101 580.000 Preis- und Leistungsverzeichnis - Internet-Filiale · Kartenzahlung (Kredit- und...
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Preis- und Leistungsverzeichnis Sparkasse Jerichower Land
16.09.2019 1
Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse
Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr
Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft
Kapitel D: Kreditgeschäft
Kapitel E: Sonstiges
Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse/Landesbank wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben.
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Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse ............................................................................................................... 4
I. Name und Anschrift der Sparkasse ..................................................................................................................... 4 II. Zuständige Aufsichtsbehörden ......................................................................................................................... 4 III. Eintragung im Handelsregister ......................................................................................................................... 4 IV. Vertragssprache ............................................................................................................................................... 4 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten ................................................. 4 VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung ........................... 5
B. Girokonto und Zahlungsverkehr ............................................................................................................................. 6 I. Girokonten ........................................................................................................................................................... 6
1. Preismodelle für Privat- und Geschäftskonten ........................................................................................... 6 2. Kontoauszug (pro Vorgang) ........................................................................................................................ 7 3. Rechnungsabschluss .................................................................................................................................. 8 4. Geduldete Kontoüberziehungen ................................................................................................................. 8 5. Kontoumschreibung .................................................................................................................................... 8 6. Kontowecker ............................................................................................................................................... 8 7. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses 8
8. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz 8 II. Erbringung von Zahlungsdiensten ................................................................................................................... 8
1. Überweisungen ........................................................................................................................................... 8 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen .............................................................................................. 8
1.1.1. Überweisungsaufträge ........................................................................................................................ 9 1.1.2. Gutschrift einer Überweisung ........................................................................................................... 10
1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) ...................................................................................................... 11
1.2.1. Überweisungsaufträge ...................................................................................................................... 11 1.2.2. Gutschrift einer Überweisung ........................................................................................................... 13
2. Lastschriften .............................................................................................................................................. 14 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 14
2.1.1. SEPA-Basis-Lastschrift ..................................................................................................................... 14 2.1.2. SEPA-Firmen-Lastschrift .................................................................................................................. 14
2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten ....................................................................................................... 15 2.2.1. SEPA-Basis-Lastschrift ..................................................................................................................... 15 2.2.2. SEPA-Firmen-Lastschrift .................................................................................................................. 15
2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften .......................................................................................... 15 2.3.1. SEPA-Basis-Lastschriften ................................................................................................................. 15 2.3.2. SEPA-Firmen-Lastschriften: ............................................................................................................. 15
2.4. Lastschrifteinzug ................................................................................................................................... 16 2.4.1. Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren .................................................................................. 16 2.4.2. Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren .................................................................................. 16
3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 16 3.1. Mastercard/Visa Card Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten) 16 3.2. Sparkassen-Card (Debitkarte) und Kundenkarte ................................................................................. 17 3.3. GeldKarte .............................................................................................................................................. 18 3.4. Bargeldauszahlungen ........................................................................................................................... 19 3.5. Ausführungsfrist .................................................................................................................................... 19
4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte ............................................................................................... 20 4.1. Bargeldeinzahlung ................................................................................................................................ 20 4.2. Annahme/ Einzahlung von Hartgeld sowie Ausgabe/ Auszahlung von Rollen an der Kasse .............. 20
5. Online-Banking und Electronic Banking ................................................................................................... 20 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) ......................................................................................................... 20 5.2. Electronic Banking für Unternehmer ..................................................................................................... 21 5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS .................................................................................. 21
6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung ................................ 23 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank ............................................................ 23
III. Scheckverkehr ................................................................................................................................................ 24 1. Allgemein .................................................................................................................................................. 24
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2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr .................................................................................................... 24 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland ......................................................................................................... 24 2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland..................................................................................................... 24 2.3. Umrechnungskurse ............................................................................................................................... 24
3. Reiseschecks und Reisezahlungsmittel ................................................................................................... 24 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft ................................................................................................................... 26
I. Sparkonto ........................................................................................................................................................... 26 1. Kennwortvereinbarung .............................................................................................................................. 26 2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) ..................................................................................... 26
II. Wertpapiere .................................................................................................................................................... 26 1. Depotleistungen ........................................................................................................................................ 26 2. Effektive Stücke ........................................................................................................................................ 26 3. Transaktionsleistungen 27
4. Ersatz von Aufwendungen 28 D. Kredite ................................................................................................................................................................... 29
I. Kredite ................................................................................................................................................................ 29 II. Bankbürgschaft (Aval) .................................................................................................................................... 29
E. Sonstiges .............................................................................................................................................................. 30 I. Im Auftrag des Kunden vorgenommene ........................................................................................................ 30 II. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.2,B.I.3,B.II.3.1 f,B.II.5.2 oder C.II.1 erfasst)................................................. 30 III. Bankauskunft im Auftrag des Kunden ............................................................................................................ 30 IV. Safes/ Verwahrstücke .................................................................................................................................... 30 V. Verwahrentgelt…………………………………………………………………………………………………………31
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A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse
Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen.
I. Name und Anschrift der Sparkasse
Sparkasse Jerichower Land Schartauer Straße 15 39288 Burg
II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 - 28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de). Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu)
III. Eintragung im Handelsregister HRA 599 (Amtsgericht Burg)
IV. Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch.
V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Für Institute, die einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen sind: Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. Schlichtungsstelle Charlottenstraße 47 10117 Berlin Internet: http://www.dsgv.de/schlichtungsstelle Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Sparkasse Jerichower Land nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Onlinestreitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die E-Mail-Adresse der Sparkasse lautet: [email protected]
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A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse
Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 – 28 60439 Frankfurt am Main Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Sparkasse (Name und Anschrift siehe oben Kapitel A.I.) einzulegen. Die Sparkasse wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten.
VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung Die „Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers“ (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Sparkasse/ Landesbank bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse/ Landesbank Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss.
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B. Girokonto und Zahlungsverkehr
I. Girokonten
1. Preismodelle für Privat- und Geschäftskonten Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.2, 4, 5, 6, 7, B.II.; B.III. und E berechnet.
Leistungsbezeichnung
Geschäfts- giro Standard
S-Giro Classic Inkl. S-Giro Basiskonto
S-Giro S-Giro online Komfort
S-Giro Exklusiv
alle Preise (Ust/frei) in Euro¹ Transaktionspreis (= Buchungsposten) oder Transaktions-/ Geschäftsvorfallpreis
Kontoführungspreis (monatlich) 7,90 3,50 3,90 7,90 15,90
Prepaid-Handy laden O-B 0,10 0,10 0,10
Laden Prepaid-Handy 0,25 0,25 0,25
Dauerauftrag 0,35 0,30
Lastschrift 0,35 0,30
Basislastschrift 0,35 0,30
Firmenlastschrift 0,35 0,35 -- -- --
Rateneinzug (SPC) 0,10 0,10
Umbuchung Avale 0,25 0,25
Kartenzahlung (Debitkarten) 0,25 0,25
Kartenzahlung < 10,00 Euro (Debitkarten) 0,10 0,10
Kreditkartenabrechnung 0,25 0,25
Scheckeinlösung 0,50 0,30
Einzelüberweisung (Beleg) 1,50 1,50 2,50 1,50 1,00
Eilüberweisung (Beleg) (Sofortengelt) 15,00 10,00 10,00 10,00 10,00
Sammelüberweisung (Beleg) 0,50/0,50 0,50/0,50 2,00/2,00 0,50/0,50
Sammel-Eilüberw. (Beleg) (Sofortentgelt) 15,00 10,00 10,00 10,00 10,00
SB-Überweisung (online) 0,20 0,10
SB-Terminal 1,00 1,00 1,50
SB-Eilüberweisung (ohne Beleg)(Sofortentgelt) 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00
SB-Sammeleilüberweisung (ohne Beleg) (Sofortentgelt) 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00
SB-Sammelüberweisung (ohne Beleg) 0,20/0,20 0,10/0,10
Echtzeit-Überweisung 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00
Paydirekt (Überweisung) 0,25 0,10
Gutschrift einer Überweisung 0,35 0,30
Auslandsgutschrift 0,35 0,30
Gehalt / Rente 0,35 0,30
Scheckgutschrift E.v. 0,50 0,20
Scheckgutschrift E.v. (Sammler) 0,50/0,50 0,20/0,20
Lastschrifteinzug (mit Beleg) 0,35 0,20
Lastschrifteinzug (mit Beleg) (Sammler) 0,35/0,35 0,20/0,20
Paydirekt (Gutschrift) 0,25 0,10
Lastschrifteinzug (ohne Beleg) 0,35 0,10
Lastschrifteinzug (ohne Beleg) (Sammler) 0,35/0,35 0,10/0,10
Gutschrift ec-cash 0,15/0,15 0,10/0,10
Wechseleinzug 0,30 0,20
Wiedergutschrift (online) 0,30 0,20
Wiedergutschrift (SBT) 1,00 0,20
Wiedergutschrift stationär 1,50 0,20
Sepa Recall (Sofortentgelt) 10,00 5,11 5,11 5,11 5,11
Rückbuchung 0,30 0,00 0,00
Einzug Darlehensrate 0,30 0,30
Darlehensauszahlung 0,30 0,20
Sortenabrechnung 0,30 0,20 0,20
Wertpapiergutschrift 0,30 0,20
Depotgebühren 0,30 0,30
WP-Fremdwährung 0,30 0,30
Bargeldumsätze 1,50 2,50 2,50 2,50 1,50
Annahme Safebag (Münzgeld) 5,00
Laden Geldkarte 0,25 0,25
Geldausgabeautomat 0,30 0,30 0,30 0,30
Nachttresoreinzahlung 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00
Auszugspreis (zentrale Erstellung) 0,00 1,00 1,00 1,00 1,00
Kontoauszug (KAD) 0,50 2,00 2,50 2,00
Auszugsnacherstellung 15,00 10,00 10,00 10,00 10,00
Eröffnung / Änderung Dauerauftrag online**** 0,10 0,10
Eröffnung / Änderung Dauerauftrag SB Terminal*** 1,00 1,00 1,50
Eröffnung / Änderung Dauerauftrag stationär**** 1,50 1,50 2,50 1,50
SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Neuanlage 5,00 -- -- -- --
SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Änderung 5,00 -- -- -- --
Kontowecker 0,10 0,10
Aktivierungs-PIN (Vereinbarungsgemäße Bereitstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte auf Veranlassung des Kunden/soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Vergessen der ursprünglichen PIN) 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00
Kundenkarte 10-jährig 0,00 0,00 0,00
HBCI-Karte (jährlich) 10,00 2,50 2,50 2,50 2,50
Geldkarte neu 10,00 6,00 6,00 6,00 6,00
Chipkarte OBV 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00
SparkassenCard (Debitkarte) jährlich 10,00 10,00 10,00 10,00 **
Mastercard Standard/ Visa Card Standard (Kreditkarte) jährlich 20,00 20,00* 20,00 20,00 ***
Mastercard Gold/ Visa Card Gold (Kreditkarte) jährlich 75,00 75,00* 75,00 75,00 ***
Porto/ Auslagen 1,80 0,80 0,80 0,80 0,80
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B. Girokonto und Zahlungsverkehr
¹ Leistungspreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen, nicht bei Korrektur- u.
Stornobuchungen
= Inklusivleistungen * nicht für Basiskonto ** ab 3. Debitkarte: 10,00 Euro (jährlich) *** ab 2. Kreditkarte: 20,00 Euro/ 75,00 Euro (jährlich) **** stationär
1. Preismodelle für Privat- und Geschäftskonten (Fortsetzung) Geschäftsgirokonten (GG) Die Preise für Geschäftsgirokonten werden grundsätzlich individuell mit unseren Kunden vereinbart. Die unter B.I.1. angegebenen Preise sind Standardkonditionen, auf die kein Anspruch besteht.
Bezeichnung Grundpreis Leistungspreise Freiposten Bar-Freiposten
SparkassenCard Plus (Debitkarte) 0,00 €* 0,00 € -- --
Online-Tagesgeldkonto 0,00 € 0,00 € -- --
ausschließlich Geldanlage
nicht für Zahlungsverkehr
S- Jugendgirokonto 0,00 € 0,00 € -- -- 0 bis 17 Jahre (18. Geb.) SparkassenCard (Debitkarte) HBCI-Karte (jährlich)
0,00 €* 2,50 €
S- Jugendgirokonto** 0,00 € 0,00 € -- -- 18 bis 26 Jahre (27.Geb.) SparkassenCard (Debitkarte) HBCI-Karte (jährlich) Porto/ Auslagen Auszugspreis (zentrale Erstellung)
0,00 €* 2,50 € 0,80 € 1,00 €
* ab 3. Karte: 6,00 € (jährlich)
** Befristung: bis zum 25. Geburtstag; bei Nachweisvorlage ( Ausbildungsnachweis, Studienbescheinigung) bis zum 27. Geburtstag
2. Kontoauszug Privat- und Geschäftskonten (pro Vorgang)
Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren
keine gesonderte Berechnung
Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht
Preis in EUR
- Tagesauszug - bei Postversand 1,80 - bei Abholung in der Geschäftsstelle 1,00
- Wochenauszug - bei Postversand 1,80
- Monatsauszug - bei Postversand 1,80 - bei Abholung in der Geschäftsstelle 1,00
Postversand von Kontoauszügen, die nach 56 Tagen am Kontoauszugsdrucker nicht
Portokosten: 0,80
abgerufen wurden Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Konto- auszügen -älter als 13 Monate- auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
- bei Postversand je 15,80 - bei Abholung in der Geschäftsstelle je 15,00
Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen
1. Mit Kunden, die
keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise und zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden.
1 Zahlungsvorgänge sind insbesondere
- Bargeldeinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Bargeldauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments.
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B. Girokonto und Zahlungsverkehr
3. Rechnungsabschluss Privat- und Geschäftskonten
Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (so- weit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.)
4. Geduldete Kontoüberziehungen
Für Inanspruchnahmen des Kontos, die das Guthaben und ggf. eine eingeräumte Kontoüberziehung über- schreiten (geduldete Kontoüberziehungen), sind die hierfür vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.
5. Kontoumschreibung Preis in EUR - in Folge Vertragspartnerwechsel (Privat- und Geschäftsgiro) 17,50 Die Kontoumschreibung bei Rechtsnachfolge erfolgt stets unentgeltlich.
6. Kontowecker
Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Benachrichtigung per - SMS 0,10 - E-Mail 0,10 - Mobile-Banking-App 0,10
7. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen
Hauses
Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 nichts Abweichendes vereinbart wurde. - fällige Darlehensraten 0,30 - fällige Sparraten 0,10 - Schließfachmietpreis 0,00
8. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz (ZKG)
Die Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz stellen wir Verbrauchern jährlich ab dem ersten Geschäftstag eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr und bei Vertrags- beendigung bereit. Zur Anforderung der Entgeltaufstellung wenden Sie sich bitte an die Sparkasse.
II. Erbringung von Zahlungsdiensten
Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 nichts Abweichendes vereinbart wurde.
1. Überweisungen
Überweisungen gemäß den Bedingungen für Echtzeitüberweisungen sind unabhängig von dem vorhanden Kontoguthaben oder der eingeräumten Kreditlinie limitiert auf 15.000 Euro pro Überweisung. Der maximale Betrag kann durch vereinbarte Verfügungslimite zusätzlich beschränkt sein.
3.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)2 in Euro oder in anderen EWR-Währungen3
2 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana,
Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 3Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische
Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische
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B. Girokonto und Zahlungsverkehr
1.1.1. Überweisungsaufträge
Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7.
a) Ausführungsfristen Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse/Landesbank bzw. ab Feststellung der Ausführbarkeit einer Echtzeit-Überweisung): - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag
4 max. 1 Geschäftstag
Beleghafter Überweisungsauftrag5 max. 2 Geschäftstage
Echtzeit-Überweisungsauftrag max. 20 Sekunden6
- Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag
7 max. 4 Geschäftstage
Beleghafter Überweisungsauftrag8 max. 4 Geschäftstage
b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte.
aa) Überweisungen in der Kontowährung Der Zahler trägt die folgenden Entgelte
9
Modalitäten: je Überweisung
vom Girokonto per Zahlschein Überweisungsart beleghaft
10 beleglos
11 per Dauerauf-
trag per Eilüber- weisung
Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung)
1,50
0,10
---
---
---
Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung)
1,50
0,10
---
---
---
Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister
1,50
zzgl. s. Anlage 1
0,10
zzgl. s. Anlage 1
0,20
zzgl. s. Anlage 1
s. Anlage 1
---
Euro-Expresszahlung online Dienst nicht verfügbar
Echtzeit-Überweisung -- 1,00 -- -- --
Kwitt-Überweisung - TAN-autorisiert - TAN-freier Bereich
-- --
--
0,00
-- --
-- --
-- --
Instant Payment -- 1,00 -- -- --
bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung
Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte
12
Entgelt (inklusive Courtage)
SHARE s. Anlage 1
Krone, Ungarischer Forint. 4 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ).
5 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer.
6 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Instant Payments akzeptiert und der Sparkasse/ Landesbank fristgemäß
bestätigt. 7 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ).
8 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer.
9 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 10
Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 11
Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 12 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.
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B. Girokonto und Zahlungsverkehr
cc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers
Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR). Höhe der Entgelte
13
Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE).
c) Sonstige Entgelte Preis in EUR Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse
14:
- per Postversand 0,80 - per elektronischem Postfach Dienst nicht verfügbar - per Kontoauszugsdrucker Dienst nicht verfügbar
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden
- innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 2,56 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 2,56 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden 1,50 Eilüberweisung zur Bargeldauszahlung 15,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen.
1.1.2. Gutschrift einer Überweisung Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet
15:
Gutschrift einer Entgelt in Euro
Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung)
0,35 Geschäftsgiro Standard 0,30 S-Giro Classic inkl. S-Giro Basiskonto
Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR
1 ‰ mind. 10,00 max. 100,00
Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung)
0,35 Geschäftsgiro Standard 0,25 S-Giro Classic inkl. S-Giro Basiskonto
Echtzeit-Überweisung mit IBAN in Euro 1,00
Kwitt-Überweisung 0,00
Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister
1 ‰ mind. 10,00 max. 100,00 zzgl. 0,25 ‰ Courtage mind. 3,50
Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet
---
Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: --- Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt.
13
Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 14
Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben. 15
Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde.
16.09.2019 11
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
3.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)16 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)17 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)18
1.1.3. Überweisungsaufträge
a) Ausführungsfrist
Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. Bei Echtzeit-Überweisungen in Euro zu Staaten
19 außerhalb des EWR beträgt die maximale
Ausführungsfrist 20 Sekunden.20
b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
aa) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. aaa) Bei einer Überweisung in der Kontowährung trägt der Zahler die folgenden Entgelte:
Höhe der Entgelte21
Entgelt
SHARE s. Anlage 1
bbb) Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte
Höhe der Entgelte
22
Entgelt (inklusive Courtage)
SHARE s. Anlage 1
ccc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers
Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR). Höhe der Entgelte
23 :s. Anlage 1
Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE).
bb) Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) aaa) Entgeltpflichtige
Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen:
0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE)
1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)
16
andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschl. Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion) Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 17
z. B. US-Dollar. 18
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 19
Dies sind derzeit Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon 20
Sofern der ZD-leister des Zahlungsempfängers solche Instant Payments akzeptiert und der Sparkasse fristgemäß bestätigt. 21
Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und
der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 22
Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und
der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 23
Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und
der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.
16.09.2019 12
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
Hinweise:
- Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
- Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
bbb) Entgelte24
Zielland(Produkt) Entgeltregelung
0 (SHARE) 1 (OUR)
Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,10*/ 0,50 * -
Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeit-Überweisung) 1,00 -
Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,10*/ 0,50* -
Monaco in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeit-Überweisung) 1,00 -
San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) - -
San Marino in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeit-Überweisung)
1,00 -
Türkei in Euro (HomeExpress-Zahlung) - -
übrige Länder (sonstige Zahlungen) s. Anlage 1 s. Anlage 1
* Homebanking/ beleghaft Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1), außer Echtzeit-Überweisungen:
---
Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung
Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage)
0 (SHARE) s. Anlage 1
1 (OUR) s. Anlage 1
Preis in EUR
c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse
25
- per Postversand 0,80 - per elektronischem Postfach Dienst nicht verfügbar - per Kontoauszugsdrucker Dienst nicht verfügbar Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden
- innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 2,56 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 2,56 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen
Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden 1,50
24 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 25 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben.
16.09.2019 13
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
1.1.4. Gutschrift einer Überweisung
a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen
Entgelte (SHARE) • 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) • 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: - Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
- Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
b) Entgelte
26
Bei einer Entgeltregelung „0“ oder „2“ werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet
die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: die separat belastet werden:
Absenderland/Währung Entgelt in Euro
Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,10*/ 0,50*
Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeit-Überweisung) 1,00
Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,10*/ 0,50*
Monaco in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeit-Überweisung) 1,00
San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) -
San Marino in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeit-Überweisung) 1,00
* Homebanking/ beleghaft
übrige Länder 1 ‰ mind. 10,00 max. 100,00
Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2), außer Echtzeit-Überweisungen:
---
Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung
Länder/Produkte Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage)
0 1 ‰ mind. 10,00 max. 100,00
Courtage 0,25 ‰ mind. 3,50
2 zzgl. Fremdkosten
26 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde.
16.09.2019 14
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
2. Lastschriften
2.1.Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)27
Preis in EUR Lastschriftsperre (auf Weisung des Nichtverbrauchers) 15,00
2.1.1 SEPA-Basis-Lastschrift
a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen28
Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro
SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank 0,30
SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,30
c) Sonstige Entgelte
Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift durch die Sparkasse
29
Preis in EUR
- per Postversand 0,80 - per elektronischem Postfach Dienst nicht verfügbar - per Kontoauszugsdrucker Dienst nicht verfügbar Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs
5,00
2.1.2 SEPA-Firmen-Lastschrift
a) Ausführungsfrist
Die Sparkasse/ Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen30
Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von Entgelt in Euro
SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank 1,00
SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 1,00
c) Sonstige Entgelte
Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines 1,00 SEPA-Firmenlastschriftmandates
Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse/Landesbank
- per Postversand 0,80 - per elektronischem Postfach Dienst nicht verfügbar - per Kontoauszugsdrucker Dienst nicht verfügbar Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs
5,00
27
andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschl. Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 28 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 29 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 30
Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.
16.09.2019 15
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
2.2 Lastschriften aus weiteren Staaten
Preis in EUR Lastschriftsperre (auf Weisung des Nichtverbrauchers) 15,00 Ausführungsfrist: Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt.
2.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift
a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen31
Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in Euro
der Schweiz 0,30
Monaco 0,30
San Marino -
b) Sonstige Entgelte
Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift durch die Sparkasse
32
- per Postversand 0,80 - per elektronischem Postfach Dienst nicht verfügbar - per Kontoauszugsdrucker Dienst nicht verfügbar Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs
5,00
2.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift
a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen
33
Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in Euro
der Schweiz 1,00
Monaco 1,00
San Marino -
b) Sonstige Entgelte
Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/ Änderung eines SEPA-Firmenlastschriftmandates
1,00
Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse
- per Postversand 0,80 - per elektronischem Postfach Dienst nicht verfügbar - per Kontoauszugsdrucker Dienst nicht verfügbar Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs
5,00
2.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften
2.3.1 SEPA-Basis-Lastschriften
bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften
frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 10:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift
2.3.2 SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften
frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 8:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift
31
Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 32
Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 33
Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.
16.09.2019 16
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
Preis in EUR
2.4 Lastschrifteinzug34
2.4.1 Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift 0,00
b) Sammelauftrag 0,10 - zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift 0,10
2.4.2 Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren
a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift 0,35
b) Sammelauftrag 0,35
- zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift 0,35
3 Kartengestützter Zahlungsverkehr
3.1 Mastercard/Visa Card Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten) 35
a) Ausgabe einer Mastercard/Visa Card (Kreditkarte)*
Mastercard Karte/Visa Card - Hauptkarte jährlich 20,00 - Zusatzkarte jährlich 15,00 Mastercard Gold/Visa Card Gold - Hauptkarte jährlich 75,00 - Zusatzkarte jährlich 45,00 Visa Basis Debitkarte (Kreditkarte) mit Wunschmotiv jährlich 30,00 Platinum Mastercard Karte/Platinum Visa Dienst nicht verfügbar Mastercard Business/Visa Card Business one jährlich 20,00 Mastercard Business one Gold/Visa Card Business one Gold jährlich 75,00 *einschließlich mobiles Bezahlen mit digitaler Kreditkarte
b) Ausstattung von Mastercard/Visa Card Kartenprodukten (Kredit- oder Debitkarte) mit Passbild zzgl. 10,00
c) Mehrwertleistungen für Kreditkarten - Miles & More ---
d) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Mastercard/Visa Card (Kredit- oder Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden
- für eine beschädigte Mastercard/Visa Card soweit durch vom
Kunden zu vertretende Umstände verursacht 0,00
- wegen Namensänderung 0,00 - bei Vergessen der PIN 0,00 - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder
sonst nicht autorisiert genutzte Mastercard/Visa Card
0,00
34
Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 35
Die nachfolgenden Entgelte unter Nr. 3.1 d) bis l) gelten für alle unsere aufgeführten Kartenprodukte von Mastercard und Visa Card, soweit für die jeweilige Karte keine eigenständige Regelung erfolgt.
16.09.2019 17
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
e) Postversand nicht abgeholter Kartenabrechnungen für eine
Mastercard/Visa Card (Kredit- oder Debitkarte)36
Portokosten
Preis in Euro f) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats der
Kartenabrechnung für eine Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte auf Verlangen des Kunden
5,00
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung - per Postversand - per elektronischem Postfach
g) Sperren einer Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) auf Veranlassung und im Interesse des Kunden
(Die Sperranzeige gemäß den Kreditkarten- und Debitkartenbedingungen und eine daraufhin erfolgte Sperre sind unentgeltlich)
---
h) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum
Bezahlen in Euro im EWR unentgeltlich
i) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum
Bezahlen in Fremdwährung im EWR37
1 % des Umsatzes
j) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum
Bezahlen in Fremdwährung außerhalb des EWR38
1 % des Umsatzes
k) Bargeldauszahlung mit der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4)
l) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer
Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse ist unentgeltlich.
15,00
3.2 SparkassenCard (Debitkarte) und Sparkassen-Kundenkarte
a) Jährlich
Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) mit Chip -einschließlich mobiles Bezahlen mit digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte)
Ausgabe einer Kundenkarte (10-jährig)
10,00
--
b) Täglicher Verfügungsrahmen39
Sparkassen-Card je nach Einsatz
40:
- Bargeldauszahlung mit der Debitkarte an eigenen/ fremden
41
Geldautomaten 2.000,00
- Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen
42 national
international
5.000,00 2.200,00
- Aufladen der Geldkarte (Sparkassen-Card mit Geldkartenfunktion) 500,00
36
Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 37
Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 38
Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 39
Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 40
Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 41
Verfügungslimit des Geldautomaten kann geringer sein. 42
Verfügungslimit des Geldautomaten kann geringer sein
16.09.2019 18
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
Täglicher Verfügungsrahmen (Fortsetzung)
- Eingabe von Überweisungen an Selbstbedienungsterminals der Sparkasse (für Kunden fremder Banken nicht zugelassen)
10.000,00
Sparkassen-Kundenkarte: - Bargeldauszahlung an eigenen Geldautomaten
1.000,00
c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden
- für eine beschädigte Sparkassen-Card soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht
0,00
- wegen Namensänderung - bei Vergessen der PIN
0,00 0,00
- für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Sparkassen-Card
0,00
d) Sperren einer Sparkassen-Card (Debitkarte) auf Veranlassung und im Interesse
des Kunden. ---
(Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card (Debitkarte) und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich)
e) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Euro
im EWR43
unentgeltlich
f) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen im
EWR44
, in Fremdwährung45
---
g) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in
Fremdwährung außerhalb des EWR ---
h) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) (siehe
Kapitel B Nummer II. 3.4)
i) vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer
Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse ist unentgeltlich.
5,00
3.3 GeldKarte
Aufladung unserer GeldKarte an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an
unseren Geldautomaten (Ladeterminals) 0,25
an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken 0,25 an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 0,25
43
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique,Mayotte, Réunion) Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 44
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 45
Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels.
16.09.2019 19
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
3.4 Bargeldauszahlungen
a) Bargeldauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten
- mit unserer Sparkassen-Card --- unentgeltlich* - mit unserer Mastercard/Visacard
(Kreditkarte) entfällt 2 % des Umsatzes
mind. 5,00 EUR - mit unserer Visa Basis Debitkarte
(Kreditkarte) entfällt 2 % des Umsatzes
mind. 5,00 EUR
b) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) bei fremden Zahlungs-dienstleistern (ZD) an eigene Kunden
am Schalter am Geldautomaten
- bei Sparkassen und Landesbanken, die am Heimatsparkassenmodell teilnehmen
entfällt unentgeltlich*
- bei ZD im EWR46
: - Verfügungen im girocard-System in
Euro entfällt unentgeltlich*
- Verfügungen in anderen Karten-systemen in Euro
entfällt 4,00 EUR
- bei ZD im EWR47
in Fremdwährung im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus-System
entfällt 4,00 EUR
- bei ZD außerhalb des EWR48
im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus-System
*Bei einzelnen Sparkassen können für die fallen. Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrer
c) Bargeldauszahlung mit Mastercard/Visa Card Kartenprodukten (Kredit- und Debit-karte) bei fremden ZD an eigene Kunden im In- und Ausland
entfällt 4,00 EUR
Kontoverbuchung der Bargeldauszahlung Entgelte an- Sparkasse.
- mit unserer Mastercard (Kreditkarte) - mit unserer Visa Card (Kreditkarte)
- Visa Basis Debitkarte (Kreditkarte)
3 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR
3 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR 3 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR
2 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR
2 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR
2 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR
Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten.
3.5 Ausführungsfrist
Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen:
Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag
Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR-Währung
49 als Euro
max. 4 Geschäftstage
Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung
Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt.
Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II. 7.
46
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique,Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 47
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique,Mayotte, Réunion) Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 48
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique,Mayotte, Réunion) Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 49
Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
16.09.2019 20
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
4 Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte50
4.2 Bargeldeinzahlung eigener Kunden *
- auf eigenes Konto (siehe Kapitel B I.1) - zugunsten Dritter
auf Konten bei uns im Haus per Zahlschein Dienst nicht verfügbar auf Konten bei anderen Sparkassen/ Landesbanken Dienst nicht verfügbar auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern (ZD) Dienst nicht verfügbar
Bargeldeinzahlung fremder Kunden* auf Konten bei uns im Haus auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern (ZD)
Dienst nicht verfügbar Dienst nicht verfügbar
* Ausnahme: Bargeldeinzahlungen auf Hauptbuchkonten bei uns im Haus (z.B. ÖSA-Mopedschild, Kredittilgung)
4.2 Annahme/ Einzahlung von Hartgeld sowie Ausgabe/ Auszahlung Preis in Euro von Rollen an der Kasse ** Privatkunden (Verbraucher) Einzahlung von Hartgeld 2,50 Auszahlung von Hartgeld je ausgegebene Rolle 0,25 Annahme Safebag (Münzgeld) 5,00 Geschäftskunden und deren Boten Bargeldpaket pro Monat mind. 20,00 Einzahlung von Hartgeld (ohne Bargeldpaket) mind. 3,00 max. 100,00 Annahme Safebag (Münzgeld) 5,00 ** für Fremdkunden nicht zugelassen
5 Online-Banking und Electronic Banking
5.2 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS)
- Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. 0,00 - Bereitstellung von pushTAN
51
- je pushTAN 0,00
0,00 - Bereitstellung von HBCI-Chipkarte jährlich 2,50 - Bereitstellung von smsTAN
52
- je smsTAN (Bestandskunden) 0,00 - für Online Banking-Neukunden Dienst nicht verfügbar
- Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift Dienst nicht verfügbar - Bereitstellung des Elektronischen Safes
- Volumenvariante S mtl. Dienst nicht verfügbar - Volumenvariante L mtl. Dienst nicht verfügbar
- Volumenvariante XL mtl. Dienst nicht verfügbar
50
Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 51
Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. 52
Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist.
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B. Girokonto und Zahlungsverkehr
5.3 Electronic Banking für Unternehmer
Zugangsverwaltung für EBICS Preis in Euro - Einrichtung: Kunden ID (inkl. Teilnehmer-ID, Konten) 20,00 - Einrichtung: zusätzliche Kunden ID 20,00 - Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV 0,00 - Einrichtung: Teilnehmer ID 0,00 - Einrichtung: Konto 0,00 - Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen - Änderung: Kunden ID Teilnehmer ID, Konten
0,00 10,00
Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden
53
- Elektronische Avise (MT 942) pro Konto
und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. 0,00 - Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940
a) pro Konto mtl. 0,00 und/oder b) pro bereitgestelltem Umsatz 0,00
- Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto mtl. 0,00 und/oder b) - pro bereitgestellter Datei 0,00 - pro bereitgestelltem Umsatz 0,00
- Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B.
für die DATEV mtl. 4,00 - pro bereitgestelltem Umsatz 0,00
5.4 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS54
Beauftragung mittels FinTS:
- Einzelüberweisung
- im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten55
) gemäß Kapitel B.I.1
- Echtzeit-Überweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten gemäß Kapitel B.I.1
- im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten56
) gemäß Kapitel B.I.1
- Echtzeit-Überweisung in Euro (in Drittstaaten57
) gemäß Kapitel B.I.1
- Eilüberweisung (Euro-Express) Dienst nicht verfügbar
- Sammelüberweisung
- im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten58
)
- je Sammelbuchung gemäß Kapitel B.I.1
- je Einzelauftrag gemäß Kapitel B.I.1
53
Gegenüber Verbrauchern sowie gegenüber Kunden, welche keine Verbraucher sind und mit denen keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde gilt Folgendes: Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht). 54 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinlösungen werden Entgelte nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 55
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique,Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 56
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 57
Dies sind derzeit Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon. 58
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique,Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
16.09.2019 22
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
- im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten
59)
- je Sammelbuchung gemäß Kapitel B.I.1
- je Einzelauftrag gemäß Kapitel B.I.1
- Eilüberweisung (Euro-Express)
- je Sammelbuchung Dienst nicht verfügbar
- je Einzelauftrag Dienst nicht verfügbar
- Lastschrifteinzug
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten60
)
- je Sammelbuchung gemäß Kapitel B.I.1
- je Einzelauftrag gemäß Kapitel B.I.1
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten61
)
- je Sammelbuchung gemäß Kapitel B.I.1
- je Einzelauftrag gemäß Kapitel B.I.1
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten62
)
- je Sammelbuchung gemäß Kapitel B.I.1
- je Einzelauftrag gemäß Kapitel B.I.1
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten63
)
- je Sammelbuchung gemäß Kapitel B.I.1
- je Einzelauftrag gemäß Kapitel B.I.1
Beauftragung mittels EBICS (ELKO):
- Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei 0,00
- Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei 0,00
- Überweisungen
- im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten64
)
- je Sammelbuchung gemäß Kapitel B.I.1
- je Einzelauftrag gemäß Kapitel B.I.1
- im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten65
)
- je Sammelbuchung gemäß Kapitel B.I.1
- je Einzelauftrag gemäß Kapitel B.I.1
- Eilüberweisung (Euro-Express)
- je Sammelbuchung Dienst nicht verfügbar
- je Einzelauftrag Dienst nicht verfügbar
- Lastschrifteinzug
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten66
)
59
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 60
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 61
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 62
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe,
Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 63
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 64
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 65
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 66
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
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B. Girokonto und Zahlungsverkehr
- je Sammelbuchung gemäß Kapitel B.I.1
- je Einzelauftrag gemäß Kapitel B.I.1
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten67
)
- je Sammelbuchung gemäß Kapitel B.I.1
- je Einzelauftrag gemäß Kapitel B.I.1
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten68
)
- je Sammelbuchung gemäß Kapitel B.I.1
- je Einzelauftrag gemäß Kapitel B.I.1
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten69
)
- je Sammelbuchung gemäß Kapitel B.I.1
- je Einzelauftrag gemäß Kapitel B.I.1
- - - Zahlungen aus elektronischen Zahlungssystemen gemäß Kapitel B.I.1
- je Sammelbuchung ----
- je Einzelauftrag ----
6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung
Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der Mastercard/Visa Card ergibt sich aus Nummer 17 der Bedingungen für die Mastercard/Visa Card. Der von Mastercard/Visa festgelegte Referenzwechselkurs ist auf Anfrage erhältlich. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro- Währung sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar.
7 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse/Landesbank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - 24. und 31. Dezember, - den gesetzlichen Feiertagend der Bundesrepublik Deutschland und den regionalen Feiertagen des Landes Sachsen-Anhalt
Abweichend davon ist für Bargeldein- und Bargeldauszahlungen an eigenen Geldautomaten jeder Tag, an dem der Geldautomat betrieben wird, ein Geschäftstag.
Zeitpunkt, ab dem eingehende Zahlungsaufträge als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Cut-Off-Zeiten angegeben sind oder eine Echtzeit-Überweisung autorisiert wird) Geschäftsstelle: Ende der Geschäftszeit SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: 20:00 Uhr Datenfernübertragung: 19:45 Uhr Telefon-Banking: Dienst nicht verfügbar Echtzeit-Überweisungen über die vereinbarten Zugangswege:
Es gibt keine Annahmefristen. Geschäftstag ist jeder Tag eines Jahres rund um die Uhr.
67
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 68
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 69
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
16.09.2019 24
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
III. Scheckverkehr
Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 nichts Abweichendes vereinbart wurde.
1. Allgemein Preis in Euro
Scheckeinlösung 0,30 Scheckeinzug (Inland) GG: 0,50/ PG: 0,20 Scheckvordrucke (25 Orderschecks) 7,50 Zusendung von Scheckvordrucken im Auftrag des Kunden 1,80 Vormerkung/ Verlängerung einer Schecksperre 10,00
(Gilt nur bei Weisung des Kunden u. nicht bei verlorenen oder sonst abhanden gekommenen Scheckformularen)
Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks
30,00/ Stck.+FK Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks 15,00/ Stck. Wertstellung Buchungstag - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten - Inkasso - Scheckeinlösung Buchungstag
2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr
2.1 Scheckzahlungen in das Ausland70
per Scheck siehe Anlage 1 per Barscheck in EUR siehe Anlage 1 in Fremdwährung siehe Anlage 1
2.2 Scheckzahlungen aus dem Ausland
in EUR siehe Anlage 2 in Fremdwährung siehe Anlage 2
2.3 Umrechnungskurse
Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich.
3. Reiseschecks
Auszahlung (Verkauf) Dienst nicht verfügbar
Rücknahme (Ankauf) ab 2.5000 EUR: über Sparkassenkundenkonto für Fremdkunden nicht zugelassen
in EUR:--, mind. – in FW: s. Anlage 2
70
Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist.
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B. Girokonto und Zahlungsverkehr
zu 3. Reisezahlungsmittel
Sortengeschäft (An- und Verkauf) Barabwicklung: Fremdkunden 10,00 Ankauf bis max. 1.000 EUR/ Verkauf bis unter 2.500 EUR Sparkassenkunden --- An- und Verkauf bis unter 2.500 EUR Abwicklung über Sparkassenkundenkonto: --- An- und Verkauf unbegrenzt (für Fremdkunden nicht zugelassen)
Anlage 1 zum Preis- und Leistungsverzeichnis zu B. II. 1. Überweisungen zu B. III. 2. grenzüberschreitender Scheckverkehr
Überweisungen in das Ausland und Scheckzahlungen in das Ausland
(nicht EU-Standard und SEPA- Überweisung)
- geteilte Gebührenregelung (Entgeltregelung 0)
Abwicklungsgeb. 1,5 ‰ Courtage*1 0,25 ‰
mind. 10,00 EUR mind. 3,50 EUR
alle Kosten zu Lasten Auftraggeber (Entgeltregelung 1)
zzgl. EUR 20,00
*1 Courtage wird nur bei Fremdwährung berechnet
Anlage 2 zum Preis- und Leistungsverzeichnis zu B. III. 3.) Reiseschecks zu B. III. 2.) grenzüberschreitender Scheckverkehr
Scheckzahlungen aus dem Ausland (Gutschrift e.V.)
bis 25,00 EUR Gegenwert keine Abwicklungsgebühr zzgl. Stückpreis
Abwicklungs- 1,5 ‰ gebühr Courtage * 0,25 ‰ bei Orderschecks bei Reiseschecks *wird nur bei Fremdwährung berechnet
mind. 10,00 EUR, zzgl. Porto+FK mind. 3,50 EUR 2,50 EUR pro Scheck 0,75 EUR pro Scheck
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C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft
Dienstleistung Preis in EUR
I. Sparkonto
1. Kennwortvereinbarung 10,00
2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung)
- Erster Tag der Verzinsung Einzahlungstag - Letzter Tag der Verzinsung Tag vor dem
Auszahlungstag
II. Wertpapiere
1. Depotleistungen
- Depotentgelt
- Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestands am 31.12./ unterjährig bei Schließung
- Girosammelverwahrung 0,15 % vom Nenn-/ Kurswert - Streifbandverwahrung 0,25 % vom Nenn-/ Kurswert - Wertpapierrechnung 0,50 % vom Nenn-/ Kurswert - Mindestbetrag 5,00 Euro/ Posten
20,00 Euro/ Depot 10,00 Euro/ Depot
mit Bestand ohne Bestand
- Deka im Sparkassendepot 12,00 Euro
- Sonderleistungen im Auftrag des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 10,00 - unterjährige Depotaufstellung - Erträgnisaufstellung
--- 15,00
- Depotübertragung nur fremde Kosten - Jahressteuerbescheinigung
unentgeltlich
2. Effektive Stücke
- Einlieferung 1 ‰ vom Kurswert mind. 25,56
- Erneuerung Bogen 15,00 - Einlösung von fälligen Wertpapieren, Zins- und Dividendenscheinen
(sofern Institut nicht Zahlstelle ist) 20,00
- Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu
vertretende Umstände verursacht) 15,34
1 ‰ vom Kurswert mind. 25,56
15,00 20,00
15,34
16.09.2019 27
C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft
3. Transaktionsleistungen
Preise für den An- und Verkauf von Wertpapieren
Vertriebsweg / Auftragserteilung über
Filiale /
Berater
Telefon Online
Aktien, Zertifikate, Optionsscheine,
Genussscheine
1,0 % vom Kurswert / Mindestentgelt pro
Transaktion:
25,00 Euro
fest verzinsliche-/ variabel verzinsliche
Wertpapiere
0,50 % vom Nennwert/ Mindestentgelt pro
Transaktion:
25,00 Euro
Ausübung von Bezugs-/ Teilrechten
Umtausch-/ Übernahme-/ Rückkaufangebot;
Optionsscheinausübung
1,0 % vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers/
Mindestentgelt pro Transaktion:
25,00 Euro
Erwerb und Rückgabe von Investmentfonds Filiale /
Berater
Telefon Online
außerbörslich
organisationseigene
Anbieter71
zum jeweils gültigen Ausgabepreis
zum jeweils gültigen Rücknahmepreis
organisationsfremde
Anbieter72
zum jeweils gültigen Ausgabepreis
zum jeweils gültigen Rücknahmepreis
über Börse
organisationseigene
Anbieter73
1,0 % vom Kurswert / Mindestentgelt pro
Transaktion:
25,00 Euro
organisationsfremde
Anbieter74
1,0 % vom Kurswert / Mindestentgelt pro
Transaktion:
25,00 Euro
Wertpapier-Sparplan
in sonstigen
Investmentfonds
zum jeweils gültigen Ausgabepreis [bei Abruf über
die Kapitalverwaltungsgesellschaft]
Limite
- Änderung
- Verlängerung
Entgelt in Euro:
10,23 10,23
71
z.B. Investmentfonds der DekaBank. 72
auch Kooperationspartner der DekaBank.
73 z.B. Investmentfonds der DekaBank.
74 auch Kooperationspartner der DekaBank.
16.09.2019 28
C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft
- Fremdkosten in- und ausländischer Börsen und sonstiger Handelsplätze
Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere beim Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen.
- Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand
verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig.
4. Ersatz von Aufwendungen
Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften
16.09.2019 29
D. Kredite
Dienstleistung Preis in EUR
I. Kredite Gemäß vertraglicher Vereinbarung
II. Bankbürgschaft (Aval) Gemäß vertraglicher Vereinbarung
16.09.2019 30
E. Sonstiges
Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Dienstleistung Preis in EUR
I. Im Auftrag des Kunden vorgenommene - Telefonate --- - Telefaxe --- - Fernschreiben Dienst nicht verfügbar - Fotokopien
- Nacherstellung von Rechnungen (je Vorgang) - Nachforschungen - zur vermeintlich nicht ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen
0,50
l (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des
0,50 1,50
10,00 unentgeltlich
- sonstige Nachforschungen/ Bescheinigungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
je nach Aufwand Entgelt 10,00/ Stunde
II. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.2, B.I.3, B.II.3.1 f, B.II.5.2 oder C.II.1 erfasst) 15,00
III. Bankauskunft im Auftrag des Kunden 10,00+FK
IV. Safes/ Verwahrstücke
Mietpreis für Safes (pro Jahr) Nichtkunden* Sparkassenkunden bis 10 cm 90,00 45,00 bis 15 cm 120,00 60,00 bis 20 cm 180,00 90,00
* für Neuvermietungen
bis bis
30 cm 60 cm
240,00 120,00 400,00 200,00
Änderung Vertragsinhaber von Safes/ Schließfächern 17,50 (Die Änderung bei Rechtsnachfolge erfolgt stets unentgeltlich.) Einlagerung von Verwahrstücken (pro Jahr) bis -- cm Dienst nicht verfügbar
bis -- cm Dienst nicht verfügbar bis -- cm Dienst nicht verfügbar
16.09.2019 31
E. Sonstiges
V. Verwahrentgelt Für Gesamtguthaben je Kunde auf Geschäftsgirokonten 0,40 % p.a. die den Freibetrag von 250 TEUR übersteigen (variabel)