1 Verbrauchererwartungen an regionale Lebensmittel Hartmut König Fachtagung des VDL am 2. Mai 2012...
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1
Verbrauchererwartungen an regionale Lebensmittel
Hartmut König
Fachtagung des VDL am 2. Mai 2012 in Gießen
1
2
Verbrauchergerechte Kennzeichnung von regionalen Lebensmitteln
l Was erwarten Verbraucher?l Wie informieren Handel und Hersteller?l Welche Regelungen zur geografischen und regionalen
Kennzeichnung gibt es?l Qualitäts- und Herkunftszeichen der Bundesländer (Studie)l Forderungen für eine klare Regionalkennzeichnungl BMELV-Initiative zur regionalen
Kennzeichnung
2
Gliederung
3
Was erwarten Verbraucher?Kriterien beim Lebensmitteleinkauf
Nestlé/Allensbach 2009
64
48
66
58
64
36
94
36
36
43
43
43
57
82
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
artgerechte Tierhaltung
Qualitätssiegel
keine Gentechnik
regionale Produkte
saisonale Produkte
günstiger Preis
Frische
VB allgemein
VB bewußt
3
4
Was erwarten Verbraucher?
Forsa-Institut 2010
4
Achten Verbraucher beim Kaufen auf die regionale Herkunft ihrer Produkte?
15%
17%
52%
13% immer
meistens
meistens nicht
nie
Primäre Erwartung: nahräumliche geografische Herkunft
l kurze Transportwege
l erzeugt, be- und verarbeitet in der Region
Erwartung einer gehobenen Qualität
l 80 % Frische
l 31 % weitgehende Rückstands- und Schadstofffreiheit
20 % erwarten Auslobung mit regionalem Herkunftszeichen
5
Was erwarten Verbraucher? Erwartungen an regionale LebensmittelDorandt 2005
5
Gründe für die Präferenz regionaler Lebensmittel
l Transparenz, Vertrauen in Lebensmittelsicherheit
l Regionale Wirtschaft stärken, die Region positiv mitgestalten und Arbeitsplätze sichern
l Kurze Transportwege, Klimaschutz, Umweltschutz,
l besserer Tierschutz
l Weniger Verpackungsaufwand
l Kulturelle Identität und Werte bewahren
6
Was erwarten Verbraucher?Erfahrungen der Verbraucherzentralen
6
„aus Deutschland“
7
Wie informieren Hersteller und Handel?
Beispiel: Edeka Südwest, Saarbrücken, Mai 2011
7
8
Wie informieren Hersteller und Handel?Werbeprospekte
8
Ergebnisse einer Überprüfung von Werbeprospekten des Handels durch die Verbraucherzentralen
l eine konkrete Region wird meist nicht genannt
l vielfach nur Herstellung oder Firmensitz in der „Region“, nicht aber die Zutaten
l oft Hersteller aus mehreren Bundesländern
l unabhängige Kontrollen für die „Regionalität“ fehlen fast immer
9
Wie informieren Hersteller und Handel?
Beispiel: „Sylter Salatfrische Topping“ Salatsauce
9
Weder Zutaten, noch Rezept stammen von der Insel Sylt. Produkt auch nicht auf Sylt hergestellt.
10
Wie informieren Hersteller und Handel?
Beispiel: Schwälbchen Speisequark
10
„Regionale Herkunftsgarantie“ wird versprochen und auch eingehalten?
„Bayerischer Leberkäs(e)“muss nicht aus Bayernstammen.
(Produkt muss auch keine Leber enthalten).
Wie informieren Hersteller und Handel?
Beispiel: „Bayrischer Leberkäse“
Wie informieren Hersteller und Handel
Beispiel Grönwohlder Pils
Werbung Wirklichkeit
l Gerste von hessischen Landwirten
l Qualitäts- und Herkunftszeichen „Geprüfte Qualität - HESSEN“
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Wie informieren Hersteller und Handel?
Beispiel: „Pfungstädter“
Regelungen zur geografischen Kennzeichnung
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Obligatorische (Länder-) Herkunftskennzeichnung Rindfleisch Eier Fisch meiste Obst- u. Gemüsearten Honig natives Olivenöl Geflügelfleisch aus Drittländern
Angabe von Hersteller, Verkäufer oder Verpacker keine Rückschlüsse auf Herkunft der Zutaten oder Ort(e) der übrigen Verarbeitung möglich
Verbot der Täuschung/Irreführung erhebliche Interpretationsspielräume, da „Regional“ u.ä. Begriffe nicht definiert sind
EU-Label g.U. / g.g.A. (siehe nächste Folie)
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)
Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung erfolgen in einem bestimmten geografischen Gebiet Beispiele: Odenwälder Frühstückskäse, Allgäuer Emmentaler, Feta, Parmaschinken
Geschützte geografische Angabe (g.g.A.)
Mindestens eine Produktionsstufe (Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung) findet in einem bestimmten Herkunftsgebiet statt. Beispiele: Schwarzwälder Schinken, Nürnberger Lebkuchen
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EU-Siegel für geschützte Angaben
15
EU-Siegel für geschützte Angaben
Kritik:
l „g.U.“ ist bislang nur auf wenigen Produkten zu finden
l die Anforderungen an Produkte zur Erlangung des g.g.A.-Siegels gehen nach Auffassung der Verbraucherzentralen nicht weit genug
l die sehr ähnlich gestalteten Siegel tragen eher zur Verwirrung der Verbraucher bei, da sich hinter der äußerlichen Ähnlichkeit sehr unterschiedliche Inhalte verbergen
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17
Länderzeichen in Deutschland
17
Transparenzerhebung der regionalen Landesprogramme
im Auftrag der Verbraucherzentralen (2010)
Derzeit 14 Länderzeichen in 10 Bundesländern in Deutschland
Spiller, Zühlsdorf, Voss 2010/2011
1818
Ergebnisse der Studie
l teils veraltete und unklare Internetdarstellungen zu den Programmen
l Vorschriften für Zeichennutzung bleiben meist vage
l nur in Einzelfällen liegen die qualitativen Bestimmungen über den Marktstandards (QS, GlobalGAP)
l Kontrollen der regionalen Herkunftsangaben und Sanktionierung bei Verstößen sehr uneinheitlich
l Sicherung der Herkunft ist nicht durchgängig sichergestellt (nächste Folie)
Länderzeichen in Deutschland
Spiller, Zühlsdorf, Voss 2010/2011
19
Unterschiedliche Kriterien für Herkunft der Zutaten bei verarbeiteten Regionalprodukten
19
Baden-Württemberg und Bayern: strikte Vorgaben
Monoprodukte und Roh-ware zur Herstellung von verarbeiteten Produkten bis auf wenige Ausnah-men zu 100% aus dem Bundesland
Thüringen: weniger strikte Vorgaben
Monoprodukte zu 100% aus der Region, Rohware zur Herstellung von verar-beiteten Produkten mindestens 50,1% aus dem Bundesland
Schleswig-Holstein: bislang keine Angaben zu Richtlinien dokumen-tiert; für die Zukunft angedacht:
Monoprodukte zu 100%, Rohware in verarbeiteten Produkten zu 51% aus dem Bundesland
Spiller, Zühlsdorf, Voss 2010/2011
Länderzeichen in Deutschland
Fazit:
l Verbrauchererwartungen an starken regionalen Bezug und einer hohen Qualität der gelabelten Produkte wird meist nicht erfüllt.
l Verbraucher erwartet Einheitlichkeit bei den Bestimmungen der Bundesländern.
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Länderzeichen in Deutschland
Spiller, Zühlsdorf, Voss 2010/2011
Kennzeichnung und Werbung mit „Region“, „Nähe“, „Heimat“ bei Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen
l Schaffung eines rechtlich verbindlichen Rahmens zur Absicherung der regionalen Herkunft und besonderer Qualitäten.
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Forderungen für eine klare Regionalkennzeichnung
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Regionalkennzeichnung und Werbung von Hersteller und Handel
l In der Kennzeichnung und Werbung (Flyer, Wurfsendungen, Internet etc.) zur regionalen Herkunft von Lebensmitteln muss zwingend die betreffende Region genannt werden, aus der die beworbenen Produkte stammen.
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Forderungen für eine klare Regionalkennzeichnung
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Beispiel: Bundesland oder Naturraum (wie Rhön, Eifel)
Regionalkennzeichnung und Werbung von Hersteller und Handel
l Bei einer Kennzeichnung als „regionales Produkt“ müssen Rohstofferzeugung, Verarbeitung und Herstellung in der genannten geografischen Region erfolgt sein.
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Forderungen für eine klare Regionalkennzeichnung
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l Findet nur ein Teil der Herstellung in der Region statt, muss deutlich ersichtlich sein, worauf sich die Regionalkennzeichnung bezieht.
Beispiel: „Hannoverscher Butterkuchen“ (in Hannover gebacken)
Rezeptur- und Herstellungsverfahren
l Regionalen Bezug auf dem Etikett zusammen mit der Verkehrsbezeichnung ausweisen.
Beispiel: Schwarzwälder Schinken: „auf traditionelle Art im Schwarzwald geräuchert und hergestellt“
Beispiel:Schwäbische Spätzle: „traditionelle Rezeptur aus dem Schwabenland“
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Forderungen für eine klare Regionalkennzeichnung
Monoprodukte mit Regionalwerbung
l 100 % der landwirtschaftlichen Rohstoffe müssen aus der jeweils definierten Region stammen bzw. dort erzeugt sein.
l Bei Monoprodukten mit Gewürzen oder geschmacksgebenden Zutaten (z.B. Ingwer) dürfen diese nicht mehr als 5 % ausmachen.
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Forderungen für eine klare Regionalkennzeichnung
Verarbeitete und zusammengesetzte Produkte
l Eindeutige Angabe, auf welche wertgebende Zutat sich die Regionalkennzeichnung bezieht.
Beispiel: „Rheinische Reibekuchen mit Kartoffeln aus dem Rheinland“
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Forderungen für eine klare Regionalkennzeichnung
Bewerbung von zusätzlichen Herstellungsqualitäten
l Besondere Qualitäten dürfen nur ausgelobt werden, wenn diese deutlich über dem gesetzlichen Standard liegen und unabhängig kontrolliert werden.
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Forderungen für eine klare Regionalkennzeichnung
Kontrolle der regionalen Herkunftsangaben
l unabhängiges und obligatorisches Kontrollsystem
l wirksame Sanktion von Verstößen
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Forderungen für eine klare Regionalkennzeichnung
Gutachten im Auftrag des BMELV: „Entwicklung von Kriterien für ein bundesweites Regionalsiegel“
4 Szenarien: Anpassung/Koordination; Anerkennung (Dachmarke); Regionalsiegel; Regionalfenster
l Szenario „Regionalfenster“ derzeit bevorzugt
Herkunftsdeklaration, gekoppelt mit Mindestkriterien (z.B. Hauptzutat aus der Region mit 50%-Regel) sowie einem mehrstufigen Kontrollsystem, z. B. mit einem analytischen Herkunftsnachweis
Die Deklaration erfolgt über ein eigenständiges Informationsfeld, die darin getroffenen Aussagen werden neutral überprüft.
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Bundesweite Regionalkennzeichnung
FiBL Deutschland e.V., MGH Gutes aus Hessen 2012
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Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Unterstützen Sie unsere Forderungen!
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