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1 DETAILPROGRAMM Kuba 11.26. NOVEMBER 2019

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DETAILPROGRAMM

Kuba

11.–26. NOVEMBER 2019

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11.–26. NOVEMBER 2019

KUBA Die Karibikinsel zwischen gestern und morgen

Mit Richard Bauer

¡Que viva la música! Der Rhythmus – die weltberühmte Lebensfreude Kubas, war und ist ansteckend. Mit der Hoffnung der Öffnung und vielleicht auch der Unsicherheit schwingt eine besondere Note mit. Wie beeinflusst eine lang ersehnte Freiheit – stark abhängig vom jeweils amtierenden US-Präsidenten – das bewährte Leben? Erleben Sie Kuba, zusammen mit Ihrem Fachreferent und ehemaligem NZZ-Lateinamerikakorrespondent Richard Bauer, aus der Perspektive der Ein-heimischen. Eine begegnungsreiche Reise mit genug Zeit, das Land in seiner Tiefe zu erfahren.

Von den Klängen eines Kammerorchesters, über die Bewe-gungen der Havanna Queens und der Kunst von José Fuster in seinem Viertel bis zur Begegnung mit einem Mitglied des legendären Buena Vista Social Clubs. Aber nicht nur Musik und Kunst beherrschen den kubanischen Alltag – auch der lebendige Mythos Che Guevara ist omnipräsent in Havannas Strassen sowie auf dem Land. Sie sprechen mit dem Sohn von Ches Portraitfotografen, dessen Schnappschuss Welt-ruhm erlangte. Der Kuba-Kenner Richard Bauer lädt ein auf einen Streifzug durch den westlichen Teil der Insel. Wo Sie die Mischung aus Oldtimer-Romantik vergangener Zeiten, dunklerer Geschichtsepochen, azurblauen Karibikwellen und einem gespannt nach vorn blickenden Volk erleben.

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11.–26. November 2019

Reiseplanung

Tag 1: Zürich – Havanna Gegen Mittag fliegen Sie mit Edelweiss Air direkt nach Havanna, wo Sie am Abend ankommen. Den ersten Reisetag lassen Sie mit einem typischen Mojito auf der Dachterrasse Ihres zentral gelegenen Erstklassehotels mit Blick auf das pulsierende Havanna ausklingen.

Tag 2: Havanna Begrüssung durch Richard Bauer, der Sie auf die nächsten Tage in Havanna vorbereitet. Der heutige Tag ist ganz der Hauptstadt Kubas gewidmet – mit ihren Gassen, imposanten Bauten, Museen und faszinierenden musikalischen Klängen. Zu Fuss machen Sie sich auf, das historische Stadtzentrum zu erkunden – einzigartig in Lateinamerika und UNESCO-Weltkulturerbe. Nach gemeinsamen Mittagessen folgt eine Begegnung der besonderen Art: einst hat man sich musika-lisch vom Buena Vista Social Club auf der Leinwand ver-zaubern lassen. Nun kommen Sie in den Genuss, live den kubanischen Rhythmen des Perkussionisten Amadito Valdes – seines Zeichens einziger noch lebender Musiker der le-gendären Truppe – zu lauschen.

NZZ-REISEN EXKLUSIV Ein neuer Rhythmus auf Kuba

• Lebendiges Kuba: Aussergewöhnliche Begegnungen bringen Ihnen die Landeskultur näher – Sie sprechen mit zukünftigen Boxchampions, internationalen und lokalen Musikgrössen und Fruchtshakezauberern • Legenden der Weltgeschichte: Spanische Kolonialisie-rung, schwarzafrikanischer Sklavenhandel, missglückte US-Aussenpolitik, Karibik-Kommunismus und die junge

Chronik einer neuen Annäherung – Kubas Geschichte bewegt • Kubanische Klassiker: …dürfen natürlich nicht fehlen. Sie drehen aus duftenden Tabakblättern selbst Ihre eigene Zigarre, verweilen zwischen den bunten Häuser-

zeilen in Trinidad und besuchen die weltberühmte Schweinebucht

IHRE BEGLEITUNG

RICHARD BAUER

Richard Bauer bringt 40 Jahre Latein-amerikaerfahrung mit sich. Er studier-te Germanistik, Geschichte und Polito-logie an Universitäten in der Schweiz, Deutschland und den USA. Ab 1990 verfolgte er als Korrespondent der

NZZ die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen zunächst in den Andenländern, später in Zent-ralamerika, Mexiko und der Karibik. Heute pendelt er als Journalist und Berater zwischen Lateinamerika und Europa. Der Kuba-Begeisterte reist seit Jahren regelmässig auf die Insel, zu professionellen Zwecken wie privat.

LEISTUNGEN

• Direktflüge mit Edelweiss Air in der Economy-Klasse

(inkl. Taxen) • Transfers, Eintritte, Visagebühr, Trinkgelder • Hotelunterkünfte, Frühstück, eine weitere Mahlzeit pro Tag

• Fachvorträge und Begleitung durch Richard Bauer, lokale Deutsch sprechende sowie cotravel-Reiseleitung • Ausführliche Reisedokumentation • Vorbereitungstreffen 6 Wochen vor Abreise in Zürich

TERMIN 11.–26.11.2019

PREIS Fr. 8‘250.- p.P., EZ-Zuschlag: Fr. 830.-

TEILNEHMER/INNEN

Min. 15, max. 25 Personen

DIREKT INFORMIEREN +41 (0)61 308 33 55, [email protected]

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Tag 3: Havanna Am Morgen Besuch des kommunalen Projekts „Cayo Hueso“, bei dem Sie die Charakteristiken des kulturellen Stadtteils, die afro-cubanische Religion und deren Auswir-kungen auf die kubanische Gesellschaft kennenlernen. Nebst dem Besuch eines Schulzentrums, erklärt Ihnen ein Arzt im Altersheim das kubanische Gesundheitssystem. Mittags erwartet Sie ein typischer Paladar. Während Sie die traditio-nelle kubanisch-kreolische Küche erkunden, erklärt Ihnen Richard Bauer das Prinzip dieser privaten Restaurants, wo Angehörige einer Familie die Besucher in ihrem eigenen Heim bewirten. Bei einem anschliessenden Gespräch in der Schweizer Botschaft erfahren Sie mehr über die diplomati-schen Beziehungen zwischen Kuba und der Schweiz. Am Abend erleben Sie das Ensemble Havana Queens und dinieren zu den Rhythmen von Salsa, Rumba, Flamenco und Klassik.

Tag 4: Havanna Eine Oldtimer-Rundfahrt darf natürlich für das absolute Havanna-Feeling nicht fehlen – hier und da erspähen Sie dabei kleine und grössere US-Flaggen. Ein Thema, das Richard Bauer in seinem heutigen Vortrag aufgreift. Vorbei am Monument José Marti geht es bis zur Festung Castillo del Morro, dem grössten Verteidigungskomplex, den die Spanier in der neuen Welt errichtet haben. Nach der Besich-tigung widmen Sie sich dem sportlichen Teil Havannas: In der berühmten staatlichen Boxschule Rafael Trejo wurden taktische Eleganz und kraftvolle Schnelligkeit so manch eines zukünftigen Weltmeisters geformt. Optional können Sie abends das bekannte Restaurant San Cristobal, welches bereits Obama für die Verwöhnung seiner Geschmackssinne aufgesucht hat, besuchen. Tag 5: Havanna Nach einem Besuch beim „Picasso Kubas“, dem Künstler José Fuster, entspannen Sie im legendären „Club Habana“, dessen Diplomatenkundschaft, Infrastruktur und Traum-strand eine internationale Atmosphäre bieten. Nach dem Mittagessen referiert Richard Bauer zum Stand der momen-tanen Verhältnisse zu den USA unter Donald Trump. Der restliche Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. Tag 6: Havanna – Cojimar – Havanna Wir schicken Sie auf Tuchfühlung mit dem Mythos Che. Dies nicht bloss mit einem Museumsbesuch – Sie werden sein eigenes ehemaliges Haus besichtigen. Und den Sohn

desjenigen Fotografen treffen, dessen Schwarzweiss-schnappschuss vom grossen Freiheitskämpfer zu einem der meist kopierten Bilder auf dieser Welt wurde. Nach dem Mittagessen besuchen Sie die Finca Vigia und widmen sich der Frage, wie wohl Ernest Hemingway das aktuelle Tau-wetter in seinem geliebten Kuba literarisch verarbeitet hätte. Hier frönte der berühmte amerikanische Schriftsteller und Nobelpreisträger dem Angeln und schrieb seinen Roman „Der alte Mann und das Meer“. Er wohnte dem grossen Umbruch in Kubas Politik von Diktatur zu Revolution bei. Letztere wird Richard Bauer rekapitulieren und lebendig erläutern. Abends kommen Ihre Ohren in den Genuss eines kubanischen Kammerorchesters. Tag 7: Havanna – Hershey – Trinidad Heute widmen Sie sich der Schokoladenseite der Insel:

Mit einem kubanischen Zug mit viel Lokalkolorit unterneh-

men Sie eine nostalgische Fahrt durch Zuckerrohrlandschaf-

ten und lauschen Richard Bauers Erläuterungen zur beweg-

ten Entwicklung dieses Landwirtschaftszweiges. Sie bleiben

aber nicht bei der Theorie, sondern legen selbst Hand an und

versuchen sich in der Verarbeitung des süssen Gewächses.

Die Bahnfahrt entpuppt sich mit integriertem Salsa-Kurs

zum Rundumerlebnis. Am Nachmittag fahren Sie mit dem

Bus nach Trinidad, wo Sie Ihre Unterkunft für die nächsten

drei Nächte beziehen. Sie haben hier die Möglichkeit, zwi-

schen einem landestypischen Gasthaus oder dem 4-Sterne-

Hotel der Kette Iberostar (gegen Aufpreis) zu wählen (vor-

behältlich Verfügbarkeit).

Tag 8: Trinidad – Cayo Iguana – Trinidad Kuba ist nicht nur Politik, Revolution und tropischer Sozia-lismus. Kuba ist auch Karibik pur. Mit einem Katamaran fahren Sie in die Bucht von Trinidad, Ihr Ziel ist die ver-träumte Leguan-Insel Cayo Iguana. Die furchteinflössend aussehenden Echsen (sie sind Vegetarier) sind die Zaungäste bei Ihrem Lunch, der liebevoll von der Bootsmannschaft zubereitet wird. Auf einer idyllischen Holzveranda oder direkt am Strand lassen Sie den Blick über das azurblaue Wasser bis zum Horizont schweifen. Näher kann man dem Paradies auf Erden kaum kommen. Wer mag, benützt die mitgeführten Schnorchel und Flossen und erkundet die fisch- und korallenreiche Unterwasserwelt vor der Insel mit ihrer stummen Farbenpracht. Sonne, Sand und Meer und dazu ein gekühlter Drink nur einen Handgriff entfernt. Pas-send dazu auch der Ausflug abends in ein Musikhaus inmit-ten Trinidads: Hüfte schwingen lassen, einen Mojito genies-sen, den herrlichen Klängen lauschen – Kubafeeling pur!

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Tag 9: Trinidad Sie widmen sich der Sklavenvergangenheit Kubas. Etwas ausserhalb von Trinidad liegt das Valle de los Ingenios, zu Deutsch Tal der Zuckermühlen. Die UNESCO Zertifizie-rung zeugt von der geschichtlichen Aussagekraft dieser Region, wo geschlossene Mühlen, adrette Kolonialherren-häuser und verfallene Sklavenunterkünfte an vergangene Zeiten erinnern. Wer sich einen Überblick über die üppig grüne Landschaft verschaffen will, kann den Iznaga-Turm besteigen – eine Infrastruktur zur damaligen Überwachung und Kontrolle der Arbeiter. Das Museum Histórico Munici-pal liefert interessante Hintergrundinformationen zum Skla-venhandel. Gegen Ende des Tages ist wieder etwas Freizeit sinnvoll – Trinidad wartet mit seinen Pflastersteingässchen und lokalem Kunsthandwerk auf neugierige Flanierer.

Tag 10: Trinidad – Topes de Collantes – Cienfuegos Heute geht es erneut in die Höhe. Oberhalb Trinidads liegt mit der Sierra del Escambray der zweithöchste Gebirgszug Kubas. Sie begeben sich in den Höhenkurort und National-park Topes de Collantes auf 800m. Die Fahrt dahin führt über kurvige Strassen durch den Regenwald, der Ihnen ab und zu atemberaubende Blicke aufs karibische Meer ge-währt. Das Abenteuer geht aber weiter: Mit robusten Vehi-keln russischen Ursprungs dringen Sie tiefer in den Park hinein, um dort während einer zweistündigen Wanderung entlang des Río Melodioso der Flora, Fauna sowie des Rei-zes natürlicher Schwimmbecken zu frönen. Am Nachmittag verzaubert Sie die Schönheit des grössten botanischen Gar-tens Kubas, den seit über 100 Jahren mehr als 2‘000 Pflan-zenarten zieren. Übernachtung im Städtchen Cienfuegos. Tag 11/12: Cienfuegos – Schweinebucht – Las Terrazas Der Besuch des Theaters Tomás Terry darf während eines Aufenthalts in Cienfuegos nicht fehlen. Das 1887 erbaute Haus befindet sich auch heute noch in einem ausgezeichne-ten Zustand und beeindruckt vor allem mit seiner Decken-fresko und dem vorrangigen Bühnensaal. Nach dem Mittag-essen machen Sie sich auf den Weg zum bekanntesten Na-turschutzgebiet Kubas – die Peninsula de Zapata. Die karibi-schen Farben der Playa Girón täuschen über die fatalen Folgen der inszenierten Invasion hinweg. In der berühmten Schweinebucht machen Sie Halt und durchleben im örtli-chen Museum die Niederlage der hoffnungsvollen Exil-Kubaner, den internationalen Vertrauensverlust in den erst frisch gewählten Präsidenten Kennedy sowie die Stärkung des pro-kommunistischen Castros. In Playa Larga beziehen Sie für eine Nacht Ihr Zimmer bei kubanischen Familien.

Die Zimmer sind einfach und verfügen über eine eigene Dusche/WC – ein authentisch kubanisches Erlebnis. Den neuen Tag beginnen Sie bei den mit Wasser gefüllten Höh-len der Cueva de los Peces, die in üppiger Natur zum Schnorcheln einladen. Ihr Tagesziel ist das UNESCO-Biosphärenreservat Las Terrazas, welches weiter westlich im Landesinneren liegt. Tag 13/14: Ausflug Viñales Nach einer kleinen Führung, Besuch des ehemaligen Hauses des besten kubanischen Country- und Folksängers Polo Montañez, der bei einem tragischen Autounfall zu Beginn seiner Karriere ums Leben kam. Der Nachmittag steht für Spaziergänge im Dorf und der umgebenden Natur zur Ver-fügung. Am zweiten Tag begeben Sie sich auf die Tabakrou-te Richtung Westzipfel der Insel. Man ahnt das Thema: Im goldenen Tabakdreieck Vuelta Abajo besuchen Sie die Plan-tage eines der bekannten Vegueros, der kubanischen Tabak-bauern und sehen anschliessend, wie die kubanischen Zigar-ren in einer Fabrik entstehen. Weiter geht es ins Dörfchen Viñales, wo Sie zum Mittag ins private Restaurant der loka-len Berühmtheit Alberto Vitamina einkehren. Hier wird das Essen zu einem authentischen Erlebnis. Ohne Speisekarte zaubert Alberto mit seiner Familie hervorragende, kubani-sche Spezialitäten und erzählt bei einem Gläschen Schnaps oder einem Dominospiel, was er über den momentanen Status der Kuba-US-Beziehungen denkt. Der Rückweg eröffnet Ihnen fabelhafte Ausblicke des Viñales-Tals. Tag 15/16: Las Terrazas – Havanna – Zürich Ihre Reise neigt sich dem Ende zu. Nach einem Stopp im grünen Orchideengarten und dem idyllischen Soroa Wasser-fall kehren Sie am Nachmittag nach Havanna zurück, von wo Sie mit Edelweiss Air am Abend direkt in die Schweiz fliegen. Ankunft in Zürich gegen Mittag des nächsten Tages.

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Allgemeines

Der Stil der NZZ Reisen Jede Reise ist ein Unikat und kann in dieser Form in keinem Reisebüro gebucht werden. Das Produkt entstand in Zu-sammenarbeit mit dem ehemaligen NZZ Südamerika-Korrespondent Richard Bauer – sowie dem für diese Art von Reisen spezialisierten Veranstalter. Unterwegs als Referent und Moderator stellt er einen unvergleichlichen Mehrwert dar. Unverkennbares Merkmal sind besondere Begegnungen vor Ort, die einmalige Einblicke in das Leben und das Funk-tionieren der Gesellschaft gewähren. Die Reisen sollen au-thentisch sein, die Augen öffnen für das Schöne, den Sinn schärfen für das Unschöne. Wer offen ist für Neues, fühlt sich wohl auf den Reisen, bei denen man mit Fachexperten die Welt auf eine andere Art entdeckt. Anforderungsprofil Diese Kuba-Erlebnisreise hebt sich von einer normalen Rundreise ab. Das Angebot richtet sich an ein offenes, tole-rantes Publikum. Kuba ist exotisch und chaotisch. Organisa-torisch bleibt Manches, trotz guter und langer Vorbereitung, ungewiss. Das kann zu Programmanpassungen vor Ort füh-ren. Insbesondere die Begegnungen mit interessanten Men-schen basieren auf deren Verlässlichkeit. Es kann daher vorkommen, dass ein Termin kurzfristig durch einen ande-ren zu ersetzen ist. Kuba gilt (ausserhalb der Gebiete von Varadero) als Drittweltland, dessen man sich bei der Bu-chung bewusst sein sollte. Klima Auf Kuba scheint die Sonne fast das ganze Jahr durch. Un-terstützt wird das schöne Wetter zusätzlich von warmen Meeresströmungen. Wie überall in den Subtropen können auch auf Kuba unerwartet kurze und heftige Schauer auftre-ten – und es kann auch mal über 30°C warm werden. Einreise Schweizer Bürger brauchen für die Einreise nach Kuba einen mindestens sechs Monate über das Reisedatum hinaus gültigen Pass sowie eine Touristenkarte. Die Karte wird cotravel für Sie besorgen. Die Gebühr ist im Arrangement-preis bereits inbegriffen. Jeder Kubareisende ist verpflichtet, bei der Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversiche-rungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzu-weisen. Impfungen Für die Einreise nach Kuba sind keine Impfungen vorge-schrieben. Welche Impfungen individuell sinnvoll sind, sollte vor der Abreise mit dem Hausarzt oder dem Tropen-institut abgeklärt werden. Detaillierte Auskünfte finden Sie unter: www.safetravel.ch. Transport Die Langstreckenflüge sind mit Edelweiss Air gebucht. Die Flugdauer von Zürich nach Havanna beträgt 11h20. Auf dem Weg zurück nach Zürich fliegen Sie in 9h55. Flugände-rungen bleiben vorbehalten.

Nebst dem Flugzeug, werden Sie mit einem komfortablen, klimatisierten Reisebus der besten landesüblichen Qualität unterwegs sein. Obwohl die Strassen in gutem Zustand sind, kann die Fahrt durch ländliche Gebiete zum Teil auch mal holprig sein. Unterkunft/Mahlzeiten Übernachten werden Sie in Havanna in einem guten Erst-klassehotel, die restliche Reise über in guten Mittelklasseho-tels. Der Hotelstandard in den ländlichen Gegenden Kubas ist allerdings nicht mit jenem in der Schweiz vergleichbar. In Playa Larga steht eine Übernachtung bei privaten Fami-lien auf dem Programm. Die Zimmer sind einfach, verfügen aber ebenso über eine eigene Dusche/WC wie alle anderen Unterkünfte auf der Reise auch. Gegen einen Aufpreis von CHF 480.- pro Person im Doppelzimmer oder CHF 540.- im Einzelzimmer kann in Trinidad für drei Nächte vom 3-Sterne-Gasthaus auf das koloniale Erstklasshotel Iberostar umgebucht werden. Die Menüs sind in Kuba eher etwas eintönig. Deswegen wurde darauf geachtet, die Verpflegung möglichst kreativ zu gestalten – traditionelle Paladares-Restaurants sowie westliche Küche in den touristischen Etablissements. Im Reisepreis sind zwei Drittel aller Mahl-zeiten inklusive. Versicherung Eine Annullierungskostenversicherung, die bis zur Abreise gilt, ist ratsam. Wir empfehlen den Abschluss der Jahresver-sicherung „Secure Trip“ der Allianz Global Assistance (ehemals ELVIA): CHF 124.- pro Person (CHF 25 000.- Annullierungskosten gedeckt) oder CHF 199.- pro Familie oder für 2 Personen in Wohngemeinschaft lebend (CHF 50 000.- Annullierungskosten gedeckt). Sie tritt ab dem Datum in Kraft, ab welchem definitiv feststeht, dass die Reise stattfindet und schützt während 12 Monaten auf Rei-sen (u.a. Rückreisekosten im Notfall aus dem Ausland). Gerne stellen wir für Sie eine Versicherung aus. Bitte bestel-len Sie diese bei der Anmeldung (siehe Anmeldeformular). Vorbereitungstreffen Die Reisenden treffen sich rund sechs Wochen vor Abreise zu einem fakultativen Infotreffen in Zürich. Das Ziel dieses Treffens ist es, die Mitreisenden kennen zu lernen und offe-ne Fragen stellen zu können.

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Kosten einer Annullation/Änderung Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung von der Rei-se zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebenem Brief erfolgen), so müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungs-gebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arran-gementpreises erheben (Ausnahmen sind anschliessend aufgeführt). Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für Änderungen. Bis 45 Tage vor Abreise 30% 44-20 Tage vor Abreise 50% 19-0 Tage vor Abreise 100% Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebungen. CO2-Kompensation Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten wieder auszugleichen, wurde die CO2-Kompensation ge-schaffen. Auf Myclimate (www.myclimate.ch) haben Sie bei Interesse die Möglichkeit, Ihre individuelle Reisestrecke und einen entsprechenden Kompensationsbetrag zu berechnen und die Zahlung, zugunsten von Klimaschutzpro-jekten in Entwicklungs- und Schwellenländern, direkt zu veranlassen. Einzelreisende In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelrei-sende. Der Arrangementpreis beinhaltet die Übernachtungen in Doppelzimmern. Der Einzelzimmerzuschlag beträgt CHF 830.-. Teilnehmer Maximal können 25 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 15 Personen. Kurz vor Ab-reise erhält jeder Gast eine Adressliste der Mitreisenden. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns dies bitte schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit. Kosten/Leistungen Die 16-tägige Reise kostet CHF 8‘250.-. Inbegriffen: internationale Flüge mit Edelweiss Air in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 526.-, Stand November 2018), Touristenkarte, Abflugstaxe in Havanna, alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzim-mer, 2/3 aller Mahlzeiten, andere Transportmittel (Zug, Oldtimer, Katamaran), alle Eintritte und Gebühren, Trink-gelder für lokale Leistungsträger, Fachvorträge und Beglei-tung durch Richard Bauer an 6 Reisetagen, Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter, cotravel Reiselei-tung. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versi-cherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 830.-. Programmänderungen vorbehalten. Plätze in der Business-Klasse auf Anfrage. Vertragspartner ist cotravel, DER Touristik Suisse AG. IN DIE FERNE REISEN, UM NAH ZU SEHEN

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ANMELDUNG

NZZ REISEN KUBA

MIT RICHARD BAUER

11.–26. NOVEMBER 2019

Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an: cotravel – KUBA – Gerbergasse 26 – 4001 Basel Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (Version Mai 2018) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv für die Kuba Reise an. Die 16-tägige Reise kostet CHF 8‘250.-. Inbegriffen: internationale Flüge mit Edelweiss Air in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 526.-, Stand November 2018), Touristenkarte, Abflugstaxe in Havanna, alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppel-zimmer, Frühstück und 2/3 aller Mahlzeiten, andere Transportmittel (Zug, Oldtimer, Katamaran), alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Richard Bauer an 6 Reiseta-gen, Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter, cotravel Reiseleitung. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 830.-. Zahlung: 30% bei Bestätigung der Reise, Rest 45 Tage vor Abreise. Programmänderungen vorbehalten. Name / Vorname(n) – gemäss Pass Rufname Geburtsdatum / Nationalität Pass-Nr. / Gültig bis Strasse PLZ / Ort Tel. privat Tel. tagsüber E-Mail

Ich wünsche ein Einzelzimmer. Zuschlag CHF 830.-. Ich teile mir ein Doppelzimmer mit:

Ich buche für 3 Nächte in Trinidad das Erstklasshotel Iberostar. Zuschlag im Doppelzimmer pro Person CHF 480.-. Ich buche für 3 Nächte in Trinidad das Erstklasshotel Iberostar. Zuschlag im Einzelzimmer CHF 540.-.

Ich schliesse eine Secure Trip Versicherung ab:

Für Einzelpersonen CHF 124.- Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 199.-

Ich verzichte auf die Secure Trip Versicherung.

Ich wünsche eine Offerte für die Flüge in der Business-Klasse.

Ich wünsche keinen monatlichen cotravel Newsletter.

Wie haben Sie von dieser Reise erfahren? NZZ Inserat cotravel Web Bekannte Newsletter/Brief Sonstige:

Datum Unterschrift

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Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Safaris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformationen in den Publikati-onen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint. 1. Vertragsschluss 1.1. Zustandekommen des Vertrages Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande. 1.2. Vertragsparteien 1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtli-che Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich. 1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar. 1.3. Provisorische Reservierung Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien unverbindlich. 2. Leistungen von DTCH 2.1. Leistungsumfang Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rech-nung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospek-ten). Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabre-den bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH. 2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konferenz-räume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt. 3. Preis 3.1. Preisbestimmung Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffent-lichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zu-schlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen). 3.2. Preiserhöhungen 3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Vertrags-schluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei: - Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge) - Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer) - Wechselkursänderungen - Rechnungs- und Publikationsfehler 3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zu-rückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der ver-traglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzfor-derungen sind ausgeschlossen. 3.3. Zahlungsbedingungen Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur Bezahlung fällig: - Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn - Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen) - Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen 3.4. Zahlungsverzug Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verwei-gern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt. 4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden 4.1. Rücktritt vor Reisebeginn 4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfol-genden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH. 4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbei-tungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betreffenden Mar-

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ke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und sind vor diesem Hin-tergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. 4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle: - Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen. - Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbeitungsge-bühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen zu be-zahlen. - Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbeitungsge-bühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten. - Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2 zu. 4.2. Kündigung während der Reise Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. 4.3. Bearbeitungsgebühren Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auftrag an. 5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH 5.1. Wesentlicher Irrtum Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. 5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplan-ten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minder-wertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Der Kunde hat An-spruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen im Umfang der noch nicht bezogenen Leistungen, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Er-satzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.4. Unzumutbarkeit Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten An-forderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullie-rungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen. 6. Änderungen der Reise (Umbuchungen) 6.1. Änderungen durch den Kunden 6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vor-nimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auf-trag an. 6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH schriftlich bestätigt wurde. 6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch ge-nommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden. 6.2. Änderungen durch DTCH 6.2.1. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berech-tigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproblemen. Erleidet die Reise dadurch einen objektiven Minderwert, so ist der Kunde berechtigt, eine Vergütung im Umfang des Minderwerts zu verlangen. 6.2.2. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach Mittei-lung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. 6.2.3. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Ge-sundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offen-sichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhöhungen (Ziff. 3.2). 7. Mitwirkungspflichten des Kunden 7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten: - Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu unterrichten. - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Rei-sepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen). - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flughafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurücker-stattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.

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- Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. - Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und gegebenen-falls von der Reise abzusehen. 7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln (Ziff. 8) entfallen. 8. Beanstandungen 8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schriftliche Bestäti-gung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 8.2. Ersatzansprüche des Kunden Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzansprüche zu. 9. Haftung 9.1. Haftungsumfang DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt. 9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse 9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises be-schränkt. 9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf: - Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sank-tionen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leis-tungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, be-hördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen) Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfül-lung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages. 9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfälligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise. 9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über. 10. Datenschutz 10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die fol-genden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere spezifische Informatio-nen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen sowie an-dere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der angegebenen Da-ten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von Reklamationen können weitere Informationen be-schafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört oder vorübergehend aufgezeichnet werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbrin-gung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit DTCH verbundenen Unternehmen (DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von In-formationen nicht wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle oder an den Kundendienst von DTCH wenden. Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert, wenn er die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhängende Datenbe-arbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Einverständnis von Dritten bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind. Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu. 10.2. Weitergabe der Daten an Dritte Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte oder Unternehmen, die mit DTCH wirtschaftlich verbunden sind (DER Touristik Group) weitergeleitet. DTCH hält sich an die datenschutz-rechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen der DER Touristik Group zur Vertraulichkeit und Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des Kunden ermöglichen. Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu. 10.3. Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen Ländern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt DTCH bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name, Geburtsdatum, vollständige Wohnadres-se, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über das Gepäck, alle PNR-Änderungen in der Vergangenheit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde DTCH bzw. die jeweilige Reederei, diese Daten zu übermitteln.

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11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DTCH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. 11.2. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zürich. 12. Diverses 12.1. Massgebende Sprache Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Versi-on massgebend. 12.2. Unwirksamkeit einer Bestimmung Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Best-immungen nicht. 12.3. Ombudsmann Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche (www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. 12.4. Reisegarantie DTCH ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. 12.5. Versicherungen DTCH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungs-kosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch DTCH. Ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag ist nach dessen Abschluss nicht mehr möglich. 12.6. DTCH kann die ARVB jederzeit einseitig abändern. Die jeweiligen Marken von DTCH publizieren den aktuellen Stand der ARVB elektronisch. Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und cotravel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für sämtliche Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Basel-Stadt. DER Touristik Suisse AG, Mai 2018

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cotravel DER Touristik Suisse AG Gerbergasse 26 CH-4001 Basel T +41 (0) 61 308 33 55 F +41 (0) 61 308 33 10 [email protected] www.cotravel.ch