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1 Verbrauchererwartungen an regionale Lebensmittel Hartmut König Fachtagung des VDL am 2. Mai 2012 in Gießen 1

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Verbrauchererwartungen an regionale Lebensmittel

Hartmut König

Fachtagung des VDL am 2. Mai 2012 in Gießen

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Verbrauchergerechte Kennzeichnung von regionalen Lebensmitteln

l Was erwarten Verbraucher?l Wie informieren Handel und Hersteller?l Welche Regelungen zur geografischen und regionalen

Kennzeichnung gibt es?l Qualitäts- und Herkunftszeichen der Bundesländer (Studie)l Forderungen für eine klare Regionalkennzeichnungl BMELV-Initiative zur regionalen

Kennzeichnung

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Gliederung

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Was erwarten Verbraucher?Kriterien beim Lebensmitteleinkauf

Nestlé/Allensbach 2009

64

48

66

58

64

36

94

36

36

43

43

43

57

82

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100

artgerechte Tierhaltung

Qualitätssiegel

keine Gentechnik

regionale Produkte

saisonale Produkte

günstiger Preis

Frische

VB allgemein

VB bewußt

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Was erwarten Verbraucher?

Forsa-Institut 2010

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Achten Verbraucher beim Kaufen auf die regionale Herkunft ihrer Produkte?

15%

17%

52%

13% immer

meistens

meistens nicht

nie

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Primäre Erwartung: nahräumliche geografische Herkunft

l kurze Transportwege

l erzeugt, be- und verarbeitet in der Region

Erwartung einer gehobenen Qualität

l 80 % Frische

l 31 % weitgehende Rückstands- und Schadstofffreiheit

20 % erwarten Auslobung mit regionalem Herkunftszeichen

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Was erwarten Verbraucher? Erwartungen an regionale LebensmittelDorandt 2005

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Gründe für die Präferenz regionaler Lebensmittel

l Transparenz, Vertrauen in Lebensmittelsicherheit

l Regionale Wirtschaft stärken, die Region positiv mitgestalten und Arbeitsplätze sichern

l Kurze Transportwege, Klimaschutz, Umweltschutz,

l besserer Tierschutz

l Weniger Verpackungsaufwand

l Kulturelle Identität und Werte bewahren

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Was erwarten Verbraucher?Erfahrungen der Verbraucherzentralen

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„aus Deutschland“

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Wie informieren Hersteller und Handel?

Beispiel: Edeka Südwest, Saarbrücken, Mai 2011

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Wie informieren Hersteller und Handel?Werbeprospekte

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Ergebnisse einer Überprüfung von Werbeprospekten des Handels durch die Verbraucherzentralen

l eine konkrete Region wird meist nicht genannt

l vielfach nur Herstellung oder Firmensitz in der „Region“, nicht aber die Zutaten

l oft Hersteller aus mehreren Bundesländern

l unabhängige Kontrollen für die „Regionalität“ fehlen fast immer

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Wie informieren Hersteller und Handel?

Beispiel: „Sylter Salatfrische Topping“ Salatsauce

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Weder Zutaten, noch Rezept stammen von der Insel Sylt. Produkt auch nicht auf Sylt hergestellt.

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Wie informieren Hersteller und Handel?

Beispiel: Schwälbchen Speisequark

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„Regionale Herkunftsgarantie“ wird versprochen und auch eingehalten?

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„Bayerischer Leberkäs(e)“muss nicht aus Bayernstammen.

(Produkt muss auch keine Leber enthalten).

Wie informieren Hersteller und Handel?

Beispiel: „Bayrischer Leberkäse“

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Wie informieren Hersteller und Handel

Beispiel Grönwohlder Pils

Werbung Wirklichkeit

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l Gerste von hessischen Landwirten

l Qualitäts- und Herkunftszeichen „Geprüfte Qualität - HESSEN“

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Wie informieren Hersteller und Handel?

Beispiel: „Pfungstädter“

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Regelungen zur geografischen Kennzeichnung

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Obligatorische (Länder-) Herkunftskennzeichnung Rindfleisch Eier Fisch meiste Obst- u. Gemüsearten Honig natives Olivenöl Geflügelfleisch aus Drittländern

Angabe von Hersteller, Verkäufer oder Verpacker keine Rückschlüsse auf Herkunft der Zutaten oder Ort(e) der übrigen Verarbeitung möglich

Verbot der Täuschung/Irreführung erhebliche Interpretationsspielräume, da „Regional“ u.ä. Begriffe nicht definiert sind

EU-Label g.U. / g.g.A. (siehe nächste Folie)

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Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)

Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung erfolgen in einem bestimmten geografischen Gebiet Beispiele: Odenwälder Frühstückskäse, Allgäuer Emmentaler, Feta, Parmaschinken

Geschützte geografische Angabe (g.g.A.)

Mindestens eine Produktionsstufe (Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung) findet in einem bestimmten Herkunftsgebiet statt. Beispiele: Schwarzwälder Schinken, Nürnberger Lebkuchen

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EU-Siegel für geschützte Angaben

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EU-Siegel für geschützte Angaben

Kritik:

l „g.U.“ ist bislang nur auf wenigen Produkten zu finden

l die Anforderungen an Produkte zur Erlangung des g.g.A.-Siegels gehen nach Auffassung der Verbraucherzentralen nicht weit genug

l die sehr ähnlich gestalteten Siegel tragen eher zur Verwirrung der Verbraucher bei, da sich hinter der äußerlichen Ähnlichkeit sehr unterschiedliche Inhalte verbergen

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Länderzeichen in Deutschland

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Transparenzerhebung der regionalen Landesprogramme

im Auftrag der Verbraucherzentralen (2010)

Derzeit 14 Länderzeichen in 10 Bundesländern in Deutschland

Spiller, Zühlsdorf, Voss 2010/2011

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Ergebnisse der Studie

l teils veraltete und unklare Internetdarstellungen zu den Programmen

l Vorschriften für Zeichennutzung bleiben meist vage

l nur in Einzelfällen liegen die qualitativen Bestimmungen über den Marktstandards (QS, GlobalGAP)

l Kontrollen der regionalen Herkunftsangaben und Sanktionierung bei Verstößen sehr uneinheitlich

l Sicherung der Herkunft ist nicht durchgängig sichergestellt (nächste Folie)

Länderzeichen in Deutschland

Spiller, Zühlsdorf, Voss 2010/2011

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Unterschiedliche Kriterien für Herkunft der Zutaten bei verarbeiteten Regionalprodukten

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Baden-Württemberg und Bayern: strikte Vorgaben

Monoprodukte und Roh-ware zur Herstellung von verarbeiteten Produkten bis auf wenige Ausnah-men zu 100% aus dem Bundesland

Thüringen: weniger strikte Vorgaben

Monoprodukte zu 100% aus der Region, Rohware zur Herstellung von verar-beiteten Produkten mindestens 50,1% aus dem Bundesland

Schleswig-Holstein: bislang keine Angaben zu Richtlinien dokumen-tiert; für die Zukunft angedacht:

Monoprodukte zu 100%, Rohware in verarbeiteten Produkten zu 51% aus dem Bundesland

Spiller, Zühlsdorf, Voss 2010/2011

Länderzeichen in Deutschland

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Fazit:

l Verbrauchererwartungen an starken regionalen Bezug und einer hohen Qualität der gelabelten Produkte wird meist nicht erfüllt.

l Verbraucher erwartet Einheitlichkeit bei den Bestimmungen der Bundesländern.

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Länderzeichen in Deutschland

Spiller, Zühlsdorf, Voss 2010/2011

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Kennzeichnung und Werbung mit „Region“, „Nähe“, „Heimat“ bei Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen

l Schaffung eines rechtlich verbindlichen Rahmens zur Absicherung der regionalen Herkunft und besonderer Qualitäten.

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Forderungen für eine klare Regionalkennzeichnung

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Regionalkennzeichnung und Werbung von Hersteller und Handel

l In der Kennzeichnung und Werbung (Flyer, Wurfsendungen, Internet etc.) zur regionalen Herkunft von Lebensmitteln muss zwingend die betreffende Region genannt werden, aus der die beworbenen Produkte stammen.

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Forderungen für eine klare Regionalkennzeichnung

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Beispiel: Bundesland oder Naturraum (wie Rhön, Eifel)

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Regionalkennzeichnung und Werbung von Hersteller und Handel

l Bei einer Kennzeichnung als „regionales Produkt“ müssen Rohstofferzeugung, Verarbeitung und Herstellung in der genannten geografischen Region erfolgt sein.

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Forderungen für eine klare Regionalkennzeichnung

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l Findet nur ein Teil der Herstellung in der Region statt, muss deutlich ersichtlich sein, worauf sich die Regionalkennzeichnung bezieht.

Beispiel: „Hannoverscher Butterkuchen“ (in Hannover gebacken)

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Rezeptur- und Herstellungsverfahren

l Regionalen Bezug auf dem Etikett zusammen mit der Verkehrsbezeichnung ausweisen.

Beispiel: Schwarzwälder Schinken: „auf traditionelle Art im Schwarzwald geräuchert und hergestellt“

Beispiel:Schwäbische Spätzle: „traditionelle Rezeptur aus dem Schwabenland“

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Forderungen für eine klare Regionalkennzeichnung

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Monoprodukte mit Regionalwerbung

l 100 % der landwirtschaftlichen Rohstoffe müssen aus der jeweils definierten Region stammen bzw. dort erzeugt sein.

l Bei Monoprodukten mit Gewürzen oder geschmacksgebenden Zutaten (z.B. Ingwer) dürfen diese nicht mehr als 5 % ausmachen.

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Forderungen für eine klare Regionalkennzeichnung

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Verarbeitete und zusammengesetzte Produkte

l Eindeutige Angabe, auf welche wertgebende Zutat sich die Regionalkennzeichnung bezieht.

Beispiel: „Rheinische Reibekuchen mit Kartoffeln aus dem Rheinland“

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Forderungen für eine klare Regionalkennzeichnung

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Bewerbung von zusätzlichen Herstellungsqualitäten

l Besondere Qualitäten dürfen nur ausgelobt werden, wenn diese deutlich über dem gesetzlichen Standard liegen und unabhängig kontrolliert werden.

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Forderungen für eine klare Regionalkennzeichnung

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Kontrolle der regionalen Herkunftsangaben

l unabhängiges und obligatorisches Kontrollsystem

l wirksame Sanktion von Verstößen

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Forderungen für eine klare Regionalkennzeichnung

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Gutachten im Auftrag des BMELV: „Entwicklung von Kriterien für ein bundesweites Regionalsiegel“

4 Szenarien: Anpassung/Koordination; Anerkennung (Dachmarke); Regionalsiegel; Regionalfenster

l Szenario „Regionalfenster“ derzeit bevorzugt

Herkunftsdeklaration, gekoppelt mit Mindestkriterien (z.B. Hauptzutat aus der Region mit 50%-Regel) sowie einem mehrstufigen Kontrollsystem, z. B. mit einem analytischen Herkunftsnachweis

Die Deklaration erfolgt über ein eigenständiges Informationsfeld, die darin getroffenen Aussagen werden neutral überprüft.

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Bundesweite Regionalkennzeichnung

FiBL Deutschland e.V., MGH Gutes aus Hessen 2012

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