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1 ST Hamburg Dipl.- Ing. Kerstin Sturm Arbeitssicherheit Verantwortung/ Haftung Organisation Arbeitsschutz Arbeits- und Wegeunfälle Brandschutz Bildschirmarbeitsplätze 11. Mai 2010

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1ST HamburgDipl.- Ing. Kerstin Sturm

Arbeitssicherheit

Verantwortung/ Haftung Organisation Arbeitsschutz

Arbeits- und Wegeunfälle

Brandschutz

Bildschirmarbeitsplätze

11. Mai 2010

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Verantwortung

... hat jeder:

als Eltern : gegenüber den Kindern, z.B. Erziehung,Gesundheit u.s.w.

als Autofahrer : gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern

als Vorgesetzter : gegenüber den Mitarbeitern

als Mitarbeiter : gegenüber anderen Mitarbeitern, Studenten, Gästen

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Aufgabenverteilung im Arbeitsschutz

UnternehmerGeschäftsführerFührungskräfte

verantwortlich

SicherheitsfachkraftBetriebsarzt

beraten undunterstützen

alle Mitarbeiter zur Mitarbeitverpflichtet

Arbeitsschutzausschuss koordinierend

Sicherheitsbeauftragte unterstützend

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(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.

…z.B. Ersthelfer – Empfehlung:4 Ersthelfer Rabenstraße 12 Ersthelfer Rabenstraße 2 Meldung bitte bis Ende Mai 2010 !!!

(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.

…z.B. Ersthelfer – Empfehlung:4 Ersthelfer Rabenstraße 12 Ersthelfer Rabenstraße 2 Meldung bitte bis Ende Mai 2010 !!!

§ 10: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen

 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

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Grundpflichten • ermitteln, welche Vorschriften anzuwenden sind• Gefährdungen ermitteln• prüfen, ob weniger gefährliche Lösungen möglich

sind• Schutzmaßnahmen festlegen (Beschäftigte,

Umwelt)• Personal auswählen, schulen und unterweisen• erforderliche Mittel bereitstellen • Umsetzung der festgelegten Maßnahmen

kontrollieren

Dokumentation • Ergebnisse sämtlicher Schritte dokumentieren

Grundpflichten Arbeitssicherheit und Umweltschutz

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Pflicht zum Tätig werden Rechtsfolgen aus Pflichten

bei Nichtbefolgung

Verantwortung und Haftung

VERANTWORTUNG HAFTUNG

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Arbeitsunfall

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Der Arbeitsunfall ist ein

Unfall,

den ein Versicherter

bei einer versicherten Tätigkeit erleidet.

Als Gesundheitsschaden gilt auch die Beschädigung oder der Verlust eines Hilfsmittels.

Firma

D ienstw ege ,D ienstfahrten

... ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt.

Betriebstätigkeit, Dienstwege und Dienstfahrten.

Im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehende Verwahrung, Beförderung, Instandhaltung oder Erneuerung von Arbeitsgeräten.

§ 8 (2) Nr. 5 SGB VII

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Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeiten

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Firma

Fahrgemeinschaft

Unterkunft

Kindertagesstätte(unter fremder Obhut)

Wohnung(außerhalb

der Wohnung bzw.Grundstücksgrenze)

Arbeitsstätte(am Werkstor)

Abw

ege

nichtversicherte Unterbrechung

nichtversicherter Umweg

Arbeitsweg

Arbeitsweg

Heimfahrt

Auf unmittelbarem Wege Auf einer Wegabweichung

Nach oder von dem Ort der Tätigkeit

Zur oder von der Unterkunft

Nutzung einerFahrgemeinschaft

Unterbringung von Kindern wegen beruflicher

Tätigkeit der Eltern

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Verbandbuch / Kontrolle Verbandkasten

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Bei kleineren, nicht meldepflichtigen Unfällen (Ausfallzeit < 3 Tage)

Verbandbuch • Name des Verletzten• Datum, Zeit• Unfallort• Unfallhergang• Art der Verletzung• Hilfeleistung• Zeugen

Wichtig! Dient dem Versicherungsschutz der Mitarbeiter!

http://www.dguv.de/landesverbaende/de/datenbank/index.jspDurchgangsarztsuche:

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Brandgefahren

Durch elektrische Leitungen oder Anschlüsse:Gefahren entstehen durch - Überlastung von Leitungen

- Quetschung von Leitungen

- Wackelkontakt

- Brüchige Isolation

Durch Elektrogeräte:Für eingeschaltete Geräte gilt: - Geräte nicht unbeaufsichtigt lassen!

- Kaffeemaschinen nur auf feuerfester Unterlage betreiben (z.B.Fliese)

- Nur geeignete und geprüfte Geräte bestimmungsgemäß verwenden!

- Gerät erst ausschalten, dann Stecker ziehen Abrissfunke!

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• 196.300 Brände in Deutschland pro Jahr

• 561 Menschen kommen pro Jahr ums Leben

• 99,4% davon Tod durch Rauchgase

• 1 Kg (ca. eine Milchtüte) reiner Kunststoff erzeugt beim Verbrennen ca. 2.500 m3 Rauchgase

≙ Grundfläche von ca.20m x 40m mit einer Höhe von 3m

Rauchgase

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Vorbeugung - Brandausbreitung

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• Niemals Reparaturen oder Änderungen selbst durchführen.

• Nur eine Elektrofachkraft darf Elektrogeräte, bzw. Anlagen reparieren und instandsetzen.

• Keine Manipulationen an Sicherheitseinrichtungen.

Reparatur und Instandsetzung

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Fluchtwege, Notausgänge, Sammelplätze

Mitarbeiterregeln zur Brandverhütung / Alarmplan

Standorte der Feuerlöscher

(Gebrauchsanweisung beachten!)

Informieren Sie sich über:

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Sammelplatz – Alsterufer links neben der Anlagestelle (Park)

Bewegungsflächen für die Feuerwehr sind freizuhalten!

Aufzüge im Brandfall nicht benutzen!

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Brandklassen

Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen

z.B. Holz, Papier, Kohle, Stroh, Textilien, Autoreifen

Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen

z.B. Benzin, Öle, Fette, Lacke, Harze, Wachse, Teer, Äther, Alkohole, Kunststoffe

Brände von Gasen

z.B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Stadtgas

Brände von Metallen

z.B. Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen

werden durch die meisten Feuerlöscher abgedeckt

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Löschversuche unternehmen..., sich aber dabei nicht gefährden

.

Feuerlöscher erst am Brandherd in Gang setzen

1.2.

3.

1. Gelbe Sicherungslasche abziehen

2. Schlagen Sie kräftig auf den roten Knopf, bis der Widerstand überwunden ist. (Membran der Treibmittelkartusche wird mit dem Dorn des Schlagknopfes durchstoßen, über das Blasrohr wird das Treibgas in den Löschmittel-behälter geführt, dann über ein Steigrohr zum

Schlauch)

3. Löschpistole betätigen (6Kg Pulverlöscher kann nur etwa 4-6 Sekunden Löschmittel im Dauerbetrieb abgeben – deshalb stoßweise löschen!)

Wie ?

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Negativ - Beispiel

Arbeitsbedingte

Belastungen

Gelenken,

Bandscheiben,

Muskeln, Sehnen,

Wirbelsäule, Atmungs-

organe sowie Psyche

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Ausstattung und Gestaltung50-100 cm

b is 35° b is 60°

ca . 90°

72 c

m(6

6-7

5) c

m

1 8 cm

70 cm

42

-53

cm

18-

25

cm

Parallele, hintereinander gestaffelte Anordnung

von Tastatur und Bildschirm

Oberste Bildschirmzeile max. auf Augenhöhe

Fensterparallele Blickrichtung

Ausreichende Beinfreiheit

Abstand Bildschirm – Auge: 50-100 cm

Richtige Stuhl- und Tischhöhe

„Dynamisches Sitzen“

Stolperstellen beseitigen

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Fußstütze

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Beleuchtung

Augenbelastungzu geringe Beleuchtungsstärke

zu hohe Helligkeitsunterschiede

Es gelten folgende Richtwerte für die Beleuchtungsstärke:

mind. 500 Lux für BAP ca. 750 Lux für besondere Aufgaben, wie z.B. bei CAD computerunter- stütztes Konstruieren) oder Großraumbüros

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Bildschirmbrille???

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