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1 von 5 Inhal t Ziel: Durch Sicherheitskoordination im Betrieb oder auf der Baustelle die gegenseitige Gefährdung von Mitarbeitern verschiedener Betriebe/Gewerke zu verhindern Verwaltung Sortenherstellun g Biologie Hofbereich SiGe - Plan Koordination von Arbeiten Sichere Zusammenarbeit durch Koordination

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Page 1: 1 von 5 Inhalt Ziel: Durch Sicherheitskoordination im Betrieb oder auf der Baustelle die gegenseitige Gefährdung von Mitarbeitern verschiedener Betriebe/Gewerke.

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Ziel: Durch Sicherheitskoordination im Betrieb oder auf der Baustelle die gegenseitige Gefährdung von Mitarbeitern verschiedener Betriebe/Gewerke zu verhindern

Verwaltung

Sortenherstellung

Biologie

Hofbereich

SiGe-

Plan

Koordination von Arbeiten

Sichere Zusammenarbeit

durch Koordination

Sichere Zusammenarbeit

durch Koordination

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* Hinweise:

Ihr Arbeitgeber ist zu regelmäßigen Unterweisungen im Arbeitsschutz gesetzlich verpflichtet. (§ 12 ArbSchutzG)

Die Bearbeitung mit bestandenem Test weist nach, dass Sie die Inhalte gelesen und verstanden haben.

Dokumentiert wird, dass Sie die Unterweisung erfolgreich bearbeitet haben.

Eine Leistungsbewertung findet nicht statt!

In der folgenden Präsentation erhalten Sie die notwendigen Informationen und Hinweise zum Thema „Koordination von Arbeiten“.

Viel Spaß und guten Erfolg wünscht Ihnen

Ihr Ihr LeManLeMan

Arbeiten Sie diese Unterweisung* gewissenhaft durch, denn zum Abschluss erwartet Sie ein Test (Multiple Choice).

Vorwort

Vorwort zur LeManSys-SicherheitsunterweisungVorwort zur LeManSys-Sicherheitsunterweisung

Übrigens, mein Name steht für LernManager

In diesem Sinne auf gute Zusammenarbeit

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In dieser Unterweisung werden Sie über folgende Fakten und Hinweise zum Thema „Koordination von Arbeiten“ informiert!

LeManSys – die Sicherheitsunterweisungzum Thema: Koordination von Arbeiten

LeManSys – die Sicherheitsunterweisungzum Thema: Koordination von Arbeiten

INHALT:•Pflichten und Verantwortung

Koordinationspflicht Vertragliche Basis

•Allgemein Aufgaben des Koordinators Befugnisse des Koordinators Bestellung des Koordinators Eignung des Koordinators

•Rechtsgrundlagen Allgemeine Arbeiten Baustellenverordnung § 17 GefStoffV

•Planungsphase

•Ausführungsphase

•Ablaufschema einer Koordination

•Ziele der Koordination

Koordination von Arbeiten

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Eine KOORDINATION wird notwendig• Die Koordinationspflichten bestehen immer dann, wenn gegenseitige

Gefährdungen bei Arbeiten von Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber möglich sind.

• Gesetzliche Grundlagen• §8 ArbSchutzG*, • allgemeine Arbeiten BGV A1• Arbeiten gemäß § 17 Abs. 2 GefStoffV• Arbeiten gemäß § 2 BaustellV

• Ausgangslage:• Die Mitarbeiter der Fremdfirmen arbeiten in

ungewohnter Umgebung; Arbeitsstil und Sicherheitsphilosophie weichen z. T. von der des Unternehmens, in dem die Arbeiten durchzuführen sind, ab

• Somit kann die (Zusammen-) Arbeit mehrerer unterschiedlicher Firmen/Gewerke zu gegenseitigen Gefährdungen führen

Koordinationspflicht:Zunehmende Konzentration der Unternehmen auf ihr Kerngeschäft führt häufig zur Auslagerung folgender Tätigkeiten

• Wartung und Service• Bau- und Montage• Reinigung • Kontrolle und Sicherheits-

überwachung

Koordination von Arbeiten

Pflichten und Verantwortung

Pflichten und Verantwortung

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Bitte beachten Sie: Diese Demoversion beinhaltet nur einen

kleinen Ausschnitt der Vollversion

Wichtiger HinweisWichtiger Hinweis

Schlauchleitungen II