100 Jahre Frauenwahlrecht - GEW Hessen · Emirate, Brunei Darussalam Die angegebenen Jahreszahlen...

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100 Jahre Frauenwahlrecht Im Laufe der französischen Revoluon bilden sich Frauenclubs, die die Gleichstellung von Frauen und Männern und das Frauenwahlrecht fordern. Im September 1791 veröffentlicht Olympe de Gouges (1748-1793) als Protest gegen Männerprivilegien ihr Manifest „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“. 1789 Louise Oo-Peters, (1819-1895), fordert 1849 die Gewährung der Staatsbürgerrechte für Frauen, die ihnen nach der deutschen Revoluon verwehrt blei- ben. Gründerin des „Frauenbildungsverein“ in Leipzig und des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins (bei- de gegründet 1865). 1848/49 Ab 1865 immer wieder offener und verdeck- ter Kampf ums Frauenwahlrecht. Gründung des „Allgemeinen Deutschen Frauenvereins“. Weder die Proletarierinnen noch die Bürgerlichen können sich aufgrund der restrikven Vereinsgesetzgebung offiziell für das Wahlreicht einsetzten. Das Frauen- wahlrecht ist eine polische Forderung und polische Vereine, in denen Frauen Mitglied sind, werden sofort verboten - diese Regelung fällt erst 1908. 1865 1919 Am 19. Januar können Frauen in Deutschland zum ersten Mal wählen und sich wählen lassen. Die Wahlbeteiligung der Frauen liegt bei 82 Prozent. 300 Frauen kandidieren, 37 Frauen (8,7 % von 423 Abgeordneten) werden in die Weimarer Naonal- versammlung gewählt. Elisabeth Selbert, (1896-1986) (SPD), eine von vier Frauen im 65-köpfigen Parlamentarischen Rat, setzt den Gleichberechgungsgrundsatz im Grundgesetz durch. 1949 1957 Das Bundesarbeitsgericht erklärt Zölibatsklauseln für nichg, da sie gegen den Gleichbehandlungs- grundsatz des Grundgesetzes verstoßen. Nach der Zölibatsklausel konnte eine Frau entlassen werden, wenn sie heiratete. Solche Regelungen fanden sich sowohl in der Privatwirtschaſt als auch im Staatsdienst, z.B. beim „Lehrerinnenzölibat“. Der Bundestag verabschiedet das „Gesetz über die Gleichberechgung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgelichen Rechts“, u.a. können Frauen zukünſtig ohne Erlaubnis ihres Mannes er- werbstäg sein, sofern dabei Haushalt und Familie nicht vernachlässigt werden. 2007 Das Elterngeld wird als Entgeltersatzleistung eingeführt und löst das bisherige Erziehungsgeld ab. Mit der Einführung der „Vätermonate“wird außerdem erstmalig eine partnerschaſtliche Auf- teilung der Kinderbetreuung unterstützt. Arkel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes wird um den Satz ergänzt: „Der Staat fördert die tatsäch- liche Durchsetzung der Gleichberechgung von Frauen und Männern und wirkt auf die Besei- gung bestehender Nachteile hin.“ Ein frak- onsübergreifendes Frauenbündnis hat mit Erfolg dafür gekämpſt. 1994 2015 Mit der Einführung des gesetzlichen Mindest- lohns wird eine langjährige Forderung der Gewerkschaſten umgesetzt. Vom gesetzlichen Mindestlohn profieren viele Frauen, die im Niedriglohnsektor arbeiten. Aber: 21,4% der Beschäſtigten arbeiten im Nied- riglohnsektor (Einführung durch die Agenda 2010 von SPD/Grünen). Frauen bekommen deutlich häufiger niedrige Löhne. Sie arbeiten in geringer bezahlten Berufen und sind oſt in Teilzeit oder geringfügig beschäſtigt. Familienarbeit bleibt weiterhin vor allem Frauensache.

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Page 1: 100 Jahre Frauenwahlrecht - GEW Hessen · Emirate, Brunei Darussalam Die angegebenen Jahreszahlen nennen das Jahr, in dem (eine Gruppe von) Frauen in einem Land das erste Mal wählen

100 Jahre Frauenwahlrecht

Im Laufe der französischen Revoluti on bilden sich

Frauenclubs, die die Gleichstellung von Frauen und

Männern und das Frauenwahlrecht fordern. Im

September 1791 veröff entlicht Olympe de Gouges

(1748-1793) als Protest gegen Männerprivilegien

ihr Manifest „Erklärung der Rechte der Frau und

Bürgerin“.

1789

Louise Ott o-Peters, (1819-1895), fordert 1849 die

Gewährung der Staatsbürgerrechte für Frauen, die

ihnen nach der deutschen Revoluti on verwehrt blei-

ben. Gründerin des „Frauenbildungsverein“ in Leipzig

und des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins (bei-

de gegründet 1865).

1848

/49

Ab 1865 immer wieder off ener und verdeck-ter Kampf ums Frauenwahlrecht.Gründung des „Allgemeinen Deutschen Frauenvereins“. Weder die Proletarierinnen noch die Bürgerlichen können sich aufgrund der restrikti ven Vereinsgesetzgebung offi ziell für das Wahlreicht einsetzten. Das Frauen-wahlrecht ist eine politi sche Forderung und politi sche Vereine, in denen Frauen Mitglied sind, werden sofort verboten - diese Regelung fällt erst 1908.

1865

1919

Am 19. Januar können Frauen in Deutschland zum ersten Mal wählen und sich wählen lassen. Die Wahlbeteiligung der Frauen liegt bei 82 Prozent. 300 Frauen kandidieren, 37 Frauen (8,7 % von 423 Abgeordneten) werden in die Weimarer Nati onal-versammlung gewählt.

Elisabeth Selbert, (1896-1986) (SPD), eine von vier

Frauen im 65-köpfi gen Parlamentarischen Rat, setzt

den Gleichberechti gungsgrundsatz im Grundgesetz

durch.

194919

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Das Bundesarbeitsgericht erklärt Zölibatsklauseln für nichti g, da sie gegen den Gleichbehandlungs- grundsatz des Grundgesetzes verstoßen. Nach der Zölibatsklausel konnte eine Frau entlassen werden, wenn sie heiratete. Solche Regelungen fanden sich sowohl in der Privatwirtschaft als auch im Staatsdienst, z.B. beim „Lehrerinnenzölibat“.Der Bundestag verabschiedet das „Gesetz über die Gleichberechti gung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgelichen Rechts“, u.a. können Frauen zukünft ig ohne Erlaubnis ihres Mannes er-werbstäti g sein, sofern dabei Haushalt und Familie nicht vernachlässigt werden.

2007

Das Elterngeld wird als Entgeltersatzleistung eingeführt und löst das bisherige Erziehungsgeld ab. Mit der Einführung der „Vätermonate“wird außerdem erstmalig eine partnerschaft liche Auf-teilung der Kinderbetreuung unterstützt.

Arti kel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes wird um den Satz ergänzt: „Der Staat fördert die tatsäch-liche Durchsetzung der Gleichberechti gung von Frauen und Männern und wirkt auf die Besei-ti gung bestehender Nachteile hin.“ Ein frakti -onsübergreifendes Frauenbündnis hat mit Erfolg dafür gekämpft .

1994

2015

Mit der Einführung des gesetzlichen Mindest-

lohns wird eine langjährige Forderung der

Gewerkschaft en umgesetzt. Vom gesetzlichen

Mindestlohn profi ti eren viele Frauen, die im

Niedriglohnsektor arbeiten.

Aber: 21,4% der Beschäft igten arbeiten im Nied-

riglohnsektor (Einführung durch die Agenda 2010

von SPD/Grünen). Frauen bekommen deutlich

häufi ger niedrige Löhne. Sie arbeiten in geringer

bezahlten Berufen und sind oft in Teilzeit oder

geringfügig beschäft igt. Familienarbeit bleibt

weiterhin vor allem Frauensache.

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Personengruppe Frauen im GEW Landesverband Hessen | Zimmerweg 12, 60325 Frankfurt | [email protected] | Gestaltung: Ute&Thomas Eilers

100 Jahre Frauenwahlrecht100 Jahre Frauenwahlrecht

Der Internati onale Arbeiterkongress in Paris, der

Gründungskongress der II. Internati onale, fasst den

Beschluss, Frauen als „gleichberechti gte Mitkämp-

ferinnen“ anzusehen und fordert gleichen Lohn für

gleiche Arbeit für beide Geschlechter. Emma Ihrer

(1857-1911), (SPD) und Clara Zetkin (1857-1933),

(KPD), vertreten bei diesem Kongress die deutschen

Arbeiterinnen.

1889

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1891

Helene Lange, (1848-1930), (DDP), Politi kerin, Päda-

gogin und Frauenrechtlerin, fordert in einer Publikati -

on das Sti mmrecht für Frauen18

96

Frauenrechtlerinnen wie Marie Stritt , Anita Augs-purg, Carrie Chapman Catt gründen in Berlin den „Weltbund für Frauensti mmrecht - Internati onal Woman Suff rage Alliance“, eine internati onale fe-ministi sche Organisati on, die bis heute als „Interna-ti onal Alliance of Women“ fortbesteht und u.a. den Wirtschaft s- und Sozialrat der UN berät. Der Verein für Frauensti mmrecht wird sofort Mitglied und nennt sich in Deutscher Verband für Frauensti mm-recht um.

1904

1918

Am 12. November verkündet der Rat der Volks-

beauft ragten in seinem Aufruf an das Deutsche

Volk ein neues demokrati sches Wahlrecht. Damit

wird auch das Wahlrecht für Frauen nach dem 1.

Weltkrieg eingeführt.

von links: Emil Barth (USPD), Ott o Landsberg (MSPD),

Friedrich Ebert (MSPD), Hugo Haase (USPD),

Wilhelm Ditt mann (USPD), Philipp Scheidemann (MSPD)

2017

Verabschiedung des

„Entgeltt ransparenzge-

setzes: In Betrieben mit

mehr als 200 Beschäf-

ti gten erhalten Frauen

einen individuellen

Auskunft sanspruch

und können damit ihr

Entgelt mit dem ihrer

männlichen Kollegen

vergleichen. Ein Ent-

geltgleichheitsgesetz

konnte in der Koaliti on

aus CDU/CSU/SPD nicht

erreicht werden.

Nach der Osterbotschaft des Deutschen Kaisers,

in der er demokrati sche Reformen verspricht,

aber nichts zum Frauenwahlrecht sagt, nehmen

die Sti mmrechtsvereine, Sozialdemokrati nnen,

Kommunisti nnen sowie Gewerkschaft sfrauen

ihren Kampf nun gemeinsam wieder auf.

In Russland wird das Frauenwahlrecht einge-

führt.

Nach der Osterbotschaft des Deutschen Kaisers,

Nach der Osterbotschaft des Deutschen Kaisers,

1917 1911

Am 11. März wird der erste Frauentag als Pro-

pagandatag für das Frauenwahlrecht in Däne-

mark, Deutschland, Österreich, Bulgarien, in der

Schweiz und den USA begangen. Gewerkschaf-

ten unterstützen den Frauentag; vorbereitet

wird er vor allem von Clara Zetkin.

Rosa Luxemburg, (1871-1919):„Proletarierin,Ärmste der Armen, Rechtloseste der Rechtlosen, eile zumKampfe um die Be-freiung des Frauen-geschlechts und desMenschenge-schlechts von den Schrecken der Kapi-talherrschaft .“

1914

2016

Einführung einer verbindlichen Geschlechter-quote von 30 % für Aufsichtsräte in börsen-

noti erten Unternehmen des deutschen Akti en-marktes (DAX-Un-ternehmen).

UND WAS IST MIT UNSERER RENTE ?

2018

In Hessen wird ein neuer Landtag gewählt. Wahlbe-teiligung? Frauen-wahlbeteiligung? Frauenanteil der Abgeordneten? ... nach 100 Jahren Frauenwahlrecht ...

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Frauenwahlrecht weltweit

1893 Neuseeland / 1902 Australien / 1906 Finnland / 1913 Norwegen / 1915 Dänemark, Island / 1917 Kanada, Russland / 1918 Estland, Georgien, Ungarn, Kirgistan, Lett land, Polen, Österreich, Deutschland, Irland, Großbritannien / 1919 Weißrussland, Litauen, Ukraine, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Kenia, Zimbabwe / 1920 Albanien, Tschechische Republik, Slowakei, Vereinigte Staaten von Amerika / 1921 Armenien, Aserbaidschan / 1924 Kasachstan, Tadschikistan, Mongolei /1927 Turkmenistan / 1929 Rumänien, Ecuador / 1930 Türkei, Südafrika / 1931 Portugal, Spanien, Chile, Sri Lanka / 1932 Thailand, Brasilien, Uruguay, Malediven / 1934 Kuba / 1935 Myanmar / 1938 Usbekistan, Bolivien / 1939 El Salvador / 1941 Panama / 1942 Dominikanische Republik / 1944 Bulgarien, Frankreich, Jamaika / 1945 Kroati en, Slowenien, Italien, Japan, Indonesien, Senegal, Togo / 1946 Montenegro, Serbien, Mazedonien, Demokrati sche Volksrepublik Korea, Vietnam, Guatemala, Trinidad, Venezuela, Kamerun, Dschibuti , Liberia / 1947 Malta, Singapur, Argenti nien, Mexiko, Pakistan / 1948 Israel, Republik Korea, Samoa, Surinam, Niger, Seychellen / 1949 Bosnien und Herzegowina, Griechenland, China, Costa Rica, Syrien / 1950 Barbados, Haiti , Indien / 1951 Anti gua und Barbuda, Dominica, Grenada, St. Kitt s und Nevis, St. Vincent und Grenadien, St. Lucia / 1952 Libanon, Elfenbeinküste / 1953 Guyana, Bhutan / 1954 Belize, Kolumbien, Ghana / 1955 Kambodscha, Honduras, Nicaragua, Peru, Eritrea, Äthiopien / 1956 Ägypten, Benin, Komoren, Gabun, Mali, Mauriti us, Somalia / 1957 Malaysia / 1958 Demokrati sche Volksrepublik Laos, Burkina Faso, Tschad, Guinea, Nigeria / 1959 San Marino, Tunesien, Madagaskar, Tansania / 1960 Zypern, Tonga, Gambia / 1961 Bahamas, Paraguay, Burundi, Malawi, Mauretanien, Ruanda, Sierra Leone / 1962 Monaco, Algerien, Uganda, Sambia / 1963 Fidschi, Marokko, Afghanistan, Iran, Kongo, Äquatorialguinea / 1964 Papua-Neuguinea, Libyen, Sudan / 1965 Botswana, Lesotho / 1967 Kiribati , Tuvalu, Jemen, Demokrati sche Republik Kongo / 1968 Nauru, Swasiland / 1970 Andorra / 1971 Schweiz / 1972 Bangladesch / 1973 Bahrain / 1974 Salomon-Inseln, Jordanien / 1975 Vanuatu, Angola, Kap Verde, Mosambik, São Tomé und Príncipe / 1977 Guinea-Bissau / 1978 Moldawien / 1979 Marshallinseln, Mikronesien, Palau / 1980 Irak / 1984 Liechtenstein / 1986 Zentralafrikanische Republik / 1989 Namibia / 1994 Oman / 2003 Katar / 2005 Kuwait / 2015 Saudi-Arabien / kein Wahlrecht: Vereinigte Arabische Emirate, Brunei Darussalam

Die angegebenen Jahreszahlen nennen das Jahr, in dem (eine Gruppe von) Frauen in einem Land das erste Mal wählen durft en. (Quelle: UN Women (2011-2012): Progress of the World’s Women; eigene Recherchen)

Ein Wahlrecht für alle gibt es bis heute nicht überall:

• In den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie in Brunei Darussalam

dürfen bis heute weder Frauen noch Männer wählen.

Welche Frauen eines Landes mit Einführung des Frauenwahlrechts wählen

durft en, war oft mals abhängig von Hautf arbe, Alter oder Bildungsstand. Einige

Beispiele:• In den USA, Australien und Südafrika durft en zunächst nur „weiße“ Frauen

wählen.• In Großbritannien, Ungarn und Island galt für Frauen anfangs eine andere

Altersbeschränkung als für Männer.• Im Libanon müssen Frauen noch heute die Grundschule abgeschlossen

haben, um wählen zu dürfen. Für Männer gilt diese Einschränkung nicht.

• In den USA, Australien und Südafrika durft en zunächst nur „weiße“ Frauen • In den USA, Australien und Südafrika durft en zunächst nur „weiße“ Frauen

• In Großbritannien, Ungarn und Island galt für Frauen anfangs eine andere • In Großbritannien, Ungarn und Island galt für Frauen anfangs eine andere

Mazedonien, Demokrati sche Volksrepublik Korea, Vietnam, Guatemala, Trinidad, Venezuela, Mazedonien, Demokrati sche Volksrepublik Korea, Vietnam, Guatemala, Trinidad, Venezuela, Kamerun, Dschibuti , Liberia / Kamerun, Dschibuti , Liberia / Israel, Republik Korea, Samoa, Surinam, Niger, Seychellen / Israel, Republik Korea, Samoa, Surinam, Niger, Seychellen /

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Wir wählen, weil wir was zu sagen haben!

„Für mich ist wählen gehen selbstverständlich – meine Uroma

musste dafür kämpfen.“ (Christi ne Dietz, Grund- und Förderschullehrerin,

Vorsitzendenteam Personengruppe Frauen, GEW Hessen)

„Ich gehe wählen, weil es mein Recht ist.“

(Anke Kießhauer, Förderschullehrerin)

„Ich gehe wählen, weil die

Demokrati e nur so funkti oniert.“

(Mina Petersen, Berufsschullehrerin,

Vorsitzendenteam Personengruppe Frauen,

GEW Hessen)

„Wählen gehen- was sonst?“

(Katja Plazikowsky, Pensionärin, ehemaliges

Hauptpersonalratsmitglied am Hessischen

Kultusministerium, im Vorsitzendenteam der

Landesfachgruppe Sonderpädagogik)

„Wählen gehen- was sonst?“„Wählen gehen- was sonst?“

„Nur wenn Frauen wählen gehen und sich wählen lassen, wird auch für

Frauen Politi k gemacht.“Hanne Hirn (Gesamtpersonalratsmitglied,

Vorsitzendenteam Personengruppe Frauen, GEW Hessen)

„Nur wenn Frauen wählen gehen und „Nur wenn Frauen wählen gehen und „Nur wenn Frauen wählen gehen und „Nur wenn Frauen wählen gehen und

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Wir wählen, weil wir was zu sagen haben!