1 Univ.Prof. Dr. Markus Achatz GRUPPENBESTEUERUNG – System und Zweifelsfragen Univ.Prof. Dr....
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1Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
GRUPPENBESTEUERUNG – System und Zweifelsfragen
Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
2Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
STATUS QUO DER KONZERNBESTEUERUNG
Individualbesteuerung der Konzerngesellschaften Ausnahme Organschaft
– Eingliederungsmerkmale– Ergebnisabführung– nicht über die Grenze
„Baustellen“ der Konzernbesteuerung– Problem der wirtschaftlichen Doppelbelastung von Gewinnen– Problem der Doppelverlustverwertung– Problem der Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Beteiligungen– Dichotomie von asset deal und share deal
3Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
ZIELE DER GRUPPENBESTEUERUNG
Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes
Gemeinschaftsrechtskonformität
Ersetzen der Vollorganschaft durch modernes System (best practice)
Berücksichtigung der Entwicklungen im Gesellschafts- bzw Konzernrecht
Ergebniszusammenfassung ohne gesellschaftsrechtliche Maßnahmen
4Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
STRUKTUR DER NEUREGELUNG I
Ergebniszusammenfassung innerhalb einer finanziell verbundenen Unternehmensgruppe auf Ebene des Gruppenträgers
Erfordernis der finanziellen Verbindung– mehr als 50 % des Kapitals und der Stimmrechte– Antragsprinzip– Gestaltbarkeit der Gruppengröße
5Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
STRUKTUR DER NEUREGELUNG II
Prinzip der Wahlfreiheit betreffend die Festlegung des Gruppenträgers und der Größe der Unternehmensgruppe
Prinzip der stufenweisen Zurechnung
A
B
C
D
A
B
C
D
A
B
C
D
A
B
C
D
A
B
C
D
A
B
C
D
6Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
STRUKTUR DER NEUREGELUNG III
Prinzip der vollen Ergebniszurechnung Unabhängig von der handelsrechtlichen Ergebnisverwendung
> 50 %
< 50 %
100 % Zurechnung
Gruppenträger
Gruppenmitglied
Minderheits-gesellschaf ter
Verlust 100Gewinn GM 70Ergebnis 30
Gewinn 70
7Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
STRUKTUR DER NEUREGELUNG IV
Erfordernis eines Steuerumlagevertrages
Erfordernis des Gruppenantrags– bestimmt den Gruppenträger– Größe der Unternehmensgruppe
Mindestdauer der Gruppenzugehörigkeit 3 Jahre ansonsten Aufrollung
Feststellungsbescheid
8Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
GRUPPENMITGLIEDER
= die dem Gruppenträger nachgeordneten Körperschaften
Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
= Beteiligungskörperschaft = Tochtergesellschaft des Gruppenträgers oder eines Gruppenmitglieds
= beteiligte Körperschaft = Mutterkörperschaft gegenüber untergeordneten Gruppenmitgliedern
beteiligte Körperschaft: nur inländische Körperschaften
Beteiligungskörperschaft: auch ausländische Körperschaften
9Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
GRUPPENTRÄGER
unbeschränkt stpfl Kapitalgesellschaften
unbeschränkt stpfl Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
unbeschränkt stpfl Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
unbeschränkt stpfl Kreditinstitute iSd BWG
beschränkt stpfl EU-Gesellschaften (Anlage 2 EStG 1988) bzw den Kapitalgesellschaften vergleichbare EWR-Gesellschaften– im Firmenbuch eingetragene Zweigniederlassung– Beteiligung an den Gruppenmitgliedern ist der Zweigniederlassung steuerlich zuzurechnen
10Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
GRUPPENTRÄGER II
Beteiligungsgemeinschaften aus den vorgenannten Stpfl– Personengesellschaft– Beteiligungssyndikat– gemeinsame Kontrolle
Doppelt ansässige (ausländische) Körperschaften werden beschränkt stpfl Körperschaften gleichgestellt (AbgÄG 2004)
nicht erfasst: Privatstiftungen, Vereine, KöR, beschränkt steuerpflichtige Körperschaften (zB MFG)
Holding als Gruppenträger zulässig
11Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
FINANZIELLE VERBINDUNG I
mehr als 50 % des Kapitals und der Stimmrechte unmittelbare Beteiligung an Beteiligungskörperschaft mittelbar über eine Personengesellschaft
GT
GM
PG90 %
70 %
12Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
teils unmittelbar, teils mittelbar über Personengesellschaft
FINANZIELLE VERBINDUNG II
GT
GM
PG
60 %
60 %
15 %
13Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
teils unmittelbar, teils mittelbar über eine unmittelbar gehaltene Beteiligung an einem Gruppenmitglied
FINANZIELLE VERBINDUNG III
GT
GM2
100 %
40 %
20 % GM1
14Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
mittelbar über eine oder mehrere unmittelbare Beteiligungen an Gruppenmitgliedern (AbgÄG 2004)
FINANZIELLE VERBINDUNG IV
GT
GM1 GM2 GM3 GM4
GM5
100 % 100 % 100 % 100 %
25 %25 % 25 %
25 %
15Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
durch eine Beteiligungsgemeinschaft (als Personen-gesellschaft, Syndikat oder durch Kontrolle) insgesamt unmittelbar oder mittelbar über eine Personengesellschaft– ein Mitbeteiligter mindestens 40 %– der Nebenbeteiligte mindestens 15 %
FINANZIELLE VERBINDUNG V
GM
A
PG90 %
60 % 15 %
B
GM
A
60 % 15 %
B
16Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
FINANZIELLE VERBINDUNG VI
zeitliche Voraussetzung: während des gesamten Wirtschaftsjahres des Gruppenmitglieds
unterjähriger Erwerb einer Beteiligung => Einbeziehung in Gruppe ab Folgejahr
unterjährige Veräußerung => keine Zurechnung für dieses Wirtschaftsjahr
Erwerb durch Umgründung => Rückwirkungsfiktion für die Frage der finanziellen Verbindung maßgebend
Gruppenantrag: Unterfertigung vor Ende des betreffenden Wirtschaftsjahres
17Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
FINANZIELLE VERBINDUNG VII
GT
GM
GM 1PG 15 %
15 %40 %
100 %100 %
Kombination von Varianten
18Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
FINANZIELLE VERBINDUNG VIII
Herbeiführung durch Holdingkonstruktionen
DHolding
A B C
33,3 %
A B C
D
33,3 %
33,3 %33,3 %
50 % 50 %
66,6 %
19Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
FINANZIELLE VERBINDUNG IX
GT
GM?
PG30 %
70 %
30 %
GT
GM?
PG30 %
30 %
70 %
entscheidend ist die Beherrschung der Personengesellschaft
Kapitalmehrheit und Mehrheit der Stimmrechte
20Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
ERGEBNISZURECHNUNG I
Prinzip der individuellen Einkommensermittlung
Prinzip der stufenweisen Zurechnung „bottom up“
Prinzip der vollen Zurechnung
Prinzip der Aufteilung bei Beteiligungsgemeinschaften
21Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
ERGEBNISZURECHNUNG II
Zurechnung primär über die unmittelbare Beteiligung > 50
2
3
1
25 %
75 %
60 %
= Ergebniszurechnung
2
3
1
25 %
75 %
40 %
22Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
ERGEBNISZURECHNUNG III
Ist die beteiligte Körperschaft mittels einer Beteiligungsgemeinschaft mit einer gruppenfremden Körperschaft, die ihrerseits zu 15 % an der Beteiligungskörperschaft beteiligt ist, verbunden, ändert dies nichts an der erwähnten Unternehmensgruppe, das Ergebnis der Beteiligungskörperschaft ist aber auf die beiden Partner der Beteiligungsgemeinschaft im Verhältnis der Anteile an der Beteiligungskörperschaft von 60 % und 15 %, somit mit 80:20, zuzurechnen. Die zu 25 % an der Beteiligungskörperschaft beteiligte Körperschaft nimmt aus welchen Gründen auch immer nicht an der Beteiligungsgemeinschaft teil. Sie partizipiert daher auch nicht am Ergebnis der Beteiligungskörperschaft.
BG
GT
GM
GM
100%
60% 15%
45%
GT
GM
GM
100%
60% 15%
25 %
= Zurechnung aliqot
= Ergebniszurechnung
Zurechnung bei Beteiligungsgemeinschaften
23Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
ERGEBNISZURECHNUNG IV
Vorgruppenverluste und Außergruppenverluste
– Vorgruppenverluste: Verlustvorträge aus der Zeit vor Wirksamwerden der Unternehmensgruppe
– Außergruppenverluste: umgründungsbedingt übernommene Verlustvorträge
Gruppenmitglied: Verrechnung bis zur Höhe des eigenen Gewinns (vor Ergebnisübernahme)
Gruppenträger: Verrechnung unter Beachtung des § 7 Abs 2 KStG (nach Ergebnisübernahme)
übertragene Gruppenverlustvorträge
24Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
ERGEBNISZURECHNUNG V
Steuerstundung durch Beteiligungskaskaden bei abweichenden Wirtschaftsjahren
GT
B
C
D
100 %
100 %
100 %
1.10.04 30.09.05
1.8.0531.07.06
1.7.0630.06.07
1.12.07 30.11.08
D04/05
D04/05 + C05/06
D04/05 + C05/06 + B06/07
25Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
GRUPPENBESTEUERUNG ÜBER DIE GRENZE
Nicht ansässige Körperschaften als Gruppenmitglieder
– Vergleichbar mit inländischen Kapitalgesellschaften oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
– finanzielle Verbindung mit inländischen Gruppenmitgliedern oder dem Gruppenträger
26Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
GRUPPENBESTEUERUNG ÜBER DIE GRENZE II
Gewinne unbeachtlich (DBA) Verlustzurechnung über die Grenze aliquot
(„im Ausmaß aller beteiligten Gruppenmitglieder und des Gruppenträgers“)
Ermittlung des Auslandsverlustes nach inländischem Recht Nachversteuerung bei Verlustverwertung im Ausland Nachversteuerung zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Gruppe
– im Fall der Insolvenz und der Liquidation Kürzung um die während der Gruppenzugehörigkeit nicht steuerwirksamen Teilwertabschreibungen
27Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
GRUPPENBESTEUERUNG ÜBER DIE GRENZE III
Zurechnung im Ausmaß der Gesamtbeteiligungsquote
GT
GM1
GM3
GM2100 %
40 %
65 %
25 %
Ausland16,25 %
75 %
= Verlustzurechnung
10 %
28Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
GRUPPENBESTEUERUNG ÜBER DIE GRENZE IV
Ausländisches handelsrechtliches Ergebnis => Ausländisches steuerliches Ergebnis
Ausländisches steuerliches Ergebnis => inländisches steuerliches Ergebnis ausländische Verlustverwertung im Verluststehungsjahr (zB Verlustrücktrag
oder Verwertung in Auslandsgruppe) => keine Verwertung im Inland Nachversteuerung im Inland bei Verrechnung des ausländischen Verlusts im
Ausland– in Höhe des im Ausland verrechneten Betrages– max im Ausmaß des im Inland angesetzten Verlusts
Vorgruppenverluste schieben die Auslandsverrechnung auf (first in first out)
29Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
FINANZIELLE VERBINDUNG BEI AUSLÄNDISCHEM GRUPPENMITGLIED I
GT
GM1
100 %
20 %
40 %
GT
GM1
100 %
5 %
55 %
GM2? GM2?
INLAND
AUSLAND
30Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
FINANZIELLE VERBINDUNG BEI AUSLÄNDISCHEM GRUPPENMITGLIED II
Verbindung ausschließlich mit unbeschränkt stpfl Gruppenmitgliedern bzw Gruppenträgern
GT
GM1
GM?
Inland
Ausland
100 %
30 %
30 %
31Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
FINANZIELLE VERBINDUNG BEI AUSLÄNDISCHEM GRUPPENMITGLIED III
GT
GM?
PG1
PG2
Inland
Ausland
100 %
100 %
100 %
100 %
32Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
VERHÄLTNIS ZUM AUSLAND I
Nacherfassung nicht verrechneter Verluste
Mindestdauer beginnt nicht neu zu laufen
Ab Zuzug: Ergebniszurechnung nach DBA-Grundsätzen
GM
GTInland
Ausland
Verlegungder Geschäftsleitung
100 %
Zuzug des ausländischen Gruppenmitglieds
33Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
VERHÄLTNIS ZUM AUSLAND II
Wird C durch Verlegung der GM1-Geschäftsleitung ins Inland Gruppenmitglied?– BMF: nein, da GM 1 keine inländische Körperschaft– Gesetzeswort führt zu Verlust der GM-Eigenschaft für GM1!
C
GT
GM1Verlegung derGeschäftsleitung
Inland Ausland
Zuzug des ausländischen Gruppenmitglieds
34Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
VERHÄLTNIS ZUM AUSLAND III
GM1
GT GM2
100 %
100 %
Verlegung derGeschäftsleitung
GM 1 bleibt inländische Gesellschaft GM 2 ist Gruppenmitglied (vor und nach Verlegung)
Inland Ausland
Verlegung der Geschäftsleitung ins Ausland
35Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
STEUERLICHE BEHANDLUNG DES BETEILIGUNGSANSATZES IN DER BETEILIGTEN KÖRPERSCHAFT I
Problembereiche und Zielsetzungen
– Teilwertabschreibung: Problem der Doppelverlustverwertung
– Veräußerungsverluste: Problem der Doppelverlustverwertung
– Firmenwert: Gleichstellung mit der Anschaffung des von der erworbenen Gesellschaft geführten Betriebes
36Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
STEUERLICHE BEHANDLUNG DES BETEILIGUNGSANSATZES IN DER BETEILIGTEN KÖRPERSCHAFT II
Teilwertabschreibung– während Gruppenzugehörigkeit steuerlich nicht wirksam (MWR)– mindert aber den steuerlichen Buchwert– Zuschreibung steuerneutral– Weiterlaufen offener Siebentel aus steuerwirksamer Teilwert-AfA vor
Gruppeneintritt Veräußerungsverluste
– während Gruppenzugehörigkeit steuerlich nicht wirksam– Veräußerungsverlust nach Gruppenaustritt: keine Nachholung unterlassener
Teilwertabschreibungen Einschränkungen gelten für inländische und ausländische Beteiligungen
37Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
STEUERLICHE BEHANDLUNG DES BETEILIGUNGSANSATZES IN DER BETEILIGTEN KÖRPERSCHAFT III
Firmenwertabschreibung – Voraussetzungen
– im Fall der Anschaffung– ab Zugehörigkeit der Beteiligungskörperschaft zur Unternehmensgruppe– beim unmittelbar beteiligten Gruppenmitglied (Gruppenträger)– betriebsführende Beteiligungskörperschaft – Anschaffung von konzernfremden Unternehmen oder einem nicht
beherrschenden Gesellschafter– nur für Beteiligungen an inländischen Körperschaften
38Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
STEUERLICHE BEHANDLUNG DES BETEILIGUNGSANSATZES IN DER BETEILIGTEN KÖRPERSCHAFT IV
Firmenwertabschreibung – Ermittlung
– Anschaffungskosten der Beteiligung– abzüglich aliquotes hr EK – abzüglich anteilige stille Reserven im nichtabnutzbaren
Anlagevermögen– max 50 % der Anschaffungskosten– Abschreibung auf 15 Jahre– FW-Abschreibung kürzt Buchwert
39Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
STEUERLICHE BEHANDLUNG DES BETEILIGUNGSANSATZES IN DER BETEILIGTEN KÖRPERSCHAFT V
Firmenwert – Problembereiche
– nur für Beteiligungen an inländischen Körperschaften– Ermittlung vermischt HR und STR– teils betriebsführende Gesellschaften– Verhältnis zur TW-Abschreibung
40Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
GRUPPENEINTRITT
Optimierung des Eintrittszeitpunktes
– im Hinblick auf Zurechnung, Firmenwertabschreibung, TW-Abschreibung
– Eintritt zu Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahres• Anschaffungszeitpunkt• Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht
– Abschluss von Personengesellschaftsverträgen, Syndikatsverträgen zu Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahres
– Umgründungen auf Stichtage vor Beginn des Wirtschaftsjahres der Beteiligungskörperschaft rückbeziehen
41Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
GRUPPENAUSTRITT - AUSSCHEIDEN DURCH ERKLÄRUNG DES GRUPPENTRÄGERS
Beendigung der Unternehmensgruppe
nach Ablauf der dreijährigen Mindestdauer– Ergebniszurechnung bleibt aufrecht– keine Firmenwertabschreibung nach Beendigung– TW-Abschreibung in Zukunft möglich– Nachversteuerung von zugerechneten Auslandsverlusten
Vor Ablauf der Mindestdauer– Aufrollung: Herstellung des Zustandes, der sich ohne Gruppenzugehörigkeit ergeben
hätte– ausländische Beteiligung: Aufrollung
42Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
Beendigung der Unternehmensgruppe nur bei Ausscheiden der dem GT unmittelbar nachgeordneten Beteiligungskörperschaft
Nach Ablauf der dreijährigen Mindestdauer– Ergebniszurechnung bleibt aufrecht– keine Firmenwertabschreibung nach Beendigung– TW-Abschreibung in Zukunft möglich – Nachversteuerung von zugerechneten Auslandsverlusten
Vor Ablauf der Mindestdauer– Aufrollung
GRUPPENAUSTRITT - AUSSCHEIDEN DURCH ERKLÄRUNG DES GRUPPENMITGLIEDS
43Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
GRUPPENAUSTRITT - VERÄUSSERUNG VON ANTEILEN
Rechtsfolgen der Beteiligungsveräußerung nach allgemeinem Steuerrecht– inländische Beteiligung– ausländische Beteiligung
finanzielle Beteiligung bleibt aufrecht– Veräußerungsverluste nicht steuerwirksam– inländische Beteiligung: Reduktion der FW-Abschreibung– ausländische Beteiligung: Reduktion der Verlustquote, aliquote Nachversteuerung?
finanzielle Beteiligung geht unter– Veräußerungsverluste nicht steuerwirksam?– wie Ausscheiden durch Erklärung
44Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
GRUPPENAUSTRITT - GRUPPENTRÄGERWECHSEL
C
GM
GT
80 % 20 %
Ausgangslage
C
GM
GT
80 %Beteiligungs-gemeinschaft
Gruppenträgerwechsel
20 %
45Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
GRUPPENAUSTRITT – GRUPPENTRÄGERWECHSEL FÜR BETEILIGUNGSGEMEINSCHAFTEN
C scheidet aus dem Beteiligungssyndikat aus D tritt in das Syndikat ein
C
A B C D
40 % 15 % 15 % 30 %
46Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
GRUPPENAUSTRITT – GRUPPENTRÄGERWECHSEL FÜR BETEILIGUNGSGEMEINSCHAFTEN
B
C
A
40 %Beteiligungs-gemeinschaft20 %
B tritt an A 5 % alternativ 15 % ab
47Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
GRUPPENAUSTRITT - GRUPPENTRÄGERWECHSEL
GM2
GM1
GT
100 %
GM2
GM1
GT
Fusion down
= GT neu? GM
GT CFusion
Ausgangslage Gruppenträgerwechsel ?
48Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
STEUERAUSGLEICH
Prinzip der Vertragfreiheit: keine steuerrechtlichen Vorgaben zum Inhalt
Erklärung über das Bestehen einer Regelung im Gruppenantrag - unzulässiger Eingriff in das Privatrecht?
gesellschaftsrechtlich begründeter Verzicht zulässig
Ertragsteuerliche Behandlung der Steuerumlage– steuerneutral
Gesellschaftsteuerliche Behandlung der Steuerumlage
49Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
STEUERAUSGLEICH
fehlender Umlagevertrag
nichtiger Umlagevertrag
anfechtbarer Umlagevertrag
50Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
RESUMEE
Steuervorteile der Gruppenbesteuerung
– Primat der Selbstbestimmung– flexible Ausgestaltung der finanziellen Verbindung– Gruppe über die Grenze– Joint venture– Gleichstellung share deal – asset deal– unabhängig von handelsrechtlicher Ergebnisverwendung
51Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
RESUMEE
Nachteile– Verlust der TW-Abschreibung– Steuerunwirksamkeit von Veräußerungsverlusten– EU-rechtliche Bedenken– sachliche Rechtfertigung einzelner Regelungen fraglich– zahlreiche Auslegungsfragen (BP)
Systematische Gesamtbewertung und Ausblick