteller mit Rabattverträgen

10 Millionen Datensätze für Rabattverträge

Häufige Änderungenwegen Neuabschlüssenund auslaufenden Verträgen

Stand: 1. September 2007

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Die Krankenkassen arrangieren sichmit den Rabattverträgen ...

führen Ausschreibungen durch

verhandeln mit Herstellern

schließen Verträge ab

erwarten Ersparnisse

halten Details der Verträge geheim

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Die Pharmahersteller reagierenauf die Rabattverträge ...

prüfen Auswirkung auf Marktanteile

beteiligen sich an Ausschreibungen

verhandeln mit Krankenkassen

fechten Auftragsvergabe notfalls juristisch an

stellen Produktion darauf ein

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Die Patienten wundern sichüber die Rabattverträge ...

Haben Gefühl, dass Kassen ihnen Medikamente verordnen

Haben Gefühl, dass sie nur billigste Medizin erhalten

Haben hohen Informations-bedarf in der Apotheke

Müssen zur Therapietreue motiviert werden

Freuen sich evt. über Zuzahlungsminderung/-erlass

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Die Apotheken müssen dieRabattverträge mit Leben erfüllen ...

Belastung durch Umsetzungsaufwand:

Millionen zusätzliche Datensätze im Computer

Erhöhter Bestellaufwand bei Lieferproblemen

Umstellung der Lagerhaltung

Aufklärungsgespräche mit Patienten

Informationsbeschaffung bezüglich Abrechnungsregelungen

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Die Rabattverträge erzeugenMehraufwand in den Apotheken ...

Zusatzleistungen der Apotheken für das GKV-System

Daten-aufbereitung

FinanzielleBeiträge

Organisationder Apotheke

Informationdes Patienten

Rabattverträge

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Trotz Mehraufwands bleibt dieVergütung der Apotheken gleich ...

Arzneimittelpreisverordnung legt Preisbindungfür verschreibungspflichtige Arzneimittel fest:

Festzuschlag von 8,10 Euro pro Packung (plus 3 % des Apothekeneinkaufspreises)

Zwangsabschlag von 2,30 Euro pro Packung zugunsten der Krankenkassen

Bei Festhonorar haben Apotheker keinen Anreiz, teure Arzneimittel abzugeben, aber oft die Pflicht, billige Präparate abzugeben.

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Die Apotheken unterstützendie Rabattverträge ...

Rabattverträge sind sinnvoll, weil:

• es richtig ist, neue Wege zu beschreiten, um die Ausgaben der Krankenkassen einzudämmen.

• die richtigen Partner (Anbieter = Hersteller, Nachfrager = Krankenkasse) verhandeln.

• Arzneimittelpreise nicht in Beratungsgespräche von Patient und Apotheker gehören.

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Aber die Rabattverträgemüssen besser werden ...

Aber Rabattverträge müssen besser umgesetzt werden als 2007:

Krankenkassen müssen rechtzeitig informieren

Hersteller müssen jederzeit lieferfähig sein

Übergang zwischen auslaufenden und neuen Rabattverträgen muss flexibel sein

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Als Alternative zu Rabattverträgengibt es Zielpreisvereinbarungen ...

• Zielpreisvereinbarungen auf Landesebene möglich

• Apothekerverbände bieten sie Krankenkassen an(Modellversuch: Rheinland-Pfalz)

• Mehr Flexibilität, Kundenfreundlichkeit und individuelles Eingehen auf Patienten, dennoch planbare Einsparungen für Krankenkassen

• Prinzip:

• niedriger Zielpreis für bestimmten Wirkstoff wird vorher festgelegt

• Apotheker darf jedes substituierbare Medikament abgeben

• Zielpreis muss als Durchschnittspreis jedoch erreicht werden

                                                                                 

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So können Zielpreisvereinbarungenin der Praxis funktionieren ..

AB

C

D

EF

0

10

20

30

40

50

60

Arzneimittel

Apo

thek

enve

rkau

fspr

eis

Durchschnitts-preis gewichtet

Zielpreis

Einsparung

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Außer Rabattverträgen leisten Apotheken noch viel mehr für ihre Patienten ...

21.500 Apotheken mit 144.000 Beschäftigten und 4 Millionen Kunden pro Tag

20 Millionen Rezepturen pro Jahr, darunter Salben, Zäpfchen, Zytostatika, Pflegecremes

8 Millionen Arzneimittelprüfungen pro Jahr, z.B. bröckelnde Tabletten, falsche Verpackungen

Notdienst mit 2.000 Apotheken pro Nacht

Aktionen und Leistungen zur Prävention, z.B. Herz-Kreislauf-Check, Diabetes-Test

Kompetente pharmazeutische Beratung in unabhängigen und inhabergeführten Apotheken

Home-Service (Bringdienst) für alte und bettlägerige Patienten

usw.

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